Die Präsentation des Jahresabschlusses mittelständischer Unternehmen im Hinblick auf die Beziehung zu Kapitalgebern und unter Berücksichtigung des KonTraG
- Art: Diplomarbeit
- Autor: Jürgen Janotta
- Abgabedatum: November 2001
- Umfang: 105 Seiten
- Dateigröße: 6,3 MB
- Note: 2,0
- Institution / Hochschule: Fachhochschule Augsburg Deutschland
- ISBN (eBook): 978-3-8324-5447-0
-
ISBN (Paperback) :
978-3-8324-5447-0 P - ISBN (CD) :978-3-8324-5447-0 CD
- Sprache: Deutsch
- Prämierung:
- Arbeit zitieren: Janotta, Jürgen November 2001: Die Präsentation des Jahresabschlusses mittelständischer Unternehmen im Hinblick auf die Beziehung zu Kapitalgebern und unter Berücksichtigung des KonTraG, Hamburg: Diplomica Verlag
- Schlagworte: internes Rating, Basel II, externes Rating, internes/externes Rating
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Diplomarbeit von Jürgen Janotta
Einleitung:
Angesichts der Problematik der in Deutschland großen Anzahl kleinerer und mittelgroßer Unternehmen, ihre Planung und Finanzierung des Investitionsvolumens zu bewältigen, stellt sich die Frage, ob die Banken den Mittelstand vernachlässigen. Hiervon sind vermutlich mehr als 50 Prozent aller deutschen Betriebe betroffen, die laut neuem § 267 Abs. 1 und 2 HGB mit weniger als 13,44 Mio DM bzw. 53,78 Mio DM Umsatz definiert sind.
Mittelständische Unternehmen klagen des öfteren über zu hohe Kosten in der Produktion. Gleichzeitig verfügen sie über eine mangelhafte Ausstattung mit liquiden Mitteln, um in die Stärkung ihrer zukünftigen Wettbewerbsfähigkeit zu investieren. Zur Untermauerung dieser Schwierigkeiten monieren Vertreter mittelständischer Unternehmen, die in ihren Augen mittelstandsunfreundliche Politik der Banken bei der Kreditvergabe.
Auf der anderen Seite beklagen immer mehr Großbanken, daß die reine Kreditbeziehung zu Unternehmen nicht mehr lukrativ genug ist, wenn Firmenkunden nicht auch noch zusätzlich moderne „Instrumente“, Investment Banking-Produkte beanspruchen.
Den Ausgangspunkt für die vorliegende Diplomarbeit bildet das im Zusammenhang mit dem vom Baseler Ausschuß für Bankenaufsicht, an der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) angesiedelt, vorgelegte Konsultationspapier. Das mit allen nationalen Aufsichtsinstanzen abgestimmte zweite Konsultationspapier „Neue Eigenkapitalverordnung für Banken“ hat mit der Publikation bei den Betroffenen ein starkes Echo hervorgerufen. Befürchtungen des Mittelstands wurden laut, daß kleine und mittelgroße Unternehmen aus bonitätsmäßig schwächeren Branchen bei Kreditverhandlungen generell benachteiligt werden. Im Vergleich zu Großunternehmen und internationalen Konzernen können sie sich nicht zu günstigen Konditionen über den Kapitalmarkt finanzieren, was sie dazu zwingt, sich an Kreditinstitute zu wenden.
Die Vorgaben der bislang geltenden Eigenkapitalvereinbarung wurden im Rahmen von „Basel II“ durch näher an die Ausfallrisiken angepaßten Vorschriften modifiziert. Demnach sollen globale bankaufsichtsrechtliche Bestimmungen miteinander in Einklang gebracht und Fehlanreize im Kreditgeschäft vermieden werden.
Der seit dem Jahre 1988 bis heute geltenden Eigenkapitaldefinition von 8 Pro-zent Eigenkapitalunterlegung (Basel I) für jedes Kreditengagement, ist durch die Aufnahme des Kreditbewertungsverfahrens von unabhängigen Agenturen (externes Rating) sowie der Zulassung bankinterner Schätzungen (internes Rating) eine risikoadäquatere Anpassung auferlegt worden.
