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Die Radikalisierung der Militärjustiz im "Dritten Reich"

Die Radikalisierung der Militärjustiz im "Dritten Reich"
Über dieses Buch
  • Art: Magisterarbeit
  • Autor: Kai Fortelka
  • Abgabedatum: Februar 2000
  • Umfang: 156 Seiten
  • Dateigröße: 10,3 MB
  • Note: 2,3
  • Institution / Hochschule: Fachhochschule Münster Deutschland
  • ISBN (eBook): 978-3-8324-2810-5
  • ISBN (Paperback) :
    978-3-8324-2810-5 P
  • ISBN (CD) :978-3-8324-2810-5 CD
  • Sprache: Deutsch
  • Prämierung:
  • Arbeit zitieren: Fortelka, Kai Februar 2000: Die Radikalisierung der Militärjustiz im "Dritten Reich", Hamburg: Diplomica Verlag
  • Schlagworte: Stand -und Kriegsgerichte, Drittes Reich, 2. Weltkrieg, Wehrmacht-Militärjustiz, Nationalsozialismus

Magisterarbeit von Kai Fortelka

Einleitung:

Die deutsche Wehrmachtsgerichtsbarkeit verhängte während des 2. Weltkrieges „im Namen des Volkes“ mindestens 12.000, nach neuesten Schätzungen sogar rund 50.000 Todesurteile, von denen annähernd 90 Prozent vollstreckt wurden. Standgerichte der Wehrmacht sowie der SS und der Polizei sind hier nicht mit einbezogen. Solche Zahlen sprengen jeglichen Rahmen der in der bisherigen Geschichte der Militärjustiz üblichen Spruchpraxis sowohl auf deutscher als auch auf alliierter Seite und stehen damit für einen „qualitativen und quantitativen Dimensionssprung“.

Wie konnte es zu einem derartig hohen Blutopfer kommen, dass praktisch zwei deutsche Divisionen nicht durch Kampfhandlungen, sondern durch die „Rechtssprechung“ der eigenen Militärsjuristen den Tod finden ließ? Wissenschaftliche Untersuchungen kommen zu dem Ergebnis, dass die schrittweise Durchdringung, Radikalisierung und schleichende Politisierung der Militärjustiz durch die NS-Ideologie Grund für diesen Exzess gewesen ist.

Die Erörterung dieser Frage, mit der ich mich bereits in einer Hausarbeit in dem Seminar „Die Wehrmacht im ‘Dritten Reich’“ befasst habe, möchte ich jetzt in einer 80 bis 120-seitigen Magisterarbeit noch umfassender und detaillierter behandeln. Ich weise an dieser Stelle darauf hin, dass die im Anschluss dargelegte Gliederung nur ein erster Arbeitsentwurf ist. Wie die jeweiligen Inhalte konkret und vor allem in welchem Umfang einfließen, kann sich erst im Laufe der Arbeit zeigen. Der Schwerpunkt wird aber ganz klar bei der „Radikalisierung der Militärjustiz“ liegen.

Gang der Untersuchung:

Im Hauptteil sollen folgende Themenbereiche zum Teil in Unter-, zum Teil in eigenständigen Kapiteln mit enger Orientierung am Thema zur Sprache kommen: Entstehung der Militärjustiz und ihre Entwicklung im 1. Weltkrieg und der Weimarer Republik, Vorbereitung der „neuen“ Militärjustiz 1933 - 1939 und deren Anwendung im Krieg durch das „Justiz-Offizierskorps“ (> z. B. die Theoretiker des „neuen“ Rechts, Militärrichter im Widerstand (> knapp), Zusammensetzung und Zahl der Feldgerichte, Standgerichte der letzten Tage), besondere Berücksichtigung der Verurteilung zum Tode (> z. B. wegen Wehrkraftzersetzung, Mundraub, Verstöße gegen die Manneszucht, Fahnenflucht (> Motive), Selbstverstümmelung , Gehorsamsverweigerung, Verweigerung des Wehrdienstes (> z. B. Zeugen Jehovas (> ausführlicher), der Fall Jägestätter (> knapp), Todesurteile nach Kriegsende), eine vorläufige Gesamtbilanz aller geahndeten Delikte und Strafen auf deutscher Seite (> hatte das Prinzip „Abschreckung“ Erfolg ?), der Militärstrafvollzug (> z. B. Wehrmachtgefängnisse und Strafbataillone (> ausführlicher), „Nacht und Nebel-Verfahren“ (= N./N.-Verfahren)), das Wirken des Reichskriegsgerichts (> ausführlicher) und anderer militärgerichtlicher Einrichtungen (> z. B. Außenstelle Wien des Zentralgerichts des Heeres), der Rückblick der Justiz und Werdegänge von ehemaligen Militärrichtern nach Kriegsende (> möglicherweise im Fazit, knapp).

