Möglichkeiten und Grenzen Sozialpädagogischer Familienhilfe
- Art: Diplomarbeit
- Autor: Karoline Vogel, Linda Ströver
- Abgabedatum: Januar 2009
- Umfang: 162 Seiten
- Dateigröße: 1,3 MB
- Note: 1,0
- Institution / Hochschule: Technische Universität Dortmund Deutschland
- Bibliografie: ca. 79
- ISBN (eBook): 978-3-8366-3532-5
- Sprache: Deutsch
- Prämierung:
- Arbeit zitieren: Karoline Vogel, Linda Ströver Januar 2009: Möglichkeiten und Grenzen Sozialpädagogischer Familienhilfe, Hamburg: Diplomica Verlag
- Schlagworte: Spannungsverhältnis, Kindeswohl, Elternrecht, Evaluation, Armut
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Diplomarbeit von Karoline Vogel, Linda Ströver
Einleitung:
In dieser Arbeit sollen die Möglichkeiten und Grenzen Sozialpädagogischer Familienhilfe vor dem Hintergrund der Intermediarität Sozialer Arbeit dargestellt werden. Daraus ergibt sich folgende Fragestellung: ‘In welchen Bereichen der Sozialpädagogischen Familienhilfe werden Grenzfelder bezüglich ihrer Handlungsspielräume ersichtlich?’ Auf der einen Seite ist die Sozialpädagogische Familienhilfe (im Folgenden SPFH) fest im § 27 des SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) verankert und zählt zu den Hilfen zur Erziehung, die sich auf das gesamte Familiensystem beziehen. Auf der anderen Seite unterliegt sie dem Spannungsverhältnis zwischen Hilfe und Kontrolle, woraus sich wiederum Konflikte für die Praxis der sozialpädagogischen Arbeit mit Familien ergeben. Durch ihre intermediäre Stellung im Bereich der Sozialen Arbeit erhält sie einen Vermittlungsauftrag, der zwischen dem gesellschaftlichen System einerseits und den Anforderungen des Individuums andererseits fungiert. Doch in der sozialpädagogischen Praxis ist genau diese Zusammenführung der beiden Konstrukte nur bedingt umsetzbar. Aufgrund dieser Problematik ergeben sich klare Grenzen, die sich in verschiedenen Bereichen der Sozialpädagogischen Familienhilfe widerspiegeln. Diese Grenzfelder werden sowohl mit Blick auf die rechtlichen Rahmenbedingungen als auch hinsichtlich der methodischen Arbeitsweisen und der Professionalität der Helfer (im Folgenden nur die männliche Form ausgeschrieben, die weibliche ist inbegriffen) deutlich. Daher werden im Folgenden die einzelnen Bereiche, die eine SPFH umfasst, nicht nur in Bezug auf ihre möglichen Hilfeleistungen vorgestellt, sondern auch und vor allem in Bezug auf die Grenzen, an die sie im Praxisalltag stoßen.
Das erste Kapitel dieser Arbeit beschäftigt sich mit der Erläuterung des Intermediaritätsbegriffes, welcher für den Einstieg in das Thema dieser Arbeit von Bedeutung ist. Schließlich stellt Intermediarität vor allem die Vermittlung zwischen dem gesellschaftlichen System und der Umwelt der Individuen dar, die wiederum ein zentrales Element Sozialpädagogischer Familienhilfe ist. Dafür wird der Begriff einerseits in seiner allgemeinen Bedeutung und andererseits anhand der Funktionsbestimmungen von Intermediarität auch in seiner Bedeutung als Vermittler zwischen Lebenswelt und sozialem System für die Soziale Arbeit genauer erläutert. Anschließend werden vor diesem Hintergrund in einem Fazit die daraus resultierenden sozialpädagogischen Folgeprobleme angerissen, die dann im weiteren Verlauf dieser Arbeit näher erläutert werden.
