Bachelor + Master Publishing
811 Bachelorarbeiten, 533 Masterarbeiten, 10.103 Diplomarbeiten

Moralbegründung vom Standpunkt der Gesellschaft

Morality, Normativity and Society von David Copp. Kritische Rekonstruktion, metaethische Analyse und Diskussion

Moralbegründung vom Standpunkt der Gesellschaft
Über dieses Buch
  • Art: Magisterarbeit
  • Autor: Markus Wenner
  • Abgabedatum: November 2004
  • Umfang: 206 Seiten
  • Dateigröße: 693,3 KB
  • Note: 1,3
  • Institution / Hochschule: Johannes Gutenberg-Universität Mainz Deutschland
  • ISBN (eBook): 978-3-8324-8846-8
  • ISBN (Paperback) :
    978-3-8324-8846-8 P
  • ISBN (CD) :978-3-8324-8846-8 CD
  • Sprache: Deutsch
  • Prämierung:
  • Arbeit zitieren: Wenner, Markus November 2004: Moralbegründung vom Standpunkt der Gesellschaft, Hamburg: Diplomica Verlag
  • Schlagworte: Rationale Ethik, Strukturelle Rationalität, Ethischer Kohärentismus, Wissenschaftstheorie, Spieltheorie

Magisterarbeit von Markus Wenner

Einleitung:

Das Interesse an und die Auseinandersetzung mit Fragen der Ethik haben zweifellos zugenommen. Diese Einschätzung äußert sich nicht zuletzt am Bedarf an anwendungsbezogenen ethischen Konzepten (sogenannten Bereichsethiken). Viele Autoren sprechen daher von einer „Renaissance der Ethik“ oder einem „Ethik-Boom“. Von dieser „praktischen Wende in der philosophischen Ethik“ zeugen eine kaum noch erfassbare Zahl an politikberatenden Fachgremien, Symposien, öffentlichen Debatten und eine mittlerweile schwer überschaubare Fach- und populärwissenschaftliche Literatur. Dieses große Interesse an ethischen Fragen wurde nicht zuletzt geweckt durch den Wunsch nach anwendungsbezogenen ‚Rezepturen’, mit denen sich neuartige Konfliktsituationen mit moralischer Dimension bzw. Normenkonflikte, wie sie für neuartige Technologien mit großer Tragweite für die gesamte Gesellschaft, aber unsicherer Prognose über die Risikoeinschätzung der jeweiligen Entscheidungskonsequenzen, symptomatisch sind, evaluieren oder gar auflösen lassen. Hohe Erwartungen werden seitens einer verunsicherten Bevölkerung an politikberatende Gremien und an die Philosophie herangetragen, die die Dimension von Normenkonflikten solide einschätzen und adäquate Handlungsempfehlungen machen sollen. Ethik wird in diesem Kontext nicht mehr als unzeitgemäße Verhaltensbeschränkung empfunden, sondern als gesellschaftliches Instrument zur Orientierung und Aufklärung, als „Ordnungsmacht“. Die Ergebnisse bleiben zumeist aber unbefriedigend und verblassen ohne theoretischen Hintergrund zur bloßen Feiertagsrhetorik. Vor allem in politischen Entscheidungsprozessen, ist die Erwartung an solide Begründungen der Entscheidungen enorm hoch. Daher muss Angewandte Ethik zwangsläufig „an den fundamental- und metaethischen Grundlagendiskurs zurückgebunden“ bleiben, um nicht nur als Etikett für einen oberflächlichen Konsens herhalten zu müssen. Andererseits aber, so Singer, tauge eine ethische Theorie nichts, die praktisch nicht anwendbar ist.

