Personenzentrierte Umgestaltung der Eingliederungshilfe - Ein Vorschlag der Arbeits- und Sozialministerkonferenz
Chancen, Risiken, Modelle, Notwendigkeiten
- Art: Diplomarbeit
- Autor: Michael Doppel
- Abgabedatum: Februar 2010
- Umfang: 135 Seiten
- Dateigröße: 1,7 MB
- Note: 1,0
- Institution / Hochschule: Fachhochschule Erfurt Deutschland
- Bibliografie: ca. 60
- ISBN (eBook): 978-3-8428-0314-5
- Sprache: Deutsch
- Prämierung:
- Arbeit zitieren: Doppel, Michael Februar 2010: Personenzentrierte Umgestaltung der Eingliederungshilfe - Ein Vorschlag der Arbeits- und Sozialministerkonferenz, Hamburg: Diplomica Verlag
- Schlagworte: Sozialraumorientierung, Hilfeplanung, Personenzentrierte Hilfe, Eingliederungshilfe, Behindertenhilfe
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Diplomarbeit von Michael Doppel
Einleitung:
Kurzer Rückblick: Vor dem Hintergrund der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen hat die von der Arbeits- und Sozialministerkonferenz (im Folgenden: ASMK) im Jahre 1997 eingesetzte Bund-Länder-Arbeitsgruppe ein Vorschlagspapier zur Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe erarbeitet. Das Papier wurde von der 85. ASMK im November 2008 angenommen. Die Arbeits- und Sozialminister sehen im Vorschlagspapier ‘eine geeignete Grundlage für die weitere Vorbereitung der Reformgesetzgebung und stellen es zur Diskussion’. Die Diskussion hat stattgefunden, alle Verbände von Leistungserbringern, Angehörige und Betroffene haben Stellungnahmen abgegeben.
Am wesentlichsten im Vorschlagspapier erscheint mir der deutlich formulierte Wille, ‘die Eingliederungshilfe von einer überwiegend einrichtungszentrierten Hilfe zu einer personenzentrierten Hilfe neu auszurichten’. Diese Neuausrichtung beinhaltet aus praktischer Sicht m.E. vor allem zwei ungeklärte Aspekte, die ich in vorliegender Arbeit erhellen möchte:
Personenzentrierung - Was bedeutet das?
Umstellung der Finanzierung – wie könnte das gehen?
Notwendig erscheint mir das deshalb, weil zwar personenzentrierte Hilfen seit über zehn Jahren um sich greifen, aber:
bisher nahezu ausschließlich im Bereich der Gemeindepsychiatrie, dabei bis heute noch nicht flächendeckend, oft missverstanden, in einigen Regionen nur sehr formal und/oder bruchstückhaft umgesetzt sind und nicht inhaltlich ‘gelebt’ werden, und den Akteuren im weitaus größeren Bereich der Hilfen für Menschen mit geistiger Behinderung zumeist völlig unbekannt sind.
Die 86. ASMK hat aktuell (November 2009) auf Basis der vorangegangenen Diskussionen die Bundesregierung aufgefordert, die von der Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe tangierten Gesetzlichkeiten so zu reformieren, dass die Umsetzung der Vorschläge nicht formal behindert wird. Nach Aussage von Ulrich Krüger, Aktion Psychisch Kranke e.V., besteht parteiübergreifender Konsens im Bundestag, diese Gesetzesreform während der aktuellen Legislaturperiode vorzunehmen. Es wird also ernst, auch wenn auf der Ebene, die ich wahrnehme (Einrichtungsleiterinnen, Mitarbeiter, Geschäftsführerinnen) bei Leistungserbringern gegenwärtig eher eine Haltung wie ‘Abwarten und Tee trinken’ vorzuherrschen scheint.
Im folgenden will ich versuchen zu erhellen, wie vor Ort die praktische Umsetzung erfolgen könnte, ohne dass die Adressaten der Eingliederungshilfe oder die Leistungserbringer bei einer solch tiefgreifenden Reform mit ihren spezifischen Bedürfnissen auf der Strecke bleiben. Aus Sicht der Praxis, sowohl aus Sicht von Leistungserbringern, Kostenträgern wie auch den Adressaten ist die Umsetzung mit zahlreichen Fragen verknüpft. Auf einige, mir besonders schwerwiegend erscheinende, will ich im vorliegenden Text Antworten suchen. Denn für ‘die Praxis beginnt die Unmöglichkeit oft dort, wo der Wissenschaftler [und der Minister? M.D.] noch nicht einmal ernsthafte Schwierigkeiten sieht’, hat LUHMANN einst treffend formuliert.
