Nachfolgeregelung im mittelständischen Familienunternehmen
- Art: Diplomarbeit
- Autor: Martin Kraus
- Abgabedatum: Mai 1999
- Umfang: 286 Seiten
- Dateigröße: 2,5 MB
- Note: 1,3
- Institution / Hochschule: Fachhochschule Flensburg Deutschland
- ISBN (eBook): 978-3-8324-5420-3
- ISBN (CD) :978-3-8324-5420-3 CD
- Sprache: Deutsch
- Prämierung:
- Arbeit zitieren: Kraus, Martin Mai 1999: Nachfolgeregelung im mittelständischen Familienunternehmen, Hamburg: Diplomica Verlag
- Schlagworte: Nachfolge, Mittelstand, Unternehmensführung, Strategie
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Diplomarbeit von Martin Kraus
Einleitung:
Die vorliegende Arbeit soll dem Leser die Möglichkeit verschaffen, sich über alle wichtigen Aspekte eines ganzheitlichen Nachfolgekonzeptes zu informieren. Dabei kann eine solche Arbeit keine Patentlösungen bieten. Jede Nachfolge wird bestimmt durch unzählige individuelle Rahmenbedingungen, die immer zu einer speziellen Lösung im Einzelfall führen werden.
Über allgemeine strategische Überlegungen wird der Leser zu der Erkenntnis geführt, dass gerade die Nachfolgeproblematik ein strategischer Prozess und kein temporärer Vorgang ist. Die besondere Bedeutung der Entwicklung einer langfristigen Eignerstrategie auch über mehrere Generationen hinweg wird beleuchtet.
Im Zusammenhang mit der Entwicklung einer solchen Strategie werden die Problematik von Konflikten innerhalb der Familie diskutiert und Lösungsansätze aufgezeigt.
Die unterschiedlichen Sichtweisen von Senior und Junior führen den Leser in die Grundsätze der konzeptionellen Gestaltung der Nachfolge ein.
Ein besonderes Augenmerk wird auf rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten und steuerliche Aspekte geworfen. Im wesentlichen sind in der Arbeit die Rahmenbedingungen zum Zeitpunkt der Erstellung 1998/1999 zu Grunde gelegt. Die grundsätzlichen Überlegungen haben jedoch weiterhin Bestand; im Einzelfall ist eine rechtliche und steuerliche Beratung ohnehin unerlässlich.
Zum Abschluss werden gesellschaftliche Aspekte insbesondere unter dem Blickwinkel der Veränderung von Führungsverhalten untersucht, Überlegungen hinsichtlich der Integration des Unternehmens in eine Vermögensstruktur angestellt und ein Ausblick in die Zukunft der Entwicklung von Familienunternehmen unternommen.
Zum besseren Verständnis der Gesamtthematik findet der Leser im Anhang praxisbezogene Beispiele.
Inhaltsverzeichnis:
| Prolog | 5 | |
| 1. | Was heißt Strategie heute? | 10 |
| 1.1 | Hidden Champions | 10 |
| 1.2 | Value-to-Customer | 21 |
| 2. | Eignerstrategie | 25 |
| 2.1 | Warum eine Eignerstrategie? | 25 |
| 2.2 | Vorteile der Eignerstrategie | 28 |
| 2.3 | Entwicklungsgrundsätze einer Eignerstrategie | 30 |
| 2.4 | Inhalte einer Eignerstrategie | 31 |
| 2.4.1 | Leitidee | 31 |
| 2.4.2 | Nutzenpotentiale und Wertschöpfungskonzept | 31 |
| 2.4.3 | Ergebnisorientierung | 32 |
| 2.4.4 | Führungsmäßige Einflußnahme | 33 |
| 2.4.5 | Führungsziele und Führungsleistung | 34 |
| 2.4.6 | Finanzierung | 35 |
| 2.4.7 | Risikopolitik | 35 |
| 2.4.8 | Steuerpolitik | 36 |
| 2.4.9 | Strategische Erfolgspositionen (SEP) | 37 |
| 2.5 | Die Entwicklung einer Eignerstrategie in der Praxis | 38 |
| 3. | Konflikte | 40 |
| 3.1 | Konfliktursachen | 40 |
| 3.2 | Strategien zur Konfliktbewältigung | 47 |
| 3.2.1 | Komplexität lösen | 47 |
| 3.2.2 | Komplexität beherrschen | 51 |
| 3.3 | Der Beirat | 58 |
| 4. | Management des Nachfolgeprozesses | 61 |
| 4.1 | Nachfolgefallen | 61 |
| 4.2 | Die Sicht des Seniors | 64 |
| 4.3 | Die Sicht des Juniors | 66 |
| 4.4 | Integriertes Nachfolgekonzept | 68 |
| 4.4.1 | Überlegungen zur Nachfolge im Familienunternehmen | 69 |
| 4.4.2 | Inhalte eines Nachfolgekonzeptes | 74 |
| 5. | Recht und Steuern im Familienunternehmen | 75 |
| 5.1 | Rechtliche Optimierung der Unternehmensnachfolge | 75 |
