Netzregulierung in der deutschen Elektrizitätswirtschaft
Entwicklung und Ausblick
- Art: Diplomarbeit
- Autor: Marco Fritz
- Abgabedatum: Dezember 2004
- Umfang: 79 Seiten
- Dateigröße: 1,0 MB
- Note: 1,3
- Institution / Hochschule: Humboldt-Universität zu Berlin Deutschland
- ISBN (eBook): 978-3-8324-8566-5
-
ISBN (Paperback) :
978-3-8324-8566-5 P - ISBN (CD) :978-3-8324-8566-5 CD
- Sprache: Deutsch
- Prämierung:
- Arbeit zitieren: Fritz, Marco Dezember 2004: Netzregulierung in der deutschen Elektrizitätswirtschaft, Hamburg: Diplomica Verlag
- Schlagworte: Monopol, Strom, Verbändevereinbarung, Energiewirtschaftsgesetz, Regulierungsbehörde
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Diplomarbeit von Marco Fritz
Problemstellung:
Die Europäische Union hat seit 1996 Richtlinien und Verordnungen zur Förderung von mehr Wettbewerb im Elektrizitätsbinnenmarkt erlassen, deren Umsetzung von den Mitgliedsstaaten unter Berücksichtigung länderspezifischer Gegebenheiten zu erfolgen hat. Der betroffene Markt untergliedert sich in die Teilmärkte Erzeugung, Übertragung, Verteilung und Vertrieb von elektrischem Strom. Die infrastrukturellen Bereiche Übertragung und Verteilung stellen hierbei natürliche Monopole dar, so dass dessen Regulierung im Rahmen der Liberalisierung der Elektrizitätswirtschaft erfolgt. Diskriminierungsfreier Netzzugang und die Angemessenheit der Netznutzungsentgelte sind deshalb wesentliche Elemente einer wirksamen Wettbewerbspolitik und Bestandteil der europäischen und nationalen Zielsetzung. Dabei besteht ein Zielkonflikt zwischen der Erzielung von Netznutzungsentgelten, die sich bei wettbewerbsähnlichen Strukturen herausbilden würden, und der Gewährleistung von langfristiger Versorgungssicherheit, die eine sogenannte Sicherheitsmarge verlangt. Einer regulierenden Institution stehen hierfür vielseitige Regulierungsmechanismen zur Verfügung.
Ziel dieser Diplomarbeit ist es, eine Position für eine verbesserte Regulierung der Netznutzungsentgelte in Deutschland ausgehend vom derzeitigen Status-Quo der privatrechtlichen Regulierung mit kartellrechtlicher Missbrauchsaufsicht herauszuarbeiten. Zu diesem Zweck werden unterschiedliche Regulierungsverfahren hinsichtlich ihrer spezifischen Informations- und Anreizprobleme im Elektrizitätsmarkt analysiert.
Die aktuelle Entwicklung wird momentan insbesondere vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit geprägt. Es liegen bereits Gesetzesnovellierungen und Entwürfe für eine zukünftige Netzregulierung vor. Diese Arbeit beschäftigt sich ausführlich mit der nationalen Regulierungspraxis ab 1998, die durch die Vorgaben der Europäischen Union geprägt ist. Es werden theoretische Konzepte wie Liberalisierungsmodelle und Regulierungsmechanismen sowie gemachte Erfahrungen aus privatrechtlicher und kartellrechtlicher Missbrauchsaufsicht thematisiert und in einen Gesamtzusammenhang gebracht. Die Arbeit soll zeigen, dass sowohl das bisherige Regulierungsverfahren als auch das derzeit geplante Verfahren nicht optimal sind.
