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Personal Service Agenturen

Chancen und Risiken eines neuen arbeitsmarktpolitischen Instruments

Personal Service Agenturen
Über dieses Buch
  • Art: Diplomarbeit
  • Autor: Heike Eekhoff
  • Abgabedatum: Mai 2004
  • Umfang: 183 Seiten
  • Dateigröße: 1,1 MB
  • Note: 1,0
  • Institution / Hochschule: Carl-von-Ossietzky-Universität Oldenburg Deutschland
  • ISBN (eBook): 978-3-8324-8139-1
  • ISBN (Paperback) :
    978-3-8324-8139-1 P
  • ISBN (CD) :978-3-8324-8139-1 CD
  • Sprache: Deutsch
  • Prämierung:
  • Arbeit zitieren: Eekhoff, Heike Mai 2004: Personal Service Agenturen, Hamburg: Diplomica Verlag
  • Schlagworte: Hartz-Reform, Arbeitnehmerüberlassung, Agentur für Arbeit, Zeitarbeit, PSA

Diplomarbeit von Heike Eekhoff

Einleitung:

Im Dezember 2001 gab der Bundesrechnungshof fehlerhafte Vermittlungsstatistiken der Bundesanstalt für Arbeit bekannt. Die Bundesregierung reagierte auf diesen „Vermittlungsskandal“ mit einem Zweistufenplan. Neben einigen Sofortmaßnahmen wurde eine unabhängige Sachverständigenkommission „Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“ unter der Leitung von VW-Vorstand Peter Hartz ins Leben gerufen. Die ursprüngliche Aufgabe der „Reorganisation der Bundesanstalt für Arbeit und die Erarbeitung einer effektiveren Arbeitsvermittlung“ erweiterte die 15-köpfige Kommission und machte den Abbau von 2 Millionen Arbeitslosen in drei Jahren zum Ziel des Gesamtkonzeptes. Im August 2002 stellte die so genannte Hartz-Kommission ihren Abschlussbericht der Öffentlichkeit vor und präsentierte insgesamt 13 Module, darunter auch das zum „Herzstück“ der Hartz-Reform gekürte Modul 8 „Aufbau von Personal Service Agenturen – Betriebsnahe Weiterbildung – Integration von Schwervermittelbaren“. Im Auftrag der Bundesanstalt für Arbeit sollen die Agenturen vermittlungsorientierte Arbeitnehmerüberlassung betreiben und auf diese Weise Arbeitslose in den ersten Arbeitsmarkt integrieren, so die Idee der Kommission. Mit einer ungeahnten Geschwindigkeit bei der Gesetzgebung wurde auf Grundlage des Berichtes schon im Dezember 2002 das Erste Gesetz für moderne Dienstleistungen verabschiedet und lieferte unter anderem die Rahmenbedingungen für die Einrichtung von Personal Service Agenturen. Jedes Arbeitsamt ist mit in Krafttreten des Gesetzes zum 1.1.2003 verpflichtet mindestens eine Personal Service Agentur aufzubauen. Der Kommissionsbericht wie auch die daraus resultierenden Gesetze wurden in der Öffentlichkeit sehr unterschiedlich bewertet. Auch die geplante Einrichtung von Personal Service Agenturen wurde heftig diskutiert und nicht selten in Frage gestellt.

Problemstellung:

Gut ein Jahr nachdem die erste PSA ihre Arbeit aufgenommen hat, ist es interessant eine Bilanz zu ziehen. Die vorliegende Arbeit hat sich daher zur Aufgabe gemacht, die Chancen und Risiken des Instrumentes gegenüberzustellen. Im Mittelpunkt der Arbeit steht daher die Frage: Bestätigen sich die Befürchtungen oder überwiegen die Chancen des neuen arbeitsmarktpolitischen Instrumentes? Die Antwort darauf wird in Kapitel 5 bzw. im Fazit (vgl. Kapitel 6) gegeben, wenn gleich auch zum heutigen Zeitpunkt nur eine kurzfristige Analyse des Instruments PSA möglich ist, da es sich ja um eine relativ neue Einrichtung handelt. Der mittel- und langfristige Erfolg oder Misserfolg kann erst in einigen Jahren evaluiert werden.

