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Möglichkeiten des Schutzes geistigen Eigentums in China und Indien

Möglichkeiten des Schutzes geistigen Eigentums in China und Indien
Über dieses Buch
  • Art: Diplomarbeit
  • Autor: Björn Rothe
  • Abgabedatum: April 2008
  • Umfang: 62 Seiten
  • Dateigröße: 588,5 KB
  • Note: 2,0
  • Institution / Hochschule: Christian-Albrechts-Universität zu Kiel Deutschland
  • Bibliografie: ca. 46
  • ISBN (eBook): 978-3-8366-2525-8
  • Sprache: Deutsch
  • Prämierung:
  • Arbeit zitieren: Rothe, Björn April 2008: Möglichkeiten des Schutzes geistigen Eigentums in China und Indien, Hamburg: Diplomica Verlag
  • Schlagworte: Schutz, Eigentum, Indien, China, Urheber

Diplomarbeit von Björn Rothe

Einleitung:

Das Thema Schutz bzw. die Verletzung von geistigem Eigentum ist in Zeiten von globalisierten Märkten allgegenwärtig. So gab es auch dieses Jahr auf der Messe für Informationstechnik und Telekommunikation (CeBIT) eine Razzia, um gegen einige Hersteller aufgrund diverser Patent- bzw. Lizenzverstöße vorzugehen. Auffällig ist, dass es sich in den meisten Fällen um chinesische Firmen handelt (in diesem Fall der chinesische Elektronikhersteller Meizu), wenn es sich um das Kopieren von Technologien westlicher Unternehmen handelt.

Der wirtschaftliche Schaden westlicher Unternehmen durch Produkt- und Markenfälschungen beträgt jährlich ca. 16 Mrd.US-Dollar. Neben den wirtschaftlichen Folgen können „minderwertige“ Fälschungen auch direkte Auswirkungen auf die betroffenen Menschen haben. Im Jahr 2001 starben ca. 190.000 Personen aufgrund von Medikamentenfälschungen. Des Weiteren sind Fälle bekannt, in denen es durch minderwertige Bremsbeläge zu Verkehrsunfällen kam.

Bis zur Gründung der Welthandelsorganisation (WTO) und zum Inkrafttreten des TRIPS-Abkommens (Trade-Related Aspects of Intellectual Property Rights) im Jahr 1995 gab es keinen einheitlichen Standard zum Schutz geistigen Eigentums. Seitdem sind die WTO und allen voran die USA an einer zügigen und vollständigen Umsetzung des ausgehandelten Abkommens interessiert. China sowie Indien sind Mitglieder der WTO und damit verpflichtet den in dem TRIPS-Abkommen zugesicherten Standard zum Schutz geistigen Eigentums einzuhalten.

Das Ziel dieser Arbeit ist es den aktuellen Stand der Möglichkeiten zum Schutz von geistigem Eigentums in China und Indien aufzuzeigen. Dabei wird im Besonderen auf die Umsetzung der im TRIPS-Abkommen geforderten Mindeststandards eingegangen. Weiterhin sollen die Probleme bei der Durchsetzung von Schutzrechten aufgezeigt und mögliche Ursachen identifiziert werden. Abschließend sollen, ausgehend von der Ist-Situation in den Ländern China und Indien, Handlungsempfehlungen für ein Unternehmen abgeleitet werden.

In Kapitel 2 werden zunächst die in dieser Arbeit betrachteten Länder China und Indien kurz vorgestellt sowie die für das Verständnis notwendigen Definitionen zum Thema geistiges Eigentum gegeben. Neben der Frage „Was ist geistiges Eigentum?“ werden die wichtigsten Schutzrechte erläutert.

Im ersten Abschnitt von Kapitel 3 werden die Auswirkungen der Rechtsverletzungen durch chinesische und indische Unternehmen aufgezeigt. Anschließend wird die aktuelle Situation in China und Indien analysiert. Dieses erfolgt in zwei Schritten. Als erstes wird die Rechtssituation betrachtet. Im zweiten Schritt wird auf die Durchsetzung von Eigentumsrechten und die damit verbundenen Probleme eingegangen.

Im vierten Kapitel werden die Erkenntnisse aus einem Experteninterview mit einem mittelständischem Unternehmen wiedergegeben.

In Kapitel 5 wird zunächst eine mögliche Herangehensweise vorgestellt, ausgehend von der in Kapitel 3 beschriebenen Ausgangslage in China und Indien zum Schutz von geistigem Eigentum. Abschließend werden die wichtigsten Erkenntnisse dieser Arbeit zusammengefasst und Anregungen für weitere Forschungsmöglichkeiten gegeben.

