Off-Balance-Sheet-Behandlung von Asset-Backed Securities (ABS)
Darstellung nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) sowie den US-Generally Accepted Accounting Principles (US-GAAP)
- Art: Diplomarbeit
- Autor: Philip Heinz
- Abgabedatum: Mai 2006
- Umfang: 130 Seiten
- Dateigröße: 1,2 MB
- Note: 1,0
- Institution / Hochschule: Fachhochschule Kempten Deutschland
- Bibliografie: ca. 160
- ISBN (eBook): 978-3-8366-2526-5
- Sprache: Deutsch
- Prämierung:
- Arbeit zitieren: Heinz, Philip Mai 2006: Off-Balance-Sheet-Behandlung von Asset-Backed Securities (ABS), Hamburg: Diplomica Verlag
- Schlagworte: Off-Balance-Sheet, Asset-Backed Securities, Rechnungslegung, Forderungsverkauf, Special Purpose Vehicle
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Diplomarbeit von Philip Heinz
Problemstellung:
Das Akronym ABS ist bisher insbesondere aus dem Vokabular der Automobilbranche als Antiblockiersystem bekannt. Im Rahmen dieser Arbeit wird aufgezeigt, dass diese Abkürzung auch in der Finanzwelt Verwendung finden kann, namentlich als Asset-Backed Securities. Die zunehmende Bedeutung von Unternehmenskennzahlen im globalen Wettbewerb berührt auch das Interesse, z.B. von Investoren, an den Eigenkapitalquoten von Unternehmen. Eine Möglichkeit zu der Verbesserung dieser Quoten ist die Auslagerung von Vermögensgegenständen aus der Bilanz, wie dies beispielsweise bei Leasing oder Projektfinanzierung mit Objektgesellschaften der Fall sein kann. In dieser Arbeit wird diese Perspektive anhand des o.g. Finanzinstrumentes Asset-Backed Securities aufgezeigt. Zu dem Erreichen der Off-Balance-Sheet-Behandlung sind bei der bilanziellen Behandlung dieses Finanzinstrumentes sowohl nach deutschen als auch nach amerikanischen Rechnungslegungsvorschriften diverse Voraussetzungen zu erfüllen.
Nicht eingegangen wird im Rahmen dieser Arbeit auf die steuerlichen Aspekte einer ABS-Transaktion. Es sei hier lediglich darauf hingewiesen,dass ABS-Transaktionen regelmäßig so konstruiert werden, dass auch steuerliche Vorteile entstehen; hierbei ist allerdings insbesondere § 42 AO (Missbrauch von rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten) zu beachten. Des Weiteren wird nicht eingegangen auf die bilanzielle Behandlung nach den International Accounting Standards/International Financial Reporting Standardssowie auf die bilanzielle Behandlung von nonfinancial assets. Letztgenannte werden nicht von dem sonst für die bilanzielle Behandlung von Asset-Backed Securities nach den US-Generally Accepted Accounting Principles verantwortlichen SFAS 140 erfasst.
Ziel dieser Arbeit ist es, das zum Teil noch relativ unbekannte Finanzinstrument Asset-Backed Securities zu erklären. Ferner sollen bei der Darstellung der bilanziellen Behandlung die nach deutschem sowie amerikanischem Recht für die Möglichkeit der Ausbuchung zu erfüllenden Voraussetzungen dargestellt werden, um ein bilanzverkürzendes Ergebnis (Off-Balance-Sheet-Finanzierung) zu erzielen.