Die Vor- und Nachteile sowie deren Wahrnehmung von den unterschiedlichen Beteiligten wurde praxisorientiert ermittelt, um möglichst aktuelle Stimmungen aufzeigen zu können. Zwei aus diesem Grund durchgeführte Befragungen (Befragung von Untenehmen der Region Weser Ems und Nordwest in Hinblick auf ihre PSA-Nutzung, Befragung von Zeitarbeitsfirmen (Teilnahme am PSA-Ausschreibungsverfahren, Konkurrenzsituation)) und zahlreiche Interviews gewährleisten diese praxisnahe Auseinandersetzung und finden sich im Anhang (vgl. Anhang A.1 und A.4).

Gang der Untersuchung:

Die vorliegende Arbeit gliedert sich in sechs Kapitel. Die Einleitung, verbunden mit der Darlegung der Zielsetzung und des Aufbaus der Arbeit, beinhaltet das erste Kapitel. Im darauf folgenden Kapitel 2 werden die Grundlagen der Beschäftigungsform Arbeitnehmerüberlassung erläutert, die für die zugrunde liegenden Strukturen, Wirkungsweise und zum Verständnis des Instrumentes Personal Service Agentur von großer Bedeutung sind. Nach einer Darstellung der wirtschaftlichen Entwicklung der Zeitarbeit wird auch das Konzept der vermittlungsorientierten Zeitarbeit vorgestellt.

Das dritte Kapitel thematisiert zunächst die Einrichtung und den Betrieb von Personal Service Agenturen und erläutert unter anderem die Vertragsgestaltung mit den Agenturen für Arbeit. Im Anschluss daran folgt in Kapitel 4 eine Übersicht über den Stand der Umsetzung. Das fünfte Kapitel widmet sich der Diskussion um Chancen und Risiken des Instrumentes Personal Service Agenturen. Das letzte und sechste Kapitel der Arbeit schließt mit einer persönlichen Einschätzung und Anregungen hinsichtlich des weiteren Untersuchungsbedarfes.

Da zu dem Thema „Personal Service Agenturen“ erst sehr wenige Publikationen existieren, die sich einer ausführlichen Diskussion der Vor- und Nachteile widmen, fällt diese Arbeit etwas umfangreicher aus. Der Anhang nimmt einen, möglicherweise ungewohnt, hohen Stellenwert ein. Diese sehr umfassende Darstellung dient jedoch dazu, die durch die beiden durchgeführten Befragungen gewonnenen Ergebnisse nicht auf wenige Erkenntnisse reduzieren zu müssen und bietet zudem die Möglichkeit durch viele Beispiele (PSA-Berichterstattung, Mustervertrag, Ausschreibungsmuster, etc.) sehr praxisorientierte Informationen zur Verfügung zu stellen, die mithilfe der großen Gesprächs- und Diskussionsbereitschaft der Beteiligten zusammengetragen werden konnten.

Inhaltsverzeichnis:

Vorwort 1
Inhaltsverzeichnis 2
Verzeichnis der Abkürzungen 6
Verzeichnis der Abbildungen 9
Verzeichnis der Tabellen 10
1. Einleitung 11
1.1 MOTIVATION UND ZIELSETZUNG DER ARBEIT 12
1.2 AUFBAU DER ARBEIT 12
2. Die Beschäftigungsform Arbeitnehmerüberlassung 14
2.1 ENTSTEHUNG UND DEFINITION DER GEWERBSMÄßIGEN ARBEITNEHMERÜBERLASSUNG 15
2.1.1 Geschichtlicher Hintergrund 15
2.1.2 Definition und Prinzip 16
2.2 MOTIVE FÜR ARBEITNEHMERÜBERLASSUNG 17
2.2.1 Nutzungsmotive aus Unternehmenssicht 18
2.2.2 Gründe für eine Aufnahme einer Zeitarbeitsbeschäftigung 21
2.3 MÖGLICHE RISIKEN DER ARBEITNEHMERÜBERLASSUNG 23
2.3.1 Risiken aus Unternehmenssicht 24
2.3.2 Risiken aus Arbeitnehmersicht 25
2.4 WIRTSCHAFTLICHE ENTWICKLUNG DER ARBEITNEHMERÜBERLASSUNG 28
2.4.1 Entwicklung der Arbeitnehmerüberlassung in Deutschland 28
2.4.2 Arbeitnehmerüberlassung im europäischen Vergleich 30
2.5 ARBEITNEHMERÜBERLASSUNG ALS ARBEITSVERMITTLUNGSVARIANTE 32
2.5.1 Konzept der vermittlungsorientierten Arbeitnehmerüberlassung 32
2.5.2 Das START - Modell 34
3. Einrichtung und Betrieb von Personal Service Agenturen 36
3.1 GESETZLICHE RAHMENBEDINGUNGEN 37
3.2 AUFGABEN UND WIRKUNGSWIESE 37
3.3 ZIELGRUPPE DER PERSONAL SERVICE AGENTUREN 38
3.4 DAS VERGABEVERFAHREN - DIE STANDARDVARIANTE 39
3.5 ALTERNATIVE REALISIERUNGSMÖGLICHKEITEN 42
3.6 VERTRAGSGESTALTUNG ZWISCHEN AGENTUR FÜR ARBEIT UND PERSONAL SERVICE AGENTUR 43
3.6.1 Gegenstand des Vertrages 44
3.6.2 Honorar der Personal Service Agenturen 44
3.7 DAS BESCHÄFTIGUNGSVERHÄLTNIS BEI EINER PERSONAL SERVICE AGENTUR 47
3.8 TARIFLICHE BINDUNG FÜR PERSONAL SERVICE AGENTUREN 48
4. Personal Service Agenturen - Stand der Umsetzungen 50
4.1 EINE BESTANDSAUFNAHME 51
4.1.1 Bestandsentwicklung der Personal Service Agenturen 51
4.1.2 Insolvenz der Firma Maatwerk GmbH 53
4.1.3 Ausgaben für Personal Service Agenturen 54
4.2 DETAILS ZU DEN AKTUELLEN PERSONAL SERVICE AGENTUREN 54
4.2.1 Betriebszweck der PSA-Betreiber 55
4.2.2 Vereinbarungen zwischen Agentur für Arbeit und Personal Service Agenturen 57
4.3 STRUKTUR DER PSA-BESCHÄFTIGTEN 58
4.3.1 Vereinbarte Zielgruppe 59
4.3.2 Sozio-ökonomische Merkmale der PSA-Beschäftigten 59
4.3.3 PSA-Einsätze nach Branchen und Tätigkeiten 61
4.3.4 Gründe für den Austritt aus einer Personal Service Agentur 62
4.4 IN ANSPRUCHNAHME DURCH UNTERNEHMEN 63
5. Chancen und Risiken des Instrumentes „PSA“ 66
5.1 CHANCEN DER PERSONAL SERVICE AGENTUREN 67
5.1.1 Verbleib der Arbeitnehmer/Innen im Beschäftigungssystem 67
5.1.2 Positive Eingliederungseffekte 68
5.1.3 Schaffung neuer Arbeitsplätze durch Überstundenabbau 69
5.1.4 Qualifizierung in verleihfreien Zeiten 70
5.1.5 Entlastung der Arbeitsmarktfinanzierung 71
5.1.6 Verbesserte Einzelfallbeurteilung durch die Agenturen für Arbeit 72
5.1.7 Positive Nebeneffekte 73
5.1.8 Imageverbesserung der Arbeitnehmerüberlassung 74
5.2 RISIKEN DER PERSONAL SERVICE AGENTUREN 77
5.2.1 Wettbewerbsverzerrung zu Lasten der gewerblichen Zeitarbeit 77
5.2.2 Verschiebung aus der nicht subventionierten in subventionierte Zeitarbeit 80
5.2.3 Dauerhafte Inanspruchnahme subventionierter Beschäftigung 81
5.2.4 Verdrängung regulärer Beschäftigung 82
5.2.5 Arbeitslosigkeit - nicht nur ein Vermittlungsproblem 82
5.2.6 Statistikverschönerung 83
5.2.7 Verhältnismäßigkeit des Instrumentes 84
5.2.8 Schwache Zielgruppenfestlegung 84
5.2.9 Mangelhaftes Ausschreibungsverfahren 86
5.2.10 Ungenaues Abrechnungsverfahren 88
5.2.11 Entwertung erworbener Qualifikationen von Arbeitnehmer/Innen 89
5.2.12 Ungewisse Situation der Arbeitnehmer/Innen nachPSA-Beschäftigung 89
5.2.13 Fragwürdige Eignung des Instrumentes zur Integration von Schwervermittelbaren 90
5.3 VORSCHLÄGE UND FORDERUNGEN 92
5.3.1 Verstärkte Überprüfung der PSA 92
5.3.2 Ausweitung der bestehenden Kooperation mit Zeitarbeitsfirmen 92
5.4 KRITIK AN DER ÖFFENTLICHEN DISKUSSION 93
6. Fazit 95
Literaturverzeichnis 97
PRINTMEDIEN 97
ZEITSCHRIFTENARTIKEL 102
INTERNETQUELLEN 104
GESETZE 111
WEITERE QUELLEN 112
Anhang A 113
A.1 UNTERNEHMENSBEFRAGUNG „EINRICHTUNG VON PSA AUS UNTERNEHMENSSICHT 114
A.2 FRAGEBOGEN ZUR UNTERNEHMENSBEFRAGUNG 135
A.3 DISKUSSIONSFORUM WWWPSA-DISKUSSIONDE 141
A.4 KURZBEFRAGUNG „PSA AUS SICHT DER GEWERBLICHENARBEITNEHMERÜBERLASSUNG“ 142
A.5 FRAGEBOGEN ZUR KURZBEFRAGUNG 156
Anhang B 159
B.1 MUSTERBEKANNTMACHUNG PSA-AUSSCHREIBUNG 160
B.2 MUSTERVERTRAG ZWISCHEN AGENTUR FÜR ARBEIT UND PSA 162
B.3 PSA-BERICHTERSTATTUNG 172
B.4 SCHRIFTLICHE STELLUNGNAHME DER PSA 177
Erklärung 178

