Rechtliche und betriebswirtschaftliche Aspekte von Schuldverhältnissen innerhalb einer B2B-Plattform eines internationalen Konzerns
- Art: Diplomarbeit
- Autor: Martin Kotula
- Abgabedatum: August 2003
- Umfang: 103 Seiten
- Dateigröße: 1,8 MB
- Note: 1,3
- Institution / Hochschule: VWA Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie Rhein-Neckar Deutschland
- ISBN (eBook): 978-3-8324-7994-7
-
ISBN (Paperback) :
978-3-8324-7994-7 P - ISBN (CD) :978-3-8324-7994-7 CD
- Sprache: Deutsch
- Prämierung:
- Arbeit zitieren: Kotula, Martin August 2003: Rechtliche und betriebswirtschaftliche Aspekte von Schuldverhältnissen innerhalb einer B2B-Plattform eines internationalen Konzerns, Hamburg: Diplomica Verlag
- Schlagworte: Einkauf, Recht, IT-Recht, e-commerce, AGB
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Diplomarbeit von Martin Kotula
Einleitung:
Der ABB-Konzern zählt heute zu den weltweit größten Anbietern im Bereich von Automatisierungs- und Energietechnik. Mit einem jährlichen, weltweiten Umsatz von rund 18,3 Milliarden US-Dollar und einer Mitarbeiterzahl von circa 139.000 ist ABB in den europäischen Top-500-Unternehmen notiert.
Die Tochtergesellschaft in Deutschland, die ABB AG mit ihrem Hauptsitz in Mannheim, verzeichnet einen jährlichen Umsatz von rund 2,9 Milliarden Euro mit circa 17.600 Mitarbeitern. Sie ist damit die größte Landesgesellschaft innerhalb des weltweiten ABB-Konzerns.
Insbesondere in den Jahren 1999/2000 bildete sich eine Euphorie für die Internettechnologie und die elektronische Abwicklung von Geschäften per Internet, den so genannten eCommerce. Wenn man aus heutiger Sicht auf die vergangenen Jahre zurück blickt, könnte man diese Euphorie-Phase (E-Hype), nachdem die „eCommerce-Blase“ geplatzt ist, auch als „Modeerscheinung“ bezeichnen.
Diese Marktbewegung war, neben den - insbesondere in der betriebswirtschaftlichen Literatur - prophezeiten Prozesskosteneinsparungen, einer der Gründe für die Einführung einer eCommerce- Software. ABB entschied sich im Jahr 2000 für die Einführung einer Software namens Ariba Buyer™ der Firma Ariba™, die ihren Firmensitz in Sunnyvale (USA). Das Ziel waren mögliche Prozesskosteneinsparungen8 sowie eine Standardisierung9 des Beschaffungsprozesses. Im Rahmen des Projekts wurden mit der Einführungsphase internationale, cross-functional10 Roll-Out-Teams aufgebaut. Aufgeteilt in drei Regionen (USA, Northern Europe, Central Europe) wurden sowohl technische als auch kaufmännische, internationale Teams gebildet, die für die Einführung der Software verantwortlich waren. Während die technischen Teams für das System, die Installation und die technischen Abläufe zuständig waren, verantworteten die kaufmännischen Teams die Lieferantenauswahl mit den dazugehörigen Kataloginhalten und führten den Lieferanten-Integrationsprozess.
Problemstellung:
Die wissenschaftliche Arbeit untersucht ausgewählte Problemfelder der ABB Ltd. (Hauptsitz in Zürich, Schweiz), sowie deren Tochtergesellschaft, der ABB AG (Hauptsitz in Mannheim, Deutschland) bei der Umsetzung strategischer Rahmenverträge mit Lieferanten innerhalb der eCommerce-Software-Lösung. Es handelt sich hierbei um eine Lösung, bei der ausschließlich elektronische Kaufverträge zwischen Unternehmern (Business-to-Business bzw. B2B) abgebildet werden. Der zentrale Fokus der dieser Untersuchung zu Grunde liegenden Fragestellung ist, mögliche Risiken für die ABB AG, Mannheim, sowie deren Tochtergesellschaften, aufzuzeigen und diese durch eine optimierte Rahmenvertragsgestaltung zu minimieren bzw. auszuschließen. Vor diesem Hintergrund werden Fragenstellungen sowohl aus betriebswirtschaftlicher wie auch aus juristischer Sicht untersucht, die sich unmittelbar aus der Nutzung der eCommerce-Lösung (B2B-Plattform) ergeben. Bei der Fokussierung auf einen strategischen Rahmenvertrag können unterschiedliche Rechtsnormen individuell vereinbart oder definiert werden. Alternativ ergeben sich diese aus geltenden Gesetzen, die ohne eine vorherige Vereinbarung wirksam werden.
