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Outsorcing der Wertpapierabwicklung

Eine Untersuchung aus der Sicht einer Direktbank

Outsorcing der Wertpapierabwicklung
Über dieses Buch
  • Art: Diplomarbeit
  • Autor: Roman Nesnov
  • Abgabedatum: Mai 2003
  • Umfang: 63 Seiten
  • Dateigröße: 669,2 KB
  • Note: 1,7
  • Institution / Hochschule: Hessische Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie Deutschland
  • ISBN (eBook): 978-3-8324-7333-4
  • ISBN (Paperback) :
    978-3-8324-7333-4 P
  • ISBN (CD) :978-3-8324-7333-4 CD
  • Sprache: Deutsch
  • Prämierung:
  • Arbeit zitieren: Nesnov, Roman Mai 2003: Outsorcing der Wertpapierabwicklung, Hamburg: Diplomica Verlag
  • Schlagworte: Outsourcing, Wertpapierabwicklung, Direktbank, Auslagerung, Finanzdienstleister

Diplomarbeit von Roman Nesnov

Einleitung:

Vor dem Hintergrund der fortschreitenden Globalisierung und Harmonisierung europäischer Rechtsgrundlagen sehen sich moderne Institute, insbesondere in Deutschland, vor die Notwendigkeit gestellt, ‚schlanker’ werden zu müssen. Der Kosten- und Innovationsdruck steigt durch zahlreiche nationale und internationale Regulierungen, sowie verkürzte Forschungs-, Prozeß- und Produktzyklen. Die weitgehende Öffnung europäischer Kapitalmärkte und die damit verbundene Herabsetzung der Markteintrittsbarrieren für Nicht-Banken führt durch eine verbesserte Produkttransparenz zu einer stärkeren Differenzierung der Kundenanforderungen.

Traditionelle Sparmaßnahmen alleine reichen in diesem Umfeld nicht mehr aus, denn diese sind nur kurz- bis mittelfristig wirksam. Langfristig führen lediglich strukturelle Änderungen zu einem besseren Kosten-Leistungs-Verhältnis und zu einem überlebensfähigen Geschäftsmodell. Bei Betrachtung der zunehmenden Spezialisierung der deutschen Institute auf den Vertrieb oder die Abwicklung wird deutlich, daß immer häufiger die Reduzierung der Leistungstiefe als Lösung angesehen wird. Dies zieht zum einen die Auslagerung unprofitabler Bereiche und zum anderen die Konzentration auf Kernkompetenzen nach sich. Ohne strategische Kooperation und arbeitsteilige Leistungserstellung ist bereits heute die Erfüllung gesetzlicher Vorschriften und der stets steigenden Kundenwünsche für kein Institut möglich. Dies liegt insbesondere daran, daß der Bankkunde von heute nicht nur eine breite Finanzproduktpalette verlangt, sondern diese am liebsten ‚aus einer Hand’ beziehen möchte.

Gang der Untersuchung:

Das Ziel dieser Arbeit besteht darin, ein aus theoretischer Sicht optimales Outsourcing-Modell der Wertpapierabwicklung für eine Direktbank zu erarbeiten.

Zu diesem Zweck werden nach der Abgrenzung grundlegender Begriffe zunächst Gründe für das Outsourcing aufgeführt und seine Grenzen genauer untersucht. Anschließend folgt die Erläuterung aktueller gesetzlicher Rahmenbedingungen für deutsche Institute, ergänzt um die rechtliche Spezifik der Wertpapierabwicklung. Der Hauptteil der Arbeit stellt den idealtypischen Ablauf eines Wertpapier-Outsourcing-Projekts dar und präsentiert aus der Perspektive einer Direktbank die Vor- und Nachteile der Optionen, die bei der Unternehmens- und Marktanalyse identifiziert werden. Das Praxisbeispiel des Online-Brokers Patagon ergänzt die Aufstellung. Auf Grundlage der gewonnenen Erkenntnisse wird anschließend eine optimale Kombination arbeitsteiliger Zusammenarbeit in diesem Bereich konstruiert. Im Schlußwort wird ein Ausblick auf die künftige Entwicklung in diesem Marktsektor gegeben.