Inhaltsverzeichnis:
| Inhaltsverzeichnis | II | |
| Abbildungsverzeichnis | VI | |
| Abkürzungsverzeichnis | VII | |
| A. | Allgemeines | 1 |
| I. | Problemstellung, Abgrenzung und Zielsetzung der Arbeit | 1 |
| II. | Aufbau der Arbeit | 2 |
| B. | Asset-Backed Securities | 4 |
| I. | Begriffsbestimmung | 4 |
| 1. | Definition Asset-Backed Securities | 4 |
| 2. | Summarischer Exzerpt über die geschichtliche Entwicklung | 5 |
| 3. | Exkurs: Abgrenzung zu Factoring | 9 |
| II. | Struktur einer Asset-Backed Securities-Transaktion | 12 |
| 1. | Verkauf der Forderungen | 12 |
| 2. | Exkurs: Prämissen an die Forderungen | 13 |
| 3. | Emission von Wertpapieren (Securities) | 15 |
| a. | Commercial Papers | 16 |
| b. | Schuldverschreibungen | 17 |
| c. | Konstruktion der Zahlungsströme | 18 |
| α. | Pass-Through-Konzept (Fondszertifikatskonzept) | 18 |
| β. | Pay-Through-Konzept (Anleihenkonzept) | 19 |
| 4. | Rating der Wertpapiere | 20 |
| III. | Aspekte der Sicherung | 22 |
| 1. | Bankruptcy Remote | 22 |
| 2. | Credit Enhancement | 23 |
| a. | Interne Credit Enhancements | 24 |
| α. | Spread Account | 24 |
| β. | Overcollateralization | 25 |
| γ. | Subordination | 25 |
| δ. | Sicherungsmaßnahmen seitens des Originators | 26 |
| b. | Externe Credit Enhancements | 27 |
| α. | Standby Letter of Credit | 27 |
| β. | Surety Bond | 28 |
| IV. | Beteiligte und deren Funktionen | 29 |
| 1. | Originator | 29 |
| a. | One-Off-Securitisation | 29 |
| b. | Multi-Seller-Securitisation | 30 |
| 2. | Special Purpose Vehicle | 31 |
| a. | Rechtsform | 31 |
| b. | Sitz | 32 |
| 3. | Investor | 33 |
| 4. | Ratingagentur | 34 |
| 5. | Service-Agent | 34 |
| 6. | Treuhänder | 36 |
| V. | Essenzielle Ziele des Originators bei einer Asset-Backed Securities-Transaktion | 36 |
| 1. | Gewinnung zusätzlicher Finanzierungsmöglichkeit | 36 |
| 2. | Verbesserung der Eigenkapitalquote | 37 |
| 3. | Dezimierung des Forderungsausfallrisikos | 40 |
| 4. | Gewinnung neuer Investorenkreise | 40 |
| VI. | Fazit | 41 |
| C. | Off-Balance-Sheet-Behandlung von Asset-Backed Securities | 43 |
| I. | Off-Balance-Sheet | 43 |
| 1. | Definition | 43 |
| 2. | Alternative Instrumente zu Asset-Backed Securities | 46 |
| a. | Projektfinanzierung | 46 |
| b. | Leasing | 49 |
| c. | Contractual Trust Arrangement | 50 |
| II. | Behandlung von Asset-Backed Securities-Transaktionen nach dem Handelsgesetzbuch | 52 |
| 1. | Einleitung | 52 |
| 2. | Verkauf versus gesichertes Darlehen | 53 |
| 3. | Voraussetzung für die Off-Balance-Sheet-Behandlung | 55 |
| a. | Übergang des rechtlichen Eigentums | 55 |
| b. | Irreversibilität der Veräußerung | 56 |
| c. | Exkurs: Clean-up call | 58 |
| d. | Übergang des wirtschaftlichen Eigentums | 60 |
| α. | Bonitätsrisiko | 62 |
| β. | Exkurs: Veritätsrisiko | 65 |
| γ. | Restriktionen bezüglich des Bonitätsrisikoüberganges | 65 |
| e. | Kaufpreisabschläge | 67 |
| 4. | Konsolidierungsverbot | 72 |
| 5. | Thesenförmiges sowie graphisches Fazit zu der Off-Balance-Sheet-Behandlung von Asset-Backed Securities-Transaktionen nach dem Handelsgesetzbuch | 76 |
| a. | Thesenförmiges Fazit | 76 |
| b. | Graphisches Fazit | 78 |
| III. | Behandlung von Asset-Backed Securities-Transaktionen nach den US-Generally Accepted Accounting Principles | 79 |
| 1. | Kurze Einführung zu den Bilanzierungsgrundsätzen nach den US-Generally Accepted Accounting Principles | 79 |
| 2. | Einleitung | 82 |
| 3. | Sale (versus Partial Sale) versus Secured Borrowing | 83 |
| 4. | Exkurs: Beneficial Interests | 85 |
| 5. | Financial Components Approach | 86 |
| 6. | Übergang der Verfügungsmacht | 87 |
| a. | Isolation der Forderungen | 88 |
| b. | Freie Verfügbarkeit durch die Special Purpose Entity | 92 |
| c. | Übergabe der Verfügungsmacht durch den Originator | 94 |
| 7. | Qualifying Special Purpose Entity | 96 |
