Patentbewertung und die Rolle von Patenten in der Technologiefrühaufklärung
- Art: Diplomarbeit
- Autor: Simon Frederic Twarok
- Abgabedatum: Januar 2010
- Umfang: 84 Seiten
- Dateigröße: 2,0 MB
- Note: 2,3
- Institution / Hochschule: Leuphana Universität Lüneburg Deutschland
- Bibliografie: ca. 44
- ISBN (eBook): 978-3-8428-0886-7
- Sprache: Deutsch
- Prämierung:
- Arbeit zitieren: Twarok, Simon Frederic Januar 2010: Patentbewertung und die Rolle von Patenten in der Technologiefrühaufklärung, Hamburg: Diplomica Verlag
- Schlagworte: Patentbewertung, Technologiefrühaufklärung, Immaterielle Vermögensgegenstände, Rechnungslegung, Risikomanagement
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Diplomarbeit von Simon Frederic Twarok
Einleitung:
Sowohl in Deutschland als auch in anderen Ländern der Welt kommt immateriellen Vermögensgegenständen eine stetig wachsende Bedeutung zu. So hängen nach einer Studie der Credit Suisse First Boston ca. 75% der Werte der ‘Fortune 500’-Unternehmen von immateriellen Vermögensgegenständen wie Patenten und Marken, Urheberrechten und Software ab.
Der deutsche Gesetzgeber hat mit dem Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts (BilMoG) dem Bilanzierenden das Wahlrecht eingeräumt, selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens zu aktivieren. Das Verbot, selbsterstellte immaterielle Vermögenswerte zu aktivieren, wurde damit abgeschafft. Mit Ausnahme von Marken, Drucktiteln, Verlagsrechten, Kundenlisten oder vergleichbaren selbsterstellten immateriellen Vermögensgegenständen, die auch weiterhin nicht aktiviert werden dürfen, können also beispielsweise selbsterstellte Patente in die Bilanz aufgenommen werden. Ein erstes Ziel dieser Arbeit ist es daher, sowohl die nationalen als auch internationalen Rechnungslegungsvorschriften zur Bewertung und Bilanzierung von Patenten darzulegen.
Nach einer erfolgten Bewertung im Sinne der Rechnungslegungsvorschriften ist jedoch nicht immer eindeutig, welchen tatsächlichen Wert ein Patent bzw. ein Patentportfolio für ein Unternehmen oder für andere Unternehmen besitzt. Eine Beschränkung der Analyse auf Daten aus dem Rechnungswesen ist des Weiteren nicht dazu geeignet, technologischen Wandel und die daraus entstehenden Herausforderungen so rechtzeitig zu erkennen, dass angemessen auf technologische Diskontinuitäten oder auf andere Entwicklungen des Wettbewerbs reagiert werden kann.
Gerade hierzu ist die Geschäftsführung bzw. der Vorstand eines Unternehmens gemäß § 91 Abs. 2 AktG aber verpflichtet. Daher sind geeignete Maßnahmen zu treffen, insbesondere ist ein Überwachungssystem einzurichten, damit den Fortbestand der Gesellschaft gefährdende Entwicklungen früh erkannt werden.
Eine Gefahr besteht beispielsweise darin, dass eine Firma ihre Geschäftsgrundlage aufgrund der Tatsache verliert, dass sie in einem Patentverletzungsprozess der Gegenseite unterliegt bzw. übermäßig hohe Lizenzzahlungen zu entrichten hat. Zudem existieren sogenannte ‘Patenttrolle’, d.h. Firmen, die selbst keinen eigenen Geschäftsbetrieb haben und Patente aufkaufen, um dann Firmen auf dem Markt derart zu bedrängen, dass diese schließlich Lizenzgebühren entrichten müssen. Ziel dieser Firmen ist die ausschließliche Verwertung des Patents, ohne die zugrundeliegende Technologie nutzen zu wollen. Ein Risikomanagementsystem, das den Erfordernissen des § 91 Abs. 2 AktG genügen soll, muss daher auch aus einer solchen Gefährdungslage entstehende wirtschaftliche und technologische Risiken antizipieren können.
