Publizität von Financial Instruments - Eine empirische Analyse
- Art: Diplomarbeit
- Autor: Felix Schidlowski
- Abgabedatum: Juni 2010
- Umfang: 77 Seiten
- Dateigröße: 721,4 KB
- Note: 1,7
- Institution / Hochschule: Ruhr-Universität Bochum Deutschland
- Bibliografie: ca. 50
- ISBN (eBook): 978-3-8428-0657-3
- Sprache: Deutsch
- Prämierung:
- Arbeit zitieren: Schidlowski, Felix Juni 2010: Publizität von Financial Instruments - Eine empirische Analyse, Hamburg: Diplomica Verlag
- Schlagworte: Publizität, IFRS 7, Finanzinstrument, Kreditderivate, Monoliner Anleihen
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Diplomarbeit von Felix Schidlowski
Einleitung:
Als am 18.8.2005 das International Accounting Standards Board (kurz: IASB) den neuen Standard IFRS 7 verabschiedete, bedeutete dies erhebliche Neuerungen hinsichtlich der Offenlegungspflichten für Finanzinstrumente. So fasst, der zum 1.1.2007 anzuwendende IFRS 7, die zuvor in IAS 30 und IAS 32 aufgeteilten, Offenlegungspflichten für alle Unternehmensformen (sowohl Banken als auch Unternehmen) zusammen und verlangt detaillierte Angaben zu Finanzinstrumenten in Bilanz- und G.uV. sowie zur Risikoberichterstattung. Gerade die Offenlegungspflichten zur Risikoberichterstattung fordern von europäischen Banken nun wesentlich detailliertere Angaben zu Kredit-, Markt- und Liquiditätsrisiko als zuvor in IAS 32. Das IASB verfolgt damit das Ziel, dem Abschlussadressaten zum einen ausreichende Informationen über die Bedeutung von Finanzinstrumenten für das Unternehmen zu vermitteln. Zum anderen sollen den Abschlussadressaten geeignete Informationen über Art und Ausmaß, der mit Finanzinstrumenten verbundenen Risiken bereitgestellt werden, sodass diese die Risikopositionen des Unternehmens besser beurteilen können. Mit dieser Zielsetzung nähert sich das IASB den Eigenkapitalvorschriften des Baseler Ausschusses für Bankenregulierung (‘Basel II’) an. Die dritte Säule von Basel-II verlangt detaillierte Offenlegungspflichten zu Risikoaktiva. Jedoch sind diese nur teilweise rechtlich bindend. Daher ist diese Annäherung zwischen IASB und Baseler Ausschuss zu begrüßen. Insofern schaffen sowohl Basel II als auch das IASB mit diesen Offenlegungsregeln die Voraussetzung dafür, dass Marktakteure die Risikopositionen von Banken besser bewerten und die Banken anhand der geforderten Risikoprämien disziplinieren können.
Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, inwieweit europäische Banken einerseits vor, andererseits nach Inkrafttreten des IFRS 7 die Offenlegungspflichten für Finanzinstrumente erfüllt haben und inwiefern sie somit Marktakteuren geeignete Informationen zur Beurteilung der Risikopositionen bereitgestellt haben. Diese Diplomarbeit konzentriert sich auf die Risikoberichterstattung und untersucht die Erfüllung der Angabepflichten hinsichtlich Kreditrisiko und Risikosteuerung. Denn Informationen aus diesen Bereichen sind für Marktakteure insofern von großer Bedeutung, als das Kreditrisiko die betragsmäßig größte Risikoart für europäische Banken darstellt. Zudem sind die Angabepflichten zur Risikosteuerung den Marktakteuren bei der Beurteilung von Banken behilflich, da sie zeigen, wie die entstandenen Risiken minimiert werden und welche Verfahren dazu angewendet werden.
Daher zielt diese Diplomarbeit darauf ab, zu untersuchen, inwieweit europäische Banken die Offenlegungspflichten zum Kreditrisiko und zur Risikosteuerung von Finanzinstrumenten in den Jahren 2006 einerseits und 2007 andererseits erfüllt haben. Ein weiteres Ziel dieser Arbeit besteht darin zu klären, auf welche Offenlegungsbereiche des Kreditrisikos und der Risikosteuerung europäische Banken vor und nach der IFRS 7-Einführung ihre Schwerpunkte gelegt haben und wie diese Angaben vor dem Hintergrund der Informationsbereitstellung für disziplinierende Marktakteure zu bewerten sind.
