Das Öffnungszeitengesetz
- Art: Diplomarbeit
- Autor: Doris Schättle
- Abgabedatum: März 2000
- Umfang: 206 Seiten
- Dateigröße: 10,3 MB
- Note: 1,0
- Institution / Hochschule: Wirtschaftsuniversität Wien Österreich
- ISBN (eBook): 978-3-8324-5147-9
-
ISBN (Paperback) :
978-3-8324-5147-9 P - ISBN (CD) :978-3-8324-5147-9 CD
- Sprache: Deutsch
- Prämierung:
- Arbeit zitieren: Schättle, Doris März 2000: Das Öffnungszeitengesetz, Hamburg: Diplomica Verlag
- Schlagworte: Gewerberecht, Wirtschaft, Öffnungszeitengesetz, Ladenschluß
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Diplomarbeit von Doris Schättle
Einleitung:
Das Thema Öffnungszeiten ist ein in der Öffentlichkeit viel diskutiertes und es gibt kaum jemanden, der dieser Problematik gleichgültig gegenübersteht - im Gegenteil: die öffentliche Diskussion über den Ladenschluss nimmt bisweilen etwas hitzige Formen an, weshalb es notwendig erscheint, sich diesem Thema einmal von der sachlichen Seite her zu nähern.
Der Ladenschluss wird international auf vielfältigste Weise geregelt, wobei Österreich sicherlich (noch immer) zum Kreise jener Länder gehört, die die starrsten Regelungen besitzen. Wie auch immer solch eine Regelung aussieht, es bedarf eines Kompromisses aller betroffenen Personengruppen – dies sind insbesondere Arbeitgeber, Arbeitnehmer und natürlich die Konsumenten. Die Interessen dieser Gruppen lassen sich nur schwer unter einen Hut bringen, denn eine verlangt nach erweiterten Öffnungszeiten, eine andere verlangt nach gleichen Wettbewerbschancen und wieder eine andere Gruppe möchte eine Verringerung der Arbeitszeit durchsetzen. – Ein hartes Stück Arbeit also, all diese divergierenden Ziele und Bedürfnisse auf einen Nenner zu bringen!
Dazu kommt, dass sowohl Wirtschaft als auch Gesellschaft einem ständigen Wandel unterliegen, weshalb es ratsam ist, einmal eingegangene Kompromisse von Zeit zu Zeit zu überdenken, um den Fortschritt nicht zu verschlafen. Man darf auch nicht vergessen, dass mit steigendem Einkommen und steigendem Wohlstand auch die Ansprüche der Menschen steigen. In einer Zeit wie der heutigen, wo alles ein sogenanntes „Event“ sein muss, dient Einkaufen nicht mehr bloß der Befriedigung des Bedarfs an bestimmten Gütern, nein – Einkaufen wird immer mehr zu einem Erlebnis, zu einer Art Freizeitbeschäftigung. Die Ansprüche steigen nicht zuletzt auch aufgrund größerer Konsumerfahrung und besserer Information der Verbraucher. Die Einkaufshäufigkeit jedoch hat sich aufgrund der verbesserten Vorratshaltung, größerer Mobilität und dem zunehmenden beruflichen Engagement der Frauen verringert.
Der Handel war also gezwungen zu reagieren. Sortimente wurden erweitert, Branchen vermischt, neue Betriebs- und Absatzformen entstanden. Vielfach mussten sich Klein- und Mittelbetriebe zusammenschließen oder zumindest kooperieren, um Überlebenschancen zu haben.
Viele dieser Wandlungen, die sowohl die Nachfrage- als auch die Angebotsseite betreffen, waren beim Zustandekommen des Ladenschlussgesetzes von 1958 nicht absehbar. Im Laufe der Zeit war es also wiederholt notwendig, die Regelungen dieses Gesetzes auf ihre Sinnhaftigkeit hin zu überprüfen und zu revidieren, denn selbst ehemals nützliche Standards erweisen sich als drückendes Korsett, wenn sie sich nicht an neue Gegebenheiten anpassen.
