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Möglichkeiten der Förderung von Biogasanlagen in Sachsen

Steuerliche Behandlung und Abgrenzung

Möglichkeiten der Förderung von Biogasanlagen in Sachsen
Über dieses Buch
  • Art: MA-Thesis / Master
  • Autor: Ines Clausnitzer
  • Abgabedatum: November 2008
  • Umfang: 99 Seiten
  • Dateigröße: 726,3 KB
  • Note: 1,7
  • Institution / Hochschule: Dresden International University Deutschland
  • Bibliografie: ca. 105
  • ISBN (eBook): 978-3-8366-3121-1
  • Sprache: Deutsch
  • Prämierung:
  • Arbeit zitieren: Clausnitzer, Ines November 2008: Möglichkeiten der Förderung von Biogasanlagen in Sachsen, Hamburg: Diplomica Verlag
  • Schlagworte: Landwirtschaft, Besteuerung, Erneuerbare-Energien-Gesetz, Biogas, Landesprogramm

MA-Thesis / Master von Ines Clausnitzer

Einleitung:

In den vergangenen zehn Jahren haben sich die Preise für Energieträger fossiler Herkunft weltweit nahezu verdoppelt und Deutschland ist von den natürlichen Voraussetzungen her stark auf deren Importe angewiesen. Die einzig verfügbare Kohle kann aus ökologischen und ökonomischen Gründen nur begrenzt Ersatz bieten oder den Mehrbedarf decken.

Das führte zwangsläufig zur Erhöhung der Energiekosten in allen Wirtschaftszweigen und in den privaten Haushalten unseres Landes. Diese anhaltende Situation zwang zum Nachdenken über den sparsamen Umgang mit Energieträgern, vor allem aber auch nach alternativen Wegen der eigenen Energieerzeugung zu suchen.

Mit selbsterzeugter Energie Kosten zu sparen oder gar damit noch Geld zu verdienen, stellte den Idealfall dar. Dies veranlasste die Bundesrepublik Deutschlandund den Freistaat Sachsen dafür mit bestimmten Fördermodellen Anreize für Erzeuger wie Verbraucher zu schaffen. Solche staatlichen Angebote werden schnell angenommen, sie ziehen aber genau so schnell wieder Korrekturen nach sich, weil sie Eingriffe in die Wirtschaftskreisläufe darstellen. Dieser Unsicherheitsfaktor erforderte Garantien für die Investoren, wie zum Beispiel mit Preisstützungen (Biodiesel), Förderprogrammen (KfW) oder steuerlichen Vergünstigungen und besonders mit dem Erneuerbare-Energien- Gesetz (EEG), welches die Netzbetreiber zu langfristiger Einspeisegenehmigung verpflichtet.

Während die alternativen natürlichen Energiequellen wie Sonne, Wind, Wasser und Erdwärme, schon lange eine standortbedingte Abschöpfung erfuhren und weiter nach dem wissenschaftlichen Stand entwickelt werden, ist die Nutzung biologischer Ressourcen relativ jung. Dazu zählen pflanzliche Erzeugnisse, Pflanzen und ihre Rückstände, Holz und seine Abfälle, Dung aus der Tierhaltung sowie nahezu alle biologischen Abfälle. Auf dieser Basis entstand die Idee Biomassen bakteriell abbauen zu lassen und das dadurch freigesetzte Gas (Methan) energetisch zu nutzen.Mehrere Einsatzmöglichkeiten entwickelten sich für die primäre und sekundäre Energieerzeugungund -nutzung daraus.

Mit diesem natürlichen Angebot an Biomaterial erlangt die Land- und Forstwirtschaft durch Landbesitz oder Bodenbewirtschaftung wieder eine höhere Bedeutung und sicherere Stellung in der Volkswirtschaft. Von den 12 Mio. ha Ackerland in Deutschland stellten im Jahr 2007 die Landwirte auf ca. 400.000 ha Energiepflanzen für die Biogaserzeugung zur Verfügung. Steigerungen für die nächsten Jahre werden auf4 Mio. ha geschätzt.

Die besondere Stellung der Landwirtschaft im Verbund der Volkswirtschaft, bedingt durch natürliche Standortunterschiede und Besonderheiten, führte im Geschichtsverlauf schon immer zu differenzierten staatlichen Unterstützungen. Mit dem Beitritt zur Europäischen Union hat sich diese differenzierte Stellung noch verschärft. Geologische und klimatische Vor- und Nachteile wirken drastischer und ganze Regionen sind Länder übergreifend bedroht.

