Musikkopisten und ihre Neutralisationstechniken
Eine qualitative Untersuchung des moralischen Disengagements
- Art: Diplomarbeit
- Autor: Sebastian Haupt
- Abgabedatum: Februar 2007
- Umfang: 132 Seiten
- Dateigröße: 954,4 KB
- Note: 1,0
- Institution / Hochschule: Hochschule Harz Deutschland
- Bibliografie: ca. 87
- ISBN (eBook): 978-3-8366-0484-0
-
ISBN (Paperback) :
978-3-8366-0484-0 P - ISBN (CD) :978-3-8366-0484-0 CD
- Sprache: Deutsch
- Prämierung:
- Arbeit zitieren: Haupt, Sebastian Februar 2007: Musikkopisten und ihre Neutralisationstechniken, Hamburg: Diplomica Verlag
- Schlagworte: Musikkopisten, Neutralisationstechnik, Albert Bandura, Filesharing, Wirtschaftspsychologie
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Diplomarbeit von Sebastian Haupt
Einleitung:
Die nationale Musikindustrie steckt in der Krise. Sinkende Absatzzahlen von Musik-CDs führten bislang zu enormen Umsatzeinbußen der Musikwirtschaft. Fast ein Drittel weniger Umsatz verzeichnete der deutsche Musikmarkt seit 1999. Im Jahreswirtschaftsbericht des BV Phono wird neben einer allgemeinen Kaufzurückhaltung ausschließlich Musikpiraterie als Hauptgrund für den Umsatzrückgang und der damit verbundenen Misere genannt. Eine Variante der Musikpiraterie ist die Internetpiraterie. Dabei werden digitale Musikkopien (MP3-Dateien) über so genannte P2P-Tauschbörsen verbreitet. Das sind Netzwerke im Internet, über die deren Nutzer Musikdateien anderer Nutzer auf ihre eigene Festplatte kopieren. Im weiteren Verlauf der Arbeit wird vereinfachend der Begriff „Tauschbörse“ verwendet.
Beim Kopieren von Musik über Tauschbörsen verstoßen die Musikkopisten gegen das deutsche Urheberrecht. Dieses räumt allein den Musikschaffenden und Künstlern Verwertungs- und Verbreitungsrechte ein und regelt die Urheber- und Leistungsrechte an Musikstücken. Wer ohne Erlaubnis des Urhebers Kopien von Musiktiteln erstellt, verstößt gegen das UrhG und macht sich strafbar. In Abschnitt 2.3 wird der rechtliche Aspekt detailliert erläutert. Bisherige Untersuchungen zeigen auf, dass bei den Nutzern von Tauschbörsen keine urheberrechtlichen Bedenken bestehen. Aus den Aussagen der befragten Jugendlichen lässt sich schließen, dass diese sich in einem nur durch ökonomische Prinzipien gesteuerten Markt zu bewegen scheinen. Illegale Musikdownloads sind kostenlos und werden daher gegenüber den legalen Angeboten bevorzugt. Ethische oder gesetzliche Regulative spielen keine Rolle.
In dem Video zu ihrer Single „Y'all want a single“ fordert die bekannte Alternative-Rock-Band „Korn“ sogar dazu auf, ihre Musik illegal zu beziehen. „Music Monopoly? Why is a song worth 99 cent? Do you download songs? Steal this video.” ist in dem Video deutlich eingeblendet (vgl. URL: http://www.myvideo.de/watch/385783). Die Unternehmen der Musikindustrie hingegen versuchen mit Slogans wie „Copy kills Music“ ein Bewusstsein für den Wert von Musik zu schaffen. Abbildung 1 stellt die Problematik karikaturistisch dar.
Die meisten Menschen wissen durch Meldungen über die Reformierung des Urheberrechts, juristisches Vorgehen und die Anti-Piraterie-Kampagnen der Musikindustrie, dass sie etwas Verbotenes tun, wenn sie Musik kopieren oder zum Kopieren anbieten. Dennoch betrug der Anteil illegaler Downloads an allen Musikdownloads in 2005 fast 81%. Fast die die Hälfte aller gekauften CD-Rohlinge wurden zum Brennen von Musik genutzt.