Gang der Untersuchung:
In Kapitel 2 der vorliegenden Diplomarbeit wird zunächst die Frage diskutiert, inwiefern es wichtig ist, dass Offenlegungsstandards eingehalten werden. Aufbauend auf der Theorie der Finanzintermediation wird die Entstehung des grundsätzlichen Vertrauensproblems zwischen Investoren und Banken erläutert. In diesem Zusammenhang werden die Modelle von Diamond/Dybvig und Calomiris/Kahn erörtert, die eine mögliche Folge des Vertrauensproblems, den Bank Run, analysieren und Instrumente zu dessen Verhinderung aufzeigen. Schließlich werden die Lösungsmöglichkeiten hinsichtlich des Vertrauensproblems, nämlich Selbstregulierung und Co-Regulierung erörtert.
Im darauffolgenden Kapitel 3 werden die Publizitätspflichten für financial instruments nach IFRS 7 vorgestellt und diskutiert. Im Anschluss an eine knappe Charakterisierung von Anwendungsbereich, Zielsetzung und Angabepflichten in Bilanz und G.uV. konzentriert sich die Diskussion auf die Risikoberichterstattung nach IFRS 7. Hierbei wird ein weiterer Fokus auf die Angabepflichten zum Kreditrisiko und zur Risikosteuerung gelegt, da sich die nachfolgende empirische Untersuchung auf diese beiden Bereiche konzentriert. Beispielhaft werden darauffolgend zwei Spezialfälle von financial instruments aus dem Bereich Kreditrisiko, nämlich Kreditderivate und Monoliner-Anleihen, näher erläutert und ihre bilanzielle Behandlung nach IFRS 7 und IAS 39 diskutiert. Ein Literaturüberblick über die bisherigen Untersuchungen zu den Angabepflichten zum Kreditrisiko ordnet die darauffolgende empirische Untersuchung in den Forschungszusammenhang ein.
In der empirischen Untersuchung in Kapitel 4 wird die Frage geklärt, inwieweit europäische Banken die Publizitätspflichten zum Kreditrisiko und zur Risikosteuerung von Finanzinstrumenten für die Jahre 2006 und 2007 erfüllt haben. Hierzu werden zwei Disclosure Indices anhand der Anforderungen des IAS 32 für das Jahr 2006 und des IFRS 7 für das Jahr 2007 erstellt. Unter bestimmten Kriterien werden 25 der 50 größten europäischen Banken nach Marktkapitalisierung ausgewählt und deren Geschäftsberichte anhand dieser Disclosure Indices ausgewertet sowie den Grad der Offenlegung für jede einzelne Bank quantifiziert. Mit Hilfe der deskriptiven Statistik und eines Vergleiches der Untersuchungsergebnisse der betrachteten Banken innerhalb der Kriterien der beiden Disclosure Indices werden die Offenlegungsschwerpunkte der untersuchten Banken ermittelt und sodann hinsichtlich ihrer Bedeutung für den Abschlussadressaten bewertet.
Die Arbeit schließt mit einer Zusammenfassung der zentralen Untersuchungsergebnisse und vermittelt einen Ausblick auf zukünftigen Forschungsbedarf im Bereich der Offenlegung von Angaben zum Kreditrisiko.
