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Privatfinanzierung der Straßeninfrastruktur

Welche Chancen und Risiken ergeben sich für die öffentliche Hand?

Privatfinanzierung der Straßeninfrastruktur
Über dieses Buch
  • Art: Diplomarbeit
  • Autor: Jürgen Schuhwerk
  • Abgabedatum: März 2003
  • Umfang: 67 Seiten
  • Dateigröße: 434,4 KB
  • Note: 2,0
  • Institution / Hochschule: Universität Konstanz Deutschland
  • ISBN (eBook): 978-3-8324-7324-2
  • ISBN (Paperback) :
    978-3-8324-7324-2 P
  • ISBN (CD) :978-3-8324-7324-2 CD
  • Sprache: Deutsch
  • Prämierung:
  • Arbeit zitieren: Schuhwerk, Jürgen März 2003: Privatfinanzierung der Straßeninfrastruktur, Hamburg: Diplomica Verlag
  • Schlagworte: Verkehr, Verkehrspolitik, Straßenbau, Privatisierung, Mobilität

Diplomarbeit von Jürgen Schuhwerk

Einleitung:

Mobilität ist in einer globalisierten Gesellschaft wie Deutschland von außerordentlich wichtiger Bedeutung. Deshalb muß auch ein gut entwickeltes Infrastrukturnetz zur Verfügung stehen, wenn es als Standortvorteil einer Volkswirtschaft dienen soll. Zum Verkehrsinfrastrukturnetz eines Landes gehören für den öffentlichen Gebrauch nutzbare Straßen-, Schienen- und Wasserwege, welche gebaut und unterhalten werden. Die Bereitstellung der Verkehrsinfrastruktur ist Aufgabe aller drei Ebenen des deutschen Gemeinwesens, Bund, Länder und Kommunen.

Diese Diplomarbeit möchte sich mit der Straßeninfrastruktur als wichtigster und größter Teil der Verkehrsinfrastruktur auseinandersetzen. Die Wahrnehmung der Bereitstellung von Straßeninfrastruktur erfolgt durch den Bund bei den Fernstraßen, durch die Länder und Kommunen bei den regionalen und örtlichen Straßen. Privatstraßen spielen im Verkehrsnetz der Bundesrepublik Deutschland eine untergeordnete Rolle.

Einer kurzen Erläuterung des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland mit Darstellung der relevanten Akteure zu Beginn der Diplomarbeit folgt eine knappe Schilderung des deutschen Föderalismus. Der Föderalismus ist gerade in der Verkehrspolitik von entscheidender Bedeutung. Denn ohne das Zusammenspiel von Bund und Bundesländern kann insbesondere der Neu- und Ausbau von Bundesfernstraßen nicht funktionieren. Deshalb werden die zwei heute vorhandenen wesentlichen wissenschaftlichen Föderalismustheorien und ihre praktische Ausgestaltung vorgestellt.

Das Straßenwesen wird in Deutschland vom Bund, den Bundesländern und den Kommunen überwacht, wobei sich ein komplexes Miteinander der drei Ebenen ergibt. Die Planung, der Bau und die Verwaltung der Straßeninfrastruktur muß hier unter die Lupe genommen und auf positive und negative Effekte untersucht werden. Straßen des regionalen und örtlichen Verkehrs wie auch Fernstraßen des Bundes werden von Behörden der Bundesländer verwaltet. Bei den Fernstraßen des Bundes ist die Verwaltung durch die Bundesländer im Auftrage des Bundes vom Grundgesetz explizit festgelegt worden. Schwierigkeiten zwischen den politischen Ebenen können sowohl bei der Planung als auch bei der Finanzierung von Fernstraßeninfrastrukturprojekten auftauchen.

