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Probleme bei der bankenaufsichtsrechtlichen Behandlung von Kreditderivaten

Probleme bei der bankenaufsichtsrechtlichen Behandlung von Kreditderivaten
Über dieses Buch
  • Art: Diplomarbeit
  • Autor: Thomas Napieralla
  • Abgabedatum: Juli 2003
  • Umfang: 93 Seiten
  • Dateigröße: 661,3 KB
  • Note: 1,7
  • Institution / Hochschule: Freie Universität Berlin Deutschland
  • ISBN (eBook): 978-3-8324-7826-1
  • ISBN (Paperback) :
    978-3-8324-7826-1 P
  • ISBN (CD) :978-3-8324-7826-1 CD
  • Sprache: Deutsch
  • Prämierung:
  • Arbeit zitieren: Napieralla, Thomas Juli 2003: Probleme bei der bankenaufsichtsrechtlichen Behandlung von Kreditderivaten, Hamburg: Diplomica Verlag
  • Schlagworte: Bankenkrise, Risikotransfer, Unternehmenswertmodell, Basel II, Kreditrisikominderung

Diplomarbeit von Thomas Napieralla

Einleitung:

Das Marktsegment der Kreditderivate wächst rasant. Einer Untersuchung der British Bankers Association zufolge beträgt das ausstehende Nominalvolumen inzwischen rund zwei Billionen US Dollar. Eine treibende Kraft für diesen Wachstum ist neben vielen anderen Gründen sicherlich die Notwendigkeit, ein verbessertes Risikomanagement durch die in der jüngsten Vergangenheit auftretenden Unternehmensausfälle, wie z.B. Worldcom oder Enron, zu schaffen. Dabei darf nicht außer acht gelassen werden, dass der intensive Wettbewerb in der sich konsolidierende Bankenbranche und die Forderung der Eigenkapitalgeber nach einer angemessenen Eigenkapitalrendite bzw. nach einer höheren Zinsmarge vor allem die deutschen Kreditinstitute zusätzlich unter Druck setzt. Um die internationale Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten, müssen diese ihre Risiken möglichst ertragsorientiert managen.

Durch die angesprochenen Insolvenzfälle müssen die jeweiligen Gläubigerbanken nicht unerhebliche Abschreibungen auf ihre Kreditforderungen tätigen. Im Extremfall können diese sogar zur Zahlungsunfähigkeit einer Bank führen. Schließlich kann eine einzelne Institutskrise über eine Bankenkrise zu einer Finanzkrise führen, die wiederum die gesamte volkswirtschaftliche Aktivität lähmen kann.

Kreditderivate bilden in diesem Zusammenhang liquide und transparente Instrumente zum Auf- und Abbau von solchen Kreditrisiken respektive zum Management eines Kreditportfolios. Eine Bank kann sich prinzipiell gegen den Ausfall eines Unternehmens mit dem Kauf eines Kreditderivates absichern, um potentielle Verluste zu vermeiden.

Die vorliegende Arbeit stellt dieses Instrument des Risikotransfers in den Mittelpunkt. Im Abschnitt Drei wird erörtert, was unter einem Kreditderivat zu verstehen ist, welche Arten es gibt und welche Auswirkungen der Transfer von Kreditrisiken für den jeweiligen Vertragspartner hat. Außerdem liefert der Verfasser im Abschnitt Vier einen kurzen Einblick in die Ansätze zur Bewertung von Kreditderivaten. Es wird aufgezeigt, dass die Anwendung der verschiedenen Ansätze mit Problemen verbunden ist. Dabei erfolgt die Analyse unter dem Deckmantel der bankenaufsichtsrechtlichen Behandlung von Kreditderivaten. Das bedeutet, dass für den Bereich der kontraktspezifischen und der bewertungsspezifischen Betrachtung Probleme angesprochen werden, die von einer Aufsichtsinstanz bei der Berücksichtigung von Kreditderivaten als Kreditrisikominderungstechnik beachtet werden sollten.

