Qualitätsentwicklung in der stationären Jugendhilfe
Folgen für die Prozesse der Leistungserstellung in Einrichtungen der Jugendhilfe
- Art: Diplomarbeit
- Autor: Tanja Robrecht
- Abgabedatum: Juni 2001
- Umfang: 136 Seiten
- Dateigröße: 730,1 KB
- Note: 1,3
- Institution / Hochschule: Evangelische Fachhochschule Rheinland-Westfalen-Lippe Deutschland
- ISBN (eBook): 978-3-8324-4271-2
-
ISBN (Paperback) :
978-3-8324-4271-2 P - ISBN (CD) :978-3-8324-4271-2 CD
- Sprache: Deutsch
- Prämierung:
- Arbeit zitieren: Robrecht, Tanja Juni 2001: Qualitätsentwicklung in der stationären Jugendhilfe, Hamburg: Diplomica Verlag
- Schlagworte: Heimunterbringung, Jugendhilfe, Leistungsvereinbarung, Qualitätsentwicklung, SGB VIII
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Diplomarbeit von Tanja Robrecht
Einleitung:
Seit einer Gesetzesänderung vom 1. Januar 1999 wird die Qualitätsentwicklung in den §§78a-g SGB VIII von den Einrichtungen der stationären Jugendhilfe legislativ gefordert. Zudem konnten über 700 verschiedene deutschsprachige Fachbeiträge zum Thema ‚Qualität in der Jugendhilfe’ bis zum Februar 2000 nachgewiesen werden. Dies sind nur zwei Indizien dafür, dass die ‚Qualitätsentwicklung in der stationären Jugendhilfe’ in den letzten Jahren nicht nur ein wichtiges wissenschaftliches Fachthema, sondern auch alltäglicher Bestandteil in Einrichtungen der stationären Jugendhilfe geworden ist.
Wie es dazu kam, wie dieser neuen Anforderung nachgekommen werden kann und welche Auswirkungen und Folgen daraus für die Einrichtungen und deren Leistungserstellungsprozess entstehen, soll im Rahmen dieser Arbeit dargestellt werden. Einführend werden dazu verschiedene Sichtweisen des Begriffs ‚Qualität’ dargestellt. In Abgrenzung bzw. Ergänzung hierzu wird der Begriff der ‚Dienstleistungsqualität’ erläutert. Die Besonderheiten der Dienstleistungsqualität, gerade auch in Bezug auf die Jugendhilfe, werden ausgeführt. Ein wichtiger Ausgangspunkt für die Einführung der Qualität in die Jugendhilfe war das ‚neue Steuerungsmodell’, wodurch Qualität in nahezu allen sozialen Bereichen eingeführt wurde. Eine Erläuterung dieses Modells soll die Entstehungsgründe und die Auswirkungen auf die Jugendhilfe deutlich machen. Der Begriff ‚Qualitätsentwicklung’ unterscheidet sich in einigen Punkten stark vom industriell bedingten Begriff der Qualitätssicherung. Gründe für die Sinnhaftigkeit dieses neuen Begriffs werden erläutert.
Durch die Einführung der Qualitätsentwicklung in die stationäre Jugendhilfe werden verschiedene Interessen und Erwartungen an die Qualitätsdiskussion deutlich. Das Besondere der stationären Jugendhilfeeinrichtungen ist dabei, dass sie (wenigstens) zwei Interessengruppen gerecht werden müssen. Zum einen müssen sie die Erwartungen der Leistungsträger erfüllen, zum anderen den Bedürfnissen der Leistungsempfänger nachkommen. In einem weiteren Schritt werden verschiedene Modelle und Konzepte zur Qualitätsentwicklung beschrieben. Vor- und Nachteile für die Anwendung im stationären Jugendhilfebereich sollen dabei deutlich werden. Seit einer Gesetzesänderung zum 1. Januar 1999 wird die Qualitätsentwicklung von den Einrichtungen der stationären Jugendhilfe legislativ gefordert. Verschiedene Gründe haben zu der Einführung dieses Gesetzes geführt. Diese und die daraus entstehenden Anforderungen für die Einrichtungen werden in einem weiteren Schritt erläutert.
