Modelle zum steueroptimalen Erwerb einer Kapitalgesellschaft
Darstellung und betriebswirtschaftliche Würdigung
- Art: Diplomarbeit
- Autor: Jens Bunte
- Abgabedatum: November 2002
- Umfang: 80 Seiten
- Dateigröße: 512,3 KB
- Note: 2,0
- Institution / Hochschule: Westfälische Wilhelms-Universität Münster Deutschland
- ISBN (eBook): 978-3-8324-6467-7
-
ISBN (Paperback) :
978-3-8324-6467-7 P - ISBN (CD) :978-3-8324-6467-7 CD
- Sprache: Deutsch
- Prämierung:
- Arbeit zitieren: Bunte, Jens November 2002: Modelle zum steueroptimalen Erwerb einer Kapitalgesellschaft, Hamburg: Diplomica Verlag
- Schlagworte: Unternehmenskauf, mergers, Due Diligence, Umwandlung, Gestaltungsmöglichkeiten
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Diplomarbeit von Jens Bunte
Einleitung:
Die Zeiten in denen ein Unternehmen gegründet wurde, und sich über einen langen Zeitraum seinen zu Gründungszeiten gesetzten Zielen widmete und im Erfolgsfall aus eigener Kraft wuchs, sind vorbei. Die gestiegene Anzahl von Unternehmensakquisitionen belegt, dass der Unternehmenskauf einen festen Bestandteil der strategischen Handlungsalternativen zur Erreichung der Unternehmensziele darstellt. Auch wenn die international schwache Konjunktur und die niedrigen Börsenkurse zu einem Volumenrückgang im Bereich der Mergers & Acquisitions (M&A) im Jahr 2001/2002 führten, weist das Thema Unternehmenserwerb eine hohe Aktualität und praktische Relevanz auf. In Deutschland wird insbesondere bei einer wieder anziehenden Konjunktur ein nachhaltiges Potenzial für M&A-Transaktionen im Mittelstand gesehen.
Ein bedeutsames Teilgebiet des Unternehmenserwerbs ist dessen steuerliche Behandlung. Jede Form der steuerlichen Planung oder Gestaltung erfolgt jedoch nicht um ihrer selbst willen, sondern sie ist Teil einer übergeordneten Planung. Mit anderen Worten: Die Motive für den Kauf eines Unternehmens sind primär von strategischen Erwägungen geprägt und die steuerliche Betrachtung ist eher von sekundärer Natur. Vielfach ist ein Unternehmenskauf jedoch nur dann zu verwirklichen, wenn die Gesamtkonzeption auch in steuerlicher Hinsicht optimal gestaltet ist. Die steuerliche Gestaltung des Unternehmenserwerbs ist grundsätzlich Bestandteil einer Tax Due Diligence. Diese wiederum ist neben anderen Arten der Due Diligence, die alle der Prüfung dienen, ob das Zielunternehmen den Vorstellungen des Erwerbers entspricht, Teil eines Grundmusters, wie bei einem Kauf von Unternehmen üblicher Weise vorgegangen wird.
Eine zusätzliche Brisanz erhält die steuerliche Komponente im deutschen Steuersystem dadurch, dass der Veräußerer tendenziell eher einen Verkauf der Anteile anstrebt und der Erwerber grundsätzlich den größeren steuerlichen Vorteil beim Erwerb der einzelnen Wirtschaftsgüter erzielt. So wurden in der Literatur Unternehmenskaufmodelle entwickelt, um ein steueroptimales Ergebnis zu erzielen.
Durch die Änderungen des Steuersenkungsgesetzes sind jedoch die bisherigen Gestaltungsmöglichkeiten beim Unternehmenskauf drastisch eingeschränkt worden. In der Literatur wurden aber schon wieder neue Modelle vorgestellt, die eine steueroptimale Gestaltung ermöglichen sollen. Im ersten Abschnitt werden die Grundlagen eines Unternehmenserwerbs erläutert, insbesondere die Grundmodelle des Erwerbs: Der Kauf von Wirtschaftsgütern (Asset Deal) und der Kauf von Anteilen (Share Deal). Im zweiten Abschnitt werden dann kurz die „alten“ Modelle und ausführlich die „neuen“ Modelle des Erwerbs einer Kapitalgesellschaft dargestellt und betriebswirtschaftlich (mit Rechenbeispielen) gewürdigt. Im dritten Abschnitt wird die Finanzierung des Kaufs aus steuerlicher Sicht analysiert. Die Arbeit schließt mit einer Zusammenfassung und einem Ausblick für die künftige Anwendung der vorgestellten Modelle.