Exemplarisch sollen auch einige besonders charakteristische Beispiele von Verurteilungen aufgegriffen und unter Bezug auf das Thema der Magisterarbeit geschildert werden (> dem Umfang der Arbeit angemessene Auswahl, knapp). Anhand einer dieser Fälle aus meiner Heimatstadt Lüdenscheid möchte ich kurz den Stand der Rehabilitation von Opfern (> z. B. Aufhebung von Urteilen, Deserteure und ihr gesellschaftliches Ansehen im Wandel (> möglicherweise im Fazit, knapp)) der NS-Militärrichter bzw. die Entschädigung der Hinterbliebenen schildern (> möglicherweise im Fazit, knapp): Noch am 09. April 1945, wenige Wochen vor der Kapitulation der großdeutschen Streitkräfte, wurde der Obergefreite Heini Karl Wiegmann von einem Standgericht wegen Fahnenflucht zum Tode verurteilt und auf dem Gelände der Flakkaserne Lüdenscheid erschossen; amtliche Todesursache: Herztod. Wiegmann, gerade 22 Jahre alt, war von einem Fronturlaub verspätet zurückgekehrt. Der Rehabilitations-Prozess, geführt durch einen von Angehörigen beauftragten Anwalt, ist noch im Gange, eine Antwort auf die Anfrage beim Stadtarchiv bezüglich des erhaltene Quellenmaterial steht noch aus. Aus diesen Gründen kann ich jetzt noch nicht genau sagen, in welchem Umfang die Darlegung dieses Falles möglich sein wird. Die geraffte Schilderung der, soweit noch rekonstruierbaren näheren Umstände, die zur Hinrichtung führten, sind unabhängig vom Prozessverlauf und -ausgang auf jeden Fall möglich.

Im abschließenden Fazit werden dann die Ergebnisse der Arbeit zusammengefasst und die in der Einleitung gestellte(n) Frage(n) beantwortet. Der Anhang wird neben dem üblichen Quellen-, Literatur- und Nachschlageverzeichnis ein Abbildungs- und Abkürzungsverzeichnis beinhalten, desweiteren Statistiken, Übersichten, Faksimiles von Originaldokumenten und Fotos.

Inhaltsverzeichnis:

ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS 111
„IM NAMEN DES DEUTSCHEN VOLKES“ - EINLEITUNG 1
Bemerkungen zur Quellen- und Literaturlage 4
I) MILITÄRJUSTIZ VOR DEM 1. WELTKRIEG UND IN DER WEIMARER REPUBLIK 9
II) RELATIVIERUNG ALTER WERTE - NS-MILITÄRJUSTIZ DER VORKRIEGSZEIT 1933-I939 13
III) VERORDNUNGEN, ERLASSE, FÜHRERBEFEHLE - NS-MILITÄRJUSTIZ IM KRIEG 1939-1945 26
III.1) Hart aber gerecht ? - Die Richter des Justiz-Offizierskorps 38
III.2) „Scharfes Zupacken gegen den inneren Feind“ - Das Reichskriegsgericht 49
III.3) „ hat sein Leben verwirkt. Das Urteil ist zu vollstrecken“ - Die Todesurteile 61
III.4) „Rückkehr zum alten Kriegsbrauch“ - NS-Kriegsgerichtsbarkeit in den besetzten Gebieten 77
III.5) Fünf Minuten nach Zwölf - Die Standgerichte 84
III.6) Zwischenergebnis: Funktionierte das Prinzip „Abschreckung“ ? 93
III.7) Amtliche Gesamtbilanz aller sonstigen Delikte und Strafen 95
III.8) Exkurs: „Unschädlichmachen, Wegschaffen, Ausmerzen“ - NS-Strafvollzug, -vollstreckung, NS-Militärpsychiatrie und -psychologie 98
IV) WAS DAMALS RECHT WAR - NACHKRIEGS-RECHTSPRECHUNG UND NS-MILITÄRJUSTIZ 105
V) MANIPULIERTE GEWISSEN - SCHLUSSBETRACHTUNG 109
VI) QUELLEN- UND LITERATURVERZEICHNIS 116
VI.1) Quellen 117
VI.1.1) Zeitgenössische allgemeine Darstellungen, juristische Fachbücher 117
VI.1.2) Zeitgenössische Aufsätze, Fach-, Tages-Zeitschriften und Zeitungen 117
VI.1.3) Zeitgenössische Entscheidungs- und Gesetzessammlungen, amtliche Verordnungsblätter, Veröffentlichungen und Handbücher 118
VI.1.4) Unveröffentlichte Quellen (Archivbestände) 120
VI.2) Literatur 121
VI.2.1) Einzelpublikationen, Schriftenreihen 121
VI.2.2) Biographien, Erzählungen, Romane 125
VI.2.3) Aufsätze, Fach-, Tages-, Wochen-Zeitschriften und Zeitungen 125
VI.2.4) Bibliographische Hilfsmittel, Lexika, Handbücher, Nachschlagewerke 127
VI.2.5) Gesetzes- und Entscheidungssammlungen, Drucksachen 128
VI.2.6) Fernsehsendungen 129
VII) ANHANG 130
VII.1) Die NS-Militärjustiz im Überblick - Chronik, Ereignisse, Zusammenhänge 131
VII.2) Bilddokumente 134
VII.3) Textdokumente 139
VII.4) Grafiken 143
VII.5) Tabellen 144
VII.6) Karten 147

Arbeit zitieren:
Fortelka, Kai Februar 2000: Die Radikalisierung der Militärjustiz im "Dritten Reich", Hamburg: Diplomica Verlag

Schlagworte:
Stand -und Kriegsgerichte, Drittes Reich, 2. Weltkrieg, Wehrmacht-Militärjustiz, Nationalsozialismus

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