Bachelor + Master Publishing
811 Bachelorarbeiten, 533 Masterarbeiten, 10.103 Diplomarbeiten

Das Persönliche Budget und die Anwendung in der vollstationären Rehabilitation:

Neue Wege und Herausforderungen für sozialpädagogische Fachkräfte

Das Persönliche Budget und die Anwendung in der vollstationären Rehabilitation:
Über dieses Buch
  • Art: Diplomarbeit
  • Autor: Sabine Arzinger
  • Abgabedatum: März 2010
  • Umfang: 100 Seiten
  • Dateigröße: 1,3 MB
  • Note: 1,3
  • Institution / Hochschule: Fachhochschule Kiel Deutschland
  • Bibliografie: ca. 95
  • ISBN (eBook): 978-3-8428-0321-3
  • Sprache: Deutsch
  • Prämierung:
  • Arbeit zitieren: Arzinger, Sabine März 2010: Das Persönliche Budget und die Anwendung in der vollstationären Rehabilitation:, Hamburg: Diplomica Verlag
  • Schlagworte: Persönliches Budget, stationäre Betreuung, Ambulantisierung, Rehabilitation, Fachkräfte

Diplomarbeit von Sabine Arzinger

Einleitung:

Der deutsche Sozialstaat muss sich einem immer größer werdenden Kostendruck stellen. Durch die ansteigende Arbeitslosenquote und den steigenden Hilfebedarf im Versorgungssystem des Gesundheitswesens werden die Sozialhaushalte gefordert sein, auf die Situation mit kostendämpfenden und strukturverändernden Umbaumaßnahmen zu reagieren. Speziell die Kosten der Eingliederungshilfe werden als ein stark gewachsenes Finanzierungsproblem definiert, da sie durch eine zunehmende Nachfrage und steigende Fallzahlen kaum noch finanzierbar sind.

Speziell der Abbau stationärer Eingliederungshilfen und die Umsetzung des Grundsatzes „ambulant vor stationär“ trägt die Hoffnung vieler Seiten, die Kosten der Eingliederungshilfe zu senken. Ein in diesem Zusammenhang beschriebenes „Reformgesetz“ wurde in § 17 SGB IX mit dem Persönlichen Budget gesetzlich verankert. Seit dem 01.01.2008 hat somit jeder Mensch einen Rechtsanspruch seinen bedarfsbezogenen Geldbetrag direkt zu erhalten, um die erforderlichen Unterstützungsleistungen selbst auszuwählen und zu finanzieren.

Durch die Einführung des Persönlichen Budgets soll unter fachlichen und finanziellen Aspekten geprüft werden, inwieweit Menschen, die bislang stationär betreut wurden, auch künftig im ambulant unterstützten Wohnen die benötigte Hilfe erfahren können. Durch den Ausbau ambulanter und offener Angebote sollen Alternativen zur Heimunterbringung entwickelt werden, um dem behinderten Menschen ein selbstbestimmtes und selbstverantwortliches Leben im eigenen Wohnraum zu ermöglichen. Man erhofft sich außerdem, dass sich das Hilfesystem für behinderte Menschen dadurch weiterentwickelt und flexibilisiert, aber auch vor allem die Kosten der vollstationären Eingliederungshilfe somit immens gesenkt werden.

Zurzeit liegt das Verhältnis von ambulanten Hilfen zu stationären Hilfen bei aktuell landesweit 40 : 60 %, welches sich zugunsten der ambulanter Hilfen durch die Einführung des Persönlichen Budgets verändern soll.

Weg von dem Objekt der Fürsorge soll nun der behinderte Mensch kurzum mehr Selbstständigkeit durch das im Persönlichen Budget verankerte Wunsch- und Wahlrecht erhalten.

