Die Neubewertungsrücklage nach IAS 16 und IAS 38 als bilanzpolitische Maßnahme
Theoretische Analyse und empirische Überprüfung am Beispiel des General Standard Index
- Art: Diplomarbeit
- Autor: Julia Merkle
- Abgabedatum: September 2008
- Umfang: 79 Seiten
- Dateigröße: 561,7 KB
- Note: 1,3
- Institution / Hochschule: Fachhochschule Mainz Deutschland
- Bibliografie: ca. 57
- ISBN (eBook): 978-3-8366-2373-5
- Sprache: Deutsch
- Prämierung:
- Arbeit zitieren: Merkle, Julia September 2008: Die Neubewertungsrücklage nach IAS 16 und IAS 38 als bilanzpolitische Maßnahme, Hamburg: Diplomica Verlag
- Schlagworte: IFRS, IAS 16, IAS 38, Bilanzpolitik, Neubewertungsrücklage
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Diplomarbeit von Julia Merkle
Einleitung:
Im Zuge der Globalisierung ist es in den letzten Jahren notwendig, dass in Europa ansässige und weltweit tätige Unternehmen sich verstärkt dem internationalen Kapitalmarkt zuwenden, um Eigen- bzw. Fremdkapital zu beziehen. Um die Konzernabschlüsse dieser Unternehmen für internationale Investoren verständlicher und akzeptabel zu machen, sind seit 2005 alle kapitalmarktorientierten, europäischen Mutterunternehmen nach einer EU-Verordnung vom Jahre 2002 verpflichtet, ihren Konzernabschluss nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) aufzustellen. Die Vorschriften dieser Standards sind in der Regel an den Informationsbedürfnissen des Kapitalmarkts ausgerichtet. Ein neuer Wertmaßstab in der inter-nationalen Rechnungslegung - die Bewertung zum Fair Value - soll das Vermögen in der Bilanz diesen Informationsbedürfnissen entsprechend darstellen. Dabei tritt die Bewertung zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten in vielen Fällen zugunsten einer Bewertung zu aktuellen Marktwerten (Fair Value) in den Hintergrund.
In der Fachliteratur wird häufig angemerkt, dass der Fair Value (beizulegende Zeitwert) als Wertmaßstab für Vermögenswerte sowie für Schulden in der Bilanzierungspraxis zunehmend an Bedeutung gewinnt. Es wird oftmals von einem Trend hin zum Fair Value Accounting aller Vermögenswerte und Schulden gesprochen. Eine kürzlich veröffentlichte, im Auftrag der Europäischen Kommission durchgeführte Studie über die ‘Implementation of IFRS and the Fair Value Directive’ bei europäischen Unternehmen kommt jedoch zu dem Ergebnis, dass die Anwendung des Fair Value Accountings in der Praxis wenig umfangreich und um einiges eingeschränkter ist, als es in den meisten Fällen angenommen wird. Insbesondere bei einem Wahlrecht zwischen der Bilanzierung zum Fair Value und der Bilanzierung zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten entscheiden sich Unternehmen in der Regel für letztere Möglichkeit. Dies ist nach der Studie besonders bei der Bilanzierung von Sachanlagen nach IAS (International Accounting Standard) 16 und immateriellen Vermögenswerten nach IAS 38 der Fall. Diese Standards sehen nicht nur die Bewertung zu Anschaffungs- und Herstellungskosten vor, sondern auch das Wahlrecht diese Bilanzpositionen stattdessen mit der Neubewertungsmethode zum Fair Value zu bewerten.
Aus dieser Option zur marktorientierten Bewertung ergibt sich nach IAS 16 und IAS 38 ein in der handelsrechtlichen Rechnungslegung unbekannter Posten des Eigenkapitals - die Neubewertungsrücklage. Resultieren aus einer Neubewertung von Sachanlagen oder immateriellen Vermögenswerten Werterhöhungen, so ist dieser Bewertungsgewinn erfolgsneutral dem Eigenkapital unter der Position Neubewertungsrücklage zuzuführen und darf auch in Zukunft nicht als Erfolg aufgezeigt werden. Die Neubewertungsrücklage wird dadurch an der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) vorbeigeschleust und kann durchaus bilanzpolitisches Potenzial besitzen sowie den Unternehmen Spielraum ermöglichen, um die Bilanz- sowie die Gewinn- und Verlustrechnung zu beeinflussen.
Ob Unternehmen die Möglichkeit zur Neubewertung und die damit verbundene Neubewertungsrücklage nach IAS 16 und IAS 38 entsprechend der Fachliteratur anwenden, oder ob Unternehmen die Bilanzierung zu fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten entsprechend der aktuellen Studie der Europäischen Kommission bevorzugen, hängt dabei weitestgehend vom bilanzpolitischen Potenzial der Neubewertungsrücklage und deren Auswirkungen auf die Verfolgung bestimmter Unternehmensziele ab.