Warum sind die Maßnahmen der Musikbranche und die gesetzlichen Vorschriften bislang nicht sehr erfolgreich? Einen Erklärungsansatz bietet das Selbstregulationssystem von Bandura. Nach diesem lehnen es Menschen ab, sich entgegen ihren moralischen Standards zu verhalten. Wer zum Beispiel nicht gerne gegen Gesetze verstößt, den halten negative Selbstsanktionen auch davon ab. Dieser Selbstregulationsmechanismus kann allerdings durch verschiedene Rechtfertigungs- bzw. Neutralisationstechniken deaktiviert werden, wodurch das eigene Verhalten als nicht mehr unmoralisch oder verwerflich empfunden wird. Wir können eine moralische Verurteilung unserer Taten verhindern, wenn wir für uns beweisen können, dass keine unmoralische Absicht hinter unseren Handlungen stecken.
Da es bislang noch keine gezielten Untersuchungen zum Rechtfertigungsverhalten von Musikkopisten gibt, wird in dieser Arbeit untersucht, ob auch Musikkopisten sich der Neutralisationstechniken bedienen und welche sie dabei nutzen, um ihr Verhalten zu rechtfertigen. Das Wissen darüber kann der zukünftigen Anti-Piraterie-Arbeit der Musikindustrie wichtige Impulse geben, um Musikkopisten effizienter ansprechen und deren Kopierverhalten eindämmen zu können.
Dazu werden im Folgenden zuerst der deutsche Musikmarkt und die Problematik der Musikpiraterie näher beleuchtet. Anschließend wird auf das abweichende Verhalten und dessen Neutralisation eingegangen. Der empirische Teil dieser Arbeit enthält die methodische Beschreibung der durchgeführten Fokus-Gruppen sowie die Ergebnisse und die Diskussion dieser.
Inhaltsverzeichnis:
| Abbildungsverzeichnis | IV | |
| Tabellenverzeichnis | V | |
| Abkürzungsverzeichnis | VI | |
| Zusammenfassung | VII | |
| 1. | Einführung | 1 |
| 2. | Der deutsche Musikmarkt | 4 |
| 2.1 | Umsatzentwicklung – Status quo | 4 |
| 2.2 | Musikkopien und Musikpiraterie | 6 |
| 2.2.1 | Privatkopien | 6 |
| 2.2.2 | Schulhofpiraterie | 6 |
| 2.2.3 | Internetpiraterie | 6 |
| 2.2.4 | Traditionelle Piraterie | 7 |
| 2.3 | Das aktuelle Urheberrecht | 8 |
| 2.3.1 | Die Rechtsinhaber von Musikaufnahmen und ihre Rechte | 8 |
| 2.3.2 | Das Kopieren von Audio-CDs und das Urheberrecht | 10 |
| 2.3.3 | Tauschbörsen und das Urheberrecht | 11 |
| 2.4 | Internetpiraterie und Musikabverkäufe | 12 |
| 2.5 | Maßnahmen zur Bekämpfung von Musikpiraterie | 14 |
| 2.5.1 | Kopierschutz | 14 |
| 2.5.2 | Digital Rights Management | 14 |
| 2.5.3 | Sabotage | 15 |
| 2.5.4 | Aufklärungskampagnen und Initiativen | 16 |
| 2.5.5 | Juristisches Vorgehen gegen Tauschbörsen und ihre Nutzern | 17 |
| 2.5.6 | Sind die Maßnahmen erfolgreich? | 19 |
| 3. | Abweichendes Verhalten und dessen Neutralisation | 20 |
| 3.1 | Soziale Standards und Sozialisation | 20 |
| 3.2 | Konformes und abweichendes Verhalten | 22 |
| 3.3 | Motivation und Verstärkung | 23 |
| 3.4 | Das Selbstregulationssystem | 26 |
