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Planung und Vorbereitung europäischer Richtlinien am Beispiel der Dienstleistungsrichtlinie

Planung und Vorbereitung europäischer Richtlinien am Beispiel der Dienstleistungsrichtlinie
Über dieses Buch
  • Art: MA-Thesis / Master
  • Autor: Tobias Semmet
  • Abgabedatum: März 2006
  • Umfang: 47 Seiten
  • Dateigröße: 1,2 MB
  • Note: 2,0
  • Institution / Hochschule: Deutsche Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer Deutschland
  • ISBN (eBook): 978-3-8324-9856-6
  • ISBN (Paperback) :
    978-3-8324-9856-6 P
  • ISBN (CD) :978-3-8324-9856-6 CD
  • Sprache: Deutsch
  • Prämierung:
  • Arbeit zitieren: Semmet, Tobias März 2006: Planung und Vorbereitung europäischer Richtlinien am Beispiel der Dienstleistungsrichtlinie, Hamburg: Diplomica Verlag
  • Schlagworte: Europäische Union, Binnenmarkt, Integrationstheorie, Neue Institutionenökonomie, Europäische Kommission

MA-Thesis / Master von Tobias Semmet

Problemstellung:

Im Februar 2005, fast ein Jahr nach Vorlage des Vorschlags der Kommission für eine Richtlinie über Dienstleistungen im Binnenmarkt, stellte der damalige Bundeskanzler Schröder klar, die Pläne der Kommission würden „so nicht umgesetzt“. Die Bundesregierung war mit dieser Position nicht alleine. So erklärte der französische Premier Raffarin am gleichen Tag vor dem französischen Parlament, die Pläne der Kommission seien „nicht akzeptabel“.

Das ist verständlich, denn Frankreich und Deutschland sind Hochlohnländer. Beide Staaten verfügen zudem über ein ausgeprägtes System der Daseinsvorsorge. Dementsprechend sind sie gegen eine bedingungslose Öffnung des Binnenmarktes für Dienstleistungen.

Auch im Februar 2006 haben sich die Präferenzen der Bundesregierung diesbezüglich trotz Regierungswechsel und großer Koalition nicht merklich geändert. „Die Vorsicht der Bundesregierung bei allem, was zu sehr nach Marktöffnung und Liberalisierung schmeckt“, besteht immer noch. Gleichzeitig pocht Großbritannien zusammen mit zahlreichen neuen EU-Mitgliedstaaten auf „möglichst viel Freiheit für grenzüberschreitende Dienstleister“. Warum legt die Europäische Kommission also zu einem bestimmten Zeitpunkt einen Richtlinienentwurf vor, der eine weitgehende Deregulierung des Dienstleistungsmarktes in der Europäischen Union (EU) anstrebt und zudem in den beiden größten EU-Mitgliedstaaten scheinbar auf Ablehnung stößt?

Sollten die Regierungen der Mitgliedstaaten nicht in der Lage sein, das Agieren der Kommission zu kontrollieren und zu steuern? Oder ist es nicht vielleicht so, dass die Kommission ihren Vorschlag ganz kalkuliert vorgelegt hat, weil sie sich auf die Verträge und die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) stützen kann? Sind die Kommission und der EuGH vielleicht auch in der Lage, die Präferenzen der Mitgliedstaaten zu beeinflussen?

Im Mittelpunkt dieser Arbeit stehen deshalb die Planung und Vorbereitung europäischer Rechtsakte am Beispiel der Dienstleistungsrichtlinie. Die zentrale Fragestellung wird dabei sein, welche Akteure, Institutionen und Strategien eine entscheidende Rolle bei der Planung und Ausarbeitung von Richtlinien spielen. Was bedeutet es, dass die Kommission im Mitentscheidungsverfahren (Art. 251 EGV) dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Vorschlag unterbreitet und beide Organe dann auf Basis dieses Vorschlags entscheiden?

Der Wortlaut des EGV ist eindeutig: Die Kommission schlägt vor, Rat und Europäisches Parlament stimmen zu oder lehnen ab. Welche Schlüsse können daraus gezogen werden, dass die Kommission für die Anwendung des Gemeinschaftsvertrages (EGV) sowie der von den Organen auf Grund des EGV getroffenen Bestimmungen Sorge zu tragen hat (Art. 211 EGV)? Ist die Kommission wirklich der „Watchdog“ der EU bzw. die „Hüterin“ der Verträge?

