Probleme der Besteuerung von Stock Options auf Seiten des Arbeitnehmers bei grenzüberschreitender Personalentsendung
- Art: Diplomarbeit
- Autor: Dagmar Posch
- Abgabedatum: September 2001
- Umfang: 87 Seiten
- Dateigröße: 653,3 KB
- Note: 1,7
- Institution / Hochschule: Universität zu Köln Deutschland
- ISBN (eBook): 978-3-8324-4706-9
-
ISBN (Paperback) :
978-3-8324-4706-9 P - ISBN (CD) :978-3-8324-4706-9 CD
- Sprache: Deutsch
- Prämierung:
- Arbeit zitieren: Posch, Dagmar September 2001: Probleme der Besteuerung von Stock Options auf Seiten des Arbeitnehmers bei grenzüberschreitender Personalentsendung, Hamburg: Diplomica Verlag
- Schlagworte: Expatriates, Aktienoptionen, Personalentsendung, Stock Options, DBA
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Diplomarbeit von Dagmar Posch
Einleitung:
Die Gewährung von Aktienoptionen (Stock Options) als Teil der Vergütung von Führungskräften besitzt in den USA eine lange Tradition. In Großbritannien und Frankreich sind Stock Options mittlerweile ebenfalls weit verbreitet. Seit der Gesetzesänderung durch das KonTraG im Jahre 1998, durch das der gesetzliche Rahmen für die Einführung von Stock Options verbessert wurde, hat aber auch hierzulande die Bedeutung der Aktienoptionsprogramme stark zugenommen. Trotz der Kursverluste der vergangenen Monate setzt sich diese Entwicklung in der laufenden Hauptversammlungssaison fort. Dennoch ist Deutschland mit 250 Stock-Options-gewährenden Unternehmen im internationalen Vergleich noch ein „Entwicklungsland“ bei der Vergabe von Aktienoptionen an führende Mitarbeiter.
Mit zunehmender Internationalisierung und Globalisierung wächst die Mobilität der Arbeitnehmer. Vor allem „Global Player“ bedienen sich der grenzüberschreitenden Personalentsendung zur weltweiten Erschließung von Märkten, und versuchen dabei nicht selten qualifizierte Führungskräfte durch die Ausgabe von Stock Options an sich zu binden. Im Rahmen einer Entsendung üben Arbeitnehmer häufig für ein Unternehmen in mehreren Staaten zeitgleich ihre unselbständige Tätigkeit aus oder werden in zeitlicher Abfolge in verschiedenen Staaten tätig. Derartige Auslandsaktivitäten bedürfen einer frühzeitigen Planung, u.a. auch in steuerlicher Hinsicht. Aufgrund der international uneinheitlichen Besteuerung muss dem Vergütungsbestandteil Stock Options besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden. Die nationalen Besteuerungs-unterschiede bergen dabei in grenzüberschreitenden Fällen die Gefahr der Doppel- oder sogar Mehrfachbesteuerung der Einkünfte aus den Stock Options, wodurch die Durchführung eines ökonomisch vorteilhaften Auslandseinsatzes stark an Attraktivität verlieren kann und ggf. aus steuerlichen Gründen völlig verworfen werden muss. Dies stellt innerhalb der EU möglicherweise einen Verstoß gegen das Recht der Arbeitnehmer auf Freizügigkeit dar, zumindest aber bedeutet es eine Beeinträchtigung des internationalen Tätigwerdens von Arbeitnehmern.
Im Mittelpunkt dieser Arbeit steht die Frage nach der steuerlichen Behandlung der Einkünfte aus Stock Options auf Seiten von Arbeitnehmern, die zeitlich befristet in verschiedenen Staaten für konzernzugehörige Gesellschaften tätig werden, sog. „Expatriates“. Untersucht wird im Folgenden, in welchen Punkten sich die nationalen Steuerhoheiten bei der Besteuerung von Stock Options unterscheiden und welche vielfältigen Probleme sich daraus für den Arbeitnehmer ergeben können. Der Schwerpunkt der Arbeit liegt auf der systematischen Darstellung der einzelnen Problembereiche und auf der Entwicklung eines Lösungsansatzes, der bei internationaler Akzeptanz geeignet ist, die negativen Konsequenzen der abweichenden Besteuerungssysteme zu beseitigen.
Ziel dieser Arbeit ist daher letztlich, durch den Entwurf einer solchen internationalen Regelung, einen Beitrag zur Beseitigung der steuerlich bedingten Mobilitätseinschränkung international tätig werdender Arbeitnehmer zu leisten.
