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Möglichkeiten und Grenzen von Off-Balance-Sheet-Finanzierungen bei Anwendung der IFRS

Diskussion anhand ausgewählter Beispiele

Möglichkeiten und Grenzen von Off-Balance-Sheet-Finanzierungen bei Anwendung der IFRS
Über dieses Buch
  • Art: Diplomarbeit
  • Autor: Christian Schwarze
  • Abgabedatum: Januar 2007
  • Umfang: 81 Seiten
  • Dateigröße: 843,8 KB
  • Note: 2,3
  • Institution / Hochschule: Technische Universität Bergakademie Freiberg Deutschland
  • Bibliografie: ca. 127
  • ISBN (eBook): 978-3-8366-0454-3
  • ISBN (Paperback) :
    978-3-8366-0454-3 P
  • ISBN (CD) :978-3-8366-0454-3 CD
  • Sprache: Deutsch
  • Prämierung:
  • Arbeit zitieren: Schwarze, Christian Januar 2007: Möglichkeiten und Grenzen von Off-Balance-Sheet-Finanzierungen bei Anwendung der IFRS, Hamburg: Diplomica Verlag
  • Schlagworte: Leasingsobjekt Gesellschaften, Contractual-Trust-Arrangements, Finanzierung, Special Purpose Entities, Controlling

Diplomarbeit von Christian Schwarze

Einleitung:

EG-Verordnung Nr. 1606/2002 – Hinter dieser unscheinbaren Bezeichnung steckt die wohl weitreichendste Ausprägung der fortschreitenden Globalisierung und Harmonisierung der Rechnungslegung im sich vereinenden Europa. Die weitere Verbesserung des Binnenmarktes für Finanzdienstleistungen im Auge, verpflichtete man gemäß Artikel 4 dieser so genannten IAS-Verordnung kapitalmarktorientierte Unternehmen ab 1.1.2005 bzw. 2007 zur Erstellung ihrer Konzernabschlüsse nach den IAS/IFRS3. Am 12.9.2004 ratifizierte die Europäische Kommission die Übernahme, es handelt sich nun um unmittelbar bindendes EU-Recht. Mit Inkrafttreten des Bilanzrechtsreformgesetzes (BilReG, BGBl. I 2004 S. 3166) am 4.12.2004 hat der deutsche Gesetzgeber die IAS-Verordnung in nationales Recht übernommen. Die Arbeit bezieht sich dementsprechend auf kapitalmarktorientierte Konzernmuttergesellschaften, die ab 1.1.2005 die IFRS für ihre Konzernabschlüsse verpflichtend anwenden müssen.

Nachfolgende Ausführungen zur Einzelabschlussebene sind bislang nur bei der Erstellung der IFRS-Handelsbilanzen II im Rahmen der Konsolidierung zu beachten. Auf Einzelabschlussebene bleibt wegen der Maßgeblichkeit der Handels- für die Steuerbilanz das HGB verpflichtend. Die aktuelle Systemdiskussion hält an5. Inwieweit die IFRS in näherer Zukunft auch auf Einzelabschlussebene verbindlich werden, bleibt abzuwarten. Das zunehmende Interesse an publizierten Informationen über die wirtschaftliche Lage eines Unternehmens führt immer stärker dazu, dass der bewussten und zielgerichteten Sachverhaltsgestaltung im Rahmen der Bilanzpolitik zur Beeinflussung bestimmter Adressatenkreise ein erheblich gewachsener Stellenwert zukommt. Nach Pfleger besteht für eine Unternehmung die Pflicht „sich so zu präsentieren, dass sie im Wettbewerb um Kapital, Kunden, Arbeitskräfte usw. nicht unterliegt“.

