Quartalsberichterstattung börsennotierter Unternehmen
- Art: Diplomarbeit
- Autor: Jan Frahnert
- Abgabedatum: März 2002
- Umfang: 130 Seiten
- Dateigröße: 2,0 MB
- Note: 1,7
- Institution / Hochschule: Bayerische Julius-Maximilians-Universität Würzburg Deutschland
- ISBN (eBook): 978-3-8324-7257-3
-
ISBN (Paperback) :
978-3-8324-7257-3 P - ISBN (CD) :978-3-8324-7257-3 CD
- Sprache: Deutsch
- Prämierung:
- Arbeit zitieren: Frahnert, Jan März 2002: Quartalsberichterstattung börsennotierter Unternehmen, Hamburg: Diplomica Verlag
- Schlagworte: Quartalsbericht, Zwischenbericht, Rechnungslegung, IAS, Börse
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Diplomarbeit von Jan Frahnert
Einleitung:
In Deutschland existiert bis heute noch keine gesetzliche Verpflichtung zur Erstellung von Quartalsberichten durch börsennotierte Unternehmen. Dennoch wurde dieses wichtige Instrument, welches dem Adressaten ausreichende Informationen zur Beurteilung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage und einen Ausblick auf das laufende Geschäftsjahr regelmäßig unterjährig bereitstellen soll, Pflichtbestandteil von Publizitätsvorschriften einzelner Börsensegmente und -indizes der Deutschen Börse AG. Auch das sog. Deutsche Rechnungslegungs-standards-Committee e.V. nahm sich dieser Sache an und erarbeitete einen Standard, welcher von bestimmten Emittenten beachtet werden muss und eine quartalsweise Berichterstattung vorschreibt. Diese Arbeit soll dem Interessierten diese Regelungen anschaulich darstellen.
Problemstellung:
Durch die mangelnde gesetzliche Regelung der Quartalsberichterstattung sind in den letzten Jahren verschiedene Vorschriften entstanden, um dieses unvermeidliche Informationsinstrument außergesetzlich zu regeln und um den internationalen Anforderungen gerecht zu werden. Es ist für den Emittenten als auch für den Adressaten von Quartalsberichten oft nicht einfach, die zahlreichen und auch manchmal verwirrenden Vorschriften dieser unterschiedlichen Bestimmungen zu überblicken. Diese Arbeit soll dem Lesenden die Möglichkeit bieten, sich ein umfassendes Bild über die verpflichtende Quartalsberichterstattung durch die Deutsche Börse AG und des Deutschen Rechnungslegungsstandard Nr. 6 zu machen. Dabei wird die deutsche Rechnungslegung nach HGB als auch, aufgrund der bevorstehenden Pflicht zur internationalen Rechnungslegung von Kapitalgesellschaften, die Rechnungslegung nach den International Accounting Standards (IAS) berücksichtigt.
Aufbau der Arbeit:
Das erste Kapitel zeigt die Problemstellung, bevor im zweiten Kapitel dieser Arbeit die historische Entwicklung der Zwischenberichterstattung vom Beginn der 70er Jahre des letzten Jahrhunderts bis heute dargestellt wird.
Die unterschiedlichen bestehenden Vorschriften zur Quartalsberichterstattung sind Thema des dritten Kapitels. Der erste Absatz dieses Kapitels beinhaltet die Definition der Quartalsberichterstattung, bevor im folgenden Absatz auf die verpflichtende vierteljährliche Berichterstattung durch den Deutschen Rechnungslegungsstandard Nr. 6 (DRS 6) eingegangen wird. Nach einer eingehenden Beschreibung des zuständigen Deutschen Rechnungslegungs-Standards-Committee (DRSC) wird auf den Geltungsbereich, den Umfang und Inhalt des Standards näher eingegangen. Eine Beschreibung des hier geltenden Ansatzes und die Bewertung innerhalb des Zwischenberichts für börsennotierte Konzerngesellschaften runden die Darstellung dieses Standards ab.