Zusätzliche Hintergrundinformationen liefert das seit 1. Mai 1998 in Kraft getretene KonTraG. Eine der zentralen Anforderungen des neuen Gesetzes hat die ausdrückliche Verpflichtung des Vorstands zum Aufbau bzw. zur Implementierung eines „Frühwarnsystems“ zum Inhalt.
Die im Zusammenhang mit der Koalitionsvereinbarung zwischen CDU/CSU und FDP vom 14. November 1994 stehenden Ausführungen der Begründung zum KonTraG unterstreichen die Bedeutung für die Ausrichtung der deutschen Publikumsgesellschaften an den Finanzmärkten und damit einer Unternehmensführung mit Shareholdervalue-Orientierung. Das im März 1998 verabschiedete Gesetz, dessen Einführung für die Internationalisierung des deutschen Aktienrechts notwendig geworden war, stellt explizit zwei Ziele heraus:
Schwächen und Verhaltensfehlsteuerungen sollen im Corporate Gover-nance-System korrigiert werden. Darunter ist ebenfalls die Absicht zur Schließung der „Erwartungslücke“ zu subsumieren; die Erwartungslücke stellt ab auf Abweichungen von den Vorstellungen der Interessengrup-pen bzw. der Öffentlichkeit über das Verständnis von Berufsausübung einerseits, sowie den berufsständischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlußprüfung andererseits.
Die zunehmende Ausrichtung der deutschen Publikumsgesellschaften soll parallel an den Informationsbedürfnissen internationaler Kapitalmärkte und Investoren begleitet werden. Das KonTraG muß mit der Modernisierung anderer Gesetze des deutschen Unternehmens-, Rechnungslegungs- und Kapitalmarktrechts der 12. und 13. Wahlperiode des Deutschen Bundestages in Zusammenhang gestellt werden.
Die vom KonTraG eingeforderten Korrekturen fallen vielfach schwammig bzw. unspezifisch aus. In der Literatur finden sich viele Beiträge zur betrieblichen Früherkennung, die feststellen, daß der Gesetzgeber mit dem § 91 Abs. 2 AktG die inhaltliche Ausgestaltung der Regelung weitgehend offen gelassen hat; eine Spezifizierung der Anforderungen durch die betriebswirtschaftliche Forschung und Praxis bzw. durch den Stand der Wirtschaftsprüfer wird daher erforderlich.
Aufgrund der sich veränderten Informations- und Kommunikationserwartung der Kapitalmärkte ist es Ziel dieser Arbeit, mittelständischen Unternehmen die sich aus einer offenen und transparenten Kommunikationspolitik mit dem Kreditinstitut ergebende Chance nahezulegen.
Betreffend die Abgrenzung der Themenstellung müssen insbesondere folgende Punkte Erwähnung finden:
Die vorliegende Arbeit befaßt sich mit einer Synopse zu den Themen Jahresabschluß, KonTraG, Basel II und Rating. Im Anschluß daran werden verschiedene Vorschläge angeboten, die zur unternehmerischen Transparenz beitragen und sich damit in finanzieller Hinsicht positiv auf die Konditionen eines Kredites auswirken können.
Die §§ 264 bzw. 267 HGB geben einen theoretischen Einblick in die dem HGB unterliegenden Unternehmen zum Jahresabschluß.
Bei der Darstellung des „KonTraG“ wird ein allgemeiner Überblick der wesentlichen Neuerungen des Gesetzes gegeben. Erläuterungen dazu können im Rahmen dieser Arbeit nur ansatzweise behandelt werden.
„Basel II“ gibt einen Anhaltspunkt in die für Kreditinstitute geltende neue Regelung der Eigenkapitalhinterlegung bei Krediten größeren Umfangs.
Das interne und externe „Rating“ wird - ohne Anspruch auf Vollständigkeit - anhand zweier in der Praxis angewandter Verfahren behandelt.
Was den Kern dieser Arbeit angeht, so unterbleibt eine ausführliche bzw. detaillierte Ausführung der einzelnen Vorschläge; eine allgemeinverbindliche Aussage kann nicht gewährleistet werden.