Folglich bekommt man den Eindruck, dass alle Weichen gestellt sind, um durch das Persönliche Budget die vollstationäre Rehabilitation als ein Auslaufmodell erscheinen zu lassen. Unter diesem Aspekt kommt die Frage auf, was aber mit den Menschen passiert, die aufgrund der Schwere ihrer Erkrankung und dem damit verbundenen Handlungsbedarf in vollstationären Strukturen wohnen bleiben werden? Es wird immer Menschen geben, die sowohl eine intensive Tages- als auch Nachtbetreuung benötigen werden. Kann man nicht auch denjenigen Menschen, die sich in stationären Kontexten befinden, durch das Persönliche Budget mehr Handlungsspielräume und Entscheidungsmöglichkeiten schaffen?

Bislang wurden die Chancen und Risiken des Persönlichen Budgets vornehmlich aus dem Blickwinkel der ambulanten Leistungserbringung diskutiert. Bei der Betrachtung des Persönlichen Budgets muss allerdings betont werden, dass die gewünschte Geldleistung in Form des Persönlichen Budgets auch innerhalb stationärer Handlungsrahmen angeboten werden kann und nicht automatisch ausgeschlossen werden darf.

Die Fragestellung wie sich das Persönliche Budget innerhalb stationärer Rehabilitationseinrichtungen initiieren lässt, habe ich mir zum Anlass genommen, mich mit der Thematik zu befassen. Ich bin der Auffassung, dass die Einführung des Persönlichen Budgets auch in vollstationären Institutionen sowohl für den Bewohner als auch für den Leistungserbringer einen Nutzen haben kann, wenn sich Unternehmen öffnen und ihre Organisationsabläufe verändern, um innovative Neuerungen durchzuführen.

Da ich meine Praxissemester in einer vollstationären Institution für Menschen mit einer Abhängigkeitserkrankung absolviert habe, werde ich die Ausarbeitungen und Diskurse zu der geschilderten Thematik in den Kontext des Arbeitsfeldes der Drogenrehabilitation stellen. Somit möchte ich unter Einbeziehung des Arbeitsgebietes einen Praxisbezug herstellen und geäußerte Sachverhalte und Beschreibungen anschaulich und nachvollziehbar gestalten.

Im ersten Teil beschäftige ich mich mit der theoretischen Grundlegung als Ausgangspunkt für die weitere Arbeit. Es werden Definitionen der in der Diplomarbeit verwendeten Begriffe, sozialstatistische Erhebungen, rechtliche Rahmenbedingungen, Zielgruppen und Berufsfelder des Persönlichen Budgets sowie die Vorgehensweise bezüglich der von mir geführten Interviews geklärt.

In Kapitel 3 wird auf den Zusammenhang zwischen Persönlichem Budget und Gewährleistung der Qualität eingegangen. Abschließend werde ich mich mit der Zielvereinbarung auseinandersetzen, die bei der Erbringung des Persönlichen Budgets als eine notwendige Vorbedingung verstanden wird.

Eine detaillierte Übersicht der Beratungsmöglichkeiten wird in Kapitel 4 geboten. Hier beschäftige ich mich mit den jeweiligen Möglichkeiten, die die unterschiedlichen Beratungsinstanzen mit sich bringen.

In Kapitel 5 folgt ein theoretischer Gesamtüberblick über die klassischen Finanzierungsmöglichkeiten sozialer Institutionen, um so ein Verständnis für neuere Finanzierungsformen wie das Persönliche Budget zu gewinnen.

Im folgenden Kapitel werde ich beispielhaft diejenigen Nachbarländer anführen, in denen bereits Erfahrungen mit Geldleistungen vorliegen. Außerdem wird das Projekt PerLe vorgestellt, dass als eine Besonderheit gilt, da sich das Persönliche Budget innerhalb vollstationärer Rehabilitationsstrukturen etabliert hat.

Den inhaltlichen Schwerpunkt der Arbeit stellt Kapitel 7 mit der Vorstellung einer Konzeptentwicklung dar. Modellhaft werde ich die organisatorischen und strategischen Ansätze für die Einführung des Persönlichen Budgets innerhalb eines vollstationären Handlungsrahmens veranschaulichen.

