Mögliche Auswirkungen der aktuellen Reformvorschläge für die Vereinbarung zur Eigenkapitalunterlegung auf das Risikocontrolling
- Art: MA-Thesis / Master
- Autor: Stefanie Breidenbach
- Abgabedatum: Januar 2011
- Umfang: 106 Seiten
- Dateigröße: 4,0 MB
- Note: 1,0
- Institution / Hochschule: Bergische Universität Wuppertal Deutschland
- Bibliografie: ca. 134
- ISBN (eBook): 978-3-8428-1326-7
- Sprache: Deutsch
- Prämierung:
- Arbeit zitieren: Breidenbach, Stefanie Januar 2011: Mögliche Auswirkungen der aktuellen Reformvorschläge für die Vereinbarung zur Eigenkapitalunterlegung auf das Risikocontrolling, Hamburg: Diplomica Verlag
- Schlagworte: Basel III, CRD, Regulierung, Risikomanagement, Eigenkapitalvorschrift
38,00 €
PDF-eBook Download: 38,00 €
MA-Thesis / Master von Stefanie Breidenbach
Einleitung:
Am 1. Januar 2007 löste die Drei-Säulen-Struktur der neuen Baseler Eigenkapitalvereinbarung (Basel II) die bis dahin geltenden Solvabilitätsregelungen (Grundsatz I) ab.
Der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht (Basel Committee on Banking Supervision) reagierte mit der Entwicklung des neuen Rahmenwerkes auf ein immer dynamischer werdendes Finanzsystem. Durch Basel II werden quantitative Mindestkapitalanforderungen risikosensitiver ermittelt und um qualitative Elemente im Rahmen eines Überprüfungsprozesses der Bankenaufsicht und erweiterter Offenlegungspflichten für Kreditinstitute ergänzt. Als Beratungsgremium mit 27 Mitgliedsstaaten fördert das Basel Committee on Banking Supervision (BCBS) Kooperation zwischen nationalen Bankenaufsichtsbehörden, ohne jedoch über gesetzgeberische Kompetenzen zu verfügen. Erst mit der ‚Capital Requirements Directive’ (CRD), die sich aus der Bankenrichtlinie und der Kapitaladäquanzrichtlinie zusammensetzt, erhielten die Empfehlungen ihren rechtlich bindenden Charakter.
Als Reaktion auf die weltweite Finanzkrise, die eklatante Schwächen des regulatorischen Rahmenwerkes aufdeckte, stehen dem Bankensystem nun erneut umfassende Reformen bevor. Diese wurden bzw. werden noch durch eine Reihe von Initiativen internationaler und nationaler Institutionen und Ausschüsse erarbeitet.
So hat das BCBS Vorschläge für Ergänzungen des Basel II Rahmenwerkes in verschiedenen Dokumenten vorgestellt. Die Empfehlungen aus Dezember 2009, die auch als Basel III bezeichnet werden, wurden von den G-20 Staats- und Regierungschefs auf Grundlage der Beschlüsse des Weltfinanzgipfels in Pittsburgh in Auftrag gegeben.
In Europa ist die erste Änderungsrichtlinie (CRD II) bereits am 16. September 2009 verabschiedet worden und Ende 2010 in Kraft getreten. Wesentliche Neuerungen beziehen sich auf die Anerkennungsfähigkeit von Hybridkapital als aufsichtsrechtliches Kernkapital, das Management von Großkrediten sowie auf erhöhte Kapitalunterlegungen für Verbriefungen. Zusätzlich wird ein Selbstbehalt des Originators (Initiators von Verbriefungstransaktionen) in Höhe von 5\\% des Nominalwertes der verbrieften Forderungen eingeführt.
Um die noch ausstehenden Baseler Empfehlungen für den europäischen Raum rechtsverbindlich zu machen, wurden zwei weitere Änderungsrichtlinien - CRD III und CRD IV - auf den Weg gebracht. Die CRD III ist am 14.12.2010 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden. Die CRD IV befindet sich noch im Beratungsprozess.