Der Einsatz bilanzpolitischen Instrumentariums ist somit ein legitimes und unverzichtbares Mittel der Unternehmensleitung, diesem Auftrag nachzukommen7. Insbesondere managergeführte Unternehmen werden dabei zur Erfüllung der Erwartungshaltung der externen Informationsempfänger bestrebt sein, ein möglichst positives Bild der wirtschaftlichen Lage zu zeichnen. Spiegel dieser Bemühungen sind vordergründig die Gewinn- und Verlustrechnung sowie die Bilanz. Hier heißt es Jahresergebnis und Bilanzstruktur möglichst nahe an die Vorgaben des Marktes und der Unternehmensziele anzulegen. Grundlage hierfür ist das Wissen über die Reaktion der Informationsempfänger auf möglichst nicht zu erkennende bilanzpolitische Maßnahmen.

Off-Balance-Sheet-Finanzierungen sind eines der möglichen Mittel, wenn es um die Gestaltung der Bilanzstruktur geht. Diesbezüglich ist einem Lehrbuch folgende, obgleich ein wenig überzeichnete, Aussage zu entnehmen: „The basic drives of humans are few: to get enough food, to find shelter, and to keep debt off the balance sheet“. Vor allem Unternehmen in der Krise sind versucht, letzteres durch außerbilanzielle Transaktionen zu erreichen. Diese haben in den letzten Jahren zweifelhaften Ruhm erlangt, Enron, Parmalat u. a. sei Dank9. Haupttriebfeder dieser Unternehmensniedergänge war die extensive Nutzung von nicht konsolidierungspflichtigen Zweckgesellschaften zur Auslagerung von Unternehmensverbindlichkeiten und/oder zur Vortäuschung von Erträgen, die tatsächlich nicht existierten, um eben im Rahmen solcher Off-Balance-Sheet – also außerbilanzieller - Transaktionen Geschäftsrisiken aus dem Blickfeld der Investoren zu nehmen.

Nach einem kurzen Überblick und der begrifflichen Annäherung an Off-Balance-Sheet-Finanzierungen (kurz OBSF) in Abschnitt 2 sollen in den Abschnitten 3 und 4 zwei ausgewählte OBSF vorgestellt, deren bilanzielle Auswirkungen dargestellt und beurteilt werden. Hierbei wird der Standpunkt eines Unternehmens eingenommen, das eine OBSF realisieren möchte. Es sollen hierbei die Grenzen ausgelotet werden, in denen die OBSF erreicht werden kann. Ferner sollen aber immer auch die aktuellen Regelungen unter der zentralen Zielsetzung der IFRS (Vermittlung entscheidungsnützlicher Informationen) kritisch gewürdigt werden. Der aufmerksame Leser soll dabei ein Verständnis entwickeln, inwieweit diesem übergeordneten Ziel die OBSF unter Umständen entgegenstehen. Dabei gilt der Konzernrechnungslegung besonderes Augenmerk. Durch Eliminierung konzerninterner Transaktionen und deren Verzerrungen der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage kommt ihr für die Information des Adressaten entscheidende Bedeutung zu. Maßgebliche Betrachtungsebene für die Beurteilung der außerbilanziellen Finanzierungen ist demnach letzten Endes nicht die Einzel- sondern die Konzernbilanz. Ihr zugrunde liegt die Abgrenzung der wirtschaftlichen Einheit des Konzerns. Die ausgewählten Beispiele müssen demnach auch dieser Abgrenzung standhalten. Geschlossen wird die Arbeit durch eine Zusammenfassung (Abschnitt 5).

Inhaltsverzeichnis:

Abbildungsverzeichnis III
Abkürzungsverzeichnis IV
Anlagenverzeichnis VII
1. Einleitung 1
2. Grundlagen Off-Balance-Sheet-Finanzierungen 3
2.1 Übersichtsartige Darstellung 4
2.2 Auswahl der Untersuchungsgegenstände 5
2.3 Motive der Initiatoren 9
3. OBS-Finanzierungen mithilfe von Leasingobjektgesellschaften 9
3.1 Finanzierungen über Leasingobjektgesellschaften 9
3.2 Abbildung auf IFRS-Einzelabschlussebene 12
3.3 Abbildung auf IFRS-Konzernabschlussebene 20
3.4 Konsequenzen für die Jahresabschlussanalyse und -politik 29
4. OBS-Finanzierungen mithilfe von Contractual Trust Arrangements (CTAs) 34
4.1 Asset Funding von Pensionsverpflichtungen über CTAs 34
4.2 Abbildung auf IFRS-Einzelabschlussebene 38
4.3 Abbildung auf IFRS-Konzernabschlussebene 47
4.4 Konsequenzen für die Jahresabschlussanalyse und -politik 48
5. Zusammenfassung 53
Anlagen 56
Literaturverzeichnis 58

