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Rechtsfragen des Verbraucherschutzes im E-Commerce

Grenzen des unternehmerischen Handelns und Informationspflichten bezüglich Marketing und Fernabsatz im Internet

Rechtsfragen des Verbraucherschutzes im E-Commerce
Über dieses Buch
  • Art: Diplomarbeit
  • Autor: Andreas Klockenbusch
  • Abgabedatum: November 2001
  • Umfang: 107 Seiten
  • Dateigröße: 1,0 MB
  • Note: 1,3
  • Institution / Hochschule: Universität Paderborn Deutschland
  • ISBN (eBook): 978-3-8324-4928-5
  • ISBN (Paperback) :
    978-3-8324-4928-5 P
  • ISBN (CD) :978-3-8324-4928-5 CD
  • Sprache: Deutsch
  • Prämierung:
  • Arbeit zitieren: Klockenbusch, Andreas November 2001: Rechtsfragen des Verbraucherschutzes im E-Commerce, Hamburg: Diplomica Verlag
  • Schlagworte: Recht, internet, Electronic Commerce, Verbraucherschutz, Marketing

Diplomarbeit von Andreas Klockenbusch

Einleitung:

Dem Internet in seiner Funktion als „virtueller Marktplatz“ kommt eine wachsende Bedeutung zu. Dabei findet die dominierende Nutzung des Internetzugangs im häuslichen Umfeld statt, so dass vor allem der private Endverbraucher einen potentiellen Kunden im Rahmen des E-Commerce im Internet darstellt. Dennoch bleibt für viele Anbieter der Business-to-Consumer-Bereich ein „Stiefkind“, in das trotz enormer Marktpotentiale nur zögerlich investiert wird. Grund für dieses Investitionshemmnis ist vor allem die bestehende Zurückhaltung der Verbraucher, die ihre Sicherheitsbedürfnisse beim Internet-Shopping nicht im wünschenswerten Maße gewahrt sehen.

Infolgedessen sind in den letzen Jahren auf europäischer und nationaler Ebene Anstrengungen unternommen worden, um gesetzliche Normen zu schaffen, mit denen dem Verbraucher im elektronischen Geschäftsverkehr das notwendige Schutzniveau zukommen soll. Die bis heute geschaffenen rechtlichen Rahmenbedingungen begrenzen den Handlungsspielraum der Unternehmen im Internet und knüpfen an die Initiative des Anbieters umfangreiche Informationspflichten. In weiten Bereichen befinden sich die deutschen Gesetze zum Schutz des Verbrauchers in einem dynamischen Anpassungsprozess, so dass sich vor diesem Hintergrund für beide Marktseiten die Frage stellt, welche Rechte und Pflichten zu erwarten bzw. zu beachten sind. Aus diesem Grunde verfolgt diese Arbeit das Ziel, die aktuellen und in naher Zukunft relevanten rechtlichen Grundlagen für das gewerbliche Handeln im Internet vorzustellen, die aus Verbraucherperspektive zur Risikoreduktion beitragen.

In diesem Zusammenhang wird nicht auf sämtliche technische Variationen des Mediums Internet eingegangen werden. Insbesondere bei der Umsetzung der Anbieterpflichten gibt es vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten, die nur exemplarisch angeführt werden. Auch findet im Bereich des Marketing, eine Beschränkung auf Teilgebiete der Werbung und Kundenprofilbildung statt. Dabei steht ebenfalls die Einzelfallbetrachtung im Rahmen des Wettbewerbs-, Urheber- oder Strafrechts nicht im Mittelpunkt dieser Arbeit. Vielmehr sollen die für den Verbraucherschutz relevanten Schwerpunkte des Multimedia- oder Onlinerechts hervorgehoben werden.

Gang der Untersuchung:

Zunächst wird nach den einleitenden Worten des ersten Kapitels auf die Notwendigkeit des Verbraucherschutzes im Internet eingegangen. Dabei werden im zweiten Kapitel insbesondere die technischen Besonderheiten des Internet angeführt, die zu einer rasanten Entwicklung des E-Commerce führen und eine dem Medium angepasste staatliche Regulierung erfordern.

Um den Ausgangspunkt dieser Arbeit abzurunden, sind im dritten Kapitel die rechtlichen Rahmenbedingungen zusammengefasst, die vornehmlich als Argumentationsgrundlage Anwendung finden. Dazu gehören:

- die E-Commerce Richtlinie.

- die Fernabsatzrichtlinie.

- das Elektronischer Geschäftsverkehrgesetz (EGG) und insbesondere die für das Jahr 2002 geplanten Änderungen des Teledienste- und Teledienstedatenschutzgesetzes.