Die Vielfalt an neuen Regulierungsbestrebungen lässt erwarten, dass sich Risikosteuerungs- und - controllingprozesse im System der Gesamtbanksteuerung verändern werden. Dies ist der Tatsache geschuldet, dass in wert- und risikoorientierte Steuerungsprozesse sowohl die Rendite- als auch die Risikodimension einzubeziehen sind. Die vorgeschlagenen Maßnahmen des BCBS bezüglich regulatorischer Eigenkapitalbestandteile, Risikoquantifizierung, strengerer Anforderungen an das Risikomanagement im Allgemeinen und neuer globaler Mindeststandards für das Liquiditätsmanagement betreffen die Risikodimension unmittelbar.
Im Rahmen dieser Arbeit sollen die neuen Empfehlungen des BCBS zur Ergänzung des Baseler Akkords und zur Einführung internationaler Liquiditätsstandards im Hinblick auf ihre potenziellen Auswirkungen auf das Risikocontrolling von Kreditinstituten analysiert werden. Die Untersuchung bezieht sich schwerpunktmäßig auf die Situation in Deutschland. Neben den Baseler Empfehlungen, die grundsätzlich an Banken auf der ganzen Welt gerichtet sind, wird deshalb auch ihre Umsetzung auf europäischer und nationaler Ebene dargestellt. Zu beachten ist, dass einzelne Reformbestandteile erst ab 2012 eingeführt werden und eine Reaktion des deutschen Gesetzgebers noch bevorsteht.
Folgende Fragen sollen im Rahmen dieser Arbeit beantwortet werden:
1.) Welche regulatorischen Änderungen erfordern Anpassungen der internen Risikomodelle und -controllingprozesse?
2.) Was sind die damit verbundenen Herausforderungen für das Risikocontrolling in den Bereichen Risikostrategie, -analyse und -überwachung?
Vorgehensweise:
Im Fokus der Untersuchung stehen große Handelsbuchinstitute, die zur Beurteilung ihrer Adressen- und Marktpreisrisiken interne Risikomodelle verwenden. Der auf internen Ratings basierende Ansatz (IRBA) ermöglicht bankeigene Schätzungen der schuldnerbezogenen Risikoparameter, die zur Ermittlung des zu unterlegenden Risikobeitrags für Kreditrisiken genutzt werden. Interne Marktrisikomodelle sind mathematisch-statistische Verfahren. Sie ermitteln risikobeschreibende Kennzahlen anhand von Wahrscheinlichkeitsverteilungen möglicher Marktpreisentwicklungen (u.a. für Wertpapiere, Indizes, Zinssätze und Rohstoffe). Demgegenüber verwenden Standardmodelle aufsichtsrechtlich vorgegebene Parameter.
Für die Zulassung interner Modelle müssen Kreditinstitute eine Vielzahl aufsichtsrechtlicher Mindestanforderungen erfüllen. Bankeigene Methoden sind im Vergleich zu Standardansätzen komplexer, so dass ihre Anpassung an die neuen Regularien mit mehr Aufwand verbunden ist. Zudem sind große Handelsbuchinstitute in besonderem Maße von den Änderungen betroffen. Das liegt zum einen daran, dass mit den gestiegenen Anforderungen des Marktrisikorahmenwerkes gezielt Handelsaktivitäten reguliert werden. Zum anderen gilt für die internen Steuerungs- und Controllingprozesse das Proportionalitätsprinzip. Dieses legt fest, dass der Umfang des Risikomanagements auf das unternehmensindividuelle Risikoprofil abzustimmen ist. Mit steigender Komplexität und Größe eines Instituts werden somit umfassendere Kontrollmechanismen erforderlich.
Die Auswirkungen der Reform auf das Risikocontrolling zeigen sich in möglichen Veränderungen der Planungs-, Beurteilungs- und Steuerungsprozesse von Risikopositionen. Neben neuen Regeln für die Eigenkapitalanforderungen der ersten Säule werden auch die speziellen Anforderungen der zweiten Säule überarbeitet. Sie betreffen den ‘Internal Capital Adequancy Assessment Process’ (ICAAP), dessen Rahmen durch die Mindestanforderungen für das Risikomanagement (MaRisk) konkretisiert wird. Die verschärften Offenlegungspflichten der dritten Säule betreffen die externe Transparenz gegenüber Dritten und sind nicht Gegenstand der Untersuchung.
