Bachelor + Master Publishing
811 Bachelorarbeiten, 533 Masterarbeiten, 10.103 Diplomarbeiten

Die Personengesellschaft im deutschen und luxemburgischen Steuerrecht

Kritischer Rechtsvergleich

Die Personengesellschaft im deutschen und luxemburgischen Steuerrecht
Über dieses Buch
  • Art: Magisterarbeit
  • Autor: Max Kremer
  • Abgabedatum: Juli 2005
  • Umfang: 116 Seiten
  • Dateigröße: 510,2 KB
  • Note: 1,0
  • Institution / Hochschule: Universität zu Köln Deutschland
  • ISBN (eBook): 978-3-8324-9093-5
  • ISBN (Paperback) :
    978-3-8324-9093-5 P
  • ISBN (CD) :978-3-8324-9093-5 CD
  • Sprache: Deutsch
  • Prämierung:
  • Arbeit zitieren: Kremer, Max Juli 2005: Die Personengesellschaft im deutschen und luxemburgischen Steuerrecht, Hamburg: Diplomica Verlag
  • Schlagworte: Luxemburg, Transparenzprinzip, Sonderbetriebsvermögen, Gewerbesteuer, Vermögenssteuer

Magisterarbeit von Max Kremer

Einleitung:

Das deutsche Einkommensteuerrecht ist eines der Kompliziertesten überhaupt. Die wenigsten Bürger, sogar die wenigsten Anwälte, haben einen Überblick über die enorme Masse von Gesetzesregelungen und Rechtsprechungen. In der Literatur wird das aktuelle Einkommensteuerrecht als „unübersichtlich, widersprüchlich und unverständlich“ kritisiert.

Seit längerem wird in deutschen Steuerwissenschaftler- und Steuerpraktisierkreisen davon gesprochen ein einfaches und übersichtlicheres Einkommensteuerrecht zu entwickeln, das für jedermann verständlich und akzeptabel ist, und bei dem die dahinter stehenden Gerechtigkeitsprinzipien wieder für jedermann deutlich erkennbar sind.

Dies gilt besonders für die Besteuerung der Personengesellschaften in Deutschland. Aufgrund der wenigen gesetzlichen Regelungen beruht das Steuerrecht der Personengesellschaften größtenteils auf der Rechtsprechung des BFH.

Das luxemburgische und deutsche Unternehmensteuerrecht unterscheidet bei der Besteuerung von Gesellschaften grundsätzlich zwischen Personen- und Kapitalgesellschaften. Die Kapitalgesellschaften unterliegen dem Körperschaftssteuersystem und die Personengesellschaften werden nach den Prinzipien des Einkommensteuergesetzes besteuert. Die Besteuerung der Unternehmen ist bisher sowohl in Luxemburg als auch in Deutschland von der Rechtsform geprägt, in der die Unternehmen auf dem Markt auftreten.

Es gibt mehrere Gründe, die Besteuerung der Personengesellschaften in Deutschland mit der in Luxemburg zu vergleichen. Zum einen wurde zu Kriegsbeginn am 10. Mai 1940 in Luxemburg die gesamte Gesetzgebung betreffend die direkten und indirekten Steuern komplett durch die deutsche Gesetzgebung ersetzt. Nach Kriegsende wurde durch großherzoglichen Erlass vom 26. Oktober 1944 die deutsche Gesetzgebung der direkten Steuern beibehalten. Für die indirekten Steuern wurde aber das Vorkriegssystem wieder eingeführt.