Das Ziel dieser Diplomarbeit ist es zu ermitteln, ob die Neubewertungsrücklage nach IAS 16 und IAS 38 von kapitalmarktorientierten Unternehmen als bilanzpolitische Gestaltungsmöglichkeit genutzt werden kann und/oder genutzt wird, um bestimmte Ziele im Konzernabschluss zu verfolgen sowie um auf die Vermögens- und Ertragslage der Unternehmung Einfluss zu nehmen.
Inhaltsverzeichnis:
| Abkürzungsverzeichnis | VI | |
| Abbildungsverzeichnis | VII | |
| Tabellenverzeichnis | VIII | |
| 1. | Problemstellung und Ziel der Untersuchung | 1 |
| 2. | Theoretische Analyse | 3 |
| 2.1 | Bilanzierung des Sachanlagevermögens nach IAS 16 | 3 |
| 2.1.1 | Definition von Sachanlagen und Anwendungsbereich des IAS 16 | 3 |
| 2.1.2 | Ansatz der Sachanlagen | 3 |
| 2.1.3 | Bewertung bei Zugang der Sachanlagen | 4 |
| 2.1.4 | Folgebewertung der Sachanlagen | 5 |
| 2.2 | Bilanzierung des immateriellen Anlagevermögens nach IAS 38 | 7 |
| 2.2.1 | Begriff des immateriellen Vermögenswertes und Anwendungsbereich des IAS 38 | 7 |
| 2.2.2 | Ansatz der immateriellen Vermögenswerte | 7 |
| 2.2.3 | Bewertung bei Zugang der immateriellen Vermögenswerte | 10 |
| 2.2.4 | Folgebewertung der immateriellen Vermögenswerte | 11 |
| 2.3 | Die Neubewertungsmethode für Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte | 13 |
| 2.3.1 | Ermittlung des Fair Values | 13 |
| 2.3.2 | Verbuchung des Neubewertungsbetrages | 14 |
| 2.3.3 | Planmäßige Abschreibungen | 15 |
| 2.3.4 | Passive Steuerlatenz | 18 |
| 2.3.5 | Wertminderung und Wertaufholung | 19 |
| 2.3.6 | Anwendungs- und Buchungsbeispiel | 20 |
| 2.4 | Das bilanzpolitische Potenzial der Neubewertungsrücklage nach IAS 16 und IAS 38 aus Sicht von kapitalmarktorientierten Unternehmen | 26 |
| 2.4.1 | Identifizierung des bilanzpolitischen Potenzials | 26 |
| 2.4.1.1 | Ziele der Bilanzpolitik | 26 |
| 2.4.1.2 | Bilanzpolitischer Gestaltungsrahmen der Neubewertung nach IAS 38 | 27 |
| 2.4.1.3 | Bilanzpolitischer Gestaltungsrahmen der Neubewertung nach IAS 16 | 28 |
| 2.4.2 | Analyse des bilanzpolitischen Potenzials | 29 |
| 2.4.2.1 | Das Informationsbedürfnis der Jahresabschlussadressaten | 29 |
| 2.4.2.2 | Auswirkungen der Neubewertungsrücklage nach IAS 16 und IAS 38 auf Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung | 30 |
| 2.4.2.3 | Auswirkungen der Neubewertungsrücklage nach IAS 16 und IAS 38 auf ausgewählte Kennzahlen | 32 |
| 2.4.2.3.1 | Auswirkungen auf die Eigenkapitalquote | 32 |
| 2.4.2.3.2 | Auswirkungen auf das Ergebnis je Aktie | 33 |
| 2.4.2.3.3 | Auswirkungen auf das Kurs-Gewinn-Verhältnis | 33 |
| 2.4.2.3.4 | Auswirkungen auf die Eigenkapitalrentabilität | 34 |
| 2.4.2.3.5 | Auswirkungen auf die Gesamtkapitalrentabilität | 35 |
| 2.4.2.3.6 | Auswirkungen auf sonstige Kennzahlen | 36 |
| 2.4.3 | Aufbereitung des Konzernjahresabschluss | 37 |
| 2.4.4 | Ergebnisse aus bilanzpolitischer und bilanzanalytischer Sicht | 39 |
| 3. | Empirische Überprüfung am Beispiel des General Standard Index | 42 |
| 3.1 | Überblick bisheriger empirischer Studien | 42 |
| 3.2 | Ziele und Nutzen der Untersuchung | 44 |
| 3.3 | Untersuchungsdesign und methodisches Vorgehen | 44 |
| 3.4 | Branchenklassifizierung der untersuchten Unternehmen | 46 |
| 3.5 | Präsentation der Untersuchungsergebnisse | 47 |
| 3.5.1 | Akzeptanz der Neubewertungsrücklage | 47 |
| 3.5.2 | Anwendung der Neubewertungsrücklage bei der Schaltbau Holding AG | 47 |
| 3.5.3 | Bedeutung der Neubewertungsrücklage zur Beurteilung der Ertragslage | 48 |
| 3.5.4 | Bedeutung der Neubewertungsrücklage im Eigenkapital | 50 |
| 3.5.5 | Akzeptanz der Neubewertungsrücklage bei zusätzlicher Fremdfinanzierung | 51 |
| 3.5.6 | Transparenz der Neubewertungsrücklage | 52 |