In der wissenschaftlichen Literatur werden die Rolle und der Einfluss supranationaler Institutionen auf die europäische Rechtsetzung kontrovers diskutiert. Meist geht es hierbei um die allgemeinere Frage, welchen Einfluss supranationale Institutionen auf den Integrationsprozess haben. Verdienen sie den Status einer unabhängigen Variable, die die europäische Rechtsetzung beeinflusst? Soll die Planung und Vorbereitung europäischer Richtlinien untersucht werden, ist die Frage nach den hierfür maßgeblichen Akteuren und Institutionen entscheidend.

Ziel dieser Arbeit ist nicht primär eine deskriptive Darstellung der Planung und Vorbereitung europäischer Richtlinien. Es sollen auch die Rolle und der Einfluss supranationaler Institutionen hierbei untersucht werden.

Im ersten Teil der Arbeit werden daher verschiedene politikwissenschaftliche und ökonomische Ansätze zur Rolle supranationaler Institutionen im europäischen Rechtsetzungsprozess vorgestellt, rechtliche Aspekte sollen hierbei nicht unberücksichtigt bleiben.

Hierauf folgt eine kurze deskriptive und empirische Darstellung der Planung und Vorbereitung von Richtlinien innerhalb der Kommission.

Im dritten Teil der Arbeit werden die gewonnenen theoretischen Erkenntnisse am Beispiel der Dienstleistungsrichtlinie getestet. Ausgehend von der wegweisenden und früh einsetzenden Rechtsprechung des EuGH zur Dienstleistungsfreiheit, werden hier die Strategien und Aktivitäten der Kommission im Vorfeld des Richtlinienvorschlags erörtert.

Der Fallstudie wird die These zu Grunde liegen, dass die Planung und Vorbereitung von Richtlinien nicht erst mit einer formalen Aufforderung durch den Europäischen Rat beginnt. Vielmehr wird der Inhalt einer Richtlinie durch die schon lange vorher einsetzende Rechtsprechung des EuGH und hierauf basierenden Strategien der Kommission maßgeblich determiniert. „Institutions matter“ wird somit das zentrale Argument dieser Arbeit sein.

Inhaltsverzeichnis:

1. Einleitung 1
2. Planung und Vorbereitung europäischer Richtlinien aus theoretischer Perspektive: Welche Rolle spielen Institutionen? 3
2.1 Liberaler Intergouvernementalismus 3
2.2 Die Bedeutung supranationaler Institutionen: Der Europäische Gerichtshof und das Prinzip der gegenseitigen Anerkennung 4
2.3 Die Konstruktion supranationaler Governance in der EU 6
2.4 Prinzipal-Agent-Theorie 7
2.5 Bürokratische Politik: Kompetenz- und Budgetmaximierung 10
2.6 Die Kommission als Agenda-Setter 12
3. Planung und Vorbereitung europäischer Richtlinien aus empirischer Perspektive 19
4. Das Fallbeispiel der Dienstleistungsrichtlinie 21
4.1 Die Dienstleistungsfreiheit im Gemeinschaftsvertrag 21
4.2 Ein Binnenmarkt im Werden: Die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zur Dienstleistungsfreiheit 23
4.3 Vollendung des Binnenmarktes für Dienstleistungen: Die Planung und Vorbereitung der Dienstleistungsrichtlinie 26
4.3.1 Das Mandat des Europäischen Rates von Lissabon: Die Kommission ergreift die Initiative 28
4.3.2 Die Ausgangssituation im Rat: Der Vorschlag der Kommission und die Präferenzen der Mitgliedstaaten 31
5. Zusammenfassung und Ergebnis 36
6. Literaturverzeichnis 40

Automatisiert erstellter Textauszug:

ist, weil näher an ihren Präferenzen als der SQ (Garrett & Tsebelis 1996: 290). Welche Schlüsse sind aus der Struktur des Mitentscheidungsverfahrens für die Rechtsetzung in der EU zu ziehen? Erstens, im Gegensatz zum liberalen Intergouvernementalismus sind nicht nur die politischen Positionen der einzelnen Regierungen entscheidend, sondern die Art des Entscheidungsverfahrens. Zweitens sind im Mitentscheidungsverfahren die Möglichkeiten der Koalitionsbildung im Rat beschränkt. Will der Rat eine Einigung mit dem Europäischen Parlament erzielen, muss er einen Vorschlag vorlegen, der nicht vom Parlament abgelehnt wird. Unter der Annahme, dass das Parlament stets integrationsfreundlicher ist als der Rat, stärkt dies den Einfluss der integrationsfreundlicheren Regierungen C, D, E, F und G im Rat (Garrett & Tsebelis 1996: 294). Ist es nun so, dass die Rolle der Kommission als AgendaSetter im Mitentscheidungsverfahren stark eingeschränkt ist? Kann sie die Erfolgsaussichten eines Richtlinienentwurfs unter diesen Bedingungen noch antizipieren? Nach Pollack (1997: 123) mindert das Mitentscheidungsverfahren vor allem in der Phase des Vermittlungsausschusses natürlich die Macht der Kommission als Agenda-Setter. Aber unabhängig vom Entscheidungsverfahren, gilt für die Kommission Folgendes, will sie Erfolg mit einem Richtlinienentwurf haben: [...]