Finanziert wird die Straßeninfrastruktur derzeit ausschließlich durch die öffentlichen Haushalte, wobei der jeweilige Eigentümer der Straße auch für dessen Finanzierung aufkommen muß. Fernstraßen des Bundes werden bis auf wenige Ausnahmen bei Bundesstraßen über den Bundeshaushalt finanziert. Probleme bei der Finanzierung von Straßenbauprojekten existieren schon seit längerem. Fehlende Steuereinnahmen der öffentlichen Haushalte verbunden mit erhöhten Ausgaben für Soziales haben den Spielraum für Investitionen stark eingeschränkt. Die Wiedervereinigung Deutschlands hat diesen Zustand noch verschärft. Angesichts knapper Kassen ist die Finanzierung der Straßeninfrastruktur wie fast aller Investitionsmaßnahmen in Deutschland nicht mehr grundlegend gewährleistet. Deshalb wurde seitens der Bundesregierung auf Anraten der Wissenschaft1 ab Mitte der neunziger Jahre über neue Finanzierungsmöglichkeiten für den Fernstraßenbau des Bundes nachgedacht.

Die meisten europäischen Länder finanzieren ihre Fernstraßen durch die jeweiligen Nutzer, was in Deutschland gänzlich unbekannt ist. In jüngster Zeit wird aber auch bei uns über die Umstellung von der Steuer- hin zur Nutzerfinanzierung der Straßeninfrastruktur diskutiert und erste formale Schritte zur Anwendung sind bereits vollzogen worden.

Mit dem Fernstraßenbauprivatfinanzierungsgesetz (FStrPrivFinG) wurde bereits im Jahr 1994 (BGBl.1994, Teil I, S.2243) die Möglichkeit geschaffen, einzelne Streckenabschnitte von Bundesfernstraßen privat bauen und finanzieren zu lassen. Der private Investor erhält im Gegenzug das Recht, eine streckenbezogene Maut für alle Verkehrsteilnehmer zu verlangen. Der Bund als Eigentümer der Bundesfernstraßen möchte aber weiterhin Einflußmöglichkeiten behalten. Deshalb muß sowohl bei der Auswahl privatfinanzierter Streckenabschnitte als auch bei der festgelegten Mauthöhe das Gewinnstreben des privaten Investors mit dem Gemeinwohlbestreben der öffentlichen Hand in Einklang gebracht werden.

Neben der reinen Mautfinanzierung gibt es aber auch noch weitere Möglichkeiten wie Private in die Finanzierung der Straßeninfrastruktur miteinbezogen werden können. Dabei kommen derzeit verschiedene Modelle zum Einsatz. Das Modell der privaten Vorfinanzierung und das Betreibermodell werden im Fernstraßenbau des Bundes bereits erprobt. Die beiden Modelle werden vorgestellt und auf finanzielle Risiken untersucht. Vorteile wie die schnellere Realisierung der Verkehrsprojekte sollen aber ebenfalls überprüft und im Hinblick auf Steuerungsverluste durch den Staat untersucht werden.

Darüber hinaus soll gezeigt werden, welche weiteren Risiken bei der Privatfinanzierung der Fernstraßeninfrastruktur vorhanden sind und dies mit dem französischen Modell der privatwirtschaftlich organisierten Finanzierung von Fernstraßen verglichen werden. Entsteht für die öffentliche Hand ein unkalkulierbares Wagnis oder bieten sich angelehnt an das Ausland Vorteile für den deutschen Fernstraßenbau?

Föderalismus kann sich in vielen Fällen auch als Hemmschuh für die Durchsetzung von Interessen erweisen. Das notwendige Zusammenspiel von Bund und Ländern bei der Privatfinanzierung von Straßeninfrastruktur soll genauer untersucht und auf gegenseitige Blockademöglichkeiten überprüft werden.

Grundsätzlich soll diese Diplomarbeit aufzeigen, ob es sinnvoll ist, die öffentliche Aufgabe Straßeninfrastruktur von Privaten durchführen zu lassen oder ob der Verlust an Steuerungsmöglichkeiten für die öffentliche Hand so schwerwiegend ist, daß dies nicht sinnvoll erscheint.