Gang der Untersuchung:
In Kapitel 2 erfolgt - nach differenzierter Darstellung des § 267 HGB - ein Überblick der i.S.d. § 264 HGB verpflichtenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften und bestimmte Personenhandelsgesellschaften. Dabei werden in erster Linie die gesetzlichen Anwendungsvorschriften für mittelständische Unternehmen betrachtet.
Kapitel 3, 4 und 5 schaffen mit einem Einblick in das „Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich“ (KonTraG) und die „Neue Eigenkapitalverordnung für Banken“ (Basel II) gemäß Baseler Ausschuß für Bankenaufsicht, sowie der Darstellung des internen und externen Rating-Verfahrens das Fundament für die in Kapitel 6 aufgeführten Vorschläge zur Präsentation des Jahresabschlusses gegenüber Kreditinstituten.
In Kapitel 3 wird zunächst der Anstoß für das KonTraG aufgezeigt und anschließend der Anwendungsbereich abgegrenzt. Den Hauptteil bilden die wichtigsten Neuregelungen für die einzelnen Organe der Gesellschaft.
Kapitel 4 zeigt die vom Baseler Ausschuß für Bankenaufsicht vorgeschlagenen neuen Eigenkapitalrichtlinien auf.
Kapitel 5 definiert eingangs den Begriff „Rating“. Anhand zweier Beispiele wird die Vorgehensweise eines internen und externen Rating-Verfahrens in der Praxis gezeigt.
Der Kern dieser Arbeit findet sich in Kapitel 6. Die Überlegungen stützen sich hier auf eine verbesserte Transparenz unternehmerischer Informationen und Daten gegenüber Kreditinstituten. Hintergrund dafür, das Verlustrisiko eines Kreditengagements für Kreditinstitute zu minimieren und für Unternehmen günstige Zinskonditionen zu erhalten.
Kapitel 7 beschließt die Arbeit mit einer Zusammenfassung und einem Ausblick auf die aktuelle Ausgangslage.
Inhaltsverzeichnis:
| Abkürzungsverzeichnis | V | |
| Abbildungsverzeichnis | VII | |
| Tabellenverzeichnis | VIII | |
| 1. | Einleitende Betrachtungen | 1 |
| 1.1 | Problemstellung und Zielsetzung | 1 |
| 1.2 | Abgrenzung der Themenstellung | 4 |
| 1.3 | Vorgehensweise und Aufbau der Arbeit | 5 |
| 2. | Der Jahresabschluß mittelständischer Unternehmen | 6 |
| 2.1 | Allgemeines | 6 |
| 2.2 | Differenzierung der Unternehmen gemäß § 267 HGB | 6 |
| 2.3 | Vorschriften für Kapitalgesellschaften (AG, KGaA und GmbH) sowie bestimmte Personengesellschaften laut § 264 HGB | 8 |
| 2.3.1 | Gesetzliche Aufstellungspflicht | 8 |
| 2.3.2 | Generalnorm des § 264 Abs. 2 HGB | 12 |
| 2.3.3 | Einbeziehung bestimmter Personenhandelsgesellschaften (§ 264a HGB) | 12 |
| 2.3.4 | Anwendung besonderer Bestimmungen für oHG und KG i. S. d.§ 264a HGB (KapCoRiLiG) | 14 |
| 2.3.5 | Befreiung der Aufstellungspflicht nach geltenden Vorschriften des § 264b HGB | 17 |
| 3. | Das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) - wesentliche Neuregelungen | 18 |
| 3.1 | Das KonTraG | 18 |
| 3.2 | Anwendungsbereich des KonTraG | 19 |
| 3.3 | Wesentliche Neuregelungen im Überblick | 20 |
| 3.3.1 | Aufgaben und Pflichten des Vorstands | 20 |
| 3.3.2 | Bestimmungen für den Aufsichtsrat | 21 |
| 3.3.3 | Hauptversammlung und Aktie | 23 |
| 3.3.4 | Beteiligungsbesitz der Kreditinstitute | 26 |
| 3.3.5 | Abschlußprüfung | 27 |
