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Prototypische Veräußerungsverluste nach neuem Recht

§§ 16, 17 und 23 ESTG

Prototypische Veräußerungsverluste nach neuem Recht
Über dieses Buch
  • Art: Diplomarbeit
  • Autor: Falko Keller
  • Abgabedatum: Juli 2001
  • Umfang: 98 Seiten
  • Dateigröße: 471,1 KB
  • Note: 2,3
  • Institution / Hochschule: Fachhochschule Nordostniedersachsen Deutschland
  • ISBN (eBook): 978-3-8324-4349-8
  • ISBN (Paperback) :
    978-3-8324-4349-8 P
  • ISBN (CD) :978-3-8324-4349-8 CD
  • Sprache: Deutsch
  • Prämierung:
  • Arbeit zitieren: Keller, Falko Juli 2001: Prototypische Veräußerungsverluste nach neuem Recht, Hamburg: Diplomica Verlag
  • Schlagworte: § 16 EStG, § 17 EStG, § 23 EStG, Einkommenssteuergesetz, Übertragung

Diplomarbeit von Falko Keller

Gang der Untersuchung:

Die vorliegende Diplomarbeit befasst sich mit der steuerlichen Behandlung von Veräußerungsverlusten. Dabei werden vor allem die Auswirkungen durch die zahlreichen Gesetzesänderungen der jüngeren Vergangenheit untersucht (z.B. StEntlG 99/00/02, StSenkG).

Zu Beginn der Arbeit wird auf die möglichen Verlustrealisierungsmöglichkeiten eingegangen. Neben der entgeltlichen, teilentgeltlichen und unentgeltlichen Übertragung, wird auf die Einlage von Privat- und Betriebsvermögen eingegangen. Ein besonderes Augenmerk gilt in diesem ersten Teil der Vermögensübertragung zwischen nahen Angehörigen.

Der Hauptteil der Arbeit beschäftigt sich mit der ausführlichen Darstellung der Verlustanerkennung und -berücksichtigung im Rahmen der §§ 16, 17 und 23 EStG. Die Erläuterungen werden durch zahlreiche Beispiele verdeutlicht. Außerdem werden praxisnahe Hinweise und Warnungen vor möglichen Fallstricken gegeben. Dabei wird auch auf die Anwendung des Halbeinkünfteverfahrens eingegangen.

Im weiteren Verlauf der Arbeit wird detailliert auf die zahlreichen verfassungsrechtlichen Bedenken hinsichtlich der Neuregelungen der §§ 17 und 23 EStG eingegangen. Ein vergleichendes Beispiel verdeutlicht abschließend die unterschiedliche Behandlung von Veräußerungsverlusten innerhalb des deutschen Einkommensteuerrechts.

Inhaltsverzeichnis:

Inhaltsverzeichnis I
Gliederung II
Abkürzungsverzeichnis V
A. Einleitung 1
B. Erscheinungsformen der Verlustrealisierung 2
I. Übertragung von Betriebsvermögen 2
1. Entgeltliche Übertragung 2
a. Normalfall: Übertragung an Fremde 3
b. Sonderfall: Übertragung an nahe Angehörige 3
c. Betriebsaufgabe als „fiktive“ Betriebsveräußerung 9
2. Teilentgeltliche Übertragung 9
3. Unentgeltliche Übertragung 13
4. Einbringung / verdeckte Sacheinlage 13
II. Übertragung von Privatvermögen 14
1. Entgeltliche Übertragung 15
2. Teilentgeltliche Übertragung 15
3. Unentgeltliche Übertragung 16
4. Offene / verdeckte Sacheinlage 17
C. § 16 EStG 19
I. Chronologische Entwicklung 19
II. Sinn und Zweck 19
III. Tatbestandliche Vorfragen 20
IV. Technik der Verlustermittlung 27
1. Vorbemerkung 27
2. Verlustermittlung gemäß § 16 II EStG 27
3. Verlustermittlung durch das Halbeinkünfteverfahren 27
a. Kapitalgesellschaftsbeteiligung im Betriebsvermögen 28
b. 100 %ige Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft 29
c. Einbringungsgeborene Anteile 29
D. § 17 EStG 30
I. Chronologische Entwicklung 30
II. Sinn und Zweck 31
III. Quellentheorie vs. Reinvermögenszugangstheorie 32
1. Quellentheorie 32
2. Reinvermögenszugangstheorie 33
3. Einordnung des § 17 EStG 34
IV. Tatbestandliche Vorfragen 35
V. Verhältnis zu anderen Vorschriften 36
VI. Verfassungsrechtliche Bedenken 38
1. Gegen eine generelle Absenkung der Beteiligungsgrenze 38
2. Gegen die Gesetzesrückwirkung zum 01.01.1999 39
3. Verfassungswidriger Verzicht auf eine Übergangsregelung? 42
VII. Der 5-jährige Betrachtungszeitraum 43
VIII. Technik der Verlustermittlung 48
1. Vorüberlegungen 48
2. Verlustermittlung durch das Halbeinkünfteverfahren 51
a. Hintergrund der Neuregelung 51
b. Verfahren 52
c. Zeitlicher Anwendungsbereich 53
IX. Verlustberücksichtigung 53
E. § 23 EStG. 55
I. Chronologische Entwicklung 55
II. Sinn und Zweck 57
III. Tatbestandliche Vorfragen 58
1. Einbeziehung von Herstellungsfällen 59
2. Einbeziehung von Termingeschäften 59
3. Anschaffungsfiktionen 60
IV. Ausnahmen von der Besteuerung 61
V. Verfassungsrechtliche Bedenken 65
1. Gegen die generelle Erhöhung der Veräußerungsfristen 65
2. Gegen die Gesetzesrückwirkung zum 01.01.1999 65
3. Verfassungswidriger Verzicht auf eine Übergangsregelung? 66
VI. Technik der Verlustermittlung 67
VII. Verlustberücksichtigung 68
1. Vorüberlegungen 68
2. Verfassungsrechtliche Bedenken 69
F. Vergleichendes Beispiel 71
G. Fazit 75
H. Result 77
Literaturverzeichnis VIII
Schriftliche Versicherung XV