| 3.4.1 | Selbstbeobachtung | 28 |
| 3.4.2 | Selbstbewertung | 29 |
| 3.4.3 | Selbstreaktion | 31 |
| 3.5 | Das Moralische Disengagement | 32 |
| 3.5.1 | Moralische Rechtfertigung | 35 |
| 3.5.2 | Bagatellisierender Vergleich | 36 |
| 3.5.3 | Beschönigende Etikettierung | 37 |
| 3.5.4 | Verschieben der Verantwortlichkeit | 37 |
| 3.5.5 | Diffusion der Verantwortung | 38 |
| 3.5.6 | Herunterspielen, Ignorieren oder Falschdarstellen der Konsequenzen | 39 |
| 3.5.7 | Dehumanisierung | 40 |
| 3.5.8 | Schuldzuschreibung | 41 |
| 3.5.9 | Verdammung der Verdammenden | 42 |
| 4. | Fragestellung | 43 |
| 5. | Empirische Vorgehensweise | 44 |
| 5.1 | Beschreibung des Forschungsdesigns | 44 |
| 5.2 | Stichprobenziehung und –beschreibung | 45 |
| 5.3 | Untersuchungsdurchführung | 48 |
| 5.3.1 | Planung und Vorbereitung der Gruppendiskussionen | 48 |
| 5.3.2 | Ablauf… | 49 |
| 5.3.3 | Der Diskussionsleitfaden | 49 |
| 6. | Ergebnisse | 52 |
| 6.1 | Phase I – Das Musikverhalten | 52 |
| 6.2 | Phase II – Das Unrechtsbewusstsein | 57 |
| 6.3 | Phase III – Aussagen | 67 |
| 6.3.1 | Aussage I – Das Verhalten | 67 |
| 6.3.2 | Aussage II – Die Verantwortung | 70 |
| 6.3.3 | Aussage III – Die Konsequenzen | 73 |
| 6.3.4 | Aussage IV – Die Opfer | 75 |
| 6.3.5 | Aussage V – Die Verdammenden | 78 |
| 6.3.6 | Download versus Diebstahl physischer Tonträger | 80 |
| 6.4 | Gesamtdarstellung der Ergebnisse | 81 |
| 7. | Diskussion der Ergebnisse | 83 |
| 7.1 | Haben Musikkopisten ein Unrechtsbewusstsein? | 83 |
| 7.2 | Welche Neutralisationstechniken nutzen Musikkopisten? | 86 |
| 7.2.1 | Platz 1: Beschönigende Etikettierung | 86 |
| 7.2.2 | Platz 2: Dehumanisierung | 87 |
| 7.2.3 | Platz 3: Schuldzuschreibung | 88 |
| 7.2.4 | Platz 4: Herunterspielen der Konsequenzen | 89 |
| 7.2.5 | Platz 5: Verdammung der Verdammenden | 90 |
| 7.2.6 | Platz 6: Moralische Rechtfertigung | 90 |
| 7.2.7 | Platz 7: Verschieben der Verantwortlichkeit | 91 |
| 7.2.8 | Platz 8: Bagatellisierender Vergleich | 92 |
| 7.2.9 | Platz 9: Diffusion der Verantwortung | 93 |
| 7.2.10 | Zusammenfassende Betrachtung | 93 |
| 7.3 | Die Aussagen | 95 |
| 7.3.1 | Aussage I – Verhalten | 95 |
| 7.3.2 | Aussage II – Verantwortung | 95 |
| 7.3.3 | Aussage III – Konsequenzen | 96 |
| 7.3.4 | Aussage IV – Opfer | 96 |
| 7.3.5 | Aussage V – Verdammenden | 97 |
| 7.3.6 | Download versus Diebstahl | 97 |
| 7.3.7 | Zusammenfassende Betrachtung | 98 |
| 7.4 | Kritische Würdigung | 99 |
| 7.4.1 | Störvariablen und – Effekte | 99 |
| 7.4.2 | Repräsentativität und Generalisierbarkeit | 100 |
| 7.5 | Fazit und Ausblick | 100 |
| Literaturverzeichnis | 105 | |
| Anhangsverzeichnis | 111 | |
| Eidesstattliche Erklärung | 124 |
Inhaltsverzeichnis:
| Abbildungsverzeichnis | IV | |
| Tabellenverzeichnis | V | |
| Abkürzungsverzeichnis | VI | |
| Zusammenfassung | VII | |
| 1. | Einführung | 1 |
