Pensionsfonds als Instrument zur innovativen Ausgestaltung von Versorgungswerken im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung
- Art: Diplomarbeit
- Autor: Christian Wojtysiak
- Abgabedatum: Dezember 2001
- Umfang: 143 Seiten
- Dateigröße: 830,0 KB
- Note: 1,3
- Institution / Hochschule: Hochschule für angewandte Wissenschaft und Kunst Hildesheim/Holzminden/Göttingen Deutschland
- ISBN (eBook): 978-3-8324-4972-8
-
ISBN (Paperback) :
978-3-8324-4972-8 P - ISBN (CD) :978-3-8324-4972-8 CD
- Sprache: Deutsch
- Prämierung:
- Arbeit zitieren: Wojtysiak, Christian Dezember 2001: Pensionsfonds als Instrument zur innovativen Ausgestaltung von Versorgungswerken im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung, Hamburg: Diplomica Verlag
- Schlagworte: Pensionsrückstellung, Zeitwertmodell, Pensionsfonds, betriebliche Alterversorgung, CTA-Modell
In den Warenkorb
58,00 €
Diplomarbeit von Christian Wojtysiak
Einleitung:
Um die Versorgungslücken aus der gesetzlichen Rentenversicherung zumindest zum Teil schließen zu können, hat der Gesetzgeber mit der Verabschiedung des letzten Teils der Rentenreform am 11.05.2001 neue Rahmenbedingungen für die betriebliche Altersversorgung geschaffen, die die bisherigen Möglichkeiten der bAV noch einmal deutlich erweitern. Hierzu zählen auch neue Vorschriften zur Gestaltung von Pensionsfonds. Darüber hinaus wurden in der Praxis neue Modelle entwickelt, die die Attraktivität von betrieblichen Versorgungswerken sowohl für die Unternehmen als auch für die Arbeitnehmer deutlich verbessern.
Zielsetzung der vorliegenden Arbeit ist es, einen Überblick über die praktischen Einsatzmöglichkeiten von Pensionsfonds zur innovativen Ausgestaltung von Versorgungswerken im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung zu geben. Berücksichtigt werden dabei die Rahmenbedingungen der neuesten gesetzlichen Regelungen sowie der Stand der Entwicklung in der Praxis. Schwerpunktmäßig wird auf die Erfordernisse und Ansprüche von großen und mittelgroßen Kapitalgesellschaften eingegangen.
Um den aktuellen Bezug der Arbeit zu gewährleisten, wird der Gesetzesstand zum 01.01.2002 zu Grunde gelegt, soweit er zum jetzigen Zeitpunkt bekannt ist.
Inhaltsverzeichnis:
| Abkürzungsverzeichnis | II | |
| Abbildungsverzeichnis | IV | |
| Tabellenverzeichnis | V | |
| Anlagenverzeichnis | VI | |
| 1. | Einführung | |
| 1.1 | Ausgangspunkt und Ziel der Untersuchung | 1 |
| 1.2 | Vorgehensweise und Aufbau der Arbeit | 2 |
| 1.3 | Danksagung | 3 |
| 2. | Alterseinkommen in Deutschland | |
| 2.1 | Das „Drei-Säulen-Prinzip“ der Alterssicherung | 4 |
| 2.1.1 | Gesetzliche Rentenversicherung | 4 |
| 2.1.2 | Betriebliche Altersversorgung (bAV) | 6 |
| 2.1.3 | Private Vorsorge | 7 |
| 2.2 | Betriebliche Altersversorgung in Deutschland | |
| 2.2.1 | Motive der betrieblichen Altersversorgung | 8 |
| 2.2.2 | Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung | 9 |
| 2.2.2.1 | Direktzusage (Unmittelbare Versorgungszusage/Pensionszusage) | 9 |
| 2.2.2.2 | Unterstützungskasse | 10 |
| 2.2.2.3 | Pensionskasse | 11 |
