Möglichkeiten und Konsequenzen einer Umsetzung der Fair-Value-Richtlinie in deutsches Recht
Eine kritische Analyse vor dem Hintergrund der Funktionen des handelsrechtlichen Jahresabschlusses
- Art: Diplomarbeit
- Autor: Andrea Psarski
- Abgabedatum: Juli 2004
- Umfang: 94 Seiten
- Dateigröße: 340,7 KB
- Note: 1,7
- Institution / Hochschule: FernUniversität in Hagen Deutschland
- ISBN (eBook): 978-3-8324-9715-6
-
ISBN (Paperback) :
978-3-8324-9715-6 P - ISBN (CD) :978-3-8324-9715-6 CD
- Sprache: Deutsch
- Prämierung:
- Arbeit zitieren: Psarski, Andrea Juli 2004: Möglichkeiten und Konsequenzen einer Umsetzung der Fair-Value-Richtlinie in deutsches Recht, Hamburg: Diplomica Verlag
- Schlagworte: Finanzinstrument, Zeitwert, IAS 39, Gläubigerschutz, Maßgeblichkeitsprinzip
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Diplomarbeit von Andrea Psarski
Problemstellung:
Für internationale Jahresabschlüsse erlangen beizulegende Zeitwerte (fair values) eine zunehmende Bedeutung. Die Zeitwertbilanzierung hat dabei im internationalen Vergleich unterschiedliche Stellenwerte. Während die Bilanzierung nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) oder nach den US-Generally Accepted Accounting Principles (US-GAAP) teilweise eine Zeitwertbilanzierung von Vermögensgegenständen und Schulden vorsieht, selbst wenn diese über den Anschaffungskosten oder Herstellungskosten liegen, ist der Ausweis dieser höheren Zeitwerte im handelsrechtlichen Jahresabschluss bisher unzulässig. Handelsrechtliche Jahresabschlüsse werden dabei von außereuropäischen Börsen häufig als unzureichend klassifiziert.
In der Kommissionsmitteilung „Harmonisierung auf dem Gebiet der Rechnungslegung: Eine neue Strategie im Hinblick auf die internationale Harmonisierung“ wurde die Europäische Union aufgefordert zu beachten, dass die Kohärenz zwischen den Richtlinien der Gemeinschaft im Bereich der Rechnungslegung und den Entwicklungen der internationalen Rechnungslegungsstandards, insbesondere im Rahmen des International Accounting Standards Board (IASB) gewahrt bleibt. Mit der am 22.05.2001 verabschiedeten Fair-Value-Richtlinie wird daher die 4. und 7. EG-Richtlinie sowie die Bankbilanzrichtlinie dahingehend geändert, dass die Bewertung bestimmter Finanzaktiva und -passiva auf der Grundlage des beizulegenden Zeitwertes zugelassen wird und somit eine erste Anpassung der europäischen Bilanzrichtlinien an internationale Rechnungslegungsgrundsätze erfolgt.
Mit dieser Änderung wird dabei bezweckt die Anwendung des IAS 39, der den Ausweis und die Bewertung von Finanzinstrumenten behandelt, zuzulassen. Die konkrete Umsetzung der Wahlmöglichkeiten hinsichtlich der Bewertung von Finanzinstrumenten bleibt dabei in wesentlichen Punkten den einzelnen Mitgliedsstaaten vorbehalten. Insbesondere können die einzelnen Mitgliedsstaaten wählen, ob die Bewertung von Finanzinstrumenten zum beizulegenden Zeitwert für sämtliche Unternehmen vorgeschrieben oder auf einzelne Gruppen beschränkt werden soll, ob eine solche Zeitbewertung für Einzel- und Konzernabschluss Gültigkeit finden soll und ob eine Verpflichtung zur Zeitbewertung von Finanzinstrumenten eingeführt werden soll oder diese nur als Wahlrecht neben der bisherigen Bewertung zu Anschaffungskosten gelten soll. Die Umsetzung der Fair-Value-Richtlinie in deutsches Recht enthält mithin ein hohes Maß an Wahlrechten, die sich je nach Ausgestaltung deutlich auf die handelsrechtliche, aber auch steuerrechtliche Rechnungslegung auswirken können.
