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Politische Urteilsfähigkeit und naturwissenschaftlich-technischer Fortschritt

Eine Untersuchung aus der theoretischen Perspektive Hannah Arendts

Politische Urteilsfähigkeit und naturwissenschaftlich-technischer Fortschritt
Über dieses Buch
  • Art: Diplomarbeit
  • Autor: Martin Schiepanski
  • Abgabedatum: Januar 1999
  • Umfang: 90 Seiten
  • Dateigröße: 541,8 KB
  • Institution / Hochschule: Universität Bremen Deutschland
  • ISBN (eBook): 978-3-8324-1292-0
  • ISBN (Paperback) :
    978-3-8324-1292-0 P
  • ISBN (CD) :978-3-8324-1292-0 CD
  • Sprache: Deutsch
  • Prämierung:
  • Arbeit zitieren: Schiepanski, Martin Januar 1999: Politische Urteilsfähigkeit und naturwissenschaftlich-technischer Fortschritt, Hamburg: Diplomica Verlag
  • Schlagworte:

Diplomarbeit von Martin Schiepanski

Einleitung:

Der Fortschritt in der Technik und die naturwissenschaftliche Forschung waren lange Zeit Inbegriff für den Fortschritt der Menschheit allgemein. Spätestens nach den ersten Freisetzungen radioaktiver Strahlung wurde Naturwissenschaft und Technik nicht mehr vorbehaltlos als Segen für die Bevölkerung angesehen.

Die öffentliche Auseinandersetzung mit naturwissenschaftlich-technischen Innovationen ist noch sehr jung. Auch der Politik fällt es schwer gegenüber der Technik Stellung zu beziehen. Das Urteilen über Technik und Naturwissenschaft wird in dieser Arbeit thematisiert.

Es mag befremdlich klingen, daß ich ausgerechnet die Theorie Hannah Arendts als Grundlage für die Untersuchung benutze. Im Zusammenhang mit naturwissenschaftlichen Themen wurde sie selten diskutiert. Dennoch halte ich die Heranziehung ihrer Schriften für sehr interessant.

In ihrem Gesamtwerk finden sich theoretische Aspekte, die sich sowohl mit der Naturwissenschaft und der Technik als auch mit dem Urteilen sowie mit dem Handeln in der Gemeinschaft befassen. Meine Motivation für diese Arbeit erwächst aus dem Versuch, diese Elemente zu verbinden und auf den naturwissenschaftlich-technischen Komplex anzuwenden.

Gang der Untersuchung:

Im ersten Abschnitt der hier vorgelegten Arbeit werde ich die Gedankengänge Arendts nachzeichnen, ohne auf eine kritische Bewertung zu verzichten.

Im zweiten Teil beschreibe ich einen Aspekt ihres späten Schaffens: den des politischen Urteils. Ihr letztes, nur in Fragmenten vorhandenes und später, posthum, veröffentlichtes Werk Das Urteilen befaßt sich mit der politischen Urteilskraft, einem freien, nicht an Beispielen festgemachten Bewerten.

Das dritte Kapitel beschäftigt sich mit aktuellen naturwissenschaftlichen Problemen, unter Verwendung der Schriften von Ulrich Beck.

Im Anschluß daran befasse ich mich mit einem recht neuen poltischen Instrument, der Technikfolgenabschätzung, speziell mit dem Büro für Technikfolgenabschätzung im Bundestag (TAB).

Der anschließende Abschnitt handelt vom Vergleich des TAB mit der vorher entfalteten Theorie Hannah Arendts.

Im Mittelpunkt des vorletzten Kapitels steht die Verantwortung von Forschern, Ingenieuren und Mitarbeitern der Technikfolgenabschätzung, ehe im finalen Abschnitt ein Gesamtfazit erstellt wird.

