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Niederlassungsfreiheit in der EU - GmbH oder Limited?

Niederlassungsfreiheit in der EU - GmbH oder Limited?
Über dieses Buch
  • Art: Diplomarbeit
  • Autor: Jasmin Willer
  • Abgabedatum: Mai 2005
  • Umfang: 71 Seiten
  • Dateigröße: 561,4 KB
  • Note: 2,0
  • Institution / Hochschule: Eberhard Karls Universität Tübingen Deutschland
  • ISBN (eBook): 978-3-8324-9709-5
  • ISBN (Paperback) :
    978-3-8324-9709-5 P
  • ISBN (CD) :978-3-8324-9709-5 CD
  • Sprache: Deutsch
  • Prämierung:
  • Arbeit zitieren: Willer, Jasmin Mai 2005: Niederlassungsfreiheit in der EU - GmbH oder Limited?, Hamburg: Diplomica Verlag
  • Schlagworte: Niederlassung, Limited, Ltd, Inspire Art, Sitzverteilung

Diplomarbeit von Jasmin Willer

Einleitung:

Seit dem Urteil „Überseering“ (vgl. Kapitel 2.3.3) des Europäischen Gerichtshofes vom 05. Dezember 2002 gilt eine innerhalb der Europäischen Union gegründete Kapitalgesellschaft für jeden anderen Mitgliedstaat der EU als rechtsfähig. Dies war bis dahin nicht der Fall, da die Rechtsgültigkeit einer Kapitalgesellschaft in den verschiedenen Mitgliedstaaten durch zwei unterschiedliche Theorien, der Gründungs- bzw. Sitztheorie, definiert wurde.

Dies regelte der EuGH, indem er sich für die Anwendung einer Mischform beider Theorien entschied. Seitdem ist es für einen deutschen Staatsangehörigen mit Wohnsitz in Deutschland möglich eine andere europäische Rechtsform zu gründen um mit dieser ausschließlich von Deutschland aus tätig zu werden. Immer mehr deutsche Unternehmer wählen die britische private company limited by shares (im Folgenden: Limited) als Rechtsform.

Welche Möglichkeiten ergeben sich dadurch für einen mittelständischen Unternehmer in Deutschland? Welche Vor- und Nachteile besitzt diese britische Rechtsform? Wird die deutsche Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) eventuell vom Markt verdrängt?

Das zweite Kapitel beginnt mit der Bedeutung der Niederlassungsfreiheit, sowie einer kurzen Darstellung der zugrundeliegenden Sitz- und Gründungstheorien der EU-Mitgliedstaaten. Anhand dieser sollen die Auswirkungen der wichtigsten Präzedenzfälle des Europäischen Gerichtshofs hinsichtlich der Niederlassungsfreiheit beurteilt und die wesentlichen rechtlichen Änderungen aufgezeigt werden.

Außerdem folgt im dritten Kapitel eine kurze Vorstellung der wichtigsten Gesellschaften mit beschränkter Haftung (im Folgenden ebenfalls GmbH abgekürzt) Europas. Im dritten Kapitel wird die Struktur der englischen Limited aufgezeigt und in wesentlichen Punkten mit der deutschen GmbH verglichen. Beide stellen funktional die gleiche Rechtsform dar, weisen teilweise jedoch deutliche Unterschiede in den Vorschriften auf.

Das vierte Kapitel beschäftigt sich mit den künftigen Überlebenschancen der deutschen GmbH und der geplanten Änderungen seitens der deutschen Regierung.

Inhaltsverzeichnis:

Abkürzungsverzeichnis III
1. EINLEITUNG 1
2. RECHTLICHE GRUNDLAGEN 1
2.1 Die Niederlassungsfreiheit 1
2.2 Anknüpfungstheorien 2
2.2.1 Die Sitztheorie 2
2.2.2 Die Gründungstheorie 3
2.2.3 Die Überlagerungstheorie 4
2.3 Präzedenzfälle 5
2.3.1 Das Daily Mail Urteil 5
2.3.2 Das Centros Urteil 6
2.3.3 Das Überseering Urteil 8
2.3.4 Das Inspire Art Urteil 9
2.3.5 Das Hamburger Urteil 10
2.3.6 Fazit 10
3. GRENZÜBERSCHREITENDE SITZVERLEGUNG VON KAPITALGESELLSCHAFTEN 12
3.1 Gesellschaften mit beschränkter Haftung von EU-Mitgliedstaaten 12
3.2 Die private company limited by shares in Deutschland im Vergleich zur GmbH 15
3.2.1 Anwendbares Recht 17
3.2.2 Die Gründung 19
3.2.3 Vorgesellschaften 25
3.2.4 Die Satzung 27
3.2.4.1 Die Firma 28
3.2.4.2 Der Unternehmenszweck 29
3.2.4.3 Die „Organe“ 30
3.2.4.3.1 Die Geschäftsführung 30
3.2.4.3.2 Der Company Secretary 33
3.2.4.3.3 Die Beschlussfassung 33
3.2.4.4 Das Registered Office 35
3.2.4.5 Das Companies House 35
3.2.4.6 Weitere Erfordernisse 36
3.2.5 Das Kapital 37
3.2.6 Die Gesellschafter 40
3.2.7 Die Finanzierung 42
3.2.8 Der Gerichtsstand 44
3.2.9 Die Haftung 45
3.2.10 Die Publizitätspflichten 47
3.2.11 Die Steuern 49
3.2.12 Die Arbeitnehmer 51
3.2.13 Die Mitbestimmung 51
3.2.14 Der Jahresabschluss 52
3.2.15 Die Ausschüttungen 54
3.2.16 Der Statusbericht 54
3.2.17 Die Insolvenz 55
3.2.18 Die Auflösung 56
4. DIE AKTUELLE SITUATION IN DEUTSCHLAND 57
5. RESÜMEE 60
Literaturverzeichnis 63