Im einem ersten Schritt werden betriebswirtschaftliche Aspekte und Ziele beleuchtet, die in Verbindung mit der Einführung der B2B-Plattform stehen. Es wird dabei aufgezeigt, warum eine solche Lösung in einem Konzern eingeführt wird. Dies setzt zunächst ein Verständnis darüber voraus, wie sich die Entwicklung des eCommerce-Marktes darstellt und wie die eCommerce-Software technisch innerhalb des ABB-Konzerns installiert ist. Sind die technischen und ökonomischen Aspekte dargestellt, wird die rechtliche Bedeutung eines „Letter of Intent“, der sich ein Kernelement der internationalen Projektarbeit etabliert hat, für die deutsche ABB untersucht. Ausgehend von einem betriebswirtschaftlichen Ablaufprozess innerhalb des ABB-Konzerns werden die rechtlichen Fragestellungen und die sich daraus ergebenden Risiken erörtert. Die Untersuchung fokussiert dabei den elektronischen Vertragsabschluss, beleuchtet mögliche Fragen des Leistungsstörungsrechts und schließt die Betrachtung mit dem Rechnungsfluss ab. Darüber hinaus werden weitere Fragestellungen diskutiert, die sich vereinzelt aus Sonderfällen ergeben. In diesem Zusammenhang wird neben der Schiedsstelle und der Haftung auch das Beweisrecht für elektronische Dokumente aufgezeigt und rechtlich dargestellt. Die Arbeit schließt mit einer Zusammenfassung der aus diesem Projekt gewonnen Erkenntnisse und einem Ausblick ab.
Inhaltsverzeichnis:
| Inhaltsverzeichnis | I | |
| Abbildungsverzeichnis | IV | |
| Abkürzungsverzeichnis | IV | |
| 1. | Einleitung | 1 |
| 2. | Problemstellung | 2 |
| 3. | eCommerce-Marktsituation | 4 |
| 4. | Ariba-Buyer(r) - Die B2B-Plattform innerhalb des ABB-Konzerns | 6 |
| 4.1 | Technische Umsetzung innerhalb ABB | 6 |
| 4.2 | Einführung innerhalb des ABB-Konzerns | 7 |
| 4.3 | Lieferantenintegration | 8 |
| 4.4 | Elektronische Kataloge | 9 |
| 4.5 | Der technische Beschaffungsvorgang | 11 |
| 4.5.1 | Standard-Anforderung | 11 |
| 4.5.2 | Freitext-Anforderung | 14 |
| 4.6 | Bestellzugang | 15 |
| 4.7 | Dokumentation der Lieferung | 16 |
| 4.8 | Rechnungsstellung / Rechnungsfreigabe | 17 |
| 5. | Betriebswirtschaftliche Aspekte und Ziele | 19 |
| 5.1 | Projektanalyse - Beschaffung von IT-Produkten | 19 |
| 5.2 | Warum eine Lösung zur elektronischen Beschaffung eingeführt wird? | 19 |
| 5.3 | Welche Rolle spielen die Gesamtkosten? | 22 |
| 5.4 | Warum eine strategische Partnerschaft? | 24 |
| 6. | Der Einsatz eines „Letter of Intent“ | 25 |
| 6.1 | Was ist ein „Letter of Intent“ ? | 25 |
| 6.2 | Definition für den „Letter of Intent“ | 25 |
| 6.3 | Wie wurde der „Letter of Intent“ im Projekt eingesetzt? | 26 |
| 6.4 | Welche Risiken ergeben sich aus dem „Letter of Intent“? | 28 |
| 6.5 | Welches Recht ist anzuwenden? | 29 |
| 6.5.1 | Wann gilt das UN-Kaufrecht? | 29 |
| 6.5.2 | Wann gilt das Internationale Privatrecht (IPR)? | 29 |
| 6.5.3 | Welches Gericht ist zuständig? | 32 |
| 6.6 | Welche Ansprüche aus einem „Letter of Intent“ können entstehen? | 33 |
| 6.6.1 | Welche Voraussetzungen müssen für ein Verschulden vorliegen? | 34 |
| 6.6.2 | Welche Rechtsfolgen entstehen aus dem Verschulden? | 35 |
| 7. | Der elektronische Katalog als Angebot | 36 |
| 7.1 | Der elektronische Katalog und die B2B-Plattform | 36 |
| 7.2 | Wie wirkt sich eine „invitatio ad offerendum“ aus? | 37 |