Inhaltsverzeichnis:

Danksagung 5
Literaturhinweis 6
Zur Einführung 7
Vorwort 8
1. Naturwissenschaftlich-technischer Fortschritt in der Moderne und die daraus resultierende Gefahr 10
1.1 Die Verschiebung des archimedischen Punkts 13
1.2 Der Verlust der Sprache in der Naturwissenschaft 16
1.3 Der Forscher als Co-Aktor und das unnatürliche Auslösen von irreversiblen Naturprozessen 17
1.4 Die "hypothetische" Natur 20
1.5 Der Prozeßcharakter der Natur 21
1.6 Das Verschwinden der Kontemplation und die Folgen für den Wahrheitsbegriff 22
1.7 Technisch-instrumentelles Denken 24
1.8 Folgen für das politische System 26
2. Das politische Urteil 28
2.1 Die unparteiische Position des Zuschauers 30
2.2 Reflektierendes und subsumierendes Urteil 34
2.3 Der Gemeinsinn 35
2.4 Exkurs: Diskrepanzen zwischen Arendts frühen und späteren Schriften bezüglich des Urteilens 37
3. Der Umgang mit der Technik in der Risikogesellschaft 44
3.1 Technikrezeption und das Instrument der Technik-folgenabschätzung 50
3.2 Das Büro für Technikfolgenabschätzung beim Deutschen Bundestag (TAB) 52
3.3 Politikberatung und Öffentlichkeitsarbeit: Die Zielrichtung von TA am exemplarischen Beispiel der Vorgehensweise des TAB 55
4. Urteilen in der Moderne 59
4.1 Urteilen im naturwissenschaftlich-technischen Bereich: Hannah Arendts nichtgeschriebene Abhandlung 59
4.2 Gemeinsinn und TA 60
4.3 Unparteilichkeit und TA 62
4.4 Mitteilbarkeit und TA 63
4.4.1 Methoden und ihre Unzulänglichkeiten 64
4.4.2 Partizipation und Diskursivität 66
5. Öffentliches Handeln im naturwissenschaftlich-technischen Kontext 68
5.1 Verantwortliches Urteilen 68
5.2 Die Verantwortung der Ingenieure 69
5.3 Technische Verantwortung und Gesellschaftsbild 71
5.4 Das TAB und die gesellschaftliche Verantwortung 72
6. Fazit oder Was von Hannah Arendt zu lernen ist 74
Literaturverzeichnis 76
Erklärung 81

Automatisiert erstellter Textauszug:

Das Werk eines Autors ist nie von der Biographie desselbigen zu trennen. Hannah Arendt war seit des offensichtlich und erkenntlichen Aufkommens der Nazis mit der Frage nach den Ursprüngen und den Gründen für den Totalitarismus (nicht nur im Hitler-Regime) beschäftigt. So ist, wie bereits angesprochen, auch die Vita activa ein Buch, das sich implizit mit dieser Fragestellung auseinandersetzte. Ihr dreifaltiger Tätigkeitsbegriff dient ihr, um einerseits die Gründe für totalitäres Verhalten aufzuzeigen und andererseits auf die Gefahren der Moderne hinzuweisen. Eine Untersuchung hinsichtlich der Aktivitäten des Menschen an sich ist ihr Hauptwerk keinesfalls! Ähnlich verhält es sich mit Arendts Begrifflichkeit in der Auseinandersetzung mit der Urteilskraft. Beiner moniert ihre starre Trennung der aktiven und kontemplativen Tätigkeit. Sie führe zu einem finalen Rückzug des Urteilens aus der vita activa. Beiner wird Arendt nicht gerecht, wenn er ihre Definitionen nicht relativiert. Es gibt Hinweise in ihrem Werk, die andeuten, daß sie gerade nicht eine Trennung von aktivem und kontemplativen Tätigsein für das Urteilen in Betracht zieht. Im 27. Kapitel der Vita activa, in dem sich die Autorin mit dem Ausweg der Griechen aus den Aporien des Handelns befaßt, verweist sie auf die Polis, die sie als ein „organisiertes Andenken“ bezeichnet, weil sich die Sterblichen in ihr mit ihren Auftritten gewissermaßen verewigen - im Andenken der Nachkommenden. Sie schreibt: „[...] dies ‘Publikum’ in einem Zuschauerraum, in dem aber jeder zugleich Zuschauer und Mithandelnder ist, ist die Polis.“79 Die Polis vergleicht sie mit der Bühne des Theaters und sieht durch sie erst einen öffentlichen Raum, der nach Hannah Arendts Verständnis konstitutiv für die Politik ist, entstehen: „Der politische Bereich im Sinne der Griechen gleicht einer solchen immerwährenden Bühne, auf der es gewissermaßen nur ein Auftreten, aber kein Abtreten gibt, und dieser Bereich entsteht direkt aus einem Miteinander, dem ‘mit- [...]