Gang der Untersuchung:
Im Folgenden werden zunächst in Kapitel zwei die Grundprinzipien einer handelsrechtlichen Rechnungslegung dargelegt. Kapitel drei beschäftigt sich mit den finanzwirtschaftlichen Grundlagen. Dazu erfolgt zunächst eine Systematisierung von Finanzinstrumenten. Anschließend wird die derzeitige handelsrechtliche Bilanzansatz- und Bewertungskonzeption von originären und derivativen Finanzinstrumenten dargestellt.
Das vierte Kapitel befasst sich mit der Fair-Value-Richtlinie. Zunächst wird die Notwendigkeit der Richtlinie aufgezeigt. Im Anschluss daran erfolgt zunächst eine Annäherung an die in der Richtlinie verwendeten Begriffe des Fair-Values sowie des Finanzinstrumentes. Ferner werden nach Vorstellung der Inhalte der Richtlinie sowie insbesondere der Bilanzierungs- und Bewertungskonzeption, die verschieden Umsetzungsmöglichkeiten der Richtlinie erläutert.
Im fünften Kapitel erfolgt eine Auseinandersetzung mit den aus den Umsetzungsmöglichkeiten resultierenden Konsequenzen. Analysiert werden im besonderen Maße die Auswirkungen auf die Informationsfunktion, die Zahlungsbemessungsfunktion sowie die Auswirkung auf das Maßgeblichkeitsprinzip. Im abschließenden sechsten Kapitel erfolgt eine Gesamtwürdigung der Ergebnisse.
Zusammenfassung:
In Anbetracht der vielfältigen Wahlmöglichkeiten bei der Umsetzung der Fair-Value-Richtlinie in deutsches Recht sowie deren Konsequenzen erscheint eine Gesamtwürdigung der Ergebnisse, die zu einer optimalen Richtlinienumsetzung führen könnte, problematisch. Bei der Ausübung der Wahlrechte durch den Gesetzgeber kann es zu Vorteilen hinsichtlich der Informationsfunktion und Nachteilen bei der Zahlungsbemessungsfunktion kommen und umgekehrt.
Bezüglich der Informationsfunktion wurde gezeigt, dass der Wertmaßstab beizulegender Zeitwert hinsichtlich der Objektivität dem Wertmaßstab der Anschaffungskosten stellenweise unterlegen ist. Auch entscheidungsrelevante Informationen werden durch diesen Wertmaßstab nicht unbedingt vermittelt. Für eine bessere Vergleichbarkeit wird die zwingende Anwendung der Richtlinie auf Einzel- und Konzernabschlüsse sämtlicher Unternehmen befürwortet. Grundsätzlich wurde festgestellt, dass die Anwendung der Richtlinie zu einem höheren Informationsgehalt aufgrund der umfangreichen Erläuterungsangaben führen kann.
Bei Ausweitung auf den Einzelabschluss ergeben sich aufgrund dessen Zahlungsbemessungsfunktion gravierende Auswirkungen auf den Gläubigerschutz, da es zu einer Ausschüttung unrealisierter Gewinne kommen kann. Möglichkeiten Gläubiger vor diesen Folgen zu schützen wurden diskutiert, wobei die Möglichkeit zur Bildung einer ausschüttungsgesperrten Rücklage präferiert wurde.
Steuerlich unterliegt die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert über die Anschaffungskosten hinaus einem Bewertungsvorbehalt. Bei einer Einstellung der noch nicht realisierten Gewinne in einer Rücklage wird jedoch teilweise die Auffassung vertreten, dass diese der Steuer unterliegen.
Aus Sicht bisheriger Insolvenzquoten darf jedoch zumindest nach der Berechtigung des bisherigen Vorsichtsprinzips als Gläubigerschutz gefragt werden. Die Kosten aus der Umstellung der Rechnungslegung spielen nach einer Unternehmensumfrage lediglich eine untergeordnete Rolle.
Im Hinblick darauf, dass ab 2005 zumindest kapitalmarktorientierte Unternehmen vollständige Konzernabschlüsse nach den Regelungen der IAS aufstellen müssen, sollte im bisherigen handelsrechtlichen Jahresabschluss, insbesondere aufgrund der ungewissen Auswirkungen auf Gläubigerschutz und Besteuerung, auf die Anwendung der Fair-Value-Richtlinie verzichtet werden. Grundsätze der bisherigen handelsrechtlichen Rechnungslegung, welche gegenüber der Zeitbewertung Vorteile aufweisen, müssen nicht aufgegeben werden. Nachteile hinsichtlich Erläuterungspflichten und Vergleichbarkeit können durch entsprechende Angaben im Anhang und Lagebericht m.E. ausreichend ausgeglichen werden.