Inhaltsverzeichnis:

Inhaltsverzeichnis II
Abbildungsverzeichnis III
Tabellenverzeichnis IV
Abkürzungsverzeichnis V
1. Einleitung 1
1.1 Problemstellung 1
1.2 Zielsetzung der Arbeit 1
1.3 Aufbau der Arbeit 2
2. Abgrenzung zentraler Begriffe 3
2.1 China und Indien im Überblick 3
2.2 Was ist geistiges Eigentum? 4
2.3 Bedeutung von geistigem Eigentum für Unternehmen 5
2.4 Gewerbliche Schutzrechte 6
2.5 Internationale Organisationen und Abkommen 8
2.5.1 Internationale Abkommen bis 1994 8
2.5.2 Die „World Intellectual Property Organization“ 10
2.5.3 Die Uruguay-Runde und das TRIPS-Abkommen 11
2.5.4 Die Rolle der Bundesrepublik Deutschland 13
3. Der Schutz geistigen Eigentums in China und Indien 14
3.1 Ausmaß der Rechtsverletzung durch chinesische und indische Unternehmen 14
3.2 Der Schutz geistigen Eigentums in China 18
3.2.1 Gesetze zum Schutz von geistigem Eigentum 19
3.2.1.1 Das Chinesische Patentgesetz 19
3.2.1.2 Das Chinesische Markengesetz 20
3.2.1.3 Das Chinesische Urheberrecht 22
3.2.1.4 Sonstige Gesetze 23
3.2.2 Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte in China 23
3.2.2.1 Grundsätzliche Probleme bei der Durchsetzung von Eigentumsrechten 23
3.2.2.2 Zivilrechtliche Verfahren 25
3.2.2.3 Verwaltungsverfahren 27
3.2.2.4 Strafrechtliche Verfahren 29
3.2.2.5 Sonstige Optionen 30
3.2.3 Zusammenfassung 31
3.3 Der Schutz geistigen Eigentums in Indien 32
3.3.1 Die Umsetzung des TRIPS-Abkommens 33
3.3.1.1 Das indische Patentgesetz 33
3.3.1.2 Das indische Urheberrecht 34
3.3.1.3 Das indische Markenrecht 35
3.3.1.4 Geografische Herkunftsangaben 36
3.3.2 Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte in Indien 36
3.3.2.1 Zivilrechtliche Verfahren 37
3.3.2.2 Strafrechtliche Verfahren 38
3.3.2.3 Der indische Zoll 38
3.3.3 Zusammenfassung 38
4. Experteninterview 40
5. Implikationen und Zusammenfassung 43
5.1 Implikationen 43
5.2 Zusammenfassung und Ausblick 46
6. Anhang 48
7. Literaturverzeichnis 50

Textprobe:

Kapitel 3.2.1.1, Das Chinesische Patentgesetz: Der Aufbau eines chinesischen Patensystems erfolgte Anfang der 80er Jahre. Das heutige Patentgesetz („The Patent Law of the People’s Republic of China“) basiert auf dem ersten chinesischen Patentgesetz von 1984. 1992 wurde es auf der Grundlage der Verhandlungen der Uruguay-Runde überarbeitet. Als erstes wurde der Patentschutz auf Mikroorganismen ausgedehnt. Somit umfasst das chinesische Patentgesetz jetzt auch den Schutz von Erfindungen aus den Bereichen Nahrung, Getränke, Aromata, chemische Substanzen und Medikamente, so wie es das TRIPS-Abkommen vorsieht. Seit jeher schützt das Gesetz technische Erfindungen, Gebrauchsmuster und Produktdesigns. Die zweite Änderung erweitert die Rechte der Patentinhaber. Sie haben nunmehr das Recht, Dritten „Herstellung, Gebrauch, Anbieten zum Verkauf, Verkauf oder diesen Zwecken dienende Einfuhr“ (TRIPS, Artikel 28) zu verbieten. Ferner wurde die Schutzdauer für Erfindungen auf 20 und die für Gebrauchsmuster und Produktdesigns auf 10 Jahre verlängert. Die letzte bedeutende Änderung betraf die „Benutzung [eines Patentes] ohne Zustimmung des Rechtsinhabers“. (TRIPS, Artikel 31) Dies ermöglicht es der Regierung auf Patente zurückzugreifen, wenn „ein nationaler Notstand oder sonstige Umstände von äußerster Dringlichkeit vorliegen“. (TRIPS, Artikel 31) Im Falle einer Pandemie hätte die Regierung das Recht auf medizinische Patente zurückzugreifen, um ausreichend Medikamente herzustellen.