Inhaltsverzeichnis:

INHALTSVERZEICHNIS
ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS V
TABELLENVERZEICHNIS VII
1. Einleitung 1
2. Das politische System der Bundesrepublik Deutschland als Grundlage 5
2.1 Der Föderalismus in Deutschland 10
2.2 Die beiden Föderalismustheorien in Deutschland und ihre praktische Ausgestaltung 13
3. Das Straßenwesen in Deutschland 17
3.1 Gesetzgebung und Verwaltung von Straßen in Deutschland 17
3.2 Die Planung von Bundesfernstraßen 21
3.3 Die Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs-und -baugesellschaft mbH (DEGES) 23
3.4 Das Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetz 25
4. Derzeitige Finanzierung der Straßeninfrastruktur durch die öffentliche Hand 26
4.1 Probleme bei der derzeitigen Finanzierung 28
5. Formale Voraussetzungen für die Privatfinanzierung von Bundesfernstraßen 30
5.1 Das Fernstraßenbauprivatfinanzierungsgesetz (FStrPrivFinG) 30
6. Praktische Möglichkeiten der Privatfinanzierung von einzelnen Streckenabschnitten bei Bundesfernstraßen 32
6.1 Die private Vorfinanzierung 33
6.2 Das Betreibermodell 36
6.2.1 Das A-Modell 38
6.2.2 Das F-Modell 40
6.2.3 Die Bewertung der Betreibermodelle 44
6.3 Kooperationsmodelle zwischen Privatwirtschaft und öffentlicher Hand 46
6.3.1 Die A 31als gelungenes Beispiel für Kooperation 47
Hintergrund: Die Privatfinanzierung von Autobahnen in Frankreich 49
7. Chancen und Risiken der Privatfinanzierung für die öffentliche Hand 51
7.1 Chancen der Privatfinanzierung 52
7.1.1 Schnellere Realisierung von Fernstraßenabschnitten 52
7.1.2 Entlastung der öffentlichen Haushalte 53
7.1.3 Umstellung von der Steuer- auf die Nutzerfinanzierung 55
7.2 Risiken der Privatfinanzierung 57
7.2.1 Verlust der staatlichen Einflussmöglichkeiten 57
7.2.2 Die Kostennachteile für die öffentliche Hand 59
7.2.3 Der Rückzug des Staates aus der Finanzierung öffentlicher Aufgaben 60
8. Fazit 61
ANHANG 65
LITERATURVERZEICHNIS 69
EIDESSTATTLICHE VERSICHERUNG 73

Automatisiert erstellter Textauszug:

Artikel 74 I Nr.22 GG ermöglicht dem Bund auch das Gesetzgebungsrecht zur Erhebung und Verteilung von Gebühren für die Benutzung von öffentlichen Straßen mit Fahrzeugen. Die Bundesrepublik Deutschland machte aber bis 1994 vom Gesetzgebungsrecht keinen Gebrauch. Der damalige Bundesverkehrsminister Matthias Wissmann (CDU) ließ einen Entwurf für ein Fernstraßenbauprivatfinanzierungsgesetz (FStrPrivFinG) im Jahr 1993 erarbeiten. Das Gesetz trat nach heftigen Kontroversen am 10.9.1994 in Kraft (BGBl.1994, Teil I, S.2243) und ermöglicht den Bau und die Finanzierung von Bundesfernstraßen durch Private. Mit diesem Gesetz können Private als Beliehene46 Bundesfernstraßen planen und bauen. Private erhalten die Rechte und Pflichten des Trägers der Straßenbaulast (§ 1 III FStrPrivFinG), obwohl das Eigentum der Bundesfernstraße beim Bund verbleibt. Im Gegenzug können Private Mautgebühren für die von ihnen gebauten Streckenabschnitte erheben (§§ 2-7 FStrPrivFinG).Es bestehen aber auch gewaltige Restriktionen für die Privaten. Zum einen beschränkt sich die mögliche Mauterhebung derzeit auf neu errichtete Brücken, Tunnel und Gebirgspässe sowie auf mehrstreifige Bundesstraßen mit getrennten Fahrbahnen für den Richtungsverkehr. Zudem wird die Mauthöhe mittels Rechtsverordnung des Bundes ohne Zustimmung des Bundesrates ermittelt und festgelegt (§ 3 III FStrPrivFinG).Damit kann der Private keine Preispolitik machen und ist in seinem Handeln doch sehr stark beschränkt. [...]