| 4. | Neue Eigenkapitalvereinbarung für Banken gemäß Baseler Bankenausschuß (Basel II) | 30 |
| 5. | Internes und Externes Rating-Verfahren | 35 |
| 5.1 | Allgemeines zum Begriff „Rating“ | 35 |
| 5.2 | Internes Rating-Verfahren der HypoVereinsbank | 38 |
| 5.2.1 | Ratingbogen für MIT- und GFK-Kunden - Firmenkundenrating | 38 |
| 5.2.1.1 | Teilrating wirtschaftliche Verhältnisse | 39 |
| 5.2.1.2 | Teilrating Unternehmenssituation | 42 |
| 5.2.1.3 | Ratingergebnis gesamt | 47 |
| 5.2.2 | Kunde mit Bilanz und voller Haftung des Privatvermögens | 48 |
| 5.3 | Externes Rating-Verfahren der EuroRatings AG | 50 |
| 5.3.1 | Allgemeines zu EuroRatings | 50 |
| 5.3.2 | Der Rating-Prozeß | 51 |
| 5.3.3 | Beispielhafte Rating-Kriterien | 54 |
| 5.3.3.1 | Managementqualität | 54 |
| 5.3.3.2 | Bonitätsrelevanz des Außenverhältnisses | 56 |
| 5.3.3.3 | Ökonomisches Umfeld | 58 |
| 5.3.3.4 | Produkte und Produktion | 59 |
| 5.3.3.5 | Controlling-Instrumente und Human Resources | 60 |
| 5.3.4 | Gesamturteil und Bonitätsklasse | 61 |
| 6. | Vorschläge zur effizienteren Präsentation des Jahresabschlusses | 61 |
| 6.1 | Erarbeiten eines “schedule“ | 62 |
| 6.2 | Einrichtung eines effektiven Risikofrühwarnsystems | 65 |
| 6.3 | Erhöhung der Eigenkapitalquote | 72 |
| 6.4 | Einsatz einer Investor-relations-list | 74 |
| 6.5 | Beratung und Seminare durch WP, StB und Verbände | 75 |
| 7. | Zusammenfassung und Fazit | 77 |
| Literaturverzeichnis | IX | |
| Anhang | XIV | |
| Erklärung |
Beim Rating mittelständischer Unternehmen ohne Haftung des Privatvermögens werden vom Firmenkundenbetreuer zwei Beurteilungsbereiche bewertet. Anhand der Bilanzen wird im ersten Teilbereich wirtschaftliche Verhältnisse ein Diskriminanzwert ermittelt. Der firmeninterne MAJA-Wert (maschinelle Jahresabschlußanalyse zur Bestimmung der Bilanzbonität) stuft den Kreditnehmer in die Stufe 1 bis 8 der Tabelle 2 auf Seite 49 ein, der zusammen mit weiteren Zusatzfaktoren und dem Teilrating Unternehmenssituation in die Gesamtbewertung einfließt. Zusatzfaktoren können beispielsweise „branchenspezifische Kennzahlen“ oder „im Verhältnis zur Bilanzsumme ungewöhnlich hohe lang- und mittelfristige Rückstellungen“ HypoVereinsbank (2001) sein. Weitere zu bewertende Faktoren sind außerordentlich hohe Erträge, die unter Umständen das negative Betriebsergebnis kompensieren. Hiermit sind aperiodische Erfolgsbestandteile gemeint, die nicht bzw. nicht notwendigerweise zu den Aufwendungen und Erträgen zählen, so daß diese im Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit enthalten sind. Ungewöhnlich sind sie dann, wenn eine vorhersehbare Seltenheit besteht. Es darf sich nicht um Tatbestände handeln, die sich in einem kurzen Zeitraum wiederholen. Und es darf sich um keine Gewinne bzw. Verluste aus kontinuierlichen Aktivitäten handeln. Zudem können gegebene, hohe freiwillige Rückstellungen generell als Kennzeichen einer guten Ertragslage angesehen werden. Ungewöhnlich hohe langund mittelfristige Einstellungen, d.h. über das gesetzlich determinierte Mindestmaß hinausgehende zusätzlich zugeführte Geldmittel, lassen in der Regel auf ein gesundes Unternehmen schließen. [...]
