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Rechtsextremismus und historisch-politische Bildung in der Bundesrepublik Deutschland und in der DDR zwischen 1958 und 1965 im Vergleich

Rechtsextremismus und historisch-politische Bildung in der Bundesrepublik Deutschland und in der DDR zwischen 1958 und 1965 im Vergleich
Über dieses Buch
  • Art: Staatsexamensarbeit
  • Autor: Miriam Gripp
  • Abgabedatum: August 2000
  • Umfang: 117 Seiten
  • Dateigröße: 730,5 KB
  • Note: 2,3
  • Institution / Hochschule: Technische Universität Berlin Deutschland
  • ISBN (eBook): 978-3-8324-5979-6
  • ISBN (Paperback) :
    978-3-8324-5979-6 P
  • ISBN (CD) :978-3-8324-5979-6 CD
  • Sprache: Deutsch
  • Prämierung:
  • Arbeit zitieren: Gripp, Miriam August 2000: Rechtsextremismus und historisch-politische Bildung in der Bundesrepublik Deutschland und in der DDR zwischen 1958 und 1965 im Vergleich, Hamburg: Diplomica Verlag
  • Schlagworte: Erziehung, Bildungspolitik, Vergangenheitsbewältigung, Antifaschismus, Antisemitismus

Staatsexamensarbeit von Miriam Gripp

Einleitung:

In den Jahren zwischen 1958 und 1965 kam es sowohl in der Bundesrepublik als auch in der DDR erstmals zu größeren antisemitischen und neonazistischen Ausschreitungen Jugendlicher.

Da beide deutsche Staaten ihre gesellschaftliche Ordnung über den Bruch mit der nationalsozialistischen Vergangenheit legitimierten, mußte der Rechtsextremismus sowohl in der Bundesrepublik als auch in der DDR als staatsfeindlich interpretiert und bekämpft werden. Die hohe Beteiligung junger Leute an antisemitischen oder nazistischen Aktionen war ein Schock für beide deutsche Staaten. Denn es handelte sich bei den Tätern offensichtlich nicht um Altnazis, sondern um Jugendliche, die nicht mehr im Dritten Reich, sondern in der Bundesrepublik bzw. in der DDR sozialisiert worden waren.

Die rechtsextremen Vorfälle zwischen 1958 und 1965 wurden in beiden deutschen Staaten als Erziehungsproblem wahrgenommen, da die Distanzierung vom Nationalsozialismus erklärtes Ziel aller pädagogischer Bemühungen in Ost und West war.

In der Bundesrepublik wurden rechtsextreme Ausschreitungen im untersuchten Zeitraum mit einem Bildungsdefizit begründet. Als Maßnahme sollten demzufolge Wissenslücken über die Verbrechen des Nationalsozialismus behoben werden. Mit dem Begriff „Erziehung” wurde zurückhaltender umgegangen als in der DDR. Man scheute sich davor, eine erzieherische Manipulation des Kindes oder Jugendlichen anzustreben, weil man damit die nationalsozialistische Gleichschaltung der Jugend assoziierte. Wenn in der pädagogischen Literatur der Bundesrepublik von Erziehung gesprochen wird, dann meist in Wortverbindungen wie „Verhaltenserziehung” oder „Erziehung zu Toleranz”, die ihre Ziele bereits selbst begrenzen. Demzufolge wird in der bundesdeutschen pädagogischen Literatur häufiger der Terminus „historisch-politische Bildung” verwendet. Zudem kennzeichnet der Begriff „Bildung“ einen, in der Bundesrepublik favorisierten, theoretischeren Ansatz als „Erziehung“.

Das Selbstverständnis der DDR als antifaschistischer Staat brachte es mit sich, daß in ihm Rechtsextremismus per definitionem nicht existierte. Dieses Selbstverständnis trug dazu bei, daß der Begriff „Erziehung” in der DDR wesentlich positiver belegt war als in der Bundesrepublik. Die DDR forderte selbstbewußt eine „Erziehung zur sozialistischen Persönlichkeit” ohne Assoziationen mit den manipulativen Erziehungsmethoden des Nationalsozialismus zu fürchten. Man glaubte, mit der Einführung des Sozialismus radikal genug mit dem NS-Regime gebrochen zu haben, um über einen solchen Verdacht erhaben zu sein. Die DDR-Regierung hatte sich von der ersten „sozialistisch erzogenen“ Generation eine stärkere Loyalität zu dem von ihr proklamierten „antifaschistischen Staat“ versprochen. Deshalb wurde in der DDR rechtsextremes Verhalten als Erziehungsproblem wahrgenommen.