Abschließend wird auf die Anforderungen an die sozialpädagogische Praxis eingegangen, die sich aus der vorherigen Auseinandersetzung mit dem Thema Persönliches Budget ergeben.

Inhaltsverzeichnis:

1. Einleitung 1
2. Theoretische Grundlagen 4
2.1 Interviewerstellung 4
2.2 Behinderung 5
2.3 Persönliches Budget 6
2.3.1 Einführung des Persönlichen Budgets 6
2.3.2 Ziele des persönlichen Budgets 11
2.3.3 Rechtliche Grundlagen 13
2.3.4 Veränderung der Rechtsverhältnisse 14
2.3.5 Zielgruppen des Persönlichen Budgets 17
2.3.6 Berufsfelder des Persönlichen Budgets 19
2.4 Rehabilitation und Teilhabe 21
2.5 Menschen mit Abhängigkeitserkrankungen 22
2.6 Wohnbezogene Hilfen im bundesdeutschen Vergleich 24
3. Qualitätsgewährleistung 27
3.1 Zielvereinbarung 28
4. Beratung 30
4.1 Angehörige 31
4.2 Peer Counseling 32
4.3 Leistungsträger 32
4.4 Gesetzlicher Betreuer 33
4.5 Externe Service- und Beratungsstellen 34
5. Die klassischen Finanzierungsarten/-formen freier Träger 37
5.1 Direkte Finanzierung – Zuschüsse 37
5.1.1 Subventionen 38
5.1.2 Zuwendungen 38
5.1.2.1 Institutionelle Förderung 39
5.1.2.2 Projektförderung 39
5.2 Finanzierungsarten 39
5.2.1 Vollfinanzierung 39
5.2.2 Teilfinanzierung 40
5.3 Leistungsverträge 41
5.4 Indirekte Finanzierung 42
5.4.1 Pflege- und Kostensätze 42
5.4.2 Leistungsvereinbarungen 42
5.5 Eigenmittel 43
5.6 Zusammenfassung 44
6. Vergleich europäischer und deutscher Modelle 46
6.1 Großbritannien 46
6.2 Die Niederlande 48
6.3 Modellprojekt „Perle“ 50
6.3.1 Beschreibung des vollstationären Wohnhauses und der Bewohnerschaft 51
6.3.2 Leistungsdifferenzierung innerhalb der stationären Einrichtung 51
6.3.3 Finanzierung und Bemessung der Budgets 53
6.3.4 Bildung und Beratung 55
6.3.5 Erfahrungen mit dem Persönlichen Budget 55
6.4 Zusammenfassung 59
7. Konzept einer vollstationären Rehabilitation 61
7.1 Mission, Vision, Leitbild 63
7.2 Strategische Analyse 64
7.2.1 Umfeldanalyse 64
7.2.2 Unternehmensanalyse 67
7.2 Strategiefindung 71
7.2 Unternehmensumsetzung 73
8. Auswirkung auf die soziale Arbeit 75
9. Zusammenfassung 77
Quellenverzeichnis 80
Anhang 89

Textprobe:

Kapitel 6, Vergleich europäischer und deutscher Modelle:

Das Persönliche Budget soll Menschen mit Behinderung die Möglichkeit verschaffen, sich und ihren eigenen Hilfebedarf selbstständig zu organisieren und zu strukturieren. In Deutschland sind die formalen Voraussetzungen für den Wechsel vom Sach- hin zum Geldleistungsprinzip bereits geschaffen. Die Umsetzung des Persönlichen Budgets ist in einigen europäischen Nachbarländern bereits vor mehreren Jahren erfolgt. In Deutschland wurde das Persönliche Budget gemäß § 17 Abs. 6 SGB IX in der Zeit vom 01. Juli 2004 bis zum 31. Dezember 2007 in acht Modellregionen erprobt. Die Modellprojekte unterscheiden sich im Hinblick auf die konzeptionelle Ausgestaltung, die Zielgruppen und die Definition budgetfähiger Leistungen. Trotzdem werden hier ähnliche Gesichtspunkte wie in den benachbarten Ländern behandelt und aufgegriffen. Die positiven und negativen Erfahrungen der europäischen Nachbarländer und der Modellprojekte in Deutschland dienen zum Verständnis und können Aufschluss über den noch bestehenden Veränderungsbedarf hinsichtlich des Persönlichen Budgets aufzeigen.

Großbritannien:

Im Jahre 1988 wurden in Großbritannien die Direktzahlungen, die dem Budgetgedanken in Deutschland ähneln, eingeführt. Ziel dieser Einführung war die Steuerung des Leistungssektors, so dass die Nutzer zum einen mehr Einfluss auf die eigene Lebensgestaltung haben, zum anderen erhoffte man sich Einsparungen zu erzielen und stationäre Strukturen abzubauen. Eine Mehrheit der Kommunen sprach sich zwar für die Einführung der Direktzahlungen aus, wobei die Zahl der BudgetnehmerInnen allerdings weit hinter den Erwartungen der Regierung zurückblieb. Es wurde im Jahre 2003 eine Regelung getroffen, um so die Zahl derer zu erhöhen, die die Direktzahlungen in Anspruch nehmen. So verpflichteten sich die Behörden zunächst die Direktzahlung jeder anspruchsberechtigten Person anzubieten. Die Qualität der Arbeit kommunaler Sozialbehörden wird mittlerweile auch an der Zahl der vergebenen Persönlichen Budgets gemessen.

Seit 2002 haben prinzipiell alle Menschen mit Unterstützungsbedarf einen Rechtsanspruch auf Direktzahlungen. Hierzu zählen Menschen mit sogenannter geistiger, körperlicher und Lernbehinderung sowie Menschen, die aufgrund chronischer Erkrankungen beeinträchtigt sind. Menschen, die eine Direktzahlung erhalten, müssen jedoch in der Lage sein eine Willenserklärung abzugeben und die Verantwortung für die Nutzung der Zahlungen zu übernehmen. Vor diesem Hintergrund haben sich immer mehr professionelle Maklerdienste profiliert, die bei verwaltungs-, finanz- und arbeitsrechtlichen Fragen Hilfe bieten und die Ausbildung von Assistent(en)/-innen anbieten. Ursprünglich war der Kreis der Anspruchsberechtigten auf ein Alter von 18 bis 65 Jahren beschränkt. Die momentanen Bestrebungen gehen allerdings dahin, mehr Menschen im höheren Alter mit Direktzahlungen zu versorgen und den entstehenden Hilfebedarf durch die ambulante Versorgung abzudecken. In Großbritannien müssen Menschen mit Behinderung ihren Unterstützungsbedarf in einem Antrag darlegen, der der Zielvereinbarung in Deutschland ähnlich ist. Dieser Antrag wird mit einem Sozialarbeiter formuliert und mit den kommunalen Kostenträgern ausgehandelt. Bei der Genehmigung von Direktzahlungen wird zwischen dem Budgetnehmer und dem Sozialamt eine Vereinbarung getroffen, die beispielsweise genau definiert, wie die Form der Unterstützung von Seiten Dritter gewährleistet werden soll und welche Maßnahmen greifen, wenn der Assistent ausfällt.

