Praxis der Immobilienzwangsversteigerung
- Art: Diplomarbeit
- Autor: René Zimmer
- Abgabedatum: Mai 1999
- Umfang: 96 Seiten
- Dateigröße: 1,3 MB
- Note: 1,7
- Institution / Hochschule: Universität Leipzig Deutschland
- ISBN (eBook): 978-3-8324-5347-3
-
ISBN (Paperback) :
978-3-8324-5347-3 P - ISBN (CD) :978-3-8324-5347-3 CD
- Sprache: Deutsch
- Prämierung:
- Arbeit zitieren: Zimmer, René Mai 1999: Praxis der Immobilienzwangsversteigerung, Hamburg: Diplomica Verlag
- Schlagworte: Auktionen, Zwangsversteigerung, Versteigerung, Immobilienwirtschaft
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Diplomarbeit von René Zimmer
Einleitung:
Ziel dieser Arbeit ist es, gewerblichen und insbesondere privaten Bietinteressenten sowie kaufmännischen Mitarbeitern der Immobilienbranche in möglichst übersichtlicher und einfacher Form den typischen Ablauf eines Immobilienzwangsversteigerungsverfahrens darzustellen. Die Ausarbeitung richtet sich somit an diejenigen, die sich mit dem Gedanken tragen, eine Immobilie über den Weg der Zwangsversteigerung zu erwerben. Dem Leser soll mit diesen Ausführungen der Umgang mit der schwierigen Rechtsmaterie der Zwangsversteigerung erleichtert werden. Aufgrund des Umfangs der Arbeit beschränkt sie sich auf die in der Praxis am häufigsten angewandte Vollstreckungsversteigerung. Die Ausarbeitung kann als Leitfaden herangezogen werden, die den kompletten Vollstreckungsablauf von der Verfahrensanordnung bis zur Erlösverteilung darstellt. Anlass für die Ausarbeitung ist die zunehmende Zahl der Immobilienzwangsversteigerungen seit Beginn der neunziger Jahre und das persönliche Interesse an dem alternativen Eigentumserwerb.
Der Erwerb von Eigentum auf dem freien Markt, insbesondere durch Privatpersonen, nimmt immer mehr zu. Im Gegensatz dazu, ist das Interesse an der Versteigerung relativ gering. Dazu führen die weit verbreitete Unkenntnis der Versteigerungspraxis und die rechtlichen Hemmschwellen vor dem Erwerb durch Zwangsversteigerung. Für einige Interessenten wäre bei besserer Information und höherer Transparenz die Zwangsversteigerung eine Alternative zum freihändigen Markt.
Gang der Untersuchung:
Im ersten Abschnitt dieser Arbeit werden neben den Ursachen und der Entwicklung der Zwangsversteigerung die rechtlichen Grundlagen und Verfahrensgrundsätze aufgezeigt.
Der folgende zweite Teil der Arbeit stellt den Ablauf des Versteigerungsverfahrens als einen Prozess dar, bei dem im Gegensatz zum freihändigen Verkauf das Grundstück zwangsweise angeboten wird. In diesem Abschnitt soll die besondere Rolle des Immobiliensachverständigen und die Bedeutung des von ihm geschätzten Verkehrswertes sowohl für das Verfahren selbst als auch für die Beteiligten des Verfahrens und die Bietinteressenten hervorgehoben werden. Anhand eines fiktiven Beispiels einer Versteigerung wird deren Ablauf unter Verwendung der in der Praxis eingesetzten Formulare dem Leser möglichst anschaulich und in nachvollziehbarer Weise verdeutlicht. Abschnitt zwei zeigt darüber hinaus, wie das Versteigerungsgesetz regulativ auf die Preisfindung in der Versteigerung einwirkt, um die Interessen der Schuldner und Gläubiger zu wahren.
Im dritten Kapitel werden Schlussfolgerungen aus den vorangegangenen Ausführungen gezogen, insbesondere die Vor- und Nachteile der Immobilienzwangsversteigerung aus Sicht des Bieters gegenübergestellt und daraus Verhaltensweisen und Handlungsempfehlungen abgeleitet, die für eine Vorbereitung auf das Mitbieten in der Versteigerung unerlässlich sind.
Im letzten Unterabschnitt wird in Frage gestellt, ob die Bietpraxis in Deutschland das Ziel der Immobilienzwangsversteigerung, ausreichend realisiert, das darin besteht, einerseits den Gläubiger zu befriedigen und andererseits gleichzeitig für den Schuldner ein Ergebnis zu erreichen, das ihn weitestgehend von seinen Schulden befreit. Zur Beantwortung werden alternative Formen der Versteigerung vorgestellt und Überlegungen über deren mögliche Implementierung in der Praxis angestellt.
