Bachelor + Master Publishing
811 Bachelorarbeiten, 533 Masterarbeiten, 10.103 Diplomarbeiten

Rechte, Pflichten und Haftung des Drittschuldners in der Forderungsexekution

Rechte, Pflichten und Haftung des Drittschuldners in der Forderungsexekution
Über dieses Buch
  • Art: Diplomarbeit
  • Autor: Sonja Ziesel
  • Abgabedatum: Januar 2004
  • Umfang: 119 Seiten
  • Dateigröße: 348,8 KB
  • Note: 3,0
  • Institution / Hochschule: Karl-Franzens-Universität Graz Österreich
  • ISBN (eBook): 978-3-8324-7915-2
  • ISBN (Paperback) :
    978-3-8324-7915-2 P
  • ISBN (CD) :978-3-8324-7915-2 CD
  • Sprache: Deutsch
  • Prämierung:
  • Arbeit zitieren: Ziesel, Sonja Januar 2004: Rechte, Pflichten und Haftung des Drittschuldners in der Forderungsexekution, Hamburg: Diplomica Verlag
  • Schlagworte: Lohnpfändung, Privatkonkurs, Exekutionsbeschluss, Zahlungsverbot, Gehaltsvorschuss

Diplomarbeit von Sonja Ziesel

Zusammenfassung:

In diesem Werk geht es einfach gesagt um die Lohnpfändung mit all den dazugehörigen Problemen. Der Arbeitgeber als Drittschuldner fungiert als gerichtliches Vollzugsorgan und muss gemäß den gesetzlichen Bestimmungen das Gehalt seines Arbeitnehmers pfänden. Dabei muss er auf die ordnungsgemäß ausgefüllte Drittschuldnererklärung achten, das ihm auferlegte Zahlungsverbot einhalten, die Exekutionsbeschlüsse evident halten, die Rangordnung beachten, den pfändbaren Bezugsteil errechnen, verschiedene Beschlüsse gesetzeskonform vollziehen und den pfändbaren Bezugsteil an die Gläubiger verteilen.

Zudem muss der Arbeitgeber auch wissen, wie er einzelne Bezugsbestandteile, wie z.B. die Abfertigung oder die Eintreibung von Vorschüssen richtig handhabt. Ebenso soll er seine Rechte rechtzeitig wahrnehmen und in einem Zweifelsfalle einen Hinterlegungsantrag bei Gericht stellen.

Wann der Drittschuldner z.B. einen Hinterlegungsantrag stellen oder einen Feststellungsbeschluss beantragen kann und wie er sich rechtlich gegenüber weiteren Gläubigern sowie Dritten absichert – das alles und noch viel mehr erläutere ich in meiner Diplomarbeit. Einige praktische Beispielsfälle sollen helfen, die vielen rechtlichen Normen besser zu verstehen.

Inhaltsverzeichnis:

ABKÜRZUNGS- UND ZITIERWEISE 8
I. Einleitung 10
II. Rechte, Pflichten und die Haftung des Drittschuldners im Verfahren 11
A. Verfahren in der Forderungsexekution 11
1. Vereinfachtes Bewilligungsverfahren 11
2. Das Zahlungsverbot 12
3. Rechtsmittel gegen das Zahlungsverbot 14
B. Zustellprobleme 16
1. Die richtige Bezeichnung des Drittschuldners 16
2. Zustellung zu eigenen Handen 16
3. Abwesenheit des Drittschuldners 17
4. Zustellung an den unrichtigen Drittschuldner 17
5. Fälle der Namensgleichheit des Verpflichteten 18
C. Die Pflicht zur Abgabe einer Drittschuldnererklärung 19
1. Inhalt der Drittschuldnererklärung 20
2. Kostenersatz für die Drittschuldnererklärung 24
3. Haftungsfragen bei der Drittschuldnererklärung 26
D. Die Pflicht zur Verständigung vom Bezugsende 29
1. Die frühere Rechtslage 29
2. Die geltende Rechtslage 29
E. Die Rangordnung 32
1. Zusammentreffen zweier Forderungsexekutionen am selben Tag 33
2. Zusammentreffen einer Forderungsexekution mit einer Zession 33
3. Zusammentreffen mit einer Sicherungszession 34
4. Zusammentreffen mit einer Inkassozession 35
5. Zusammentreffen mit einer vertraglichen Verpfändung 35
6. Zusammentreffen mit einer abgabenbehördlichen Exekution 36
F. Evidenthaltung von Zahlungsverboten 38
G. Die Zusammensetzung des unpfändbaren Freibetrages 40
1. Die exekutionsrechtliche Behandlung einer Sonderzahlung 42
2. Die exekutionsrechtliche Behandlung der Abfertigung und der Urlaubsersatzleistung 42
H. Die Kosten für die Errechnung des pfändbaren Bezugsteiles 43
I. Die Haftung des Drittschuldners bei der Errechnung der pfändbaren Bezugsteile 44
J. Beendigung und Einstellung der Forderungsexekution 47
1. Allgemeines 47
2. Einstellung der Exekution wegen wiederkehrender Leistungen 48
III. Beschlüsse des Exekutionsgerichtes und ihre Bedeutung für den Drittschuldner 49
A. Feststellungsbeschlüsse 49
1. Verfahren bei Feststellungsbeschlüssen 50
2. Wirkung von Feststellungsbeschlüssen 51
3. Rechtsmittel für den Drittschuldner 52
4. Haftung des Drittschuldners 52
5. Zur Abgrenzung zwischen einem Feststellungsantrag und einem Antrag auf Hinterlegung 53
B. Erhöhungs- und Herabsetzungsbeschlüsse 53
1. Voraussetzungen für einen Erhöhungsantrag 54
2. Voraussetzungen für einen Herabsetzungsantrag 56
C. Änderungsbeschlüsse 58
D. Zusammenrechnungsbeschlüsse 58
1. Zusammenrechnung von Geldforderungen und Sachleistungen bei demselben Drittschuldner 59
2. Zusammenrechnung von Geldforderungen und Sachleistungen bei verschiedenen Drittschuldnern 61
3. Zusammenrechnung mehrerer beschränkt pfändbarer Geldforderungen beim selben Drittschuldner 61
4. Zusammenrechnung mehrerer beschränkt pfändbarer Geldforderungen verschiedener Drittschuldner 62
5. Verfahren der Zusammenrechnung und Anordnungen des Gerichtes 63
6. Wirkung des Zusammenrechnungsbeschlusses 64
7. Rechtsmittel gegen Zusammenrechnungsbeschlüsse 64
8. Zusammenrechnung aufgrund einer Pfandrechtserstreckung 65
E. Aufschiebungsbeschlüsse 67
1. Der wesentliche Inhalt des gerichtlichen Aufschiebungsbeschlusses für den Drittschuldner 68
2. Ab wann und wie entfaltet ein Aufschiebungsbeschluss seine Wirkung für den Drittschuldner? 68
IV. Das Recht zur gerichtlichen Hinterlegung 70
A. Die Rolle des Drittschuldners im Verfahren 71
B. Wirkungen der Hinterlegung 72
C. Hinterlegung nach § 1425 ABGB 72
D. Haftung des Drittschuldners bei der Hinterlegung? 74
E. Hinterlegung durch den betreibenden Gläubiger 75
F. Umwandlung des Erlagsantrages in einen Feststellungsantrag nach § 292k Abs 1 EO 75
V. Ausgewählte Entgeltbestandteile und deren Behandlung durch den Drittschuldner 76
A. Die Einbringung von Gehaltsvorschüssen 76
B. Zur Hereinbringung von Übergenüssen 78
C. Die Rückerstattung von Urlaubsentgelt 78
D. Die Berücksichtigung von Nachzahlungen durch den Drittschuldner 78
E. Einmalige Leistungen bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses 79
VI. Unterbrechung des Dienstverhältnisses und Erstreckung des Pfandrechtes 80
A. Beendigung und Wiederaufnahme des Dienstverhältnisses 81
B. Empfang von Sozialleistungen 84
C. Karenzierung des Arbeitsverhältnisses 84
D. Wechsel des Drittschuldners durch eine Betriebsübernahme? 86
VII. Nachträgliche Entgeltsenkungen und -erhöhungen 88
VIII. Lohnschiebungsverträge 88
IX. Verschleierung des Entgeltes und sittenwidrige Vereinbarung 89
X. Der Drittschuldner im Privatkonkurs 91
A. Allgemeines 91
B. Muss der Drittschuldner Einsicht in die Insolvenzdatei nehmen? 92
C. Die Überweisung der pfändbaren Bezugsteile in die Konkursmasse 94
1. Beschlüsse des Konkursgerichtes 94
2. Die Exekutionssperre 95
D. Arbeitgeberwechsel während des Konkursverfahrens 96
E. Das Erlöschen von Pfandrechten im Konkursverfahren 97
F. Die Berücksichtigung von Unterhaltsforderungen im Konkursverfahren 99
G. Die Aufrechnungsbefugnis des Drittschuldners während des Konkurses 100
H. Das Wiederaufleben von Pfandrechten im Konkurs 101
Schlusswort 104
LITERATURVERZEICHNIS 106
ENTSCHEIDUNGSVERZEICHNIS 112

Automatisiert erstellter Textauszug:

Pfandrechtserstreckung, so muss man auch die Gläubigerseite bedenken: Wie erfährt ein Gläubiger rechtzeitig, ob der Verpflichtete seine Abfertigung nach der alten Gesetzeslage direkt vom Arbeitgeber oder ob er dieselbe von der MVK ausbezahlt bekommt? Wartet der Gläubiger nach Erhalt der Verständigung vom Bezugsende ab, ob er noch einen Geldbetrag vom bisherigen DS erhält, dann wird er lange warten müssen. Inzwischen macht der Verpflichtete seinen Anspruch auf Abfertigung bei der MVK geltend und erhält diese bei Fälligkeit ausbezahlt (§ 14 Abs 1 iVm § 16 Abs 1 BMVG). Im Anschluss wird er sie womöglich „gutgläubig“ verbrauchen, da es sich hier um einen Entgeltbestandteil handelt. [...]