| 3.5.7 | Branchenspezifische Untersuchungsergebnisse | 54 |
| 3.6 | Fazit der empirischen Überprüfung | 54 |
| 4. | Zusammenfassung und Ausblick | 56 |
| Anhang A: Unternehmen des General Standard Index zum 10.06.2007 | 59 | |
| A.1 | Liste der in die Untersuchung mit einbezogenen Unternehmen | 59 |
| A.2 | Liste der in die Untersuchung nicht mit einbezogenen Unternehmen | 61 |
| A.3 | Liste der Unternehmen, die Anleihen begeben | 62 |
| Anhang B: Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Eigenkapitalveränderungsrechnung der Schaltbau Holding AG | 63 | |
| B.1 | Bilanz der Schaltbau Holding AG zum 31.12.2007 | 63 |
| B.2 | Gewinn- und Verlustrechnung der Schaltbau Holding AG für das Geschäftsjahr 2007 | 65 |
| B.3 | Eigenkapitalveränderungsrechnung der SchaltbauHolding AG | 66 |
| Literaturverzeichnis | 68 |
Textprobe:
Kapitel 2.4.1, Identifizierung des bilanzpolitischen Potenzials:
Ziele der Bilanzpolitik:
Das primäre Ziel eines Jahresabschluss, der nach den Vorschriften der International Financial Reporting Standards erstellt wurde, liegt in der Vermittlung von Informationen. Den Adressaten des Jahresabschlusses soll ein Bild der tatsächlichen Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermittelt werden, damit sie Investitions- und Finanzierungsentscheidungen treffen können. Um dies als auch eine einheitliche, qualitative Berichterstattung zu gewährleisten, muss sich das bilanzierende Unternehmen nach den Vorschriften der IFRS richten. Diese Standards bieten den Unternehmen neben Geboten auch zahlreiche bilanzpolitische Spielräume, mit denen sie den Jahresabschluss zu ihren Gunsten gestalten können. In der Literatur wird diese Bilanzpolitik generell als ‘zweckorientierte, innerhalb der gesetzlichen Vorschriften zulässige Einflussnahme auf einzelne Bestandteile und die bewusste Steuerung der Wirkung auf den Bilanzadressaten’ definiert. Bilanzpolitische Spielräume ermöglichen es den Unternehmen, die Adressaten des Jahresabschluss zu einem bestimmten Verhalten zu bewegen, welches den Unternehmenszielen förderlich ist. Durch diese so genannte Publizitätspolitik kann die Meinungsbildung der Informationsempfänger zu Gunsten der Unternehmung beeinflusst werden. So kann ein an der Börse notiertes Unternehmen zum Ziel haben, die Erwartungen an die Dividendenpolitik oder die Attraktivität für potenzielle Investoren durch bilanzpolitische Maßnahmen zu beeinflussen.
Fischer / Klöpfer identifizieren im Wesentlichen drei Ziele der Bilanzpolitik:
- Maximierung oder Minimierung des Eigenkapitals; - Maximierung oder Minimierung des Ergebnisses; - Maximierung oder Minimierung der Bilanzsumme.
Ob ein Unternehmen eine Maximierung oder eine Minimierung der genannten Jahresabschlussbestandteile verfolgt, hängt von der jeweiligen Zielgruppe des Jahresabschlusses ab. Die wichtigsten Jahresabschlussadressaten von kapitalmarktorientierten Unternehmen sind aktuelle und potenzielle Investoren, die dem Unternehmen Eigen-kapital zur Verfügung stellen. Um von diesen Anlegern als attraktive Investition betrachtet zu werden, kann ein kapitalmarktorientiertes Unternehmen beispielsweise seine Eigenkapitalrendite durch eine Minimierung des Eigenkapitals und unter Ausnutzung des Leverage-Effektes verbessern oder seinen Gewinn durch bilanzpolitische Einflüsse maximieren. Letzteres signalisiert höhere Ausschüttungserwartungen, die wiederum dem Kapitalmarkt verbesserte Zukunftserwartungen des Unternehmens andeuten. Des Weiteren kann eine Erhöhung der Bilanzsumme zu einer Verbesserung verschiedener Rentabilitäten führen, da die Bilanzsumme als Maß des Gesamtvermögens oft in Kennzahlen mit einfließt.