| 2.2.2.4 | Direktversicherung | 12 |
| 2.2.2.5 | VAG-Pensionsfonds | 13 |
| 2.2.3 | Zusagearten von betrieblichen Altersversorgungsleistungen | |
| 2.2.3.1 | Leistungszusage (defined benefit) | 13 |
| 2.2.3.2 | Beitragsorientierte Leistungszusage | 14 |
| 2.2.3.4 | Beitragszusage (defined contribution) | 14 |
| 2.2.4 | Betriebliche Altersversorgung mittels Entgeltumwandlung (deferred compensation) | 14 |
| 2.2.5 | Aktuelle Situation der bAV in Deutschland | 16 |
| 2.3 | Ursachen für den Reformbedarf der Altersversorgung | 19 |
| 2.4 | Risiken der Finanzierung von Versorgungszusagen über Rückstellungen | 22 |
| 2.5 | Beurteilung betrieblicher Altersversorgungswerke im Hinblick auf die Anforderungen internationaler Rechnungslegungsvorschriften | 24 |
| 2.6 | Fazit | 26 |
| 3. | Reform der betrieblichen Altersversorgung 2001 | |
| 3.1 | Das Altersvermögensgesetz (AVmG) | 28 |
| 3.2 | Das staatliche Förderkonzept des Altersvermögensgesetzes | 29 |
| 3.3 | Das Prinzip der vor- bzw. nachgelagerten Besteuerung | 31 |
| 3.4 | Integration der staatlichen Förderung in die betriebliche Altersversorgung | 31 |
| 3.5 | Auswirkung der Rentenreform auf die arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen der betrieblichen Altersversorgung | |
| 3.5.1 | Grundlagen | 33 |
| 3.5.2 | Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung | 33 |
| 3.5.3 | Verkürzung der Unverfallbarkeitszeiten | 35 |
| 3.5.4 | Einführung der Zusageform „Beitragszusage mit Mindestleistung“ | 37 |
| 3.6 | Auswirkung der Rentenreform auf die betriebliche Altersversorgung | 38 |
| 3.7 | Fazit | 41 |
| 4. | Pensionsfonds als Instrument der betrieblichen Altersversorgung | |
| 4.1 | Grundlagen | |
| 4.1.1 | Begriffsbestimmung | 43 |
| 4.1.2 | Aktuelle Entwicklung in Deutschland | 44 |
| 4.1.3 | Das Konzept des Asset Funding | 45 |
| 4.1.4 | Beispiele für Pensionsfonds im Ausland: USA, Großbritannien, Schweiz, Schweden | 49 |
| 4.2 | Unternehmensinterne Ausgestaltung | |
| 4.2.1 | Der Betriebsinterne Pensionsfonds | |
| 4.2.1.1 | Ausgestaltungsmerkmale und gesetzliche Grundlagen | 53 |
| 4.2.1.2 | Anlagerichtlinien | 56 |
| 4.2.1.3 | Grundzüge der steuerlichen und bilanziellen Rahmenbedingungen | 56 |
| 4.2.1.4 | Insolvenzsicherung | 58 |
| 4.2.1.5 | Kritik | 58 |
| 4.2.2 | Das Zeitwertmodell | |
| 4.2.2.1 | Ausgestaltungsmerkmale und gesetzliche Grundlagen | 60 |
| 4.2.2.2 | Anlagerichtlinien | 64 |
| 4.2.2.3 | Grundzüge der steuerlichen und bilanziellen Rahmenbedingungen | 65 |
| 4.2.2.4 | Insolvenzsicherung | 66 |
| 4.2.2.5 | Ausgestaltungsmöglichkeit des Zeitwertmodells zu einer betrieblichen Altersversorgung | 67 |
| 4.2.2.6 | Kritik | 68 |
| 4.3 | Unternehmensexterne Ausgestaltung | |
| 4.3.1 | Das CTA-Modell | |
| 4.3.1.1 | Ausgestaltungsmerkmale und gesetzliche Grundlagen | 70 |
| 4.3.1.2 | Anlagerichtlinien | 72 |
| 4.3.1.3 | Grundzüge der steuerlichen und bilanziellen Rahmenbedingungen | 73 |
| 4.3.1.4 | Insolvenzsicherung | 76 |
| 4.3.1.5 | Kritik | 76 |
| 4.3.2 | VAG-Pensionsfonds als fünfter Durchführungsweg der BAV in Deutschland | |
| 4.3.2.1 | Ausgestaltungsmerkmale und gesetzliche Grundlagen | 79 |