Daneben möchte ich erhellen, was es mit der von der ASMK vorgeschlagenen Sozialraumorientierung auf sich hat. Ist das der gefühlte hundertdreizehnte Paradigmenwechsel der Sozialen Arbeit, gleich nach der Kundenorientierung (Nr. 112)? Und können oder sollten wir das auch aussitzen?
Inhaltsverzeichnis:
| Vorwort | 5 | |
| Einleitung | 7 | |
| 1. | Die Vorschläge der Arbeits- und Sozialministerkonferenz | 9 |
| 1.1 | Hintergrund: UN-Konvention über die Rechte der Menschen mit Behinderungen | 9 |
| 1.2 | Kernaussagen der ASMK zur Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe | 12 |
| 2. | Bedarfsermittlung und Teilhabemanagement | 19 |
| 2.1 | Personenzentrierte Teilhabeleistung | 19 |
| 2.1.2 | Der Personenzentrierte Ansatz | 20 |
| 2.2 | Hilfebedarfsermittlung | 22 |
| 2.2.1 | Anforderungen nach dem Personenzentrierten Ansatz | 22 |
| 2.2.2 | Ergänzende Anforderungen | 24 |
| 2.2.2.1 | Exkurs: Sozialraumorientierung in der Behindertenhilfe | 26 |
| 2.2.2.2 | Bedeutung und Potential sozialräumlicher Methoden für die Behindertenhilfe | 26 |
| 2.2.2.3 | Risiken | 32 |
| 2.2.2.4 | Notwendigkeiten | 35 |
| 2.2.3 | Konsequenzen für die Hilfeplanung | 37 |
| 2.2.4 | Zusammenfassung | 40 |
| 2.3 | Verfahren und Instrumente der Hilfeplanung | 42 |
| 2.4 | Kritische Würdigung der Verfahren | 46 |
| 2.4.1 | ‘Metzler-Verfahren’ | 46 |
| 2.4.2 | Integrierter Behandlungs- und Rehabilitationsplan | 50 |
| 2.4.3 | Individueller Hilfeplan | 53 |
| 2.4.4 | Integrierte Teilhabeplanung | 54 |
| 2.4.5 | Teilhabeplanung Rheinland-Pfalz | 55 |
| 2.5 | Auswertung | 57 |
| 3. | Widerstände | 57 |
| 4. | Personenzentrierte Finanzierung | 62 |
| 4.1 | Finanzierungsumstellung mittels Budgets | 67 |
| 4.2 | Finanzierungsmodelle (best practice) | 69 |
| 4.2.1 | Beispiel: Finanzierungsumstellung im Bereich der Eingliederungshilfe für psychisch behinderte Menschen in der Region Rostock | 69 |
| 4.2.2 | Beispiel ‘Community Care’ der Evangelischen Stiftung Alsterdorf | 76 |
| 4.2.3 | Beispiel: Zeitbasierte Finanzierung der Eingliederungshilfe in Erfurt | 80 |
| 4.3 | Auswertung der Modelle | 85 |
| 5. | Resümee | 89 |
| Literaturverzeichnis | 92 | |
| Anlagen: Die Beschlüsse der ASMK zur Eingliederungshilfe 2007-2009 | 97 | |
| 84. Arbeits- und Sozialministerkonferenz 2007 | 97 | |
| 85. Arbeits- und Sozialministerkonferenz 2008 | 100 | |
| Vorschlagspapier der Bund-Länder-Arbeitsgruppe ‘Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen’ der ASMK | 102 | |
| 86. Arbeits- und Sozialministerkonferenz 2009 | 118 | |
| Bund-Länder-Arbeitsgruppe ‘Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen’ der ASMK | 121 |
Textprobe:
Kapitel 4.2.2, Beispiel ‘Community Care’ der Evangelischen Stiftung Alsterdorf:
Hier nun eines der seltenen Beispiele aus der Eingliederungshilfe für geistig behinderte Menschen: Ein vielversprechender Ansatz ist der des in Hamburg praktizierten ‘Community Care’, vgl. MAAS 2006. Mit diesem Ansatz ist es gelungen, die Evangelische Stiftung Alsterdorf (ESA) völlig umzugestalten:
Einige Umgestaltungen waren der jüngsten bereits vorausgegangen: Nachdem das ‘ZEITmagazin’ 1979 – initiiert von unzufriedenen Mitarbeitern - ausführlich unter dem Titel ‘Schlangengruben in unserem Land. Heilanstalten – Schandflecke der deutschen Psychiatrie’ über die unfassbaren Zustände in der ESA berichtet hat, kam es zunächst in kurzer Zeit zu tiefgreifenden äußeren Veränderungen. Neubauten entstanden auf dem Gelände, die Betreuungsqualität wurde humaner. Wichtig festzuhalten ist, dass seither nahezu beständig Diskussionen innerhalb der Mitarbeiterschaft stattfanden, wie die Hilfeleistung weiter verbessert werden könne. Somit finden Veränderungsprozesse hier eine aufgeschlossene Mitarbeiterschaft vor.
