Pflichtbewusste Unternehmen?
Funktion und Wirkung internationaler Kodizes in kodexorientierten Netzwerken
- Art: Diplomarbeit
- Autor: Fabien Stephan
- Abgabedatum: Oktober 2002
- Umfang: 126 Seiten
- Dateigröße: 873,9 KB
- Note: 3,3
- Institution / Hochschule: Freie Universität Berlin Deutschland
- ISBN (eBook): 978-3-8324-7761-5
-
ISBN (Paperback) :
978-3-8324-7761-5 P - ISBN (CD) :978-3-8324-7761-5 CD
- Sprache: Deutsch
- Prämierung:
- Arbeit zitieren: Stephan, Fabien Oktober 2002: Pflichtbewusste Unternehmen?, Hamburg: Diplomica Verlag
- Schlagworte: Verhaltenskodex, Multinationale Unternehmen, Codes of Conduct, Global Compact, Menschenrechte
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Diplomarbeit von Fabien Stephan
Zusammenfassung:
Seit Mitte der neunziger Jahre verpflichten sich immer mehr Multinationale Unternehmen (MNU), einem unverbindlichen ethischen Verhaltenskodex (Code of Conduct) zu folgen. Prominente Beispiele, die Menschenrechte und Arbeitsrechte beinhalten, sind der Global Compact oder auch der FLA-Workplace Code.
Kritische Beobachter befürchten jedoch, dass die verschiedenen neuen Initiativen in Form von kodexgeleiteten Netzwerken wie der Global Compact von den beteiligten Firmen zur eigenen Imagepflege missbraucht werden, ohne dass ihnen nennenswerte Beiträge zur Armutsminderung abverlangt werden. Anlass zur Vorsicht geben vor allem die fehlenden Überwachungsmechanismen durch unabhängige Instanzen. Gerade der Global Compact ruft zudem Kritik hervor, da Firmen in ihm neuerdings Menschenrechte schützen sollen, eine Domäne die bisher ausschließlich von staatlicher Seite vertreten wurde und nur von dieser Seite vertreten werden konnte.
Befürchtungen seitens von Wissenschaftlern und NGOs (z.B. WEED) werden laut, diese neuen Formen von Global Governance, Soft Law und „Selbstregulierung der Wirtschaft“ könnten die Bedeutung völkerrechtlicher Grundsätze, insbesondere die des internationalen Arbeitsrechts, schwächen. Ich gehe deshalb in dieser Arbeit der Frage nach, wie derartige Kodizes funktionieren und sich auf völkerrechtliche Grundsätze des internationalen öffentlichen Rechts auswirken.
Auch wenn das Wissen über Kodizes und deren Anerkennung zunimmt, weisen die hier aufgezeigten Strukturen der Kodizes eine Vielzahl von Schwächen auf. Insofern muss die Frage, ob grundsätzlich diejenigen Institutionen vorhanden sind, die ein Funktionieren der Kodizes erlauben würden, das heißt ob eine entsprechende Accountability in Form von institutionalisierten Überwachungsmaßnahmen, vorhanden ist, verneint werden.
Vage definierte Kodizes erlauben kreative Interpretationen. Einige der Beispiele weisen jedoch in die richtige Richtung und führen ein entsprechend ausgefeiltes Kontrollsystem auf. Auch wenn noch Klärungsbedarf besteht, sind die detailliertesten und fortschrittlichsten Ansätze der FLA und des SA 8000 zu erwähnen. Die Stärke des Konzeptes von SA 8000 liegt hier in seiner praktischen Anwendbarkeit. Auf die selbe Weise, wie man sich auf die Kernarbeitsnormen beziehen kann, muss klar spezifiziert werden, wo die Grenzen der Verantwortung liegen. Sind diese Vorraussetzungen gegeben, so können Verhaltenskodizes, das zeigen erste Erfahrungen, sehr wirksame Instrumente zur Verbesserung von Arbeitsverhältnissen sein.
Abgesehen von solchen punktuellen Entwicklungen mangelt es internationalen Verhaltenskodizes an Präzision und entsprechenden Überwachungsmaßnahmen. Sowohl die mangelnde Präzision als auch das weitgehende Fehlen der Überwachungsmaßnahmen stellen die bestehenden internationalen Rechtsgrundsätze in Frage.