Aus diesem Gesichtspunkt heraus wurde die Landwirtschaft zum höchsten Nehmer an Fördermitteln aus dem EU – Haushalt, was perspektivisch gesehen aber einen Unsicherheitsfaktor für künftige Zahlungsansprüche der Landwirte im Vergleich mit reinen Gewerbebetrieben darstellt, welche sich der alternativen Energieerzeugung widmen.

Das Angebot an verschiedenen Förderinstrumenten und eine abweichende steuerliche Gesetzgebung zwischen Landwirtschaft und Gewerbe sowie verschiedene Modelle an Eigentums- und Rechtsformen der Betriebe, die wiederum Betriebsteilverflechtungen heraufbeschwören, erschweren die Abgrenzung, Einordnung und den Vergleich von Betrieben mit unterschiedlichen Einkunftsarten. Diese Schwierigkeiten resultieren in der heutigen modernen Betriebsführung aus einer Verwischung von Tätigkeiten in der Land- und Forstwirtschaft (LuF) und in gewerblichen Tätigkeiten. Erschwert wird die Problematik zusätzlich dadurch, dass es in den Steuergesetzen selbst an der Abgrenzung der Begriffe - Betrieb der LuF - und dem - Gewerbebetrieb - fehlt. Die Landwirtschaft ist zwar noch immer ein stark spezialisierter Produktionszweig, aber zunehmende Erschließungsmöglichkeiten durch die Eröffnung neuer Einkommensquellen führen zu gemischten Tätigkeiten, die zu Überschneidungen und damit zu Abgrenzungsproblemen, wie z.B. in der Biogasproduktion, führen.

Gang der Untersuchung:

Das Hauptziel der vorliegenden Masterarbeit ist:

- Das Aufzeigen von rechtlichen Rahmenbedingungen und vorhandenen Förderinstrumenten in Sachsen - Einflüsse ertrags- und umsatzsteuerrechtlicher Fragen auf eine effiziente Biogasproduktion im landwirtschaftlichen und gewerblichen Einzelunternehmen herauszustellen - Anhand gewonnener Erkenntnisse sollen Beratungsempfehlungen ableitbar sein, um potentielle Interessenten in der Planungs- und Vorbereitungsphase informieren zu können Um die Ziele der vorliegenden Masterarbeit zu erreichen wurde methodisch differenziert vorgegangen. Die Fragestellungen an die Literatur zeigten bald die Grenzen an auswertbaren Daten. Biogasbetreiber unterliegen keiner gesetzlichen Anmeldungspflicht, so dass die Beschaffung von Daten über zentrale Institute sich ebenfalls als wenig hilfreich erwies.

So wurden zwei Betriebe, ein landwirtschaftlicher Biogasbetreiber und ein Gewerbebetrieb hinsichtlich Problemstellungen bei der Betriebsgründung, der Förderung, steuerlichen Einordnung und den sich daraus ergebenden Konsequenzen aufgesucht und evaluiert.

Weiterhin wurden durch Telefonate und persönliche Gespräche mit der Landesanstalt für Umwelt und Geologie, verschiedenen Steuerbüros, Banken und der Industrie- und Handelskammer (IHK) umfangreiche Recherchen betrieben.

Im Punkt 2 der Arbeit wird zunächst ein allgemeiner Überblick zu aktuellen Förderinstrumenten im Zeitraum2007 - 2012 gegeben.

Da bei den Landwirten und auch Investitionsberatern immer wieder Fragen aufkommen, warum die strikte Trennung der Förderung im Landwirtschaftsbereich und Gewerbebereich besteht, werden rechtliche Grundlagen zur Abgrenzung der Förderverfahren (gewerblich und landwirtschaftlich) dargestellt.

Im Punkt 3 werden steuerliche Besonderheiten eines landwirtschaftlichen Biogasbetreibers und Stromerzeugers als Einzelunternehmen herausgearbeitet.

Der Punkt 4 beinhaltet die steuerlichen Auswirkungen für den Unternehmer, welcher sich für die Produktion von Biogas und Strom als gewerblicher Einzelunternehmer entscheidet.

Das Ergebnis der Arbeit soll dazu führen, dass Investitionsberater und Betreiber von Biogasanlagen mit Netzeinspeisung zur Gesamtthematik einen kompensierten Leitfaden erhalten.