Inhaltsverzeichnis:

Abbildungsverzeichnis III
Abkürzungsverzeichnis IV
Anlagenverzeichnis VII
1. Einleitung 1
2. Grundlagen Off-Balance-Sheet-Finanzierungen 3
2.1 Übersichtsartige Darstellung 4
2.2 Auswahl der Untersuchungsgegenstände 5
2.3 Motive der Initiatoren 9
3. OBS-Finanzierungen mithilfe von Leasingobjektgesellschaften 9
3.1 Finanzierungen über Leasingobjektgesellschaften 9
3.2 Abbildung auf IFRS-Einzelabschlussebene 12
3.3 Abbildung auf IFRS-Konzernabschlussebene 20
3.4 Konsequenzen für die Jahresabschlussanalyse und -politik 29
4. OBS-Finanzierungen mithilfe von Contractual Trust Arrangements (CTAs) 34
4.1 Asset Funding von Pensionsverpflichtungen über CTAs 34
4.2 Abbildung auf IFRS-Einzelabschlussebene 38
4.3 Abbildung auf IFRS-Konzernabschlussebene 47
4.4 Konsequenzen für die Jahresabschlussanalyse und -politik 48
5. Zusammenfassung 53
Anlagen 56
Literaturverzeichnis 58

Textprobe:

Kapitel 3.4, Konsequenzen für die Jahresabschlussanalyse und –politik:

Das Ausmaß und die Art externer Bilanzanalyse hängen vielfach von den Interessen der sie durchführenden Adressaten ab. Zwar unterstellt R.10 eine Übereinstimmung der Informationsbedürfnisse aller Adressaten, dies erscheint allerdings sehr allgemein. Coenenberg teilt die Adressaten einer Bilanzanalyse schwerpunktmäßig danach auf, ob „sie primär an Informationen über die finanzielle Stabilität oder über die Ertragskraft interessiert sind“. Erstere sind durch ein vertraglich fixiertes Schuldner-Gläubiger-Verhältnis gekennzeichnet (Gläubiger, Lieferanten, Kunden, Arbeitnehmer). Letztere verfolgen eher die Messung der Ertragskraft als vorrangiges Ziel (Eigner, Führungskräfte, Gewerkschaften, Konkurrenz). Dabei kommt der Information der Eigen- und Fremdkapitalgeber eine herausragende Rolle zu. Insbesondere sie gilt es von der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens im internationalen Kampf um frische Gelder zu überzeugen. Für Eigen- und Fremdkapitalgeber wird allgemein hin unterstellt, dass neben den hier nicht zu betrachtenden qualitativen Unternehmensdaten die quantitativen Angaben des Geschäftsberichtes in aufbereiteter Form von bilanzanalytischen Kennzahlen bei der Bemessung ihres Risikozuschlags von übergeordneter Bedeutung seien.

Um also durch Jahresabschlussinformationen gewünschte Verhaltensweisen zu induzieren, muss sichergestellt sein, dass diese Informationen überhaupt Einfluss auf das Verhalten der Adressaten ausüben. Die Verbindlichkeiten aus Leasing haben Fremdkapitalcharakter, da sie periodenübergreifend unbedingte Zahlungsverpflichtungen auslösen. Diese Verpflichtung erhöht das Kapitalstrukturrisiko sowohl für Eigen- als auch Fremdkapitalgeber, denn mit zunehmender Verschuldung steigt das Risiko einer sinkenden oder gar negativen Eigenkapitalrentabilität ebenso wie das Risiko zukünftiger Zahlungsmittelengpässe. Von einer Relevanz für beide Kapitalgeberkreise ist demzufolge auszugehen.