Die Anmeldung erfolgt nach dem „first-to-file“ Prinzip. Das bedeutet, dass bei der Anmeldung von zwei gleichen Patenten derjenige das Patent zugesprochen bekommt, der es als erster angemeldet hat. Ob diese Person wirklich die zu schützende Technologie entwickelt hat, spielt keine Rolle. Diese Vorgehensweise ermöglicht es den Chinesen westliche Technologien unter eigenem Namen in China anzumelden. Für westliche Unternehmen wird in diesem Fall die Durchsetzung von Eigentumsrechten nahezu unmöglich.

Die Kriterien für eine erfolgreiche Anmeldung eines neuen Patents sind mit den international üblichen Anforderungen identisch. Die Erfindung muss neu sein und darf nicht auf der Basis vorheriger Technologien aufbauen. Es dürfen keine offensichtlichen Verbesserungen vorhandener Technologien sein und die Erfindung muss einen praktischen Nutzen mit sich bringen.

Nicht angemeldet werden dürfen: Methoden zur Diagnose oder Behandlung von Krankheiten, Regelungen und Methoden für geistige Aktivitäten, Wissenschaftliche Entdeckungen, Substanzen, die Möglichkeiten zur nuklearen Kernumwandlung enthalten, Tier- und Pflanzenzüchtungen. (chin. PatG, Artikel 25) Für die Begutachtung und Registrierung von neuen Patenten ist die 1998 von „Patent Office“ in „State Intellectual Property Office“ (SIPO) umbenannte Behörde zuständig.

Die neueste Entwicklung auf dem Gebiet des Patentschutzes in China ist die im Januar 2006 begonnene Umsetzung eines Aktionsplans der chinesischen Regierung. Diese soll im Jahr 2008 abgeschlossen sein und umfasst zum einen die Überarbeitung der Voraussetzungen für ein neues Patent, zum anderen werden umfangreiche Schulungen für die Mitarbeiter des SIPO durchgeführt mit dem Ziel die Korruptions- und Betrugsvorfälle in der Behörde zu verringern. Ferner wurden Beschwerdezentren in 50 Städten eingerichtet. Im Abschnitt 3.2.2 wird detaillierter auf die Probleme bei der Durchsetzung von Eigentumsrechten eingegangen.

Kapitel 3.2.1.2, Das Chinesische Markengesetz: Das Markengesetz wurde 1983 eingeführt und 1993 sowie 2001 an die TRIPS-Vorgaben angepasst. Warenzeichen, Dienstleistungsmarken, Beschaffenheitsangaben einschließlich geografischer Herkunftsangaben, Angaben über Bestandteile und Herstellungsverfahren werden durch das chinesische Markengesetz geschützt. (Art. 3 chin. MarkenG) Schützbar ist jedes sichtbare Zeichen in Form von Wörtern, Buchstaben, Zahlen, Bildern, Farben, dreidimensionalen Figuren oder deren Kombination. (Art. 8 chin. MarkenG) Die Anmeldung erfolgt wie bei den Patenten nach dem „first-to-file“ Prinzip. Als Voraussetzung für die erfolgreiche Anmeldung müssen Marken nach Art. 9 unterscheidungsfähig sein und dürfen nicht mit Rechten anderer kollidieren. Das Eintragen von Hör- oder Geruchsmarken ist nicht möglich. Der Markenschutz muss in China explizit für jede Marke beantragt werden. Hat ein Unternehmen eine Marke im Ausland angemeldet, so besitzt es für einen Zeitraum von sechs Monaten ein Prioritätsrecht für die Anmeldung der gleichen Marke in China. (Art. 24 chin. MarkenG) Ausländische Personen oder Unternehmen müssen die Markenregistrierung über offizielle chinesische Vertreter abwickeln. (Art. 18 chin. MarkenG) Nach der erfolgreichen Anmeldung muss die Marke entweder mit einem hochgestelltem R oder einem speziellen chinesischem Schriftzeichen gekennzeichnet werden. Die Schutzdauer beträgt zehn Jahre, kann danach aber beliebig oft verlängert werden. (Art. 37 und 38 chin. MarkenG) Die Kosten für eine Registrierung belaufen sich auf ca. 620 US-Dollar Das Abtreten der Rechte an Dritte in Form von Lizenzen ist möglich, muss jedoch der State Administration For Industry & Commerce (SAIC) schriftlich mitgeteilt werden.