| 8. | Servicing-Tätigkeiten | 99 |
| 9. | Konsolidierungsverbot | 102 |
| 10. | Thesenförmiges sowie graphisches Fazit zu der Off-Balance-Sheet-Behandlung von Asset-Backed Securities-Transaktionen nach den US-Generally Accepted Accounting Principles | 103 |
| a. | Thesenförmiges Fazit | 103 |
| b. | Graphisches Fazit | 104 |
| IV. | Fazit | 105 |
| D. | Zusammenfassende Schlussbetrachtung | 107 |
| Literaturverzeichnis | 109 | |
| Rechtsprechungsverzeichnis | 121 | |
| Quellenverzeichnis | 122 |
Textprobe:
Kapitel 1, Verkauf der Forderungen:
Zunächst stehen sechs- bis zwölfmonatige Voruntersuchungen an, bei welchen u.a. die Forderungen, nach einer Überprüfung der Eignung, ausgewählt werden. Die Auswahl der Forderungen kann sowohl nach dem Zufallsprinzip als auch bewusst nach Risiko- und Laufzeitklassen erfolgen. Die Prognostizierbarkeit der Cash-In Flows durch die Forderungen muss sehr sicher sein, da diese für einzelne Komponenten einer ABS-Transaktion (z.B. Art der Wertpapiere, Art der Credit Enhancements) von signifikanter Relevanz ist. Nach der Bildung eines Asset Pools, in der Annahme, dass es sich hierbei um Forderungen handelt, verkauft der Originator diesen Forderungspool an ein zuvor gegründetes SPV im Rahmen eines Kaufvertrages nach § 433 BGB mit anschließender Forderungsabtretung (Einzel-, Mantel- oder Globalzession) gem. § 398 BGB. Der Originator erhält im Gegenzug den durch den Forderungsverkauf entstehenden Erlös abzüglich anfallender Kosten. Bei diesen Kosten kann es sich u.a. um Anwaltskosten sowie um Gebühren für Investmentbanken handeln. Den entsprechenden Betrag erhält der Originator sofort, d.h. noch vor Fälligkeit der Forderungen.
Die Folge der Übertragung der Forderungen ist die rechtliche Verselbständigung derselbigen, wodurch diese von dem Geschäfts- und Managementrisiko des Originators separiert werden; als Konsequenz hat kein Vorgang bei dem Originator Auswirkungen auf das SPV. Während ein Unternehmen einer Vielzahl an Risiken ausgesetzt ist, prädominieren bei den abgetrennten Forderungen (lediglich) Ausfall- und Verzugsrisiken. Zudem soll es durch die strenge Trennung von Originator und den veräußerten Finanzaktiven ermöglicht werden, dass die Finanzaktiva einer unabhängigen Bewertung der Bonität unterliegen.
Kapitel 2, Exkurs: Prämissen an die Forderungen:
Grundsätzlich können Forderungen jeder Art für eine ABS-Finanzierung verwendet werden, sofern Vergangenheitsdaten verfügbar sind und dadurch die Zahlungsströme prognostiziert werden können. Hierbei stützt sich die Analyse der Vergangenheitsdaten auf die Mutmaßung, dass die in der Vergangenheit aufgetretenen Verhaltensmuster genauso in die Zukunft übertragen werden können, z.B. daß [sic!] historische Verzugs- und Ausfallraten zeit- und betragsmäßig in gleichem Maße in der Zukunft eintreten werden. Der Originator sollte demnach längerfristige Erfahrung bezüglich des Einzuges der übertragenen Forderungen haben.
Hinsichtlich der vertraglichen Gestaltung der zu verkaufenden Forderungen ist zu beachten, ob die Schuldner des Forderungspools ein Kündigungsrecht besitzen, denn eine Abtretung von Finanzaktiven kann … nur dann rechtsgültig vollzogen werden, wenn die zu verbriefenden Aktiven frei von Belastungen oder anderweitigen Rechtstiteln sind.
Die übertragenen und somit als Sicherheit verwendeten Forderungen sind allein für die Bedienung der Ansprüche der Wertpapierinhaber zu verwenden und sind regelmäßig zwecks Generierung eines einheitlichen Cash-Flow durch Homogenität geprägt. Bezüglich der Qualität dieser Forderungen gilt, dass jene in der Regel durch eine außerordentlich hohe Bonität hinsichtlich der Zahlungsmoral der Schuldner geprägt sind. BÄR schreibt dazu, dass bei Vorhandensein von ausreichenden Credit Enhancements auch nicht erstklassige Forderungen verbrieft werden können.