Zum anderen wurden erst im Jahre 1996 in Luxemburg neue Gerichtsbarkeiten erster und zweiter Instanz eingeführt, deren Kompetenzen sich aber auf die direkten Steuern beschränken. Bis zu diesem Zeitpunkt war die Gerichtsbarkeit erster Instanz der Direktor der Finanzverwaltung und die Gerichtsbarkeit zweiter Instanz der Luxemburger Staatsrat. Dies erklärt auch, wieso es in Luxemburg fast keine Rechtsprechung betreffend die direkten Steuern gibt: der Direktor der Finanzverwaltung hat grundsätzlich verweigert, seine sogenannten „Urteile“ zu veröffentlichen. Erst seit der Einführung der neuen Gerichtsbarkeiten sind in Luxemburg veröffentlichte Urteile erster Instanz verfügbar. Sind heutzutage einkommensteuerliche Fragen in Luxemburg weder gesetzlich noch durch die rare Rechsprechung geklärt, so sind noch immer die deutsche Rechtsprechung und Literatur wegweisend.

Bevor wir uns der Besteuerung der Personengesellschaften widmen, befassen wir uns kurz mit den gesellschaftsrechtlichen Grundlagen dieser Gesellschaftsformen in Deutschland und in Luxemburg. Danach erläutern wir kurz die Besteuerungsunterschiede mit Kapitalgesellschaften um uns später den Reformvorschlägen zu widmen. Zuletzt wenden wir uns den Personengesellschaften im Hinblick auf die Gewerbesteuer, die Vermögenssteuer und die Mehrwertssteuer zu. Die komplexen Themen des Gesellschafterwechsels bei Personengesellschaften, der Übertragung von Mitunternehmeranteilen und des internationalen Steuerrechts werden nicht behandelt, da sie bei weitem den Rahmen dieser Arbeit sprengen würde.

Inhaltsverzeichnis:

1. Einleitung und Historie 5
2. Das Konzept der Personengesellschaft 7
2.1 Allgemeine Definition der Personengesellschaft 8
2.1.1 Deutschland 8
2.1.2 Luxemburg 9
2.2 Gesellschaftsrechtliche Grundlagen der Personengesellschaft 9
2.2.1 Die deutschen Personengesellschaften 10
2.2.1.1 Die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GBR) 10
2.2.1.2 Die offene Handelsgesellschaft (OHG) 11
2.2.1.3 Die Kommanditgesellschaft (KG) 12
2.2.1.4 Die Partnerschaft 13
2.2.1.5 Die Partenreederei 14
2.2.1.6 Die europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung 14
2.2.2 Die luxemburgischen Personengesellschaften 15
2.2.2.1 Die Partizipationsgesellschaft 16
2.2.2.2 Die momentane Gesellschaft 16
2.2.2.3 Die Gesellschaft unter gemeinsamen Namen 17
2.2.2.4 Die einfache Kommanditgesellschaft 17
2.2.2.5 Die Zivilgesellschaft 18
2.2.2.6 Die Genossenschaft 18
2.2.2.7 Die europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung 20
2.3 Steuerrechtliche Grundlagen der Personengesellschaften 21
2.3.1 Einleitung und Definition 21
2.3.2 Das Transparenzprinzip im Sinne der Einkommensteuer 22
2.3.2.1 Steuerrechtssubjektivität der Personengesellschaft 24
2.3.2.1.1 Gesellschafter als Einkommensteuersubjekte 25
2.3.2.1.2 Gesellschaft als partielles Steuersubjekt 25
2.3.2.1.3 Kritik 26
2.3.3 Einheitstheorie versus Bilanzbündeltheorie 28
2.3.3.1 Bilanzbündeltheorie 28
2.3.3.2 Einheitstheorie 29
2.3.3.3 Luxemburger Steuerrechtsentwicklung 29
2.4 Der Gewinn der deutschen und luxemburgischen Personengesellschaft 30
2.4.1 Ermittlung des Gewinns 30
2.4.1.1 Das Betriebsvermögen 30
2.4.1.1.1 Gesamthandsvermögen 30
2.4.1.1.2 Sonderbetriebsvermögen 31
2.4.1.1.2.1 Notwendiges Sonderbetriebsvermögen I 32
2.4.1.1.2.2 Notwendiges Sonderbetriebsvermögen II 32
2.4.1.1.2.3 Gewillkürtes Sonderbetriebsvermögen 33
2.4.1.2 Betriebsvermögensvergleich oder Überschussrechnung 33
2.4.1.2.1 Der Betriebsvermögensvergleich 33
2.4.1.2.2 Die Einnahme-Überschuss-Rechnung 35
2.4.1.3 Zweistufige Gewinnermittlung 35
2.4.1.3.1 Erste Stufe - §15 Abs. 1 Nr. 2 1. Halbsatz EStG 36
2.4.1.3.2 Zweite Stufe - §15 Abs. 1 Nr. 2 2. Halbsatz EStG 36
2.4.1.4 Gewinnverteilung 38
2.4.1.4.1 Sonderbilanzen 38
2.4.1.4.2 Ergänzungsbilanzen 39
2.4.2 Besteuerung der Einkünfte der Personengesellschaft 40
2.4.2.1 Steuerrechtliche Qualifikation der Einkünfte 40
2.4.2.2 Einkommensteuerlicher Begriff des Gewerbebetriebs 40
2.4.2.2.1 Positive Abgrenzungsmerkmale 41
2.4.2.2.1.1 Selbständigkeit 41
2.4.2.2.1.2 Nachhaltigkeit 41
2.4.2.2.1.3 Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr 42
2.4.2.2.1.4 Gewinnerzielungsabsicht 42
2.4.2.2.2 Negative Abgrenzungsmerkmale 42
2.4.2.2.3 Gewerbebetrieb kraft Rechtsform 42