| 2. | Der deutsche Musikmarkt | 4 |
| 2.1 | Umsatzentwicklung – Status quo | 4 |
| 2.2 | Musikkopien und Musikpiraterie | 6 |
| 2.2.1 | Privatkopien | 6 |
| 2.2.2 | Schulhofpiraterie | 6 |
| 2.2.3 | Internetpiraterie | 6 |
| 2.2.4 | Traditionelle Piraterie | 7 |
| 2.3 | Das aktuelle Urheberrecht | 8 |
| 2.3.1 | Die Rechtsinhaber von Musikaufnahmen und ihre Rechte | 8 |
| 2.3.2 | Das Kopieren von Audio-CDs und das Urheberrecht | 10 |
| 2.3.3 | Tauschbörsen und das Urheberrecht | 11 |
| 2.4 | Internetpiraterie und Musikabverkäufe | 12 |
| 2.5 | Maßnahmen zur Bekämpfung von Musikpiraterie | 14 |
| 2.5.1 | Kopierschutz | 14 |
| 2.5.2 | Digital Rights Management | 14 |
| 2.5.3 | Sabotage | 15 |
| 2.5.4 | Aufklärungskampagnen und Initiativen | 16 |
| 2.5.5 | Juristisches Vorgehen gegen Tauschbörsen und ihre Nutzern | 17 |
| 2.5.6 | Sind die Maßnahmen erfolgreich? | 19 |
| 3. | Abweichendes Verhalten und dessen Neutralisation | 20 |
| 3.1 | Soziale Standards und Sozialisation | 20 |
| 3.2 | Konformes und abweichendes Verhalten | 22 |
| 3.3 | Motivation und Verstärkung | 23 |
| 3.4 | Das Selbstregulationssystem | 26 |
| 3.4.1 | Selbstbeobachtung | 28 |
| 3.4.2 | Selbstbewertung | 29 |
| 3.4.3 | Selbstreaktion | 31 |
| 3.5 | Das Moralische Disengagement | 32 |
| 3.5.1 | Moralische Rechtfertigung | 35 |
| 3.5.2 | Bagatellisierender Vergleich | 36 |
| 3.5.3 | Beschönigende Etikettierung | 37 |
| 3.5.4 | Verschieben der Verantwortlichkeit | 37 |
| 3.5.5 | Diffusion der Verantwortung | 38 |
| 3.5.6 | Herunterspielen, Ignorieren oder Falschdarstellen der Konsequenzen | 39 |
| 3.5.7 | Dehumanisierung | 40 |
| 3.5.8 | Schuldzuschreibung | 41 |
| 3.5.9 | Verdammung der Verdammenden | 42 |
| 4. | Fragestellung | 43 |
| 5. | Empirische Vorgehensweise | 44 |
| 5.1 | Beschreibung des Forschungsdesigns | 44 |
| 5.2 | Stichprobenziehung und –beschreibung | 45 |
| 5.3 | Untersuchungsdurchführung | 48 |
| 5.3.1 | Planung und Vorbereitung der Gruppendiskussionen | 48 |
| 5.3.2 | Ablauf… | 49 |
| 5.3.3 | Der Diskussionsleitfaden | 49 |
| 6. | Ergebnisse | 52 |
| 6.1 | Phase I – Das Musikverhalten | 52 |
| 6.2 | Phase II – Das Unrechtsbewusstsein | 57 |
| 6.3 | Phase III – Aussagen | 67 |
| 6.3.1 | Aussage I – Das Verhalten | 67 |
| 6.3.2 | Aussage II – Die Verantwortung | 70 |
| 6.3.3 | Aussage III – Die Konsequenzen | 73 |
| 6.3.4 | Aussage IV – Die Opfer | 75 |
| 6.3.5 | Aussage V – Die Verdammenden | 78 |
| 6.3.6 | Download versus Diebstahl physischer Tonträger | 80 |
| 6.4 | Gesamtdarstellung der Ergebnisse | 81 |
| 7. | Diskussion der Ergebnisse | 83 |
| 7.1 | Haben Musikkopisten ein Unrechtsbewusstsein? | 83 |
| 7.2 | Welche Neutralisationstechniken nutzen Musikkopisten? | 86 |
| 7.2.1 | Platz 1: Beschönigende Etikettierung | 86 |
| 7.2.2 | Platz 2: Dehumanisierung | 87 |
| 7.2.3 | Platz 3: Schuldzuschreibung | 88 |
| 7.2.4 | Platz 4: Herunterspielen der Konsequenzen | 89 |