Die Höhe der Direktzahlungen ist nicht wie in Deutschland an eine Obergrenze gebunden. Entsprechend wird allerdings betont, dass Zahlungen in ihrer Höhe den Sachleistungen gleichen sollen. Budgetfähig sind in Großbritannien alle ambulanten Leistungen, die im Gemeinwesen angeboten werden. Längerfristig stationäre Rehabilitationsleistungen werden allerdings nicht als Direktzahlung gewährt. Es werden mit dem Betrag entweder private oder öffentliche Dienstleister bezahlt. Hingewiesen wird in dem Zusammenhang darauf, dass die Beschäftigung von Ehe- und Lebenspartnern, Verwandten oder Personen, die mit der betroffenen Person im Haushalt leben, nicht aus den „Direct Payment“-Mitteln bezahlt werden. Qualitative Orientierungspunkte bieten in Großbritannien die „trusted instruments“, die als nationale Standards beschrieben werden und beispielsweise die Zulassungsverfahren zu Sozialberufen oder Aufsichtsmaßnahmen definieren. Zudem haben sich Beschwerde- und Widerspruchsysteme etabliert, die die Durchführung und Bewertung von Leistungen sichern sollen.

In Großbritannien ist ein Zuwachs der Nutzer von Direktzahlungen mit einer einhergehenden Reduzierung der Staatsausgaben zu verzeichnen. Die Leistungsberechtigten beschreiben ein Mehr an Aktivitäten außerhalb der eigenen Wohnung und eine Verbesserung des Leistungsangebotes allgemein.

Im Ganzen sind die Nutzer in Großbritannien mit der erreichten Eigenverantwortlichkeit durch die Direktzahlungen und dem einhergehenden Ausbau des neuen Hilfesystems zufrieden. Betont wird allerdings, dass ausschließlich ambulante Leistungen über die Direktzahlungen finanziert werden. Daher bieten die Erfahrungswerte in Großbritannien keine Vergleichsmöglichkeit bezüglich der Anwendung von Geldleistungen im vollstationären Rahmen.

Die Niederlande:

In den Niederlanden wurde bereits in den 80er Jahren über die Einführung eines Persönlichen Budgets diskutiert. Die Hilfestrukturen der Niederlande waren relativ gut ausgebaut. Kritisiert wurde allerdings, dass man nach dem Fürsorgeprinzip agierte, in dem die Rechte des Einzelnen auf Selbstbestimmung eher in den Hintergrund gerieten. Im Jahre 1995 wurde schließlich eine landesweite Gesetzesgrundlage eingeführt, die im Jahre 2003 grundlegend modernisiert wurde. Demnach sollen die Angebote nach dem Motto „Angebotssteuerung hin zur Bedarfssteuerung“ individueller gestaltet werden. Der individuelle Unterstützungsbedarf wird demnach als Geldleistung gewährt und von der betroffenen Person selbstständig organisiert. Für den Budgetnehmer bedeutet das ein Mehr an administrativen Anforderungen, die allerdings bei der Bemessung des Budgets berücksichtigt werden. Außerdem wurden staatliche Organisationen auf regionaler Ebene eingerichtet, die Hilfe und auch kollektive Versicherungspakete anbieten. Die Geldleistung wird an den Nutzer als eine Vorschussleistung direkt ausgezahlt. Anspruchberechtigt ist in den Niederlanden jeder Mensch, der einen beeinträchtigungsbedingten Unterstützungsbedarf länger als drei Monate hat.

Personen, die das Persönliche Budget in Anspruch nehmen wollen, erarbeiten in dezentralen Hilfezentren der Krankenkassen einen Vorschlag aus, der anschließend an das zuständige Versorgungsamt als Bewilligungsbehörde und Leistungsträger weitergeleitet wird. Dies geschieht unabhängig von den Kostenträgern und Leistungsanbietern. Es werden Hilfen im Haushalt, bei der persönlichen Versorgung, bei der Gesundheitspflege, unterstützende und aktivierende Begleitung und die Kurzzeitunterbringung in Form von Geldleistungen gewährt.