Das zweite Kapitel umfasst die rechtlichen und konzeptionellen Rahmenbedingungen, die für das allgemeine Verständnis von Sozialpädagogischer Familienhilfe notwendig sind und durch welche aufkommenden Spannungsverhältnisse ersichtlich werden. Dabei werden zunächst die Definition ‘Sozialpädagogischer Familienhilfe” und das dahinter stehende Konzept mit seinen Zielsetzungen vorgestellt. In diesem Kontext werden die historische Entwicklung und die damit einhergehende Institutionalisierung der Sozialpädagogischen Familienhilfe dargestellt, um die ausschlaggebenden Entstehungshintergründe für die SPFH zu beleuchten. Daran anknüpfend werden vier der bekanntesten Organisationsmodelle von Sozialpädagogischer Familienhilfe beschrieben. Weiterhin soll auf den Bereich der Finanzierung der Sozialpädagogischen Familienhilfe eingegangen werden, um auch hier die Ursachen von Möglichkeiten und Grenzen der Hilfeform aufzuzeigen. Anhand einer Gegenüberstellung zweier unterschiedlicher Finanzierungsformen (Pauschalfinanzierung und Fachleistungsstunde) sollen Angaben zu den Auswirkungen hinsichtlich der Qualität in der Sozialpädagogischen Familienhilfe gemacht werden. Schließlich sollen die rechtlichen Grundlagen dargestellt werden, die einerseits für die Bestimmung der Funktion der Jugendhilfe grundlegend sind und andererseits für die Funktion der Sozialpädagogischen Familienhilfe, die als Hilfe zur Erziehung zu den Aufgaben der Jugendhilfe zählt. Daran anknüpfend erfolgt eine Einordnung in verfassungs- und sozialrechtliche Grundlagen. Vor dem Hintergrund der rechtlichen und konzeptionellen Rahmenbedingungen soll in einem weiteren Schritt das Spannungsverhältnis zwischen ‘Kindeswohl” und ‘Elternrecht” im Tätigkeitsfeld der Sozialen Arbeit näher beleuchtet werden. Dabei wird der Fokus auf die Herausbildung des spezifischen sozialpädagogischen Blicks auf die Familie gerichtet, der sich aus diesem Spannungsverhältnis konstituiert. Die Entwicklung des Kindeswohls und des Elternrechts stehen dabei im Vordergrund der Betrachtung. Letztlich wird in einem Fazit die aus der dichotomisierenden Sichtweise auf die Familie hervorgehende Konsequenz für die sozialpädagogische Arbeit konkretisiert.
In Kapitel drei wird ein Blick auf die erzieherische Bedarfssituation von Familien gerichtet. Diese Betrachtung erfolgt über das Verständnis der Familienformen, die in den vergangenen Jahren einen gesellschaftlichen Wandel erfahren haben, ebenso wie es auch zum Wandel und zur Formierung der Sozialpädagogik kam. Auf diesen Wandel wird genauer eingegangen, um anschließend vor diesem Hintergrund die gegenwärtige rechtliche Bedarfssituation von Familien, die SPFH in Anspruch nehmen, zu schildern. Dabei wird die empirische Sachlage in einem tendenziellen Verlauf von 1995 bis 2006 dargelegt. Zudem wird auf die verschiedenen Unterversorgungslagen eingegangen, die im Vordergrund der Inanspruchnahme der Hilfe stehen. Hierfür wird ein genauer Blick auf die Armut, als häufigste Unterversorgungslage bei Sozialpädagogischer Familienhilfe, gerichtet. Ferner wird auf die Ausschlusskriterien eingegangen, an denen sich die SPFH bedient, um eine sinnvolle Hilfe gewährleisten zu können. Zudem werden bestimmte Mindestanforderungen genannt, die die Voraussetzung für eine einwandfreie Zusammenarbeit zwischen Familienhelfer und Bedürftigen bilden. Neben der Betrachtung des Bedarfs beinhaltet dieser Punkt auch eine Betrachtung der Bedürfnisse der Familie, die durch die Forschungsprojekte zur Ausgestaltung und Praxis der Sozialpädagogischen Familienhilfe sichtbar werden. Hierfür soll das Forschungsprojekt ‘SPFH aus Sicht der Klientinnen und Klienten - Forschungsergebnisse und offene Fragen” dargestellt werden. Dieses befasst sich mit der Eruierung von unterschiedlichen Konfliktthemen und Selbstdeutungsmustern einzelner Familienmitglieder. Dadurch soll ein Einblick ermöglicht werden, wie Klienten die Qualität und Effektivität der SPFH, bezogen auf deren tatsächliche Bedürfnisse, bewerten und wie sie die Interventionen und Intentionen der Fachkräfte wahrnehmen. Des Weiteren wird das Forschungsprojekt ‘Sozialpädagogische Familiendiagnose’ nach Uhlendorff, Cinkl und Marthaler vorgestellt. Dieses befasst sich mit der Eruierung von Problemtypen familiärer Belastungssituationen und erzieherischen Notlagen, wodurch gezeigt wird, inwiefern die Angebote der Jugendhilfe den tatsächlichen Bedürfnissen der Betroffenen gerecht werden und inwiefern sie optimiert werden müssen. In einem Fazit sollen schließlich die bedeutendsten Ergebnisse bezüglich der Verbesserungs- und Weiterentwicklungsmöglichkeiten sozialpädagogischer Arbeit mit Familien zusammengefasst werden.