Nicht als Marke registriert werden dürfen Zeichen: mit dem Staatsnamen der Volksrepublik China, der Staatsflagge, dem Staatsemblem, den Armeefahnen oder Orden identische oder ähnliche Zeichen, einschließlich der besonderen Ortsbezeichnungen am Sitz der staatlichen Zentralorgane oder Gebäudenamen und -abbildungen mit Kennzeichnungscharakter; mit den Staatsnamen ausländischer Staaten, deren Staatsflaggen, Staatsemblemen oder Armeefahnen identische oder ähnliche Zeichen, wenn die Regierung des besagten Staates nicht zugestimmt hat; mit Namen zwischenstaatlicher internationaler Organisationen, deren Fahnen und Abzeichen identische oder ähnliche Zeichen, wenn diese Organisationen nicht zugestimmt haben oder die Öffentlichkeit leicht irregeführt wird; welche die Durchführung von Kontrollen anzeigen oder eine Gewähr ausdrücken sowie amtlichen Zeichen oder mit Prüfsiegeln identische oder ähnliche Zeichen, solange keine Ermächtigung erteilt wurde; mit dem identischen oder ähnlichen Namen oder Symbol des Roten Kreuzes oder des Roten Halbmonds; mit rassendiskriminierendem Charakter; mit übertreibendem, propagandistischem und irreführendem Charakter; welche die sozialistische Moral und Sitten schädigen, oder andere Zeichen, die einen schlechten Einfluss ausüben.“ (Art. 10 chin. MarkenG) Kapitel 3.2.1.3, Das Chinesische Urheberrecht: Das chinesische Urheberrechtsgesetz (chin. UrhG) trat erstmalig 1991 in Kraft und implementiert die Vorgaben aus der Berner Übereinkunft, welche China im darauf folgenden Jahr unterzeichnete. 2001 wurde das Gesetz im Hinblick auf den Beitritt zur WTO überarbeitet. Zusätzlich wurde eine Durchführungsverordnung für chinesische Gerichte verfasst. Diese dient im Falle von zivilgerichtlichen Streitigkeiten für chinesische Volksgerichte als Interpretationshilfe.

Das chinesische UrhG schützt Schriftwerke, mündlich vorgetragene Werke, Musik-, Theater-, Tanz- und Variétékunstwerke, Werke der bildenden Kunst, der Architektur und der Fotografie, Filmwerke einschließlich der Werke, die durch ein ähnliches Verfahren wie Filmwerke geschaffen wurden, Bauentwurfs- und Erzeugnisentwurfszeichnungen, Landkarten und Diagramme, Zeichenwerke und Modellwerke, Computersoftware sowie andere durch gesetzliche und Verwaltungsbestimmungen bestimmte Werke.

Eine Anmeldung des Urheberrechts ist - wie international üblich - nicht erforderlich. Mit der Veröffentlichung beginnt der Schutz der oben genannten Werke. Die freiwillige Registrierung solcher Werke ist bei der National Copyright Administration of China möglich. Im Gegenzug erhält man eine Urkunde, die die Durchsetzung des Urheberrechts in vielen Fällen erleichtert. Die Schutzdauer beträgt 50 Jahre. Im Gegensatz zum deutschen Urheberrecht werden in China auch juristische Personen oder Organisationen als Urheber anerkannt. Nach Artikel 10 des chin. UrhG stehen dem Urheber u.a. folgende Rechte zur Verfügung:

Eine Übertragung der Rechte an Dritte ist möglich, muss aber in Form von schriftlichen Verträgen festgehalten werden.

Zwischen 1997 und 2006 sind die Internetnutzer in China von 300.000 auf 146 Millionen angestiegen. Auf Drängen der USA und der WTO trat 2005 die Administrative Measures on Internet Copyright Protection in Kraft, welche die Verletzung des Urheberrechts im Internet unter Strafe stellt. Bei Verletzungen drohen umgerechnet Strafen bis zu 14.200 US-Dollar. Neben dem eigentlichen Urheberrecht wird Software durch die „die Regeln zum Schutz von Computer-Software“ geschützt.

Kapitel 3.2.1.4, Sonstige Gesetze: Neben den oben genannten Gesetzen (Patentgesetz, Markengesetz, Urheberrecht) gibt es noch weitere Gesetze und Regelungen, die den Schutz von geistigem Eigentum betreffen. Dazu zählen unter anderem das Produktqualitätsgesetz, das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb und die Regelungen zum Technologietransfer. Für einige Regionen (Hongkong, Taiwan) gelten zum Teil Sonderregelungen.