zuordnen - mit gewissen Ausnahmen. So zaudere sie eine ultimative Zuordnung zu manifestieren: „Das Urteil verfängt sich also in der Spannung zwischen der vita activa und der vita contemplativa. Arendt versucht diesen Dualismus, der ihr ganzes Werk durchzieht, dadurch zu überwinden, daß sie das Urteil direkt in den Zusammenhang des Lebens des Geistes stellt, doch bleibt es unter den drei Mächten des Geistes diejenige, welche den weltlichen Tätigkeiten am nächsten liegt und die engsten Verbindungen zu diesen unterhält.“76 Ihre starre Begrifflichkeit habe sie, laut Beiner, der Möglichkeit, das Urteilen im aktiven Bereich zu belassen, beraubt: „Da sie die eindeutige Trennung zwischen geistigen und weltlichen Tätigkeiten nicht aufgab, war Arendt gezwungen, das Urteilen aus der Welt der vita activa, zu der es eine natürliche Affinität behält, zu verbannen.“77 Zu diesem letzten von Beiner vorgetragenen Aspekt muß ich auf eine Eigentümlichkeit Arendts verweisen, die sich durch ihr gesamtes Werk zieht. Ihre gewöhnungsbedürftige methodologische Vorgehensweise beinhaltet unter anderem die Formulierung von klaren, stringenten Begrifflichkeiten. Durch die rigorose Abgrenzung nach allen Seiten, die kaum Interpretationsmöglichkeiten läßt, läuft sie Gefahr, politisch-gesellschaftliche Phänomene nicht genau abbilden zu können. Analog zu Habermas’ Kritik an Arendts zu engem Begriff der Gewalt 78 lassen sich beispielsweise auch Einwände bei ihrer Kategorisierung der drei Tätigkeiten, die in der Vita activa dargestellt werden, finden. So könnte man ihr vorwerfen, Tätigkeiten, die nicht unter die von ihr geschaffenen Kategorien einzuordnen sind, nicht erfassen zu können (ich denke zum Beispiel an die Tätigkeit von Mönchen oder Nonnen in Klöstern, die oft noch heutzutage Arendts Begriff des Arbeitens sehr nahe kommen, vermehrt aber auch mit der Herstellung weltlicher Güter beschäftigt sind und somit im kapitalistischen Konzert mitspielen). [...]

Es ist an dieser Stelle unerläßlich, einige Punkte der Debatte um Hannah Arendts angeblichen Sinneswandel bezüglich der Kategorisierung des Urteilens aufzugreifen. In seinem Essay über Arendts Das Urteilen will Ronald Beiner eine klare Grenze zwischen ihrer ursprünglichen Ansicht und einer Ansicht in den letzten Jahren ihres Lebens ausgemacht haben: „In ihren Schriften bis hin zu dem Aufsatz von 1971 ‘Thinking and Moral Considerations’ wird das Urteil vom Standpunkt der vita activa aus betrachtet; in den darauf folgenden Schriften wird das Urteil vom Standpunkt des Lebens des Geistes betrachtet.“75 Es ist für den weiteren Verlauf meiner Abhandlung nicht unerheblich, ob das Urteilsvermögen laut Arendt in den aktiven oder passiven Tätigkeitsrahmen der Menschen gehört. Schließlich ist die Auseinandersetzung in einer Gemeinschaft über naturwissenschaftlich-technischen Fortschritt heutzutage keine einsame Angelegenheit, sondern (wie ich noch am Beispiel des TAB zeigen werde) ein diskursives Verfahren. Im folgenden werde ich darlegen, warum ich bei Arendt keine Abkehr von der Verankerung des Urteilens in der vita activa erkennen kann. Zuerst sei hier noch einmal auf Beiner verwiesen, der mit seinem Essay sicherlich die schwergewichtigste Auseinandersetzung mit Arendts Fragment über das Urteilsvermögen vorgelegt hat. Nach seiner Auffassung definiert Arendt in früheren Schriften das Urteil als vom Verstand oder der Erkenntnis abhängend, um es im Laufe der Zeit dem Willen zu- [...]

Arbeit zitieren:
Schiepanski, Martin Januar 1999: Politische Urteilsfähigkeit und naturwissenschaftlich-technischer Fortschritt, Hamburg: Diplomica Verlag

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