Für den Konzernabschluss sollte lediglich die Erlaubnis erteilt werden die Richtlinie anzuwenden, um Bilanzadressaten nicht unnötig durch verschiedenen Bewertungskonzeptionen in Konzern- und Einzelabschluss zu verwirren. Der bisherige Vorschlag der Bundesregierung zur Richtlinienumsetzung stellt unter einer Gesamtwürdigung der Vor- und Nachteile einer Fair-Value Bewertung von Finanzinstrumenten m.E. eine adäquate Lösung dar.
Inhaltsverzeichnis:
| Abkürzungsverzeichnis | V | |
| 1. | Einleitung | 1 |
| 1.1 | Problemstellung | 1 |
| 1.2 | Aufbau der Arbeit | 2 |
| 2. | Handelsrechtliche Rechnungslegung | 3 |
| 2.1 | Adressaten | 3 |
| 2.2 | Zielsetzung und Funktionen | 4 |
| 2.2.1 | Vorbemerkung | 4 |
| 2.2.2 | Informationsfunktion | 4 |
| 2.2.3 | Zahlungsbemessungsfunktion | 6 |
| 2.3 | Bedeutung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoB) für die Rechnungslegung | 7 |
| 2.4 | Einflüsse der EG-Richtlinien | 9 |
| 3. | Finanzwirtschaftliche Grundlagen | 10 |
| 3.1 | Vorbemerkungen | 10 |
| 3.2 | Systematisierung von Finanzinstrumenten | 10 |
| 3.3 | Bilanzierung von Finanzinstrumenten nach HGB | 11 |
| 3.3.1 | Bilanzierungsfähigkeit | 11 |
| 3.3.2 | Bilanzierung originärer Finanzinstrumente | 12 |
| 3.3.3 | Bilanzierungderivativer Finanzinstrumente | 13 |
| 4. | Fair-Value-Richtlinie | 15 |
| 4.1 | Notwendigkeit der Richtlinie | 15 |
| 4.2 | Begriffsdefinitionen | 16 |
| 4.2.1 | Fair-Value | 16 |
| 4.2.2 | Finanzinstrumente | 17 |
| 4.3 | Inhalte der Fair-Value-Richtlinie | 18 |
| 4.3.1 | Anwendungsbereich | 18 |
| 4.3.2 | Bilanzierung von Finanzinstrumenten | 19 |
| 4.3.2.1 | Erstbewertung | 19 |
| 4.3.2.2 | Folgebewertung | 19 |
| 4.3.3 | Erfolgserfassung | 20 |
| 4.3.4 | Erläuterungspflichten | 21 |
| 4.4 | Möglichkeiten zur Umsetzung ins deutsche Recht | 22 |
| 4.4.1 | Wahlmöglichkeiten und verpflichtende Vorschriften | 22 |
| 4.4.1.1 | Minimalumsetzungsumfang | 22 |
| 4.4.1.2 | Maximalumsetzungsumfang | 23 |
| 4.4.2 | Vorschlag des Deutschen Standardisierungsrates | 23 |
| 4.4.2.1 | Vorbemerkungen | 23 |
| 4.4.2.2 | Umsetzungsmöglichkeit | 24 |
| 4.4.3 | Vorschlag der Bundesregierung | 25 |
| 4.4.3.1 | Grundsätzliches | 25 |
| 4.4.3.2 | Konkrete Änderungen zur Richtlinienumsetzung | 26 |
| 5. | Möglich Auswirkungen auf das deutsche Bilanzrecht | 27 |
| 5.1 | Vorbemerkungen | 27 |
| 5.2 | Konsequenzen für die Informationsfunktion | 28 |
| 5.2.1 | Bedeutung des beizulegenden Zeitwertes | 28 |
| 5.2.1.1 | Akzeptanz des beizulegenden Zeitwertes | 28 |
| 5.2.1.2 | Objektivität der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert | 29 |
| 5.2.1.3 | Relevanz einer Bewertung zum beizulegenden Zeitwert | 33 |
| 5.2.2 | Vergleichbarkeit der Abschlüsse | 35 |
| 5.2.2.1 | Vergleichbarkeit der Abschlüsse untereinander | 35 |
| 5.2.2.1.1 | Unternehmenswahlrecht vs. Mitgliedsstaatenwahlrecht | 35 |
| 5.2.2.1.2 | Einzubeziehende Unternehmen | 37 |
| 5.2.2.2 | Vergleichbarkeit zwischen Konzern- und Einzelabschluss | 38 |
| 5.2.3 | Informationsgehalt des Jahresabschlusses | 40 |
| 5.3 | Auswirkungen auf die Zahlungsbemessungsfunktion | 41 |
| 5.3.1 | Vorbemerkungen | 41 |
| 5.3.2 | Konsequenzen für die Gewinnermittlung | 41 |