Inhaltsverzeichnis:
| 1. Abschnitt: Grundstücke in der Zwangsversteigerung | 1 | |
| A. | Versteigerung in Deutschland | 1 |
| I. | Finanzierung von Immobilien | 1 |
| a. | Risikobewertung der Kreditgeber | 2 |
| b. | Sicherung von Forderungen | 2 |
| II. | Ursachen der Zwangsversteigerung | 3 |
| a. | Zahlungsunfähigkeit durch personelle Einflussfaktoren | 3 |
| b. | Wirtschaftliche Einflüsse | 5 |
| III. | Statistische Entwicklung der Zwangsversteigerung | 6 |
| B. | Verfahrensgrundsätze | 9 |
| I. | Objekte der Versteigerung | 9 |
| II. | Arten der Versteigerung | 10 |
| III. | Beteiligte | 12 |
| IV. | Rangordnung der Rechte | 12 |
| 2. Abschnitt: Versteigerungsverfahren als wirtschaftliches Regulativ | 15 | |
| A. | Vorbereitung auf den Versteigerungstermin | 15 |
| I. | Abwendung der Zwangsversteigerung durch die einstweilige Einstellung | 16 |
| II. | Festsetzung des Grundstückswertes | 17 |
| a. | Bestellung eines Sachverständigen | 19 |
| b. | Wirkung des Bewertungsanlasses Zwangsversteigerung auf den Verkehrswert | 20 |
| c. | Begutachtung durch den Sachverständigen | 21 |
| 1. | Anforderungen an das Gutachten | 22 |
| 2. | Wertermittlungsverfahren | 22 |
| 3. | Dokumentation des Marktes | 24 |
| d. | Wertanhörung und Wertfeststellungsbeschluss | 24 |
| III. | Terminbestimmung | 25 |
| B. | Preisfindung im Rahmen des Versteigerungstermins | 25 |
| I. | Festsetzung des geringsten Gebotes durch den Rechtspfleger | 26 |
| a. | Einfluss der Rechte und Belastungen | 27 |
| b. | Besonderheiten in den neuen Bundesländern | 29 |
| II. | Bekanntmachungsteil | 31 |
| III. | Bietstunde | 31 |
| IV. | Zuschlagsverhandlung | 32 |
| V. | Zuschlagsversagungsgründe | 34 |
| a. | Gläubigerschutz | 34 |
| b. | Verlustbeschränkung durch Befriedigungsfiktion | 35 |
| c. | Schuldnerschutz | 35 |
| C. | Verfahren nach Zuschlagserteilung | 36 |
| I. | Erlösverteilung | 36 |
| II. | Grundbucheintragung | 37 |
| 3. Abschnitt: Kritische Würdigung der Immobilienzwangsversteigerung | 38 | |
| A. | Beurteilung der Zwangsversteigerungspraxis | 38 |
| I. | Sicht des Schuldners | 38 |
| II. | Interessen des Gläubigers | 39 |
| a. | Einflussnahme auf die Verkehrswertfestsetzung | 40 |
| b. | Rettungserwerb | 41 |
| III. | Sicht des Bietinteressenten | 42 |
| A. | Grundsätzliche Abwägungskriterien vor der Teilnahme | 43 |
| 1. | Chancen | 43 |
| i. | Wirtschaftliche Chancen | 43 |
| ii. | Rechtliche Chancen | 45 |
| 2. | Risiken | 46 |
| 3. | Folgekosten | 47 |
| b. | Aktivitäten zur Terminvorbereitung | 48 |
| 1. | Informationsbeschaffung | 49 |
| 2. | Positionsverbesserungen | 50 |
| i. | Bindung durch Absprachen | 50 |
| ii. | Forderungskauf | 51 |
| iii. | Erwerb auf Umwegen | 52 |
| c. | Verhalten der Teilnehmer | 52 |
| d. | Erwartungshaltung im Folgetermin | 53 |
| B. | Alternative Formen der Versteigerung | 53 |
| I. | Holländische Auktion | 54 |
| II. | Verdeckte Auktionsformen | 55 |
| a. | Anonyme Höchstpreisauktion | 55 |
| b. | Vickrey-Auktion | 56 |
| III. | Implementierung der Alternativen in die Versteigerungspraxis | 57 |
| Schlussbemerkung | 60 | |
| Anhang |
Die im Beitrittsgebiet besonders drastisch steigende Anzahl der Zwangsversteigerungen macht es erforderlich, auf ausgewählte Probleme, die sich durch die unterschiedlichen Rechtssysteme in den Jahren entwickelt haben, einzugehen. Eine Besonderheit in den neuen Bundesländern ist die nach dem Recht der DDR noch anzutreffende Trennung des Gebäudeeigentums von Grund und Boden. Die Beleihung durch die staatlichen Kreditinstitute bezog sich dabei auf das selbständige Gebäudeeigentum. Dieses war verbunden mit einem dinglichen Nutzungsrecht an dem volkseigenen oder genossenschaftlichen Grundstück, gemäß .§§ 287 ff., 291 ff. ZGB. Für den Fall, daß sich ein Grundstück in privater Hand oder in genossenschaftlichem Eigentum befindet, stellt sich die Problematik des Bestehenbleibens des Nutzungsrechtes nach dem Zuschlag, da es bei der Aufstellung des geringsten Gebotes wegen fehlender Eintragung im Grundbuch nicht berücksichtigt werden kann.161 Mit der Ver157 158 159 160 161 [...]