| 7.3 | Welche Aspekte sind bei individuellen Katalogen zu berücksichtigen? | 41 |
| 7.4 | Eine Broschüre als Hilfestellung? | 41 |
| 8. | Die Annahme des Angebots | 42 |
| 9. | Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen | 47 |
| 9.1 | Was sind Allgemeine Geschäftsbedingungen? | 47 |
| 9.2 | Welche Einbeziehungsvoraussetzungen gelten für AGB? | 47 |
| 9.3 | Welche Vorschriften gibt es für AGB beim eCommerce? | 48 |
| 9.4 | Einbindung von AGB in den Rahmenvertrag? | 51 |
| 9.5 | Wie werden AGB innerhalb der B2B-Plattform abgebildet? | 52 |
| 9.6 | Einkaufsbedingungen im Rahmen des § 312 e BGB? | 53 |
| 9.7 | Erkenntnisse die B2B-Plattform aus den AGB-Situation | 54 |
| 10. | Ist ein Kaufvertrag abgeschlossen worden? | 55 |
| 10.1 | Einigung über Kaufgegenstand und Preis | 55 |
| 10.2 | Anfechtung wegen Inhaltsirrtum und Erklärungsirrtum | 56 |
| 10.3 | Folgen der Anfechtung | 57 |
| 11. | Leistungsstörungen | 57 |
| 11.1 | Unmöglichkeit | 58 |
| 11.1.1 | Ursprüngliche objektive und ursprüngliche subjektive Unmöglichkeit | 58 |
| 11.1.2 | Nachträgliche objektive und nachträglich subjektive Unmöglichkeit | 60 |
| 11.1.3 | Vom Schuldner zu vertreten | 61 |
| 11.1.4 | Vom Gläubiger zu vertreten | 62 |
| 11.1.5 | Von keiner Partei zu vertreten | 62 |
| 11.1.6 | Unmöglichkeit aus einem Versendungskauf? | 62 |
| 11.2 | Vertragsrücktritt vor erfolgter Lieferung | 64 |
| 11.3 | Lieferverzug | 65 |
| 11.3.1 | Voraussetzungen für den Lieferverzug | 66 |
| 11.3.2 | Die Rechtsfolgen aus dem Lieferverzug | 67 |
| 11.3.2.1 | Ersatz des Verzögerungsschadens | 67 |
| 11.3.2.2 | Ersatz des Verzugsschadens statt Leistung | 67 |
| 11.3.2.3 | Schadenersatz bei Teilleistung | 68 |
| 11.3.2.4 | Rücktritt vom Vertrag | 69 |
| 11.3.2.5 | Aufwendungsersatz | 69 |
| 11.4 | Schlechtleistung | 69 |
| 11.4.1 | Welche Regelungen gelten in Bezug auf die Nacherfüllung? | 71 |
| 11.4.2 | Welche Regelungen gelten in Bezug auf den Rücktritt? | 71 |
| 11.4.3 | Welche Regelungen gelten bei der Minderung? | 71 |
| 11.4.4 | Welche Regelungen gibt es für den Schadenersatz statt Leistung? | 72 |
| 11.4.5 | Welche Regelungen gibt es für den Aufwendungsersatz? | 72 |
| 11.5 | Zahlungsverzug von ABB | 72 |
| 12. | Wann ist die Schuld erfüllt worden (Erfüllung)? | 74 |
| 13. | Rechtsfragen bei elektronischen Rechnungen | 75 |
| 13.1 | Was unterliegt der Umsatzsteuer? | 76 |
| 13.2 | Wie werden elektronische Rechnungen rechtlich gewertet? | 77 |
| 14. | Welche Haftung könnte relevant sein? | 79 |
| 15. | Welche Aspekte gibt es Schiedsstellenvereinbarungen? | 81 |
| 15.1 | Wie wird eine internationale Schiedsstelle gesehen? | 82 |
| 15.2 | Welche Aspekte gibt es bei nationalen Schiedsstellenvereinbarungen? | 83 |
| 16. | Elektronische Dokumente und das Beweisrecht | 83 |
| 17. | Schlussfolgerung | 88 |
| Literaturverzeichnis | 90 | |
| Quellenverzeichnis | 92 | |
| Ehrenwörtliche Erklärung | 95 |