Gang der Untersuchung:
Nach einer kurzen Erläuterung der für das bessere Verständnis dieser Arbeit notwendigen Grundlagen zu Stock Options (Gliederungspunkt II.) erfolgt in Kapitel III zunächst eine Darstellung der international abweichenden Besteuerungspraxis von Stock Options (Gliederungspunkt III.1.).
Im Anschluss daran wird untersucht, ob derzeit bilaterale oder unilaterale Maßnahmen existieren, die trotz nationaler Besteuerungsunterschiede Doppel- und Minderbesteuerung von Einkünften aus Stock Options wirksam vermeiden können (Gliederungspunkt III.2.).
In Kapitel IV erfolgt - jeweils durch Fallbeispiele veranschaulicht - eine Analyse der einzelnen Problemfelder, die sich bei der Besteuerung von Stock Options in Fällen grenzüberschreitender Personalentsendung ergeben können. Qualifikationskonflikte, unterschiedliche Besteuerungszeitpunkte, verschiedene Abgrenzungen des Erdienungszeitraums und mangelnde Abstimmung der Maßnahmen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (Gliederungspunkte IV.1. bis IV.4.) bilden die Schwerpunkte dieses Kapitels, wobei die dargestellten Problembereiche die Notwendigkeit einer internationalen Regelung für die Besteuerung von Stock Options erkennen lassen.
Nach der Aufstellung von Anforderungen, die eine internationale Regelung zu erfüllen hat, und einer kurzen Diskussion darüber, wo diese verankert werden könnte (Gliederungspunkte V.1. und V.2.), erfolgt unter Gliederungspunkt V.3. ein Entwurf verschiedener Lösungsansätze, sowie deren jeweilige Bewertung anhand der aufgestellten Kriterien. Kapitel V endet mit einer persönlichen Empfehlung für ein geeignetes Verfahren (Gliederungspunkt V.4.). Abschließend erfolgt in Kapitel VI eine Zusammenfassung der gewonnenen Ergebnisse und ein kurzer Ausblick auf zukünftige Entwicklungen bei der Besteuerung von Stock Options.
Inhaltsverzeichnis:
| Inhaltsverzeichnis | II | |
| Tabellenverzeichnis | V | |
| Anhangsverzeichnis | V | |
| Abkürzungsverzeichnis | VI | |
| I. | Grundlegung | 1 |
| 1. | Einleitung | 1 |
| 2. | Zielsetzung der Arbeit | 2 |
| 3. | Gang der Untersuchung | 2 |
| II. | Stock Options: Definition, Ausgestaltung und Bewertung | 3 |
| 1. | Definition und Gründe für die Gewährung von Stock Options | 3 |
| 1.1 | Definition und Abgrenzung des Begriffs „Stock Options“ | 3 |
| 1.2 | Gründe für die Gewährung von Stock Options | 4 |
| 2. | Ausgestaltung von Stock Options | 5 |
| 2.1 | Persönliche Verfügungsbeschränkungen | 5 |
| 2.2 | Sachliche Verfügungsbeschränkungen | 6 |
| 2.3 | Zeitliche Verfügungsbeschränkungen | 7 |
| 3. | Bewertung von Stock Options | 7 |
| III. | Nationale Unterschiede in der Besteuerung von Stock Options und Analyse existierender Regelungen zur Vermeidung von Doppel- und Minderbesteuerung | 8 |
| 1. | Nationale Unterschiede in der Besteuerung von Stock Options | 8 |
| 1.1 | Einkunftsart | 8 |
| 1.1.1 | Einkünfte aus unselbständiger Arbeit | 9 |
| 1.1.2 | Kapitalgewinne und Spekulationsbesteuerung | 9 |
| 1.2 | Besteuerungszeitpunkt | 10 |
| 1.2.1 | Einräumungszeitpunkt | 11 |
| 1.2.2 | Beginn der Ausübungsperiode | 11 |
| 1.2.3 | Ausübungszeitpunkt | 12 |
| 1.2.4 | Veräußerung der Aktien | 13 |
| 1.3 | Bemessungsgrundlage | 14 |
| 1.4 | Steuervergünstigungen | 15 |
| 2. | Analyse existierender Regelungen zur Vermeidung von Doppel- und Minderbesteuerung bei Stock Options | 17 |
| 2.1 | Analyse OECD-MA | 17 |
| 2.1.1 | Artikel 13 OECD-MA | 18 |
| 2.1.2 | Artikel 15 OECD-MA | 18 |
| 2.1.3 | Artikel 21 OECD-MA | 20 |