- das Fernabsatzgesetz (unter Berücksichtigung der Schuldrechtsmodernisierung 2002).

Unter anderem wird die Beziehung von europäischen Richtlinien zu den nationalen Gesetzen verdeutlicht und die Anwendung des deutschen Rechts im internationalen Kollisionsfall geprüft.

Auf Basis der vorgenannten semantischen Grundlagen werden im vierten Kapitel die mit der Werbung verbundene gesetzliche Verantwortung und Informationspflichten des Online-Anbieters beschrieben. Ausführlich erfolgt an dieser Stelle die Darstellung des vom Gesetzgeber geforderten und von der Literatur kritisierten Umgangs mit unaufgeforderten Werbe-E-Mails.

Die im Rahmen einer zielgerichteten Werbung weitverbreitete Erstellung von Kundenprofilen im Internet unterliegt ebenfalls verbraucherschützenden Verpflichtungen, die im fünften Kapitel angeführt werden. Insbesondere werden in diesem Zusammenhang die gängigen Instrumente der Datenerhebung und die Möglichkeiten der Datenverwendung einer rechtlichen Prüfung unterzogen.

Grundsätzlich erfordert das auf den Vertragsschluss ausgerichtete Handeln im Fernabsatz eine bestimmte vor- und nachvertragliche Unterrichtung des Verbrauchers. Der Umfang dieser Unterrichtungspflicht und die daraus resultierenden Rechte des Verbrauchers bilden den inhaltlichen Schwerpunkt des siebten Kapitels.

Abschließend erfolgt im letzten Kapitel eine kritische Würdigung der vorgestellten verbraucherschützenden Regelungen. Dabei soll beurteilt werden, ob mit den rechtlichen Vorkehrungen tatsächlich die gewünschte Sicherheit und das Vertrauen der Verbraucher im Internet geschaffen wird.

Inhaltsverzeichnis:

1. Zielsetzung und konzeptioneller Aufbau der Arbeit 1
2. Der Verbraucherschutz im elektronischen Netzwerk 4
2.1 Das Medium Internet 4
2.2 Die Entwicklung des E-Commerce im Internet 6
2.3 Der schutzwürdige Online-Verbraucher 8
3. Gesetzliche Bestimmungen zum Schutz des Verbrauchers im Internet 11
3.1 Richtlinien europäischer Harmonisierung 11
3.2 Deutsche Gesetze mit Schutzwirkung 13
3.3 Örtliche Gerichtszuständigkeit und anwendbares Recht 19
4. Die Werbung im Internet 24
4.1 Die kommerzielle Kommunikation 24
4.2 Die Verantwortlichkeit für Werbung im Internet 29
4.2.1 Haftung für eigene Werbeinhalte 30
4.2.2 Haftung für werbende Verweise 30
4.3 Informationspflichten des Werbenden 35
4.3.1 Anbieterkennzeichnung 35
4.3.2 Besondere Informationspflichten bei kommerzieller Kommunikation 36
4.4 Die Unzulässigkeit von Spamming 37
4.4.1 Die Rechtsprechung zu herkömmlichen Direktmarketingformen 37
4.4.2 Die Rechtssprechungspraxis zu unaufgeforderter E-Mail-Werbung 39
4.4.3 Änderung der Rechtssprechung durch europäische Regelwerke 42
4.4.3.1 Auswirkung der Fernabsatzrichtlinie 42
4.4.3.2 Beurteilung nach der E-Commerce Richtlinie 45
4.4.4 Resümee für Unternehmer und Verbraucher 46
5. Das Online-Profiling im Internet 48
5.1 Verbraucherdaten als Wirtschaftsgut 48
5.2 Daten und Rechtsanwendung 49
5.3 Datenerhebung bei Telediensten 51
5.4 Gesetzliche Schranken der Datenerhebung 54
5.5 Anbieterpflichten im Rahmen der Datenerhebung 57
5.6 Rechtsfolgen der Nichtbeachtung 59
6. Der Fernabsatz im Internet 61
6.1 Expliziter Verbraucherschutz durch das Fernabsatzgesetz 61
6.1.1 Anwendungsbereich des Fernabsatzgesetzes 62
6.1.1.1 Sachlicher Geltungsbereich 62
6.1.1.2 Vertragsabschluss über ein Fernabsatzsystem 62
6.1.1.3 Einschränkungen des Anwendungsbereichs 63
6.1.2 Unterrichtung des Verbrauchers 64
6.1.2.1 Vorvertragliche Informationspflichten 64
6.1.2.2 Informationspflichten nach Abschluss des Vertrages 67
6.1.3 Das Widerrufs- und Rückgaberecht des Verbrauchers 68
6.1.4 Rechtsfolgen bei Verletzung der Informationspflichten 72
6.1.5 Die Abgrenzung zum Verbraucherkreditgesetz 73
6.2 Besondere Probleme bei Online-Rechtsgeschäften 74
6.2.1 Der dauerhafte Datenträger 74
6.2.2 Die Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen 77
6.3 Ausblick auf die geplante Schuldrechtsmodernisierung 79
7. Defizite des Verbraucherschutzes im Internet 82
Literaturverzeichnis 85

