Probleme in der Grundstücksentwicklung durch Altlasten
- Art: Diplomarbeit
- Autor: Cornelia Mendt
- Abgabedatum: Januar 2003
- Umfang: 110 Seiten
- Dateigröße: 1,3 MB
- Note: 1,0
- Institution / Hochschule: Hochschule Mittweida (FH) Deutschland
- ISBN (eBook): 978-3-8324-6523-0
-
ISBN (Paperback) :
978-3-8324-6523-0 P - ISBN (CD) :978-3-8324-6523-0 CD
- Sprache: Deutsch
- Prämierung:
- Arbeit zitieren: Mendt, Cornelia Januar 2003: Probleme in der Grundstücksentwicklung durch Altlasten, Hamburg: Diplomica Verlag
- Schlagworte: Immobilien, Grundstücksentwicklung, Grundstücksbewertung, Sanierungsmaßnahmen, Altlasten
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Diplomarbeit von Cornelia Mendt
Zusammenfassung:
In der Bundesrepublik Deutschland werden täglich ca. 129 Hektar Land für Siedlung und Verkehr bebaut, die Hälfte dieser Flächen wird dabei versiegelt. Hierbei spielt das Problem der Altlasten eine wesentliche Rolle. So sind bundesweit 362.689 so genannte Altlastverdachtsflächen erfasst. Aufgrund dieser enormen Zahl ist es kein Einzelfall, als Investor mit Kaufabsichten oder als Grundstücksbesitzer direkt mit diesem Problem konfrontiert zu werden. Ein solches belastetes Grundstück kann eine Vielzahl von Schwierigkeiten hinsichtlich der Sanierung, Finanzierung und Haftung ergeben. Ein übergreifendes Wissen hierzu ist sowohl aus ökologischen, als auch aus ökonomischen Gründen dringend notwendig. Doch die Anhäufung an Gesetzen und Regelungen zum Umgang mit Altlasten und deren Sanierung bzw. Beseitigung macht dies sehr schwer.
In der vorliegenden Arbeit wird ein übergreifendes Wissen, welches als Überblick der Thematik Altlasten und Altlastensanierung zu verstehen ist, erörtert. Es soll der Zielgruppe, potentiellen Grundstückskäufern sowie Investoren im privaten und auch gewerblichen Bereich, eine erste Hilfestellung zu diesem komplexen Thema geben. Sie und natürlich auch alle anderen Interessierten bekommen ein Verständnis für das oben beschriebene Problem und seine Ausmaße. Die Unsicherheit und die Unkenntnis, die sich bei der Konfrontation mit Altlasten und schädlichen Bodenveränderungen ergibt, werden mittels Darstellung der rechtlichen und behördlichen Vorgehensweisen genommen. In Verbindung damit bieten die Ausführungen eine kleine Handlungshilfe, um Haftungs- und Kostenfallen bestenfalls entgehen zu können.
Inhaltsverzeichnis:
| Abbildungsverzeichnis | 3 | |
| Tabellenverzeichnis | 3 | |
| Übersicht der wichtigsten gesetzlichen Regelwerke | 3 | |
| Abkürzungsverzeichnis | 4 | |
| 1. | Einleitung | 5 |
| 1.1 | Problemstellung | 5 |
| 1.2 | Zielstellung | 6 |
| 1.3 | Vorgehensweise der Arbeit | 6 |
| 2. | Grundlagen der Altlastenproblematik | 8 |
| 2.1 | Begriffserklärungen | 8 |
| 2.2 | Arten von Altlasten und resultierende Gefährdungen für Mensch und Natur | 10 |
| 2.2.1 | Schadstoffe in der Umwelt | 10 |
| 2.2.2 | Wirkungspfade und Expositionsbedingungen | 12 |
| 2.2.2.1 | Wirkungspfad Boden - Mensch | 13 |
| 2.2.2.2 | Wirkungspfad Boden - Nutzpflanze | 15 |
| 2.2.2.3 | Wirkungspfad Boden - Grundwasser | 16 |
| 2.2.3 | Auswirkungen von Schadstoffen auf den menschlichen Organismus | 18 |
| 2.3 | Rechtliche Aspekte | 22 |
| 2.3.1 | EU-Recht | 22 |