| 2.2 | Analyse ausgewählter DBA | 21 |
| 2.2.1 | DBA zu Gewinnen aus der Veräußerung von Vermögen | 21 |
| 2.2.2 | DBA zu Einkünften aus unselbständiger Arbeit | 21 |
| 2.3 | Analyse unilateraler Regelungen | 23 |
| IV. | Einzelne Problemfelder der Besteuerung von Stock Options | 25 |
| 1. | Qualifikationskonflikte | 25 |
| 1.1 | Darstellung | 25 |
| 1.2 | Fallbeispiele | 27 |
| 2. | Unterschiede im Besteuerungszeitpunkt | 29 |
| 2.1 | Darstellung | 29 |
| 2.2 | Fallbeispiele | 30 |
| 3. | Unterschiedliche Auffassungen bezüglich des Erdienungszeitraums | 31 |
| 3.1 | Darstellung | 31 |
| 3.2 | Fallbeispiele | 32 |
| 4. | Mangelnde Abstimmung bei den Maßnahmen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung | 33 |
| 4.1 | Darstellung | 33 |
| 4.2 | Fallbeispiele | 34 |
| 5. | Weitere Problemfelder | 35 |
| V. | Entwicklung einer internationalen Regelung für die Besteuerung von Stock Options bei grenzüberschreitender Personalentsendung | 36 |
| 1. | Anforderungen an eine internationale Regelung | 37 |
| 2. | Möglichkeiten zur Implementierung einer internationalen Regelung | 38 |
| 3. | Darstellung und Bewertung von Lösungsansätzen für die internationale Besteuerung von Stock Options | 39 |
| 3.1 | Harmonisierung der Ertragsbesteuerung | 39 |
| 3.2 | Clearing-Verfahren | 40 |
| 3.3 | Harmonisiertes Anrechnungsverfahren | 42 |
| 3.4 | Harmonisierte zeitanteilige Zuordnung | 44 |
| 3.5 | Zuteilung des Besteuerungsrechts zum Tätigkeitsstaat im Zeitpunkt der Gewährung | 45 |
| 3.6 | Zuteilung des Besteuerungsrechts zum Tätigkeitsstaat im Zeitpunkt der Ausübung | 47 |
| 4. | Eigene Empfehlung für einen optimalen Lösungsansatz | 48 |
| VI. | Fazit | 50 |
| 1. | Zusammenfassung der Ergebnisse | 50 |
| 2. | Ausblick | 50 |
| Anhang | 52 | |
| Literaturverzeichnis | 58 | |
| Rechtsquellenverzeichnis | 69 | |
| Rechtsprechungsverzeichnis | 72 | |
| Verzeichnis der Verwaltungsanweisungen | 73 |
Zeitpunkt der Ausübung i.H. ihres inneren Wertes abzüglich eines evtl. für das Optionsrecht gezahlten Entgelts besteuert.128 Die bei Einräumung bzw. Beginn der Ausübungsperiode besteuernden Länder wählen grundsätzlich die Summe aus innerem Wert und Zeitwert der Option als Bemessungsgrundlage. Dabei wird der Zeitwert anhand der unter II.3. aufgeführten Bewertungsmodelle ermittelt.129 Teilweise werden dabei - wie z.B. in der Schweiz - bestehende Verfügungsbeschränkungen wertmindernd berücksichtigt.130 Eine Ausnahme bildet Belgien, das die Bemessungsgrundlage für die Einräumungsbesteuerung pauschal i.H. eines bestimmten Prozentsatzes des Aktienkurses im Zeitpunkt der Gewährung ermittelt, wobei der Prozentsatz in Abhängigkeit von der Länge der Laufzeit ansteigt.131 International wird die Bemessungsgrundlage für die Ausübungsbesteuerung auf die gleiche Weise ermittelt, wie dies auch in Deutschland bei nicht fungiblen Optionen erfolgt.132 Wird erst im Zeitpunkt der Veräußerung der Aktien eine Steuer auf den Veräußerungsgewinn erhoben, so ermittelt sich dieser üblicherweise i.H. der Differenz zwischen Veräußerungspreis der Aktie und Ausübungspreis.133 In Frankreich wird dabei unter bestimmten Voraussetzungen der bei der Veräußerung entstehende Gewinn aufgespalten in Erwerbseinkünfte und Veräußerungsgewinn. Die Bemessungsgrundlage für die Erwerbseinkünfte bildet dabei der innere Wert der Option im Zeitpunkt der Ausübung; die Bemessungsgrundlage des Veräußerungsgewinns ermittelt sich als Differenz der Aktienkurse bei Veräußerung und Ausübung.134 1.4 Steuervergünstigungen [...]