Im Kapitel ‚Aktuelle Neuerungen in der Bankenaufsicht’ werden die vom Baseler Ausschuss vorgeschlagenen Maßnahmen dargestellt und, soweit möglich, um aktuelle Umsetzungsinitiativen auf europäischer und nationaler Ebene ergänzt. Änderungen im Bereich der Standardansätze werden nicht abschließend behandelt, da Banken mit internen Modellen im Mittelpunkt der Betrachtung stehen. Die Gliederung erfolgt in chronologischer Reihenfolge. Somit bezieht sich der erste Abschnitt auf die am 13. Juli 2009 in ihren finalen Fassungen vorgestellten Veröffentlichungen ‘Enhancements to the Basel II framework’ und ‘Revisions to the Basel II market risk framework’. Der zweite Abschnitt befasst sich mit den Inhalten der Konsultationspapiere ‘Strengthening the resilience of the banking sector’ und ‘International framework for liquidity risk measurement, standards and monitoring’ vom 17. Dezember 2009. Bezüglich der Regulierungsebenen Brüssel und Berlin können für die Juli-Papiere bereits konkrete Umsetzungsmaßnahmen vorgestellt werden. Zur Vermeidung von Wiederholungen werden vorrangig die Initiativen auf deutscher Ebene betrachtet, wobei für die Dezember-Papiere eine Reaktion des deutschen Gesetzgebers noch aussteht.
Das Kapitel ‘Relevanz für das Risikocontrolling’ beginnt mit einem einführenden Überblick über die Funktionen des Risikocontrollings in der Gesamtbanksteuerung. Grundlage aller Risikomanagementaktivitäten ist die Risikostrategie, die der Vorstand mit Unterstützung der Informations- und Beratungsleistungen des Risikocontrollings festlegt. Die Risikostrategie ist der Ausgangspunkt der Untersuchung.
Im Anschluss daran werden Auswirkungen in einzelnen funktionalen Bereichen des Risikocontrollings, gegliedert nach den Risikoarten Kreditrisiko, Marktrisiko, Liquiditätsrisiko und Reputationsrisiko, untersucht. Diese Vorgehensweise trägt dem Umstand Rechnung, dass abhängig von der Risikoart unterschiedliche Risikomodelle und Sicherungsmethoden zum Einsatz kommen. Die Untergliederung in Risikoanalyse und Risikoübwachung ermöglicht zudem eine prozessorientierte Perspektive.
Die Risikoanalyse umfasst die Schritte Identifikation, Messung und Bewertung. Die Risikoüberwachung beinhaltet die Kontrolle, das Reporting und die Ableitung von Maßnahmen zur Risikosteuerung. Da sich Reputationsrisiken einer sinnvollen Quantifizierbarkeit entziehen, wird in diesem Abschnitt auf eine weitere Untergliederung verzichtet.
Neuregelungen, die risikoartenübergreifend eingeführt werden, sind Bestandteil des letzten Kapitelabschnitts ‘Auswirkungen im Gesamtbankrisikocontrolling’. Dort wird die funktionale Trennung in verschiedene Risikocontrollingbereiche aufgehoben, um risikoartenübergreifende Veränderungen auf Gesamtbankebene zu untersuchen.
Das Kapitel ‘Zusammenfassung und Ausblick’ beinhaltet eine Zusammenfassung der Auswirkungen auf das Risikocontrolling im Hinblick auf die Ausgangsfragen dieser Untersuchung. Es folgt ein Ausblick auf noch ausstehende Regulierungsmaßnahmen, die in der Zukunft zu weiteren Veränderungen führen können.