Inhaltsverzeichnis:

Abkürzungsverzeichnis V
Abbildungsverzeichnis VI
1. Einleitung 1
1.1 Ausgangssituation 1
1.2 Ziel und Aufbau der Arbeit 2
2. Outsourcing der Wertpapierabwicklung 3
2.1 Grundlegende Begriffsdefinitionen 3
2.1.1 Outsourcing 3
2.1.2 WP-Abwicklung 4
2.2 Argumente für das Outsourcing der Wertpapierabwicklung 7
2.2.1 Unsichtbarkeit der Dienstleistung 7
2.2.2 Hohe Fixkosten 8
2.2.3 Skaleneffekte 8
2.2.4 Verbundeffekte 9
2.2.5 Erfahrungseffekte 11
2.2.6 Konzentration auf Kernkompetenzen 11
2.3 Hindernisse zwischenbetrieblicher Wertpapierabwicklung 12
2.3.1 Abhängigkeit vom Insourcer 12
2.3.2 Steigende Kosten 13
2.3.3 Datensicherheit und Datenschutz 14
2.4 Gesetzliche Rahmenbedingungen 15
2.4.1 Aufsichtsorgane 15
2.4.2 § 25a Abs. 2 KWG 18
2.4.3 Weitere gesetzliche Regelungen und Richtlinien 21
2.4.3.1 Gesetzliche Regelungen 21
2.4.3.2 Verhaltensregeln für Wertpapierdienstleistungsunternehmen 23
3. Umsetzung des Outsourcing der Wertpapierabwicklung 26
3.1 Festlegung des Geschäftsmodells 26
3.2 Zusammenarbeit mit externen Beratern 27
3.2.1 Unternehmensanalyse 27
3.2.1.1 Handelsbuchinstitut 28
3.2.1.2 Depot A vs. Depot B 30
3.2.1.3 Prozesse, Bereiche und Systeme 31
3.2.2 Marktanalyse 32
3.2.2.1 Marktmodelle 32
3.2.2.2 Handelssysteme 33
3.2.2.2.1 Börslicher Handel 34
3.2.2.2.2 Außerbörslicher Handel 35
3.2.2.2.3 Fondshandel 37
3.2.2.2.4 Überblick 38
3.2.2.3 Dienstleister 39
3.3 Partnersuche 41
3.3.1 Beratung durch externe Know-how-Träger 41
3.3.2 Vertragsabschluß 41
3.4 Praxisbeispiel Patagon 42
3.4.1 Projekt 42
3.4.2 Strategie 44
3.4.3 Schnittstellen und Systeme 45
4. Optimales Outsourcing-Modell der WP-Abwicklung 46
5. Schlußwort 49
6. Quellen- und Literaturverzeichnis 50

Automatisiert erstellter Textauszug:

20 anderen Mandanten zu übernehmen bzw. die Interne Revision des Dienstleisters zu beauftragen. Dann sind die Ergebnisse der Revisionen jeweils allen angeschlossenen Institutionen, insbesondere zur Kontrolle festgestellter Mängel mitzuteilen. Ist aufgrund der Natur des Ablaufs des jeweiligen Geschäftsfelds für dessen vollständige Durchführung die Einschaltung eines anderen Instituts oder eines anderen Dritten erforderlich (z. B. bei Clearingstellen im ZV und der WP-Abwicklung oder bei der Nutzung des Börsenhandelssystems durch die Makler) liegt tatbestandsmäßig zwar die Auslagerung eines Teilaktes vor, die BAFin nimmt nach seinem Entwurf jedoch diesen eng begrenzten Bereich aus der Anwendung des §25a Abs. 2 KWG heraus.61 Trotz liberaler BAFin-Auffassung über die grundsätzliche Auslagerungsfähigkeit jedes Tätigkeitsbereichs, ist das Outsourcing zentraler Führungsaufgaben der Geschäftsleitung, wie z. B. die Entscheidungen über die Unternehmenspolitik und den Einsatz und die Koordinierung der Unternehmensressourcen vor dem Hintergrund der drei o. g. Grundregeln nicht zulässig. Dies trifft auch auf die die Geschäftsleitung unterstützenden organisatorischen Einheiten, wie z. B. das strategische Controlling und die interne Revision, zu. Damit sollen unter anderem s. g. ‚Bankhüllen’ (nach Sydow auch als „hollow-organizations“62 bekannt), vermieden werden, da solche lediglich aus der Geschäftsleitung mit Banklizenz bestehende Konstrukte relativ instabil sind und die Anzahl existenzbedrohender Situationen stark erhöhen. So ist es neben den bereits erwähnten Bestrebungen, die ‚Gesetzlosigkeit’ rund um das Outsourcing zu beseitigen, von Anfang an das Ziel der BAFin gewesen, eine kurzfristige und rücksichtslose Anwendung des Outsourcing zu verhindern, um den Verlust der Kernkompetenzen zu vermeiden.63 Ist die Entscheidung, eine Funktion bzw. einen Bereich auszulagern, unternehmensintern getroffen worden, bedarf es zwar keiner Genehmigung durch die BAFin, die Absicht der Auslagerung sowie ihr Vollzug müssen jedoch unverzüglich der BAFin und der Deutschen Bundesbank gemeldet werden. [...]

