Public Private Partnership am Beispiel von staatlichen Materialprüfanstalten
- Art: Diplomarbeit
- Autor: Bastian Herrmann
- Abgabedatum: November 2002
- Umfang: 109 Seiten
- Dateigröße: 2,6 MB
- Note: 1,0
- Institution / Hochschule: Hochschule Harz (FH) Deutschland
- ISBN (eBook): 978-3-8324-6277-2
-
ISBN (Paperback) :
978-3-8324-6277-2 P - ISBN (CD) :978-3-8324-6277-2 CD
- Sprache: Deutsch
- Prämierung:
- Arbeit zitieren: Herrmann, Bastian November 2002: Public Private Partnership am Beispiel von staatlichen Materialprüfanstalten, Hamburg: Diplomica Verlag
- Schlagworte: public management, Privatisierung, Materialprüfung, Verwaltungswissenschaften, Staatsaufgaben
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Diplomarbeit von Bastian Herrmann
Zusammenfassung:
Die Bundesrepublik Deutschland und die Bundesländer verfolgen zunehmend das Leitbild des „aktivierenden Staates“. Dieses sieht den Rückzug des Staates auf seine originären Kernbereiche vor. Die Gründe hierfür sind zumeist ökonomischer und rechtlicher Natur. Auch der Bereich der Materialprüfung ist von dieser dynamischen Entwicklung erfasst und taucht in der öffentlichen Diskussion vermehrt auf. Dabei bewegt sich die Materialprüfung in einem Spannungsfeld zwischen Kostendruck, europäischer Harmonisierung und individuellem Sicherheitsbedürfnis. Jedes Bundesland stellt derzeit seine Landeseinrichtungen auf den Prüfstand. Vielfach ist eine Privatisierung bereits vollzogen, angeschoben oder angedacht. Regelmäßig handelt es sich um autonome Aktionen der einzelnen Bundesländer. Eine übergeordnete Betrachtung der zukünftigen Organisation der Materialprüfung in Deutschland ist dagegen noch nicht versucht worden. Diese Arbeit soll dafür ein erster Anstoß sein.
Das Ziel dieser Arbeit besteht in der Entwicklung eines möglichen Modells für die Materialprüfung in Deutschland. Dabei soll versucht werden die veränderten Rahmenbedingen, als auch die Bedürfnisse der Bevölkerung zu berücksichtigen. Für das Erreichen dieses Zieles ist ein methodischer Aufbau notwendig, der Theorie und Praxis miteinander vereint.
Gang der Untersuchung:
Die Arbeit besteht aus 8 Kapiteln und lässt sich in 2 Teile gliedern: Der erste Teil (2. bis 5. Kapitel) enthält die theoretischen Grundlagen, der zweite Teil (6. bis 8. Kapitel) sieht die praktische Ausgestaltung in Form eines Modells vor.
Um ein praktikables Modell der Materialprüfung zu erreichen, ist es notwendig im theoretischen Teil der Arbeit folgenden Themenfeldern fokussiert zu untersuchen: Staatsaufgaben, Privatisierung, Public Private Partnership und Materialprüfung.
Der theoretische Teil der Arbeit eröffnet mit einer Staatsaufgabendiskussion, bei der es um die Beleuchtung der Frage geht: Was sind die ureigenen Aufgaben des Staates und wie kann man diese abgrenzen? Dabei lehnt sich die Arbeit an Aufsätze von GROSSEKETTLER und NASCHOLD zu den Staatsaufgaben aus ökonomischer Sicht an. Aus dieser Betrachtung heraus leitet sich eine Reflexion der aktuellen wirtschaftlichen Betätigung des Staates ab. Durch diesen Einstieg soll deutlich werden, inwieweit sich der Staat auf Feldern bewegt, die nicht seinen Kernaufgaben entsprechen.
Sollte der Staat vorhaben sich von Aufgaben, aus welchen Gründen auch immer, zu entledigen, so erfolgt dies im Wege der Privatisierung. Ihre unterschiedlichen Formen und die möglichen Strategien stehen im Mittelpunkt des 3. Kapitels. In der aktuellen Diskussion ist neben dem Begriff der Privatisierung zunehmend von Public Privat Partnership die Rede. Dieses Instrument versucht dabei den öffentlichen und privaten Sektor für die Aufgabenerfüllung zusammen zu bringen. Es bedient sich dabei verschiedener Modelle und Ausprägungen, die innerhalb des 4. Kapitels vorgestellt werden. Zur Sicherstellung eines eindeutigen Arbeitsbegriffes ist zum Abschluss dieses Kapitels eine Abgrenzung zu anderen in der öffentlichen Diskussion gebrauchten Begriffe unumgänglich.