Gerade dieser Spagat zwischen fundierter ethischer Theorie und praktischer Anwendung beschäftigt zwangsläufig nicht nur Philosophen, sondern auch Sozialwissenschaftler. Dabei gehen viele Autoren von einer abgegrenzten Arbeitsteilung aus, wobei den Philosophen die theoretische Reflexion und den Sozialwissenschaften die empirische Forschung zugewiesen wird. Empirische Beiträge können jedoch zwangsläufig nur deskriptiv sein. Für eine Sozialwissenschaft und gerade für die empirisch-analytische Politikwissenschaft ist das zu wenig, reduziert eine solche Arbeitsteilung sie auf bloße Einstellungserhebung. Die Politische Philosophie muss sich aus ihrer Perspektive als Teildisziplin der Politikwissenschaft an der Klärung der theoretischen Grundlagen beteiligen, weil moralische Aspekte und Probleme für alle drei Dimensionen des Politischen Relevanz haben, auf der Polity, der Politics und der Policy Ebene: Auf der Polity Ebene ergeben sich Fragen nach Kriterien und Merkmalen von (moralisch) guten Institutionen und Verfahrensregeln. Die Politics Dimension kann in moralischer Hinsicht auf faire Strukturen und Prozesse, insbesondere auf ‚moralische Tauglichkeit’ des individuellen (politischen) Handelns geprüft werden. Letztlich muss Politikwissenschaft auch die moralische Rechtfertigung politischer Programme prüfen (Policy Dimension). Alle drei Dimensionen unterliegen „der ethischen Frage nach dem Gesollten und dem Verantwortbaren.“ Die Debatte um Grundlagen und Ausgestaltung der (Angewandten) Ethik verdeutlicht die Relevanz für die empirisch-analytisch orientierte Politikwissenschaft. Doch gemäß einflussreicher Strömungen innerhalb dieses Forschungsparadigmas entbehren bislang normativ-ethische Argumentationen jeglicher Präzision, Intersubjektivität und Begründbarkeit. Diese rationalen Kriterien des Rationalitätspostulats der Wissenschaft sind aber als Minimalstandards aller wissenschaftlichen Disziplinen anerkannt und notwendigerweise erforderlich, um die Politische Ethik auf ein wissenschaftliches Fundament zu stellen und moralische Normen einer rationalen Begründung zuzuführen.

„Falls die metaethische Diskussion zeigen sollte, daß es nicht möglich ist, ethische Urteile präzise zu formulieren und rational zu begründen, kann die Ethik nicht als wissenschaftlich gelten. Das bedeutete das Ende jedes (rationalen) ethischen Diskurses.“ Mit diesem Grundlagenproblem beschäftigt sich die Metaethik als Wissenschaftstheorie verschiedener normativer Disziplinen, darunter auch die Politische Ethik. Metaethik analysiert den sprachlogischen Status und „klärt die Voraussetzungen für die Gültigkeit normativ-ethischer Aussagen und Systeme [...]“ der normativen Ethik und beschäftigt sich mit der Begründung und Rechtfertigung moralischer Urteile. Sie ist zu unterscheiden von der normativen Ethik, die Handlungsanweisungen auf der Grundlage bestehender Wertvorstellungen gibt. In den letzten Jahrzehnten haben sich einige metaethische Positionen entwickelt, die sich zusammenfassend auf kognitivistische und non-kognitivistische Theorien klassifizieren lassen. Trotz der anhaltenden und sicherlich fruchtbaren Diskussion, die diese gegensätzlichen Standpunkte hervorgebracht haben, ließ sich das Problem der Begründbarkeit normativ-ethischer Systeme und Argumentationen bisher nicht befriedigend lösen (siehe hierzu auch Kapitel II.3).

Zwei Bedeutungsebenen von Begründung müssen im Kontext der Normenbegründung unterschieden werden, i) eine semantische und ii) eine epistemologisch-ontologische Dimension. Die Diskussion um die ‚richtige’ Perspektive der Begründung überschreitet hierbei schon die Wissenschaftstheorie bzw. bildet eine ausgeprägte Schnittmenge zwischen Wissenschafts- und Erkenntnistheorie. Zum einen zielen die Bemühungen der Erkenntnistheorie darauf ab, dem Ursprung bzw. der Quelle der Erkenntnis nachzugehen (Wahrheitsproblem), zum anderen auf die Erforschung des Verhältnisses zwischen erkennendem Mensch und erkannter Welt (Subjekt-Objekt-Problem) und den daraus resultierenden Bedingungen des Erkennens. Die folgenden Abschnitte illustrieren zwei Dimensionen von Begründung und deren Umgang mit diesen erkenntnistheoretischen Fragen:

i.) Die semantische Ebene der Begründung bezieht sich auf die Untersuchung der Bedeutung moralischer Urteile bzw. die Möglichkeit präziser Formulierung und rationaler Begründung von Normen auf der Grundlage des Zweistufen-Modells der Wissenschaftssprache nach Rudolf Carnap und der Reformulierung normativer Sätze als empirische oder analytische Sätze, die sich dann im Sinne einer wissenschaftlichen Erklärung begründen lassen. Begründung wird also hier im Sinne einer wissenschaftlich-kausalen Erklärung aufgefasst, da nur diese den Kriterien wissenschaftlichen Arbeitens, bzw. dem Rationalitätspostualt der Wissenschaft, genügt und somit wissenschaftliche Rationalität beanspruchen kann. Diese Form der Begründung wird im weiteren Verlauf der Arbeit als linearer Begründungstyp des empirisch-analytischen Wissenschaftsverständnisses bezeichnet. Quelle der Erkenntnis sind Propositionen bzw. Basissätze, die auf der Grundlage von Sinneswahrnehmungen formuliert werden. Genese der Erkenntnis sind nur Tatsachenwahrheiten, Sinneswahrnehmungen die Grundlage des Erfahrungswissens. Demnach wird von einer, dem menschlichen Bewußtsein unabhängigen Existenz einer objektiven Außenwelt ausgegangen.

ii) Die epistemisch-ontologische Dimension operiert mit einem erweiterten Begründungs-begriff, der sich auf „Erkenntnis- oder Vernunftgründe“ bezieht. Im Gegensatz zu den Tatsachenurteilen, wird den Vernunfturteilen, also rational einsichtigen Zusammenhängen, eine größere bzw. vorrangige Bedeutung als Genese der Erkenntnis eingeräumt. Hier stellen Tatsachenurteile sicherlich eine notwendige Bedingung von Wahrheit dar, sie sind aber nicht hinreichend. Es bedürfe erfahrungsunabhängiger Bedingungen objektiver Erkenntnis, die erst eine Kategorisierung, Verknüpfung und Beurteilung der Tatsachen erlaube. Dies seien Regeln und Verstandesbegriffe, die nicht subjektunabhängig konstruiert werden könnten.

Welche Rolle kann dieses Konzept zur Begründung moralischer Urteile spielen? Es bezieht seine Stärke durch Abgrenzung von linearen Begründungen, die ‚nur’ auf der Suche nach Wissen seien und deren alleinige Kriterien hierfür Sinneswahrnehmungen und kausale Begründungszusammenhänge darstellen. Eine Begründung im linearen Sinne stelle lediglich quid-factis Fragen, keine de-jure Fragen und missachte so eine Trennung zwischen Entstehung einer Überzeugung und Bewertung bzw. Rechtfertigung dieser Überzeugung. Gerade im Bereich der moralischen Überzeugungen verkenne eine lineare Begründung die normative Relevanz und könne auf diesem Wege die klassischen Fragestellungen in diesem Bereich (‚Was soll ich glauben?’ und ‚Was soll ich tun?’) nicht beantworten. Sie ignoriere die Güte von Begründungen. Diese Form der Begründung wird im weiteren Verlauf der Arbeit als epistemischer Begründungstyp bezeichnet.