Die technologische Entwicklung in internationalen Märkten nimmt stetig an Geschwindigkeit zu. Unternehmen werden dazu gezwungen, sich immer frühzeitiger mit sich wandelnden Technologien und deren Auswirkungen auf das eigene Geschäftsmodell zu befassen. Patente bieten hierbei oft die einzige Möglichkeit, technologische Neuentwicklungen bereits vor ihrem Markteintritt zu erkennen. Dementsprechend ist Patenten unbedingt eine Frühindikatorfunktion für technologische Entwicklungen einzuräumen. Ihre Analyse sollte daher einen unverzichtbaren Bestandteil technologischer Konkurrenzanalysen bilden, um entsprechende Reaktionsstrategien entwickeln zu können.
Hervorzuheben ist die Tatsache, dass selbst Patente relativ spät anzeigen, welche technologischen Wettbewerbsentwicklungen es gibt. Ihre Veröffentlichung findet erst 18 Monate nach der Anmeldung statt, also frühestens 18 Monate nach der Erfindungstätigkeit. Ernst stellt fest, dass technologische Veränderungen frühzeitige Signale für nachfolgende Marktveränderungen darstellen, welches die Eignung von Patentdaten besonders verdeutlicht. In der Arbeit aus dem Jahr 1996 wurde ein zeitlicher Verlauf der Patentanmeldungen vor Umsatzveränderungen zwischen zwei und drei Jahren ab dem Prioritätsjahr ermittelt. In dieser Arbeit soll daher in einem zweiten Schritt untersucht werden, welche Verfahren dazu zweckdienlich sind, gemäß dem Erfordernis des § 91 Abs. 2 AktG den Fortbestand eines Unternehmens gefährdende Entwicklungen im Rahmen des strategischen Technologiemanagements früh zu erkennen. Hierbei soll insbesondere auch die Rolle der Patente in der Technologiefrühaufklärung herausgestellt werden.
Inhaltsverzeichnis:
| Inhaltsverzeichnis | II | |
| Abkürzungsverzeichnis | IV | |
| Abbildungsverzeichnis | V | |
| 1. | Zielsetzung und Problemstellung der Arbeit | 1 |
| 2. | Begriffsabgrenzungen | 3 |
| 2.1 | Patent | 3 |
| 2.2 | Einordnung von Patenten in die immateriellen Vermögensgegenstände | 5 |
| 2.3 | Technologiefrühaufklärung | 6 |
| 3. | Bewertung von Patenten | 8 |
| 3.1 | Bewertungsanlässe | 8 |
| 3.2 | Bewertung von Patenten nach externen Rechnungslegungsvorschriften | 9 |
| 3.2.1 | Bilanzierung nach HGB | 9 |
| 3.2.1.1 | Ansatz | 9 |
| 3.2.1.2 | Bewertung | 10 |
| 3.2.1.3 | Folgebewertung | 11 |
| 3.2.2 | Bilanzierung nach IFRS | 13 |
| 3.2.2.1 | Ansatz | 13 |
| 3.2.2.2 | Bewertung | 15 |
| 3.2.2.3 | Folgebewertung | 17 |
| 3.3 | Betriebswirtschaftliche Patentbewertung | 20 |
| 3.3.1 | Bestrebungen der Standardisierung der Bewertungsmethoden | 20 |
| 3.3.2 | Quantitative Ansätze der Patentbewertung | 21 |
| 3.3.2.1 | Kostenorientierter Ansatz (Cost Approach) | 21 |
| 3.3.2.2 | Marktorientierter Ansatz (Market Approach) | 23 |
| 3.3.2.3 | Kapitalwertorientierter Ansatz (Income Approach) | 25 |
| 3.3.3 | Realoptionsmethode | 30 |
