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Probleme in der Grundstücksentwicklung durch Altlasten

Probleme in der Grundstücksentwicklung durch Altlasten
Über dieses Buch
  • Art: Diplomarbeit
  • Autor: Cornelia Mendt
  • Abgabedatum: Januar 2003
  • Umfang: 110 Seiten
  • Dateigröße: 1,3 MB
  • Note: 1,0
  • Institution / Hochschule: Hochschule Mittweida (FH) Deutschland
  • ISBN (eBook): 978-3-8324-6523-0
  • ISBN (Paperback) :
    978-3-8324-6523-0 P
  • ISBN (CD) :978-3-8324-6523-0 CD
  • Sprache: Deutsch
  • Prämierung:
  • Arbeit zitieren: Mendt, Cornelia Januar 2003: Probleme in der Grundstücksentwicklung durch Altlasten, Hamburg: Diplomica Verlag
  • Schlagworte: Immobilien, Grundstücksentwicklung, Grundstücksbewertung, Sanierungsmaßnahmen, Altlasten

Diplomarbeit von Cornelia Mendt

Zusammenfassung:

In der Bundesrepublik Deutschland werden täglich ca. 129 Hektar Land für Siedlung und Verkehr bebaut, die Hälfte dieser Flächen wird dabei versiegelt. Hierbei spielt das Problem der Altlasten eine wesentliche Rolle. So sind bundesweit 362.689 so genannte Altlastverdachtsflächen erfasst. Aufgrund dieser enormen Zahl ist es kein Einzelfall, als Investor mit Kaufabsichten oder als Grundstücksbesitzer direkt mit diesem Problem konfrontiert zu werden. Ein solches belastetes Grundstück kann eine Vielzahl von Schwierigkeiten hinsichtlich der Sanierung, Finanzierung und Haftung ergeben. Ein übergreifendes Wissen hierzu ist sowohl aus ökologischen, als auch aus ökonomischen Gründen dringend notwendig. Doch die Anhäufung an Gesetzen und Regelungen zum Umgang mit Altlasten und deren Sanierung bzw. Beseitigung macht dies sehr schwer.

In der vorliegenden Arbeit wird ein übergreifendes Wissen, welches als Überblick der Thematik Altlasten und Altlastensanierung zu verstehen ist, erörtert. Es soll der Zielgruppe, potentiellen Grundstückskäufern sowie Investoren im privaten und auch gewerblichen Bereich, eine erste Hilfestellung zu diesem komplexen Thema geben. Sie und natürlich auch alle anderen Interessierten bekommen ein Verständnis für das oben beschriebene Problem und seine Ausmaße. Die Unsicherheit und die Unkenntnis, die sich bei der Konfrontation mit Altlasten und schädlichen Bodenveränderungen ergibt, werden mittels Darstellung der rechtlichen und behördlichen Vorgehensweisen genommen. In Verbindung damit bieten die Ausführungen eine kleine Handlungshilfe, um Haftungs- und Kostenfallen bestenfalls entgehen zu können.

Inhaltsverzeichnis:

Abbildungsverzeichnis 3
Tabellenverzeichnis 3
Übersicht der wichtigsten gesetzlichen Regelwerke 3
Abkürzungsverzeichnis 4
1. Einleitung 5
1.1 Problemstellung 5
1.2 Zielstellung 6
1.3 Vorgehensweise der Arbeit 6
2. Grundlagen der Altlastenproblematik 8
2.1 Begriffserklärungen 8
2.2 Arten von Altlasten und resultierende Gefährdungen für Mensch und Natur 10
2.2.1 Schadstoffe in der Umwelt 10
2.2.2 Wirkungspfade und Expositionsbedingungen 12
2.2.2.1 Wirkungspfad Boden - Mensch 13
2.2.2.2 Wirkungspfad Boden - Nutzpflanze 15
2.2.2.3 Wirkungspfad Boden - Grundwasser 16
2.2.3 Auswirkungen von Schadstoffen auf den menschlichen Organismus 18
2.3 Rechtliche Aspekte 22
2.3.1 EU-Recht 22
2.3.2 Bundesrecht 23
2.3.3 Landesrecht 26
2.3.4 Zusammenhänge und Gegensätze der beeinflussenden Rechtsgebiete 26
2.3.4.1 BBodSchG und Wasserrecht 27
2.3.4.2 BBodSchG und Abfallrecht 28
2.3.4.3 BBodSchG und Immissionsschutzrecht 28
2.3.4.4 BBodSchG und Baurecht 29
2.3.4.5 Fazit 30
3. Bedeutung von Altlasten in der Grundstücksentwicklung 31
3.1 Risiken für die Grundstücksentwicklung durch verunreinigten Boden 31
3.2 Resultierende Rechte und Pflichten 32
3.2.1 Gefahrenabwehrpflichten 33
3.2.1.1 Vorsorgepflicht 33
3.2.1.2 Vermeidungspflicht 33
3.2.1.3 Abwehrpflicht 33
3.2.2 Sanierungspflicht 34
3.2.2.1 Verursacher 35
3.2.2.2 Mehrere Verursacher 36
3.2.2.3 Gesamtrechtsnachfolger des Verursachers 37
3.2.2.4 Grundstückseigentümer und Inhaber der tatsächlichen Gewalt 38
3.2.2.5 Derelinquent 41
3.2.2.6 Einstandspflichtiger 41
3.2.2.7 Nachhaftung 44
3.2.2.8 Fazit 44
3.2.3 Öffentlich-rechtliche Auswirkungen 45
3.2.3.1 Abstrakte Pflichtenlage 45
3.2.3.2 Konkretisierte Pflichtenlage 46
3.2.4 Privatrechtliche Auswirkungen 46
3.2.4.1 Altlast als Sachmangel 47
3.2.4.2 Rechtsfolgen 48
3.2.4.3 Verjährung 50
3.3 Allgemeine Vorgehensweise bei der Altlastenbearbeitung 51
3.3.1 Erfassung 52
3.3.2 Gefährdungsabschätzung 53
3.3.2.1 Orientierende Untersuchung 54
3.3.2.2 Detailuntersuchung 54
3.3.2.3 Unterrichtungspflicht 55
3.3.3 Sanierung und Überwachung 55
3.3.3.1 Sanierungsuntersuchung 56
3.3.3.2 Sanierungsplanung 56
3.3.3.3 Der Sanierungsvertrag 57
3.3.3.4 Überwachung und Nachsorge 59
3.4 Fördermöglichkeiten für die Sanierung 60
3.4.1 Förderprogramme der EU 60
3.4.2 Förderprogramme des Bundes 60
3.4.3 Förderprogramme der Länder 61
3.5 Checkliste für Altlastenprüfung 61
4. Sanierungsmaßnahmen 62
4.1 Dekontaminationsverfahren 63
4.2 Sicherungsmaßnahmen 66
5. Praxisbeispiel Mittweida/Sachsen 67
5.1 Stand der Altlastenbearbeitung in Mittweida 67
5.1.1 Erfasste altlastverdächtige Flächen bzw. Altlasten 68
5.1.2 Fazit 71
5.2 Fallbeispiel Altstandort A 71
5.2.1 Historische Erkundung 72
5.2.2 Orientierende Untersuchung 74
5.2.3 Ergebnis 76
5.3 Risikominimierung und Absicherungsmöglichkeiten 77
5.3.1 Grundstückskaufvertrag 78
5.3.2 Fördermöglichkeiten 80
5.3.3 Versicherungen 82
5.3.4 Fazit 83
6. Zusammenfassung und Ausblick 83
Literaturverzeichnis 85
Anlagen 89

Automatisiert erstellter Textauszug:

Nach neuem Kaufrecht haftet der Verkäufer eines Grundstückes dem Käufer dafür, dass es nicht mit Fehlern – in diesem Falle mit Altlasten - behaftet ist. In diesem Sinne stellt eine sanierungsbedürftige Altlast einen Sachmangel dar. Ein Grundstück ist dann frei von Sachmängeln, wenn es die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit seine Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist das Grundstück mängelfrei, wenn es sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet. Ergeben sich auch hier keine Anhaltspunkte muss es sich für die gewöhnliche Verwendung eignen und eine übliche Beschaffenheit aufweisen, die der Käufer erwarten kann (§ 434 Abs. 1 BGB n. F.).112 Auch behördliche Anordnungen, wie Sanierungsanordnung, Nutzungsverbot und Nutzungsbeschränkung, die aufgrund einer Altlast oder eines Altlastenverdachtes erhoben wurden, gelten als Sachmangel. Bodenverunreinigungen, die zwar nach Bodenschutzrecht nicht sanierungsbedürftig sind, stellen dann einen Fehler dar, wenn das Grundstück dadurch eine erhebliche Wertminderung erfährt oder gar wertlos wird. Dies kann dann der Fall sein, wenn die geplante Nutzung erschwert oder gar verhindert wird. Auch bei Vorliegen eines konkreten Altlastenverdachtes (Siehe 2.1) kann den Verkäufer eine Gewährleistungshaftung treffen. Dies ist dann möglich, wenn die [...]

a) Verkäufer ist Verursacher Hierbei bleibt der Verkäufer Verhaltensstörer (Siehe 3.2.2) und der Käufer wird nach Eigentumsübergang Zustandstörer. Mit Inbesitznahme (die Grundbucheintragung ist noch nicht erfolgt) wird der Käufer Inhaber der tatsächlichen Gewalt und somit ebenfalls Zustandsstörer. Die Behörde hat damit ein Auswahlermessen, wen sie in Anspruch nimmt. In der Regel wird es der Verursacher sein, es sei denn, er ist nicht greifbar oder ihm ist es aus wirtschaftlichen Gründen unmöglich, eine Sanierung vorzunehmen. Für den Grundstückserwerber als Zustandsverantwortlichen bedeutet dies, dass er sämtliche Sanierungskosten selbst tragen muss. b) Verkäufer ist nicht Verursacher Für den Käufer bedeutet dieser Fall, er wird als neuer Eigentümer Zustandsstörer und der Verkäufer ist seiner Pflicht entledigt, außer es liegen die Voraussetzungen des § 4 Abs. 6 BBodSchG vor (Siehe 3.2.2.7). Bei Inbesitznahme des Käufers vor Übereignung wird er neben dem Verkäufer Zustandsstörer. [...]

Auch zur Sanierung verpflichtet ist der frühere Grundstückseigentümer, wenn er sein Eigentum nach dem 01.03.1999 auf einen Dritten übertragen hat (§ 4 Abs. 6). Voraussetzung ist, dass er die schädliche Bodenveränderung oder Altlast zum Zeitpunkt der Übertragung kannte oder kennen musste. Wer jedoch darauf vertrauen durfte, dass keine Belastung vorlag und sein Vertrauen unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls schutzwürdig ist, scheidet aus. Das bedeutet, dass ein früherer Grundstückseigentümer ohne zeitliche Einschränkungen von der zuständigen Behörde im Rahmen ihres Auswahlermessens zur Sanierung verpflichtet werden kann. Für den Grundstücksverkehr wird diese „ewige Zustandsverantwortlichkeit“ erhebliche Auswirkungen haben, denn der mit dieser Verantwortung belastete Veräußerer kann nun nicht mehr – wie vor Erlass des BBodSchG - darauf vertrauen, nach dem Eigentumsübergang von seiner Sanierungspflicht befreit zu werden. 108 [...]

Arbeit zitieren:
Mendt, Cornelia Januar 2003: Probleme in der Grundstücksentwicklung durch Altlasten, Hamburg: Diplomica Verlag

Schlagworte:
Immobilien, Grundstücksentwicklung, Grundstücksbewertung, Sanierungsmaßnahmen, Altlasten

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