| 2.3.2 | Bundesrecht | 23 |
| 2.3.3 | Landesrecht | 26 |
| 2.3.4 | Zusammenhänge und Gegensätze der beeinflussenden Rechtsgebiete | 26 |
| 2.3.4.1 | BBodSchG und Wasserrecht | 27 |
| 2.3.4.2 | BBodSchG und Abfallrecht | 28 |
| 2.3.4.3 | BBodSchG und Immissionsschutzrecht | 28 |
| 2.3.4.4 | BBodSchG und Baurecht | 29 |
| 2.3.4.5 | Fazit | 30 |
| 3. | Bedeutung von Altlasten in der Grundstücksentwicklung | 31 |
| 3.1 | Risiken für die Grundstücksentwicklung durch verunreinigten Boden | 31 |
| 3.2 | Resultierende Rechte und Pflichten | 32 |
| 3.2.1 | Gefahrenabwehrpflichten | 33 |
| 3.2.1.1 | Vorsorgepflicht | 33 |
| 3.2.1.2 | Vermeidungspflicht | 33 |
| 3.2.1.3 | Abwehrpflicht | 33 |
| 3.2.2 | Sanierungspflicht | 34 |
| 3.2.2.1 | Verursacher | 35 |
| 3.2.2.2 | Mehrere Verursacher | 36 |
| 3.2.2.3 | Gesamtrechtsnachfolger des Verursachers | 37 |
| 3.2.2.4 | Grundstückseigentümer und Inhaber der tatsächlichen Gewalt | 38 |
| 3.2.2.5 | Derelinquent | 41 |
| 3.2.2.6 | Einstandspflichtiger | 41 |
| 3.2.2.7 | Nachhaftung | 44 |
| 3.2.2.8 | Fazit | 44 |
| 3.2.3 | Öffentlich-rechtliche Auswirkungen | 45 |
| 3.2.3.1 | Abstrakte Pflichtenlage | 45 |
| 3.2.3.2 | Konkretisierte Pflichtenlage | 46 |
| 3.2.4 | Privatrechtliche Auswirkungen | 46 |
| 3.2.4.1 | Altlast als Sachmangel | 47 |
| 3.2.4.2 | Rechtsfolgen | 48 |
| 3.2.4.3 | Verjährung | 50 |
| 3.3 | Allgemeine Vorgehensweise bei der Altlastenbearbeitung | 51 |
| 3.3.1 | Erfassung | 52 |
| 3.3.2 | Gefährdungsabschätzung | 53 |
| 3.3.2.1 | Orientierende Untersuchung | 54 |
| 3.3.2.2 | Detailuntersuchung | 54 |
| 3.3.2.3 | Unterrichtungspflicht | 55 |
| 3.3.3 | Sanierung und Überwachung | 55 |
| 3.3.3.1 | Sanierungsuntersuchung | 56 |
| 3.3.3.2 | Sanierungsplanung | 56 |
| 3.3.3.3 | Der Sanierungsvertrag | 57 |
| 3.3.3.4 | Überwachung und Nachsorge | 59 |
| 3.4 | Fördermöglichkeiten für die Sanierung | 60 |
| 3.4.1 | Förderprogramme der EU | 60 |
| 3.4.2 | Förderprogramme des Bundes | 60 |
| 3.4.3 | Förderprogramme der Länder | 61 |
| 3.5 | Checkliste für Altlastenprüfung | 61 |
| 4. | Sanierungsmaßnahmen | 62 |
| 4.1 | Dekontaminationsverfahren | 63 |
| 4.2 | Sicherungsmaßnahmen | 66 |
| 5. | Praxisbeispiel Mittweida/Sachsen | 67 |
| 5.1 | Stand der Altlastenbearbeitung in Mittweida | 67 |
| 5.1.1 | Erfasste altlastverdächtige Flächen bzw. Altlasten | 68 |
| 5.1.2 | Fazit | 71 |
| 5.2 | Fallbeispiel Altstandort A | 71 |
| 5.2.1 | Historische Erkundung | 72 |
| 5.2.2 | Orientierende Untersuchung | 74 |
| 5.2.3 | Ergebnis | 76 |
| 5.3 | Risikominimierung und Absicherungsmöglichkeiten | 77 |
| 5.3.1 | Grundstückskaufvertrag | 78 |
| 5.3.2 | Fördermöglichkeiten | 80 |
| 5.3.3 | Versicherungen | 82 |
| 5.3.4 | Fazit | 83 |
| 6. | Zusammenfassung und Ausblick | 83 |
| Literaturverzeichnis | 85 | |
| Anlagen | 89 |