Inhaltsverzeichnis:
| Abkürzungsverzeichnis | I | |
| Symbolverzeichnis | II | |
| Abbildungsverzeichnis | III | |
| Tabellenverzeichnis | IV | |
| 1. | Einleitung | 1 |
| 1.1 | Problemstellung | 1 |
| 1.2 | Gang der Untersuchung | 2 |
| 2. | Lösungsansätze für das Vertrauensproblem zwischen Investoren und Banken innerhalb der Finanzintermediation | 4 |
| 2.1 | Theorie der Finanzintermediation | 4 |
| 2.2 | Der Bank Run als eine mögliche Folge der Vertrauenskrise: Theoretische Erklärungsansätze | 8 |
| 2.2.1 | Modell von Diamond und Dybvig (1983) | 8 |
| 2.2.2 | Modell von Calomiris und Kahn (1991) | 10 |
| 2.3 | Lösungen zur Beseitigung der Vertrauensunsicherheit | 12 |
| 2.3.1 | Selbstregulierung | 12 |
| 2.3.2 | Co-Regulierung | 14 |
| 3. | Publizitätspflichten für financial instruments nach IFRS 7 | 16 |
| 3.1 | Anwendungsbereich und Definitionen | 17 |
| 3.2 | Zielsetzung des IFRS 7 | 17 |
| 3.3 | Angabepflichten in der Bilanz und G.u.V. nach IFRS 7 | 18 |
| 3.4 | Risikoberichterstattung nach IFRS 7 | 20 |
| 3.4.1 | Grundlagen | 20 |
| 3.4.2 | Offenlegungspflichten zum Kreditrisiko und zur Risikosteuerung | 23 |
| 3.4.2.1 | Angabepflichten vor 2007 gemäß IAS 32 | 23 |
| 3.4.2.2 | Angabepflichten nach 2007 gemäß IFRS 7 | 24 |
| 3.4.3 | Ausgewählte Spezialfälle von financial instruments aus dem Bereich Kreditrisiko | 28 |
| 3.4.3.1 | Kreditderivate | 28 |
| 3.4.3.1.1 | Grundformen von Kreditderivaten | 29 |
| 3.4.3.1.2 | Bilanzielle Behandlung und Angabepflichten nach IAS 39 und IFRS 7 | 31 |
| 3.4.3.2 | Monoliner-Anleihen | 32 |
| 3.4.3.2.1 | Grundmerkmale | 32 |
| 3.4.3.2.2 | Bilanzielle Behandlung und Angabepflichten nach IAS 39 und IFRS 7 | 33 |
| 3.5 | Empirische Evidenz zur Offenlegung von Angaben zum Kreditrisiko | 34 |
| 4. | Empirische Untersuchung der Quantität von Angaben zum Kreditrisiko und der Risikosteuerung von europäischen Banken | 36 |
| 4.1 | Datenbasis und Untersuchungsdesign | 37 |
| 4.2 | Auswertung der Disclosure Indices | 44 |
| 4.2.1 | Deskriptive Statistik | 45 |
| 4.2.2 | Vergleich der Untersuchungsergebnisse der betrachteten Banken | 49 |
| 4.3 | Bewertung der Ergebnisse | 57 |
| 5. | Fazit | 61 |
| Summary | 63 | |
| Literaturverzeichnis | V |
Textprobe:
Kapitel 3.4.3.1.2, Bilanzielle Behandlung und Angabepflichten nach IAS 39 und IFRS 7:
Grundsätzlich werden Kreditderivate entweder als Finanzgarantie oder als Derivat nach IAS 39 bilanziert. Ein CDS ist als Finanzgarantie zu bilanzieren, wenn das Referenzaktivum in der Bilanz des Sicherungsnehmers steht und der CDS ausschließlich das Kreditrisiko absichert. In diesem Fall würde der Sicherungsnehmer das Referenzaktivum so lange nicht abschreiben, wie die Finanzgarantie des Sicherungsgebers werthaltig wäre. Die gezahlte Prämie ist als Provisionsaufwand erfolgswirksam zu verbuchen. Der Sicherungsgeber sollte die Finanzgarantie zum Fair Value in seiner Bilanz aktivieren. Dieser Fair Value entspricht im Zeitpunkt der Einbuchung der Prämienzahlung. Alle anderen Formen von Kreditderivaten sind als Derivate zu behandeln und zum Fair Value in der Bilanz darzustellen. Zudem sind alle Wertänderungen ergebniswirksam in der G.u.V. zu erfassen. Eine Ausnahme bildet die Credit Linked Note. Hierbei ist zu prüfen, ob die Risiken der Anleihe mit denen des CDS eng verbunden sind. Ist dies nicht der Fall, so ist der CDS als Derivat ergebniswirksam zum Fair Value zu bilanzieren und die Anleihe je nach Art nach der jeweiligen Bewertungskategorie des IAS 39.9 zu behandeln.
Für Kreditderivate besteht nach IFRS 7 insofern eine Pflicht zur Offenlegung von Angaben, als sie Instrumente zur Vermeidung von Kreditrisiken darstellen. Zum einen muss nach IFRS 7.36 (b) eine Beschreibung der Sicherheiten erfolgen, die das Ausfallrisiko reduzieren. Somit sind auch die verwendeten Arten und Formen von Kreditderivaten im Rahmen dieser Beschreibung zu nennen. Zum anderen sind nach IFRS 7.38 Angaben zu Kreditderivaten zu machen, wenn diese im Rahmen der Sicherheitenverwertung übernommen wurden. Zudem ist - sofern ein Unternehmen als Sicherungsgeber im Rahmen eines Kreditderivats auftritt und dieses als Finanzgarantie bilanziert wird - der Betrag des maximalen Ausfallrisikos anzugeben, falls die Finanzgarantie eingefordert wird. Dieser Betrag kann wesentlich höher ausfallen, als der bilanzierte Betrag der Verbindlichkeit. Erfüllen die Kreditderivate die Anforderungen einer bilanziellen Behandlung als Derivat, so sind sie ergebniswirksam in der G.u.V. zum Fair Value zu bilanzieren. Infolgedessen sind Angaben zur Bestimmung der Fair Values nach IFRS 7.27 zu tätigen.
