Philosophen- oder Gesetzesherrschaft?
Untersuchungen zu Platons Politeia und den Nomoi
- Art: Magisterarbeit
- Autor: Andreas Markus
- Abgabedatum: Mai 2001
- Umfang: 102 Seiten
- Dateigröße: 1,8 MB
- Note: 1,3
- Institution / Hochschule: Universität - Gesamthochschule Essen Deutschland
- ISBN (eBook): 978-3-8324-5997-0
-
ISBN (Paperback) :
978-3-8324-5997-0 P - ISBN (CD) :978-3-8324-5997-0 CD
- Sprache: Deutsch
- Prämierung:
- Arbeit zitieren: Markus, Andreas Mai 2001: Philosophen- oder Gesetzesherrschaft?, Hamburg: Diplomica Verlag
- Schlagworte: Antike, Politik, Staat, Ethik, Anthropologie
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Magisterarbeit von Andreas Markus
Einleitung:
„Überhaupt gilt aber auch von jeder Regierung die gleiche Behauptung, daß die Entstehung der besten Verfassung und der besten Gesetze nur dann eintritt, wenn die größte Macht mit (der größten) Weisheit und Besonnenheit in derselben Person sich vereinigt, sonst aber niemals.“ Diese Aussage über die Verwirklichung der besten Regierung findet sich überraschenderweise nicht in der Politeia, sondern in den Nomoi. Überraschend, weil es eigentlich die Politeia ist, die ein Staatsmodel vorstellt, an dessen Spitze ein sogenannter Philosophenherrscher steht, der Macht und Weisheit besitzt. Die Nomoi, aus der das Zitat stammt, beschreiben hingegen einen Staat, der durch Gesetze regiert wird und nicht durch einen Staatsmann.
Wie stellt sich Platon einen idealen Staat vor? Soll er durch Gesetze oder durch einen hervorragenden Politiker geleitet werden? Und was befähigt einen Mensch der Anführer eines ganzen Staates zu sein?
In dieser Arbeit werden die beiden Hauptwerke der platonischen Staatsphilosophie, die Politeia und die Nomoi, untersucht. Ziel ist es herauszufinden, in welchem Verhältnis die Konzeption einer Philosophenherrschaft und die eines Gesetzesstaates zueinander stehen. Konstruiert Platon tatsächlich zwei völlig unterschiedliche Staatsmodelle oder handelt es sich um zwei Seiten einer Medaille? Meine Arbeitsthese ist, dass sich Platons Konzeption eines Idealstaates nicht allein in der Politeia oder den Nomoi findet, sondern dass sie sich aus dem Zusammenhang beider Dialoge ergibt. Platon schafft eine Synthese aus der Philosophenherrschaft und dem Gesetzesstaat, die eine Beseitigung der Schwächen zu Folge hat, die jedes Staatsmodell für sich alleine aufweist.
Inhaltsverzeichnis:
| Einleitung | 4 | |
| 1. | Untersuchung der Politeia: Die Philosophenherrschaft | 6 |
| 1.1 | Kennzeichen des Politeiastaates | |
| 1.1.1 | Ziele | 6 |
| 1.1.2 | Mittel | 8 |
| 1.1.3 | Voraussetzungen | 10 |
| 1.1.4 | Struktur | 12 |
| 1.1.5 | Niedergang | 14 |
| 1.1.6 | Zusammenfassung | 16 |
| 1.2 | Grundannahmen der Politeia | |
| 1.2.1 | Epistemologie | 17 |
| 1.2.2 | Ethik | 21 |
| 1.2.3 | Anthropologie | 25 |
| 1.2.4 | Zusammenfassung | 29 |
| 1.3 | Realpolitische Absichten | 30 |
| 1.4 | Die Kritik an der Politeia | |
| 1.4.1 | Machtmissbrauch | 33 |
| 1.4.2 | Formalismus der Ideenlehre | 38 |
| 1.4.3 | Kritik an der Anthropologie | 41 |
| 1.4.4 | Zusammenfassung der Kritikpunkte | 45 |
| 1.5 | Zusammenfassung des ersten Kapitels | 47 |
| 2. | Untersuchung der Nomoi: Der Gesetzesstaat | 49 |
| 2.1 | Kennzeichen des Nomoistaates | |
| 2.1.1 | Ursprung und Ziel des Staatswesens | 49 |
| 2.1.2 | Mittel | 53 |
| 2.1.3 | Struktur | 54 |
| 2.1.4 | Voraussetzungen | 56 |
| 2.1.5 | Niedergang | 57 |
| 2.1.6 | Zusammenfassung | 58 |
| 2.2 | Grundannahmen der Nomoi | |
| 2.2.1 | Epistemologie | 59 |
| 2.2.2 | Ethik und Anthropologie | 61 |
| 2.2.3 | Realpolitische Absichten | 67 |
| 2.2.4 | Zusammenfassung der Grundannahmen | 68 |
| 2.5 | Kritik an den Nomoi | 69 |
| 2.6 | Zusammenfassung des zweiten Kapitels | 74 |
| 3. | Vergleich zwischen Politeia und Nomoi | 76 |
| 3.1 | Vergleich der Grundannahmen | |
| 3.1.1 | Epistemologie | 76 |
| 3.1.1 | Ethik | 81 |
| 3.1.2 | Anthropologie | 83 |
| 3.2 | Politikos: Philosophenherrschaft oder Gesetzesstaat? | 86 |
| 4. | Fazit | 95 |
| 5. | Literaturangaben | 98 |
2. Untersuchung der Nomoi: Der Gesetzesstaat 2.1 Kennzeichen des Nomoistaates 2.1.1 Ursprung und Ziel des Staatswesens Um einen späteren Vergleich der Texte zu erleichtern, wird die Untersuchung der „Nomoi“ – im Anschluss an einige einleitende Bemerkungen zu Inhalt und Zweck der Abfassung und zur Datierung der Nomoi – nach demselben Schema wie die Untersuchung der „Politeia“ durch. Wie der Titel „Nomoi“, also ‚Gesetze’, schon andeutet, setzt sich Platon im Hauptteil dieses Werkes mit der Gesetzgebung auseinander. Die ersten drei Bücher der Nomoi enthalten einen theoretischen Teil, der sich mit prinzipiellen Fragen der Gesetzgebung auseinander setzt. Indem er sich an den Grundlagen der spartanischen und der kretischen Gesetzgebung orientiert, legt Platon in diesem ersten Teil die Ziele der Gesetzgebung fest.79 Die übrigen neun Bücher bilden den praxisbezogenen Hauptteil, in dem Platon eine Mustergesetzgebung entwirft. Darin setzt er sich sowohl mit den Bedingungen einer neuen Gründung als auch mit der Einteilung der Bevölkerung in Vermögensklassen und mit der Aufstellung und Bewahrung von Gesetzen auseinander. Die im Hauptteil enthaltenen Gesetze beziehen sich auf sämtliche Bereiche des Zusammenlebens in der Polis: Gottesfeste, Heirat, Haushalt, Erziehung, Jagd, Sport, Militär, sexuelles Verhalten, Wirtschaft, Familienrecht, Strafrecht, Gesetze Eigentumsrecht, vermischten Handelsrecht, Inhalts und [...]