In den Niederlanden wird die Einführung des Personengebundenen Budgets als erfolgreich dargestellt. Man verzeichnet inzwischen eine positive Bilanz mit einer Zahl von 70.000 Menschen, die sich für die Auszahlung als Geldleistung entschieden haben. Beschrieben wird, dass sich die Angebotsstruktur in den Niederlanden radikal verändert hat. So werden mehr ambulante Angebote in Anspruch genommen. Die Inanspruchnahme stationärer Betreuungsangebote geht immer weiter zurück. Zudem hat sich auch die Art der in Anspruch genommenen Leistungen verändert. So wurde in der Vergangenheit mehr Hilfe im Haushalt geboten, während inzwischen eher die Hilfen bezüglich der Begleitung von Aktivitäten sowie die Unterstützung in der Mobilität in Anspruch genommen werden. Die inzwischen gut ausgebaute Beratungsstruktur soll eines der wesentlichen Erfolgskriterien in den Niederlanden sein. Ein Sozialpädagogischer Dienst, der öffentliche Dienstleistungen für Menschen mit Behinderung anbietet, hat sich schon vor Einführung des Persönlichen Budgets etabliert. Außerdem haben sich Organisationen entwickelt, die bei der Beantragung und bei der Umsetzung bedarfsgerecht und unabhängig helfen. Bei der Gründung von Wohngruppen bieten sich immer häufiger Wohnungsgenossenschaften und Wohnungsmakler an, die den Budgetnehmern bei der Angebotsfindung zur Seite stehen. Anders als in Großbritannien können so auch Menschen mit starken kognitiven Beeinträchtigungen Unterstützungsangebote erwarten.

Ähnlich wie in Großbritannien gibt es in den Niederlanden keine Vergleichsmöglichkeiten bezüglich der Umsetzung des Persönlichen Budgets in Wohneinrichtungen, da die dauerhafte stationäre Unterbringung sowie die Behandlung und Therapie vorerst nicht in das Persönliche Budget aufgenommen wurden. In diesem Zusammenhang sollte man erwähnen, dass auch in Schweden kein Leistungsanspruch für Menschen in einer stationären Unterbringung besteht. Allerdings wird der Auszug von der stationären hin zu einer privaten Unterbringung finanziert.

Arbeit zitieren:
Arzinger, Sabine März 2010: Das Persönliche Budget und die Anwendung in der vollstationären Rehabilitation:, Hamburg: Diplomica Verlag

Schlagworte:
Persönliches Budget, stationäre Betreuung, Ambulantisierung, Rehabilitation, Fachkräfte

Entdecken Sie mehr zum Thema

diplom.de
Bachelor + Master Publishing

Hermannstal 119 k
22119 Hamburg

Fon: +49 (0) 40 655992-0
Fax: +49 (0) 40 655992-22

Service-Telefon

Rufen Sie uns an:
+49 (0) 40 655992-0

Mo-Fr
09.00-16.00 Uhr

diplom.de in den Medien

Folgen Sie uns bei Twitter & werden Sie diplom.de-Fan bei Facebook!
Schreibtipps unserer Lektoren, Neuigkeiten aus dem Verlagsalltag und das Expertenwissen unserer Autoren als Tweet & Post!
Wir freuen uns auf Sie!

diplom.de BACHELOR + MASTER PUBLISHING

Bachelorarbeiten, Masterarbeiten, Diplomarbeiten, Magisterarbeiten, Dissertationen und andere Abschlussarbeiten aus allen Fachbereichen und Hochschulen können Sie bei uns als eBook sofort per Download beziehen oder sich auf CD oder als Buch zusenden lassen. Seit mehr als 15 Jahren ist diplom.de der seriöse, professionelle und erfolgreiche Partner für die Veröffentlichung wissenschaftlicher Abschlussarbeiten.

© Diplomica Verlag GmbH 1996-2011, AG Hamburg HRB 80293 - GF Björn Bedey, USt-IdNr.: DE214910002 - Verkehrsnummer: 12285 - Impressum
Index der Arbeiten - Index der Autoren