Automatisiert erstellter Textauszug:

Strahl321 geht hingegen davon aus, dass die Voraussetzungen dem Wortlaut nach auch erfüllt sind, wenn eine zwischenzeitliche Fremdvermietung322 erfolgt, die sich jedoch nicht über ein Kalenderjahr erstrecken darf. Die Norm schreibt seiner Meinung nach nicht vor, dass das Wirtschaftsgut während der gesamten drei Jahre zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden muss. Auch Kohlrust-Schulz323 äußert sich ohne weitere Begründung dahingehend, dass eine ununterbrochene Selbstnutzung in dem zu betrachtenden Zeitraum nicht notwendig sei. Obwohl die Autoren und die Finanzverwaltung gleichlautend davon ausgehen, dass die Eigennutzung nicht über den gesamten Betrachtungszeitraum vorliegen muss, kommen sie zu unterschiedlichen Ergebnissen. Eine etwas konkretere Formulierung durch den Gesetzgeber wäre hier wünschenswert gewesen. Ich schließe mich trotzdem der Meinung der Finanzverwaltung an, da es nicht dem Sinn und Zweck der Ausnahmeregelung entsprechen kann, dass der Steuerpflichtige das Wirtschaftsgut innerhalb des 3-Jahreszeitraums nur jeweils kurzzeitig zu eigenen Wohnzwecken nutzt und die übrige Zeit vermieten kann. Bei der möglichen Euphorie324 über diese Ausnahmeregelung, die eine ungerechtfertigte Besteuerung d es Veräußerungsgewinns, z.B. wegen eines Arbeitsplatzwechsels vermeiden soll325 , darf nicht vergessen werden, dass bei einer solchen „Zwangsveräußerung“ auch ein Verlust entstehen kann. Ein solcher Verlust wäre dann im Rahmen des § 23 EStG nicht berücksichti gungsfähig. Der Steuerpflichtige ist daher gezwungen, das Wirtschaftsgut vor der Veräußerung, z.B. durch Fremdvermietung, in den Anwendungsbereich des § 23 I 1 Nr. 1 EStG zu verlagern, will er den entstehenden Verlust geltend machen. Ab wann die Finanzverwaltung bei derartigen Gestaltungen einen Missbrauch i.S.d. § 42 AO annimmt, bleibt abzuwarten. [...]

Der Leerstand des Wirtschaftsguts vor Beginn der Nutzung oder zwischen Beendigung der Nutzung und Veräußerung ist unschädlich314 . Bei letzterem verlangt die Finanzverwaltung315 allerdings, dass der Steuerpflichtige die Veräußerungsabsicht nachweist. Die zweite Alternative verlangt die Betrachtung der letzten drei Kalenderjahre ab dem Zeitpunkt der Veräußerung. Demnach greift die Ausnahmeregelung, wenn das Wirtschaftsgut im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde. Auch hier ist der Leerstand zwischen Beendigung der Selbstnutzung und Veräußerung unschädlich316 . Heinicke317 und Fischer318 sind dabei der Ansicht, dass auch in der zweiten Alternative eine ausschließliche Selbstnutzung des Wirtschaftsguts erforderlich ist, obwohl das Wort „ausschließlich“ fehlt. Das fehlende Wort „ausschließlich“ deutet meiner Meinung nach nur darauf hin, dass das Wirtschaftsgut nicht im gesamten 3-Jahreszeitraum zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden muss319 . Dies ist auch die Ansicht der Finanzverwaltung wie folgendes Beispiel verdeutlicht: Beispiel 320 [...]

1999). Werden demnach Gebäude, selbstständige Gebäudeteile, Eigentumswohnungen und in Teileigentum stehende Räume teilweise zu eigenen Wohnzwecken und teilweise zu anderen Zwecken (z.B. betrieblich oder beruflich genutztes Arbeitszimmer307 ) genutzt, so geht die Finanzverwaltung308 davon aus, dass der zu eigenen Wohnzwecken genutzte Teil von der B esteuerung im Rahmen des § 23 I 1 Nr. 1 EStG ausgenommen ist. Weiterhin unterliegt der erforderliche und übliche Anteil des Grund und Bodens nicht der Besteuerung309 . Ein Gesamtveräußerungserlös wäre in diesem Fall aufzuteilen. Dabei soll der Grund und Boden nach dem Verhältnis der unterschiedlichen Nutzflächen des Gebäudes aufgeteilt werden310 . Strahl311 wünscht sich in diesem Zusammenhang eine Vereinfachungsregelung durch die Finanzverwaltung, ähnlich wie in R 42a III 2 EStR 1999312 , die auch bei einem Arbeitszimmer von einer Nutzung zu eigenen Wohnzwecken ausgeht. Diesem Wunsch ist die Finanzverwaltung jedoch bisher nicht nachgekommen. [...]

Arbeit zitieren:
Keller, Falko Juli 2001: Prototypische Veräußerungsverluste nach neuem Recht, Hamburg: Diplomica Verlag

Schlagworte:
§ 16 EStG, § 17 EStG, § 23 EStG, Einkommenssteuergesetz, Übertragung

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