Kapitel 3.2.2, Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte in China: Neben den Vorgaben zum Schutz geistigen Eigentums stellt das TRIPS-Abkommen auch rechtlich Mindestanforderung für deren Durchsetzung. Laut Artikel 41.1 und Artikel 61 müssen die Maßnahmen wirksam und abschreckend sein. Zufolge eines Berichts des Office of the United States Trade Representative (USTR) aus dem Jahr 2005 ist die Durchsetzung von Eigentumsrechten in China weder abschreckend noch wirksam. Aus diesem Grund streben die USA mit der Unterstützung von Japan und der Schweiz eine Klage bei der WTO gegen China an.

Kapitel 3.2.2.1, Grundsätzliche Probleme bei der Durchsetzung von Eigentumsrechten: Die Gesetze zum Schutz von geistigem Eigentum erfüllen den durch das TRIPS-Abkommen vorgegebenen Standard. Das Problem liegt jedoch in deren Durchsetzung. Bevor in den nächsten Abschnitten auf die einzelnen Möglichkeiten der Durchsetzung von Eigentumsrechten genauer eingegangen wird, werden zunächst die grundsätzlichen Probleme bei der Durchsetzung aufgezeigt.

Die Gesetze werden von der obersten Regierung in der Hauptstadt Beijing verabschiedet. Die Umsetzung erfolgt jedoch auf lokaler Ebene durch eigenständige Behörden und Gerichte. Nach Tannert ist der politische und wirtschaftliche Widerstand auf der lokalen Ebene für die Probleme der Durchsetzung verantwortlich. Abbildung 4 zeigt vereinfacht den Aufbau des politischen Systems in China. Zwischen den einzelnen Organen herrschen starke vertikale und horizontale Abhängigkeiten. Eine strikte Gewaltenteilung wie in einer Demokratie ist nicht vorhanden.

Neben den in Abbildung drei gezeigten Organen gibt es parallel dazu die Parteikontrollorgane. Von der obersten Stelle, dem Politbüro, über Provinzparteikomitees bis hinunter zu Dorfparteizelle übt die KPC einen direkten Einfluss auf die jeweiligen Regierungsorgane aus. Des Weiteren werden wichtige Posten der Regierung, der Verwaltung und der Gerichte anhand von Kaderlisten vergeben. Uneingeschränkte politische Loyalität ist Voraussetzung für einen Kaderposten.

Aufgrund von wirtschaftspolitischen Reformen mit dem Ziel der Industrialisierung der ländlichen Gebiete in den 80er Jahren kommt es zu einer starken Konzentration der wirtschaftspolitischen Zuständigkeiten auf der Ebene der Kreisregierung. Daraufhin entwickelte sich ein lokaler Protektionismus. Lokale Regierungen nutzen ihre administrativen Kompetenzen, um die Wirtschaft in ihrem Gebiet zu fördern. Dazu gehören illegale Steuervergünstigungen genauso wie die Beeinflussung von Banken mit dem Ziel befreundete Unternehmen mit riskanten Krediten zu versorgen. Um der eigenen Wirtschaft einen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen, führt der Lokalprotektionismus sogar zu Duldung und Förderung von Produkt- und Markenpiraterie. Die lokale Regierung profitiert von den steigenden Steuereinnahmen. Die Auswirkungen der Verletzung von Eigentumsrechten in Form von Goodwill-Verlusten und Absatzeinbußen betreffen Unternehmen außerhalb des Einflussgebiets der lokalen Regierung. Aus diesem Grund hat diese keinen Anreiz die Gesetze zum Schutz von geistigem Eigentum einzuhalten. In den Provinzen Zhejiang, Fujian, Guangdong, Jiangsu und Anhui ist der „Lokalprotektionismus“ mit all seinen Nebenwirkungen besonders stark ausgeprägt. Teilweise arbeiten bis zu zwei Drittel der Bewohner in Betrieben, die Produkte fälschen. Im folgenden Abschnitt werden die einzelnen Verfahren sowie die Probleme bei der Durchsetzung der Eigentumsrechte vorgestellt.

Arbeit zitieren:
Rothe, Björn April 2008: Möglichkeiten des Schutzes geistigen Eigentums in China und Indien, Hamburg: Diplomica Verlag

Schlagworte:
Schutz, Eigentum, Indien, China, Urheber

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