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Nachfolgeregelung im mittelständischen Familienunternehmen

Nachfolgeregelung im mittelständischen Familienunternehmen
Über dieses Buch
  • Art: Diplomarbeit
  • Autor: Martin Kraus
  • Abgabedatum: Mai 1999
  • Umfang: 286 Seiten
  • Dateigröße: 2,5 MB
  • Note: 1,3
  • Institution / Hochschule: Fachhochschule Flensburg Deutschland
  • ISBN (eBook): 978-3-8324-5420-3
  • ISBN (CD) :978-3-8324-5420-3 CD
  • Sprache: Deutsch
  • Prämierung:
  • Arbeit zitieren: Kraus, Martin Mai 1999: Nachfolgeregelung im mittelständischen Familienunternehmen, Hamburg: Diplomica Verlag
  • Schlagworte: Nachfolge, Mittelstand, Unternehmensführung, Strategie

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Diplomarbeit von Martin Kraus

Einleitung:

Die vorliegende Arbeit soll dem Leser die Möglichkeit verschaffen, sich über alle wichtigen Aspekte eines ganzheitlichen Nachfolgekonzeptes zu informieren. Dabei kann eine solche Arbeit keine Patentlösungen bieten. Jede Nachfolge wird bestimmt durch unzählige individuelle Rahmenbedingungen, die immer zu einer speziellen Lösung im Einzelfall führen werden.

Über allgemeine strategische Überlegungen wird der Leser zu der Erkenntnis geführt, dass gerade die Nachfolgeproblematik ein strategischer Prozess und kein temporärer Vorgang ist. Die besondere Bedeutung der Entwicklung einer langfristigen Eignerstrategie auch über mehrere Generationen hinweg wird beleuchtet.

Im Zusammenhang mit der Entwicklung einer solchen Strategie werden die Problematik von Konflikten innerhalb der Familie diskutiert und Lösungsansätze aufgezeigt.

Die unterschiedlichen Sichtweisen von Senior und Junior führen den Leser in die Grundsätze der konzeptionellen Gestaltung der Nachfolge ein.

Ein besonderes Augenmerk wird auf rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten und steuerliche Aspekte geworfen. Im wesentlichen sind in der Arbeit die Rahmenbedingungen zum Zeitpunkt der Erstellung 1998/1999 zu Grunde gelegt. Die grundsätzlichen Überlegungen haben jedoch weiterhin Bestand; im Einzelfall ist eine rechtliche und steuerliche Beratung ohnehin unerlässlich.

Zum Abschluss werden gesellschaftliche Aspekte insbesondere unter dem Blickwinkel der Veränderung von Führungsverhalten untersucht, Überlegungen hinsichtlich der Integration des Unternehmens in eine Vermögensstruktur angestellt und ein Ausblick in die Zukunft der Entwicklung von Familienunternehmen unternommen.

Zum besseren Verständnis der Gesamtthematik findet der Leser im Anhang praxisbezogene Beispiele.

Inhaltsverzeichnis:

Prolog 5
1. Was heißt Strategie heute? 10
1.1 Hidden Champions 10
1.2 Value-to-Customer 21
2. Eignerstrategie 25
2.1 Warum eine Eignerstrategie? 25
2.2 Vorteile der Eignerstrategie 28
2.3 Entwicklungsgrundsätze einer Eignerstrategie 30
2.4 Inhalte einer Eignerstrategie 31
2.4.1 Leitidee 31
2.4.2 Nutzenpotentiale und Wertschöpfungskonzept 31
2.4.3 Ergebnisorientierung 32
2.4.4 Führungsmäßige Einflußnahme 33
2.4.5 Führungsziele und Führungsleistung 34
2.4.6 Finanzierung 35
2.4.7 Risikopolitik 35
2.4.8 Steuerpolitik 36
2.4.9 Strategische Erfolgspositionen (SEP) 37
2.5 Die Entwicklung einer Eignerstrategie in der Praxis 38
3. Konflikte 40
3.1 Konfliktursachen 40
3.2 Strategien zur Konfliktbewältigung 47
3.2.1 Komplexität lösen 47
3.2.2 Komplexität beherrschen 51
3.3 Der Beirat 58
4. Management des Nachfolgeprozesses 61
4.1 Nachfolgefallen 61
4.2 Die Sicht des Seniors 64
4.3 Die Sicht des Juniors 66
4.4 Integriertes Nachfolgekonzept 68
4.4.1 Überlegungen zur Nachfolge im Familienunternehmen 69
4.4.2 Inhalte eines Nachfolgekonzeptes 74
5. Recht und Steuern im Familienunternehmen 75
5.1 Rechtliche Optimierung der Unternehmensnachfolge 75
5.1.1 Ziele der rechtlichen Optimierung 75
5.1.2 Grundlagen für Nachfolgeregelungen 76
5.1.2.1 Vorweggenommene Erbfolgeregelungen 77
5.1.2.2 Nachfolgeregelungen von Todes wegen 83
5.1.2.3 Ehevertrag 86
5.1.2.4 Gesellschaftsvertragliche Regelungen 87
5.1.3 Hinweise zur Gestaltung von Unternehmererbfolgen 90
5.1.3.1 Letzwillige Verfügung als Teil des Nachfolgekonzeptes 90
5.1.3.2 Übergehen des Ehegatten 91
5.1.3.3 Überspringen einer Generation 91
5.1.3.4 Erbvertrag versus Testament 92
5.1.3.5 Anordnung der Testamentsvollstreckung 93
5.1.3.6 Vorausvermächtnis versus Teilungsanordnung 94
5.1.3.7 Vermeidung der Sonderbetriebs- und Betriebsaufspaltungsfalle 94
5.2 Steuerliche Optimierung der Unternehmensnachfolge 96
5.2.1 Ziele der steuerlichen Optimierung der Unternehmensnachfolge 96
5.2.2 Vermeidung der steuerlichen Realisierung stiller Reserven 96
5.2.2.1 Stille Reserven und letztwillige Verfügungen 97
5.2.2.2 Stille Reserven und vorweggenommene Erbfolge 100
5.2.3 Erbschaftsteuerliche Ausgestaltung 102
5.2.3.1 Grundlagen der Erbschaftsteuer 102
5.2.3.2 Steuerklassen und Steuersätze 103
5.2.3.3 Freibeträge 104
5.2.3.4 Bewertung des steuerpflichtigen Vermögens 105
5.2.3.5 Vermögensstrukturierung unter erbschaftsteuerlichen Aspekten 107
5.2.3.6 Erbschaftsteuerliche Vorteile der vorweggenommenen Erbfolge 109
5.2.3.7 Erbschaftsteuerliche Überlegungen von Ehepaaren 111
5.2.4 Stiftungen 114
5.3 Der richtige Gesellschaftsvertrag 115
5.3.1 Bedeutung des Gesellschaftsvertrages 115
5.3.2 Spezifische Probleme in Gesellschaftsverträgen von Familiengesellschaften 115
5.3.2.1 Unternehmensleitung durch Familienmitglieder 116
5.3.2.2 Die Kontrolle der Geschäftsführung 117
5.3.2.3 Interessengegensätze und ihre Lösung 118
5.3.2.4 Abfindungen an ausscheidende Gesellschafter 122
5.3.2.5 Erhaltung des Familiencharakters 126
5.3.2.6 Testamentsvollstreckung 128
5.3.2.7 Zulassung von Mehrheitsentscheidungen 129
5.4 Die Rechtsform eines Familienunternehmens 130
5.4.1 Denkbare Rechtsformen 130
5.4.2 Kriterien der Rechtsformwahl 131
5.4.2.1 Personenhandelsgesellschaften, insbesondere die GmbH & Co. KG 132
5.4.2.2 Die GmbH 135
5.4.2.3 Die Aktiengesellschaft 138
5.4.2.4 Die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) 139
6. Führung und Organisation 143
6.1 Führung im Umbruch 143
6.2 Motivation durch Führung 145
6.3 Der Unternehmer im Spannungsfeld zwischen offener und geschlossener Gesellschaft 148
6.4 Veränderungsmanagement 152
7. Vermögen 155
7.1 Von Vermögensanalyse zu Vermögensplanung 155
7.2 Optimale Vermögensstruktur 160
8. Die Zukunft des Familienunternehmens 164
9. Entwicklung eines Fahrplans 166
Literaturverzeichnis 171
Verzeichnis der Abbildungen , Beispiele und Tabellen 173
Anlagen

Automatisiert erstellter Textauszug:

Erfüllt die Erbengemeinschaft oder ein Alleinerbe demgegenüber ein Vermächtnis, das sich auf das betrieblich gebundene Vermögen bezieht, so führt dies nicht zur Realisierung stiller Reserven. Dies gilt auch im Falle von Vorausvermächtnissen zugunsten von Erben. Systematisch ist dies damit zu erklären, daß die Vermächtnisanordnung eine gegenständliche Zuordnung von Erblasservermögen darstellt, die nicht zu Ausgleichszahlungen führt, auch wenn der Wert des zugewendeten Vermögens größer ist, als die eigentliche Erbquote. Die dargestellten Grundsätze führen hinsichtlich der Nachfolge in eine Beteiligung an einer Personengesellschaft durch letztwillige Verfügung zu folgenden Auswirkungen: Fortsetzungsklausel Im Falle einer einfachen Fortsetzungsklausel realisiert steuerlich der Erblasser einen tarifbegünstigten Veräußerungsgewinn in Höhe des Unterschieds zwischen dem Abfindungsanspruch und dem Buchwert seines Kapitalkontos im Todeszeitpunkt durch Aufgabe seines Mitunternehmeranteils. Eintrittsklausel Bei der Eintrittsklausel ist danach zu unterscheiden, ob sie ausgeübt wird oder nicht. Soweit sie nicht ausgeübt wird, gelten die Grundsätze der Fortsetzungsklausel. Wird sie von allen Eintrittsberechtigten ausgeübt, kommt es nicht zur Realisierung stiller Reserven. Wird sie nicht von allen Berechtigten ausgeübt und werden deshalb an die nicht eintretenden Abfindungszahlungen geleistet, führt dies wiederum sehr wohl zur Realisierung stiller Reserven. [...]

Wenn im Zusammenhang mit letztwilligen Verfügungen nur einer oder wenige aus einem Erbenkreis mit dem unternehmerisch gebundenen Vermögen begünstigt werden, während die übrigen sonstiges Vermögen aus dem Nachlaß oder Ausgleichszahlungen von dem Unternehmensnachfolger erhalten, stellt sich die Frage, inwieweit es sich nicht um teilentgeltliche Vorgänge handelt, die zur Versteuerung von stillen Reserven führen. Die Finanzverwaltung unterscheidet hier zwei Fälle: Realteilung des Nachlasses ohne Abfindungszahlungen Realteilung des Nachlasses mit Abfindungszahlungen Der erstere Fall führt nicht zur Realisierung von stillen Reserven. Dies kann auch dadurch erreicht werden, daß beispielsweise der als Unternehmensnachfolger bestimmte Erbe zusätzlich eine im Nachlaß befindliche Verbindlichkeit des Erblassers übernimmt und damit den Wert des ihm zukommenden Anteils mindert. Probleme können sich aus Teilungsanordnungen des Erblassers ergeben, wenn diese zu Ausgleichszahlungen des mit dem unternehmerischen Vermögens bedachten Erben führen. Teilungsanordnungen sollten in Testamenten vermieden werden, da von ihnen nur im Einverständnis aller betroffenen Erben abgewichen werden kann. Sobald ein Miterbe zur Gleichstellung der anderen Miterben über seinen Erbteil hinaus Zuweisungen von betrieblich gebundenem Vermögen bei der Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft erhält und diese durch Leistung von Ausgleichszahlungen abgilt, liegt ein entgeltlicher Erwerb von Betriebsvermögen vor. Damit werden stille Reserven steuerlich realisiert. [...]

5.2.2 Vermeidung der steuerlichen Realisierung stiller Reserven Grundsätzlich führen entgeltliche Verfügungen über unternehmerisch gebundenes Vermögen oder Teile davon zur steuerlichen Realisierung der darin enthaltenen stillen Reserven. Nur in relativ begrenztem Umfang gibt es Ausnahmen von diesem Grundsatz. Übertragungen von Vermögen im Rahmen von Nachfolgevereinbarungen stellen zwar Verfügungen über unternehmerisch gebundenes Vermögen dar, soweit sie aber unentgeltlich erfolgen, sind die Tatbestandsvoraussetzungen für die Realisierung stiller Reserven nicht gegeben. Entscheidend ist somit die Frage, ob es sich um eine unentgeltliche, teilentgeltliche oder vollentgeltliche Verfügung handelt. Eine Unentgeltlichkeit ist nur dann anzunehmen, wenn der Zuwendende oder ein Dritter für die Übertragung keine Gegenleistung erhält. Diese Frage kann insbesondere in den Fällen besonders relevant werden, in denen im Rahmen komplexer Nachfolgeregelungen einem oder wenigen Abkömmlingen das unternehmerisch gebundene Vermögen zukommen soll, durch den Unternehmensnachfolger aber ein Ausgleich an die weichenden Abkömmlinge geleistet werden soll. [...]

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Arbeit zitieren:
Kraus, Martin Mai 1999: Nachfolgeregelung im mittelständischen Familienunternehmen, Hamburg: Diplomica Verlag

Schlagworte:
Nachfolge, Mittelstand, Unternehmensführung, Strategie

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