| 3.3.4 | Qualitative Ansätze der Patentbewertung | 33 |
| 3.3.4.1 | Conjoint-Analyse Ansatz | 33 |
| 3.3.4.2 | Patentindikatorbasierte Bewertung | 34 |
| 4. | Technologiefrühaufklärung | 36 |
| 4.1 | Das Konzept der schwachen Signale nach Ansoff | 36 |
| 4.2 | Zentrale Aufgaben der Technologiefrühaufklärung | 39 |
| 4.3 | Phasen der Technologiefrühaufklärung | 41 |
| 4.3.1 | Informationserfassung | 42 |
| 4.3.1.1 | Expertenbefragungen | 42 |
| 4.3.1.2 | Dokumentenanalysen und Textmining | 42 |
| 4.3.1.3 | Conjoint-Analysen | 44 |
| 4.3.2 | Informationsbewertung | 44 |
| 4.3.2.1 | Patentportfolios | 44 |
| 4.3.2.2 | Technologie-Lebenszyklus und S-Kurven-Konzept | 45 |
| 4.3.3 | Informationsaggregation und -strukturierung | 47 |
| 4.3.3.1 | Szenariotechnik | 47 |
| 4.3.3.2 | Technologie Roadmapping | 49 |
| 5. | Die Bedeutung von Patentdaten für die Technologiefrühaufklärung | 52 |
| 5.1 | Patentdaten als Informationsquellen für die technologische Frühaufklärung | 52 |
| 5.2 | Patentkennzahlen zur technologischen Frühaufklärung | 53 |
| 5.2.1 | Aktivitätskennzahlen | 53 |
| 5.2.2 | Qualitätskennzahlen | 60 |
| 5.2.3 | Verbindungskennzahlen | 67 |
| 6. | Zusammenfassung | 69 |
| Literaturverzeichnis | VI |
Textprobe:
Kapitel 3.3.4, Qualitative Ansätze der Patentbewertung:
3.3.4.1, Conjoint-Analyse Ansatz:
Der Conjoint-Analyse Ansatz wirkt dem Umstand entgegen, dass bei ertragswertorientierten Verfahren Erträge im Allgemeinen schwer dem Patent zuzuordnen sind. Das Verfahren errechnet durch mathematisch-statistische Iterations- und Simulationsverfahren auf Basis empirisch erhobener Gesamtnutzenwerte den Beitrag einzelner Merkmale zum Gesamtnutzen. Es werden also psychologische Werturteile gemessen. Dabei setzt sich der Gesamtnutzen eines Produktes additiv aus den Teilnutzenwerten der betrachteten Merkmale zusammen. Schwächen bei einer Merkmalsausprägung können so durch Stärken bei anderen Merkmalsausprägungen ausgeglichen werden.
Ziel der Conjoint-Analyse ist es also, auf Basis von empirisch erhobenen Gesamtnutzenwerten eines Betrachtungsobjekts den Beitrag einzelner Charakteristika zum Gesamtnutzen zu ermitteln. Es werden verschiedene Merkmale untersucht, wie bspw. Farbe, Größe etc., denen wiederum verschiedene Ausprägungen zugeordnet sind, wie z.B. grün, gelb etc. Es wird das Empfinden der Auskunftsperson über die Wichtigkeit eines bestimmten Merkmals und deren Präferenzen für bestimmte Merkmalsausprägungen erhoben.
Die Conjoint-Analyse untergliedert sich in verschiedene Schritte, auf die im Folgenden kurz eingegangen werden soll. Prinzipiell liegt folgende Systematik vor:
Datenerhebung:
• Festlegung der Eigenschaften und Eigenschaftsausprägungen.
• Festlegung des Erhebungsdesigns.
• Bewertung der Stimuli.
Datenauswertung:
• Schätzung der Nutzenwerte.
• Aggregation der Nutzenwerte.