dern zum Provider. Teilweise wird sogar ein E-Mail-Zugang erst dann wirksam, wenn der Benutzer die E-Mail abgerufen hat.195 Insofern liegen unterschiedliche Interpretationen dieser Situation vor.196 Die weitergehende Betrachtung erfolgt unter der Annahme, dass ein Zugang mit Erreichen der Mailbox (Inbox) bzw. des Servers erfolgt. Dies ist insofern begründet, dass jede aus Ariba Buyer™ generierte Bestellung in die spezifische Lieferanten-Inbox gelegt wird und parallel zum Lieferanten gesendet wird. Wobei der Lieferant den Übertragungsweg (Fax, E-Mail, XML) selbst wählen kann ABB geht in diesem Fall davon aus, dass der Zugang zur Lieferanten-Inbox relevant ist. Die geschilderte Problematik der Zugangsdefinition ist insbesondere relevant für Übertragungsrisiken sowie für den Beginn von Fristen. Ein von ABB erstelltes Angebot kann auf dem elektronischen Weg von ABB über das ACSN zum Lieferanten untergehen oder zerstört werden kann. Dies wäre im untersuchten Projekt der Fall, wenn die elektronische Nachricht nicht zugestellt werden kann oder anderweitig durch einen Systemfehler oder ähnliches zerstört wird. Zu untersuchen ist, wer in diesem Fall das Risiko des Zugangs trägt und ab wann das Risiko auf die andere Partei übergeht. Die Antwort ergibt sich aus dem erfolgreichen Zugang. Solange die Nachricht nicht erfolgreich zugegangen ist, kann der andere nicht davon Kenntnis nehmen. Dementsprechend trägt ABB das Risiko bis zum Zugang.197 Allerdings ist die Beweisführung äußerst kritisch und schwierig zu führen, zumal zum heutigen Zeitpunkt - durch die Rechtsprechung festgestellt - Telefax-Bestätigungsprotokolle dem Anscheinsbeweis198 nicht genügen und E-Mail-Protokolle (Empfangsbestätigungen) leicht manipuliert werden können.199 Die Beweislast hat derjenige, der sich auf den Zugang beruft.200 Es ist insofern nahezu unmöglich, bei den neuen Medien (Fax, E-Mail, B2B, etc.) und den in dieser Arbeit untersuchtem Projekt, den Zugang einer elektronischen Nachricht rechtswirksam beweisen zu können. Obwohl es nach internen ABB-Festlegungen nicht vorgesehen ist, Anforderungen bzw. Bestellungen zu widerrufen, wäre dies technisch und rechtlich möglich. Die Standardinstallation sieht eine Withdraw-Schaltfläche (Widerruf) vor, die nach Betätigen die Anforderung bzw. Bestellung storniert. ABB hat allerdings von dieser Möglichkeit abgesehen und die Software dementsprechend angepasst, dass diese Funktion deaktiviert wird. [...]
Aus rechtlicher Sicht könnte man argumentieren, dass in diesem geschilderten Prozess der Lieferant mit dem für ABB individuell erstellten elektronischen Katalog bereits das Angebot vollzieht. Diese Meinung vertritt hauptsächlich Mehrings, sofern „eine unbedingte Leistungsbereitschaft“ vorliegt.179 Das Argument ist durchaus schlüssig und kann für ABB in anderen Materialgebieten nachvollzogen werden. So wurde mit einem Lieferanten auch ein elektronischer Katalog erstellt, der wenige Artikel beinhaltet und direkt an einen Produktionsprozess geknüpft ist. Wird folglich ein Produkt aus dem Katalog des Lieferant (Angebot) von ABB angenommen, wird mit dieser elektronischen Annahmeerklärung (Zugang vorausgesetzt) der Produktionsprozess ausgelöst. Kritisch zu sehen ist dieses Argument vor dem Hintergrund des Katalogumfangs mit mehreren Tausend IT-Artikeln. Wird also eine entsprechende Verbindlichkeit dieses Angebots gesehen, könnte die Erfüllung für den Lieferanten problematisch sein. Dieser müsste letztendlich alle Katalogprodukte in seinem Lager vorhalten bzw. eine verbindliche Lieferung gewährleisten, was zu einem hohen Erfüllungsrisiko führt. Deshalb ist eine Verbindlichkeit eines elektronischen Kataloges mit mehreren Tausend IT-Artikeln nicht praktikabel und muss als freibleibend (unverbindlich) gesehen werden. [...]