Das derzeit gültige Öffnungszeitengesetz (ÖZG) brachte einiges an Neuerungen (wie zum Beispiel die langen Einkaufssamstage), doch das ist den Liberalisierern noch immer nicht genug. Viele von ihnen fordern derzeit, dass das Offenhalten der Geschäfte auch spät am Abend sowie an Sonn- und Feiertagen gestattet sein soll. Manche sähen es am liebsten, wenn es überhaupt kein Öffnungszeitengesetz gäbe. Sonderregelungen gibt es derzeit vor allem für Tourismusgemeinden und Gebiete mit besonderem Bedarf.
Gang der Untersuchung:
Zur Diskussion stehen sollten aber nicht nur ökonomische Gesichtspunkte, sondern auch gesellschaftspolitische, weshalb im ersten Teil der vorliegenden Arbeit nach einer begrifflichen Klärung zunächst eine allgemein verständliche Basis zum Thema Öffnungszeiten vermittelt wird. Außerdem werden die verschiedenen betriebswirtschaftlichen, aber auch sozialen und gesellschaftspolitischen Aspekte der Diskussion rund um den Ladenschluss beleuchtet, wobei speziell auf die Probleme und Standpunkte der drei betroffenen Bevölkerungsgruppen Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Konsumenten eingegangen wird. Auch die Konsequenzen einer möglichen Liberalisierung der Öffnungszeiten für diese drei Gruppen werden ausführlich behandelt. Darüber hinaus beschäftigt sich dieser Teil der Arbeit mit einer Bestandsaufnahme der Positionen verschiedener Institutionen zum Thema Ladenschluss. Ein kurzer Rückblick die Konsequenzen der ÖZG Novelle vom Dezember 1996 betreffend soll das Bild für den Leser abrunden und beendet den ersten Teil der Arbeit.
Im zweiten Teil der Arbeit wird auf das Öffnungszeitengesetz, das eine Kombination von wettbewerbsordnenden, arbeitnehmerschützenden und verbraucherorientierten Aspekten in sich vereint, in der Fassung BGBl 1992/50 (WV) idF BGBl 1997 I/4 eingegangen. Das ÖZG bildet den positiv-rechtlichen Ausgangspunkt, des weiteren wird die relevante Judikatur in ihrer Bedeutung für das Öffnungszeitengesetz vorgestellt. Diverse Exkurse am Ende der jeweiligen Kapitel sollen einen tieferen Einblick in die Materie bieten und als anschauliche Beispiele ein besseres Verständnis der Theorie ermöglichen.
Der dritte Teil beschäftigt sich mit einer empirischen Untersuchung zum Thema Öffnungszeiten. Es wird ein Unternehmen vorgestellt, das aufgrund seiner Bemühungen, die Grenzen und Mängel des Öffnungszeitengesetzes aufzuzeigen, eine gewisse Vorreiterrolle in punkto Deregulierung und Liberalisierung übernommen hat. Naturgemäß geht dies nicht immer ohne (gerichtliche) Streitigkeiten vor sich, wie sich auch im vorliegen Fall zeigt.
Abschließend lässt sich sagen, dass eine weitere Liberalisierung wahrscheinlich nicht aufzuhalten sein wird. Möglicherweise wird alles damit beginnen, dass man Gewerbetreibenden erlaubt, an Sonn- und Feiertagen ihre Geschäfte zu öffnen, solange sie selbst im Laden stehen und keine Arbeitnehmer beschäftigen. Nach einigen Jahren, wenn das Bild allzeit geöffneter Geschäfte bereits Gewohnheit geworden ist, wird der nächste Schritt vorgenommen und die ersten Angestellten für die Sonn- und Feiertagsarbeit herangezogen werden. Spätestens dann wird aber auch das Argument, „Einkaufen“ habe sich von der reinen „Bedürfnisbefriedigung“ zur „Freizeitbeschäftigung“ entwickelt, genügend Anhänger haben, um die Trendwende endgültig herbeizuführen. Ist einmal die grundlegende Hemmschwelle gefallen, werden auch nach und nach die anderen Wirtschaftsbranchen mit dieser Entwicklung mithalten müssen, und so wird es Zug um Zug dazu kommen, dass die heute noch eher „unüblichen“ Arbeitszeiten zu üblichen werden. Diese Entwicklung ist nach Ansicht der Autorin unaufhaltsam, auch wenn es einige noch nicht wahr haben wollen und auch wenn es nicht das ist, was gemeinhin als erstrebenswert angesehen wird. – Denn das Familienleben wird dabei sicherlich auf der Strecke bleiben!
