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Neuere Kritiken der Regulationstheorie

Neuere Kritiken der Regulationstheorie
Über dieses Buch
  • Art: Diplomarbeit
  • Autor: Patrick Eser
  • Abgabedatum: September 2004
  • Umfang: 170 Seiten
  • Dateigröße: 741,7 KB
  • Note: 1,3
  • Institution / Hochschule: Philipps-Universität Marburg Deutschland
  • Bibliografie: ca. 160
  • ISBN (eBook): 978-3-8366-1118-3
  • Sprache: Deutsch
  • Prämierung:
  • Arbeit zitieren: Eser, Patrick September 2004: Neuere Kritiken der Regulationstheorie, Hamburg: Diplomica Verlag
  • Schlagworte: Regulationstheorie, Politische Ökonomie, Foucault, Gouvernementalität, Staatstheorie

Diplomarbeit von Patrick Eser

Einleitung:

Vor zehn Jahren wurde eine Studie zur Regulationstheorie mit folgendem Satz eingeleitet: „Wo gegenwärtig noch der Anspruch erhoben wird, im Anschluss an die Marxschen Schriften das Projekt einer historisch-materialistischen Gesellschaftstheorie weiter zu verfolgen, da stellt die Regulationstheorie einen der wichtigsten Bezugspunkte dar“. Diese Einschätzung hat auch heute noch Gültigkeit. Das regulationstheoretische Projekt scheint mir das ambitionierteste Angebot auf dem Theorienmarkt zur Erklärung der historisch-spezifischen Konstellationen kapitalistischer Entwicklung zu sein. Hierfür spricht, dass es an den unumgänglichen Erkenntnissen über die spezifische Logik des Kapitalismus, die Marx in seiner „Kritik der politischen Ökonomie“ herausgearbeitet hat, anknüpft und auf dieser methodischen Basis die Analyse konkreter kapitalistischer Gesellschaftskonstellationen betreibt. Ihre größte Erklärungskraft entfaltet die Regulationstheorie besteht in der Analyse der dynamischen Entwicklung von Gesellschaftlichkeit vor dem Hintergrund der spezifisch kapitalistischen Akkumulationsdynamik.

Der Vorteil der Regulationstheorie gegenüber anderen Theorien lässt sich auf der ökonomietheoretischen Ebene in einer Gegenüberstellung mit der neoklassischen Wirtschaftstheorie zeigen. Die ökonomietheoretische Abgrenzung der Regulationisten von der Neoklassik war selbst ein zentraler Schritt in der Entwicklung der Regulationsschule (2.2). Eine weitere, wenn auch bedeutsamere konstitutive Funktion hat die Auseinandersetzung mit dem strukturalistischen Marxismus Althussers (2.1). Dessen Verdienst war die Entwicklung einer nicht-ökonomistischen Methode zur Analyse der Herrschaftsförmigkeit kapitalistischer Gesellschaften. In der Auseinandersetzung sowohl mit der Neoklassik als auch mit der Althusserschen Spielart von Marxismus gab der Regulationstheorie ihre wesentliche Konturierung. Aus diesem Grund werde ich im ersten Teil dieser Arbeit (2) die Rekonstruktion der Regulationstheorie vor dem Hintergrund dieser ideengeschichtlichen Auseinandersetzung betreiben.

Übernahm die Regulationstheorie ihrem Anspruch nach die nicht-ökonomistische Perspektive Althussers und gab sich dementsprechend die Programmatik, in der Analyse kapitalistischer Entwicklung die konstitutive Rolle nicht-ökonomischer Instanzen zu berücksichtigen, zeigt die Darstellung der Grundbegriffe der Regulationstheorie, die ich im zweiten Teil der Arbeit (3) vornehmen werde, dass in den regulationstheoretischen Entwürfen den kulturellen, ideologischen und politischen Faktoren eine lediglich untergeordnete Rolle beigemessen wird.

In der vorliegenden Arbeit werde ich für eine bestimmte Interpretation der Regulationstheorie plädieren, die die regulativen Instanzen vor allem des kulturellen Bereichs, der Ideologie aber auch der Politik betont. Die Wirkungen letzterer Bereiche bleiben in den gängigen Theorien der Regulation, entgegen ihrem breit gefassten Erklärungsanspruch, nämlich unterbestimmt. Dieses Defizit kauft sie sich durch ihren primären analytischen Fokus auf ökonomische Fragestellungen ein.