rücksichtigung der Rechte und Belastungen gezahlt wird und den Kaufpreis ausmacht.148 Dabei ist im Zwangsversteigerungsverfahren zu unterscheiden, ob die Rechte und Belastungen aus Abteilung II und III des Grundbuches bestehenbleiben oder erlöschen. Dazu gehören insbesondere: Ø Dienstbarkeiten (Grunddienstbarkeiten §§ 1018 - 1028 BGB, beschränkt persönliche Dienstbarkeiten §§ 1090 - 1093 BGB) Ø Dauerwohn- und Dauernutzungsrechte (§§ 31 - 42 WEG) Ø Nießbrauch (§§ 1030 - 1067 BGB) Ø Vorkaufsrechte (§§ 1094 - 1104 BGB) Ø Reallasten (§§ 1105 - 1112 BGB) sowie Ø Erbbaurechte, Vormerkungen und Widersprüche und Ø Grundpfandrechte der dritten Abteilung. 149 Zum Zeitpunkt der Verkehrswertfestsetzung stehen Bestehenbleiben und Erlöschen von Rechten nach der Versteigerung noch nicht eindeutig fest, da Rechte noch unmittelbar im Versteigerungstermin angemeldet werden können.150 Bleiben Rechte und Belastungen bei der Versteigerung bestehen, indem sie dem bestrangig betreibenden Gläubiger vorgehen, so sind sie vom Ersteher zu übernehmen.151 Erlischt das Recht hingegen, so ist es aus dem Versteigerungserlös zu befriedigen.152 Bleibt ein oder bleiben mehrere Rechte aus Abteilung II nach abweichenden Versteigerungsbedingungen153 bestehen, so sind für diese vom Rechtspfleger ein Ersatzbetrag154 festzusetzen.155 Dieser Ersatzbetrag ist nur dann zu zahlen, wenn sich herausstellt, daß das Recht im Zeitpunkt des Zuschlags nicht bestanden hat.156 Dazu folgendes Beispiel: Das Versteigerungsobjekt belastet ein Nießbrauchrecht eines Dritten, dem bis zu seinem Tode alle Miet- und Pachteinnahmen zustehen. Verkehrswert: 1.800.000,- DM bestehenbleibender Nießbrauch des 50 jährigen Berechtigten [...]
Übernahmeprinzip Bestehenbleibende Rechte müssen vom Ersteher übernommen werden. Der Bieter muß daher genau die Höhe der zu übernehmenden Rechte bei der Abgabe seines Gebotes einkalkulieren. Gleichrangige und nachstehende Rechte erlöschen und sind durch den Versteigerungserlös abzufinden, sofern dieser dafür ausreicht.144 Die Bewertung der Rechte aus Abteilung II des Grundbuches erfolgt durch den Rechtspfleger, der sich auch hierbei an den Angaben des Gutachters orientiert. Das geringste Gebot setzt sich zusammen aus dem bar zu zahlenden Teil (Barteil) und den bestehenbleibenden Rechten. Barteil Der bar zu zahlende Teil (Barteil) ist der Betrag, der in der Bietstunde mindestens genannt werden muß. Er enthält die: Ø Verfahrenskosten gemäß § 109 ZVG, Ø angemeldete Ansprüche der bevorrechtigten Rangklassen und die Ø wiederkehrenden Leistungen (Kosten und Zinsen) der bestehenbleibenden Rechte (2 Jahre rückwirkend nach Zeitraum der letzten Fälligkeit).145 Bestehenbleibende Rechte Bestehenbleibende Rechte sind alle Rechte, die dem bestbetreibenden Gläubiger dem Rang nach vorgehen. Zu berücksichtigen sind die Grundpfandrechte mit ihrem Kapitalbetrag, Rechte aus Abt. II des Grundbuches mit ihrem vom Rechtspfleger festgesetzten Zuzahlungsbetrag.146 Das geringste Gebot im Versteigerungstermin wird vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten festgestellt. Finden mehrere Termine statt, so wird es vor jedem Termin neu festgesetzt, da sich in der Zwischenzeit die Verfahrensgebühren und die Zinsen der vorgehenden Rechte erhöht haben. Das Meistgebot in der Bietstunde besteht immer aus dem Barteil und aus den gegebenenfalls bestehenbleibenden Rechten, sofern der betreibende Gläubiger nicht aus der ersten Rangposition betreibt. Die Berechnung des geringsten Gebotes soll an einem Beispiel verdeutlicht werden.147 [...]
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