Automatisiert erstellter Textauszug:

46 Um auch hier zu einem praktikablen Schluss zu kommen, ist wiederum ein Blick auf die Umsetzung der Richtlinie zu werfen, die mit den geplanten Änderungen des Teledienstegesetzes ihre Wirkung entfaltet. Das Herkunftslandprinzip ist durch den § 4 Abs. 4 Nr. 3 TDG n.F. für die unaufgeforderte Kommunikation durch elektronische Post nicht anwendbar. Darüber hinaus verzichtet der deutsche Gesetzgeber auf weitere ausdrückliche Vorgaben zu Spamming. Zwar sind im § 7 TDG n.F. besondere Informationspflichten für die kommerzielle Kommunikation vorgesehen, wonach diese klar als solche zu erkennen sein muss, jedoch wird die elektronische Post nicht ausdrücklich benannt. Auch schließt der § 7 TDG n.F. mit dem ausdrücklichen Hinweis ab, dass die Vorschriften des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb unberührt bleiben. Demnach bestätigt sich die Vermutung, dass auch die BRD das Wahlrecht für strengere Bestimmungen in Anspruch nehmen will. Die Entwurfsbegründung zum TDG n.F. fasst die allgemeine Auffassung des deutschen Gesetzgebers folgendermaßen zusammen:196 „Nach nahezu einhelliger Gerichtspraxis in der Bundesrepublik Deutschland ist das Zusenden nicht angeforderter Werbung nach § 1 UWG unzulässig; insoweit bedarf es keiner Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht. [...] Die Ausnahme vom Herkunftslandprinzip trägt dem Umstand Rechnung, dass die einzelnen Mitgliedstaaten unterschiedliche Regelungen in bezug auf das Zusenden von nicht angeforderter Werbung per E-Mail haben können.“ 4.4.4 Resümee für Unternehmer und Verbraucher [...]

45 rückhaltung bei der Schaffung geeigneter Ablehnungsmechanismen, die bei einem generellen Verbot von Spamming ohne Funktion sind. 4.4.3.2 Beurteilung nach der E-Commerce Richtlinie Ebenfalls hat die E-Commerce-Richtlinie zur öffentlichen Diskussion über die Beibehaltung der herrschenden Rechtsprechungspraxis beigetragen. Diese enthält im Gegensatz zur Fernabsatzrichtlinie ausdrücklich Spams betreffende Regelungen. Gem. Art. 7 Abs. 1 ECRL sollen die Mitgliedstaaten, die nicht angeforderte kommerzielle Kommunikation mittels elektronischer Post zulassen, sicherstellen, dass diese beim Eingang beim Nutzer klar und unzweideutig zu erkennen ist. Weiter wird durch Art. 7 Abs. 2 ECRL den Mitgliedstaaten auferlegt, Maßnahmen zu ergreifen, die sicherstellen, dass die Diensteanbieter, die unerbetene Werbung per E-Mail versenden, regelmäßig „Opt-Out-Register“ (sog. Robinson-Listen) konsultieren und dort eingetragenen Sperrwünschen der Nutzer nachkommen. Auch diese Formulierung bietet die Möglichkeit einer unterschiedlichen Auslegung. Einerseits wird die Meinung vertreten, dass die Pflichten zur Kennzeichung gem. Art. 7 Abs. 1 ECRL und die Pflicht zur Schaffung von Ablehnungsmaßnahmen gem. Art. 7 Abs. 2 ECRL nur dann Sinn machen, wenn Spams überhaupt versendet werden dürfen.194 Dieser Umkehrschluss würde deshalb nicht die Möglichkeit eröffnen, ein gänzliches Verbot von unaufgeforderten Werbe-E-Mails weiterhin aufrechtzuerhalten, sondern vielmehr die Opt-Out-Lösung fordern. Andererseits kann jedoch auch auf den genauen Wortlaut des Art. 7 Abs. 1 ECRL verwiesen werden, wonach diese Regelung nur für die Staaten gilt, die unaufgeforderte kommerzielle Kommunikation mittels elektronischer Post zulassen. Diese ausschließende Formulierung beinhaltet die Entscheidungskompetenz des Mitgliedstaates, über die Richtlinienanforderung hinausgehend ein gänzliches Verbot von Spamming durchzusetzen. Dieser Ansatz wird dadurch gestärkt, dass die unaufgeforderte Zusendung von E-Mails nicht unter das Herkunftslandprinzip fällt. Gem. Art. 3 Abs. 3 i.V.m. Anhang II ECRL ist Spamming von dem im Art. 3 Abs. 1 ECRL festgelegten Herkunftslandprinzip ausgenommen, so dass das anwendbare Recht nach dem im Kollisionsrecht praktizierten Marktortprinzip festzustellen ist. Deshalb kann gefolgert werden, dass die Mitgliedstaaten strengere Bestimmungen im Hinblick auf Spamming zulassen können, insbesondere Spamming untersagen können.195 [...]