Im vierten Kapitel geht es um das methodische Handeln in der Sozialpädagogischen Familienhilfe. Dabei stehen die Arbeitsprinzipien, unter deren Bedingungen die Hilfe stattfindet, im Vordergrund, da sie in gewisser Weise das Grundgesetz des fachlichen Handelns darstellen. Hierzu werden die vier Ebenen der Arbeitsansätze erläutert. Ein weiterer Punkt dieses Themenblocks beinhaltet die Darstellung des systemischen Ansatzes in der Sozialen Arbeit und insbesondere in der Sozialpädagogischen Familienhilfe, da er als angemessenes theoretisches Modell für die SPFH angesehen wird. In diesem Kontext soll zunächst auf die Grundlagen systemischen Denkens eingegangen werden. Daran anknüpfend werden zwei verschiedene Modelle vorgestellt; einerseits das ‘ökosoziale Modell der Systemebenen” nach Uri Bronfenbrenner und andererseits das Modell ‘Systemische Perspektiven der Beschreibung sozialer Wirklichkeit” nach Wolf Ritscher. In einer Zusammenfassung sollen die signifikanten Merkmale systemischer Sozialer Arbeit nochmals hervorgehoben werden. Der abschließende Punkt dieses Kapitels beschäftigt sich mit den zwei unterschiedlichen Handlungsorientierungen, ‘Fallbezug’ und ‘Feldbezug’, die innerhalb der Sozialpädagogischen Familienhilfe vorzufinden sind. Es wird deutlich, dass von einer tendenziellen Orientierung in Richtung fallbezogenem Arbeiten innerhalb der Sozialpädagogischen Familienhilfe gesprochen werden kann, obwohl es sinnvoll wäre, den Blick für feldorientiertes Arbeiten zu öffnen, um die familiären Problemlagen ganzheitlich anzugehen.
Um der Frage nachzugehen, welche Qualifikationen und Kompetenzen die Familienhelfer überhaupt ausmachen, wird im fünften Kapitel genau darüber berichtet. Somit werden zunächst einzelne Kompetenzen (Professionelle Kompetenzen, Basiskompetenzen, Organisationskompetenzen und Zusammenarbeitskompetenzen) genauer erläutert. Anschließend wird über eine weitere Kompetenz, und zwar die der Selbstevaluation ausführlich berichtet, da eine Auswertung der eigenen Arbeit, hinsichtlich ihrer Wirkung in qualitativer Weise, ebenfalls entscheidend ist, wenn es sich um eine professionelle Hilfeleistung handelt. Schließlich erfolgt die Darstellung eines Fallbeispiels zur Konzeption eines sozialpädagogischen Falldiagnoseverfahrens. Da dieses Diagnoseverfahren die subjektive Problemsicht der Adressaten betrachtet und sich gezielt an der Lebenswelt der Individuen orientiert, umfasst es ein zentrales Element der sozialpädagogischen Arbeit mit Familien und kann letztlich zu professionellem Handeln und gleichzeitig zu einer Professionalisierung der Sozialen Arbeit beisteuern.