Bei der Deutung der rechtsradikalen Vorfälle spielte sowohl von bundesrepublikanischer als auch von DDR-Seite her die Bezugnahme auf das jeweils gegnerische System eine große Rolle. Anhand der rechtsextremen Aktionen in der Bundesrepublik versuchte die DDR, einen systemimmanenten faschistischen Charakter der Bundesrepublik nachzuweisen. Die Bundesrepublik nutzte zwar nicht den Rechtsextremismus in der DDR propagandistisch aus, beschuldigte diese aber einer zentralen Lenkung der Vorfälle in der Bundesrepublik und war bis zum Beginn der Ostpolitik bemüht, die Ähnlichkeiten der kommunistischen und der nationalsozialistischen Regierungsform herauszustellen. Während der sogenannten „antisemitischen Schmierwelle“ 1959/60 in der Bundesrepublik versuchte die Bundesregierung, die Täter als Marionetten des SED-Regimes zu präsentieren, was aber nicht überzeugend gelang.

In meiner Arbeit beschreibe ich Ähnlichkeiten und Unterschiede beider Staaten im Umgang mit rechtsextremen Ausschreitungen. Vergleichskategorien bei der Interpretation der Vorfälle sollen dabei der Grad der Offenheit bzw. der Öffentlichkeit sein, der den Vorfällen eingeräumt wurde, und die Bedeutung der Konkurrenz zum jeweils anderen Staat. Ich untersuche, inwiefern in beiden Staaten rechtsextreme Vorkommnisse als Indikatoren für Mißerfolge in der „Vergangenheitsbewältigung” gedeutet wurden. Abschließend wird verglichen, welchen gesellschaftlichen Bereichen die Verantwortung für rechtsextremes Verhalten zugewiesen wurde, wann z.B. strafrechtlich und wann erzieherisch vorgegangen wurde, und welche Erziehungsträger daran beteiligt waren.

Quellengrundlage sind für die Bundesrepublik vor allem Zeitungen, Zeitschriften und öffentliche Reden. Für die DDR mußte ich mich auf die Untersuchung von FDJ- und SED-Akten beschränken, da das Thema „Rechtsextremismus“ in der DDR nicht öffentlich diskutiert wurde.

Inhaltsverzeichnis:

I. Einleitung 3
II. Bundesrepublik Deutschland
1. Erziehungs- und Bildungspolitik bis 1960
1.1 Re-education-Politik in den westlichen Besatzungszonen 1945-49: Entnazifierung und Ringen um Reformen in der Schule 9
1.2 Politische Bildung in der Schule zwischen 1950 und 1960 20
2. Die antisemitische Schmierwelle 1959/60
2.1 Antisemitische und rechtsextreme Vorfälle bis 1958 25
2.2 Der „Kölner Initialfall“ vom 25.12.59 29
2.3 Interpretation der Tathintergründe von seiten der Regierung 32
2.4 Die öffentliche Diskussion: Deutung der antisemitischen Ausschreitungen als Erziehungs- und Bildungsproblem 39
3. Konsequenzen
3.1 Umfragen 41
3.2 Die Behandlung von Zeitgeschichte im Unterricht 46
3.3 Schulbuchanalysen 53
3.4 Reaktionen außerschulischer Erziehungsträger 55
4. Fazit und Ausblick 58
III. DDR
1. Erziehungs- und Bildungspolitik bis 1960
1.1 Umerziehung in der SBZ: Die Einführung der „antifaschistisch-demokratischen Schulreform“ 1945-49 60
1.2 Exkurs: Antifaschistischer Anspruch und antifaschistische Erziehung in der DDR 67
1.3 Erziehung zur „allseitig entwickelten sozialistischen Persönlichkeit“ in den fünfziger Jahren 71
1.4 Exkurs: Die Jugendorganisationen FDJ und Junge Pioniere 77
2 Rechtsextreme Vorkommnisse nach dem Bau der Berliner Mauer 1961
2.1 Umgang mit Jugendlichen nach dem Mauerbau 79
2.2 Rechtsextreme Parolen bezogen auf aktuelle Politik 81
2.3 Vergleiche mit dem Nationalsozialismus als unspezifische Kritik an der DDR 83
2.4 Rechtsextreme Aktionen ohne Bezugnahme auf die DDR 86
2.5 Interpretation der Vorkommnisse durch Funktionäre der SED und FDJ 90
3 Erziehungs- und bildungspolitische Maßnahmen
3.1 Der strafrechtliche und erzieherische Umgang mit den Tätern 95
3.2 Erziehungs- und bildungspolitische Maßnahmen vom Bau der Berliner Mauer 1961 bis zum Jugendkommuniqué des Politbüros 1963 97
3.3 Die erziehungspolitische Entwicklung bis zum „Kahlschlagsplenum“ des ZK der SED 1965 99
IV Schluß 104

Automatisiert erstellter Textauszug:

Die gesamtpolitische Situation stand, nach Auffassung von Zeitgenossen wie heutigen Historikern und Erziehungshistorikern gleichermaßen, dem Erfolg der politischen Bildung in der Schule im Weg. Horst Schallenberger vermutete schon 1958, daß „in den gesamtgesellschaftlichen Vorgängen Motivationen mitwirken, die sich dem Erfolg der politischen Bildung nachhaltig entgegenstellen”.138 Er nennt drei „Motivkreise” als Erklärung: „Sicherheitsstreben und Sattheit” der Gesellschaft, die jede Beunruhigung bereits als eine Gefahr ansehe, die mangelhafte politische Bildung einzelner Politiker und die Entnazifizierung, die seiner Meinung nach dazu beitrug, eine Selbstkritik der Deutschen zu verhindern. Auffällig oft wurde in den sechziger Jahren Kritik an der Entnazifizierung geübt: Lüth bezeichnet 1965 die Re-education als Verhältnis der Vormundschaft, das eine Selbsterziehung der Deutschen „unter eigener Verantwortung und aus eigenem Gewissen” verhindert habe. Schilling gibt 1960 den Alliierten die Hauptschuld an der von den Deutschen praktizierten Verdrängung der Vergangenheit: Seit der Umerziehung seien die Deutschen ein traditionsloses Volk.139 [...]

49 Auffällig an den „Richtlinien” ist weiterhin, daß sie nach wie vor nicht zur Behandlung der strukturellen Entstehungsbedingungen des Nationalsozialismus aufforderten. Die methodischen Hinweise orientierten sich immer noch an der Person Hitlers: „Im Unterricht über den Nationalsozialismus müssen dem Schüler die Maßlosigkeit Hitlers und die innere Notwendigkeit der Katastrophe gezeigt werden (...)”135 Der Politologe Kurt Sontheimer lehnte die bildungspolitischen Maßnahmen der frühen sechziger Jahre bereits 1963 als aktivistisch und naiv ab. In seinem Aufsatz „Politische Bildung zwischen Utopie und Verfassungswirklichkeit” bemängelt er, daß die Diskussion um die politische Bildung fast nur von Pädagogen geführt wurde, die „ungenaue und unzureichende Vorstellungen über die Demokratie” hätten.136 Die politische Bildungslehre seiner Zeit veranschlage die „Idee der politischen Beteiligung als Inbegriff aktiver Mitverantwortung für das Gemeinwesen” viel zu hoch. Anstatt auf „politischen Aktivismus” zu pochen, solle den Schülern lieber „eine zureichende Einsicht in die Struktur unserer politischen Verhältnisse” vermittelt werden. Sontheimer erkennt deutlich das Problem, daß die den Schülern zu vermittelnde „kritische Urteilsfähigkeit” vor politischen Tabus ebenso haltmacht wie die der restlichen Gesellschaft. Zusammenfassend warnt Sontheimer vor der Errichtung einer „pädagogischen Provinz als Lehrmodell für politische Bildung”. Der politische Erzieher müsse wissen, „daß die politische Erziehung des Volkes weitgehend durch andere Bildungsmächte geschieht, auf die er kaum Einfluß nehmen kann“.137 Aktivistische Tendenzen in den 1960 entstandenen Richtlinien und Rahmenplänen lassen sich mit dem Druck der - wie echt auch immer - empörten Öffentlichkeit erklären, dem die Kultusminister und die Schulverwaltungen ausgesetzt waren. Zudem konnten sie nicht mit einer wohlwollenden Aufnahme ihrer Vorschläge auf der Schulebene rechnen, so daß die fertigen Pläne zum Teil etwas aufgesetzt im doppelten Sinn wirken. [...]

KAMPMANN, W.: Fragen einer nachdenklichen Geschichtslehrerin. In: GWU 11. JG./ 1960. S. 489. 131 „Richtlinien für die Behandlung des Totalitarismus im Unterricht”, zitiert nach: BORCHERDING, S. 101. 132 Bergmann spricht davon, daß mittels der politischen Bildung das „Legitimationsdefizit der westdeutschen Demokratie” beseitigt werden sollte. BERGMANN 1997, S. 264. 133 DUDEK 1995, S. 277. 134 „Doch auch hier bewährte sich der liberale Grundgehalt der Verfassung und der Verfassungswirklichkeit, die zunehmend durch Angehörige einer nachwachsenden erst ´skeptischen´ und dann ´kritischen´ Generation geprägt wurde. Die ´Richtlinien für die Behandlung des Totalitarismus im Unterricht´blieben letztlich doch nur ´Empfehlungen´, die in den 70er und 80er Jahren zudem in der konkreten schulischen Praxis zunehmend in Vergessenheit gerieten.” WIPPERMANN, S. 48 f. [...]

Arbeit zitieren:
Gripp, Miriam August 2000: Rechtsextremismus und historisch-politische Bildung in der Bundesrepublik Deutschland und in der DDR zwischen 1958 und 1965 im Vergleich, Hamburg: Diplomica Verlag

Schlagworte:
Erziehung, Bildungspolitik, Vergangenheitsbewältigung, Antifaschismus, Antisemitismus

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