Automatisiert erstellter Textauszug:

5.2.7 Verhältnismäßigkeit des Instrumentes Bei einem derzeitigen Bestand von 4,5 Millionen Arbeitslosen, haben lediglich 0,59% aller Arbeitslosen einen Arbeitsvertrag mit einer PSA abschließen können. Nach Korrekturen der Hartz-Zielgröße wurde von einer Aufnahme von 1% aller Arbeitslosen in PSA gesprochen. In diesem Zusammenhang stellen viele Kritiker die Frage nach der Verhältnismäßigkeit des arbeitsmarktpolitischen Instrumentes, auch in Verbindung mit den aufgewendeten Mitteln. Der wissenschaftliche Beirat beim Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit bezeichnete die Förderung der PSA aufgrund ihrer Größenordnung „… bestenfalls als „Experiment.““243 In der Diskussion wird auch darauf verwiesen, dass die PSA wie die gewerbliche Arbeitnehmerüberlassung ihre Mitarbeiter/Innen vorwiegend in Betriebe des verarbeitenden Gewerbes überlassen und die Arbeitnehmer/Innen hauptsächlich Tätigkeiten ohne berufsfachliche Spezialisierung ausüben. „Eine arbeitsmarktpolitische Bedeutung kann das Instrument also nur auf klar definierten Arbeitsmarkt Segmenten erlangen“, so SCHRÖDER.244 [...]