Der Aufteilung liegen drei Anforderungen des § 25a Abs. 1 KWG über besondere organisatorische Pflichten der Institute zugrunde: die Ordnungsmäßigkeit der betriebenen Bankgeschäfte oder der erbrachten Finanzdienstleistungen darf nicht beeinträchtigt, die Steuerungs- und Kontrollmöglichkeiten der Geschäftsleitung nicht gelockert und die ausgelagerten Bereiche der Verantwortung der Geschäftsleitung nicht entzogen und die Prüfungsrechte und Kontrollmöglichkeiten der BAFin nicht beeinflußt werden. Da die Mehrzahl der Auslagerungsunternehmen nicht unter Aufsicht der BAFin steht, sind Finanzinstitute angehalten, diese Grundregeln einzuhalten bzw. die Einhaltung durch Dritte sicherzustellen. Damit rückt auch die Verantwortung der Geschäftsleitung für die Auslagerungsaktivitäten in den Mittelpunkt, da sie dafür Sorge zu tragen hat, daß die ausgelagerten Bereiche weiter den Leistungs- und Qualitätsstandards genügen, die auch bei einer Leistungserbringung im Institut selbst einzuhalten wären. Dennoch besteht in einigen wenigen Fällen, z. B. bei Mehrmandantendienstleistern, die Möglichkeit, die Untersuchungsergebnisse der Internen Revision eines [...]

Der verstärkte Outsourcing-Trend der 90er Jahre ging auch an den deutschen Instituten nicht vorbei. Allerdings verlief das Outsourcing in Deutschland in einem nahezu ‚gesetzlosen’ Raum. Erst mit dem Entwurf des BAKred-Rundschreibens58von 1998 legte der Gesetzgeber den Grundstein für die Schaffung verläßlicher Grundlagen für die Ausgestaltung der Outsourcing-Lösungen in der deutschen Finanzwirtschaft. Damit konnte dem Anliegen deutscher Institute Rechnung getragen werden, zur Stärkung ihrer Wettbewerbsfähigkeit die Unternehmensfunktionen und -prozesse durch die Beauftragung externer Dienstleister zu optimieren.59 Die darauffolgende zweijährige Diskussion zwischen den Vertretern des Staates und des Finanzdienstleistungssektors resultierte in § 25a Abs. 2 KWG (besondere organisatorische Pflichten von Instituten), auch als Outsourcing-Paragraph bekannt, und dem neusten BAKred-Rundschreiben vom November 2001. In diesem Schreiben wurden die in § 25 a Abs. 2 KWG genannten allgemeinen Anforderungen an eine ordnungsgemäße Organisation der Institute konkretisiert und Standards veröffentlicht, die die Institute bei der Auslagerung von Tätigkeiten und Funktionen auf externe Dienstleister (Auslagerungsunternehmen = Insourcer) berücksichtigen müssen.60 Analog zum Kernkompetenzenansatz unterteilt die BAFin alle Funktionen und Bereiche der Finanzdienstleistungen in drei Gruppen: Kernbereiche, Teilakte, wesentliche Hilfsfunktionen sowie unwesentliche Hilfsfunktionen und Ausnahmen (der Übersicht halber empfiehlt sich die folgende Darstellung): [...]

Arbeit zitieren:
Nesnov, Roman Mai 2003: Outsorcing der Wertpapierabwicklung, Hamburg: Diplomica Verlag

Schlagworte:
Outsourcing, Wertpapierabwicklung, Direktbank, Auslagerung, Finanzdienstleister

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