Dennoch war die ESA bis zuletzt ein in sich weitgehend geschlossenes Dorf mitten in Hamburg, in dem knapp eineinhalb tausend Menschen mit Behinderungen in Großeinrichtungen auf dem Zentralgelände komplett versorgt wurden.
Vor dem Hintergrund, dass dieses Modell unzeitgemäß ist, vor dem Hintergrund aber auch erheblicher wirtschaftlicher Probleme orientierte sich die ESA neu. Sie befasste sich intensiv mit dem ‘Community - Care’- Konzept aus der ‘independent living’-Bewegung und beschloss, sich in diese Richtung weiterzuentwickeln. Das Konzept von Community Care ist eng mit der Inklusionsvorstellung im Sinne einer vollständigen gesellschaftlichen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen verknüpft. Die Grundlagen des Konzepts von Community Care, von Unterstützung im Gemeinwesen liefern das Normalisierungsprinzip und die Kritik an der institutionalisierten Anstaltsversorgung, die auch in den heute verbreiteten gemeindeintegrierten kleineren Heimen (die ja noch immer als Großeinrichtungen definiert sind) ihre Berechtigung hat. Ohne die dem Normalisierungsprinzip innewohnenden Komponenten, ohne die durch das Normalisierungsprinzip erfolgten Anstöße ist Community Care nicht denkbar, wenn es sich nicht auf eine rein physische Anwesenheit von Menschen mit geistiger Behinderung im Gemeinwesen beschränken soll, deren Versorgung und Betreuung aber weiterhin einen institutionalisierten Charakter im Sinne des Anstaltswesens hätte.
Mit dem Hamburger Senat wurde ein Vertrag zur budgetneutralen Umstellung geschlossen (Trägerbudget): Zum Stichtag konnte der Dezentralisierungs- bzw. Konversionsprozess der ‘Großanstalt’ relativ frei von der ESA angegangen werden mit der Sicherheit eines für drei Jahre festgeschriebenen Budgets.
Es wurden alle stationären Wohn- und sonstigen Angebote dezentralisiert und häufig ambulantisiert. Alle meint die Hamburger Besonderheit, dass die Dezentralisierung zugunsten ambulanter und kleiner stationärer Angebote in Form mehrerer beieinander liegender Wohnungen auch für Menschen mit schwerster geistiger bzw. Mehrfachbehinderung umgesetzt wurde. Schließlich wurde sogar das getan, woran anfangs niemand glauben mochte, die geschlossene Station der Menschen mit dem allerhöchsten Störpotential bzw. Selbst- und Fremdgefährdung wurde aufgelöst und gemeindeintegriert dezentralisiert. Dass dies gelang, ist ein weiterer Beleg für den engen Zusammenhang von Institutionalisierung und kritischen Verhaltensweisen.
Basis der Umgestaltung aus Perspektive der Nutzerinnen war die ‘Individuelle Assistenzplanung’; sie erfasst auf persönliche Ziele und Wünsche und formuliert daraus den Bedarf an individueller Begleitung; sie ähnelt der verbreiteten ‘Persönlichen Zukunftsplanung’.