Inhaltsverzeichnis:
| Abkürzungsverzeichnis | I | |
| Abbildungsverzeichnis | III | |
| 1. | Einleitung | |
| 1.1 | Hintergrund | 1 |
| 1.2 | Vorgehensweise | 4 |
| 2. | Aktuelle Neuerungen in der Bankenaufsicht | 6 |
| 2.1 | Gesamtschau der Maßnahmen | 6 |
| 2.2 | Die Juli-Papiere des Baseler Ausschusses | 7 |
| 2.2.1 | Enhancements to the Basel II framework | 7 |
| 2.2.2 | Revisions to the market risk framework | 15 |
| 2.3 | Die Dezember-Papiere des Baseler Ausschusses | 22 |
| 2.3.1 | Strengthening the resilience | 22 |
| 2.3.2 | International framework for liquidity risk | 32 |
| 2.4 | Das Gesamtpaket auf einen Blick | 35 |
| 3. | Relevanz für das Risikocontrolling deutscher Banken | 36 |
| 3.1 | Das Risikocontrolling im System der Gesamtbanksteuerung | 36 |
| 3.2 | Auswirkungen auf Risikostrategie und Risikoplanung | 38 |
| 3.3 | Auswirkungen im Kreditrisikocontrolling | 41 |
| 3.3.1 | Kreditrisikoanalyse | 41 |
| 3.3.2 | Kreditrisikoüberwachung | 51 |
| 3.4 | Auswirkungen im Marktrisikocontrolling | 55 |
| 3.4.1 | Marktrisikoanalyse | 55 |
| 3.4.2 | Marktrisikoüberwachung | 59 |
| 3.5 | Auswirkungen im Liquiditätsrisikocontrolling | 59 |
| 3.5.1 | Liquiditätsrisikoanalyse | 59 |
| 3.5.2 | Liquiditätsrisikoüberwachung | 63 |
| 3.6 | Entwicklungsbedarf im Reputationsrisikocontrolling | 66 |
| 3.7 | Auswirkungen im Gesamtbankrisikocontrolling | 66 |
| 4. | Zusammenfassung und Ausblick | 73 |
| A | Anhang | IV |
| Literaturverzeichnis | XV |
Textprobe:
Aus Kapitel 3.3.2, Kreditrisikoüberwachung:
[…] Risikoadjustierte Bepreisung und neue Wettbewerbssituation:
Die höheren Eigenkapitalanforderungen sind aufgrund der Renditeerwartungen der Eigenkapitalgeber mit steigenden Kapitalkosten verbunden. Dadurch muss sich auch der Ertrag aus OTC-Transaktionen erhöhen. Im Ergebnis führt dies zu steigenden Preisen maßgeschneiderter Derivate. Im Sinne der Integration von Risiko- und Ertragssteuerung hat das Risikocontrolling die Aufgabe, eine geeignete Informationsbasis als Grundlage für preispolitische Entscheidungen zu liefern. Hierzu müssen die Kosten der Inanspruchnahme einer zentralen Clearingstelle den eingesparten Eigenkapitalkosten gegenübergestellt werden. Die Nutzung verschiedener zentraler Gegenparteien führt zu mehreren Initial Margin-Pflichten. Aufgrund der damit verbundenen Liquiditätswirkung sind Schnittstellen zwischen Risikocontrolling und der zentralen Dispositionseinheit (Treasury) erforderlich.
Verschärfte Anforderungen an Clearingpartner ermöglichen nur wenigen Instituten eine direkte Abwicklung von OTC-Derivaten über zentrale Gegenparteien. Stattdessen werden sie ihrerseits ein Institut einschalten, dass über eine derartige Zulassung verfügt. Ob Firmenkunden diese Mehrkosten im Vergleich zu Clearingbanken akzeptieren, ist fraglich und führt zu einem enormen Konkurrenzdruck. Falls die neue Wettbewerbssituation wesentliche Risiken birgt, sind diese im Sinne der MaRisk im ICAAP zu erfassen. Aus diesem Grund muss das Risikocontrolling bereits jetzt potenzielle Entwicklungen analysieren, die in der Geschäfts- und Risikostrategie zu berücksichtigen sind.
Optimierung des Kreditportfolios:
Die aktive Steuerung des Kreditportfolios wird aufgrund höherer Eigenkapitalanforderungen und ausgelasteter RWA-Limite noch bedeutsamer. Grundlage ist die genaue Kenntnis der Portfoliostruktur und die Identifikation wesentlicher Risiko- und Ertragstreiber. Zu ihnen zählen beispielsweise Kundenbeziehungen, mit denen die Bank über einen längeren Zeitraum positive Deckungsbeiträge erwirtschaftet hat. Auf dieser Grundlage sind Exit-Strategien für Kunden zu entwickeln, die Kosten nicht in ausreichendem Maße decken. Das Risikocontrolling muss die Weiterentwicklung von Ratingverfahren vorantreiben, um durch eine effizientere Selektion den Einsatz von Kapital zu optimieren.