Bartelborth koppelt den Wissensbegriff vom Rechtfertigungsbegriff ab und meint, dass alle Elemente einer Rechtfertigung dem Subjekt intern sein müssten, d.h. sie müssten dem Subjekt „kognitiv zugänglich sein“.[...] Dabei ist ‚kognitiv zugänglich’ in dem Sinne zu verstehen, dass es sich um semantische Informationen (Hervh. i. Org.) handelt, zu denen das Subjekt bewussten, dispositionellen oder einfachen inferentiellen Zugang hat. Darunter sind wiederum die impliziten Überzeugungen, die wir uns im Prinzip ins Bewusstsein rufen können, mitgemeint.“ Für Bartelborth ist entscheidend, wie er Beobachtungsüberzeugungen bewertet im Abgleich zu seinem Hintergrundwissen bzw. Vernunftgründen und für wie zuverlässig er diese Annahmen oder Beobachtungsüberzeugungen dann hält und nicht wie zuverlässig sie tatsächlich sind. Diese Auffassung von (moralischer) Erkenntnis ist, wie noch zu zeigen sein wird, mit einer kohärentistische Begründungsstrategie vereinbar.

Den beiden Begründungsklassen liegt ein unterschiedlicher Begriff von Rationalität zugrunde. Die bislang gemachten Erläuterungen sollen jedoch an dieser Stelle ausreichen; das divergierende Verständnis von Rationalität wird in Kapitel V.4 nochmals aufgegriffen.

Unabhängig davon, was einzelne Konzepte unter Begründung verstehen, muss sich die Güte einer Begründungsstrategie moralischer Urteile immer daran bemessen lassen, ob sie zwei grundsätzliche Merkmale des Moralischen (bzw., um ontologische Festlegungen zu umgehen, der moralischen Sprache), als Abgrenzung von außermoralischen Urteilen, in Einklang bringen kann: Zum einen die practicality, die einen notwendigen Zusammenhang zwischen dem Haben einer moralischen Überzeugung und einer entsprechenden Motivation zum Handeln unterstellt. Zum anderen die objectivity, die auf den prinzipiellen Charakter moralischer Urteile abzielt und einen Anspruch auf allgemeine Gültigkeit des Urteils erhebt. Die Begründung moralischer Urteile bezieht sich also auf diese zwei Komponenten und implizit auf zwei Teilprobleme der Begründung. Das eine Teilproblem berührt den Status moralischer Urteile hinsichtlich ihrer sprachlichen Bedeutung, Verwendung und wissenschaftstheoretischen Begründungsfähigkeit. Das andere Teilproblem resultiert aus der Frage, wie sich die (vermeintlich) kategorische, handlungsleitende Kraftmoralischer Urteile darstellen und rechtfertigen lässt. Beide Teilprobleme, also das wissenschaftliche Begründungsproblem und die Lösung der praktischen Frage, lassen sich nicht synchron lösen. Das ist das eigentliche Begründungsproblem. Entweder lassen sich moralische Urteile in empirische oder analytische Sätze fassen und so einer intersubjektiven Verwendung bzw. Überprüfung zuführen (dann fallen die normativen Aspekte unter den Tisch und es kann bislang keine Aussage darüber gemacht, wie diese Übersetzung die handlungsleitende Semantik beibehalten kann), oder der speziell handlungsleitende Charakter normativer Sprache kann aufrecht erhalten werden (dann fehlt es jedoch an der Fähigkeit zur ‚Objektivierung’ dieses Urteils). Wie noch zu zeigen ist, kann bislang keine metaethische Position den Objektivitätsanspruch und die normativen, handlungsmotivierenden Aspekte moralischer Urteile in Einklang bringen.

Lediglich zwei der mannigfaltigen Konzepte innerhalb der Metaethikscheinenfruchtbare Beiträge zur Problembewältigung beitragen zu können:

i.) Zum einen die Rationale Ethik. Sie lässt sich innerhalb der strukturell-individualistischen Theorienbildung subsummieren und basiert somit auf Annahmen der Rational Choice-Theorie. Deren Hauptprämisse ist ein methodologischer Individualismus, d.h. alle kollektiven Phänomene werden auf individuelle Handlungen zurückgeführt. Die klassische Rational Choice Theorie modelliert ideale Wahlhandlungen, d.h. das Individuum wählt auf der Grundlage einer Präferenzordnung stets nutzenmaximierend. Die Rationale Ethik möchte zeigen, dass moralisches Verhalten auf das Eigeninteresse zurückggeführt werden kann.

