Bachelor + Master Publishing
811 Bachelorarbeiten, 533 Masterarbeiten, 10.103 Diplomarbeiten

Rechtsformwahl für kleine und mittelständische Unternehmen unter Berücksichtigung des neuen Körperschaftsteuersystems

Rechtsformwahl für kleine und mittelständische Unternehmen unter Berücksichtigung des neuen Körperschaftsteuersystems
Über dieses Buch
  • Art: Diplomarbeit
  • Autor: Peter Hermanns
  • Abgabedatum: Juni 2001
  • Umfang: 84 Seiten
  • Dateigröße: 382,9 KB
  • Note: 2,7
  • Institution / Hochschule: FOM - Fachhochschule für Oekonomie und Management Essen Deutschland
  • ISBN (eBook): 978-3-8324-4450-1
  • ISBN (Paperback) :
    978-3-8324-4450-1 P
  • ISBN (CD) :978-3-8324-4450-1 CD
  • Sprache: Deutsch
  • Prämierung:
  • Arbeit zitieren: Hermanns, Peter Juni 2001: Rechtsformwahl für kleine und mittelständische Unternehmen unter Berücksichtigung des neuen Körperschaftsteuersystems, Hamburg: Diplomica Verlag
  • Schlagworte: Belastungsausgleich, Rechtsformwahl, Unternehmensstrukturreform

Diplomarbeit von Peter Hermanns

Einleitung:

Rechtsformwahl wie Rechtsformwechsel sind für jedes Unternehmen wichtige grundlegende Entscheidungen, die wesentlich von den rechtlichen Rahmenbedingungen beeinflußt werden. Gesetzgeberische Aktivitäten sowie Änderungen in der Rechtsprechung sorgen dafür, daß dieses Entscheidungsproblem stets aktuell bleibt. Die Rechtsformwahl muß auch keine Entscheidung auf Dauer sein. Bei Änderung der Ausgangslage, etwa durch Veränderung der gesetzlichen Rahmenbedingungen oder durch Veränderung der betrieblichen Verhältnisse, kann ein Rechtsformwechsel eine zweckmäßige Entscheidung darstellen.

Das deutsche Steuerrecht hat für die verschiedenen Unternehmensformen keine einheitliche Besteuerungskonzeption entwickelt. Daraus folgt, daß teilweise erhebliche Steuerbelastungsunterschiede insbesondere zwischen Kapital- und Personengesellschaften bestehen. Durch die Unternehmenssteuerreform werden sich die Rechtsformunterschiede mit Wirkung ab 2001/2002 noch einmal erheblich verändern.

Die steuerliche Situation im Vergleich zwischen Personen- und Kapitalgesellschaften wird sich künftig – teilweise drastisch – in Abhängigkeit von der Höhe der Erträge bzw. von einer Verlusterwartung, in Abhängigkeit von der geplanten Gewinnverwendung oder von Anteilsveräußerungen, in Abhängigkeit von Finanzierungsmaßnahmen und Investitionen ändern.

Nicht nur steuerliche Überlegungen sollten bei der Wahl der Rechtsform berücksichtigt werden, auch gibt es erhebliche gesellschaftsrechtliche Unterschiede.

Im weiteren Verlauf dieser Arbeit werden in einem allgemeinen Teil die einzelnen Rechtsformalternativen dargestellt. Die Abhängigkeit der Besteuerung von der Rechtsform und von weiteren Faktoren wird anhand eines standardisierten steuerlichen Belastungsvergleichs zwischen einer Personen- und einer Kapitalgesellschaft nach der Unternehmenssteuerreform verdeutlicht.

Inhaltsverzeichnis:

Abkürzungsverzeichnis IV
1. Einführung 1
2. Klassifizierung und Rechtsformalternativen 2
2.1 Abgrenzung kleiner von mittelständischen Unternehmen 2
2.2 Die Rechtsformalternativen 3
2.2.1 Das Einzelunternehmen 4
2.2.2 Die Personengesellschaften 5
2.2.3 Die Kapitalgesellschaften 6
3. Die Änderungen der Unternehmensbesteuerung durch die Unternehmenssteuerreform 8
3.1 Die Entwicklung und die Ziele der Unternehmenssteuerreform 8
3.2 Die Änderungen im Bereich der Personenunternehmen 10
3.3 Die Änderungen bei den Kapitalgesellschaften 11
3.4 Die Reduzierung des Einkommensteuertarifs 12
3.5 Die Einschränkungen zum Zwecke der Gegenfinanzierung 13
4. Die laufende Besteuerung 14
4.1 Die Besteuerung von laufenden Gewinnen bei Personenunternehmen 14
4.1.1 Der Wegfall der bisherigen Tarifbegünstigung gewerblicher Einkünfte i.S.v. § 32c EStG ab 2001 16
4.1.2 Die Entlastung von der Gewerbesteuer (§ 35 EStG n.F.) 16
4.1.3 Die Auswirkung der Gewerbesteuerhebesätze 19
4.1.4 Die Voraussetzung für die Einkommensteuerermäßigung 20
4.1.5 Die Berechnung der Ermäßigung bei Personengesellschaften 22
4.2 Die Besteuerung von laufenden Gewinnen bei Kapitalgesellschaften 23
4.2.1 Die Besteuerung auf der Ebene der Gesellschaft 24
4.2.2 Die Besteuerung auf der Ebene der Gesellschafter 27
4.3 Der § 3 EStG als zentraler Punkt des KSt-Systems innerhalb der Einkommenssteuer 31
4.4 Steuerlicher Belastungsvergleich zwischen Personen- und Kapitalgesellschaft nach der Unternehmenssteuerreform 33
5. Die Gewinnverwendung 37
5.1 Die vollausschüttende Kapitalgesellschaft 37
5.2 Die thesaurierende Kapitalgesellschaft 39
5.3 Verdeckte Gewinnausschüttungen 40
6. Die Leistungsvergütungen 43
6.1 Leistungsbeziehungen zwischen dem Unternehmer und seinem Unternehmen 43
6.2 Leistungsbeziehungen zwischen Gesellschafter und Personengesellschaft 44
6.3 Leistungsbeziehungen zwischen Gesellschafter und Kapitalgesellschaft 45
7. Die Veräußerung von Beteiligungen 46
7.1 Der Verkauf von im Betriebsvermögen gehaltenen Anteilen an Kapitalgesellschaften 48
7.2 Die Kapitalgesellschaft als Anteilsveräußerer 49
7.3 Der Verkauf von Anteilen an Personengesellschaften 50
7.4 Der Verkauf von Teilbereichen eines Unternehmens 51
7.5 Die Wiedereinführung des halben Steuersatzes bei Betriebsveräußerung und Betriebsaufgabe in bestimmten Fällen 53
7.6 Partielle Wiedereinführung des früheren Mitunternehmererlasses durch Änderungen in § 6 Abs. 5 Satz 3 EstG 56
7.7 Die unentgeltliche Übertragung von Betrieben oder Teilbetrieben 58
8. Verlustverrechnungen 59
9. Zusammenfassung 61
Literaturverzeichnis 65

Automatisiert erstellter Textauszug:

Wie im vorangehenden Teil schon beschrieben, gibt es im deutschen Steuerrecht für die unterschiedlichen Rechtsformen kein einheitliches Besteuerungskonzept, so können teilweise beachtliche Belastungsunterschiede insbesondere zwischen Personen- und Kapitalgesellschaften entstehen, obwohl es erklärtes Ziel der Reformüberlegungen war, eine Rechtsformneutralität der Besteuerung zu erreichen78. Rechtsformneutrale Besteuerung liegt vor, wenn wirtschaftlich gleichförmige Sachverhalte mit gleicher Belastungswirkung besteuert werden79. Auf Grund der zivilrechtlichen Unterschiede kann es aber durchaus sinnvoll sein, daß die unterschiedlichen Rechtsformen auch unterschiedliche Besteuerungssysteme nach sich ziehen. Denn der Gewinn einer börsennotierten AG steigert nicht unmittelbar die steuerliche Leistungsfähigkeit des Aktionärs, wenn der Gewinn nicht ausgeschüttet wird und den Aktienkurs nicht erhöht. [...]