Ein großer Abschnitt der Arbeit beschäftigt sich mit den Folgen, die sich aus der gesetzlich geforderten Qualitätsentwicklung für die Einrichtungen ergeben. Aufkommende Fragen nach der Erstellung des Leistungsangebotes, der Personalpolitik und nach Kosten und Pflegesätzen werden aus praktischer Sicht betrachtet und kritisch hinterfragt. Weiterhin werden Anregungen zur praktischen Umsetzung der Qualitätsentwicklung gegeben. Es werden Methoden aufgeführt, mit denen die Qualitätsentwicklung in den Alltag der Einrichtungen integriert werden kann. Viele Einrichtungen haben Qualitätsentwicklung schon in unterschiedlicher Weise in ihren Alltag eingeführt. Einige Beispiele zu verschiedenen Formen der Qualitätsentwicklung werden dargestellt, wobei die Möglichkeit der Übertragung auf stationäre Jugendhilfeeinrichtungen beleuchtet wird.
Abschließend werden die Folgen und Auswirkungen der Qualitätsentwicklung auf die Einrichtungen in kritischen Thesen zusammengefasst. Diese machen deutlich, dass Gesetzesänderungen nicht für alle Parteien nur positiv bewertet werden können. Anschließende Ideen und Vorschläge zeigen auf, durch welche Verfahren die negativen Folgen und Auswirkungen auf die Leistungserstellung vermieden werden könnten.
Inhaltsverzeichnis:
| 1. | Einleitung | 1 |
| 2. | Grundlagen für die Qualitätsdiskussion | 3 |
| 2.1 | Qualität als Terminus | 3 |
| 2.2 | Qualität in der Dienstleistung | 5 |
| 2.3 | Neues Steuerungsmodell als Initialzündung | 11 |
| 3. | Qualitätsentwicklung in Einrichtungen der stationären Jugendhilfe | 14 |
| 3.1 | Qualitätsentwicklung statt Qualitätssicherung | 15 |
| 3.2 | Interessen und Erwartungen an die Qualitätsdiskussion | 16 |
| 3.2.1 | Seitens der stationären Jugendhilfeeinrichtungen als Leistungserbringer | 17 |
| 3.2.2 | Seitens der öffentlichen und freien Träger der Jugendhilfe als Kunden der Einrichtungen | 18 |
| 3.2.3 | Seitens der Bewohner als Adressaten der Jugendhilfe | 19 |
| 3.2.4 | Seitens der Öffentlichkeit | 20 |
| 3.3 | Modelle und Konzepte zur Qualitätsentwicklung | 20 |
| 3.3.1 | Zertifizierende Ansätze | 20 |
| 3.3.1.1 | DIN EN ISO 9000ff | 21 |
| 3.3.1.2 | Sonstige Gütesiegel | 25 |
| 3.3.2 | Umfassende Ansätze | 27 |
| 3.3.2.1 | TQM | 27 |
| 3.3.2.2 | EFQM | 30 |
| 3.3.3 | Bewertende Ansätze | 33 |
| 3.3.3.1 | Benchmarking | 34 |
| 3.3.3.2 | Evaluation | 37 |
| 4. | Vereinbarungen über Leistungen, Entgelt und Qualität nach §§78ff SGB VIII | 41 |
| 4.1 | Entstehung des Gesetzes | 43 |
| 4.2 | Inhalt des Gesetzes | 44 |
| 4.2.1 | Leistungsvereinbarungen nach §78b i.V.m. §78c SGB VIII | 46 |
| 4.2.2 | Entgeltvereinbarung nach §78b i.V.m. §78c SGB VIII | 47 |
| 4.2.3 | Qualitätsentwicklungsvereinbarung nach §78b SGB VIII | 49 |
| 4.2.5 | Rahmenverträge nach §78f SGB VIII | 51 |
| 4.2.6 | Schiedsstellen nach §78g SGB VIII | 52 |
| 5. | Implikationen der Qualitätsentwicklung auf den Leistungsprozess | 53 |
| 5.1 | Anforderungen an die Einrichtungen sowie resultierende Probleme | 53 |