Einsicht in den Ideenkosmos zu gewinnen, in dem seine Seele sich vor der Geburt befand. Der Philosophenherrscher sei in der Lage, seine innere Ordnung auf den ganzen Staat zu übertragen. Zwischen den anthropologischen Grundannahmen und der Struktur des Staates besteht daher eine deutliche Abhängigkeit. Die Gerechtigkeit im einzelnen Menschen besteht in der Herrschaft der Vernunft über die begehrenden Seelenteile. Die Gerechtigkeit im Staat besteht in der Herrschaft der Vernünftigen über die Menschen, die sich durch ihr Handeln nach ihren Begierden ausrichten. Der einzige Weg zur Gerechtigkeit besteht im Staat und im einzelnen Menschen in der Befolgung des Vernunftprinzips. Durch eine Synthese der herkömmlichen Vorstellungen von Gerechtigkeit entwickelt Platon einen neuen Gerechtigkeitsbegriff, durch den er zeigt, dass die Gerechtigkeit ein Gut an sich ist, das zudem wegen seiner Folgen erstrebenwert ist. Da es jedoch kaum einem Menschen möglich sei, in seiner Seele der Vernunft die Vorherrschaft über die Begiereden zu geben, sind die Menschen auf die Herrschaft der wenigen Vernünftigen angewiesen. Der Idealstaat soll für die Menschen eine Art Stütze sein, eine äußere Hilfe zum Ausgleich ihrer seelischen Fehlerhaftigkeit, die sie daran hindert, aus eigener Kraft gerecht und damit glücklich zu werden. Die Kritiker der Politeia sprechen den Philosophenherrschern diese guten Absichten allerdings ab. Man unterstellt ihnen, sie missbrauchten ihre Macht zur Unterdrückung des Volkes. Letztlich diene der Staat nur sich selbst und nicht seinen Bürgern, die er durch die Verbreitung von Propagandalügen an sich binde. Die Politeia handelte sich den Vorwurf ein, ein totalitärer Staat zu sein, der die Freiheit seiner Bürger einschränke und, ähnlich wie die faschistischen Systeme, die Heranzüchtung einer Herrenrasse im Auge habe. Die Verteidiger der Politeia argumentierten dagegen, dass die Willkürfreiheit eines liberalen Umfeldes der Nährboden für totalitäre Tendenzen jeder Art sei, weil dort kein Maßstab zu ihrer Beurteilung existiere. [...]
Grundbedürfnisse. Die aufkommende Begehrlichkeit lässt die Menschen nach Luxusgütern streben. Zur Regelung der so aufkommenden Unstimmigkeiten in der Bevölkerung wird die Einführung der Herrschaft notwendig. Ihre Aufgabe besteht in der Verwirklichung der Idee der Gerechtigkeit im Staat. Die Philosophie wird zu einem politisch relevanten Wissen, da den Philosophen die Fähigkeit zugesprochen wird, Einsicht in die Idee der Gerechtigkeit zu nehmen und diese im Staat zu verwirklichen, wenn sie mit der notwendigen Macht dazu ausgestattet sind. Durch das Zusammenwirken der drei Stände, Lehrstand, Wehrstand und Nährstand, gleicht der Staat einem Organismus, dessen Überleben auch von jedem seiner Teile abhängt. Der einzige Zugang auf die Idee der Gerechtigkeit besteht durch die Vernunft, weswegen ein Verlassen des Vernunftprinzips den Untergang des Idealstaates bedeutet. Der Machtanspruch der Philosophen gründet in der epistemologischen Grundannahme, dass es ein absolutes Wissen gibt, in das man Einsicht gewinnen kann. Platon vertritt einen ethischen Realismus, der besagt, dass die Idee der Gerechtigkeit außerhalb des menschlichen Bewusstseins existiert. Der Gebrauch seiner Vernunft ermögliche es dem Mensch, die verschiedenen Erkenntnisstufen der Sinnenwelt zu überwinden und letztlich [...]
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Link zur Arbeit:
http://www.diplom.de/ean/9783832459970
Arbeit zitieren:
Markus, Andreas Mai 2001: Philosophen- oder Gesetzesherrschaft?, Hamburg: Diplomica Verlag
Schlagworte:
Antike, Politik, Staat, Ethik, Anthropologie