Danach folgt im dritten Absatz eine Betrachtung der Vorgaben zur Quartalsberichterstattung durch die Deutsche Börse AG. Hier wird, unterteilt nach den Börsenindizes und -segmenten Deutscher Aktienindex (DAX), dem Midcap Index (MDAX), dem Smallcap-Index (SMAX) und dem Neuer Markt, eingehend auf den Umfang und den Inhalt der aufzustellenden Quartalsberichte nach den jeweils geltenden Vorschriften eingegangen. Um der zukünftig vorgeschriebenen Anwendung von internationalen Rechnungslegungsarten gerecht zu werden, geht diese Arbeit auch auf die Aufstellung von Quartalsberichten nach den IAS in den jeweiligen Börsenindizes und -segmenten ein. Darüber hinaus werden dem Leser die Sanktionsmöglichkeiten bei einem Verstoß gegen die geltenden Pflichten erläutert.
Um dem Interessierten den Quartalsbericht als Informationsinstrument zu beschreiben, werden im vierten Kapitel neben den Adressaten auch die Zwecke und Funktionen von diesem diskutiert. Weiterhin werden die Kosten und Risiken, gefolgt von der wichtigen Auseinandersetzung über eine Prüfung von Zwischenberichten, ausführlich erläutert. Da bei der unterjährigen Erfolgsermittlung zu unterscheidende Ansätze herrschen, wird anschließend auf diese kurz beschreibend eingegangen.
Am Ende des vierten Kapitels wird eine durchgeführte Umfrage über die Bereitschaft bestimmter börsennotierter Unternehmen zur freiwilligen Quartalsberichterstattung und deren Ergebnis ausführlich dargestellt und erläutert.
Das fünfte Kapitel dieser Arbeit enthält eine Fallstudie über die Verweigerung der Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG, quartalsweise Bericht zu erstatten. Hier wird kurz dem Interessierten die Argumentation des Unternehmens zur Verweigerung dargestellt und dazu kritisch Bezug genommen.
Im sechsten und abschließenden Kapitel dieser Arbeit wird dem Leser eine Zusammenfassung und ein Ausblick geboten. In der Zusammenfassung werden die Vorschriften zur Quartalsberichterstattung einer kurzen kritischen Würdigung unterzogen, bevor dann der Abschluss der Arbeit näher auf den Ausblick bezüglich dieses Informationsinstrumentes eingeht.
Inhaltsverzeichnis:
| I. | Gliederung | I |
| II. | Abkürzungsverzeichnis | IV |
| III. | Abbildungs- und Tabellenverzeichnis | VI |
| 1. | Einleitung | 1 |
| 1.1 | Problemstellung | 1 |
| 1.2 | Aufbau der Arbeit | 1 |
| 2. | Die Historie der Zwischenberichterstattung in Deutschland | 4 |
| 2.1 | Die Entstehung der Zwischenberichtspublizität | 4 |
| 2.2 | Die Entwicklung der unterjährigen Offenlegung von 1970 bis heute | 5 |
| 3. | Die Quartalsberichterstattung | 14 |
| 3.1 | Definition der Quartalsberichterstattung | 14 |
| 3.2 | Quartalsberichterstattung nach DRS Nr. 6 | 14 |
| 3.2.1 | Das Deutsche Rechnungslegungs-Standards-Committee | 15 |
| 3.2.2 | Der Deutsche Rechnungslegungsstandard Nr. 6 | 15 |
| 3.2.3 | Die zwischenberichtspflichtigen Unternehmen | 16 |
| 3.2.4 | Umfang und Inhalt der Quartalsberichte | 17 |
| 3.2.5 | Ansatz und Bewertung nach DRS 6 | 23 |
| 3.3 | Quartalsberichterstattung nach Vorgaben der Deutschen Börse AG | 24 |
| 3.3.1 | Quartalsberichte im DAX/MDAX nach HGB | 25 |
| 3.3.1.1 | Umfang und Inhalt der Quartalsberichte | 26 |
| 3.3.1.2 | Besondere Bestimmungen des Leitfadens | 32 |
| 3.3.1.3 | Sanktionsmöglichkeiten | 32 |
| 3.3.2 | Die Quartalsberichterstattung im DAX/MDAX nach IAS | 33 |
| 3.3.2.1 | Die International Accounting Standards | 33 |
| 3.3.2.2 | Umfang und Inhalt der Quartalsberichte | 34 |