„Einem Kreditausfall von 1 Million Deutscher Mark müssen gute Kredite in Höhe von 100 Millionen Deutscher Mark gegenüberstehen, wenn die Marge auf einen Kredit nur 1 % betrage.“ Everling (2001) Hintergrund dafür und zugleich treibende Kraft ist die Erkenntnis, daß ein höheres Risiko auch durch höhere Margen abgedeckt werden muß. Die kalkulatorischen Eigenkapitalkosten bei 15 Prozent Eigenkapitalverzinsung betragen bei einem sehr guten Rating von AAA bis AA- 0,24 Prozent, bei einem schlechteren Rating als BB- sogar 1,8 Prozent. Aus diesem Grund haben Ratings ein nicht unerhebliches Gewicht für die Ertragsfähigkeit der Bank Everling (2001). Die HypoVereinsbank verfügt über unterschiedliche Rating-Verfahren, die sie überwiegend in den Bereichen Firmenkunden (Mittelstand, Großkunden /Konzerne, internationale Kunden) einsetzt. Beurteilt werden die beiden Bereiche wirtschaftliche Verhältnisse und Unternehmenssituation. Der Fragenkatalog zur Bewertung von Kunden, deren Privatermögen nicht unmittelbar in die Haftung für Kredite einfließt („Mittelstands-Rating“), gestaltet sich kongruent zu den Kriterien, die an Kunden gerichtet sind, deren privates Vermögen uneingeschränkt mithaftet. [...]
internen Verfahrens liegt vor allen Dingen darin, daß die Kreditinstitute infolge langjähriger Beziehungen zu den Kunden über umfangreiche Datenbestände verfügen. Darüber hinaus könnten Unternehmen, ohne zusätzliche Kosten zu verursachen, in die Lage versetzt werden, Zinsvergünstigungen auszuhandeln und somit von der Neuregelung der Baseler Richtlinien profitieren. Ziele des Ratings sind beispielsweise, relevante Kenntnisse durch eine „systematische, zusammenfassende Aufbereitung und Darstellung“ von Unternehmensdaten als Basis für die Kreditentscheidung zu gewinnen, sowie die „Früherkennung von Risiken bei bestehenden Ausleihungen.“ Kiera (2001) Bei einem externen Rating wird eine unabhängige Rating-Agentur beauftragt. In Deutschland nutzen solche Agenturen im allgemeinen sowohl öffentlich zugängliche Daten, wie z.B. im Bundesanzeiger publizierte Jahresabschlüsse und Hinterlegungsbekanntmachungen oder Pressemeldungen, als auch interne Daten des zu bewertenden Unternehmens. Um die Firma in dem Maße wie nötig kennenzulernen und dabei relevante Informationen für eine in sich stimmige Aussage zu erhalten, werden die Mitarbeiter der Kreditbewertungs-Agentur in der Regel für einen bestimmten Zeitraum ins Unternehmen entsandt. Auf der Grundlage dieser zweckmäßig gewonnenen Informationen und unter Berücksichtigung zusätzlicher Faktoren, wie z.B. der Branchenentwicklung, wird anschließend ein umfangreicher Report erstellt. Im Hinblick auf den hohen Arbeitsaufwand und den damit einhergehenden Kosten, die im Vergleich zu amerikanischen Agenturen durchaus einen sechsstelligen Betrag erreichen können, sind die Bonitätsbeurteilungen der auf mittelständische Unternehmen spezialisierten Agenturen wesentlich kostengünstiger erhältlich. Im Gegensatz zu Konzernen benötigen kleine und mittlere Unternehmen ohnehin keine von international bedeutenden institutionellen Anlegern (z.B. Fondsgesellschaften) akzeptierte Ratings. Im Vordergrund des Interesses stehen für Gesellschaften, die sich nicht über die Börse finanzieren, Aspekte der Argumentationshilfe, sowohl gegenüber dem Kreditinstitut als auch potentiellen Geldgebern. Zudem bietet sich für ein [...]
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http://www.diplom.de/ean/9783832454470
Arbeit zitieren:
Janotta, Jürgen November 2001: Die Präsentation des Jahresabschlusses mittelständischer Unternehmen im Hinblick auf die Beziehung zu Kapitalgebern und unter Berücksichtigung des KonTraG, Hamburg: Diplomica Verlag
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internes Rating, Basel II, externes Rating, internes/externes Rating