Zusammenfassend ist festzustellen, dass die herrschende Meinung170 von einer „invitatio ad offerendum“ ausgeht. Daher ist es besonders wichtig, eine gemeinsame Regelung in einem Rahmenvertrag zu finden, um künftigen Problemen bei der Abwicklung der Einzelverträge vorzubeugen. Eine entsprechende Vertragsklausel könnte wie folgt aussehen: „Die in den elektronischen Katalogen übermittelten Inhalte (Artikel) sind, sofern nicht einvernehmlich abweichend vereinbart, freibleibend.“ oder „Der elektronische Katalog stellt kein Angebot i.S. des § 145 BGB dar.“ Bereits umgesetzt wurde in einem anderen Warengebiet nachfolgende Klausel: „Für elektronische Bestellungen finden die §§ 312 b ff (...) Anwendung (...)“171 Der § 312 b BGB ist im Ursprung nur für Geschäftsbeziehungen zwischen Verbrauchern und Unternehmern vorgesehen, um dabei den Verbraucher zu schützen. Die o. g. geschilderte Klausel beruht auf einer gemeinsamen Vereinbarung den § 312 b BGB auch für Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmern wirken zu lassen. Dies hat für ABB den Vorteil, dass beispielsweise die Informationspflichten gleich bleiben und die Widerrufs- bzw. Rückgabefrist neuer Vertragsinhalt wird. Diese wurde im Rahmen des entstandenen Vorteils für ABB, auch zu Gunsten des Lieferanten reduziert. Somit haben beide Vertragsparteien einen Vorteil erreicht (Win-Win-Effekt). In Ergänzung dazu wird die „invitatio ad offerendum“ indirekt gemeinsam vereinbart. Diese ist nicht ausdrücklich definiert, lässt aber auf sich schließen.172 Einen weiteren Konflikt zwischen den Lieferanteninformationen auf der eigenen Homepage und den im Katalog übermittelten Informationen, verdeutlicht das nachfolgende Beispiel. So können oftmals Diskrepanzen beim Informationsabruf festgestellt werden. Die Homepage des Lieferanten ist (immer) aktueller als ein elektronischer Katalog, welcher eine Woche alt ist. So kann der Lieferant die jeweiligen Informationen zeitnah in seinem ERP-System pflegen. Meist sind die ERP-Systeme mit den Homepageinformationen direkt verbunden bzw. werden zeitnah auf die Homepage geladen. Dies hat den Vorteil, dass der Käufer auf der Homepage des Lieferanten immer aktuellere Informationen abrufen kann. Für ABB ist dies insofern kritisch, als dass die Lieferanten die Hyperlinks in den Katalogen mit ihren Daten auf der Homepage verbunden haben. So kommt es vor, dass ein Mitarbeiter vom ABBSystem aus einem Link auf die Lieferantenseite folgt und dort abweichende Informationen findet. Im Extremfall sind dies zwei vollkommen unterschiedliche Preise. Sofern der ABB-Preis günstiger ist, wird der Mitarbeiter das ABB-System nutzen, weil die Mitarbeiter in solchen Fällen vom System überzeugt sind. Die Preiskritik wird lediglich dann laut, wenn auf der Homepage des Lieferanten ein güns- [...]
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Link zur Arbeit:
http://www.diplom.de/ean/9783832479947
Arbeit zitieren:
Kotula, Martin August 2003: Rechtliche und betriebswirtschaftliche Aspekte von Schuldverhältnissen innerhalb einer B2B-Plattform eines internationalen Konzerns, Hamburg: Diplomica Verlag
Schlagworte:
Einkauf, Recht, IT-Recht, e-commerce, AGB