Im letzten Abschnitt Fünf wird das Thema der Arbeit unter Berücksichtigung der aus den vorhergehenden Abschnitten erhaltenen Ergebnisse mit einem Fokus auf die Einführung von Basel II evident behandelt. Das neue Konsultationspapier des Baseler Ausschusses ermöglicht nämlich durch die Anwendung von Kreditderivaten die Reduzierung der Eigenkapitalanforderung eines Kreditinstitutes. Damit wird den Instituten besonders eine Verbesserung der regulatorischen Eigenmittelrendite ermöglicht.

Die auftretenden Schwierigkeiten unter Basel II bei der bankenaufsichtsrechtlichen Behandlungen von Kreditderivaten werden im Abschnitt 5.4 behandelt. Diese Probleme sollen letztendlich als eine Synthese aus den kontraktspezifischen und den bewertungsspezifischen Problembereichen verstanden werden.

Der folgende Abschnitt Zwei beinhaltet die Motivation, einen volkswirtschaftlichen Rahmen für die bankenaufsichtsrechtliche Behandlung von Kreditderivaten zu liefern. Hierbei wird den Fragen nachgegangen, warum Banken einen besonderen Schutz in Form einer staatlichen Bankenaufsicht benötigen, warum eine Bankenkrise zu einer Finanzkrise führen kann und vor allem welche Rolle Derivate in diesem Zusammenhang einnehmen können. Damit wird vorab ein Anhaltspunkt zur Beantwortung der Frage geliefert, warum Kreditderivate im Rahmen einer bankenaufsichtsrechtlichen Regulierung überhaupt berücksichtigt werden sollten.

Inhaltsverzeichnis:

1. Einleitung 1
2. Bankenfunktionen, Bankenkrise und Derivate 3
2.1 Transformationsfunktionen der Banken 4
2.2 Bankenkrise und Finanzkrise 7
2.2.1 Gründe für eine Bankenaufsicht 8
2.2.2 Bankrun-Problematik 10
2.2.3 Finanzielle Instabilität und Bankenkrise 15
2.3 Bedeutung der Derivate im Kontext von Finanzkrisen 19
3. Risikotransfer mit Kreditderivaten 22
3.1 Begriff der Kreditderivate 22
3.1.1 Das Ausfallrisiko 25
3.1.2 Abgrenzung zu den Finanzderivaten 27
3.1.3 Einsatzgebiete der Kreditderivate 29
3.2 Arten von Kreditderivaten 32
3.2.1 Credit Default Swap 33
3.2.2 Credit Default Linked Note 34
3.2.3 Total Return Swap 36
3.3 Wirksamkeit des Risikotransfers mit Kreditderivaten 38
3.4 Kontraktspezifische Problembereiche 40
4. Ansätze zur Bewertung von Kreditderivaten 42
4.1 Replikationsansatz 43
4.2 Firmenwertbasierte Ansätze 46
4.3 Intensitätsbasierte Ansätze 50
4.4 Kreditderivate und Credit Spread 54
4.5 Bewertungsspezifische Problembereiche 57
5. Bankenaufsichtsrechtliche Behandlung von Kreditderivaten 61
5.1 Der Weg zu Basel II 62
5.2 Aufbau von Basel II 65
5.2.1 Säule I – Mindestanforderungen Eigenkapital 66
5.2.1.1 Standardansatz 67
5.2.1.2 IRB-Ansatz 69
5.3 Basel II und Kreditderivate 71
5.3.1 Aufsichtsrechtliche Anforderungen an Kreditderivate 72
5.3.2 Kreditrisikominderung im Standardansatz 74
5.3.3 Kreditrisikominderung im IRB-Ansatz 78
5.4 Problembereiche bezüglich der Einführung von Basel II 81
6. Fazit 83

Automatisiert erstellter Textauszug:

Die CDLN hat gegenüber dem CDS den Vorteil, dass sie einer Barunterlegung des Ausfallrisikos gleichkommt. Der Risikoverkäufer kann in gleichem Umfang wie bei einem CDS das Ausfallrisiko des Underlyings an den Risikokäufer abtreten, jedoch mit dem Vorteil, dass er nicht mehr das Kontrahentenrisiko (Ausfall des Risikokäufers) trägt, da der Risikokäufer durch die Zahlung des Nominalbetrages den Ausfallbetrag praktisch vorfinanziert. Dagegen übernimmt der Risikokäufer jetzt nicht nur das Ausfallrisiko des Referenzwertes, sondern auch das des Risikoverkäufers. Wenn dieser ausfällt, dann fällt auch der Rückzahlungsbetrag an den Risikokäufer aus. Dieses erhöhte Risiko wird allerdings mit einer höheren Prämie abgegolten. 3.2.3 Total Return Swap Der Maßstab für die Auszahlung bei Total Return Swaps ist die Wertveränderung des Underlyings, welches in der Regel eine Anleihe ist.137 Der sog. Total Return entspricht dem gesamtwirtschaftlichen Ertrag der Anleihe, d.h. den Zinsen zuzüglich den Kurssteigerungen bzw. den Kurssenkungen. Der Total Return wird durch periodische Ausgleichszahlungen zwischen den Vertragsparteien [...]

Verknüpfung eines CDS mit einem variabel verzinslichen oder einem festverzinslichen Wertpapier, ist es möglich, ein bilanzwirksames Kreditderivat zu konstruieren. Bei einer Credit Default Linked Note kauft der Risikokäufer zusätzlich zum Ausfallrisiko des Underlyings eine Anleihe, die vom Risikoverkäufer emittiert wird. Die Rückzahlung der Anleihe ist an die Wertentwicklung des Underlyings bzw. des Referenzwertes geknüpft, d.h. die Höhe des Rückzahlungsbetrages ist davon abhängig, ob bezüglich des Basiswertes das vorher festgelegte Kreditereignis, z.B. Ausfall der Anleihe, eintritt oder nicht. Fällt die Anleihe nicht aus, dann erhält der Risikokäufer seinen investierten Betrag zu pari zurück. Im Falle eines Ausfalls der Anleihe vor dem Ende der Laufzeit erhält der Risikokäufer lediglich den Marktwert der ausgefallenen Anleihe zurück. Die Struktur einer CDLN wird in Abbildung 3.4 dargestellt. Bank A erwirbt von Bank B eine Anleihe und erhält dafür regelmäßig Zinsen. Hinzu kommt, dass Bank B zu den jeweiligen Zinsterminen eine Prämie an Bank A zahlt, die diese wiederum für die Übernahme des Ausfallrisikos des Underlyings entschädigt. Der Risikoverkäufer erhält den Anspruch auf eine Ausgleichszahlung, wenn das Kreditereignis eintritt bzw. der Referenzwert ausfällt. Das Underlying ist eng mit der emittierten Anleihe der Bank B verknüpft, d.h. Wertsteigerungen und Wertverluste dieser Anleihe entsprechen denen des [...]

Ein CDS ist also ein Vertrag, bei dem die Bank A eine Prämie dafür erhält, dass sie der Bank B das Recht verkauft einen vorher festgelegten Betrag (die Ausgleichszahlung entspricht hier einem fixen Prozentsatz des Nominalbetrages) im Falle des Ausfalls des Underlyings abzurufen. Die Prämie wird unabhängig vom Kreditereignis gezahlt.135 Der Risikokäufer trägt das Ausfallrisiko des Underlyings und der Risikoverkäufer trägt „nur“ noch das Kontrahentenrisiko, d.h. das Risiko, dass der Risikokäufer ausfällt und keine Zahlung mehr leisten kann. Hier wird deutlich, dass es ratsam ist einen Risikokäufer zu finden, der eine geringe Korrelation mit dem Ausfallrisiko des Referenzwertes aufweist. Der CDS ähnelt einer Garantie bzw. einer Kreditversicherung. Für Bank A besteht die Chance gezielt ein Risiko einzugehen, um ein ausgewogenes Risikoprofil zu [...]

Arbeit zitieren:
Napieralla, Thomas Juli 2003: Probleme bei der bankenaufsichtsrechtlichen Behandlung von Kreditderivaten, Hamburg: Diplomica Verlag

Schlagworte:
Bankenkrise, Risikotransfer, Unternehmenswertmodell, Basel II, Kreditrisikominderung

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