Den Abschluss des theoretischen und eher deskriptiven Teils bildet die Darstellung der Materialprüfung in Deutschland. Nach einem kurzen geschichtlichen Abriss werden die Organisationsformen der staatlichen Materialprüfanstalten vorgestellt. Die Skizzierung des Umfeldes und der Aufgaben der Materialprüfung sowie deren Analyse leiten die Diskussion einer staatlichen oder privatisierten Materialprüfung ein. Dabei werden die Argumente beider Positionen kontrastiert und die Privatisierungsbemühungen der Bundesländer reflektiert. Mit dieser Synopse endet der theoretische Teil der Arbeit. Die aufgeworfenen Positionen bilden die Grundlage für die praktische Überführung in ein eigenes Modell.
Der praktische Teil der Arbeit sieht die Modellierung zweier Erscheinungsformen der Materialprüfung vor. Hier werden zwei Forschungsmodelle aufgebaut, die die diametralen Formen der Materialprüfung widerspiegeln. Durch den Einsatz von Untersuchungshypothesen sollen die Modelle miteinander verglichen werden. Das Testen der einzelnen Untersuchungshypothesen auf die Forschungsmodelle erfolgt in enger Anlehnung an die im theoretischen Teil vorgebrachten Argumente. Die Analyse dieses Tests reflektiert in bündiger Form die Vor- und Nachteile der jeweiligen Forschungsmodelle.
Die Erkenntnisse aus der ersten Diskussion der Untersuchungsergebnisse bilden die Voraussetzung für die Entwicklung eines eigenen Modells. Durch den Rückgriff auf die Darstellungsform der Forschungsmodelle wird die Vergleichbarkeit gewährleistet und die Stringenz der Arbeit gewahrt. Die vertiefende inhaltliche und schematische Darstellung des Modells bildet das Ende des 7. Kapitels.
Abschließend werden die zuvor gewonnenen Erkenntnisse kurz resümiert.
Inhaltsverzeichnis:
| VORWORT | I | |
| INHALTSVERZEICHNIS | II | |
| ABBILDUNGSVERZEICHNIS | V | |
| TABELLENVERZEICHNIS | VI | |
| ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS | VII | |
| 1. | EINFÜHRUNG | 1 |
| 1.1 | Begründung der Themenwahl | 1 |
| 1.2 | Ziel der Arbeit | 1 |
| 1.3 | Aufbau der Arbeit | 1 |
| 2. | STAATSAUFGABEN | 3 |
| 2.1 | Differenzierung von Staatsaufgaben und öffentlichen Aufgaben | 6 |
| 2.2 | Wirtschaftliche Betätigung der öffentlichen Hand | 7 |
| 2.3 | Notwendigkeit der wirtschaftlichen Betätigung der öffentlichen Hand | 11 |
| 2.4 | Grenzen der wirtschaftlichen Betätigung der öffentlichen Hand | 12 |
| 3. | PRIVATISIERUNG | 13 |
| 3.1 | Definitionsansatz | 13 |
| 3.2 | Formen der Privatisierung | 13 |
| 3.2.1 | Die formale Organisationsprivatisierung | 13 |
| 3.2.2 | Funktionale Privatisierung | 14 |
| 3.2.3 | Die materielle Aufgabenprivatisierung | 14 |
| 3.2.4 | Vermögensprivatisierung | 15 |
| 3.3 | Einordnung von Public Private Partnership | 16 |
| 3.4 | Privatisierung als Herausforderung des Staates | 16 |
| 3.5 | Gegenstandsbereiche der Privatisierung | 19 |
| 3.6 | Privatisierungsstrategien | 19 |
| 3.6.1 | Privatisierungsstrategien im Bereich der Produktsicherheit | 20 |
| 3.6.2 | Beispiele für Privatisierungsstrategien bei der Produktsicherheit | 20 |
| 3.6.2.1 | Beleihung im Bereich der Produktsicherheit | 20 |
| 3.6.2.2 | Private sachverständige Kontrolleure nach dem Gerätesicherheitsgesetz (GSG) | 21 |
| 3.6.2.3 | Umweltgutachter nach dem Umweltauditgesetz (UAG) | 21 |
| 3.6.2.4 | „Konformitätsverfahren“ nach dem Medizinproduktgesetz (MPG) | 23 |
| 3.6.2.5 | Qualitätssicherungsverfahren nach der Ersten Sprengstoffverordnung (1. SprengV) | 24 |
| 4. | PUBLIC PRIVATE PARTNERSHIP | 25 |
| 4.1 | Definitionsansatz | 25 |
| 4.2 | Herkunft und Geschichte der Public Privat Partnership | 27 |
| 4.3 | Rechtliche Regelungen | 28 |