| 5.3.2.1 | Ausweis unrealisierter Gewinne | 41 |
| 5.3.2.2 | Auswirkungen von IAS 39 (rev. 2003) | 45 |
| 5.3.3 | Zukunft des bisherigen Gläubigerschutzprinzips | 46 |
| 5.3.3.1 | Auswirkungen auf den bestehenden Gläubigerschutz | 46 |
| 5.3.3.2 | Mögliche Änderungen eines institutionellen Gläubigerschutzes | 47 |
| 5.3.3.2.1 | Gläubigerschutz durch verbesserte Unternehmensinformation | 47 |
| 5.3.3.2.2 | Überschuldungsstatus zur Bemessung der Ausschüttung | 48 |
| 5.3.3.2.3 | Vereinbarung von Covenants | 48 |
| 5.3.3.2.4 | Bildung einer ausschüttungsgesperrten Rücklage | 49 |
| 5.3.3.3 | Haftungsrechtliche Auswirkungen | 51 |
| 5.3.4 | Beeinflussung von erfolgsabhängigen (Vergütungs)-Komponenten | 51 |
| 5.4 | Auswirkungen auf das Maßgeblichkeitsprinzip | 52 |
| 5.4.1 | Bedeutung des Maßgeblichkeitsprinzips | 52 |
| 5.4.2 | Steuerliche Konsequenzen | 52 |
| 5.4.3 | Zukunft des Maßgeblichkeitsprinzips | 55 |
| 5.5 | Mögliche Auswirkungen einer Bilanzierung nach Zeitwerten im Falle einer Insolvenz | 57 |
| 5.6 | Kosten durch eine Veränderung der Rechnungslegung | 59 |
| 5.7 | Bewertung der vorhandenen Vorschläge | 61 |
| 5.7.1 | Vorschlag des DSR | 61 |
| 5.7.2 | Regierungsentwurf zum Bilanzrechtsreformgesetz | 63 |
| 6. | Fazit | 65 |
| Literaturverzeichnis | 67 | |
| Verzeichnis der EG-Richtlinien, Verordnungen, Verträge und Kommissionsmitteilungen | 83 | |
| Verzeichnis der verwendeten Gesetze und Parlamentaria | 85 | |
| Verzeichnis verwendeter internationaler Normen | 87 | |
| Erklärung | 88 |
her als kurzfristig gilt, aufgrund der hohen Volatilität nicht zwingend zu einer besseren Aussagefähigkeit hinsichtlich der zukünftigen wirtschaftlichen Situation.145 Einige Autoren vertreten die Auffassung, dass trotz der vergangenheitsbasierten Daten bei einer Bewertung zum beizulegenden Zeitwert durch eine Analyse von aufeinander folgenden Jahresabschlüssen eine Tendenzaussage bezüglich der wirtschaftlichen Entwicklung des Unternehmens getroffen werden kann. Die besser dargestellte Schwankungsintensität der Bilanzwerte bzw. der Ergebnisse soll dabei zu einer verbesserten Abschätzung von worst-case-Szenarien führen. Für die Anleger soll sich dadurch eine bessere Abschätzungsmöglichkeit darüber ergeben, ob eine risikoadäquate Verzinsung ihres Kapitals stattfand und zukünftig stattfinden wird.146 Hinsichtlich dieser Auffassung wird kritisiert, dass es sich bei dem zu analysierenden Datenmaterial um aggregierte Werte handelt, die sich aus unterschiedlichen Geschäftsvorfällen zusammensetzen und deren Gehalt an entscheidungsrelevanten Informationen aufgrund der Vermischung in Positionen wie sonstige betriebliche Aufwendungen oder sonstige betriebliche Erträge eher als gering einzustufen ist.147 Vor allem bei Beibehaltung der bisherigen Bilanzierungs-, Bewertungs- und GuV-Konzeption unter gleichzeitiger Einführung einer Zeitbewertung für Finanzinstrumente kann ein Informationsproblem dadurch entstehen, dass ein Mischsystem aus Bewertung von Bilanz- und Vertragspositionen geschaffen wird.148 Eine Trennung von betrieblichen und finanziellen Vorgängen sieht die bisherige Konzeption nicht vor, so dass es zu Fehlinterpretationen kommen kann, [...]