Bilanzpolitischer Gestaltungsrahmen der Neubewertung nach IAS 38:
Erhebliche bilanzpolitische Bedeutung besitzen solche Wahlrechte, die es erlauben, Bewertungsergebnisse an der Gewinn- und Verlustrechnung vorbei zu schleusen und ergebnisneutral im Eigenkapital zu verbuchen.
Ein solches Wahlrecht kommt bei der Folgebewertung von immateriellen Vermögenswerten zum Einsatz. Ein nach den IFRS bilanzierendes Unternehmen hat nach IAS 38.72 das explizite (offene) Wahlrecht, die immateriellen Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten oder zu einem Neubewertungsbetrag zu bewerten. Voraussetzung für eine Bewertung zum Fair Value ist jedoch das Vorhandensein eines aktiven Marktes. Ist dieser Markt vorhanden und entscheidet das Unternehmen sich für die Anwendung der Neubewertungsmethode, so wird der beizulegende Zeitwert verlässlich auf dem aktiven Markt ermittelt und findet Eingang in die Bilanz.
Zusätzlich zu diesem Wahlrecht hat das Unternehmen die Möglichkeit, die Neubewertung nur auf Gruppen von Vermögenswerten anzuwenden, bei denen mit einer Wertsteigerung zu rechnen ist. Dadurch können Sachanlagen, die an Wert verlieren, von der Anwendung der Neubewertungsmethode gezielt ausgenommen werden. Dies wird jedoch durch den obligatorischen jährlichen Wertminderungstest eingeschränkt.
Auch bietet die Neubewertungskonzeption dem Unternehmen die Möglichkeit, die Häufigkeit der Neubewertungen subjektiv zu beurteilen. Letzteres eröffnet dem bilanzierenden Unternehmen einen bedeutenden Entscheidungsspielraum, da durch diesen die Auswirkungen einer Neubewertung auf das Eigenkapital sowie auf das Ergebnis zeitlich gesteuert werden können. Weiteres bilanzpolitisches Potenzial ergibt sich aus der Folgeabschreibung neubewerteter Vermögenswerte, da diese nicht geregelt ist. Je nachdem, welche Variante der Verrechnung das bilanzierende Unternehmen wählt, so unterschiedlich sind die Auswirkungen der Folgeabschreibungen auf den Ergebnisausweis.
Bilanzpolitischer Gestaltungsrahmen der Neubewertung nach IAS 16:
Auch die Folgebewertung von Sachanlagen nach IAS 16 erlaubt es, Bewertungsergebnisse ohne Berührung der GuV direkt im Eigenkapital zu erfassen. Daher besitzt die Neubewertung von Sachanlagen großes bilanzpolitisches Potenzial. In diesem Zusammenhang kann sogar von einer mehrstufigen Bilanzpolitik gesprochen werden.
Genau wie bei der Folgebewertung von immateriellen Vermögenswerten hat das bilanzierende Unternehmen gemäß IAS 16.29 zunächst ein explizites Wahlrecht, die Folgebewertung der Sachanlagen zu fortgeführten Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten durchzuführen oder die Neubewertungsmethode anzuwenden.
Entscheidet sich das Unternehmen für die Anwendung der Neubewertungsmethode, so muss das Unternehmen den jeweiligen Neubewertungsbetrag ermitteln. Die Ermittlung des Fair Values für Sachanlagen richtet sich nach einem Stufenkonzept und liegt weitestgehend im Ermessen des Bilanzierenden. Dieser hat die Ausprägung des Fair Values zu wählen, die er als am verlässlichsten betrachtet. Die Beurteilung, ob ein Preis auf einem Markt zur Verfügung steht, ist bedeutend für die Bewertung. Es existiert folglich ein faktisches Wahlrecht bei der Wahl der Ausprägungsform des Fair Values.
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Link zur Arbeit:
http://www.diplom.de/ean/9783836623735
Arbeit zitieren:
Merkle, Julia September 2008: Die Neubewertungsrücklage nach IAS 16 und IAS 38 als bilanzpolitische Maßnahme, Hamburg: Diplomica Verlag
Schlagworte:
IFRS, IAS 16, IAS 38, Bilanzpolitik, Neubewertungsrücklage