Inhaltsverzeichnis:
| I. | Sind internationale Kodizes für und von MNU´s wirkungslos? | 4 |
| I.1 | Fokus und Funktion | 6 |
| I.2 | Accountability und die Richtgröße „Freiwillige Teilnahme“ in kodexorientierten Netzwerken | 9 |
| I.3 | Funktion zwischen Lernen und Erfüllung funktioneller Vorgaben | 17 |
| I.4 | Wirkung internationaler Verhaltenskodizes | 22 |
| I.5 | Bibliographie zu Teil I. | 25 |
| II. | Fallbeispiele | 28 |
| II.1 | Untersuchungsfragen | 29 |
| II.2 | Internationale Kodizes mit multilateraler Beteiligung | 30 |
| II.2.1 | OECD Guidelines For Multinational Enterprises | 31 |
| II.2.2 | Verhaltenskodizes im UN-System | 35 |
| II.2.2.1 | Der Code of Conduct for Responsible Fisheries (CCRF) der FAO | 36 |
| II.2.2.2 | Die Declaration on Fundamental Principles and Rights at Work (ILO) | 37 |
| II.2.2.3 | Die neun Prinzipien des Global Compact | 42 |
| II.2.3 | Brauchen Spezifizierungen | 48 |
| II.3 | Internationale Kodizes mit einzelstaatlicher Beteiligung (PPPs) | 53 |
| II.3.1 | Die Sullivan Principles | 53 |
| II.3.2 | Der FLA Workplace Code | 55 |
| II.3.3 | Social Accountability 8000 (SA 8000) | 57 |
| II.3.4 | Der ETI Base Code | 60 |
| II.3.5 | Richtungsweisende Ansätze, die sich überschneiden | 62 |
| II.4 | Unternehmensübergreifende Verhaltenskodizes unter Einbeziehung nichtstaatlicher Einrichtungen | 64 |
| II.4.1 | Die FSC-Principles | 64 |
| II.4.2 | Der Code of Labour Practices der CCC | 66 |
| II.4.3 | Die CERES Principles der GRI | 68 |
| II.4.4 | Sind richtungsweisende Ansätze | 69 |
| II.5 | Unternehmenszusammenschlüsse | 71 |
| II.5.1 | Responsible Care | 71 |
| II.5.2 | Die Keidanren Global Environmental Charter | 72 |
| II.5.3 | Die Business charter for sustainable development der ICC | 73 |
| II.5.4 | Vornehmlich Öffentlichkeitsarbeit | 74 |
| II.6 | Unternehmenseigene Verhaltenskodizes | 77 |
| II.6.1 | Spezialfall Bekleidungsindustrie | 78 |
| II.6.1.1 | Der Verhaltenskodex der adidas Salomon AG | 79 |
| II.6.1.2 | Der Verhaltenskodex der Karstadt Warenhaus AG | 81 |
| II.6.1.3 | Der Verhaltenskodex der Otto Versand GmbH & Co | 82 |
| II.6.2 | Noch Verbindlichkeiten | 83 |
| II.7 | Bibliographie zu Teil II. | 84 |
| III. | Anhänge | 89 |
Methoden angewandt und offensichtliche Diskriminierungspraktiken unterbunden. Rund Schwarze wurden ausgebildet und Gewerkschaftsbewegung gestärkt. Die Anwendung der Sullivan Principles war für einige Investmentfonds die Vorraussetzung für ihr Engagement.109 Die Organisation wurde 2001 neu ausgerichtet. Einmal im Jahr sollen die Unternehmen (derzeit 189, Stand: 28.August 2002) eine kurze Beschreibung ihrer Aktivitäten einreichen und auf der Internetseite zugänglich machen. Dies ist noch nicht geschehen. Nach einer jährlichen Zusammenkunft, bei der Erfahrungen ausgetauscht werden sollen, wird ein allgemeiner Bericht verfasst. Eine Auswahl der kreativsten und vertieften Anstrengungen für die Erfüllung des Pakts wird unter einer bestimmten Rubrik „Best Practices“ aufgelistet. Es wurden auf der Internetseite der Sullivan Principles 8 Berichte als Best Practices ausgewiesen, die sich teilweise sehr kurz auf ein oder zwei Prinzipien beziehen. Die Finanzierung soll nicht mehr über Beiträge von Stiftungen vonstatten gehen, sondern auch über Mitgliederbeiträge. Bei Nichterfüllung der Bestimmungen werden die betreffenden Organisationen von der Liste gestrichen. Es fehlen im Bezug auf die spezifischen Anforderungen genauere Ausführungen und öffentlich zugänglich gemachte Erfahrungen.110 Die Initiatoren der Sullivan Principles beschreiten nun wie der Global Compact den Weg der Gewinnung einflussreicher und renommierter Firmen, Unternehmensnetzwerke, Nichtregierungsorganisationen, Gewerkschaften und Regierungen, um die Verbreitung des Konzeptes zu sichern. Ihre Einbindung in die Entwicklung des Konzeptes und der aktive Bezug auf ihre Unterstützung sollen die Aufmerksamkeit auf das Instrument richten und eine positive Aufnahme erreichen. Die Leitung der Organisation übernimmt ein Beirat, der aus anerkannten Persönlichkeiten zusammengesetzt sein soll. [...]