| 3.3.2.3 | Bewertung im Quartalsbericht | 44 |
| 3.3.3 | Die Quartalsberichterstattung im SMAX | 45 |
| 3.3.3.1 | Umfang und Inhalt der Quartalsberichte | 46 |
| 3.3.3.2 | Sanktionsmaßnahmen | 46 |
| 3.3.4 | Die Quartalsberichterstattung am Neuen Markt | 47 |
| 3.3.4.1 | Umfang und Inhalt der Quartalsberichte | 49 |
| 3.3.4.2 | Weitere Bestimmungen des Regelwerkes | 60 |
| 3.3.4.3 | Sanktionsmöglichkeiten | 61 |
| 4. | Quartalsberichte als Informationsinstrument | 63 |
| 4.1 | Adressaten | 63 |
| 4.1.1 | Zielgruppe der jährlichen Rechnungslegung | 63 |
| 4.1.2 | Zielgruppe der unterjährigen Rechnungslegung | 64 |
| 4.2 | Zwecke der Quartalsberichterstattung | 67 |
| 4.2.1 | Anlegerschutz | 67 |
| 4.2.2 | Funktionenschutz | 68 |
| 4.2.2.1 | Institutionelle Funktionsfähigkeit | 69 |
| 4.2.2.2 | Operationale Funktionsfähigkeit | 69 |
| 4.2.2.3 | Allokative Funktionsfähigkeit | 70 |
| 4.3 | Funktionen der Quartalsberichterstattung | 70 |
| 4.3.1 | Informationsfunktion | 71 |
| 4.3.1.1 | Kontrollfunktion | 72 |
| 4.3.1.2 | Prognosefunktion | 74 |
| 4.3.1.3 | Verbindungsfunktion | 76 |
| 4.3.2 | Investor Relations als Nebenfunktion | 76 |
| 4.3.2.1 | Der Begriff des Investor Relations | 77 |
| 4.3.2.2 | Quartalsberichte als Investor Relations | 78 |
| 4.3.3 | Kosten und Risiken der Quartalsberichte | 80 |
| 4.3.3.1 | Die direkten Kosten | 80 |
| 4.3.3.2 | Die indirekten Kosten und Risiken | 81 |
| 4.3.4 | Die Prüfung der Quartalsberichte | 83 |
| 4.3.4.1 | Die formelle Prüfung | 83 |
| 4.3.4.2 | Die materielle Prüfung | 83 |
| 4.3.4.2.1 | Anforderungen an einen „Review“ | 85 |
| 4.3.4.2.2 | Prüfung durch den Aufsichtsrat | 88 |
| 4.4 | Ansätze zur unterjährigen Erfolgsermittlung | 88 |
| 4.4.1 | Integrativer Ansatz | 89 |
| 4.4.2 | Eigenständiger Ansatz | 90 |
| 4.4.3 | Kombinativer Ansatz | 92 |
| 4.5 | Untersuchung zur freiwilligen Quartalsberichterstattung | 93 |
| 4.5.1 | Gang der Untersuchung | 93 |
| 4.5.2 | Ergebnis der Untersuchung | 94 |
| 5. | Fallstudie | 96 |
| 5.1 | Die Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG | 96 |
| 5.2 | Die Porsche AG und die Quartalsberichte | 97 |
| 5.3 | Die Folgen und Auswirkungen des MDAX-Ausschlusses | 101 |
| 6. | Zusammenfassung und Ausblick | 103 |
| 7. | Anhang | 107 |
| 8. | Literaturverzeichnis | 115 |
geforderte Angabe der Übereinstimmung mit den IAS nicht zu machen. Es liegt nahe, diese noch in die Sonstigen Erläuterungen zu übernehmen. Weiter verlangt RWNM 7.1.3, (4) eine Angabe zu wesentlichen Risikoänderungen bei der künftigen Entwicklung und Angaben über die Aussichten für das laufende Geschäftsjahr. Diese Punkte sollten darüber hinaus vom Emittenten im Abschnitt Sonstige Erläuterungen beachtet werden. Bei der Erstellung des SQB würde dies keine Schwierigkeiten verursachen, da die Sonstigen Erläuterungen ein freies Format mit Pflichtfeldern darstellen. Das RWNM verlangt außerdem im Punkt 7.1.3 (3) 4., als Bestandteil der Erläuterungen eine Angabe über die Zahl der Aktien des Emittenten, welche von Mitgliedern der Geschäftsführungs- und Aufsichtsorgane gehalten werden. Anzugeben sind diese mit den damit verbundenen Rechten und getrennt für jedes Organmitglied. Dieser Punkt wird im MR 07/2001 explizit gefordert (MR 07/2001, 4.). Es erscheint sinvoll, diese Information auch als Anhangsangabe zu behandeln und in den Gliederungspunkt Sonstige Erläuterungen des SQB aufzunehmen, um eine bessere Übersichtlichkeit des Berichts zu gewährleisten. [...]