Inhaltsverzeichnis:

1. Einleitung 1
1.1 Problemstellung 1
1.2 Ziel und Vorgehensweise 3
1.3 Stand der Entwicklung der Biogasanlagen in Sachsen 4
2. Förderung von Biogasanlagen 7
2.1 Förderrechtliche Rahmenbedingungen in Sachsen 7
2.2 Bundesprogramme 11
2.2.1 Erneuerbare-Energien-Gesetz 11
2.2.2 KfW-Programme 14
2.3 Landesprogramme Sachsen 16
2.3.1 Landwirtschaft 16
2.3.2 Gewerbe 18
3. Steuerrechtliche Einflüsse auf die Biogasproduktion imlandwirtschaftlichen Einzelunternehmen 20
3.1 Fallbeispiel I: Landwirtschaftsbetrieb mit Biogasanlage 20
3.2 Allgemeine Grundsätze zur Abgrenzung der Landwirtschaft zum Gewerbe 24
3.3 Neue Erkenntnisse zur ertragsteuerlichen Behandlung 26
3.4 Gewinnermittlung 33
3.4.1 Einkünfte und Gewinnbegriff im Allgemeinen 33
3.4.2 Arten der Gewinnermittlung 34
3.4.2.1 Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EstG 34
3.4.2.2 Weitere Gewinnermittlungsmethoden 37
3.4.2.3 Gewinnermittlungszeitraum 38
3.5 Ertragssteuerliche Vergünstigungen im Landwirtschaftsbetrieb 40
4. Auswirkungen auf die umsatzsteuerliche Behandlung des Landwirtschaftsbetriebes 42
4.1 Grundsätzliches 42
4.1.1 Abgrenzungskriterien zum Gewerbebetrieb 42
4.1.2 Der Unternehmerbegriff 43
4.2 Anwendung der Pauschalierung im Landwirtschaftsbetrieb 44
4.3 Anwendung der Regelbesteuerung im Landwirtschaftsbetrieb 45
4.4 Verrechnungspreise für anlageninterne Lieferungen 49
4.4.1 Verrechnung von Biogas an das BHKW 49
4.4.2 Strom- und Wärmeabgabe des BHKW an den Landwirtschaftsbetrieb 50
4.4.3 Behandlung von Privatentnahmen 51
5. Besondere Ansatz- und Bewertungsvorschriften für die Land- und Forstwirtschaft 51
5.1 Bewertung von Zuschüssen für Anlagegüter 52
5.2 Ansatzwahlrecht für Feldinventar 55
6. Kraftfahrzeugsteuer 58
7. Gewerbesteuer 61
8. Steuerrechtliche Einflüsse auf die Biogasproduktion im gewerblichen Einzelunternehmen 64
8.1 Fallbeispiel II: Landwirtschaftsbetrieb mit gewerblicher Biogasanlage 64
8.2 Ertragsteuerliche Behandlung 64
8.2.1 Einkünfte aus Gewerbebetrieb und Gewinnbegriff 66
8.2.2 Gewinnermittlung § 5 EStG 67
8.2.3 Gewinnermittlungszeitraum 68
9. Ertragssteuerliche Vergünstigungen im Gewerbebetrieb 69
10. Umsatzsteuerliche Behandlung des Gewerbebetriebes 69
10.1 Regelbesteuerung 69
10.2 Verrechnungspreise für Lieferungen und Leistungen 71
10.2.1 Rohstoffeinkauf 71
10.2.2 Strom- und Wärmeverkauf 73
10.2.3 Privatentnahmen 76
11. Ansatz- und Bewertungsvorschriften für den Gewerbebetrieb 79
11.1 Bewertung von Zuschüssen 79
11.2 Ansatzwahlrecht für Umlaufvermögen 80
12. Kraftfahrzeugsteuer 80
13. Gewerbesteuer 81
14. Zusammenfassung und Wertung 82
Anhang 85
Tabellen- und Abbildungsverzeichnis 87
Abkürzungsverzeichnis 89
Quellen- und Literaturverzeichnis 91

Textprobe:

Kapitel 3.2 Allgemeine Grundsätze zur Abgrenzung der Landwirtschaft zum Gewerbe:

Das deutsche Steuerrecht definiert sieben Einkunftsarten.

Von der Einkommenssteuerpflicht werden Einkünfte erfasst, welche einer der Einkunftsarten zugeordnet werden können. Da land- und forstwirtschaftliche Betriebe im Steuerrecht teilweise anderen Regelungen unterliegen, ist es erforderlich, den landwirtschaftlichen Betrieb vom Gewerbebetrieb abzugrenzen. Dies kann aufgrund von Sachtatbeständen oder einer Rechtsform erfolgen. Gesetzliche Tatbestände, die zur Gewerblichkeit führen, sind im § 13 (1) EStG dargestellt. Zahlreiche ertragsteuerliche Abgrenzungskriterien auf Grund von Sachtatbeständen werden in der Einkommensteuerrichtlinie (EStR) 2005 erläutert.