Nach neuem Kaufrecht haftet der Verkäufer eines Grundstückes dem Käufer dafür, dass es nicht mit Fehlern – in diesem Falle mit Altlasten - behaftet ist. In diesem Sinne stellt eine sanierungsbedürftige Altlast einen Sachmangel dar. Ein Grundstück ist dann frei von Sachmängeln, wenn es die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit seine Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist das Grundstück mängelfrei, wenn es sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet. Ergeben sich auch hier keine Anhaltspunkte muss es sich für die gewöhnliche Verwendung eignen und eine übliche Beschaffenheit aufweisen, die der Käufer erwarten kann (§ 434 Abs. 1 BGB n. F.).112 Auch behördliche Anordnungen, wie Sanierungsanordnung, Nutzungsverbot und Nutzungsbeschränkung, die aufgrund einer Altlast oder eines Altlastenverdachtes erhoben wurden, gelten als Sachmangel. Bodenverunreinigungen, die zwar nach Bodenschutzrecht nicht sanierungsbedürftig sind, stellen dann einen Fehler dar, wenn das Grundstück dadurch eine erhebliche Wertminderung erfährt oder gar wertlos wird. Dies kann dann der Fall sein, wenn die geplante Nutzung erschwert oder gar verhindert wird. Auch bei Vorliegen eines konkreten Altlastenverdachtes (Siehe 2.1) kann den Verkäufer eine Gewährleistungshaftung treffen. Dies ist dann möglich, wenn die [...]
a) Verkäufer ist Verursacher Hierbei bleibt der Verkäufer Verhaltensstörer (Siehe 3.2.2) und der Käufer wird nach Eigentumsübergang Zustandstörer. Mit Inbesitznahme (die Grundbucheintragung ist noch nicht erfolgt) wird der Käufer Inhaber der tatsächlichen Gewalt und somit ebenfalls Zustandsstörer. Die Behörde hat damit ein Auswahlermessen, wen sie in Anspruch nimmt. In der Regel wird es der Verursacher sein, es sei denn, er ist nicht greifbar oder ihm ist es aus wirtschaftlichen Gründen unmöglich, eine Sanierung vorzunehmen. Für den Grundstückserwerber als Zustandsverantwortlichen bedeutet dies, dass er sämtliche Sanierungskosten selbst tragen muss. b) Verkäufer ist nicht Verursacher Für den Käufer bedeutet dieser Fall, er wird als neuer Eigentümer Zustandsstörer und der Verkäufer ist seiner Pflicht entledigt, außer es liegen die Voraussetzungen des § 4 Abs. 6 BBodSchG vor (Siehe 3.2.2.7). Bei Inbesitznahme des Käufers vor Übereignung wird er neben dem Verkäufer Zustandsstörer. [...]
Auch zur Sanierung verpflichtet ist der frühere Grundstückseigentümer, wenn er sein Eigentum nach dem 01.03.1999 auf einen Dritten übertragen hat (§ 4 Abs. 6). Voraussetzung ist, dass er die schädliche Bodenveränderung oder Altlast zum Zeitpunkt der Übertragung kannte oder kennen musste. Wer jedoch darauf vertrauen durfte, dass keine Belastung vorlag und sein Vertrauen unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls schutzwürdig ist, scheidet aus. Das bedeutet, dass ein früherer Grundstückseigentümer ohne zeitliche Einschränkungen von der zuständigen Behörde im Rahmen ihres Auswahlermessens zur Sanierung verpflichtet werden kann. Für den Grundstücksverkehr wird diese „ewige Zustandsverantwortlichkeit“ erhebliche Auswirkungen haben, denn der mit dieser Verantwortung belastete Veräußerer kann nun nicht mehr – wie vor Erlass des BBodSchG - darauf vertrauen, nach dem Eigentumsübergang von seiner Sanierungspflicht befreit zu werden. 108 [...]
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Link zur Arbeit:
http://www.diplom.de/ean/9783832465230
Arbeit zitieren:
Mendt, Cornelia Januar 2003: Probleme in der Grundstücksentwicklung durch Altlasten, Hamburg: Diplomica Verlag
Schlagworte:
Immobilien, Grundstücksentwicklung, Grundstücksbewertung, Sanierungsmaßnahmen, Altlasten