| 5.1.1 | Leistungsangebot | 54 |
| 5.1.1.1 | Entwicklung der Leistungsstruktur | 54 |
| 5.1.1.2 | Problem der Integrativität | 56 |
| 5.1.2 | Personalpolitik | 58 |
| 5.1.2.1 | Sensibilisierung der Mitarbeiter | 58 |
| 5.1.2.2 | Mitarbeiterstruktur | 59 |
| 5.1.3 | Entwicklung von Kosten und Pflegesätzen | 61 |
| 5.1.4 | Dokumentation der Leistung | 63 |
| 5.2 | Umsetzung der Qualitätsentwicklung | 66 |
| 5.2.1 | Welches ist das richtige Modell zur Qualitätsentwicklung für die Einrichtung? | 66 |
| 5.2.2 | Praktische Umsetzung | 69 |
| 5.2.2.1 | Qualitätsentwicklung durch Gestaltung von Alltagsstrukturen | 69 |
| 5.2.2.2 | Qualitätsentwicklung durch Optimierung der Teamzusammenarbeit | 72 |
| 5.2.2.3 | Qualitätsentwicklung durch Supervision | 74 |
| 5.2.2.4 | Qualitätsentwicklung durch Qualitätszirkel | 77 |
| 5.3 | Praktische Erfahrungen und Beispiele der Qualitätsentwicklung | 78 |
| 5.3.1 | Qualitätsmanagement in der Caritas-Jugendhilfe Köln GmbH | 79 |
| 5.3.2 | Einrichtung eines Qualitätsmanagementsystems am Beispiel der Zentralstelle Jugendhaus Düsseldorf e.V. | 81 |
| 5.3.3 | Entwicklung von Konzeptqualität im Jugendtreffpunkt Wünnenberg | 85 |
| 6. | Resümee | 89 |
| 6.1 | Kritische Thesen zu möglichen Auswirkungen der Qualitätsentwicklung | 89 |
| 6.2 | Zusammenfassung | 95 |
| 6.3 | Ausblick | 99 |
| Literaturverzeichnis | 102 | |
| Quellenverzeichnis | 124 |
produktiv arbeiten zu können, sollten so Ablehnung und Zweifel zum Thema ‚Qualität’ abgebaut werden (Lung 1995; Berger 1997; Meinhold 1997). In großen Einrichtungen können danach Arbeitseinheiten gebildet werden, die unter Anleitung eines Qualitätsbeauftragten hauptsächlich die Qualitätsentwicklung durchführen. In kleineren Einrichtungen, denen keine zusätzlichen Personalkapazitäten zur Verfügung stehen, müssen die Mitarbeiter selbst planen, in welchem Rahmen sie das Thema Qualität bearbeiten wollen. Sicherlich müssen andere Tätigkeiten vorübergehend zugunsten der Qualitätsentwicklung zurückgestellt werden. Die Arbeitsgruppen haben bei beiden Formen die Aufgabe, in jedem Stadium der Qualitätsentwicklung die Arbeit für die anderen Mitarbeiter transparent zu machen und die Ergebnisse zu diskutieren (Meinhold 1997). Die Sensibilisierung der Mitarbeiter stellt einen ersten Schritt im Rahmen der Qualitätsentwicklung dar. Es muss in hohem Maße Überzeugungsarbeit geleistet werden, da eine Qualitätsentwicklung mit erheblichem Arbeitsaufwand verbunden ist, der neben der eigentlichen Arbeit anfällt. Vermutlich engagiert sich eine Vielzahl der Mitarbeiter nur in der Qualitätsentwicklung, weil sie gesetzlich gefordert ist und die Einrichtungen unter Druck gesetzt werden. Sicher ist aber, dass eine Qualitätsentwicklung nur erfolgreich durchgeführt werden kann, wenn die Qualität in den Köpfen aller Mitarbeiter verankert ist. Nur dann lässt sich der Qualitätsstand der Einrichtung produktiv diskutieren und weiterentwickeln. [...]