Die momentane Situation in Deutschland beruht vielmehr auf einer NiveauArbeitslosigkeit, d. h. konjunkturbedingt liegt eine so genannte wachstumsdefizitäre Arbeitslosigkeit vor. In der Regel verteilt sich diese gleichmäßig auf verschiedene Sektoren, Regionen und Berufsgruppen. Nicht nur REIPEN und KELLER kritisieren daher, dass in der öffentlichen Diskussion die Arbeitslosigkeit in Deutschland häufig als reines Vermittlungsproblem dargestellt wird. Ursache sei ein eindeutiger und beträchtlicher Mangel an Arbeitsplätzen und Beschäftigungsmöglichkeiten. Dieser kann nicht durch eine stark konjunktur- und saisonabhängige Beschäftigungsform, wie sie Arbeitnehmerüberlassung ist, beseitigt werden.239 WAGNER und SCHULDT formulieren in ihrer Ausführung treffend: „Eine inzwischen anscheinend vergessene Wahrheit ist: Auch Leiharbeiter/innen brauchen einen Arbeitsplatz.“240 So kann Zeitarbeit nur in sehr wenigen Fällen dazu beitragen, dass zusätzliche Beschäftigung generiert wird. Der Bundesrat merkte daher in seiner Begründung zur Anrufung des Vermittlungsausschusses kritisch an: „Die Vorschläge der Kommission (…) sind jedoch ungeeignet, um neue Arbeitsplätze zu schaffen. Eine grundlegende Verbesserung der Arbeitsplatzsituation in Deutschland setzt über die Intensivierung der Vermittlung weitere Maßnahmen voraus, die eine Stärkung der Wachstumskräfte in Deutschland bewirken.“241 [...]

„Das nachfolgende Angebot ist so aufgebaut, dass Sie durch die Kombination von Sofortrabatt, Zusatzrückvergütung sowie einem Übernahmebonus einen interessanten Kostenvorteil erzielen (…) Mitarbeiter die während der letzten vier Jahre ab Überlassung mehr als drei Monate beim Entleiher versicherungspflichtig beschäftigt waren, fallen nicht unter diese Vereinbarung.“226 Für den beschriebenen Fall, dass ein Arbeitsloser bereits bei einem Entleiher beschäftigt war, entfällt die Zahlung einer Fallpauschale an die PSA. Aus diesem Grund ist der PSA-Betreiber bei dieser Konstellation nicht bereit, ein derartiges Angebot zu unterbreiten. „Wir gewähren Ihnen einen individuellen PSA-Rabatt …“ „Ab (…) können wir Ihnen eine begrenzte Anzahl erfahrener, motivierter und leistungsfähiger Mitarbeiter für kurzfristige oder bis zu 9monatige Einsätze im gesamten … Stadtgebiet anbieten. (…). Gewerbliche Helfer für Lager, Transport, Produktion etc.: (in den ersten drei Einsatzmonaten) EUR/Std. 7,99 (vom 4. bis 6. Einsatzmonat) EUR/Std. 9,29 vom 7. bis 9. Einsatzmonat) EUR/Std. 9,99 Sie haben durch den Einsatz von PSA Mitarbeitern die außergewöhnliche Chance, diese dringend benötigte arbeitsmarktpolitische Maßnahme zu unterstützen und gleichzeitig in Ihrem Unternehmen Kosten zu reduzieren.“227 Auch in diesem Fall staffelt der PSA-Betreiber sein Angebot nach Vorlage der degressiven Fallpauschale. Mit diesen Preisen kann ein gewerblicher Anbieter nicht konkurrieren, denn beispielsweise im Entgelttarifvertrag zwischen IGZ und DGB wurde für einen Helfer der untersten Entgeltstufe228 ein Lohn von 6,85 € festgelegt. Die angebotenen Verrechungssätze der PSA liegen damit kaum über dem Selbstkostenpreis. Andere Unternehmen vertreten die Auffassung, dass PSA durch das Angebot von Dumpingpreisen das eigene Geschäft gefährden. In ihrem regulären Geschäft sind [...]

Arbeit zitieren:
Eekhoff, Heike Mai 2004: Personal Service Agenturen, Hamburg: Diplomica Verlag

Schlagworte:
Hartz-Reform, Arbeitnehmerüberlassung, Agentur für Arbeit, Zeitarbeit, PSA

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