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Zur Problematik der Veranstalterhaftung bei Events

Zur Problematik der Veranstalterhaftung bei Events
Über dieses Buch
  • Art: Studienarbeit
  • Autor: Nicole Rodegast
  • Abgabedatum: Oktober 2005
  • Umfang: 35 Seiten
  • Dateigröße: 277,9 KB
  • Note: 1,7
  • Institution / Hochschule: Fachhochschule Jena Deutschland
  • Bibliografie: ca. 16
  • ISBN (eBook): 978-3-8366-2722-1
  • Sprache: Deutsch
  • Prämierung:
  • Arbeit zitieren: Rodegast, Nicole Oktober 2005: Zur Problematik der Veranstalterhaftung bei Events, Hamburg: Diplomica Verlag
  • Schlagworte: Event, Veranstaltung, Veranstalter, Haftung, Schadenersatz

Studienarbeit von Nicole Rodegast

Einleitung:

Veranstaltungen existieren in ihrer einfachsten Form schon seit Anbeginn der Zeit, betrachtet man beispielsweise das zeremonielle Begehen der Winter- und Sommersonnenwende an entsprechenden steinzeitlichen Observatorien. Trotz dieser Tatsache und der vielgestaltigen Veranstaltungsentwicklung über die Zeit hinweg kann man aber sagen, dass ein wahrer ‘Veranstaltungsboom’ sowie aber auch deren Kommerzialisierungen erst im letzten Jahrhundert, beispielsweise aufgrund der vorangegangenen Industrialisierung und der damit einhergehenden Innovationen und Technologien, einsetzte.

Das Event als Sahnehäubchen einer Veranstaltung kristallisierte sich jedoch erst in den letzten Jahrzehnten besonders heraus. So werden beispielsweise Festivals, wie ‘Rock am Ring’, Eisrevuen, wie ‘Holiday on Ice’, oder Sportveranstaltungen, ähnlich der deutschen Tourenwagenmeisterschaft, als Events bezeichnet. Aber auch Musicals in den verschiedensten Facetten oder andere skurrile Erlebnisse, wie die Teilnahme an einem ‘Mörderspiel’, verdienen die Bezeichnung Event.

Hinter dem perfekten Ablauf eines Events steckt jedoch meist mehr Vorbereitung und Organisation, als es sich der Besucher vorstellen mag. So sind unter anderen folgende Bereiche bei der Ausrichtung eines Events zu berücksichtigen:

Im Folgenden wurde nun der Schwerpunkt auf den Bereich der Randbedingungen mit dem Unterpunkt der Haftung gelegt. Entsprechend wird zuerst dargestellt, was unter einem Event überhaupt zu verstehen ist und welche Aufgaben dem Veranstalter bei der Durchführung zukommen. Anschließend werden die daraus resultierenden Gefahren und Risiken analysiert, um mögliche Haftungsquellen des Veranstalters herauszufiltern. Abschließend erfolgt eine kurze Darstellung dahingehend, wie die identifizierten Haftungsaspekte für den Veranstalter gegebenenfalls verhindert oder eingeschränkt werden können.

Inhaltsverzeichnis:

Abkürzungsverzeichnis IV
Abbildungsverzeichnis V
Abstract 6
1. Einleitung 7
2. Das Event 9
2.1 Von der Veranstaltung zum Event 9
2.1.1 Merkmale des Events 9
2.1.2 Eventvielfalt 10
2.2 Der Veranstalter des Events 13
2.2.1 Definition des Veranstalters 13
2.2.2 Die Aufgaben des Veranstalters 13
2.3 Gefahren und Risiken bei Events 14
2.3.1 Mögliche Eventrisiken 14
2.3.2 Risiken des Veranstalters 16
2.3.3 Risikopotenziale 17
2.3.4 Das Risikopotenzial bei Events unter Beachtung des besonderen Risikofaktors ‘Mensch’ 19
3. Haftung 21
3.1 Haftungsarten und Veranstalterhaftung gegenüber bestimmten Personengruppen 21
3.2 Die Verkehrssicherungspflichten des Veranstalters 23
3.3 Veranstalterhaftung bei Eventausfall 26
4. Möglichkeiten der Haftungsbegrenzung 28
4.1 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Veranstalters 28
4.2 Versicherungen 29
4.2.1 Veranstalterhaftpflichtversicherung 30
4.2.2 Eventausfallversicherung 31
5. Fazit 32
Anhang 33
Literaturverzeichnis 34
Urteilsverzeichnis 35

Textprobe:

Kapitel 2.3.4, Das Risikopotenzial bei Events unter Beachtung des besonderen Risikofaktors ‘Mensch’:

Ein Event ist schon allein von der Planung und den gedanklichen Konzepten her, ohne jegliche Betrachtung der beteiligten Personen, ein ‘einmaliges Ereignis mit hohem Risiko’. Rechnet man nun noch alle Aspekte hinzu, die durch die Zuschauer oder auch Mitarbeiter und den organisatorischen Ablauf während des Events geschehen können, wie z. B. Unfälle, potenziert sich das Risiko um ein Vielfaches. Entsprechend kann man sagen, dass Events vorwiegend durch die beteiligten Personen, d. h. die Zuschauer und Mitarbeiter, einem besonderen Risiko ausgesetzt werden. Menschliches Verhalten kann schon bei einer Einzelperson in bestimmten Situationen nicht mehr eindeutig eingeschätzt oder vorausgesagt werden, geschweige denn in einer Gruppe, in der völlig andere Voraussetzungen und Dynamiken herrschen. Verstärkend kommt bei einem Event hinzu, dass das ‘subjektive Erleben’ der Besucher, hervorgerufen durch eine einzigartige Wahrnehmung, im Vordergrund steht.

Die Zuschauer sollen von der stattfindenden Handlung, wie beispielsweise der des ‘Phantoms der Oper’ im Colosseum-Theater in Essen, gepackt und mitgerissen werden, um alles um sich herum zu vergessen. Entsprechend sitzen an einem ausverkauften Abend 1690 Zuschauer im abgedunkelten und geschlossenen Theatersaal, wodurch sie alle den gleichen psychischen Reaktionen ausgesetzt sind. Ein Beispiel hierfür liefert die Szene, in welcher der tonnenschwere Kronleuchter droht, von der Decke in den Theatersaal zu stürzen. Im gleichen Moment vernimmt man aber auch schon das erschrockene Einatmen aller im Saal Anwesenden. Bereits daraus lässt sich erkennen, dass ein irgendwie gearteter Zwischenfall, sei er nun technischer oder menschlicher Natur, immer auf ein ‘emotional aufgeladenes Publikum’ trifft und Folgen haben kann.

Technische Zwischenfälle liegen meist dann vor, wenn Sicherungen durchbrennen, Schutzschalter ihren Dienst versagen oder Kabel schmoren. Weitaus gravierender wird es jedoch, wenn dabei auch Menschen in Mitleidenschaft gezogen werden, beispielsweise durch deshalb entstehende Brände oder auch durch das Herabfallen schwebender Lasten, wie Scheinwerfer oder Lautsprecher. In einem solchen Fall stellt sich dann zumeist auch die Frage, ob es tatsächlich ein technischer Zwischenfall oder doch eher das so genannte menschliche Versagen eines Mitarbeiters war, welcher nicht sorgsam genug gearbeitet hat. Natürlich sind bei einem Event auch die Mitarbeiter größeren Risiken ausgesetzt. So arbeiten sie beispielsweise bei Konzert- oder Musicaltourneen ständig unter schwebenden Lasten und in gewissen Höhen. Statistisch gesehen passieren jährlich sogar zwei tödliche Unfälle, bei denen Mitarbeiter in Bühnen- oder Orchestergräben stürzen.

Aber auch menschliche Zwischenfälle, die man im Normalfall mit einer Handbewegung abtun würde, können bei einem Event aufgrund der Menschenmassen erhebliche Schäden hervorrufen. So kann aus einem kleinen Konflikt zwischen zwei Personen schnell eine Massenschlägerei erwachsen. Folge ist, dass der Veranstalter nicht nur mit dieser, sondern auch mit dem Problem der Panik bei den übrigen Gästen zu kämpfen hat. Entsprechend sollte man bei einem Event auch nicht davon ausgehen, dass sich die Menschen vernünftig und gesetzestreu verhalten. Vielmehr ist damit zu rechnen, dass sie über die Stränge schlagen und nicht über die Konsequenzen ihres Handelns nachdenken.

Abschließend kann man feststellen, dass vor allem bei einem Event unzählig viele Risiken auf die Beteiligten zukommen. So sollte vor allem der Veranstalter bemüht sein, die Risiken von vornherein zu minimieren, ganz nach der Aussage: ‘mehr fun – weniger risk’. Um dies annähernd zu gewährleisten, gibt es mehrere Möglichkeiten. So kann man beispielsweise den Ablauf des Events durchspielen und sich dabei die Frage stellen, was alles passieren könnte: bei der Anreise, auf dem Parkplatz, am Eingang, an der Garderobe, im Sitzbereich, in der Pause beim Essen, Trinken und auf der Toilette sowie beim Verkauf von Souvenirs bzw. am Ende der Veranstaltung und bei der Abreise. Dennoch ist auch durch dieses Handeln ein sicherer und 100%-iger Ausschluss der Risiken nicht möglich, genauso wenig wie durch optimal geschultes Personal oder eine noch so verantwortungsbewusste Organisation des Events. Das Einzige, was dadurch erreicht werden kann, ist eine Verringerung der Risiken auf ein Mindestmaß.

Arbeit zitieren:
Rodegast, Nicole Oktober 2005: Zur Problematik der Veranstalterhaftung bei Events, Hamburg: Diplomica Verlag

Schlagworte:
Event, Veranstaltung, Veranstalter, Haftung, Schadenersatz

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