thie, Verfassung und Motivation des Hilfeempfängers eine Rolle (Sengling, 1987; Müller 1999; Merchel 1999a). Eine weitere Schwierigkeit auf dem Weg zum Erfolg und somit auch bei der Qualitätsmessung entsteht durch die subjektive Einschätzung des Nutzens durch den Adressaten. Je nach Persönlichkeit und Erwartung des Adressaten kann ein Hilfeprozess als positiv oder negativ angesehen werden (Späth 1997; Knorr/Halfar 2000). So kann ein Beratungsgespräch von einem Leistungsempfänger als unzureichend empfunden werden, weil dieser gerade einen ‚schlechten Tag’ hat, ihm die Sozialarbeiterin unsympathisch ist oder ihm ein Rat gegeben wurde, den er nicht annehmen möchte. Die gleiche Beratungssituation kann aber von einem anderen Leistungsempfänger als hervorragend empfunden werden, weil sich dieser verstanden fühlt, ihm Aufmerksamkeit und Zuwendung gegeben werden oder die Sozialarbeiterin einen Rat gegeben hat, der zum Nachdenken anregt (Knorr/Halfar 2000). Dieses Beispiel macht deutlich, dass soziale Arbeit immer von individuellen Empfindungen, personellen Konstellationen, verschiedenen Situationen, vom Lebensumfeld und dem Prozess zwischen Leistungsempfänger und Leistungserbringer abhängig ist. Diese Faktoren wirken zudem wechselseitig aufeinander ein (Müller 1996; Thiersch 1997). Weitere Faktoren stellen die Attraktivität der Angebote und die Intensität der Betreuung für den Leistungsempfänger dar (Müller 1996). Aus diesen Gründen liegen die Wirkungen, die durch die erbrachte Leistung beim Hilfeempfänger entstehen, hier nicht mehr im Einflussbereich der Einrichtung, sondern werden vom Hilfeempfänger selbst produziert (Müller 1996; Piel 1996). Zusammenfassend kann gesagt werden, dass es in der sozialen Arbeit keine kausalen Wirksamkeitsbedingungen (wie in der Medizin oder der Chemie) geben kann (Wiesner 1996). Dies ist auch die Hauptursache für die Unsicherheiten der Einrichtungen der stationären Jugendhilfe in Bezug auf die Qualitätsentwicklung (Merchel 2000a). [...]
sind zielorientiert43 zu planen und anzubieten (Wiesner 1996). Die Leistungen werden in der Leistungsbeschreibung schriftlich dargelegt. In dieser Beschreibung werden alle Leistungsangebote für bestimmte Zielgruppen und Zwecke festgelegt. In ihr sind Art, Umfang, Kosten und Qualität der einzelnen Leistungen ausführlich beschrieben. Mit der Leistungsbeschreibung werden die Einzelleistungen transparent gemacht und können dadurch mit Leistungen anderer Einrichtungen verglichen werden (Gerull 2000h). Dies erfolgt durch den Vergleich von Produkten44, welche anhand der Leistungsbeschreibung formuliert werden können (o.V. 1994). Dieser Vergleich ist für die Einrichtung von großer Bedeutung. Anhand der Konkurrentenanalyse können Schwächen der eigenen Leistung erkannt und behoben werden. Somit steigt die Qualität der eigenen Leistungen und die Sicherheit, auf dem ‚Markt’ zu bestehen. Da die Leistungsbeschreibung als Grundlage sowohl für die Betriebserlaubnis der Einrichtung als auch der Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarung dient, ist sie ein Bestandteil vertraglicher Vereinbarungen und somit rechtlich bindend. Sie kann nicht einseitig verändert werden. In der Leistungsbeschreibung wird somit die Strukturqualität45 der Einrichtung dargestellt. Es ist in letzter Zeit ein erhöhter erzieherischer Bedarf festgestellt worden, was auch in der Heimerziehung zu erhöhten Anforderungen führte (Sauter 1998). Dies hat auch Auswirkungen auf die Leistungserstellung, da die Leistungen dem Erziehungsbedarf angepasst werden müssen. Leistungen müssen also ausgebaut oder zusätzlich angeboten werden. Dabei ist der einzelne pädagogische Bedarf schwer festzustellen. Es ist oft kaum zu beurteilen, welche Leistungen als Grundbedarf anzusehen sind, und was darüber hinaus an pädagogischen oder therapeutischen Leistungen notwendig ist (Sauter 1998). [...]
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http://www.diplom.de/ean/9783832442712
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