| 7.2.5 | Platz 5: Verdammung der Verdammenden | 90 |
| 7.2.6 | Platz 6: Moralische Rechtfertigung | 90 |
| 7.2.7 | Platz 7: Verschieben der Verantwortlichkeit | 91 |
| 7.2.8 | Platz 8: Bagatellisierender Vergleich | 92 |
| 7.2.9 | Platz 9: Diffusion der Verantwortung | 93 |
| 7.2.10 | Zusammenfassende Betrachtung | 93 |
| 7.3 | Die Aussagen | 95 |
| 7.3.1 | Aussage I – Verhalten | 95 |
| 7.3.2 | Aussage II – Verantwortung | 95 |
| 7.3.3 | Aussage III – Konsequenzen | 96 |
| 7.3.4 | Aussage IV – Opfer | 96 |
| 7.3.5 | Aussage V – Verdammenden | 97 |
| 7.3.6 | Download versus Diebstahl | 97 |
| 7.3.7 | Zusammenfassende Betrachtung | 98 |
| 7.4 | Kritische Würdigung | 99 |
| 7.4.1 | Störvariablen und – Effekte | 99 |
| 7.4.2 | Repräsentativität und Generalisierbarkeit | 100 |
| 7.5 | Fazit und Ausblick | 100 |
| Literaturverzeichnis | 105 | |
| Anhangsverzeichnis | 111 | |
| Eidesstattliche Erklärung | 124 |
Textprobe:
Kapitel 1.1, Das Moralische Disengagement:
Wir finden uns oft in Situationen wieder, in denen ein Verhalten, das wir im Grunde missbilligen, durchaus Vorteile bringen könnte. Jeder Mensch hat sicher schon einmal gegen ein Gesetz oder eine Vorschrift verstoßen; sei es eine Geschwindigkeitsüberschreitung, eine kleine falsche Angabe in der Steuererklärung, die Angabe einer höheren Schadenssumme bei der Versicherung oder eine Urheberrechtsverletzungen beim Kopieren von Musik. Das Selbstregulationssystem alleine stellt daher noch keinen festen und invarianten Kontrollmechanismus dar, der uns von verwerflichen und sozial unverträglichen Handlungen abhält. Gabor dokumentierte bereits, dass illegale Handlungen täglich von ganz gewöhnlichen Menschen und nicht nur von Kriminellen begangen werden.
Nachdem wir ethische und moralische Verhaltensstandards verinnerlicht haben, soll uns die antizipierte Selbstbestrafung davon abhalten, mit unserem Verhalten gegen unsere internen Standards zu verstoßen. Handlungen, welche abwertende Selbstreaktionen (z. B. ein schlechtes Gewissen) zur Folge haben, aktivieren das aversive Motivationssystem. Daraufhin würden wir diese Handlung für gewöhnlich unterlassen. Hingegen verfolgen wir Handlungen, welche uns Selbstzufriedenheit antizipieren lassen. Wir versuchen, unser Verhalten im Einklang mit unseren internen Standards zu halten. Tun wir dies nicht, würden wir die Diskrepanz zwischen unserem gezeigten Verhalten und unseren internalen Standards als dissonant empfinden. Um die erlebte Dissonanz aufzuheben könnten wir beispielsweise im Nachhinein unsere Einstellung zum Gegenstand ändern oder unser zukünftiges Verhalten anpassen. Eine Dissonanzreduktion findet jedoch immer nach dem gezeigten Verhalten statt. Die Dissonanztheorie erklärt laut Bersoff daher nicht, wie und warum wir uns bereits auch vor dem Ausführen einer Handlung entscheiden, entgegen unseren Standards zu handeln.