ii) Zum anderen kohärentistische Erklärungsansätze. Erste Überlegungen zum Kohärentismus wurden bereits in den dreißiger Jahren des 20. Jahrhunderts im Wiener Kreis diskutiert. Gemäß der Kohärenztheorie ist eine Überzeugung genau dann begründet, wenn sie Element eines maximal kohärenten Systems von (moralischen und amoralischen) Überzeugungen ist. Der Name Kohärenztheorie gibt bereits Aufschluss hinsichtlich der Struktur von Begründungszusammenhängen. Diese ist eben ein kohärentes Überzeugungsnetz als Begründungskriterium und nicht, wie in der empirischen Wissenschaft vorherrschend, unilinear und fundamentalistisch.

Hauptgegenstand der vorliegenden Magisterarbeit ist eine kritische Rekonstruktion der Begründungstheorie normativ-ethischer Aussagen von David Copp. Ein weiteres Ziel ist es, die Begründungsleistung von Morality, Normativity and Society auf der Basis des empirisch-analytischen Wissenschaftsverständnisses zu evaluieren und festzustellen, ob Copp die schwierigen Probleme, die in der metaethischen Analyse gewahr werden, zu bewältigen. Hierbei bedient er sich explizit einer modifizierten Fassung der Rationalen Ethik und (implizit) kohärentistischen Begründungsargumenten. Um Copps Begründungstheorie jedoch verorten und kritisch einschätzen zu können rekonstruiert die Analyse zuerst die wichtigsten Aspekte der Metaethik (Kapitel II.-V.). Die vorliegende Magisterarbeit gliedert sich in drei Teile: Metaethische Grundlagen, rationale Rekonstruktion und abschließende Diskussion.

Inhaltsverzeichnis:

I. Einleitung und Hinführung zum Thema 001
I.1 Kontext und Hinführung zum Thema 001
I.2 Ziel der Untersuchung 008
II. Metaethik und metaethische Krise 012
II.1 Vier Aspekte der Metaethik 012
II.2 Metaethische Positionen 016
II.3 Vorläufiges Fazit 018
III. Auswege aus dem Begründungsproblem 021
III.1 Rationale Ethik 021
III.1.1 Rationale Ethik und Spieltheorie 024
III.1.2 Unterschiedliche Anwendungsansprüche an eine Rationale Ethik und ihre Probleme 028
III.1.2.1 Moralische & altruistische Präferenzen 030
III.1.2.2 TIT FOR TAT 033
III.1.2.3 Die Logik kollektiver Entscheidungen 035
III.1.2.4 Das Trittbrettfahrerproblem 038
III.1.2.5 Aufweichung klassischer Rationalitätsstandards 039
III.2 Ethischer Holismus und Kohärentismus als alternatives Begründungsprogramm 046
III.2.1 Definition und Typen von Holismus 046
III.2.2 Ethischer Kohärentismus 052
IV. Akteurstheoretische Dimension der Moralbegründung 058
IV.1 Erklärung moralischer Handlungen: Der methodologische Individualismus 060
IV.2 Erklärung moralischen Verhaltens: Der methodologische Kollektivismus 062
IV.3 Fazit:Unzulänglichkeiten beider Ansätze 063
V. Handlungstheoretische Dimension der Moralbegründung 070
V.1 Konsequentialistische, Utilitaristische und teleologische Moralbegründung 071
V.2 Kritik am Konsequentialismus und das Subjektivismus-Objektivismus-Problem 074
V.3 Zum Motivationsproblem – Begründungsexternalismus und –internalismus 082
V.4 Fazit: Externalistische Begründung und Erklärung, internalistische Rechtfertigung 086
VI. Rationale Rekonstruktion von Morality, Normativity and Society 093
VI.1 Rekonstruktion auf sprachanalytischer Ebene – Die standard-based theory 094
VI.1.1 Ziel der standard-based theory 094
VI.1.2 Prämissen der standard-based theory 095
VI.1.3 Argumentation 098
VI.2 Rekonstruktion auf epistemo-ontologischer Ebene – Die society-centered theory 107
VI.2.1 Ziel der society-centered theory 107
VI.2.2 Prämissen der society-centered theory 110
VI.2.2.1 Der Gesellschaftsbegriff bei David Copp 110
VI.2.3 Argumentation für eine society-centered theory 117
VI.2.3.1 Die Logik der Selektion 117
VI.2.3.2 Die Logik der Aggregation 127
VI.2.3.3 Holistische Elemente 131
VI.2.3.4 Vorläufiges Fazit 137
VI.2.3.4.1 Funktionender sensible middle position: Das model principle und we-intentions 139
VI.2.3.4.2 Der overall account 143
VII. Diskussion, metaethische und normative Verortung 147
VII.1 Metaethische Verortung der standard-based theory 147
VII.1.1 Semantik der Moral 147
VII.1.2 Handlungsgründe 149
VII.1.3 Ontologie der Moral 150
VII.1.4 Erkenntnistheorie der Moral 151
VII.1.5 Vorläufiges Fazit 151
VII.2 Kritik und (meta)ethische Verortung der society centered theory 152
VII.2.1 Ontologie der Moral 153
VII.2.2 Handlungsgründe im Vergleich 155
VII.2.3 Weitere epistemologische und wissenschafts- theoretische Anmerkungen 163
VII.2.4 Evaluation 170
VII.2.4.1 Zur Objektivität 171
VII.2.4.2 Zur Praktikalität 172
VII.2.4.3 Kritik am Naturalismus und Externalismus 174
VII.2.4.4 Kritik am Begründungsstandpunkt 176
VIII. Schlussfolgerungen 180
VIII.1 Moralbegründung und Wir-Verständnis 180
VIII.2 Subjektiver und objektiver Begründungsstandpunkt 182
VIII.3 Morality, Normativity and Society aus sozialwissenschaftlicher Perspektive 185
Anmerkungen 188
Literatur