Die folgende Darstellung der Regulationstheorie (3) wie auch die der „neueren Kritiken“ (4) an ihr ist somit weder annähernd vollständig noch standpunktlos. Standpunklos ist sie insofern nicht als ich mir in meiner Interpretation und Kritik an der Regulationstheorie die nicht-ökonomistische Perspektive Althussers zu eigen mache. Das erste Kapitel zum strukturalistischen Marxismus Althussers (2.1) dient als allgemeine Beleuchtung der vorliegenden Arbeit. Den vernachlässigten Anschluss der Regulationstheoretiker an die spezifisch nicht-ökonomistische Perspektive Althussers interpretiere ich als eine verspielte Möglichkeit.

Die von mir im dritten Teil dieser Arbeit angeführten Kritikpunkte an der Regulationstheorie beschränken sich folglich auf staats- und gesellschaftstheoretische Kritik- und Reformulierungsversuche (4.1 und 4.2). Unvollständigkeit bleibt sie dahin gehend, als die in den letzen Jahren intensiv betriebene Diskussion über die Herausbildung internationaler Akkumulations- und Regulationsverflechtungen außer Betracht bleiben. Eine knappe Zusammenfassung zumindest der Herausforderung, die die internationale Verflechtung ökonomischer und politischer Zusammenhänge für die Regulationstheorie darstellt, soll dennoch aufgrund ihrer aktuellem Bedeutung im Abschnitt zum Resümee der Kritiken (5) erfolgen.

Positiv formuliert zielt die Auswahl der Kritik darauf ab, solche Reformulierungsversuche der Regulationstheorie einzubeziehen, die das theoretische Wiedereinholen kultureller, ideologischer und politischer Phänomene anstreben. Für eine verstärkte und intensivierte Reflexion auf den Staat innerhalb der Regulationstheorie plädieren die Staatstheoretiker Hirsch (4.1.1) und Jessop (4.1.2). Eine im Ansatz sinnvolle gesellschaftstheoretische Erweiterung stellt der Versuch von Görg dar, die Brauchbarkeit der „Theorie der Strukturierung“ (Giddens) für die Regulationstheorie zu prüfen. Des Weiteren stellen die hegemonietheoretische Interventionen in den regulationstheoretischen Diskurs, wie sie unterschiedliche Theoretiker (Hirsch, Demirovic, Sablowski etc.) vorgenommen haben, interessante Erweiterungsversuche der ökonomisch beschränkten Perspektive der Regulationstheorie dar.

Ungeklärt bei diesen, um die kulturellen, ideologischen und politischen Phänomenbereiche erweiterten Reformulierungen, ist die Frage nach dem Stellenwert der Werttheorie, d.h. der Erkenntnisse der „Kritik der politischen Ökonomie“. Diese grundsätzliche Frage soll vor der Darstellung der Kritiken und im Anschluss an die Rekonstruktion der Spielarten der französischen Regulationstheorie erörtert werden (3.3). Hierin werde ich die These vertreten, dass ohne eine werttheoretische Fundierung die kapitalistische Spezifik ökonomischer Dynamiken nicht verstanden werden kann. Dennoch ist ihr Erklärungsanspruch dahingehend einzuschränken, dass sie in der Analyse nicht-ökonomischer Phänomenbereiche keine Geltung beanspruchen kann.

Mein Plädoyer für eine stärkere Fokussierung auf die nicht genuin ökonomischen Aspekte gesellschaftlicher Regulation sieht in denjenigen hegemonietheoretischen Ansätzen (Demirovic, Krebs und Sablowski), die die enge Verknüpfung von Macht und Wissen herausarbeiten, eine sinnvolle Erweiterung der eingeschränkten Perspektive der Regulationstheorie. Diese sinnvollen theoretischen Verschiebungen deuten m.E. in die Richtung der Machtanalysen von Foucault und dessen Untersuchungen zur Entstehung moderner Subjektivität. Beide Ansätze verfolgen die handlungsanleitenden und herrschaftsstabilisierenden Wirkungen hegemonialer Diskurse.