Dagegen gilt das informale Agenda-Setting als „the ability of a 'policy entrepreneur' to set the substantive agenda of an organization, not through its formal powers but through its ability to define issues and present proposals that can rally consensus among the final decision makers“ (Pollack 1997: 121). Die Macht eines Agenda-Setters, Entscheidungsprozesse zu beeinflussen, ist von mehreren Variablen abhängig: den Regeln bezüglich des Vorschlagsrechts, den Regeln des Entscheidungsverfahrens, den Regeln für Abänderungen, der Verteilung von Präferenzen zwischen den Entscheidungsträgern und dem Zeitraum, in dem eine politische Entscheidung getroffen werden soll (Pollack 1997: 121f.). Garrett & Tsebelis (1996) haben das Zusammenwirken dieser Variablen anhand der Entscheidungsverfahren in der EU näher analysiert. Plant die Kommission die Vorlage eines Richtlinienentwurfs, dann wird sie vor allem den Rat als zentrales Entscheidungsorgan im Auge haben, denn sie ist bestrebt, ihre Vorschläge durchzusetzen. Der Rat wiederum bevorzugt Richtlinienentwürfe, die seinen Interessen entsprechen (Rometsch & Wessels 1994: 204). Daher gilt: [...]

ve“, verfolgten also bestimmte politische Ambitionen wie den Integrationsprozess voranzutreiben. Andere Ziele seien wiederum „reflexive“; sie dienten nur der Macht, dem Prestige oder dem Überleben einer Organisation. Beispielsweise kann die Kommission den Rat im inter-institutionellen Verhältnis als ihren natürlichen Rivalen um Macht und Einfluss im Rahmen eines Nullsummenspiels betrachten (Peters 1991: 116). In manchen Fällen können 'purposive goals' und 'reflexive goals' zusammenfallen. Meistens werden 'reflexive goals' (Kompetenz- und Budgetmaximierung) jedoch unter dem Deckmantel von 'purposive goals' (Integration) versteckt. Auch bei Peters werden kommissionsintern intensive Diskussionen und Konflikte ausgetragen, „since first a policy must be allocated among commissioners and directorates and then coordination among policies must be achieved“ (Peters 1991: 117f.). Weil nun die Akteure innerhalb der Kommission bestrebt sind, ihre eigene Position zu maximieren (reflexive goal), kann dies zur Konsequenz haben, dass die Kommission suboptimale Vorschläge vorlegt, die nicht dem Wohl der EU als Gesamtorganisation (purposive goal) dienen. Die Kommission wird natürlich versuchen, solch einen Verdacht mit dem Verweis auf ihre Rolle als Hüterin der Verträge und als über den nationalen Egoismen stehend von sich weisen (Peters 1991: 119). Über die Prinzipal-Agent-Theorie hinausgehend, verdeutlicht der Ansatz der Bürokratischen Politik, dass bei der Planung und Vorbereitung von Richtlinien auch bürokratische Interessen wie Kompetenz- und Budgetmaximierung eine Rolle spielen können. Dabei können zwei Ebenen eines Spiels identifiziert werden. Auf der oberen Ebene konkurrieren Nationalstaaten untereinander und mit den supranationalen Institutionen um politische und finanzielle Gewinne. Auf der zweiten intra-institutionellen Ebene sind Richtlinienentwürfe dann primär das Ergebnis von Aushandlungs- und Kompromissbildungsprozessen innerhalb der Kommission. Die Generaldirektionen und Kabinette befinden sich dann aufgrund funktioneller Ausdifferenzierung „in contests over the allocation of money and policymaking attention. [...] Much of what happens [in the EU] depends on less glamorous bureaucratic interaction and bargaining“ (Peters 1991: 121). [...]

Arbeit zitieren:
Semmet, Tobias März 2006: Planung und Vorbereitung europäischer Richtlinien am Beispiel der Dienstleistungsrichtlinie, Hamburg: Diplomica Verlag

Schlagworte:
Europäische Union, Binnenmarkt, Integrationstheorie, Neue Institutionenökonomie, Europäische Kommission

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