Das sechste Kapitel beschäftigt sich mit dem Spannungsverhältnis zwischen Hilfe und Kontrolle, das besonders in der Sozialen Arbeit als unvermeidbar betrachtet wird. Durch dieses Spannungsverhältnis wird eine Vielzahl von bereits angerissenen Problematiken deutlich, wodurch wiederum klare Grenzen für die SPFH ersichtlich werden. Durch die Begriffsklärungen von ‘Hilfe” und ‘Kontrolle” sollen die Widersprüchlichkeiten im Auftrag der Jugendhilfe deutlich gemacht werden. In diesem Kontext soll das Verhältnis von Fremd- und Selbstkontrolle veranschaulicht werden. Um die Grenzen, die sich aus diesem Spannungsverhältnis ergeben, zu beleuchten, wird ein praktisches Beispiel, und zwar das des sexuellen Missbrauchs herangezogen. Durch dieses Grenzfeld werden nicht nur die Problematiken für das professionelle Handeln der Fachkräfte deutlich, sondern auch Problematiken, die diesbezüglich auf politischer Ebene bestehen.
Im Schlussteil dieser Arbeit werden die signifikanten Ergebnisse bezüglich der Fragestellung zusammengefasst und diskutiert.
| Einleitung | 6 | |
| 1. | Intermediarität der Sozialen Arbeit | 11 |
| 1.1 | Begriffsklärung | 11 |
| 1.2 | Funktionsbestimmung von Intermediarität | 12 |
| 1.3 | Fazit | 17 |
| 2. | Rechtliche und konzeptionelle Rahmenbedingungen | 19 |
| 2.1 | Definition und Zielsetzung | 20 |
| 2.2 | Historische Entwicklung und Modellformen | 23 |
| 2.2.1 | Berliner Honorarmodell | 24 |
| 2.2.2 | Diakoniemodell | 25 |
| 2.2.3 | Das Caritasmodell | 26 |
| 2.2.4 | SPFH in Heimträgerschaft | 27 |
| 2.3 | Finanzierung | 27 |
| 2.4 | Rechtliche Grundlagen | 32 |
| 2.5 | Spannungsverhältnis zwischen Kindeswohl und Elternrecht | 35 |
| 2.5.1 | Kindeswohl | 36 |
| 2.5.2 | Elternrecht | 39 |
| 2.5.2.1 | Entwicklungen Anfang des 20. Jahrhunderts | 39 |
| 2.5.2.2 | Entwicklungen nach 1945 | 40 |
| 2.5.3 | Zusammenfassung | 41 |
| 3. | Zur erzieherischen Bedarfsituation von Familien | 43 |
| 3.1 | Wandel der Familie/Sozialpädagogik | 44 |
| 3.1.1 | Wandel und Formierung der Sozialpädagogik | 44 |
| 3.1.2 | Wandel der Familie/Entgrenzung der Familie | 46 |
| 3.2 | Zur gegenwärtigen Bedarfssituation | 53 |
| 3.2.1 | Zur Bedarfssituation von 1995 bis 2006 | 53 |
| 3.2.2 | Unterversorgungslagen | 56 |
| 3.2.2.1 | Armut als häufige Unterversorgungslage | 56 |
| 3.2.3 | Ausschlusskriterien | 60 |
| 3.2.4 | Mindestanforderungen | 62 |
| 3.3 | Forschung zur Ausgestaltung und Praxis der Sozialpädagogischen Familienhilfe | 62 |
| 3.3.1 | Sozialpädagogische Familienhilfe aus Klientensicht | 63 |
| 3.3.2 | Sozialpädagogische Familiendiagnose | 66 |
| 3.3.3 | Fazit | 85 |
| 4. | Methodisches Handeln in der Sozialpädagogischen Familienhilfe | 86 |
| 4.1 | Methodische Arbeitsprinzipien als Orientierung | 87 |
| 4.2 | Ebenen der Arbeitsansätze | 90 |
| 4.3 | Systemisches Arbeiten in der Sozialen Arbeit | 91 |
| 4.3.1 | Grundlagen systemischen Denkens | 92 |