Monoliner-Anleihen:
Grundmerkmale:
Monoliner-Anleihen sind Anleihen, die durch Monoliner-Versicherer gegen Ausfall des Anleiheemittenten besichert sind. Die Monoliner-Versicherer garantieren dafür, die Zins- und Tilgungszahlungen der Anleihe bei Ausfall des Emittenten weiterzuführen. Monoliner-Versicherer hatten sich ursprünglich Anfang der 70er Jahre auf die Absicherung von Anleihen US-amerikanischer Bundesstaaten spezialisiert und wurden aufgrund dieser Spezialisierung auf ein Geschäftsfeld ‘Monoliner-Versicherer’ genannt. Durch das hohe Rating der Monoliner-Versicherer konnten Anleiheemittenten zu wesentlich günstigeren Konditionen ihre Anleihen emittieren, da durch die Besicherung das Rating der Monoliner-Versicherer auch auf die Anleihe überging. Im Laufe der Zeit beschränkten sich die Monoliner-Versicherer jedoch nicht, auf das Geschäftsmodell der Absicherung von staatlicher Anleihen, sondern sicherten auch emittierte Anleihen aus strukturierten Kreditprodukten wie z. B. Asset Backed Securities (kurz: ABS) oder Collateralised Debt Obligations (kurz: CDO) ab. So betrug Ende 2006, der durch Monoliner-Versicherer abgesicherte Betrag aus strukturierten Kreditprodukten in den USA 612 Milliarden US-Dollar und international 212 Milliarden US-Dollar.
Aufgrund des starken Engagements von Monoliner-Versicherern in der Absicherung strukturierter Kreditprodukte anhand vornehmlich von CDS mussten Monoliner-Versicherer im Rahmen der Finanzmarktkrise ab Ende 2007 große Verluste hinnehmen, da mehrere Anleiheemittenten ausfielen bzw. in Zahlungsschwierigkeiten gerieten und da aufgrund der Bilanzierung der Sicherungsbeziehungen zu Marktwerten hohe Abschreibungen vorgenommen werden mussten. Durch die Verluste wurde das Rating mehrerer Monoliner-Versicherer heruntergestuft, was unmittelbaren Einfluss auf gehaltene Monoliner-Anleihen hatte, da deren Wert von der Bonität der Monoliner-Versicherer abhängt.
Bilanzielle Behandlung und Angabepflichten nach IAS 39 und IFRS 7:
Die Absicherungsbeziehung zwischen Anleihebesitzer und Monoliner-Versicherer innerhalb einer Monoliner-Anleihe stellt einen Credit Default Swap dar. Somit ist zunächst zu prüfen, ob es sich nach IAS 39 um eine Finanzgarantie oder um ein Derivat handelt. Wie schon im vorherigen Kapitel erläutert, versichern Monoliner-Versicherer in großem Ausmaß Anleihen aus CDO- bzw. ABS-Finanzierungen. In diesen Fällen wird das Referenzaktivum nicht im Bestand des Anleihebesitzers stehen, sodass die Monoliner-Anleihe als Derivat zum Fair Value bilanziert wird. Das bedeutet, dass sämtliche Ratingveränderungen seitens des Monoliner-Versicherers den Fair Value der Monoliner-Anleihe beeinflussen. Somit würde eine Herabstufung des Ratings eines Monoliner-Versicherers bedeuten, dass auch der Fair Value der Monoliner-Anleihe sinkt.
Die Angabepflichten zu Monoliner-Anleihen nach IFRS 7 sind aufgrund der Struktur einer Monoliner-Anleihe vergleichbar mit den Angaben zu einem Credit Default Swap. Deshalb sind die Angaben zu Monoliner-Anleihen Bestandteil der Angabepflichten zu Kreditderivaten.