Inhaltsverzeichnis:
| 1. | Einleitung | 1 |
| 2. | Erster Teil: Betriebswirtschaftliche und soziale Aspekte der Öffnungszeitenproblematik | 5 |
| 2.1 | Begriffliche Klärung | 5 |
| 2.1.1 | Ladenschluss | 5 |
| 2.1.2 | Ladenschlusszeiten und Ladenöffnungszeiten | 6 |
| 2.1.3 | Offenhaltezeit | 6 |
| 2.2 | Ökonomische und soziale Aspekte der Ladenöffnungszeiten | 7 |
| 2.2.1 | Die betroffenen Bevölkerungsgruppen | 7 |
| 2.2.1.1 | Die Unternehmer | 7 |
| 2.2.1.1.1 | Die menschliche Arbeitsleistung | 9 |
| 2.2.1.1.2 | Die sachlichen Betriebsmittel | 10 |
| 2.2.1.1.3 | Das Warensortiment | 10 |
| 2.2.1.2 | Die Arbeitnehmer | 11 |
| 2.2.1.3 | Die Konsumenten | 13 |
| 2.2.2 | Konsequenzen einer Liberalisierung der Öffnungszeiten | 15 |
| 2.2.2.1 | Konsequenzen für Unternehmer | 16 |
| 2.2.2.1.1 | Nachfrage und Umsatz | 16 |
| 2.2.2.1.2 | Kosten | 17 |
| 2.2.2.1.3 | Wettbewerb | 18 |
| 2.2.2.2 | Konsequenzen für Handelsangestellte | 18 |
| 2.2.2.3 | Konsequenzen für Konsumenten | 21 |
| 2.3 | Die Einstellung verschiedener Institutionen zum Thema Öffnungszeiten | 22 |
| 2.3.1 | Die Gewerkschaft | 24 |
| 2.3.2 | Die Arbeiterkammer | 28 |
| 2.3.3 | Die Wirtschaftskammer | 30 |
| 2.3.4 | Die SPÖ | 31 |
| 2.3.5 | Die ÖVP | 34 |
| 2.3.6 | Die Freiheitlichen | 36 |
| 2.3.7 | Das LIF | 38 |
| 2.3.8 | Die Grünen | 40 |
| 2.3.9 | Die Kirche | 41 |
| 2.4 | Ein kurzer Rückblick: Die Konsequenzen der ÖZG Novelle vom Dezember 1996 | 44 |
| 3. | Zweiter Teil: Darstellung der rechtlichen Situation in Österreich - Das Öffnungszeitengesetz | 54 |
| 3.1 | Der Ladenschluss an Werktagen | 56 |
| 3.1.1 | Der Geltungsbereich des ÖZG | 56 |
| 3.1.1.1 | Die erfassten Wochentage | 56 |
| 3.1.1.2 | Die erfassten Betriebseinrichtungen | 57 |
| 3.1.1.3 | Ausnahmen vom Geltungsbereich | 59 |
| 3.1.1.3.1 | Warenabgabe aus Automaten | 59 |
| 3.1.1.3.2 | Warenverkauf im Rahmen eines Gastgewerbes | 60 |
| 3.1.1.3.3 | Marktverkehr | 61 |
| 3.1.1.3.4 | Verkaufsstellen im Kasernenbereich | 61 |
| 3.1.1.3.5 | Tankstellen | 62 |
| 3.1.2 | Allgemeine Öffnungszeiten an Werktagen | 62 |
| 3.1.2.1 | Die Öffnungszeiten | 63 |
| Exkurs: Fallbeispiel zu § 22d ARG | 66 | |
| 3.1.2.2 | Die Gesamtoffenhaltezeit | 71 |
| Exkurs: Fallbeispiel zu § 2 und 3 ÖZG | 73 | |
| 3.1.2.3 | Offene Fragen und ergänzende Ausführungen | 76 |