2.4.2.3 Mitunternehmerschaft 43
2.4.2.3.1 Mitunternehmerinitiative 44
2.4.2.3.2 Mitunternehmerrisiko 45
2.4.3 Gewerbliche Einkünfte 45
2.4.3.1 Umqualifizierung anderer Einkünfte in gewerbliche 46
2.4.3.1.1 Abfärbetheorie, Infektionstheorie & Durchsäuerungstheorie 46
2.4.3.1.1.1 Geringfügige gewerbliche Tätigkeit 49
2.4.3.1.1.2 Vermeidung der Abfärbewirkung 50
2.4.3.1.2 Betriebsaufspaltung 51
2.4.3.1.2.1 Sachliche Verflechtung 52
2.4.3.1.2.2 Persönliche Verflechtung 52
2.4.3.1.3 Gewerbliche Prägung 53
2.4.3.1.4 Zebragesellschaft 55
3. Besteuerungsunterschiede mit Kapitalgesellschaften 56
3.1 Einfluss der Besteuerung auf die Rechtsformwahl 56
3.1.1 Unterschiedliche Zurechnung von Gewinnen 56
3.1.2 Unterschiedliche Steuersätze 59
3.1.3 Anerkennung schuldrechtlicher Beziehungen 61
3.1.4 Behandlung von Verlusten 62
3.1.5 Leistungsvergütungen an die Gesellschafter 63
3.1.6 Fazit und Kritik 64
4. Lösungsvorschläge und Reformüberlegungen 65
4.1 Das Optionsmodell 67
4.1.1 Vor- und Nachteile des Optionsmodells 67
4.1.2 Zukunft des Optionsmodells 69
4.2 Die Teilhabersteuer 69
4.3 Dual Income Tax 69
4.4 Kölner Entwurf 70
4.5 Das Kirchhof-Konzept: Einkommensteuergesetzbuch 71
4.6 Senkung der Steuersätze 71
4.7 Flat Tax 73
4.8 Luxemburger Reformvorschläge 74
4.9 Bewertung der Konzepte und Modelle 74
5. Besondere Formen von Personengesellschaften 74
5.1 GmbH & Co. KG 74
5.1.1 Definition 74
5.1.2 Problemstellung 75
5.1.3 Stellungnahme 76
5.2 Doppelstöckige Personengesellschaften 77
5.2.1 Definition 77
5.2.2 Problemstellung 77
5.2.3 Stellungnahme 80
5.3 Zebragesellschaft 81
5.3.1 Definition 81
5.3.2 Problemstellung 81
5.3.3 Stellungnahme 82
5.4 Familienpersonengesellschaft 82
5.4.1 Definition 82
5.4.2 Problemstellung 83
5.4.3 Stellungnahme 84
5.5 Vermögensverwaltende Personengesellschaft 84
5.5.1 Definition 84
5.5.2 Problemstellung 85
5.5.3 Stellungnahme 87
6. Die Personengesellschaft im Hinblick auf die anderen Steuern 89
6.1 Direkte Steuern 89
6.1.1 Gemeindegewerbesteuer 89
6.1.1.1 Beginn und Ende der Gewerbesteuerpflicht 90
6.1.1.2 Ermittlung der Gewerbesteuer 91
6.1.1.3 Tarif und Freibetrag 92
6.1.1.4 Ausblick 95
6.1.2 Vermögenssteuer (impôt sur la fortune) 96
6.1.2.1 Rechtsgrundlagen der Vermögenssteuer 96
6.1.2.2 Subjektive Steuerpflicht 97
6.1.2.3 Objektive Steuerpflicht 97
6.1.2.4 Tarif und Freibetrag 98
6.1.2.5 Ausblick 99
6.2 Indirekte Steuern 99
6.2.1 Umsatzsteuer 99
6.2.1.1 Steuersubjekte 100
6.2.1.2 Tarif 100
6.2.1.3 Umsatzsteuer im europäischen Vergleich 101
7. Wesentliche Unterschiede Luxemburg / Deutschland 102
8. Fazit 103
Literaturverzeichnis 106
8.1 Deutschland 106
8.2 Luxemburg 114
8.3 Belgien 116
8.4 Frankreich 116