Meine These ist, dass die gouvernementalitätstheoretische Perspektive, die Foucault in seinen späten Machtanalysen entwickelt hat, eine theoretische Nähe zu den regulationstheoretischen Fragestellungen aufweist. Die grundlegende Fragestellung Foucaults ist die Analyse der historisch-spezifischen Formen der Subjektkonstitution. Hierin ist er von der Ideologietheorie und dem Subjektbegriff seines Freundes und Lehrers Althusser beeinflusst. Meine Auffassung von der korrektiven Erleuchtung der ökonomistischen Verkürzungen der Regulationstheorie durch einen verstärkten Bezug auf Althusser gipfelt in der These, dass die „Genealogie des modernen Subjekts als einer historischen und kulturellen Realität“, wie sie Foucault betreibt, eine zentrale Verstärkung der analytischen Kraft der Regulationstheorie darstellen kann. Will die Regulationstheorie ihren analytischen Fokus um kulturelle und ideologietheoretische Dimensionen erweitern, stellt die Gouvernementalitätstheorie von Foucault die geeignete theoretische Flankierung dar. Ich werde daher im ausblickenden Schluss (6) versuchen, die These von der Kompatibilität von Regulationstheorie und Gouvernementalitätsstudien, vor allem im Hinblick auf den zeitdiagnostischen Gehalt, plausibel machen.

Inhaltsverzeichnis:

1. EINLEITUNG - ZUM METHODISCHEN VORGEHEN 3
2. REKONSTRUKTION DES REGULATIONSANSATZES 6
2.1 DER STRUKTURALISTISCHE MARXISMUS ALTHUSSERS 7
2.1.1 Wirkung Althussers 7
2.1.2 Der Althussersche Begriffsapparat 8
2.1.3 Die Interpretation des althusserschen Marxismus durch die Regulationisten: Ihr Verhältnis zum Vermächtnis und die regulationistische „Aufhebung“ 15
2.2 ABGRENZUNG DER REGULATIONISTEN VON DER NEOKLASSISCHEN GLEICHGEWICHTSTHEORIE 25
2.2.1 Die neoklassische Wirtschaftstheorie 26
2.2.2 Regulationstheoretische Kritik an der neoklassischen Wirtschaftstheorie 28
2.3 ZUSAMMENFASSUNG DER REKONSTRUKTION 32
3. DARSTELLUNG DER REGULATIONSTHEORIE 33
3.1 VORBEMERKUNGEN 33
3.2 KONZEPTIONEN DER FRÜHEN FRANZÖSISCHEN REGULATIONSSCHULE 37
3.2.1 Die Pionierarbeit von Aglietta 37
3.2.2 Regulationstheorie bei Lipietz 44
3.2.3 Boyers Version der Regulationstheorie 51
3.3 KLÄRUNG GRUNDSÄTZLICHER FRAGESTELLUNGEN 54
3.3.1 Theorie kapitalistischer Regulation vs. Institutionalistische Theorie der Ökonomie 54
3.3.2 Konsistenz der Begriffe: Logische Korrespondenz oder historische Konstellation 60
3.3.3 Zu „objektiven Notwendigkeiten unter kapitalistischen Bedingungen“ und zum theoretischen Stellenwert der Werttheorie: Versuch einer Synthese 62
3.3.4 Regulationstheorie als „Theorie offener Systeme“ 66
3.4 DER REGULATIONSTHEORETISCHE KERN 68
4. NEUERE KRITIKEN DER REGULATIONSTHEORIE 70
4.1 STAATSTHEORETISCHE DEFIZITE IN DER REGULATIONSTHEORIE 70
4.1.1 Hirschs Kritik des staatstheoretischen Defizits der Regulationstheorie 73
4.1.1.1 Hirschs Diagnose des staatstheoretischen Defizits 73
4.1.1.2 Die formanalytische Reformulierung der Regulationstheorie 74
4.1.1.3 Kritik der formanalytischen Reformulierung der Regulationstheorie 82
4.1.2 Staatstheoretische Kritik aus der Perspektive des strategisch-relationalen Ansatzes von Jessop 85
4.1.2.1 Allgemeines zum staatstheoretischen Ansatz von Jessop 85
4.1.2.2 Die Rezeption der Regulationstheorie durch Jessop 87
4.1.2.3 Grundzüge der Staatstheorie von Jessop 89
4.2 GESELLSCHAFTSTHEORETISCHE KRITIK AN DER REGULATIONSTHEORIE 99
4.2.1 Problemaufriss und Vorbemerkungen 99
4.2.1.1 Der Versuch von Lipietz zur Integration des Habitus-Konzepts von Bourdieu 101
4.2.1.2 „Soziale Grenzen fordistischer Regulation“: Die Kritik von Mahnkopf 103
4.2.2 Görgs gesellschaftstheoretischer Reformulierungsversuch anhand der „Theorie der Strukturierung“ von Giddens 105
4.2.3 Hegemonietheoretische Reformulierungen 113
4.2.3.1 Vorbemerkungen 113
4.2.3.2 Die hegemonietheorie Interpretation von Hirsch 116
4.2.3.3 Weitere hegemonietheoretische Reformulierungen (Demirovic, Krebs, Sabloswki) 118
5. ZUSAMMENFASSUNG DER KRITISCHEN EINWÄNDE UND REFORMULIERUNGSVERSUCHE 127
6. SCHLUSS UND AUSBLICK 137
7. LITERATURVERZEICHNIS 155