| 4.3.2 | Modelle zur systemischen Arbeit mit Familien | 93 |
| 4.3 | Systemische Handlungsrichtlinien | 105 |
| 4.4 | Fall- statt Feldarbeit | 108 |
| 5. | Professionalität der Familienhelfer | 115 |
| 5.1 | Kompetenzen der Familienhelfer | 115 |
| 5.1.1 | Professionelle Kompetenzen | 117 |
| 5.1.2 | Basiskompetenzen | 117 |
| 5.1.3 | Organisationskompetenzen | 118 |
| 5.1.4 | Zusammenarbeitskompetenzen | 119 |
| 5.2 | Selbstevaluation als weitere professionelle Kompetenz | 119 |
| 5.2.1 | Perspektiven der Selbstevaluation | 121 |
| 5.2.1.1 | Selbstevaluation als (Selbst-)Kontrolle | 122 |
| 5.2.1.2 | Selbstevaluation als Aufklärung | 123 |
| 5.2.1.3 | Selbstevaluation als Qualifizierung | 125 |
| 5.2.1.4 | Selbstevaluation als Innovation | 127 |
| 5.2.2 | Zusammenfassung | 129 |
| 5.3 | Falldiagnoseverfahren | 129 |
| 6. | Das Strukturproblem der SPFH im Spannungsverhältnis zwischen Hilfe und Kontrolle | 142 |
| 6.1 | Hilfe | 144 |
| 6.2 | Kontrolle | 144 |
| 6.3 | Beispiel: Sexueller Missbrauch | 146 |
| 6.4 | Fazit | 151 |
| Schluss | 152 | |
| Literaturverzeichnis | 157 | |
| Abbildungs- und Tabellenverzeichnis | 163 |
Textprobe:
Kapitel 2.5., Spannungsverhältnis zwischen Kindeswohl und Elternrecht:
In Anlehnung an die gesetzlichen Regelungen für sozialpädagogisches Handeln soll ein Überblick über die Zusammenhänge der rechtlichen Bestimmungen hinsichtlich des Kindeswohls und des Elternrechts geliefert werden. Einerseits soll auf die Entwicklung des eigenen Rechtsstatus des Kindes eingegangen werden, in Verbindung mit der pädagogischen Ausrichtung auf das Kindeswohl. Andererseits soll die damit verbundene Verankerung von Elternrechten und die Funktion des Staates näher beleuchtet werden. Schließlich soll der Fokus auf die Herausbildung des spezifischen sozialpädagogischen Blicks auf die Familie gerichtet werden, der sich aus dem Spannungsverhältnis zwischen Elternrecht und Kindeswohl konstituiert.
Sozialpädagogisches Handeln ist ohne die Auseinandersetzung mit der familiären Privatsphäre nicht denkbar, wenn es um die Verbesserung von familialen Strukturen geht, die von einer als gültig beschriebenen Normalität bestimmt wird. Obwohl bisher kaum empirische Untersuchungen vorliegen, inwiefern Normalitätsvorstellungen von Familie, besonders in Zeiten des Wandels familialer Lebensformen, auf sozialpädagogisches Handeln Einfluss nehmen, lassen sich trotz allem strukturelle Bedingungen hervorheben, die für den sozialpädagogischen Familienbezug grundlegend sind. Die Arbeit mit Familien wird durch gesetzliche Regelungen und Normen bestimmt, wobei das Kindeswohl im Vordergrund des Handlungsbezugs steht. Dieser Schutzauftrag für das Kind spiegelt sich in allen sozialpädagogischen Handlungsfeldern wider und steht in Bezug zu dem Wächteramt des Staates, welches über dem Erziehungsrecht der Eltern herrscht.