Auf dem Anstaltsgelände (in bester City-Lage) wurden nach dem Wegzug von Bewohnern Einkaufszentren, Läden, Cafés geschaffen, wo sich völlig unverkrampfte Möglichkeiten der Begegnung von ‘Normalen’ mit behinderten Menschen ergeben. Mittlerweile leben fast alle von der ESA betreuten Menschen in Hamburg und Schleswig-Holstein entweder ambulant als Mieter oder in kleinen Gemeinschaftswohnformen vom Einzel- bis zum Vierpersonenappartement. Eben auch jene, die schwere Behinderungen aufweisen und jene, die bisher ‘geschlossen’ auf dem Gelände untergebracht waren. Interessanterweise stößt dieses Projekt gerade sozialräumlich an vorher so deutlich nicht gesehene Grenzen:
Zur Zeit appelliert die ESA öffentlich an die Hamburger Wohnungswirtschaft und die Politik, Menschen mit Behinderungen nicht mehr den Abschluss eigener Mietverträge zu verweigern. Offensichtlich sind den Vermietern damit verbundene ‘Risiken’ zu groß, und somit muss die ESA selbst als Zwischenmieter auftreten.
Den Verantwortlichen ist bewusst geworden, dass Community Care noch einen langen Weg vor sich hat. Der Gesellschaft fehlt genau das, was gebraucht wird: die Bereitschaft oder Fähigkeit zu ‘Care’. Um hier eine gesellschaftlich-kulturelle Kehrtwende zu erreichen, vermisst die ESA sowohl politisch-administrative Unterstützung u.a. des Hamburger Senats und seiner Sozialbehörden als auch die Unterstützung der anderen, um Macht, Geld und Einfluss fürchtenden Anbieter der Behindertenhilfe.
Es zeigt sich, dass den Mitarbeitern der Behindertenhilfe das know-how fehlt, Netzwerke zu bilden für die vielen Menschen, die diese Fähigkeit unter jahrzehntelangen hospitalisierenden und abschirmenden Bedingungen verloren haben. Th. MAAS und die ESA vertreten – zu Recht, und damit im Gegensatz zu vielen anderen Leistungserbringern - die Ansicht, dass die gegenwärtige Ausbildungspraxis völlig unzureichend ist und künftig Heilerziehungspfleger nicht mehr benötigt werden, denn erwachsene Menschen mit Lernschwierigkeiten benötigen weder ‘Heilung’ noch ‘Erziehung’. Lediglich ggf. etwas Pflege. Benötigt werden hochflexible, systemisch denkende Assistenten . Die ESA-eigene Fachschule für Heilerziehungspflege hat ihre Ausbildung entsprechend umgestaltet und bietet daneben nun vierwöchige Lehrgänge für Mitarbeiter aus der Praxis an. Inhalte u.a.:
Soziale Karte (allgemein und spezifisch), Soziales System / Systemtheorie, Kontakte herstellen und pflegen, Denken in ‘normalen’ Systemen und Netzwerken, Soziales Umfeld (Angehörige und andere Dienstleister) angemessen unterstützen Appellieren an die Verantwortung und Pflichten des Menschen mit Lernschwierigkeiten.
Somit ist das Community-Care-Konzept brauchbar, um Großeinrichtungen gemeindenah zugunsten sehr individueller und normaler Wohnformen zu dezentralisieren. Es betont im Gegensatz zur neoliberalen Überbetonung der Selbstbestimmung den Fürsorgeaspekt; gerade für die ‘Schwächsten’, die Menschen mit schwersten Behinderungen. Da Community Care gerade in die Gesellschaft vordringt, bedarf es der Ergänzung mittels sozialräumlicher Methoden, um Tendenzen von Vereinsamung, Verwahrlosung und Suchtverhalten entgegenzuwirken.
Die ESA hat das selbst wahrgenommen und richtet sich entsprechend anders aus. Es darf also damit gerechnet werden, dass dies auf längere Sicht das ‘best-practice-Modell’ der Eingliederungshilfe für Menschen mit (auch schwerwiegender) geistiger Behinderung sein wird.
Der Weg jedoch wird noch ein langer sein, bis der mit der Professionalisierung sozialer Arbeit einhergegangene Verlust von ‘sozialem Kitt’ und solidarischem Potential wieder wettgemacht sein wird.
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Link zur Arbeit:
http://www.diplom.de/ean/9783842803145
Arbeit zitieren:
Doppel, Michael Februar 2010: Personenzentrierte Umgestaltung der Eingliederungshilfe - Ein Vorschlag der Arbeits- und Sozialministerkonferenz, Hamburg: Diplomica Verlag
Schlagworte:
Sozialraumorientierung, Hilfeplanung, Personenzentrierte Hilfe, Eingliederungshilfe, Behindertenhilfe