| 4.4 | Formenvielfalt von Public Private Partnerships | 29 |
| 4.5 | Abgrenzung | 31 |
| 4.5.1 | Ausgliederung | 31 |
| 4.5.2 | Deregulierung | 31 |
| 4.5.3 | Dekonzentration | 31 |
| 4.5.4 | Reprivatisierung | 32 |
| 4.5.5 | Entstaatlichung | 32 |
| 4.5.6 | Contracting out | 32 |
| 5. | MATERIALPRÜFUNG IN DEUTSCHLAND | 33 |
| 5.1 | Einordnung der Materialprüfung | 33 |
| 5.2 | Geschichtlicher Abriss der Materialprüfung in Deutschland | 33 |
| 5.3 | Organisations- und Rechtsformen | 34 |
| 5.3.1 | Hochschulinstitut | 36 |
| 5.3.2 | Einrichtungen an Fachhochschulen | 36 |
| 5.3.3 | Landesbetrieb/Nicht rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts | 36 |
| 5.3.4 | Körperschaft des öffentlichen Rechts | 37 |
| 5.3.5 | Eingetragener Verein | 38 |
| 5.3.6 | Private Stiftung | 38 |
| 5.3.7 | Privatwirtschaftliche GmbH | 38 |
| 5.4 | Materialprüfanstalten und ihr Umfeld | 39 |
| 5.5 | Begrifflichkeiten | 42 |
| 5.6 | Aufgaben | 45 |
| 5.6.1 | Analyse der Aufgaben der Materialprüfeinrichtungen | 48 |
| 5.7 | Privatisierungsbemühungen bei der Materialprüfung | 51 |
| 5.8 | Argumente für die privatisierte Materialprüfung | 53 |
| 5.8.1 | Ökonomische Argumente | 54 |
| 5.8.2 | Finanzielle Argumente | 54 |
| 5.8.3 | Rechtliche Argumente | 55 |
| 5.8.4 | Weitere Argumente | 55 |
| 5.9. | Argumente für eine staatliche Materialprüfung | 56 |
| 5.9.1 | Sachorientierung und Akzeptanz in der Öffentlichkeit | 56 |
| 5.9.2 | Wissens- und Technologietransfer | 56 |
| 5.9.3 | Mitarbeit bei Normungsgremien | 57 |
| 5.9.4 | Neutralität | 57 |
| 5.10 | Marktsituation der Materialprüfung | 57 |
| 6. | FORSCHUNGSMODELLE UND HYPOTHESEN | 59 |
| 6.1 | Untersuchungshypothesen | 60 |
| 6.2 | Testen der Untersuchungshypothesen | 60 |
| 6.2.1 | Untersuchungshypothesen „Volkswirtschaftliche Kosten“ | 60 |
| 6.2.2 | Untersuchungshypothesen „Anpassungsfähigkeit“ | 61 |
| 6.2.3 | Untersuchungshypothesen „Sicherheitsbedürfnis“ | 61 |
| 6.2.4 | Untersuchungshypothesen „Schutz“ | 61 |
| 6.2.5 | Untersuchungshypothesen „Neutralität/Objektivität“ | 62 |
| 6.2.6 | Untersuchungshypothesen „Fachliche Kompetenz“ | 62 |
| 6.3 | Auswertung der Untersuchungshypothesen | 63 |
| 7. | ENTWICKLUNG EINESZUKUNFTSMODELL DER MATERIALPRÜFUNG | 64 |
| 8. | RESÜMEE | 71 |
| ANLAGE 1 | X | |
| ANLAGE 2 | XI | |
| ANLAGE 3 | XII | |
| ANLAGE 4 | XIII | |
| ANLAGE 5 | XIV | |
| ANLAGE 6 | XV | |
| ANLAGE 7 | XVIII | |
| LITERATURVERZEICHNIS | XXX | |
| QUELLENVERZEICHNIS | XXXIII | |
| INTERVIEWPARTNER | XXXV | |
| EHRENWÖRTLICHE ERKLÄRUNG | XXXVI | |
| INHALTSVERZEICHNIS |
Der Begriff der „Ausgliederung“ findet sich in § 7 Abs. 2 BHO. Eine eindeutige Definition gibt das Gesetz nicht her, so dass eine Abgrenzung äußerst schwierig ist. Nach dem allgemeinen Sprachgebrauch verbindet man mit der „Ausgliederung“ vor allem die Veränderung von Organisationsstrukturen, bei der ein Teil aus einer Behörde herausgeschnitten und organisch verselbständigt wird. Der neudeutsche Modebegriff „Outsourcing“ dagegen erweckt zumeist die Vorstellung der Verlagerung von Aufgaben oder Funktionen auf ein privates Unternehmen. Dies wird in der Literatur zumeist als „funktionale Privatisierung“ bezeichnet. Das Umwandlungsgesetz (UmwG) hat seinen Bestimmungen ein spezifisches Verständnis des Ausgliederungsbegriffes zugrunde gelegt. Hiernach wird unter bestimmten Voraussetzungen die „Ausgliederung öffentlicher Unternehmen“ zur Neugründung einer Gesellschaft oder zur Aufnahme in einer solchen erlaubt.127 Was der Bundesgesetzgeber sowohl in der BHO als auch um UmwG genau mit der Ausgliederung meinte bleibt daher weiterhin offen.128 4.5.2. Deregulierung [...]