Weiterhin ist eine erfolgsneutrale Reduzierung der risikogewichteten Aktiva anzustreben, um das Eigenkapital bestmöglich zu nutzen. Auf diese Weise reagieren Banken frühzeitig auf steigende Kapital- und Risikokosten. Potenzielle Einsparpotenziale ergeben sich bei offenen Kreditlinien, die mit dem Kredit-Konversionsfaktor in RWA umgerechnet werden. Banken erzielen nur einen Ertrag, wenn die Kreditlinie in Anspruch genommen wird. Eine Umlage der kalkulatorischen Eigenkapitalkosten u.a. in Form von Gebühren könnte Kunden zu einer Herabsetzung ihrer ungenutzten Dispositionskredite veranlassen.
Gängige Instrumente für die Steuerung von Adressrisiken sind Verbriefungstranchen, Kreditausfall-Swaps (CDS) und der Handel mit notleidenden Krediten (Non-Performing-Loans).
CDS stellen klassische OTC-Derivate dar. Vor dem Hintergrund steigender Kapitalanforderungen und weiterer Regulierungsbestrebungen der G-20 in Bezug auf OTC-Transaktionen muss das Risikocontrolling neue Möglichkeiten für die Risikobeherrschung und -minimierung berücksichtigen. Europas größte zentrale Gegenpartei (Eurex Clearing) hat im Juli 2009 eine Clearinglösung für OTC-gehandelte CDS eingeführt.
Die Deutsche Bank führt bereits jetzt ein OTC-Clearing über zentrale Gegenparteien durch, um auf diese Weise das Ausfallrisiko zu reduzieren. Aber auch andere Banken versuchen ihre Produkte über ein zentrales Clearing abzuwickeln. Grund ist vor allem das Fehlen von Verrechnungsmöglichkeiten zwischen zentral geclearten und außerbörslich abgewickelten Derivaten. Interne Risikominderungstechniken wie der Abschluss von Rahmenverträgen für Finanztermingeschäfte (bspw. ISDA Masteragreement), die einen Sicherheitenanhang umfassen, werden für aufsichtsrechtliche Zwecke nicht anerkannt.
Verbriefungen werden weiterhin als ein wichtiges Instrument der Risikodiversifikation eingestuft. Auch wird die Bedeutung von Verbriefungsprogrammen für die Unternehmensfinanzierung hervorgehoben: ‚Wir brauchen auf Dauer einen gesunden und leistungsstarken Verbriefungsmarkt, für die Kreditversorgung des Mittelstands.’ Das Risikocontrolling von Originator- und Sponsorbanken muss aufgrund der gestiegenen Sorgfaltspflichten umfassende Analysen durchführen. Dieser Aufwand wird nur im Falle einer ausreichenden Eigenmittelentlastung in Kauf genommen. Diese ist jedoch aufgrund des deutschen 10 %-Alleingangs (in Bezug auf den Selbstbehalt) eingeschränkt. Kann die letztrangige Verbriefungstranche (first-loss-piece) nicht am Markt platziert werden, könnte die angestrebte Risikoreduzierung verfehlt werden.
Die Erhöhung des AVC-Multiplikators für Finanzinstitute wird möglicherweise zu einer Umschichtung von unbesicherten in besicherte Bankenforderungen führen. Mit der Hereinnahme aufsichtsrechtlich anerkannter Sicherheiten könnte das Risiko aus Interbankenforderungen reduziert werden. Die Risikominderung auf Seiten der kreditgebenden Banken hat steigende Refinanzierungskosten auf Seiten der kreditnehmenden Banken zur Folge.