Empirische Evidenz zur Offenlegung von Angaben zum Kreditrisiko:
Bislang haben sich nur wenige Untersuchungen mit der Offenlegung von Angaben zum Kreditrisiko befasst. Diese untersuchten die Angaben zum Kreditrisiko in erster Linie als Teil der Risikoberichterstattung.
Eine dieser Studien stammt von Bischof. Darin analysiert er den Effekt der Einführung des IFRS 7 auf die Qualität der Offenlegung in der Bilanz und im Risikobericht europäischer Banken. In einem Teilbereich seiner Untersuchung geht er auf Quantität und Qualität der Angaben zum Kreditrisiko ein. Hierbei verwendet er die Anzahl veröffentlichter Seiten als Indikator für die Veränderung der Quantität von Angaben. Die Zahl der Seiten zum Kreditrisiko innerhalb der untersuchten Geschäftsberichte hat sich, wie Bischof feststellt, durch die IFRS-7-Einführung von 2006 auf 2007 signifikant erhöht, und zwar von 4,6 auf 8,3 Seiten. Zudem hat sich auch die Qualität der Angaben zum Kreditrisiko nach Meinung des Autors erhöht, da wesentlich mehr Banken nach der IFRS-7-Einführung Angaben zu Ratings und finanziellen Vermögenswerten, die in Verzug sind, getätigt haben. Schließlich stellt Bischof auch fest, dass durch die IFRS-7-Einführung ein Schwerpunkt auf die Angaben zu Kreditrisiken gelegt wird und die zuvor präferierten Marktrisiken weniger Raum einnehmen.
Eine Studie mit einer ähnlichen Vorgehensweise wurde von Linsley et al. durchgeführt. Die Autoren untersuchten den Grad der Offenlegung bei Angaben zur Risikoberichterstattung von Banken aus Großbritannien und Kanada, indem sie jene Sätze innerhalb der Geschäftsberichte zählten, deren Inhalt die Bereiche ‘Risiko’ und ‘Risikomanagement’ betraf. Diese Sätze wurden zunächst nach Risikoarten wie z. B. das ‘Kreditrisiko’ geordnet und sodann nach verschiedenen Kategorien unterteilt. Die Autoren stellten fest, dass erstens die meisten Sätze im Bereich Kreditrisiko getätigt wurden und dass zweitens die gezählten Sätze eher qualitative Informationen und Informationen aus der Vergangenheit enthielten.
Beide Untersuchungsmethoden sind jedoch als fragwürdig zu betrachten. Zwar können Seitenzahlen durchaus als Indikator für die Quantität veröffentlichter Angaben innerhalb eines Geschäftsberichtes betrachtet werden, jedoch sagt eine solche Zahl nichts über die Qualität der getätigten Angaben aus. Dies gilt auch für das Zählen von Sätzen und deren spätere Einordnung in bestimmte Risikokategorien, da gerade das Einordnen der Sätze in die Kategorien subjektiver Einschätzungen bedarf, die bei den prüfenden Personen unterschiedlich sein können.
Dieser knappe Literaturüberblick zeigt, dass bis jetzt die Offenlegung von Angaben zum Kreditrisiko nur am Rande und nicht detailliert genug analysiert wurde. Die nachfolgende Untersuchung beschreitet daher einen anderen Weg. Es soll untersucht werden, inwieweit europäische Banken die jeweils bestehenden Angabepflichten zum Kreditrisiko und zur Risikosteuerung vor und nach IFRS 7 erfüllt haben. Dies ist vor dem Hintergrund einer ausreichenden Informationsbereitstellung für eine effiziente Marktdisziplinierung von enormer Bedeutung, da Marktakteure die Risikopositionen von Banken erst adäquat bewerten und eine disziplinierende Risikoprämien fordern können, wenn sie genügend Informationen über diese Risikopositionen zur Verfügung haben. Hierbei wird die Quantität der Angaben zum Kreditrisiko und zur Risikosteuerung anhand von zwei Disclosure Indices ermittelt. Diese Disclosure Indices wurde nach den Anforderungen des IAS 32 bzw. IFRS 7 für die Jahr 2006 bzw. 2007 erstellt und spiegeln somit die optimale Angaben für europäische Banken wieder.
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Link zur Arbeit:
http://www.diplom.de/ean/9783842806573
Arbeit zitieren:
Schidlowski, Felix Juni 2010: Publizität von Financial Instruments - Eine empirische Analyse, Hamburg: Diplomica Verlag
Schlagworte:
Publizität, IFRS 7, Finanzinstrument, Kreditderivate, Monoliner Anleihen