Bei sehr starken externalen Anreizen, denen wir kaum widerstehen können, lösen wir den inneren Konflikt bzw. die antizipierte Dissonanz durch das Moralische Disengagement der Selbstregulation. Die Selbstbewertung, welche zu einer Selbstreaktion führt, muss nach Bandura erst aktiviert werden, bevor sie Einfluss auf unser Verhalten nehmen kann. Es gibt dabei verschiedene psychologische Mechanismen, auch Neutralisationstechniken genannt, welche das verwerfliche Verhalten und seine nachteiligen Auswirkungen von den moralischen Maßstäben und der inneren Kontrolle durch die Selbstregulation entkoppeln. An verschiedenen Stellen des Verhaltensprozesses – dem Verhalten, den negativen Konsequenzen und dem Opfer – können damit die Selbstreaktionen außer Kraft gesetzt werden. Dadurch wird ein unmoralisches Verhalten trotz internalisierter moralischer Standards überhaupt erst ermöglicht. Der Mensch kann eine moralische Verurteilung seiner eigenen Taten verhindern, wenn er für sich beweisen kann, dass keine unmoralische Absicht hinter seiner Handlung steht. Nach Sykes und Matza begehen wir destruktive Handlungen nicht ausschließlich durch das Erlernen von unmoralischen Einstellungen und Werten sondern vielmehr durch das Aneignen von Rechtfertigungstechniken. Dabei wird die aktuelle Situation neu definiert und rekonstruiert, womit das gezeigte verwerfliche Verhalten gerechtfertigt wird. Diese Rechtfertigungen müssen lediglich vom Handelnden akzeptiert werden und schützen ihn vor Selbstzensur.
Das Moralische Disengagement der Selbstregulation erlaubt unterschiedliches Verhalten bei gleichen Standards. Ein rechtschaffener Mensch kann zum einen eine Musik-CD kaufen oder er kann sich das gewünschte Album über eine illegale Tauschbörse kopieren und dies für sich rechtfertigen, indem er zum Beispiel sagt: „Mit dem Download habe ich mir nur eine Art Privatkopie gemacht. Und das ist ja erlaubt.“ In beiden Fällen findet keine negative Selbstreaktion statt. Der moralische Standard (nicht gegen Gesetze zu verstoßen) ist in beiden Fällen der gleiche geblieben. Doch ist die eine Handlung moralisch akzeptabel und die andere moralisch verwerflich. Durch die Deaktivierung der Selbstregulation braucht die rechtschaffene Person ihr verwerfliches Verhalten nicht mehr mit ihren moralischen Standards vergleichen. Dabei kann sich die Person sogar so fühlen, als handele sie moralisch, da sie ihren eigenen moralischen Standard dabei einhält. Dieser Selbstschwindel wird auch Moralische Scheinheiligkeit genannt. Durch das moralische Disengagement werden Tatsachen ausgeblendet bzw. deren kognitive Verarbeitung verhindert. Der Handelnde sammelt selektiv Beweise, um damit ein vorher festgelegtes Urteil – nämlich dass sein Verhalten moralisch ist – zu begründen. Die Neutralisation bewirkt beim Handelnden eine Illusion der Objektivität. Die Rechtfertigungen erscheinen als valide und akzeptabel genug, um auch einen Außenstehenden überzeugen zu können.
Negative Selbstreaktionen, welche uns von unmoralischen Handlungen abhalten, werden für gewöhnlich aktiviert, wenn eine eindeutige Kausalität zwischen dem unsittlichen Verhalten und den negativen, selbstbestrafenden Konsequenzen besteht. Mit Hilfe des Moralischen Disengagements versuchen wir, die Kausalität zwischen einem verwerflichen Verhalten und dessen Folgen zu stören und damit die negative Selbstreaktion zu verhindern.