3.4, Auswirkungen im Marktrisikocontrolling:
3.4.1, Marktrisikoanalyse:
Konservative Doppelunterlegung von allgemeinen Marktrisiken:
Der neue stressed-VaR zur Unterlegung der allgemeinen Marktrisiken stellt eine zusätzliche additive Eigenmittelunterlegung dar. Dabei gelten für seine Berechnung dieselben Parametervorgaben wie für die ‚Standard’-VaR-Modelle (10 Tage Haltedauer, 99\\%-Quantil, Ein-Jahres-Historie). Daher ist das Risikocontrolling mit der Methodik seiner Ermittlung vertraut.
Für die Modellierung der Verlustverteilung ist der Marktdateninput der Stressperiode anzupassen. Obwohl das BCBS Beispiele für Krisensituationen nennt, bestehen noch Unsicherheiten bezüglich der Auswahl einer geeigneten Stressperiode. ‚When it comes to choosing the stressed period, banks say they are not sure what they should be looking for.’ Risikomodelle an Marktdaten eines Zwölfmonatszeitraums zu kalibrieren, der rein historisch bedingt als Krisensituation eingestuft wird, reicht nicht aus. Vielmehr müssen Modellparameter aus historischen Daten abgeleitet werden, die gezielt für das betrachtete Portfolio Stress auslösen.
In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, ob für unterschiedliche Segmente bzw. Subportfolios auch unterschiedliche Stressperioden herangezogen werden können. Wäre dies der Fall, müssten Geschäftszweige genau voneinander abgegrenzt werden. Zudem wären geeignete Methoden zur Aggregation der VaR-Werte notwendig. Auch ist das Verfahren bei der Modellierung von Verlustverteilungen neu entwickelter Finanzprodukte noch unklar. Für Instrumente, die in Krisenzeiten noch von untergeordneter Bedeutung waren, liegen keine historischen Marktdaten unter Stressbedingungen vor. In dem innovativen Umfeld der Finanzbranche sind derartige Entwicklungen jedoch keine Seltenheit. Daher muss das Risikocontrolling entweder auf Marktdaten vergleichbarer Finanzinstrumente zurückgreifen oder hypothetische Szenarien anlegen. Es bleibt abzuwarten, inwieweit die Bankenaufseher hierzu weitere Leitlinien bzw. Vorgaben veröffentlichen.
Konstruktionsbedingt führt die Verwendung gestresster Marktparameter dazu, dass der stressed-VaR höher ausfällt als der Standard-VaR. Somit wird letzterem ein vergleichsweise geringerer Stellenwert beigemessen. Maßnahmen des aktiven Risikomanagements bei absehbaren negativen Marktveränderungen finden keine ausreichende Berücksichtigung. Durch die übereinstimmende Berechnungsmethodik nähern sich die Werte von Standard-VaR und stressed-VaR in Krisensituation aneinander an. Wie schnell sich diese Angleichung vollzieht, hängt von der Gewichtung und Aktualisierung der Datenhistorie im Standard-VaR ab. Aus den genannten Gründen kommt der Auswahl des Stressszenarios eine besondere Bedeutung zu.
Aus der Addition beider VaR-Kennzahlen resultiert eine Doppelunterlegung der Risiken, da das aktuelle Marktumfeld nicht gleichzeitig normal und gestresst sein kann. Die Erfassung des Risikopotenzials orientiert sich infolgedessen nicht am tatsächlichen Risiko. Vielmehr ist sie bewusst konservativer gestaltet. Somit führt allein der neue stressed-VaR mindestens zu einer Verdoppelung des zu unterlegenden Marktrisikos. In diesem Zusammenhang ergibt sich das Problem, dass die Use-Test-Anforderung kaum erfüllt werden kann. Aktives Management von Handelsportfolios basiert auf aktuellen Marktdaten und wird nicht unter der Annahme gestresster Märkte vorgenommen.
38,00 €
PDF-eBook Download: 38,00 €
Link zur Arbeit:
http://www.diplom.de/ean/9783842813267
Arbeit zitieren:
Breidenbach, Stefanie Januar 2011: Mögliche Auswirkungen der aktuellen Reformvorschläge für die Vereinbarung zur Eigenkapitalunterlegung auf das Risikocontrolling, Hamburg: Diplomica Verlag
Schlagworte:
Basel III, CRD, Regulierung, Risikomanagement, Eigenkapitalvorschrift