Aufgrund historischer Entwicklungsprozesse, auf die im weiteren Verlauf der Arbeit noch näher eingegangen wird, wurden die Bedürfnisse der Kinder und die der Eltern seitens der Sozialen Arbeit in getrennter Weise betrachtet. Die selbständige Individualität der Kinder und Jugendlichen mit eigenen Bedürfnissen und die Kindheit selbst, als zu bewahrender Schon- und Freiraum, wurden in dieser Weise bestärkt und gleichzeitig zu den Leitlinien pädagogischen Handelns ernannt. Diese Dichotomisierung des sozialpädagogischen Blickwinkels hinsichtlich der Familie wirft jedoch zwei wesentliche Problematiken auf. Auf der einen Seite gefährdet die Soziale Arbeit individuelle Entwicklungen innerhalb der Familienstruktur, auf der anderen Seite läuft sie Gefahr, traditionelle und milieuspezifische Erziehungsformen negativ herabzusetzen. Im Anschluss folgen Erläuterungen zum Kindeswohl und Elternrecht.
2.5.1. Kindeswohl:
Das Kindeswohl selbst ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, der oftmals kritisiert wird, da er häufig zu neuen Bestimmungs- und Deutungsprozessen führt. Der Begriff des Kindeswohls wird nur über seine Grenze, und zwar über die Grenze der Kindeswohlgefährdung definiert. Im Gesetz wird das Kindeswohl auf die körperliche, geistige und seelische Verfassung des Kindes hin ausgerichtet. Sofern sich eine Schädigung der kindlichen Entwicklung hinsichtlich einer dieser drei Komponenten vorhersagen lässt, muss ein Eingriff in die elterliche Erziehungsautonomie vom Familiengericht gerechtfertigt werden. Der Jugendhilfe wird in diesem Kontext ein komplexer Auftrag zugeschrieben. Einerseits ist es ihre Aufgabe, bei einer Annahme der Kindeswohlgefährdung die Eltern darauf hinzuweisen und sie auf eine Abwendung der Gefahr hin zu beraten und zu unterstützen und gleichzeitig muss sie das Familiengericht darüber in Kenntnis setzen. Andererseits besteht die Pflicht darin, die Kinder in akuten Notsituationen aus der Familie herauszunehmen, auch wenn noch keine Entscheidung des Familiengerichts über einen Eingriff vorliegt. Sofern das Kindeswohl gefährdet ist und die Eltern den Hilfsangeboten nicht zustimmen wollen oder aus anderen Gründen nicht in der Lage sind, das Wohl des Kindes zu gewähren, kommt die Funktion des staatlichen Wächteramts zum Einsatz. Somit werden die Hilfsangebote umgewandelt, und zwar in staatliche Anordnungen zur Hilfe. Diese können im Fall einer Kindeswohlgefährdung zu einem Teilentzug des Sorgerechts oder sogar zu einem kompletten Entzug führen. Trotz allem sollen die Entscheidungen des Familiengerichts zunächst immer erst auf die Wahrung der Erziehungsautonomie der Eltern hin ausgerichtet werden. Aufgrund dieser komplexen Aufgaben der Jugendhilfe ergibt sich zwangsläufig eine Trennung hinsichtlich der Interessen und Bedürfnisse der Kinder und denen der Eltern, sofern das staatliche Wächteramt einbezogen werden muss. Die Sozialarbeiter müssen basierend auf Prognosen und Beurteilungen hinsichtlich elterlicher Lern- und Veränderungsbereitschaft und kindlicher Belastungsfähigkeit darüber entscheiden, ob das Kindeswohl eher durch Hilfsmaßnahmen für die gesamte Familie geschützt werden kann oder ob schließlich eine Trennung der Kinder von ihren Eltern und der Familie zum Schutz des Kindeswohls geeigneter erscheint.