Textprobe:

Kapitel 3.3.3, Zu „objektiven Notwendigkeiten unter kapitalistischen Bedingungen“ und zum theoretischen Stellenwert der Werttheorie: Versuch einer Synthese:

Wenn ein Teil eines Ganzen einem bestimmten Ziel entsprechen soll (die Regulationsweise entspricht dem Akkumulationsregime), liegt die Vermutung nahe, dass diese theoretische Konstruktion von der Vorstellung des Ganzen als einem System geleitet wird. Auch wenn sich die Regulationstheoretiker gegen die Kategorisierung ihres Ansatzes als funktionalistisch oder als Systemtheorie wehren, ist dennoch ein grundsätzlicher Systembezug des Begriffes der Regulationsweise nicht abzustreiten.

Eine zentrale Voraussetzung des sozialwissenschaftlichen Funktionalismus ist, „dass objektive Notwendigkeiten analog zu natürlichen Organismen die Bezugspunkte gesellschaftlichen Lebens sind, die dann auch noch durch objektive Mechanismen ihre eigene Entsprechung garantieren“. Angewendet auf die Regulationsweise, existieren die regulativen Institutionen als objektive gesellschaftliche Funktionsträger eben weil sie den Notwendigkeiten entsprechen. In Umkehrung zur Kausallogik erklärt ein Effekt hier seine Ursache, d.h. eine Funktion die Existenz des Funktionsträgers.

Ein zentrales Problem des sozialwissenschaftlichen Funktionalismus besteht darin, dass weder Entstehung und Herausbildung gewisser gesellschaftlicher Funktionen noch deren weitere Entwicklung erklärt werden können. Von Interesse ist für diesen lediglich die Realisierung der Funktionen – nicht ihre Genese.

Im Hinblick auf die Systemtheorie von Luhmann ist es ein bekannter Einwand, dass in seiner Theorie Entwicklung nicht gedacht werden kann. „Die Herrschaft der systemischen Codes, die Logik der funktionalen Differenzierung und die Gesetzmäßigkeit der Autopoiesis bilden die Grenze, in der allein der Fortbestand der Gesellschaft denkbar ist“. Gesellschaftsverändernde Praxis erscheint angesichts der Prä-Existenz bestehender Systemlogik dysfunktional. Versuche der bewussten Steuerung von Gesellschaft sind angesichts der angenommenen Eigendynamik des Systemszusammenhangs eher systemgefährdend denn nützlich. Somit reduziert sich die Offenheit für Entwicklung und Innovation auf die Reproduktion des vorgegebenen Systemzusammenhangs und kann lediglich in der Form der „funktionalen Differenzierung“ gedacht werden. Die Konsequenz ist ein restriktives Politikverständnis: so erscheint z.B. die Forderung nach der bewussten, politischen Gestaltung von gesellschaftlichen Regelzusammenhängen vor diesem Hintergrund als ein die gesellschaftliche „Evolution“ bedrohender Entdifferenzierungsprozess (vgl. ebd.). Weingarten macht auf die Parallele dieser Rhetorik mit der der klassischen „Neoliberalen“ aufmerksam und vermag somit, den zutiefst konservativen Charakter gewisser Spielarten von Neoliberalismus aufzuzeigen. Am Beispiel der Sozialphilosophie von Hayeks zeigt er auf, dass dessen Orientierung an den Leitgedanken der „spontanen Ordnung“ und des „selbstorganisierenden Systems“ es ihm unmöglicht macht, solche Entwicklungen zu denken, die über einen schon etablierten Ordnungs- und Stabilitätszustand hinausgehen – auch hier findet sich die Identifizierung von bewusst gestaltender Politik mit dem Bild der Störung eines Gleichgewichtszustandes.