| 4.3.2.2 | Anlagerichtlinien | 81 |
| 4.3.2.3 | Grundzüge der steuerlichen und bilanziellen Rahmenbedingungen | 83 |
| 4.3.2.4 | Übertragungsmöglichkeiten von bestehenden Vermögenswerten aus Direktzusagen und Unterstützungskassen | 84 |
| 4.3.2.5 | Insolvenzsicherung | 85 |
| 4.3.2.6 | Kritik | 86 |
| 4.3.3 | Die Pensionsfondsrichtlinie der Europäischen Kommission | |
| 4.3.3.1 | Inhalt und Ziele der Richtlinie | 88 |
| 4.3.3.2 | Auswirkungen auf den deutschen bzw. europäischen Pensionsfondsmarkt | 91 |
| 5. | Anlageinstrumente und Asset Liability Management | |
| 5.1 | Spezialfonds und Publikumsfonds als Anlageinstrumente für betriebliche Versorgungswerke | 93 |
| 5.2 | „Prudent person“-Ansatz vs. quantitative Anlagebeschränkungen | 98 |
| 5.3 | Asset Liability Management (ALM) von Pensionsfonds | |
| 5.3.1 | Begriffsbestimmung | 100 |
| 5.3.2 | Bestimmungsfaktoren der Liabilities eines Pensionsfonds | 101 |
| 5.3.3 | Umsetzung des ALM | 102 |
| 5.4 | Kritik | 104 |
| 6. | Der Einfluß von Pensionsfonds auf die internationalen Kapitalmärkte | 106 |
| 7. | Fazit | 108 |
| Anhang | 110 | |
| Literaturverzeichnis | 114 | |
| Erklärung zur Diplomarbeit gemäß § 26 Abs. 6 DiplPrüfO | 128 |
Der Begriff des betriebsinternen Pensionsfonds ist – ähnlich wie der Begriff Pensionsfonds an sich – nicht klar definiert. Im Folgenden wird in Anlehnung an GRABNER unter dem Begriff betriebsinterner Pensionsfonds eine Einrichtung der Vermögensverwaltung und - anlage verstanden, die zur Rückdeckung von Verpflichtungen aus der betrieblichen Altersversorgung dient. Kennzeichnend ist dabei (im Gegensatz zu den externen Finanzierungsformen), daß zwar ein separiertes Zweckvermögen gebildet wird, dieses aber im Betriebsvermögen verbleibt und dort auch als Aktivposten bilanziert wird.226 Diese Gestaltungsmöglichkeit bestand bereits vor der Einführung des AVmG und wurde – bzw. wird – von verschiedenen deutschen Unternehmen angewendet.227 Eine spezielle gesetzliche Regelung für den betriebsinternen Pensionsfonds besteht nicht. Die Ausgestaltung entspricht dem unter 4.1.3 beschriebenen Konzept des Asset Funding. Das in die Rückstellungen eingestellte Kapital wird also nicht in das eigene Unternehmen investiert, sondern am Kapitalmarkt angelegt. Es dient dabei zur Rückdeckung von Leistungszusagen oder Ansprüchen aus Entgeltumwandlung. Die Ansprüche der Leistungsberechtigten richten sich nach wie vor direkt gegen das Trägerunternehmen. Die Beschreibung als „betriebsintern“ bezieht sich also auf den Leistungsträger und die juristische Zuordnung der Eigentumsverhältnisse am Rückdeckungsvermögen, nicht auf die Investition des Deckungskapitals, das ja außerhalb des eigenen Unternehmens investiert wird. Die Mittel des betriebsinternen Pensionsfonds werden entweder in einem selbst verwalteten Wertpapierdepot gehalten oder in einem von einer Kapitalanlagegesellschaft gemanagten Spezialfonds. Dem Unternehmen stellt sich also die Frage, ob das Vermögen selbst verwaltet werden soll, oder diese Aufgabe an eine externe Gesellschaft deligiert [...]