der Aktien als sonstige Einkünfte gem. § 22 Nr. 2 i.V.m. § 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG in Frage. Ein Zufluss von Arbeitslohn wird zu diesem Zeitpunkt nicht mehr angenommen, da die Aktien aus dem Privatvermögen des Mitarbeiters veräußert werden und kein direkter Zusammenhang mehr mit dem Dienstverhältnis gegeben ist.120 Bei der Ermittlung der Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften ist der Vorteil aus den Stock Options, der bereits als Arbeitslohn erfasst wurde, neben dem Aufwand für den Basispreis der Option als Anschaffungskosten zu berücksichtigen und wird so nicht nochmals besteuert.121 International erfolgt eine Besteuerung bei Verkauf der Aktien u.a. in den USA, Großbritannien, Frankreich, Italien und Japan.122 Frankreich besteuert Erwerbseinkünfte und einen Veräußerungsgewinn zu diesem späten Zeitpunkt, da erst dann die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen tatsächlich vermehrt wird und die notwendige Liquidität für die Steuerzahlung zufließt.123 Die USA und Großbritannien schieben ebenfalls die Besteuerung begünstigter Mitarbeiteroptionsprogramme124 bis zum Liquiditätszufluss bei Veräußerung der Aktien auf und besteuern den Gewinn dann mit einer capital gain tax.125 Da Veräußerungsgewinne in den USA immer steuerpflichtig sind, besteht dort für die übrigen Optionsprogramme (non-qualified stock options) der Anreiz, einen möglichst frühen Übergang der Optionen oder Aktien in das Privatvermögen zu bewirken, um so eine Verschiebung von dem höher besteuerten ordinary income hin zu den begünstigten capital gain zu errreichen.126 1.3 Bemessungsgrundlage [...]
entschieden sein. Sowohl Rechtsprechung109, Finanzverwaltung110 als auch die h.M.111 in der Literatur sprechen sich für diesen Zeitpunkt aus.112 Begründet wird dies u.a. damit, dass bis zur Ausübung offen ist, ob das Optionsrecht wahrgenommen wird und es zu einem Vermögenszufluss und einer objektiven Bereicherung des Arbeitnehmers kommt. Zudem wird argumentiert, dass erst bei Ausübung die Höhe des wirtschaftlichen Vorteils, der dem Berechtigten zufließt, exakt bewertbar ist.113 Die Wahl dieses Besteuerungszeitpunktes gewährleistet, dass nur tatsächlich realisierte Vorteile von der Besteuerung erfasst werden114 und nicht bloße Chancen auf einen verbilligten Aktienerwerb.115 Auch im Ausland ist die Besteuerung zum Zeitpunkt der Ausübung der Stock Options weit verbreitet. Österreich z.B. besteuert mit Verfügungsbeschränkungen ausgestattete Stock Options grundsätzlich immer bei Ausübung.116 Dies ist auch in den USA und Großbritannien stets der Fall mit Ausnahme der begünstigten Mitarbeiteroptionen.117 Daneben besteuern auch Kanada, Spanien, Dänemark, Finnland sowie zahlreiche andere Länder die Bereicherung des Arbeitnehmers bei Ausübung seiner Optionsrechte.118 1.2.4 Veräußerung der Aktien Eine Besteuerung im Zeitpunkt der Veräußerung der durch das Optionsrecht erworbenen Aktien beruht auf dem Gedanken, dass erst dann ein tatsächlicher Vermögensvorteil ermittelbar ist.119 In Deutschland kommt eine Besteuerung bei Veräußerung lediglich im Rahmen eines privaten Veräußerungsgeschäfts innerhalb von 12 Monaten nach Erwerb [...]
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http://www.diplom.de/ean/9783832447069
Arbeit zitieren:
Posch, Dagmar September 2001: Probleme der Besteuerung von Stock Options auf Seiten des Arbeitnehmers bei grenzüberschreitender Personalentsendung, Hamburg: Diplomica Verlag
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Expatriates, Aktienoptionen, Personalentsendung, Stock Options, DBA