Automatisiert erstellter Textauszug:

VI.1.3 Argumentation Copp versucht, “to explain the conditions under which our moral claims are true.”418 Über moral claims ließen sich Propositionen formulieren, die wiederum auf ihre Wahrheit geprüft werden könnten. Da es sich nun aber bei der standard-based theory um eine “unified theory of normativity“419 handelt, muss Copp seinen Normenbegriff für eine weitere Argumentation näher präzisieren, um moralische von nicht-moralischen Normen separieren zu können. Regulär unterscheidet der Autor zwei Zustände, die eine Norm als Charakteristikum haben könne, entweder habe die Norm empirische Geltung und bindende Kraft aufgrund einer Konvention oder sie Gültigkeit im Sinne einer normativen Autorität. Die Norm werde dann nicht bloß akzeptiert und beschrieben, sondern als normativ gerechtfertigt aufgefasst. Propositionen über erstere nennt Copp type-one normative Propositionen, letztere type-two normative Propositionen420. Typeone Propositionen bezögen sich auf konventionelle Normen, z.B. Gesetze, eine Grammatik oder Verkehrsordnungen. Copp nennt Kriterien zu ihrer Identifikation421: Die Norm, über die eine type-one Proposition eine Aussage macht, muss Geltung (currency) innerhalb des Kollektivs oder der jeweiligen Gesellschaft besitzen. Die Norm, über die eine type-one Proposition eine Aussage macht, benötigt keine (normative) Begründung und Bindungskraft, sondern beruht auf bloßer Konvention. Type-two Propositionen seien „more deeply normative“422 in dem Sinne, dass die zugehörige relevante Norm eben nicht auf bloßer Konvention basiere, sondern normativ autoritativen Charakter besitze: [...]