Amerikanische Konzerne und ihre in Südafrika tätigen Subunternehmen sollten bei ihren Aktivitäten in Südafrika die Rassendiskriminierung so weit wie möglich aufheben und Schwarze fördern. Bis Ende der 1970er hatten einige in den Vereinigten Staaten angesiedelte Konzerne diese Prinzipien freiwillig angenommen. Der Kongress der Vereinigten Staaten schrieb 1986 die Einhaltung der Sullivan Principles für alle amerikanischen Firmen vor, die mehr als 25 Personen in Südafrika anstellten. Die Prinzipien verlangten ein Ende der Rassentrennung bei der Arbeit, gleiche Bezahlung, und spezielle Ausbildungsmaßnahmen für Schwarze. Zusätzlich verpflichteten sich die Unternehmen dazu, das Recht, sich zu versammeln und für die eine Lobby gegen Rassentrennungsgesetzlichkeit werben zu können, für schwarze Arbeiter zu schützen (siehe Anhang 8). Vor die Wahl gestellt, jede Geschäftbeziehung nach Südafrika abzubrechen oder die Sullivan Principles anzunehmen, stellte die Annahme der Prinzipien einen starken Anreiz dar. Der Kodex wird von einer internationalen Prüfungsgesellschaft überwacht. Diese [...]
Überwachungsmaßnahmen? Alle Ansätze sind rechtlich nicht verbindlich. Für die ILO-Deklaration und die OECDLeitsätze haben sich die Unterzeichnerregierungen verpflichtet, auf die Einhaltung der Leitsätze durch die Unternehmen hinzuwirken bzw. zu drängen. Durch das Instrument der nationalen Kontaktstellen für die OECD-Leitsätze bzw. die Verfahren der Berichterstattung bei der ILO und dem Global Compact wird der Druck auf Regierungen und Unternehmen erhöht, die Empfehlungen der Instrumente zu beachten. Beim Code of Conduct for Responsible Fisheries ist das Berichtsystem am geringsten ausgeprägt. Bei allen Instrumenten bleibt schließlich den Unternehmen überlassen, ob sie sich daran halten oder nicht. Alle genannten zwischenstaatlichen Initiativen beschreiten bei der Verifikation einen eher indirekten Weg. OECD und ILO haben mit den nationalen Kontaktstellen oder der Berichterstattung und mit der Möglichkeit der Beschwerde im Rahmen dieser Institutionen Mechanismen geschaffen, die eine Ansprache der Nichtbeachtung auf Seiten der Unternehmen steigern. Eine explizite Sanktionierung gibt es aufgrund des freiwilligen Charakters der Instrumente nicht. Die Form der indirekten Verifikation basiert darauf, dass Akteure die Regelwerke kennen und auch in ihrer Landessprache lesen und interpretieren können sowie Probleme ansprechen und diese gegebenenfalls bei den Kontaktstellen oder der ILO einbringen können. Die Einrichtung der nationalen Kontaktsstellen kann jedoch in diesem Zusammenhang als eher verhalten bewertet werden. Zudem ist der Fokus durch dieses Verfahren auf Problemfälle gerichtet. Im Gegensatz dazu hat die ILO durch Berichts- und Klageverfahren ein umfangreiches und umfassendes Instrumentarium aufgebaut. In dieser Hinsicht ist die ILO somit am fortschrittlichsten. Für den Global Compact kann nicht von einer herkömmlichen Überwachung gesprochen werden, da anhand dessen Lernkodex Unternehmen lernen sollen. [...]
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Link zur Arbeit:
http://www.diplom.de/ean/9783832477615
Arbeit zitieren:
Stephan, Fabien Oktober 2002: Pflichtbewusste Unternehmen?, Hamburg: Diplomica Verlag
Schlagworte:
Verhaltenskodex, Multinationale Unternehmen, Codes of Conduct, Global Compact, Menschenrechte