Die Tabellen zeigen, daß die Steuerbelastung der Körperschaft, bei einem unterstellten Gewerbesteuerhebesatz von 400%, 38,65% beträgt. Betrachtet man jetzt zeitgleich die Steuerbelastung auf der Ebene des Anteilseigners, der sich im Spitzensteuersatz befindet, kommt man auf eine Gesamtsteuerbelastung von 55,0%. Demnach sind zukünftig in Anbetracht der enormen Belastungsdifferenz (ca. 16,3%) Ausschüttungen wirtschaftlich kaum noch zu rechtfertigen. Auch bei geringeren Einkommensteuersätzen, als in der obigen Tabelle unterstellt, ergeben sich noch beachtliche Belastungsunterschiede77. Die Günstigerstellung der thesaurierten Gewinne ist politisch gewollt und basiert auf der Grundüberlegung, daß die einbehaltenen Gewinne reinvestiert werden und somit eine volkswirtschaftlich sinnvollere Verwendung sind. Ob dieses Ziel erreicht wird, bleibt abzuwarten. [...]

Das Halbeinkünfteverfahren greift aber nicht nur bei natürlichen unbeschränkt steuerpflichtigen Personen, die ihre Dividendeneinnahmen als Einkünfte aus Kapitalvermögen zu versteuern haben, sondern auch dann, wenn die Dividenden im Rahmen einer anderen Einkunftsart zu erfassen sind. Dies ist z.B. dann der Fall, wenn die Anteile an einer Kapitalgesellschaft im Betriebsvermögen eines Einzelunternehmens gehalten werden. Hier greift § 20 Abs. 3 EStG und die Dividenden werden zu gewerblichen Einkünften umqualifiziert. Auch hier sind nur 50% der Dividenden der Ertragsteuer zu unterwerfen69. Nach § 7 GewStG ist der Gewerbeertrag nach den Vorschriften des Einkommensteuergesetzes oder Körperschaftsteuergesetzes zu ermitteln, demnach gilt die hälftige Befreiung auch für die Gewerbesteuer. Beträgt die Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft gemäß § 9 Nr. 2a GewStG mindestens 10 %, sind die Erträge vollständig von der GewSt befreit. Als Folge der hälftigen Steuerfreiheit der Dividenden ist wohl zu erklären, daß Werbungskosten und Betriebsausgaben, die im Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen stehen, nur zur Hälfte abzugsfähig sind. Das Abzugsverbot gilt aber auch in den Jahren, in denen keine steuerfreien Einnahmen erzielt werden70. Ist der Anteilseigner eine Kapitalgesellschaft, bleiben die Einnahmen im Sinne von § 20 Abs. 1 Nr. 1,2,9 und 10 EStG (Dividenden etc.) nach § 8b KStG bei der Ermittlung des Einkommens außer Ansatz. Mit der Vorschrift des § 8b KStG n.F. soll vermieden werden, daß Gewinne, die bei einer Körperschaft bereits einer definitiven Körperschaftsteuer von 25% unterlegen haben, bei [...]

Arbeit zitieren:
Hermanns, Peter Juni 2001: Rechtsformwahl für kleine und mittelständische Unternehmen unter Berücksichtigung des neuen Körperschaftsteuersystems, Hamburg: Diplomica Verlag

Schlagworte:
Belastungsausgleich, Rechtsformwahl, Unternehmensstrukturreform

Entdecken Sie mehr zum Thema

diplom.de
Bachelor + Master Publishing

Hermannstal 119 k
22119 Hamburg

Fon: +49 (0) 40 655992-0
Fax: +49 (0) 40 655992-22

Service-Telefon

Rufen Sie uns an:
+49 (0) 40 655992-0

Mo-Fr
09.00-16.00 Uhr

diplom.de in den Medien

Folgen Sie uns bei Twitter & werden Sie diplom.de-Fan bei Facebook!
Schreibtipps unserer Lektoren, Neuigkeiten aus dem Verlagsalltag und das Expertenwissen unserer Autoren als Tweet & Post!
Wir freuen uns auf Sie!

diplom.de BACHELOR + MASTER PUBLISHING

Bachelorarbeiten, Masterarbeiten, Diplomarbeiten, Magisterarbeiten, Dissertationen und andere Abschlussarbeiten aus allen Fachbereichen und Hochschulen können Sie bei uns als eBook sofort per Download beziehen oder sich auf CD oder als Buch zusenden lassen. Seit mehr als 15 Jahren ist diplom.de der seriöse, professionelle und erfolgreiche Partner für die Veröffentlichung wissenschaftlicher Abschlussarbeiten.

© Diplomica Verlag GmbH 1996-2011, AG Hamburg HRB 80293 - GF Björn Bedey, USt-IdNr.: DE214910002 - Verkehrsnummer: 12285 - Impressum
Index der Arbeiten - Index der Autoren