In Abbildung 5 sind die Möglichkeiten des Moralisches Disengagement skizziert, welche das Verhalten von den Bewertungsstandards entkoppeln. Die aufgeführten Neutralisationstechniken werden anschließend beschrieben.
Das Moralische Disengagement kann im Selbstregulierungsprozess an verschiedenen Stellen geschehen. Die Entkopplung der Selbstsanktionen von den Bewertungsstandards kann auf das spezifische verwerfliche Verhalten, auf die negativen Konsequenzen und das Opfer gerichtet sein. All diese Schritte können auch zusammen auftreten. In diesem Fall haben sie jedoch keine einfachen additiven Effekte, sondern sie potenzieren sich gegenseitig, wodurch das Moralische Disengagement verstärkt wird. Einige Handlungen, zum Beispiel sexuelle Diskriminierung, benötigen sogar eine Neutralisation durch verschiedene Neutralisationstechniken, um sie auszuführen.
Moralisches Disengagement ist weiterhin graduell gestuft. Eine aufrichtige Person wird nicht gleich durch das einmalige Anwenden einer Neutralisationstechnik zu einem gewissenlosen Menschen. Dies geschieht eher durch eine sukzessive Schwächung der Selbstsanktionen. Die Neutralisationstechniken müssen wiederholt angewandt werden, bevor eine ursprünglich abgelehnte Handlung ohne Antizipierung von Selbstbestrafung begangen werden kann.
Kapitel 1.1.1, Moralische Rechtfertigung:
Der Prozess der Moralischen Rechtfertigung richtet sich direkt auf das verwerfliche Verhalten. Bevor wir überhaupt ein derartiges Verhalten zeigen können, müssen wir es zuerst für uns rechtfertigen. Ein unmoralisches Verhalten kann durch eine kognitive Rekonstruktion in ein persönlich und sozial akzeptables Verhalten umgewandelt werden, welches einem guten Zweck dient. Das rekonstruierte Verhalten erscheint nun als moralisch und wird beim Vergleich mit den eigenen moralischen Standards keine Selbstbestrafung mehr hervorrufen, sondern vielmehr sogar eine Selbstbelohnung.
Die „ musikzentrierte Robin-Hood-Mentalität“, die Eisenbürger und Vogelgesang bei einigen Musikkopisten beobachteten, stellt beispielsweise eine Moralische Rechtfertigung dar. Das Kopieren von Musik ist nun nicht mehr eine Urheberrechtsverletzung, sondern eine heroische Tat, die von guten und sozial akzeptierten moralischen Prinzipien angetrieben wird. Den „reichen“ Musikunternehmen und Künstlern wird die Musik genommen und über Tauschbörsen an die „armen“ Nutzer verteilt. Auch in der Studie der tfactory lassen sich derartige Äußerungen finden, welche dem illegalen Downloaden von Musik eine „revolutionäre Note“ verleihen.
Sykes & Matzas Rechtfertigungstechnik der „Berufung auf übergeordnete Maßstäbe“ lässt sich der Moralischen Rechtfertigung zuordnen. Die Bedürfnisse der Gesellschaft werden für die Bedürfnisse der kleineren Gruppe, zu denen der Handelnde gehört, zurückgestellt. Die gesellschaftlichen Normen werden nicht eingehalten, weil sie abgelehnt werden, sondern weil andere Normen eine höhere individuelle Priorität haben. Dadurch kann der Handelnde sein verwerfliches Verhalten in ein persönlich akzeptables Verhalten transformieren und handelt somit aus rein moralischen Beweggründen.
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Haupt, Sebastian Februar 2007: Musikkopisten und ihre Neutralisationstechniken, Hamburg: Diplomica Verlag
Schlagworte:
Musikkopisten, Neutralisationstechnik, Albert Bandura, Filesharing, Wirtschaftspsychologie