Die Vorgehensweise ist folgendermaßen: Zum allgemeinen Verständnis führt das Kapitel 2 in die „Grundlagen der Elektrizitätswirtschaft“ ein. Darauf aufbauend extrahiert das dritte Kapitel den „Regulierungsbereich“ und erklärt den Stellenwert einer Regulierung der Netznutzungsentgelte im Rahmen der Liberalisierungsmodelle der Elektrizitätswirtschaft. Eine wichtige Rolle spielen in diesem Zusammenhang die Vorgaben der Europäischen Union für den nationalen Regulierungsprozess. Dies bildet die Ausgangslage für die Analyse von Informations- und Anreizproblemen im Kapitel 4 „Theorie der Regulierung“. Im diesem vierten Kapitel werden die theoretischen Grundlagen der verschiedenen Regulierungsmechanismen erläutert. Es wird ein Anreizschema aufgestellt, in welches ausgesuchte Regulierungsverfahren nach Anreizen hinsichtlich Versorgungssicherheit und Kostensenkung eingeordnet werden. Dieses Schema wird im Kapitel 5 zur praktizierten und geplanten Regulierung in Deutschland wieder aufgegriffen. Nach ausführlicher Analyse der aktuellen Regulierungspraxis wird die privatrechtliche Regulierung und das geplante Regulierungsverfahren in das Anreizschema eingruppiert und bewertet.
Abschliessend spreche ich mich im Kapitel 6 zusammenfassend für ein Regulierungskonzept als Empfehlung aus.
Inhaltsverzeichnis:
| 1. | PROBLEMSTELLUNG UND VORGEHENSWEISE | 3 |
| 2. | GRUNDLAGEN DER ELEKTRIZITÄTSWIRTSCHAFT | 4 |
| 2.1 | Begriffsbestimmung Bereiche Elektrizitätswirtschaft | 4 |
| 2.2 | Marktteilnehmer | 5 |
| 2.3 | Besonderheit des Elektrizitätsmarktes | 6 |
| 2.4 | Netzzugang versus Netznutzung | 6 |
| 2.5 | Netzbetrieb als natürliches Monopol | 7 |
| 3. | DER REGULIERUNGSBEREICH | 9 |
| 3.1 | Was soll reguliert werden? | 9 |
| 3.2 | Entflechtung des Regulierungsbereiches | 9 |
| 3.3 | Die Grundmodelle der Liberalisierung in der Stromwirtschaft | 10 |
| 3.3.1 | Modell des Monopolschutzes | 10 |
| 3.3.2 | Alleinabnehmermodell | 11 |
| 3.3.3 | Modell spezifischer Durchleitungsrechte | 12 |
| 3.3.4 | Pool-Modell | 13 |
| 3.3.5 | Common-Carrier-Modell | 13 |
| 3.4 | Die Rolle der Netzregulierung in den Liberalisierungsmodellen | 14 |
| 3.5 | Die Rolle der europäischen Union für den nationalen Regulierungsprozess | 16 |
| 3.5.1 | EU-Stromrichtlinie 1996 | 17 |
| 3.5.2 | EU-Beschleunigungsrichtlinie 2003 | 18 |
| 3.5.3 | EU-Stromhandelsverordnung 2003 | 20 |
| 3.5.4 | Zusammenfassung europäische Vorgaben | 21 |
| 3.6 | Netzentgeltrelevante Leistungen | 21 |
| 3.7 | Preis der Versorgungsqualität | 22 |
| 3.8 | Netzentgeltsystem | 24 |
| 3.9 | Kalkulationsprinzipien | 24 |
| 4. | THEORIE DER REGULIERUNGSMECHANISMEN | 25 |
| 4.1 | Ex-ante versus Ex-post | 25 |
| 4.2 | Mechanismen zur Preisregulierung | 25 |
| 4.2.1 | Regulierungsformen ohne Anreize zur Kostenreduktion | 27 |
| 4.2.2 | Regulierungsformen mit Anreizen zur Kostenreduzierung ohne Unternehmensvergleich | 31 |
| 4.2.3 | Regulierungsformen mit Anreizen zur Kostenreduzierung mit Unternehmensvergleich | 34 |
| 4.2.4 | Zusammenfassung Regulierungsmechanismen | 37 |
| 5. | PRAKTIZIERTE UND GEPLANTE REGULIERUNGSVERFAHREN IN DEUTSCHLAND | 40 |
| 5.1 | Monopolschutz bis 1998 | 40 |
| 5.2 | Gesetzesnovellierungen zur Aufhebung des Monopolschutzes | 41 |
| 5.2.1 | Novellierung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen | 41 |
