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Pflegefehler in stationären Pflegeeinrichtungen und ihre haftungsrechtlichen Folgen

Pflegefehler in stationären Pflegeeinrichtungen und ihre haftungsrechtlichen Folgen
Über dieses Buch
  • Art: Diplomarbeit
  • Autor: Brigitta Einhaus
  • Abgabedatum: Oktober 2003
  • Umfang: 59 Seiten
  • Dateigröße: 3,2 MB
  • Note: 2,3
  • Institution / Hochschule: Fachhochschule Frankfurt am Main - University of Applied Sciences Deutschland
  • ISBN (eBook): 978-3-8324-7468-3
  • ISBN (Paperback) :
    978-3-8324-7468-3 P
  • ISBN (CD) :978-3-8324-7468-3 CD
  • Sprache: Deutsch
  • Prämierung:
  • Arbeit zitieren: Einhaus, Brigitta Oktober 2003: Pflegefehler in stationären Pflegeeinrichtungen und ihre haftungsrechtlichen Folgen, Hamburg: Diplomica Verlag
  • Schlagworte: Pflegerecht, Haftungsrecht, Pflegemängel, Sorgfaltspflichtverletzung, Pflegequalität

Diplomarbeit von Brigitta Einhaus

Einleitung:

„Mit dem stufenweise Inkrafttreten des Pflegeversicherungsgesetzes ( PflVG ) vom 26.05.1994 im Jahr 1995 ist ein eigenständiger Sozialversicherungszweig geschaffen worden. Somit übertrug man die Finanzierungsverantwortung von Pflegeleistungen in vollem Umfang der Pflegeversicherung.

Hier kommt es ausdrücklich zu einer Abtrennung von Leistungen der Pflege, die nicht im Zusammenhang mit ärztlichen Leistungen stehen. Nicht nur, dass diese Pflegeleistungen zunächst einmal beschrieben und erfasst werden mussten sowie die mit ihnen verbundenen Pflichten, sondern auch die Verantwortung der Pflege bei Eintritt eines Schadensfalls musste definiert werden. Diese Eigenverantwortung und Haftung war der Pflege bis dahin nicht bekannt. Daraus ergibt sich eine veränderte Pflege- und Haftungskultur in der sich die professionell Pflegenden umorientieren müssen.

Zwei wichtige Folgewirkungen des Pflegeversicherungsgesetzes sind erstens, dass Altenhilfeträger zunehmend mehr Pflegehilfskräfte als Pflegefachkräfte einstellen, was zweitens bewirkt, dass der Verantwortungsdruck auf das Pflegepersonal insgesamt stärker wird und eine Haftungsverschärfung nach sich zieht. Inwieweit sich dieser Druck auf den Träger erhöht soll an späterer Stelle geklärt werden. Hier sollen im Kernbereich der Auseinandersetzung mit dem Thema ‚Pflegefehler’ Transparenz und Orientierung über deren Entstehung und Ursache dargestellt werden sowie die haftungsrechtlichen Folgen, die einen Imageverlust und einen finanziellen Schaden für den Träger einer Pflegeeinrichtung bedeuten können. Unter Einbeziehung des Pflegequalitätssicherungsgesetzes ( PQsG ) werden Instrumente zur Vermeidung von Pflegefehlern vorgestellt, deren Implementierung von der Struktur der Pflegeeinrichtung abhängt und ihr an dieser Stelle selbst überlassen bleibt.

Haftungsrechtlich soll folgende These belegt oder widerlegt werden:

„Aktives Tun“ wiegt in Haftungsfällen schwerer als „Passives Unterlassen“. Beispielsweise wiegt das „Setzen einer falschen Spritze“ haftungsrechtlich schwerer als das „Nichterkennen einer gefährlichen Situation“.

Eine weitere Verschärfung der Lage ergab sich aus der Novellierung des Heimgesetzes von 1975. Im Jahr 2001 trat das PQsG in Kraft, welches den Druck auf Heimträger, Heimmanagement sowie das Pflegepersonal erheblich erhöhte.