Unternehmen für die Erbringung von Daseinsvorsorgeleistungen eingeschaltet werden, treten an die Stelle der Benutzungsgebühren privatrechtliche Entgelte, die sich aber gleichwohl an den Grundsätzen öffentlich-rechtlicher Finanzgebarung zu orientieren haben. Dazu zählen vor allem das kommunalabgabenrechtliche Postulat der Kostenorientierung und das gebührenrechtliche Prinzip der Äquivalenz von erstellter Leistung und geforderter Gegenleistung. Innerhalb des fachspezifischen Aspektes sind bei der wahrgenommenen Aufgabe geltende fachspezifische Gesetzgebung wie das Energiewirtschaftsrecht, das Abfallrecht oder das Telekommunikationsrecht zu berücksichtigen. Am deutlichsten ist dies im sich in letzter Zeit deutlich veränderten Abfallrecht zu beobachten. So galt bis Ende 1996 ein kommunales Entsorgungsmonopol, was Private nur als Verwaltungshelfer zuließ.119 Eine PPP war hiernach nur möglich soweit die kommunale Verantwortung für die Entsorgungsaufgabe gewahrt bleibt. So eröffnet das Kreislaufwirtschaftgesetz in Teilbereichen die Möglichkeit einer materiellen Privatisierung und ebnet den Weg für kapitalgesellschaftsrechtliche Beteiligungsverhältnisse, in denen die öffentliche Hand nicht mehr die Stimmen- und Anteilsmehrheit besitzt.120 Der wettbewerbsrechtliche Aspekt wird besonders dann deutlich, wenn sich die Gebietskörperschaft auf der Ebene des Privatrechts und in Wettbewerb zu privaten Konkurrenten begibt. Hierbei unterliegt die öffentliche Hand dem Kartellrecht, insbesondere wenn wettbewerbliche Interessen von Mitbewerbern beeinträchtig werden. So ist es denkbar, dass PPP der Fusionskontrolle unterliegen können, wenn durch eine kommunale Beteiligung an einem Entsorgungsunternehmen eine marktbeherrschende Stellung auf dem Entsorgungssektor entstünde.121 4.4. Formenvielfalt von Public Private Partnerships [...]
Herkunftsland für Ansatz und Begriff von PPP ist die USA. Dort findet man bereits in der Politik des „New Deals“ von Präsident Franklin Roosevelt in den 40er Jahren erste Ansätze von PPP. Das wohl bekannteste Beispiel erster partnerschaftlichen Aktivitäten findet sich in der Stadt Pittsburgh, wo die lokalen Spitzen aus Wirtschaft, Politik und Verwaltung den strukturellen Wandel der Region mit der Gründung der „Allergheny Confernce on Community Development (ACCD)“ (1943) unterstützen wollten, um somit den Wirtschaftsstandort attraktiver zu machen und ihn wiederzubeleben. 113 Eine deutliche quantitative Zunahme von PPP erfolgte dann in den 70er Jahren. In der Bundesrepublik Deutschland boomt seit 1986/87 der Begriff und die Bewegung von PPP.114 Beispielhaft hierfür ist das sog. Dortmunder Entsorgungs-Modell von 1990. Die Müllentsorgung wurde bis zum damaligen Zeitpunkt durch einen Regiebetrieb durchgeführt. Die Probleme der Stadt waren vielschichtig. So kamen zu dem Entsorgungsengpass und dem geringen Finanzspielraum Dortmunds noch Know-How-Mängel, Effizienzprobleme und der Zwang, die Probleme kurzfristig zu lösen, hinzu. Als Lösung dieses Dilemmas wurde ein gemischtwirtschaftliches Unternehmen gegründet, das zu 51 % der Stadt und zu 49 % Privaten gehört. Die Ziele dabei waren Kostensenkung, Bauzeitverkürzung, Produktivitätssteigerung und besseres Management.115 Zur Einordnung dieser und weiterer Beispiele von PPP116 erscheint das PPPPortfolio von BUDÄUS und GRÜNING sehr praktikabel. [...]
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http://www.diplom.de/ean/9783832462772
Arbeit zitieren:
Herrmann, Bastian November 2002: Public Private Partnership am Beispiel von staatlichen Materialprüfanstalten, Hamburg: Diplomica Verlag
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public management, Privatisierung, Materialprüfung, Verwaltungswissenschaften, Staatsaufgaben