| 5.2.2 | Novellierung Energiewirtschaftsgesetz 1998 | 42 |
| 5.2.3 | Novellierung Energiewirtschaftsgesetz 2003 | 43 |
| 5.3 | Privatrechtliche Regulierung durch Verbändevereinbarung ab 1998 | 43 |
| 5.3.1 | Netzzugang | 44 |
| 5.3.2 | Netznutzungsentgelte | 44 |
| 5.3.3 | Berücksichtigung struktureller Besonderheiten | 48 |
| 5.3.4 | Rechtssprechung zur Verbändevereinbarung mit kartellrechtlicher Missbrauchsaufsicht | 49 |
| 5.3.5 | Einordnung der Verbändevereinbarung und kartellrechtlicher Missbrauchsaufsicht in das Anreizschema | 52 |
| 5.4 | Der Entwurf zur neuen Regulierung | 54 |
| 5.4.1 | Netzzugang | 55 |
| 5.4.2 | Netznutzungsentgelte | 55 |
| 5.4.3 | Berücksichtigung struktureller Besonderheiten | 56 |
| 5.4.4 | Einordnung des BMWA-Modells in das Anreizschema | 56 |
| 6. | ZUSAMMENFASSENDE POSITIONIERUNG FÜR DEN WEITEREN REGULIERUNGSPROZESS | 57 |
| Anhang | 61 | |
| Abbildungen | 61 | |
| Tabellen | 71 | |
| LITERATURVERZEICHNIS | 72 |
Den Netzbetreibern wird Ex-ante eine Preisobergrenze (Price-Cap) für die entsprechende Leistung vorgegeben, die nicht überschritten werden darf. Unterhalb dieser Preisobergrenze hat der Netzbetreiber aber Preissetzungsspielraum. Somit wird der Preis von den Kosten entkoppelt. Zunächst seien die grundsätzlichen Informations- und Anreizprobleme erörtert. Die Unabhängigkeit des Preises von den Kosten ermöglicht den regulierten Firmen eine Gewinnspanne, wenn die Preise über den Kosten liegen. Es besteht daher ein Anreiz die Kosten zu senken, um die individuellen Unternehmensgewinne zu erhöhen. Die Regulierungsbehörde benötigt in dieser Regulierungsform weniger Informationen als in der kostenorientierten Regulierung. Da der Price-Cap vom Grundprinzip her unabhängig von den Kosten ist, muss die Regulierungsbehörde die Kostenstruktur nicht zwingend kennen. Sie kann zum Beispiel den Monopolpreis der vergangenen nicht regulierten Periode fixieren und als Preisobergrenze festschreiben um weitere Preissteigerungen zu verhindern. Problematisch am Price-Cap ist die Anreizwirkung auf die betroffenen Unternehmen bei Regulierungsrunden, dass heisst eine Korrektur des Price-Caps im Intervall zum Beispiel anhand einer Kostenüberprüfung durch die Regulierungsbehörde. In der Praxis hat sich das strategische Verhalten der Unternehmen gezeigt.61 Diese verringern Kostensenkungen am Ende einer Regulierungsrunde und investieren in der Zeit sogar verstärkt um die Bemessungsgrundlage Kosten zu erhöhen. Ein Vorschlag zur Behebung des Problems ist die Gewährung von Gewinnen aus Kostensenkungen für eine Mindestzeit zum Beispiel von 5 Jahren ab Kostensenkung (Rolling Incentives). Dieses Verfahren bedeutet aber gleichwohl einen erhöhten administrativen Aufwand. In der allgemeinen Grundform sei der Price-Cap nur exogen durch die Regulierungsbehörde vorgegeben. Aber erst die Änderung der Preisobergrenze bedeutet die Möglichkeit Kostensenkungen an die Verbraucher weiterzugeben. So könnte die Regulierungsbehörde die Preisobergrenze in bestimmten Zeitintervallen absenken. Oder man implementiert eine Abhängigkeit der Preisobergrenze von Variablen als Modifikation. Diese Variationen des Price-Cap können vielschichtig sein und können hier nicht vollständig erschöpft werden. Die beispielhafte Modifikation durch den Produktionsfortschritt wird in der Regulierung durch Yardstick-Competition aufgegriffen. [...]