Bei der Festlegung der Eigenschaften und Eigenschaftsausprägungen sind gewisse Anforderungen zu erfüllen. So ist zu beachten, dass die betrachteten Merkmale aus Nutzersicht relevant sind, also für die Kaufentscheidung eine gewisse Relevanz besitzen. Des Weiteren müssen die Merkmale unabhängig voneinander sein. Außerdem müssen die betrachteten Eigenschaften vom Produzenten beeinflussbar, also abänderbar sein. Da die Nutzen der Merkmalsausprägungen additiv zu einem Gesamturteil verdichtet werden, müssen die Merkmale zueinander kompensatorisch stehen, d.h. es darf keine sogenannten K.O.-Kriterien geben. Schließlich ist die Gesamtzahl der zu beurteilenden Merkmale zu begrenzen, da der Befragungsaufwand mit jedem weiteren Merkmal exponentiell anwächst.
Durch die Festlegung des Erhebungsdesigns wird die Art und Anzahl der Stimuli festgelegt. Stimuli sind fiktive Produkte, die durch die Kombination der gewählten Eigenschaften entstehen. Je mehr Merkmale in die Stimuli einfließen, desto höher wird der Befragungsaufwand. Deshalb ist die Anzahl der Stimuli in einem vertretbaren Maße zu begrenzen.
Bei der Bewertung der Stimuli wird die Art der Bewertung festgelegt. Häufig zur Anwendung kommt hierbei das Verfahren der Rangreihung, wobei die fiktiven Produkte der Präferenz des Befragten nach geordnet werden.
Die eigentliche Patentbewertung erfolgt in den folgenden drei Schritten. Zuerst wird eine Marktbetrachtung durchgeführt, bei der die mit dem Patent in Verbindung stehenden Zahlungsströme prognostiziert und zunächst durch das marktseitige und durch das technologische Risiko abgeändert werden. Die hierbei notwendige Methode zur Festlegung des Kapitalisierungszinssatzes durch das CAPM wurde oben bereits dargelegt. Zweitens werden rechtliche Werteinflussfaktoren berücksichtigt. Abschließend werden die marktseitige und die rechtliche Sicht zusammengeführt, um einen monetären Patentwert zu erhalten.
3.3.4.2, Patentindikatorbasierte Bewertung:
Reitzig stellt vier Kriterien auf, die zur Bewertung der Tauglichkeit eines Indikators gelten: Validität des Indikators, Durchführbarkeit der Patentbewertung aus Unternehmenssicht mit Hilfe des Indikators, zeitliche Flexibilität der Bewertung von Patenten anhand des Indikators und Aufwand zur Erhebung des Indikators.
Es ist gemeinhin anzunehmen, dass ein Patent mit zunehmendem Alter an Wert verliert, weil die Restlaufzeit des Patents annimmt. Nach Pakes und Schankerman nimmt der Wert des Patents jedoch mit zunehmendem Alter nichtlinear, d.h. stärker als linear, zu. Für die Bewertung von jungen Patenten ist der Indikator Patentalter nicht geeignet. Pakes konstatiert, dass eine Variation innerhalb der in der Studie untersuchten Patentverlängerungen erst nach fünf bis acht Jahren nach der Anmeldung auftritt.
Mit dem Marktwert eines Unternehmens liegt ein Indikator vor, der sich dazu eignet, auf den Gesamtwert aller Patente des Unternehmens schließen zu lassen. Es sind vielfach Studien angestellt worden, die den beobachtbaren Marktwert eines Unternehmens in Zusammenhang mit der Anzahl seiner Patente setzen. Die Paneluntersuchungen, die es erlauben, einen Zeitversatz von Patentanmeldung und Unternehmenswert zu beachten, kommen meist übereinstimmend zu dem Ergebnis, dass zwischen dem Marktwert eines Unternehmens und der Zahl seiner Patente ein Zusammenhang besteht. Wie genau der funktionale Zusammenhang zwischen Marktwert und Wert des Patentportfolios aussieht, wird von den Studien jedoch nicht geklärt.
Voraussetzung für die Nutzung des Indikators 'Marktwert' für die Bewertung von Patenten ist, dass sich der Marktwert beobachten lässt. Damit ist der Indikator nur sehr eingeschränkt oder gar nicht bei kleinen bis mittleren Unternehmen zu verwenden.
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http://www.diplom.de/ean/9783842808867
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