Die Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes gemäß Fair-ValueRichtlinie eröffnet den Unternehmen eine große Variationsbreite hinsichtlich der Bewertung ihrer Finanzinstrumente. Dies zeigt, dass der Wert zumindest zwischen bestimmten Grenzen eher subjektiv geprägt ist, mithin der beizulegende Zeitwert bei dieser Ermittlungsdefinition hinsichtlich der Objektivität den Anschaffungskosten unterlegen ist.140 5.2.1.3 Relevanz einer Bewertung zum beizulegenden Zeitwert Ziel der Informationsfunktion ist es u.a. den Gläubigern, potentiellen Investoren etc. entscheidungsrelevante Informationen der Unternehmung zur Verfügung zu stellen, aufgrund derer sie sich ein Bild über die wirtschaftliche Lage und in besonderem Maße über die Kapitaldienstfähigkeit der Unternehmung machen können.141 Bezüglich der Relevanz ist zu erläutern, ob die Zeitbewertung aussagefähigere Rückschlüsse auf die Entwicklung der zukünftigen wirtschaftlichen Lage ermöglicht, als die bisherigen Bewertungsregeln nach dem HGB.142 Bereits zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung stellen die am Abschlussstichtag zum Zeitwert bewerteten Finanzinstrumente, wie sämtliche andere Bilanzpositionen auch, vergangenheitsorientierte Wertabbildungen dar und können somit schon überholt sein.143 Aufgrund der Vergangenheitsbezogenheit ist die Eignung zur Beurteilung der künftigen wirtschaftlichen Lage mithin nur begrenzt möglich.144 Der dem Finanzinstrument aufgrund der Zeitbewertung neu beigemessene Wert kann insofern zwar aktueller als der bisherige Ansatz nach HGB sein, führt allerdings selbst bei Finanzinstrumenten des Handelsbestandes, bei dem die Liquidationsperiode e140 141 [...]
ist dadurch gekennzeichnet, dass die Verlässlichkeit und somit auch die Objektivität tendenziell abnimmt und der Aufwand zur Bemessung des beizulegenden Zeitwertes zunimmt.136 Der Grund für diese weitreichenden Ermessensspielräume zur Festsetzung des beizulegenden Zeitwertes ist darin zu sehen, dass der überwiegende Teil der Finanzinstrumente zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden soll. Bei restriktiveren Kriterien an die Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes wäre ein umso geringerer Teil der Finanzinstrumente nur noch von diesem Wertmaßstab erfasst.137 Hierbei sollten die Adressaten der Rechnungslegung beachten, dass ein Rechnungslegungspflichtiger die Schätz- und Ermessensspielräume grundsätzlich systematisch zu seinem Vorteil ausnutzen wird und es dadurch zu einer Verzerrung des Abschlusses sowie zu einer Entobjektivierung kommt.138 Neben diesen Problemen zur Ermittlung des „wahren“ beizulegenden Zeitwertes kommen noch weitere Objektivierungsprobleme hinzu. So bleibt nach der Fair-Value-Richtlinie unklar, was unter einem verlässlichen Markt zu verstehen ist, wie Bestandteile eines Finanzinstruments identifiziert, einzeln bewertet und so zusammengeführt werden sollen, dass sich daraus der Wert des Finanzinstruments im Ganzen ermitteln lässt. Auch Kriterien für die Abgrenzung des Begriffs eines gleichartigen Finanzinstruments fehlen. Welche Bewertungsmodelle und –methoden zu den allgemein anerkannten gehören wird gleichfalls nicht erörtert. Fraglich bleibt ferner, wie eine angemessene Annäherung an den beizulegenden Zeitwert mit Hilfe der Ermittlungsmethoden erreicht werden soll, ohne dass dieser selbst verlässlich bestimmbar ist. Diesbezüglich ist eine gewisse Zirkularität der Richtlinie festzustellen.139 [...]
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http://www.diplom.de/ean/9783832497156
Arbeit zitieren:
Psarski, Andrea Juli 2004: Möglichkeiten und Konsequenzen einer Umsetzung der Fair-Value-Richtlinie in deutsches Recht, Hamburg: Diplomica Verlag
Schlagworte:
Finanzinstrument, Zeitwert, IAS 39, Gläubigerschutz, Maßgeblichkeitsprinzip