"Typical indicative sentences express propositions, [...] imperative sentences express standards.“ 413 Zusammengefasst nennt Copp folgende drei Charakteristika einer Norm414: 1. Eine Norm ist prinzipiell keine Proposition. 2. Eine Norm spezifiziert bestimmte normabhängige Bedingungen und Umstände, die jeweilig eingehalten werden sollen415. 3. Dieser Norm kann ein Akteur entsprechen bzw. damit in Einklang stehen wollen oder nicht. Mittels einer Aufhebung der strikten Fakt-Wert Trennung ließen sich Normen, so Copp, als Propositionen ausdrücken, wobei aber die Trennung zwischen normativen und nichtnormativen Aussagen strikt aufrechterhalten werden solle. Es müsse ein „difference in kind“416 zwischen normativen und nicht-normativen Behauptungen angenommen werden. Relativ zu einer begründeten Norm kann eine normative Proposition als wahr und als begründet ausgewiesen werden; dies entspricht einem metaethischen Kognitivismus. Diese Formulierung einer Norm als wahrheitsfähige Proposition hängt allerdings, wie im nächsten Abschnitt gezeigt wird, vom Status (standing) der betroffenen Norm ab: [...]

Mit den Termini Fakt (fact) und Wert (value) korrespondierten die Begriffe Proposition (proposition) und Norm (standard). Propositionen seien Äußerungen über Sachverhalte bzw. Fakten, die sich auf ihre Wahrheit hin überprüfen ließen. Einer Proposition werde demnach Wahrheitswert beigemessen (truth value410), eine Person glaube an bzw. wüßte um die Wahrheit oder Falschheit dieser Proposition, die sich auf ein überprüfbares Faktum beziehe. Normen (standards) hingegen werde dieser Wert abgesprochen. Entsprechend des Rationalitätspostulats der Wissenschaft und des ZweiStufen-Konzepts von Wissenschaftssprache könnten sie nicht hinsichtlich ihrer Wahrheit (bzw. Falschheit) überprüft werden. Normen könne man bestenfalls gutheißen und zustimmen oder auch nicht, sie hätten laut Copp conformity value411. [...]

Arbeit zitieren:
Wenner, Markus November 2004: Moralbegründung vom Standpunkt der Gesellschaft, Hamburg: Diplomica Verlag

Schlagworte:
Rationale Ethik, Strukturelle Rationalität, Ethischer Kohärentismus, Wissenschaftstheorie, Spieltheorie

Entdecken Sie mehr zum Thema

Der Tod - Ein ungelöstes Problem des Menschen
Der Tod - Ein ungelöstes Problem des Menschen Dissertation / Doktorarbeit von Gerhard Grubeck | Juli 1989 | Note 2,0
diplom.de
Bachelor + Master Publishing

Hermannstal 119 k
22119 Hamburg

Fon: +49 (0) 40 655992-0
Fax: +49 (0) 40 655992-22

Service-Telefon

Rufen Sie uns an:
+49 (0) 40 655992-0

Mo-Fr
09.00-16.00 Uhr

diplom.de in den Medien

Folgen Sie uns bei Twitter & werden Sie diplom.de-Fan bei Facebook!
Schreibtipps unserer Lektoren, Neuigkeiten aus dem Verlagsalltag und das Expertenwissen unserer Autoren als Tweet & Post!
Wir freuen uns auf Sie!

diplom.de BACHELOR + MASTER PUBLISHING

Bachelorarbeiten, Masterarbeiten, Diplomarbeiten, Magisterarbeiten, Dissertationen und andere Abschlussarbeiten aus allen Fachbereichen und Hochschulen können Sie bei uns als eBook sofort per Download beziehen oder sich auf CD oder als Buch zusenden lassen. Seit mehr als 15 Jahren ist diplom.de der seriöse, professionelle und erfolgreiche Partner für die Veröffentlichung wissenschaftlicher Abschlussarbeiten.

© Diplomica Verlag GmbH 1996-2011, AG Hamburg HRB 80293 - GF Björn Bedey, USt-IdNr.: DE214910002 - Verkehrsnummer: 12285 - Impressum
Index der Arbeiten - Index der Autoren