In Anlehnung an Küting/Webers Einteilung bilanzpolitischen Instrumentariums (siehe Anlage III, S. IX) gehört Leasing über SPEs zur Sachverhaltsgestaltung vor dem Stichtag, da durch konzeptionelle Gestaltung versucht wird, das Bilanzbild mit der Durchführung von Geschäften zu beeinflussen. Das Potential ergibt sich bei Leasing letztlich aber erst in Verbindung mit materieller Bilanzpolitik im Rahmen der Sachverhaltsabbildung. Grundlage hierfür sind das faktische Ansatzwahlrecht des IAS 17 und die Auslegung der dort unbestimmten Rechtsbegriffe sowie die Ermessensspielräume bei der Abgrenzung des Konsolidierungskreises gemäß IAS 27/SIC-12. Bilanzpolitik verliert aber ihre Wirkung, sobald sie erkennbar ist und die Adressaten den Abschluss um die bilanzpolitischen Einflüsse im Zuge der Bilanzanalyse bereinigen können. Somit ist deren Erkennbarkeit durch adäquate Offenlegungsvorschriften entscheidend. Erklärtes Ziel der Bilanzanalyse muss folglich sein, Informationen zu gewinnen, die dem Geschäftsbericht in seiner ursprünglichen Form auch aufgrund von offenen und verdeckten bilanzpolitischen Maßnahmen nicht ohne weiteres zu entnehmen sind.

muss sichergestellt sein, dass diese Informationen überhaupt Einfluss auf das Verhalten der Adressaten ausüben. Die Verbindlichkeiten aus Leasing haben Fremdkapitalcharakter, da sie periodenübergreifend unbedingte Zahlungsverpflichtungen auslösen. Diese Verpflichtung erhöht das Kapitalstrukturrisiko sowohl für Eigen- als auch Fremdkapitalgeber, denn mit zunehmender Verschuldung steigt das Risiko einer sinkenden oder gar negativen Eigenkapitalrentabilität ebenso wie das Risiko zukünftiger Zahlungsmittelengpässe. Von einer Relevanz für beide Kapitalgeberkreise ist demzufolge auszugehen.

In Anlehnung an Küting/Webers Einteilung bilanzpolitischen Instrumentariums (siehe Anlage III, S. IX) gehört Leasing über SPEs zur Sachverhaltsgestaltung vor dem Stichtag, da durch konzeptionelle Gestaltung versucht wird, das Bilanzbild mit der Durchführung von Geschäften zu beeinflussen. Das Potential ergibt sich bei Leasing letztlich aber erst in Verbindung mit materieller Bilanzpolitik im Rahmen der Sachverhaltsabbildung. Grundlage hierfür sind das faktische Ansatzwahlrecht des IAS 17 und die Auslegung der dort unbestimmten Rechtsbegriffe sowie die Ermessensspielräume bei der Abgrenzung des Konsolidierungskreises gemäß IAS 27/SIC-12.

Bilanzpolitik verliert aber ihre Wirkung, sobald sie erkennbar ist und die Adressaten den Abschluss um die bilanzpolitischen Einflüsse im Zuge der Bilanzanalyse bereinigen können. Somit ist deren Erkennbarkeit durch adäquate Offenlegungsvorschriften entscheidend. Erklärtes Ziel der Bilanzanalyse muss folglich sein, Informationen zu gewinnen, die dem Geschäftsbericht in seiner ursprünglichen Form auch aufgrund von offenen und verdeckten bilanzpolitischen Maßnahmen nicht ohne weiteres zu entnehmen sind.

Arbeit zitieren:
Schwarze, Christian Januar 2007: Möglichkeiten und Grenzen von Off-Balance-Sheet-Finanzierungen bei Anwendung der IFRS, Hamburg: Diplomica Verlag

Schlagworte:
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