3. Schweiz Die umlagefinanzierte staatliche Grundrente in der Schweiz setzt sich aus einem einkommensunabhängigen Sockelbetrag und einem einkommensabhängigen Teil zusammen. Für die Höhe der Rentenzahlungen ist eine Maximalgrenze von 24.120 SFr definiert218, eine Beitragsbemessungsgrenze existiert allerdings nicht. Dies führt dazu, daß bei steigendem Einkommen das Versorgungsniveau abnimmt.219 Die größte Besonderheit am Schweizer Versicherungssystem ist die obligatorische (d.h. gesetzlich vorgeschriebene) betriebliche Altersversorgung sowie die gesetzlich vorgeschriebene Mindestrendite auf die angelegten Gelder von 4 %.220 Die Beiträge werden in altersabhängigen Prozentsätzen erhoben und unterliegen der nachgelagerten Besteuerung. Im wesentlichen gibt es drei Arten der Finanzierung: unabhängige Pensionsfonds, selbstverwaltete Fonds mit teilweiser Rückdeckung sowie Gruppenversicherungen.221 Als Organisationsformen sind Stiftungen, Genossenschaften und öffentlich-rechtliche Versorgungswerke möglich.222 Am weitesten verbreitet sind unabhängige Pensionsfonds, die von Treuhändern verwaltet werden. Auffällig in der Vermögensaufteilung ist der durch gesetzliche Vorschriften bedingte geringe Aktienanteil von durchschnittlich ca. 17 %. Ein großer Anteil des Kapitals ist in Immobilien angelegt (ca. 26 %) sowie in inländischen festverzinslichen Wertpapieren (29 %). Neben der bAV ist auch die private Vorsorge von großer Bedeutung, bei der Arbeitnehmer bis zu 8 % des Bruttoeinkommens steuerlich absetzen können. Nach Großbritannien und den Niederlanden ist die Schweiz der drittgrößte Markt für Pensionsfonds in Europa. 1998 betrug das Anlagevolumen ca. 435 Milliarden SFr. 223 4. Schweden Die 1998 vom schwedischen Reichstag beschlossene Rentenreform ähnelt in ihren Grundzügen der aktuellen Reform in Deutschland: das Umlageverfahren wird beibehalten und durch eine zusätzliche kapitalgedeckte Absicherung ergänzt. Jeder Arbeitnehmer führt 18 % seines Arbeitsentgelts an die staatliche Rentenversicherung ab. Davon fließen 16 % in die umlagefinanzierte Rentenkasse und werden zur Auszahlung der laufenden Renten verwendet. Die anderen 2 % legen die Arbeitnehmer in einen Aktien- oder Rentenfonds an. Anders als in Deutschland ist diese zusätzliche kapitalgedeckte Alterssicherung [...]
1996 beteiligten sich 78 % der Berechtigten im Rahmen der bAV an sogenannten 401(k)Plänen.211 Dabei handelt es sich um beitragsorientierte Pensionspläne, die steuerlich begünstigt sind und deren Leistungsansprüche beim Wechsel des Arbeitgebers „mitgenommen“ werden können. Ein Beispiel hierfür ist das TAXCAP-Programm der Hewlett Packard Company.212 Zur Privatvorsorge können sogenannte Individual Retirement Accounts (IRA) eingerichtet werden, die ebenfalls steuerlich begünstigt sind. Die Anspruchsberechtigten haben im Alter i.d.R. die Wahl, ob das angesparte Kapital in einer Summe oder als Rente ausgezahlt werden soll.213 Großunternehmen verfügen häufig über eigene Pensionsfonds, die in der Rechtsform eines Trust organisiert sind.214 Die Deckungsmittel als Altersvorsorgeprodukte (private und öffentliche Mittel sowie Versicherungen) betrugen 1998 ca. 9 Billionen US-$. Der größte Pensionsfonds der Welt ist das California Public Employees’ Retirement System (CalPERS) mit einem verwalteten Vermögen von über 157 Milliarden US-$. Der Fonds verwaltet das Pensionsvermögen der Angestellten des öffentlichen Dienstes im Bundesstaat Kalifornien. Der größten Pensionsfonds von Unternehmen sind die Versorgungswerke von General Motors (85 Milliarden US-$ Anlagekapital) und General Electric (60 Milliarden US-$).215 2. Großbritannien Der britische Markt für betriebliche und private Altersvorsorgeprodukte ist der größte in Europa. Ähnlich wie in den USA wird in Großbritannien nur eine geringe staatliche Grundrente gezahlt, dementsprechend groß ist die Bedeutung einer zusätzlichen Absicherung. Die britischen Pensionsfonds werden auf Basis eines unwiderruflichen Treuhandverhältnisses (Trust) errichtet. Die von Treuhändern (Trustees) zu verwaltenden Fonds sind vom Vermögen des Arbeitgebers getrennt zu halten.216 Das gesamte Anlagekapital dieser Fonds beträgt ca. 800 Milliarden Pfund, wovon ca. zwei Drittel in Aktien angelegt sind.217 [...]
In den Warenkorb
58,00 €
Link zur Arbeit:
http://www.diplom.de/ean/9783832449728
Arbeit zitieren:
Wojtysiak, Christian Dezember 2001: Pensionsfonds als Instrument zur innovativen Ausgestaltung von Versorgungswerken im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung, Hamburg: Diplomica Verlag
Schlagworte:
Pensionsrückstellung, Zeitwertmodell, Pensionsfonds, betriebliche Alterversorgung, CTA-Modell