Exkurs:
Basiskonzept: Verwahrlosung Das entstandene Bewusstsein, die Kindheit als eigenständige Lebensphase anzuerkennen, war ausschlaggebend dafür, dass die Kinder- und Jugendfürsorge, als eigenständiger Teilbereich der sozialen Fürsorgemaßnahmen Ende des 19. Jahrhunderts, den Fokus ihrer Arbeit auf den Schutz des Kindes richtete und dem Kind das Recht auf eine spezifische und angemessene Erziehung zugeschrieben wurde. Somit wurde den Erziehungskompetenzen der Eltern eine besondere Bedeutung in Bezug auf das gesamte, intakte Familiensystem zugeschrieben. In dieser Zeit orientierten sich die maßgebenden Leitbilder einer gut funktionierenden Familie - und der damit einhergehenden ‘korrekten” Erziehung - am Normalitätsmodell der bürgerlichen Familie. Diese Orientierung an der bürgerlichen Familienkindheit ging aus der Institutionalisierung der Schule und der damit verbundenen Schulpflicht im 19. Jahrhundert hervor. Die Grundlage des bürgerlichen Familienmodells wurde durch die folgenden drei Merkmale gekennzeichnet: ‘dem ‘trauten Heim”, als Inbegriff eines von der Öffentlichkeit abgegrenzten und abzugrenzenden Raumes; der Gattenliebe als Basis für die Entstehung und Erhaltung der Familie und dem hohen Rang der Kindererziehung”. Jedoch konnten die Lebensbedingungen von proletarischen Familien den bürgerlichen Erziehungsansichten der Fürsorger kaum entsprechen, beispielsweise aufgrund mangelnder finanzieller Mittel oder unhygienischer Wohnverhältnisse. Somit wurden die Erziehungskompetenzen der Eltern ausschließlich anhand bestimmter Erziehungstechniken beurteilt und schließlich wurden die vorhandenen oder auch nicht vorhandenen Kompetenzen auf die Persönlichkeit der Eltern zurückgeführt. Demzufolge waren es vor allem Familien aus der Arbeiterschicht, die vom Entzug des Sorgerechts bedroht waren.
In diesem Kontext stand das Konzept der Verwahrlosung im Mittelpunkt sozialpädagogischen Handelns. Es diente letztlich der Legitimierung des staatlichen Einsatzes und unterlag aufgrund der medizinischen, pädagogischen und psychiatrischen Wissenschaften einer gewissen Interpretationsvielfalt. ‘In der Kinder- und Jugendfürsorge wurde unter dem Begriff der ‚Verwahrlosung‛ vereint, was die Kindheit und Jugend bedrohte (die ‚gefährdete‛ Kindheit) und was sie bedrohlich machte (die ‚gefährliche‛ Jugend)”. Im Laufe der Zeit kam es zu Veränderungen und Neuentwicklungen hinsichtlich der Grundlagen des Konzepts der Verwahrlosung. Bei seiner Entstehung Anfang des 20. Jahrhunderts wurden die Ursachen von Verwahrlosung, aus der Perspektive sozialdeterministischer und wirtschaftlicher Faktoren betrachtet. So wurden vor allem die Mehrfachbelastungen berufstätiger Mütter und die schwierige wirtschaftliche Lage dafür verantwortlich gemacht. Basierend auf dieser Grundlage sollte die Hilfe auf materieller Ebene geleistet werden. Mit der Zeit rückten schließlich moralische und gesellschaftliche Erklärungsansätze in den Fokus der Betrachtungen, die die Ursachen von Verwahrlosung in den Charaktereigenschaften der Hilfsbedürftigen festmachten und auf die ‘Degenerationsvorstellungen der Gesellschaft” bezogen. Schließlich wurden diese Erklärungsansätze durch biologisch-medizinische Ansätze erweitert. Trotz der Unbestimmtheit der Interpretationsmöglichkeiten des Begriffs der Verwahrlosung wurde das Konzept schließlich im Reichsjugendwohlfahrtsgesetz aufgenommen und rechtfertigte, bis zur Einführung des neuen Kinder- und Jugendhilfegesetzes, die Fremdunterbringung von Kindern und Jugendlichen in öffentlichen fürsorgerischen Institutionen.
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Link zur Arbeit:
http://www.diplom.de/ean/9783836635325
Arbeit zitieren:
Karoline Vogel, Linda Ströver Januar 2009: Möglichkeiten und Grenzen Sozialpädagogischer Familienhilfe, Hamburg: Diplomica Verlag
Schlagworte:
Spannungsverhältnis, Kindeswohl, Elternrecht, Evaluation, Armut