Die „Ambivalenz“ der Regulationstheorie durch das Nebeneinander von sytemtheoretisch-funktionalistischer und von der Offenheit der Entwicklung betonender Rhetorik, versucht Becker mit dem Vorschlag der „Theorie offener historischer Systeme“ zu klären. Diese erkennt prinzipiell objektive funktionale Notwendigkeiten an, eine Garantie für die Entsprechungen der Notwendigkeiten wird jedoch ausgeschlossen. Diese Notwendigkeiten sind nicht zu verstehen als Ableitungen aus Prinzipien wie „der Geschichte“ oder anderen metyphysischen Konstruktionen, sondern als „existentielle Notwendigkeiten des gesellschaftlichen Lebens“. Unter den Bedingungen eines nach kapitalistischen Prinzipien organisierten Wirtschaftsystems stellt die Profitabilität des Kapitals eine solche existentielle Notwendigkeit dar. Diese ist durchaus vereinbar mit negativer Profitabilität individueller Kapitale wie auch mit fallender Profitabilität auf der makroökonomischen Ebene von Nationalökonomien. Langfristig ist jedoch die Gewährung zumindest eines gewissen Niveaus von Profitabilität im langfristigen Mittel eine existentielle Notwendigkeit des gesellschaftlichen Lebens im Kapitalismus: „Profite sind das Lebenselexier des Kapitalismus und die Profitabilität bestimmt maßgeblich die Akkumulations- oder (Netto-)Investitionsrate des Kapitals. An sie gebunden sind Arbeitsplätze, damit die Einkommen, das Steueraufkommen, die Lohnentwicklung und letztlich auch die Lebensplanung der Menschen“.

Becker lehnt sich hier an den „Constraint“-Ansatz der Theorie des bürgerlichen Staates an. In der Kritik an marxistischen Staatskonzepten, die einen starren strukturellen Determinismus behaupteten, d.h. den Staat verstanden als die Ausführinstanz der ökonomisch-strukturellen Imperative, bildete sich ein Ansatz heraus, der eine Konzeption elastischer Determinationsverhältnisse vertrat, demzufolge gesellschaftliche Strukturen gewisse „limits“ setzen und benennbare „pressures“ ausüben. Diese „Constraint“-Theorie der Macht des Kapitals behauptet, dass sich der Staat unter kapitalistischen Bedingungen in einem strukturellen Kontext befindet, dessen Regeln er sich nicht entziehen kann. Diese limitierenden Regeln gewähren jedoch einen relativ breiten Rahmen an möglichen Handlungsoptionen. Strittig ist innerhalb dieses Ansatz die Frage, welches Ausmaß der strukturellen Macht des Kapitals eingeräumt wird. Die minimalistische Version der strukturellen Macht des Kapitals geht davon aus, dass die Gesellschaft abhängig ist vom Kapital (Arbeitsplätze, Konsumgüter, Wohnraum etc.), und eben diese Abhängigkeit die Position der Kapitalisten zu einer strukturellen Machtposition macht. Eine bestimmte politikbestimmende Macht des Kapitals könne hieraus jedoch nicht gefolgert werden. Die schwache Version der strukturellen Macht besagt, dass aus der Abhängigkeit der Gesellschaft von der kapitalistischen Akkumulation nicht gefolgert werden kann, dass das Kapital prinzipiell die Akkumulationsbedingungen diktieren kann – es treten immer wieder den Kapitalinteressen entgegen gesetzte Strategien auf, die gewisse Wirkungen zeitigen können. Die stärkere Version besagt, dass das Kapital aufgrund der Kontrollmöglichkeiten über die Produktionsmittel und der Fähigkeit zur Investitionsentscheidung über eine gewisse Drohkapazität verfügt, da es in der Lage ist, Investitionen zu stoppen oder die Produktion ins Ausland zu verlagern.

Unabhängig davon, welches Ausmaß der strukturellen Macht des Kapitals zugestanden wird, behauptet die „Constraint“-Theorie noch andere als durch die kapitalistischen Verhältnisse begründete Limitationen. Die Politik erfährt z.B. auch von dem strukturellen Kontext des politischen Systems im Allgemeinen Einschränkungen in ihren Handlungsoptionen. Das Verdienst des „constraint“-theoretischen Ansatzes liegt somit darin, die strukturellen Grenzen der gesellschaftlichen Praxis unter kapitalistischen Bedingungen anzugeben, die rationaliter nicht überschritten werden können. Diese grundlegende, strukturelle Limitation des Möglichen trifft jedoch noch keine Aussage über die historisch-konkrete Entwicklung – diese ist vielmehr – rationaliter – im Bereich der eingegrenzten Möglichkeiten offen.