| 3.1.3 | Sonderregelungen | 78 |
| 3.1.3.1 | Sonderregelung für bestimmte Tage | 79 |
| 3.1.3.1.1 | Der 24. Dezember | 79 |
| 3.1.3.1.2 | Der 31. Dezember | 79 |
| 3.1.3.1.3 | Verordnungsermächtigung an den LH | 81 |
| 3.1.3.1.4 | Ladenschluss an den letzten vier Samstagen vor dem 24. Dezember | 81 |
| 3.1.3.2 | Sonderregelungen für Verkaufsstellen bestimmter Art | 82 |
| 3.1.3.2.1 | Bäckereibetriebe | 82 |
| 3.1.3.2.2 | Verkaufsstellen für Süßwaren, Blumen u. Obst | 82 |
| 3.1.3.2.3 | Sonderregelungen für Verkaufsstellenbestimmter Art gemäß § 5 ÖZG | 83 |
| 3.1.3.2.3.1 | Verkaufsstellen an Bahnhöfen, auf Flugplätzen und an Schiffslandeplätzen | 83 |
| Exkurs: Verkehrsumschlagplätze als Chance für Handelsunternehmen | 86 | |
| 3.1.3.2.3.2 | Verkaufsstellen in Theater, Museen, etc. | 88 |
| 3.1.3.2.3.3 | Verkaufsstellen in unmittelbarer Nähe eines Marktes | 88 |
| 3.1.3.2.3.4 | Verkaufsstellen in Theatern, Museen, etc. mit Waren, die einen Bezug zur Veranstaltung haben | 89 |
| 3.1.3.2.3.5 | Zollfreiläden | 89 |
| 3.1.3.2.4 | Sonderregelung für Messen | 90 |
| 3.1.3.3 | Gebietliche Sonderregelungen | 91 |
| 3.1.3.3.1 | Sonderregelung für Campingplätze, Badeplätze oder Prater mäßige Veranstaltungen | 92 |
| 3.1.3.3.2 | Sonderregelung f. Ausflugs- und Wallfahrtsorte | 93 |
| 3.1.3.3.3 | Sonderregelung für bedeutende örtliche Veranstaltungen | 93 |
| 3.1.3.3.4 | Sonderregelung für wichtige Tourismusorte | 94 |
| 3.1.3.3.5 | Sonderregelung für Pendlergemeinden | 96 |
| 3.1.3.3.6 | Sonderregelung für Stadt- und Ortskerne | 98 |
| 3.1.3.3.7 | Sonderregelung für Familienbetriebe | 99 |
| 3.1.3.3.8 | Sonderregelung für grenznahe Gebiete | 102 |
| Exkurs: Fallbeispiel zu § 6 ÖZG | 103 | |
| 3.1.3.4 | Verkauf im Umherziehen und im Straßenhandel | 108 |
| 3.1.4 | Nebenrechte und Pflichten | 109 |
| 3.1.4.1 | Kundmachung der Ladenöffnungszeiten | 109 |
| 3.1.4.2 | Fertigbedienungsrecht | 110 |
| Exkurs: Fallbeispiel zu § 8 Abs. 1 ÖZG | 111 | |
| 3.1.4.3 | Verkaufsstellen mit verschiedenen Öffnungszeiten | 112 |
| 3.1.5 | Abschlussarbeiten | 113 |
| Exkurs: Fallbeispiel zu § 8a ÖZG | 114 | |
| Exkurs: Weiteres Fallbeispiel zu § 8a ÖZG | 117 | |
| Exkurs: Fallbeispiel zur Frauennachtarbeit | 119 | |
| 3.1.6 | Die Strafbestimmung | 121 |