Die durch IAS 34 geforderten erläuternden Anhangsangaben sollen im Anhang des SQB, ergänzt durch eine verkürzte Segmentberichterstattung, erfolgen (MR 07/2001 3.6). Demnach sind folgende Erläuterungen zu machen: Hinweis, dass die gleichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wie im letzten Abschluss angewandt wurden oder Erläuterungen zu Änderungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem letzten Abschluss bzw. gegenüber dem letzten Quartalsabschluss (update-Funktion) Erläuterungen der Saison- oder Konjunktureinflüsse Art und Umfang von Posten, die Vermögen, Schulden, Eigenkapital, Periodengewinne oder Cash-Flows beeinflussen und ungewöhnlich sind Änderungen bei Schätzungen Emissionen, Rückkäufe und Rückzahlungen von Schuldverschreibungen und Eigenkapitaltiteln gezahlte Dividenden Segmenterträge und -ergebnis für Geschäftsfelder oder geographische Segmente (Details in IAS 14), aber nur dann, wenn Emittent nach IAS 14 auch zur Angabe von Segmentdaten in seinem Jahresabschluss verpflichtet ist (IAS 34.16g) wesentliche Ereignisse nach dem Stichtag Änderungen im Konsolidierungskreis Änderungen der Eventualschulden/-forderungen158 Grundsätzlich sei hier anzumerken, dass die erläuternden Anhangsangaben dem Wesentlichkeitsprinzip unterliegen und dass keine Wiederholung von Angaben, die bereits im letzten Abschluss gemacht wurden und weitergelten, auftreten sollen. Weiter symbolisieren die oben aufgeführten Posten lediglich Mindestangaben, weitere Ereignisse oder Geschäftsvorfälle sind darüber hinaus anzugeben, „die für ein Verständnis der aktuellen Zwischenberichtsperiode wesentlich sind“159. Die dargestellten Informationen sind auf einer vom Geschäftsjahresbeginn bis zum Zwischenberichtstermin fortgeführten Grundlage darzustellen (IAS 34.16). [...]
Eine Verkürzung der Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und der Kapitalflussrechnung ergeben sich aus der Anlage 2 des RWNM sowie aus dem Marktrundschreiben des Juni 2001.147 Die Eigenkapitalveränderungsrechnung hingegen ist ausdrücklich vollständig anzugeben (RWNM 7.1.3 (2)). Der Berichtszeitraum von IAS 34 und dem Regelwerk decken sich. Demnach bezieht sich dieser für die Gewinn- und Verlustrechnung, die Eigenkapitalveränderungsrechnung und die Kapitalflussrechnung vom Beginn des Geschäftsjahres bis zum Ende des aktuellen Quartals. Darüber hinaus ist noch eine Gewinn- und Verlustrechnung separat für das aktuelle Quartal gefordert. Allen Zahlenangaben sind für die jeweiligen Zeiträume des Vorjahres ebenfalls Vergleichsangaben hinzuzufügen, ebenso den Anhangsangaben, sowie den sonstigen Erläuterungen (RWNM 7.1.2 (2)). Die Bilanz ist besonders zu behandeln: Diese ist zum Ende des aktuellen Quartals aufzustellen und eine Bilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres soll dem Publikum als Vergleichsinformation genügen (RWNM 7.1.2 (2), Nr. 1). RWNM 7.1.3 macht nähere Angaben über die Ausgestaltung der oben aufgeführten Bestandteile des Zwischenberichts. Demnach sind die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung, sowie die Kapitalflussrechnung nach den Angaben im Anhang 2 des Regelwerkes und in Verbindung dazu nach dem Marktrundschreiben vom Juni 2001 aufzustellen. [...]
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Link zur Arbeit:
http://www.diplom.de/ean/9783832472573
Arbeit zitieren:
Frahnert, Jan März 2002: Quartalsberichterstattung börsennotierter Unternehmen, Hamburg: Diplomica Verlag
Schlagworte:
Quartalsbericht, Zwischenbericht, Rechnungslegung, IAS, Börse