DM geschätzt41. Davon entfielen allein auf die Verkehrsinfrastruktur in den neuen Bundesländern eine Bedarfsschätzung von 303,2 Mrd. DM, wovon für den Straßenbau einschließlich der Unterhaltung 196 Mrd. DM aufgewendet werden muss42. Damit zeigt sich die Differenz zwischen den Investitionsausgaben und dem Bedarf. Das grundsätzliche Finanzierungsproblem von Investitionen der öffentlichen Hand ist durch die Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben des Staates begründet. Die Einnahmen des Staates liegen schon seit langem unter den Ausgaben. Allein im Jahr 1998 lag ein Fehlbetrag von 67,9 Mrd. DM für die öffentlichen Haushalte der Bundesrepublik Deutschland vor43. Durch eine jährlich sehr hohe Neuverschuldung aller öffentlichen Haushalte steigt die Gesamtverschuldung des Staates immer mehr an und beträgt derzeit ungefähr 2,3 Billionen DM44 . Dadurch muss immer mehr Geld für Zinsen ausgegeben werden. Somit fehlt das Geld für Investitionen. Die Ausgaben der öffentlichen Haushalte betrugen in den neunziger Jahren kontinuierlich über 1,8 Billionen DM. Davon wurden 1996 51,1 % der Ausgaben für die soziale Sicherung aufgewendet, aber nur 2,5 % der Ausgaben entfielen auf den Bereich Verkehr und Nachrichtenwesen45. Diese Zahlen belegen eindrucksvoll, dass der Spielraum für Investitionen durch die hohen Sozialausgaben der öffentlichen Hand, aber auch durch die Zinslasten immer weiter eingeengt wird. Ein grundsätzliches Problem ist die alleinige Finanzierung von Verkehrsprojekten des Bundes durch den Bund. Die Länder sind im Rahmen der Bundesauftragsverwaltung bei Bundesfernstraßen nur die planende und verwaltende Instanz, die Finanzierung trägt der Bund. Als Folge davon melden die Länder möglichst viele Projekte zur Aufnahme in den Bundesverkehrswegeplan an. Nur so ist auch eine schnelle Realisierung der Fernstraßenbauprojekte möglich. Das teilweise ständig überlastete Straßennetz lässt zwar eine hohe Anmeldezahl rechtfertigen. Somit werden immer mehr Projekte aufgenommen als realisiert [...]

heute nur noch ein Anhaltspunkt, denn zahlreiche Straßenbaumaßnahmen werden in der Länderquote nicht berücksichtigt. Dazu gehören in erster Linie die Mittel für die Verkehrsprojekte Deutsche Einheit (VDE).Dies wird damit begründet, dass eine schnelle Angleichung des Fernstraßennetzes in den neuen Bundesländern im Vergleich zu Westdeutschland erreicht werden soll und somit die Gelder vorrangig ausgeschüttet werden müssen. Die Ausgaben für den gesamten Straßenbau von Bund, Ländern und Gemeinden betrugen seit Anfang der neunziger Jahre kontinuierlich jährlich rund 35 Milliarden DM37. Wichtigste verkehrsbezogene Einnahmenquelle38 für den Bund ist das Aufkommen aus der Mineralölsteuer, welches im Jahr 1998 rund 66 Milliarden DM einbrachte. Das Aufkommen aus der Kraftfahrzeugsteuer39 erbrachte den Bundesländern im Jahr 1998 rund 15 Milliarden DM. Hier zeigt sich die Diskrepanz zwischen den automobilbezogenen Steuereinnahmen der öffentlichen Hand mit den Straßenbauausgaben. [...]

Arbeit zitieren:
Schuhwerk, Jürgen März 2003: Privatfinanzierung der Straßeninfrastruktur, Hamburg: Diplomica Verlag

Schlagworte:
Verkehr, Verkehrspolitik, Straßenbau, Privatisierung, Mobilität

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