| Exkurs: Fallbeispiel zu § 9 ÖZG | 123 | |
| 3.1.7 | Die Vollziehung | 124 |
| 3.2 | Der Ladenschluss an Sonn- und Feiertagen | 125 |
| 3.2.1 | Allgemeine Regelung der Sonn- und Feiertagsöffnung | 125 |
| 3.2.2 | Tätigkeiten, zu deren Durchführung die Beschäftigung von Arbeitnehmern zulässig ist | 126 |
| 3.2.2.1 | Regelungen des ARG | 126 |
| 3.2.2.1.1 | Verkaufsstellen auf Messen und Messe ähnlichen Veranstaltungen | 127 |
| 3.2.2.1.2 | Verkaufsstellen in Bahnhöfen und Autobahnhöfen, auf Flugplätzen, Schiffslandeplätzen und Zollfreiläden | 128 |
| Exkurs: Verkehrsumschlagplätze als Chance für Handelsunternehmen II | 129 | |
| 3.2.2.2 | Verordnungen des Bundesministers | 133 |
| 3.2.2.3 | Verordnungen der Landeshauptleute | 136 |
| 3.2.2.4 | Kollektivverträge | 138 |
| 3.2.3 | Tätigkeiten, während der gemäß § 3 BZG bestimmten Betriebszeiten | 139 |
| Exkurs: Multiplex | 140 | |
| Exkurs: Ein weiteres Fallbeispiel zur Sonn- und Feiertagsöffnung | 142 | |
| 3.2.4 | Der 8. Dezember | 143 |
| 3.2.5 | Die Strafbestimmung | 143 |
| 4. | Dritter Teil: Empirische Untersuchung | 146 |
| 4.1 | Billa AG – eine kurze Vorstellung des Unternehmens | 147 |
| 4.1.1 | Allgemeines | 147 |
| 4.1.2 | Filialnetz | 147 |
| 4.1.3 | Mitarbeiter | 149 |
| 4.1.4 | Öffnungszeiten | 151 |
| 4.1.5 | Marktanteile und Beliebtheit | 152 |
| 4.1.6 | Unternehmensprinzipien | 153 |
| 4.1.6.1 | Kundenservice | 154 |
| 4.1.6.2 | Qualität | 154 |
| 4.1.6.3 | Angebot | 155 |
| 4.1.6.4 | Lieferanten | 155 |
| 4.1.6.5 | Mitarbeiter | 156 |
| 4.1.6.6 | Umwelt | 156 |
| 4.1.6.7 | Marktstrategie | 157 |
| 4.1.6.8 | Kommunikation | 158 |
| 4.1.6.9 | Die 20 Billa-Vorteile | 158 |
| 4.1.7 | Ergebnisse der Interviews | 159 |
| 4.2 | Die Rolle der Billa AG im Kampf um die Liberalisierung des ÖZG | 164 |
| 5. | Schlussbemerkungen | 169 |
| 6. | Literaturverzeichnis | 174 |
| 6.1 | Bücher | |
| 6.2 | Zeitungen und Zeitschriften | |
| 6.3 | Gesetzesquellen | |
| 6.4 | Interviews und Stellungnahmen | |
| 7. | Anhang |
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Link zur Arbeit:
http://www.diplom.de/ean/9783832451479
Arbeit zitieren:
Schättle, Doris März 2000: Das Öffnungszeitengesetz, Hamburg: Diplomica Verlag
Schlagworte:
Gewerberecht, Wirtschaft, Öffnungszeitengesetz, Ladenschluß