44 verbieten können. Ob jedoch diese Regelung ein generelles Verbot von Werbe-E-Mails begründen darf, ist in der Literatur wiederum umstritten. VEHSLAGE und ZEHENTMEIER sprechen sich gegen ein generelles Verbot als weitergehende Regelung zur Ferabsatzrichtlinie aus.189 Nach Art. 14 Satz 1 FernAbsRL könnten zwar strengere Bestimmungen erlassen und aufrechterhalten werden, jedoch nur im Zusammenhang mit den in Satz 2 aufgeführten Waren und Dienstleistungen. Die Art des Vertriebs bzw. einer bestimmten Kommunikationstechnik könnten keiner weiteren Beschränkung unterliegen. Satz 2 stelle eine Konkretisierung von Satz 1 dar und sei abschließend. SCHRICK und GÜNTHER gehen jedoch davon aus, das Satz 2 lediglich Beispiele enthalte und die Möglichkeiten strengere Vorschriften zu erlassen nicht auf Waren und Dienstleistungen beschränkt sei. Aufgrund dieser äußerst unterschiedlichen Ansätze ist es dem außenstehenden Betrachter nur schwer möglich, sich eine abschließende Meinung zu bilden. Mitunter wird in der Literatur darauf hingewiesen, dass künftige höchstrichterliche Urteile abzuwarten seien, um eine sichere Aussage über die Zulässigkeit oder das Verbot von Spamming machen zu können. Für die notwendige Beurteilung der gegenwärtigen Situation ist es hilfreich, das Verhalten des deutschen Gesetzgebers bei der Umsetzung der Fernabsatzrichtlinie näher zu betrachten. Wie bereits in Abschnitt 3.2 erwähnt, wurde die Fernabsatzrichtlinie durch das Fernabsatzgesetz in nationales Recht umgesetzt. Jedoch enthält das Fernabsatzgesetz keine Regelungen zum Spamming. Nach Auffassung des Gesetzgebers besteht kein Umsetzungsbedarf des Art. 10 FernAbsRL, da die derzeitige Rechtsprechung zu § 1 UWG und §§ 823, 1004 BGB den Vorgaben der Fernabsatzrichtlinie entspricht, auch wenn sie teilweise darüber hinaus geht.190 Entsprechend stellt § 2 Abs. 1 Satz 3 FernAbsG klar, dass die nach bisherigem Recht geltenden Beschränkungen für Fernkommunikations-Werbung durch das FernAbsG nicht gelockert werden soll. Die im Ergebnis strengere Bestimmung legitimiert der deutsche Gesetzgeber mit der Mindestklausel des Art. 14 FernAbsRL.191 Zusätzlich soll mit der nahezu einhelligen Unzulässigkeit von unaufgeforderten Werbe-Mails durch deutsche Instanzgerichte der Forderung des 17. Erwägungsgrundes nach einer klaren Grenzziehung bei der Nutzung aggressiver Direktmarketingformen nachgekommen werden.192 Demnach kann vermutet werden, dass auch zukünftig der Gesetzgeber keinen weiteren Handlungsbedarf sieht und sich die Befürworter einer Lockerung des Spamming-Verbots in den nächsten Jahren nicht durchsetzen werden.193 Diese Vermutung wird ebenfalls gestärkt durch die Zu- [...]

Arbeit zitieren:
Klockenbusch, Andreas November 2001: Rechtsfragen des Verbraucherschutzes im E-Commerce, Hamburg: Diplomica Verlag

Schlagworte:
Recht, internet, Electronic Commerce, Verbraucherschutz, Marketing

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