| 5.1.1 | Ziele der rechtlichen Optimierung | 75 |
| 5.1.2 | Grundlagen für Nachfolgeregelungen | 76 |
| 5.1.2.1 | Vorweggenommene Erbfolgeregelungen | 77 |
| 5.1.2.2 | Nachfolgeregelungen von Todes wegen | 83 |
| 5.1.2.3 | Ehevertrag | 86 |
| 5.1.2.4 | Gesellschaftsvertragliche Regelungen | 87 |
| 5.1.3 | Hinweise zur Gestaltung von Unternehmererbfolgen | 90 |
| 5.1.3.1 | Letzwillige Verfügung als Teil des Nachfolgekonzeptes | 90 |
| 5.1.3.2 | Übergehen des Ehegatten | 91 |
| 5.1.3.3 | Überspringen einer Generation | 91 |
| 5.1.3.4 | Erbvertrag versus Testament | 92 |
| 5.1.3.5 | Anordnung der Testamentsvollstreckung | 93 |
| 5.1.3.6 | Vorausvermächtnis versus Teilungsanordnung | 94 |
| 5.1.3.7 | Vermeidung der Sonderbetriebs- und Betriebsaufspaltungsfalle | 94 |
| 5.2 | Steuerliche Optimierung der Unternehmensnachfolge | 96 |
| 5.2.1 | Ziele der steuerlichen Optimierung der Unternehmensnachfolge | 96 |
| 5.2.2 | Vermeidung der steuerlichen Realisierung stiller Reserven | 96 |
| 5.2.2.1 | Stille Reserven und letztwillige Verfügungen | 97 |
| 5.2.2.2 | Stille Reserven und vorweggenommene Erbfolge | 100 |
| 5.2.3 | Erbschaftsteuerliche Ausgestaltung | 102 |
| 5.2.3.1 | Grundlagen der Erbschaftsteuer | 102 |
| 5.2.3.2 | Steuerklassen und Steuersätze | 103 |
| 5.2.3.3 | Freibeträge | 104 |
| 5.2.3.4 | Bewertung des steuerpflichtigen Vermögens | 105 |
| 5.2.3.5 | Vermögensstrukturierung unter erbschaftsteuerlichen Aspekten | 107 |
| 5.2.3.6 | Erbschaftsteuerliche Vorteile der vorweggenommenen Erbfolge | 109 |
| 5.2.3.7 | Erbschaftsteuerliche Überlegungen von Ehepaaren | 111 |
| 5.2.4 | Stiftungen | 114 |
| 5.3 | Der richtige Gesellschaftsvertrag | 115 |
| 5.3.1 | Bedeutung des Gesellschaftsvertrages | 115 |
| 5.3.2 | Spezifische Probleme in Gesellschaftsverträgen von Familiengesellschaften | 115 |
| 5.3.2.1 | Unternehmensleitung durch Familienmitglieder | 116 |
| 5.3.2.2 | Die Kontrolle der Geschäftsführung | 117 |
| 5.3.2.3 | Interessengegensätze und ihre Lösung | 118 |
| 5.3.2.4 | Abfindungen an ausscheidende Gesellschafter | 122 |
| 5.3.2.5 | Erhaltung des Familiencharakters | 126 |
| 5.3.2.6 | Testamentsvollstreckung | 128 |
| 5.3.2.7 | Zulassung von Mehrheitsentscheidungen | 129 |
| 5.4 | Die Rechtsform eines Familienunternehmens | 130 |
| 5.4.1 | Denkbare Rechtsformen | 130 |
| 5.4.2 | Kriterien der Rechtsformwahl | 131 |
| 5.4.2.1 | Personenhandelsgesellschaften, insbesondere die GmbH & Co. KG | 132 |
| 5.4.2.2 | Die GmbH | 135 |
| 5.4.2.3 | Die Aktiengesellschaft | 138 |
| 5.4.2.4 | Die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) | 139 |
| 6. | Führung und Organisation | 143 |
| 6.1 | Führung im Umbruch | 143 |
| 6.2 | Motivation durch Führung | 145 |
| 6.3 | Der Unternehmer im Spannungsfeld zwischen offener und geschlossener Gesellschaft | 148 |
| 6.4 | Veränderungsmanagement | 152 |
| 7. | Vermögen | 155 |
| 7.1 | Von Vermögensanalyse zu Vermögensplanung | 155 |
| 7.2 | Optimale Vermögensstruktur | 160 |
| 8. | Die Zukunft des Familienunternehmens | 164 |
| 9. | Entwicklung eines Fahrplans | 166 |
| Literaturverzeichnis | 171 | |
| Verzeichnis der Abbildungen , Beispiele und Tabellen | 173 | |
| Anlagen |
Erfüllt die Erbengemeinschaft oder ein Alleinerbe demgegenüber ein Vermächtnis, das sich auf das betrieblich gebundene Vermögen bezieht, so führt dies nicht zur Realisierung stiller Reserven. Dies gilt auch im Falle von Vorausvermächtnissen zugunsten von Erben. Systematisch ist dies damit zu erklären, daß die Vermächtnisanordnung eine gegenständliche Zuordnung von Erblasservermögen darstellt, die nicht zu Ausgleichszahlungen führt, auch wenn der Wert des zugewendeten Vermögens größer ist, als die eigentliche Erbquote. Die dargestellten Grundsätze führen hinsichtlich der Nachfolge in eine Beteiligung