Flexibilität mit negativem Effekt auf die Produktionskosten. Wenn man also schlussfolgernd Investition und Kapitalisierung in Anlehnung an Abschnitt 3.7. mit Versorgungssicherheit approximiert, so führt der Averch-Johnson-Effekt theoretisch zu einer erhöhten Versorgungssicherheit gegenüber dem unregulierten Monopol auch bei Unsicherheit Folgt der Regulierer dem Kalkulationsprinzip von Filippini (2001, Formel 3.1) und erlaubt dem Unternehmen zusätzlich zu den Fremdkapitalzinsen die Abschreibungen auf den Kapitalstock in die Entgeltberechnung einfliessen zu lassen, so hat das Konsequenzen für die Auswirkungen des Averch-Johnson-Effektes auf die Entgelte. Über die Abschreibung als Mittel zur Wertangleichung des Anlagevermögens finanziert der Verbraucher periodengerecht den Kapitalstock.60 In Kombination mit dem fehlenden Anreiz zur Kostenreduzierung kann dieser Rate-of-Return-Regulierungsmechanismus also tendenziell zu erhöhten Netzentgelten führen. Zudem stellt der Kapitalstock als Bemessungsgrundlage die Behörde vor das grundsätzliche Problem eine Bewertungsmethode zur Berechnung des zu verzinsenden Kapitalstocks wählen. Der Informationsbedarf der Regulierungsbehörde ist im Vergleich zur reinen „Preis gleich Kosten“ Strategie ebenfalls nicht geringer, da der Tarif sich auch hier grundsätzlich an den Bereitstellungskosten orientiert. [...]
unterliegt, seinen Output ineffizient produzieren..., indem es zuviel Kapital im Verhältnis zu anderen Inputs verwendet.“ (Vogelsang, S. 70) Dieses Verhalten wird Averch-JohnsenEffekt58 genannt. Solange die zugestandene Rentabilität s kleiner ist als die Monopolrendite und größer als der Marktzins r, wird der Monopolist den Kapitaleinsatz umso mehr ausweiten umso mehr s gegen r strebt (s>r). Vogelsang (1982) hat sich mit dem diesem A-J-Effekt auseinandergesetzt und untersucht ob dieser auch bei Unsicherheit robust ist und seine Gültigkeit besitzt.59 Denn dies würde implizieren, “dass ein rentabilitätsreguliertes EVU von sich aus zuviel Versorgungssicherheit anbietet.“(Vogelsang, 1982, S. 71) Vogelsang (1982) zeigte zusammen mit W. Neuefeind, dass das von ihnen betrachtete Peles-Stein-Modell als Anti-A-J-Modell bei Unsicherheit falsch ist und sich kein allgemeingültiger Beweis für ein Anti-A-J-Verhalten bei [...]
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http://www.diplom.de/ean/9783832485665
Arbeit zitieren:
Fritz, Marco Dezember 2004: Netzregulierung in der deutschen Elektrizitätswirtschaft, Hamburg: Diplomica Verlag
Schlagworte:
Monopol, Strom, Verbändevereinbarung, Energiewirtschaftsgesetz, Regulierungsbehörde