Nach §2 Abs.1 Heimgesetz ( HeimG ) sollen Würde und Interesse des Bewohners geschützt werden Selbständigkeit, Selbstbestimmung und Selbstverantwortung sollen gewahrt und gefördert werden Pflichten des Trägers gegenüber dem Bewohner sollen gefördert werden die Qualität des Wohnens und Betreuens soll dem allgemein anerkannten Stand der fachlichen Erkenntnisse entsprechen und gesichert werden Durch Rechtsverordnungen werden Mindestforderungen aus dem Heimgesetz konkretisiert. Hierzu gehören insbesondere die für die Pflegepraktiker wichtigen Inhalte:

Sicherstellung der Pflegeplanung Führung einer sachgerechten Pflegedokumentation Anwendung der allgemein anerkannten medizinisch-pflegerischen und sozialpädagogischen Erkenntnisse Der nationale Standard zum Thema Dekubitus wurde bereits als Expertenstandard ( siehe Anhang ) entwickelt. ( Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe, DbfK, Landesverband Hessen ) „Des weiteren wird Druck auf den Heimträger ( HT ) ausgeübt. Er muss bei Vernachlässigung seiner Pflichten mit Sanktionen seitens der Heimaufsicht Rechnen, wie zum Beispiel: Beschäftigungsverbote, Einsetzen einer kommissarischen Heimleitung oder Untersagen des Heimbetriebs. Die Heimaufsicht hat sich mit dem MDK abzustimmen, wobei der MDK nicht nur Kontrollrechte sondern auch Beratungspflichten hat.

Diese Maßnahmen verdeutlichen die angespannte Lage auf dem Sektor der stationären Pflege. Verpflichtungen und Sanktionen erhalten mehr Bedeutung und sollen zu einer Verbesserung führen.

Unberücksichtigt bleiben hier die personellen Gegebenheiten, die Finanzierung für Aus-, Fort- und Weiterbildung der Pflegekräfte ebenso wie die Kostenübernahme für Umstrukturierungen in der Einrichtung selber wie Umbaumaßnahmen, Nachrüsten der technischen Ausstattung mit zeitgemäßen Telefonen, Handies, EDV etc. Tatsächlich werden von gesetzlicher Seite zahlreiche Forderungen und Rahmenbedingungen festgeschrieben. Die Umsetzung überlässt man den Heimen vorzugsweise selber. Diese veränderten Anforderungen an zu erbringende Leistungen stehen unveränderten Sach- und Geldleistungen der Pflegekassen gegenüber.

Inhaltsverzeichnis:

1. Einleitung 1
2. Annäherung an die Definition des Pflegefehlers 3
2.1 Literaturrecherche
2.2 Zeitschriftenrecherche 5
2.3 Internetrecherche 8
3. Sinn des Haftungsrechtes in der Pflege 11
3.1 Die rechtliche Haftungsprüfung 12
3.2 Haftung im Zivilrecht
3.2.1 Haftung aus Vertrag
3.2.1.1 Pflegevertrag
3.2.1.2 Arbeitsvertrag 13
3.2.2 Haftung aus Delikt
3.2.2.1 Haftung für eigenes Verschulden
3.2.2.2 Haftung für fehlerhafte Auswahl und Überwachung des Pflegehilfspersonals
3.2.3 Beweisführung im haftungsrechtlichen Schadensersatz - oder Schmerzensgeldfall 14
3.2.3.1 Normalfall
3.2.3.2 Beweislastumkehr
3.2.4 Regress 15
3.3 Haftung im Strafrecht 16
3.3.1 Delikte 17
3.3.2 Sorgfaltsmaßstab
3.3.3 Schuld 18
4. Ursachen von Pflegefehlern 19
4.1 Gesetzlicher Hintergrund
4.2 Personalstruktur 20
4.3 Personalfluktuation 21
4.4 Pflegefachkräftemangel 22
4.5 Leistungsverdichtung und Leistungsverhinderung 23
4.6 Privatisierung von Teilbereichen und Funktionspflege 25
5. Pflegefehler im Spiegel der Gerichte 26
5.1 Dekubitalulcera
5.2 Stürze 31
6. Pflegequalität 35
6.1 Das Pflege - Qualitätssicherungsgesetz ( PQsG )
6.2 Vermeidung von Pflegefehlern 38
6.2.1 Orientierung an Pflegestandards
6.2.2 Prüfungsbericht der Pflegekassen
6.3 Qualität in der Pflege sichern 40
7. Ausblick 42
8. Literaturverzeichnis 45
9. Zeitschriftenverzeichnis 47
10. Verzeichnis der Internetadressen 48
11. Abbildungsverzeichnis 49
12. Abkürzungsverzeichnis 50
13. Anhang 51
13.1 Expertenstandard Dekubitus
13.2 Interner Standard eines Pflegeheims in der Erprobung
14. Ehrenwörtliche Erklärung 56

Arbeit zitieren:
Einhaus, Brigitta Oktober 2003: Pflegefehler in stationären Pflegeeinrichtungen und ihre haftungsrechtlichen Folgen, Hamburg: Diplomica Verlag

Schlagworte:
Pflegerecht, Haftungsrecht, Pflegemängel, Sorgfaltspflichtverletzung, Pflegequalität

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