Bei den Rechtsformen sind es insbesondere die Kapitalgesellschaften und die gewerblich geprägten Personengesellschaften, die zwingend zu gewerblichen Einkünften führen können. Es stellt sich die entscheidende Frage, welcher Einkunftsart das Betreiben einer Anlage zur Energieerzeugung durch den Landwirt als Einzelunternehmer zuzuordnen ist, denn er erzeugt Biogas, Biostrom und Wärme. Sind diese Produktarten dem § 13 ESTG (Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft) oder dem § 15 ESTG (Einkünfte aus Gewerbebetrieb) zuzuordnen? In der EStR 2005 Randnummer (Rdr) 15.5 werden Abgrenzungsgrundsätze im Absatz 1 klar definiert:

‘Land- und Forstwirtschaft ist die planmäßige Nutzung der natürlichen Kräfte des Bodens zur Erzeugung von Pflanzen und Tieren sowie der Verwertung der dadurch selbst gewonnener Erzeugnisse. Als Boden des Satzes 1 gelten auch Substrate und Wasser.’ In der Literatur wird oft auch der Begriff der Urproduktion verwendet. Biogas wird aus pflanzlicher Biomasse bzw. aus Abfallprodukten tierischen Ursprungs (Gülle, Festmist) vom Landwirt in seinem Unternehmen erzeugt, veredelt und verwertet. Strom als ein Verarbeitungsprodukt von Rohbiogas stellt die nächste Verarbeitungsstufe dar und kann dem Naturkreislauf nicht mehr eindeutig zugeordnet werden.

Nach dieser grundlegenden Definition musste die Erzeugung von Rohbiogas dem LuF-Betrieb zugeordnet werden, die Strom- und Wärmeerzeugung nicht mehr, es sei denn, der erzeugte Strom würde im Unternehmen selbst verwertet.

Weiter wird aufgeführt:

‘Ob eine land- und forstwirtschaftliche Tätigkeit vorliegt, ist jeweils nach dem Gesamtbild der Verhältnisse zu entscheiden. Liegt eine teils gewerbliche und teils land- und forstwirtschaftliche Betätigung vor, so sind beide Betriebe selbst dann getrennt zu beurteilen, wenn eine zufällige, vorübergehende wirtschaftliche Verbindung zwischen ihnen besteht, die ohne Nachteil für diese Betriebe gelöst werden kann. Nur eine über dieses Maß hinaus gehende wirtschaftliche Beziehung zwischen beiden Betrieben, d.h. eine planmäßig im Interesse des Hauptbetriebes gewollte Verbindung kann eine einheitliche Beurteilung verschiedenartiger Betätigungen rechtfertigen. Sie führt zur Annahme eines einheitlichen LuF-Betriebes, wenn die Land und Forstwirtschaft dem Unternehmen das Gepräge verleiht bzw. zur Annahme eines einheitlichen Gewerbebetriebes, wenn das Gewerbe im Vordergrund steht und die land- und forstwirtschaftliche Betätigung nur die untergeordnete Bedeutung einer Hilfstätigkeit besitzt.’ Im Abs. 11 der Rdr. 15.5 wird speziell auf die Energieerzeugung eingegangen, wobei hier klar ausgedrückt wird, dass die Erzeugung von Biogas keine Energieerzeugung im Sinneder Gewinnung von Energie durch Wind-, Solar- oder Wasserkraft darstellt. Der Unterschied liegt hier in der ‘planmäßigen Nutzung der natürlichen Kräfte des Bodens im Sinne des Absatzes 1 Satz 1’ der EStR.

Im Absatz 3 der RL erfolgt die Aussage unter welchen Bedingungen ein landwirtschaftlicher Nebenbetrieb vorliegt. Eine eindeutige Ableitung zu den auftretenden Abgrenzungsproblematiken geht jedoch auch hier nicht hervor und führte in der Vergangenheit in der Praxis zu differenzierten steuerlichen Behandlungsweisen.

Arbeit zitieren:
Clausnitzer, Ines November 2008: Möglichkeiten der Förderung von Biogasanlagen in Sachsen, Hamburg: Diplomica Verlag

Schlagworte:
Landwirtschaft, Besteuerung, Erneuerbare-Energien-Gesetz, Biogas, Landesprogramm

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