an einer Personengesellschaft durch letztwillige Verfügung zu folgenden Auswirkungen: Fortsetzungsklausel Im Falle einer einfachen Fortsetzungsklausel realisiert steuerlich der Erblasser einen tarifbegünstigten Veräußerungsgewinn in Höhe des Unterschieds zwischen dem Abfindungsanspruch und dem Buchwert seines Kapitalkontos im Todeszeitpunkt durch Aufgabe seines Mitunternehmeranteils. Eintrittsklausel Bei der Eintrittsklausel ist danach zu unterscheiden, ob sie ausgeübt wird oder nicht. Soweit sie nicht ausgeübt wird, gelten die Grundsätze der Fortsetzungsklausel. Wird sie von allen Eintrittsberechtigten ausgeübt, kommt es nicht zur Realisierung stiller Reserven. Wird sie nicht von allen Berechtigten ausgeübt und werden deshalb an die nicht eintretenden Abfindungszahlungen geleistet, führt dies wiederum sehr wohl zur Realisierung stiller Reserven. [...]
Wenn im Zusammenhang mit letztwilligen Verfügungen nur einer oder wenige aus einem Erbenkreis mit dem unternehmerisch gebundenen Vermögen begünstigt werden, während die übrigen sonstiges Vermögen aus dem Nachlaß oder Ausgleichszahlungen von dem Unternehmensnachfolger erhalten, stellt sich die Frage, inwieweit es sich nicht um teilentgeltliche Vorgänge handelt, die zur Versteuerung von stillen Reserven führen. Die Finanzverwaltung unterscheidet hier zwei Fälle: Realteilung des Nachlasses ohne Abfindungszahlungen Realteilung des Nachlasses mit Abfindungszahlungen Der erstere Fall führt nicht zur Realisierung von stillen Reserven. Dies kann auch dadurch erreicht werden, daß beispielsweise der als Unternehmensnachfolger bestimmte Erbe zusätzlich eine im Nachlaß befindliche Verbindlichkeit des Erblassers übernimmt und damit den Wert des ihm zukommenden Anteils mindert. Probleme können sich aus Teilungsanordnungen des Erblassers ergeben, wenn diese zu Ausgleichszahlungen des mit dem unternehmerischen Vermögens bedachten Erben führen. Teilungsanordnungen sollten in Testamenten vermieden werden, da von ihnen nur im Einverständnis aller betroffenen Erben abgewichen werden kann. Sobald ein Miterbe zur Gleichstellung der anderen Miterben über seinen Erbteil hinaus Zuweisungen von betrieblich gebundenem Vermögen bei der Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft erhält und diese durch Leistung von Ausgleichszahlungen abgilt, liegt ein entgeltlicher Erwerb von Betriebsvermögen vor. Damit werden stille Reserven steuerlich realisiert. [...]
5.2.2 Vermeidung der steuerlichen Realisierung stiller Reserven Grundsätzlich führen entgeltliche Verfügungen über unternehmerisch gebundenes Vermögen oder Teile davon zur steuerlichen Realisierung der darin enthaltenen stillen Reserven. Nur in relativ begrenztem Umfang gibt es Ausnahmen von diesem Grundsatz. Übertragungen von Vermögen im Rahmen von Nachfolgevereinbarungen stellen zwar Verfügungen über unternehmerisch gebundenes Vermögen dar, soweit sie aber unentgeltlich erfolgen, sind die Tatbestandsvoraussetzungen für die Realisierung stiller Reserven nicht gegeben. Entscheidend ist somit die Frage, ob es sich um eine unentgeltliche, teilentgeltliche oder vollentgeltliche Verfügung handelt. Eine Unentgeltlichkeit ist nur dann anzunehmen, wenn der Zuwendende oder ein Dritter für die Übertragung keine Gegenleistung erhält. Diese Frage kann insbesondere in den Fällen besonders relevant werden, in denen im Rahmen komplexer Nachfolgeregelungen einem oder wenigen Abkömmlingen das unternehmerisch gebundene Vermögen zukommen soll, durch den Unternehmensnachfolger aber ein Ausgleich an die weichenden Abkömmlinge geleistet werden soll. [...]
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Kraus, Martin Mai 1999: Nachfolgeregelung im mittelständischen Familienunternehmen, Hamburg: Diplomica Verlag
Schlagworte:
Nachfolge, Mittelstand, Unternehmensführung, Strategie