Automatisiert erstellter Textauszug:

3.2.4.3.2 Der Company Secretary Der company secretary (Sekretär) ist meist ein Rechtsanwalt oder Wirtschaftsprüfer. Es kann jedoch auch eine juristische Person company secretary sein.162 Es ist in Großbritannien gesetzlich vorgeschrieben, mindestens einen company secretary zu beschäftigen.163 Dieser hat jedoch von Gesetzes wegen keinerlei Vertretungsbefugnis bzw. Vollmachten innerhalb der Gesellschaft. Sollen dem secretary besondere Befugnisse zugestanden werden, so müssen diese in seinem Arbeitsvertrag verankert werden.164 Seine Aufgaben bestehen darin, die formellen Abläufe der Firma zu organisieren und zu kontrollieren. Er ist die Kontaktperson zwischen dem Geschäftsführer und den Behörden. Seine Funktion ist im Prinzip darauf beschränkt, dem Geschäftsführer die organisatorische Last abzunehmen. So werden beispielsweise von ihm die Hauptversammlungen und Sitzungen des board of directors einberufen. Ferner werden für gewöhnlich alle wichtigen Dokumente nicht nur vom Geschäftsführer, sondern auch vom company secretary unterzeichnet. Damit diese Kontrollfunktion nicht gestört wird, darf ein Geschäftsführer nicht gleichzeitig company secretary sein, wenn dieser gleichzeitig der einzige Geschäftsführer ist.165 Dies ist regelmäßig in einer Ein-PersonenLimited der Fall. In Deutschland gibt es kein vergleichbares Berufsbild. [...]

Die Unterschiede der Geschäftsführung einer Limited zu der einer GmbH bestehen also zum Teil darin, dass kein Aufsichtsrat existiert. Ein company secretary übernimmt dafür u.a. die Behördengänge und entlastet so den Geschäftsführer. Während in Deutschland lediglich eine Geldbuße zu erwarten ist, droht dem Geschäftsführer einer Limited schon beim Fehlen des Namens auf dem Briefkopf die persönliche Haftung.159 Diese Haftung ist subsidiär. Sie fällt nur an, wenn die Gesellschaft selbst nicht zahlt.160 Die Limited sieht weitaus mehr Gründe für die Disqualifizierung eines Geschäftsführers vor. Zudem ist die Dauer der möglichen Sperre um 10 Jahre länger als bei einer GmbH. Ein weiterer Punkt ist, dass die Vertretungsbefugnisse von Geschäftsführern einer GmbH für Außenstehende besser ersichtlich sind. Während bei der Limited lediglich die Geschäftsführer in der Handelsregistereintragung benannt sind, wird im Falle einer GmbH gleichzeitig die [...]

32 rers.153 Wie in Deutschland hat auch der Geschäftsführer einer Limited die Sorgfaltspflicht (duty of care and skill) bei der Ausübung seiner Aufgaben einzuhalten.154 Verletzt der Geschäftsführer eine dieser Vorschriften, so kann er persönlich haftbar gemacht werden. Der Geschäftsführer trägt die Verantwortung für die fristgerechte Einreichung der Buchhaltung, der Steuererklärung, des Statusberichts und des Jahresabschlusses. Im Falle des Geschäftsführerwechsels ist bei der Limited eine Gesellschafterversammlung abzuhalten, ein Formular an das englische Handelsregister zu senden und eine entsprechende Notiz im Statusbericht zu vermerken. In Deutschland muss ein solcher Wechsel zusätzlich notariell beurkundet werden. Dies gilt natürlich auch für die deutsche Zweigniederlassung einer Limited. Bei bestimmten Regelverstößen kann der Geschäftsführer disqualifiziert werden. Das bedeutet, dass ihm gerichtlich untersagt wird, für bis zu 15 Jahre die Geschäftsleitung eines Unternehmens inne zu haben.155 In Deutschland beträgt die Sperrzeit lediglich fünf Jahre.156 Ein nach deutschem Recht disqualifizierter Geschäftsführer kann diese Sanktion umgehen, indem er Geschäftsführer einer Limited wird.157 Die Disqualifizierung basiert auf dem GmbHG, was nicht für die Limited gültig ist. Setzt sich im Normalfall ein disqualifizierter Geschäftsführer über das verhängte Leitungsverbot hinweg, so muss er mit persönlicher Haftung der zwischenzeitlich angelaufenen Verbindlichkeiten rechnen, so auch bei der Limited.158 [...]

Arbeit zitieren:
Willer, Jasmin Mai 2005: Niederlassungsfreiheit in der EU - GmbH oder Limited?, Hamburg: Diplomica Verlag

Schlagworte:
Niederlassung, Limited, Ltd, Inspire Art, Sitzverteilung

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