Automatisiert erstellter Textauszug:

Die persönliche Verflechtung besteht, wenn die hinter den beiden Unternehmen stehenden Personen einen einheitlichen Betätigungswillen in Bezug auf die vermietete oder überlassene wesentliche Betriebsgrundlage haben, das heißt eine Beherrschungsidentität vorliegt.231 Die Konsequenz ist die Fiktion eines steuerlich einheitlichen Unternehmens: die Einkünfte der Besitzgesellschaft werden für alle an dieser Gesellschaft Beteiligten in gewerbliche umqualifiziert.232 Auch in Luxemburg existiert, wie schon erwähnt, diese Umqualifizierung der Einkünfte in gewerbliche im Rahmen einer Betriebsaufspaltung. In einem Urteil des Staatsrates von 1982 wurden die Mieteinkünfte einer Personengesellschaft als gewerbliche umqualifiziert. Das Urteil wurde damit begründet, dass die Vermietergesellschaft die gewerblich geprägte Gesellschaft beherrscht und das vermietete Haus einen wichtigen Bestandteil der gewerblichen Tätigkeit darstelle. In einem Urteil des Verwaltungsgerichtes von 1998 wurde weiterhin sachliche Verflechtung [...]

der neuen Rechtsprechung vom Grundsatz der Proportionalität aus.217 Die Abfärbetheorie ist also in dem Fall zu verneinen, wo der Anteil der gewerblichen Einkünfte am Gesamtumsatz von ganz untergeordneter Bedeutung ist.218 Die für die Praxis wichtige Frage, wo genau aber die Grenze219 zwischen „geringfügig“ und „äußerst gering“ liegt, weiß niemand so richtig zu beantworten.220 Der BFH hat in seinem Beschluss von 1999 nur festgestellt, dass die gewerblichen Einnahmen deutlich unter der Freibetragsgrenze des §11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 GewStG lagen. Kirchhof und Reiß sind der Meinung, dass diese Rechtsprechung noch zu spannenden Streitigkeiten führen wird. Wehrheim und Brodthage haben versucht eine Antwort auf diese Frage zu finden und schlagen folgendes überzeugendes Schema vor: „Beträgt der Anteil der gewerblichen Tätigkeit an den Betriebseinnahmen oder –ausgaben weniger als 5 %, liegt keine Infektion vor. Liegt der Anteil zwischen 5 und 10 %, ist der Gewerbesteuerfreibetrag hinzuzuziehen. Beträgt der Gewerbeertrag des gewerblichen Teilbetriebs unter 24.500 Euro, bedarf es keines Schutzes des Gewerbesteueraufkommens. Wird aber die 24.500 Euro- oder die 10 % Grenze überschritten, ist eine Gewerblichkeit der gesamten Tätigkeit anzunehmen.“221 Weder die Luxemburger Rechtsprechung noch die Literatur haben sich mit der Frage der geringfügigen gewerblichen Tätigkeit auseinandergesetzt. [...]

handelt es sich um eine eigenständige Theorie? Im Normalfall wird die Tätigkeit von der Personengesellschaft selbst ausgeübt, und nicht von den Gesellschaftern. Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit können jedoch nur erzielt werden, wenn die beteiligten Personen bestimmte berufliche Qualifikationen aufweisen. Berufsfremde209 Personen führen zu einer Umqualifizierung der von der Gesellschaft erzielten Einkünfte in gewerbliche. Bei berufsfremden Personen kann also keine gemeinsame freiberufliche Tätigkeit im Rahmen einer Gesellschaft ausgeübt werden,210 eine einzige211 berufsfremde Person reicht, um alle Einkünfte der Personengesellschaft in gewerbliche umzuqualifizieren. Bei der Durchsäuerungstheorie scheint es sich nur um eine Abwandlung der „Abfärbetheorie“ zu handeln. Obwohl es in Luxemburg keinen Gesetzestext und keine Rechtsprechung in dieser Domäne gibt, sind die Autoren aus einem sich einig, dass eine (mit Personengesellschaft bestehend Bauunternehmer [...]

Arbeit zitieren:
Kremer, Max Juli 2005: Die Personengesellschaft im deutschen und luxemburgischen Steuerrecht, Hamburg: Diplomica Verlag

Schlagworte:
Luxemburg, Transparenzprinzip, Sonderbetriebsvermögen, Gewerbesteuer, Vermögenssteuer

Entdecken Sie mehr zum Thema

diplom.de
Bachelor + Master Publishing

Hermannstal 119 k
22119 Hamburg

Fon: +49 (0) 40 655992-0
Fax: +49 (0) 40 655992-22

Service-Telefon

Rufen Sie uns an:
+49 (0) 40 655992-0

Mo-Fr
09.00-16.00 Uhr

diplom.de in den Medien

Folgen Sie uns bei Twitter & werden Sie diplom.de-Fan bei Facebook!
Schreibtipps unserer Lektoren, Neuigkeiten aus dem Verlagsalltag und das Expertenwissen unserer Autoren als Tweet & Post!
Wir freuen uns auf Sie!

diplom.de BACHELOR + MASTER PUBLISHING

Bachelorarbeiten, Masterarbeiten, Diplomarbeiten, Magisterarbeiten, Dissertationen und andere Abschlussarbeiten aus allen Fachbereichen und Hochschulen können Sie bei uns als eBook sofort per Download beziehen oder sich auf CD oder als Buch zusenden lassen. Seit mehr als 15 Jahren ist diplom.de der seriöse, professionelle und erfolgreiche Partner für die Veröffentlichung wissenschaftlicher Abschlussarbeiten.

© Diplomica Verlag GmbH 1996-2011, AG Hamburg HRB 80293 - GF Björn Bedey, USt-IdNr.: DE214910002 - Verkehrsnummer: 12285 - Impressum
Index der Arbeiten - Index der Autoren