Aus dieser Perspektive soll nun die oben offen gelassene Frage wieder aufgegriffen werden, welcher Plausibilitätsspielraum denn der Werttheorie (und auch der Formanalyse) zuzugestehen und wie rigide oder flexibel der „stumme Zwang der ökonomische Zwang der ökonomischen Verhältnisse“ einzuschätzen ist.

M.E. ist es gerade der Raum, den die schwache Version der strukturellen Macht des Kapitals beschreibt. Anhand der Werttheorie können gewisse Grenzen des Möglichen – ganz allgemein: in der Reproduktion gesellschaftlichen Lebens unter kapitalistischen Bedingungen – festgelegt werden: gewisse Grenzen für das Staatshandeln, gewisse Grenzen für die Regulationsweise, gewisse Grenzen für die hegemoniale Konstellation des historischen Blocks etc. Doch außer dieser grundlegenden Limitierung der Möglichkeiten, kann die Werttheorie keine direkten, ausschlaggebenden Wirkungen auf der historisch-konkreten Ebene beschreiben (wie es z.B. das Konzept des Staates als „Verwaltungs- und Vollzugsorgan“ der Kapitalinteressen impliziert). Die Spezifik der gesellschaftlichen Oberfläche – will man die räumliche Metaphorik von Basis und Überbau beibehalten – samt ihrer Machttechnologien, Menschenführungskonzepte, ideologischen Anrufungsmodi der Subjekte, kulturellen Kodierungen und ihren Diskurssystemen, all dies lässt sich aus der Perspektive der Werttheorie nicht erklären.

Jessop zielt in seiner Kritik der Methode der Formanalyse in die gleiche Richtung: „Although capitalism cannot be understood without exploring the ramifications of the value form, the latter does not itself fully determine the course of accumulation“. Während die Wertform die Grundparameter des Kapitalismus bestimmt, kann dessen Dynamik nicht vollständig in werttheoretischen Begriffen beschrieben werden und weitere Determinationen müssen in die Analyse miteinbezogen werden. In diesem Sinne spricht Jessop von einer „underdetermination“ des Kapitalismus durch die Wertform.

Die hier dargelegte Kritik an Werttheorie und Formanalyse ist jedoch nicht im Sinne einer totalen Zurückweisung zu verstehen. Als Theorie kann sie durchaus auf die grundlegenden immanenten Widersprüche des kapitalistischen Reproduktionsprozesses, wie auf die „notwendig“ konfliktbehafteten kapitalistischen Klassen- und Ausbeutungsverhältnisse hinweisen. Damit ist jedoch noch keine Aussage darüber getroffen, ob mit ihr als Methode reale gesellschaftliche Auseinandersetzungen und Konfliktlinien zutreffend erklärt werden können.

„Als Theorie kann sie auf Wirkungszusammenhänge kapitalistischer Vergesellschaftung aufmerksam machen, z.B. auf die Aneignung des Mehrwerts durchs Kapital trotz formal-juristischer Gleichstellung (…) oder auf mögliche Krisentendenzen wie der Fall der Profirate aufgrund einer steigenden organischen Zusammensetzung des Kapitals. Doch sollte nicht vergessen werden, dass sie als Gesetz auf ähnlich restriktiven Annahmen beruht, wie das neoklassische Marktmodell“.

Zusammenfassend ist der kapitallogischen Argumentation in der Analyse gewisser Grundstrukturen und der Limitationen gewisser Möglichkeitsfelder durch die spezifisch kapitalistische Vergesellschaftung durchaus eine gewisse Plausibilität zuzugestehen. Diese darf jedoch nicht dahingehend missverstanden werden, dass sich bestimmte Wirkungen und Bewegungen und der historisch-konkreten Ebene aus dem kapitallogischen Raum ableiten ließen.

Aus dieser Perspektive, die gewisse spezifisch „kapitalistisch“ bestimmte Limitationen der geschichtlichen Möglichkeiten behauptet, soll die Frage nach dem theoretischen Status des Begriffs der „Regulationsweise“ wieder aufgegriffen werden.

Arbeit zitieren:
Eser, Patrick September 2004: Neuere Kritiken der Regulationstheorie, Hamburg: Diplomica Verlag

Schlagworte:
Regulationstheorie, Politische Ökonomie, Foucault, Gouvernementalität, Staatstheorie

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