Kapitel 3, Emission von Wertpapieren (Securities):
Das SPV (in Darst. 5 durch den Originator vorgenommen) überträgt die Forderungen im Rahmen eines Treuhandvertrages an einen Sicherheitentreuhänder. Hierfür sind zwei Gründe entscheidend:
1) Das SPV soll schlank gehalten werden, d.h. es soll nicht mit einem eigenen Geschäftsrisiko sowie dem dafür aufzubringenden Eigenkapital strapaziert werden.
2) Das Eigentum des SPV wird (zu der Vermeidung der Konsolidierungspflicht des SPV bei dem Originator) auf eine gemeinnützige Einrichtung (Charitable Trust) übertragen. Diese stellt eine amerikanische, steuerrechtliche Besonderheit dar und darf keine eigene Gewinnerzielungsabsicht verfolgen.
Der durch das SPV beauftrage Emittent begibt Wertpapiere entweder am Geldmarkt als Commercial Papers, welche durch kurze Laufzeiten geprägt sind, oder am Kapitalmarkt als längerfristige Notes (Inhaberschuldverschreibungen), wobei die Platzierung in der Regel durch ein Bankenkonsortium erfolgt. Eine weitere Unterscheidung in der Ausge-staltung der Wertpapiere findet diesbezüglich statt, ob es sich um Pass-Through- oder Pay-Through-Papiere handelt.
Die Entscheidung über die Art sowie Fristigkeit der Refinanzierung hängt dabei von der Art, dem Volumen und der Fristigkeit der unterliegenden Forderungen ab. Die Wertpapiere können sowohl an private, institutionelle Investoren begeben als auch am öffentlichen Markt platziert werden. Die Entscheidung über private oder öffentliche Platzierung hängt dabei wesentlich vom Umfang der Transaktion, von den Bedürfnissen des Originators sowie von der jeweiligen Kapitalmarktverfassung respektive der Nachfrage von seiten [sic!] der Investoren ab.
Die von dem SPV auf die emittierten Wertpapiere zu leistenden Zins- und Tilgungszahlungen werden durch die Zahlungseingänge der Schuldner der vom Originator übertragenen Forderungen gespeist.
a. Commercial Papers:
Unter Commercial Papers (CP) sind ungesicherte Schuldverschreibungen mit kurzer Laufzeit zu verstehen. Die auf den Inhaber lautenden CP können von dem Aussteller direkt oder über Makler auf den Markt gebracht werden. Die Verzinsung der revolvierend als Daueremission ausgegebenen CP orientiert sich an den Geldmarktsätzen. Für Kapitalsuchende stellen diese Papiere gem. der EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK folgenden Nutzen dar: Zugang zu einer relativ günstigen Finanzierung; Hohe und gleichmäßige Nachfrage durch Geldmarktfonds; Erweiterung der Finanzierungsquelle; Reduzierung der Ausschöpfung der Bankkreditlinien.
Aufgrund der Kurzfristigkeit der CP kann eine zeitliche Diskrepanz zwischen der Fälligkeit der Forderungen und der Fälligkeit der Wertpapiere entstehen (z.B. können CP alle 15 Tage fällig sein, die Zahlungseingänge für Forderungen allerdings erst nach 90 Tagen stattfinden). Hier können Banken resp. Versicherungen durch eine sog. Liquidity Facility (in Darst. 5 als Bonitäts- resp. Liquiditätsmechanismus bezeichnet) greifen, d.h. durch die zur Verfügungsstellung von Kapital zur Überbrückung der Liquiditätsengpässe. Diese Liquiditätshilfe, beispielsweise ein Bereitstellungskredit, deren Höhe i.d.R. dem veräußerten Forderungspool abzüglich der Forderungsausfälle entspricht, wird nur für die Versorgung mit flüssigem Kapital genutzt.
Für Kapitalgeber, ergo Investoren, können für eine Entscheidung für CP eine Diversifizierung der Portfolios sowie das Potenzial einer höheren Kapitalverzinsung als bei einer Bankeinlage ausschlaggebend sein.
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Link zur Arbeit:
http://www.diplom.de/ean/9783836625265
Arbeit zitieren:
Heinz, Philip Mai 2006: Off-Balance-Sheet-Behandlung von Asset-Backed Securities (ABS), Hamburg: Diplomica Verlag
Schlagworte:
Off-Balance-Sheet, Asset-Backed Securities, Rechnungslegung, Forderungsverkauf, Special Purpose Vehicle