Betrifft eine Pfandrechtserstreckung auch die „Abfertigung-Neu“? Mit der Neuregelung der Abfertigung stellt sich die Frage, inwieweit hier eine Pfandrechtserstreckung zu beachten ist: Der Dienstgeber überweist monatlich die Beiträge für seinen Dienstnehmer an die zuständige Krankenversicherung, damit diese die Beiträge an die vom Dienstgeber ausgewählte Mitarbeitervorsorgekasse, im Folgenden MVK, weiterleitet (ARD-Betriebsdienst, Handbuch 4). Der Dienstnehmer kann an sich wählen, ob er die Beiträge bei Fälligkeit weiter veranlagen oder ob er sie ausbezahlt bekommen möchte. Dies gilt aber nicht, wenn er Schulden macht und diese nicht bezahlt. Zwar darf gem § 8 BMVG 2 Satz die Anwartschaft auf die Abfertigung weder abgetreten noch verpfändet werden, ansonsten bleiben jedoch die Bestimmungen der EO unberührt (§ 8 BMVG 2 Satz). Im Unterschied zum BUAG ist die MVK nicht völlig unabhängig vom jeweiligen Arbeitgeber. Sie wird durch eine Betriebsvereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und den Arbeitnehmervertretern gewählt (§ 9 Abs 1 BMVG). Jeder Betrieb hat also [...]

In der Praxis wird oft vereinbart, dass solche Entgeltansprüche Dritter an den Arbeitgeber weitergeleitet und von ihm auch an den Arbeitnehmer ausbezahlt werden (Resch in Burgstaller/Deixler-Hübner, Komm § 299a EO Rz 3-7). In diesem Fall erstreckt sich das Pfandrecht auch auf den Anspruch gegen den Dritten. Der Arbeitgeber als DS muss die Zusammenrechnung der Bezugsforderungen gegen ihn sowie mit jenen gegen den Dritten von sich aus vornehmen, sobald ihm das ZV zugestellt worden ist. Dabei muss er die Bezugsteile so zusammenrechnen, als existiere nur eine Forderung. In der DE selbst braucht der DS aber nicht darauf hinzuweisen, dass dem Verpflichteten ein Entgeltanspruch gegen einen Dritten zusteht. Weiters hat der DS daraufhin den Dritten ebenso vom ZV zu verständigen. Allerdings kommt es bei einer Auszahlung der gesamten Geldforderungen durch den Arbeitgeber nicht auf den Zeitpunkt an, wann er den Dritten vom ZV verständigt. [...]

Arbeit zitieren:
Ziesel, Sonja Januar 2004: Rechte, Pflichten und Haftung des Drittschuldners in der Forderungsexekution, Hamburg: Diplomica Verlag

Schlagworte:
Lohnpfändung, Privatkonkurs, Exekutionsbeschluss, Zahlungsverbot, Gehaltsvorschuss

Entdecken Sie mehr zum Thema

diplom.de
Bachelor + Master Publishing

Hermannstal 119 k
22119 Hamburg

Fon: +49 (0) 40 655992-0
Fax: +49 (0) 40 655992-22

Service-Telefon

Rufen Sie uns an:
+49 (0) 40 655992-0

Mo-Fr
09.00-16.00 Uhr

diplom.de in den Medien

Folgen Sie uns bei Twitter & werden Sie diplom.de-Fan bei Facebook!
Schreibtipps unserer Lektoren, Neuigkeiten aus dem Verlagsalltag und das Expertenwissen unserer Autoren als Tweet & Post!
Wir freuen uns auf Sie!

diplom.de BACHELOR + MASTER PUBLISHING

Bachelorarbeiten, Masterarbeiten, Diplomarbeiten, Magisterarbeiten, Dissertationen und andere Abschlussarbeiten aus allen Fachbereichen und Hochschulen können Sie bei uns als eBook sofort per Download beziehen oder sich auf CD oder als Buch zusenden lassen. Seit mehr als 15 Jahren ist diplom.de der seriöse, professionelle und erfolgreiche Partner für die Veröffentlichung wissenschaftlicher Abschlussarbeiten.

© Diplomica Verlag GmbH 1996-2011, AG Hamburg HRB 80293 - GF Björn Bedey, USt-IdNr.: DE214910002 - Verkehrsnummer: 12285 - Impressum
Index der Arbeiten - Index der Autoren