Inhaltsverzeichnis:
| Abkürzungsverzeichnis | IV | |
| Symbolverzeichnis | VIII | |
| Abbildungsverzeichnis | IX | |
| Tabellenverzeichnis | X | |
| 1. | Einleitung | 1 |
| 2. | Relevante Grundlagen zum Unternehmenserwerb | 4 |
| 2.1 | Betriebswirtschaftliche Ziele eines Unternehmenserwerbs | 4 |
| 2.2 | Begriff der Steueroptimalität | 6 |
| 2.3 | Das Körperschaftsteuersystem nach dem Steuersenkungsgesetz | 7 |
| 2.4 | Grundmodelle des Erwerbs einer Kapitalgesellschaft und die steuerlichen Konsequenzen für Erwerber und Veräußerer | 9 |
| 2.4.1 | Erwerb von Wirtschaftsgütern (Asset Deal) | 9 |
| 2.4.2 | Erwerb von Anteilen (Share Deal) | 13 |
| 2.4.3 | Steuerlicher Interessenkonflikt zwischen Erwerber und Veräußerer | 15 |
| 2.5 | Die Missbrauchsvorschrift des § 42 AO | 19 |
| 3. | Unternehmenskaufmodelle zum Erwerb einer Kapitalgesellschaft | 20 |
| 3.1 | Modelle vor dem Steuersenkungsgesetz | 20 |
| 3.1.1 | Kombinationsmodell | 20 |
| 3.1.2 | Mitunternehmerschaftsmodell | 22 |
| 3.1.3 | Umwandlungsmodell | 23 |
| 3.2 | Modelle nach dem Steuersenkungsgesetz | 25 |
| 3.2.1 | Organschaftsmodell | 25 |
| 3.2.1.1 | Darstellung | 25 |
| 3.2.1.2 | Betriebswirtschaftliche Würdigung | 28 |
| 3.2.2 | Down-Stream Merger Modell | 31 |
| 3.2.2.1 | Darstellung | 31 |
| 3.2.2.2 | Betriebswirtschaftliche Würdigung | 34 |
| 3.2.3 | KGaA-Modell | 35 |
| 3.2.3.1 | Darstellung | 35 |
| 3.2.3.2 | Betriebswirtschaftliche Würdigung | 39 |
| 3.2.4 | GmbH-Einziehungsmodell | 41 |
| 3.2.4.1 | Darstellung | 41 |
| 3.2.4.2 | Betriebswirtschaftliche Würdigung | 43 |
| 3.2.5 | Verkäufer-Umwandlungsmodell | 44 |
| 3.2.5.1 | Darstellung | 44 |
| 3.2.5.2 | Betriebswirtschaftliche Würdigung | 46 |
| 3.2.6 | Neuestes Gestaltungsmodell | 48 |
| 3.2.6.1 | Vorbemerkungen | 48 |
| 3.2.6.2 | Darstellung | 49 |
| 3.2.6.3 | Betriebswirtschaftliche Würdigung | 51 |
| 4. | Finanzierung | 52 |
| 4.1 | Steuerliche Abzugsfähigkeit der Finanzierungskosten | 52 |
| 4.2 | Gestaltungsmöglichkeiten | 53 |
| 4.2.1 | Balooning | 53 |
| 4.2.2 | Poolfinanzierung | 53 |
| 4.2.3 | Organschaft | 54 |
| 5. | Zusammenfassung und Ausblick | 55 |
| Anhang | 57 | |
| Gesetze und Verwaltungsanweisungen | 58 | |
| Rechtsprechungsverzeichnis | 59 | |
| Literaturverzeichnis | 60 |
neben der bereits bestehenden finanziellen Eingliederung (Mehrheit der Stimmrechte) der Abschluss eines Gewinnabführungsvertrages für mindestens fünf Jahre notwendig. Für das Bestehen einer gewerbesteuerlichen Organschaft ist zwar kein Ergebnisabführungsvertrag notwendig, aber neben der finanziellen auch eine wirtschaftliche und eine organisatorische Eingliederung.102 Vierter Schritt: Die Zielkapitalgesellschaft (Organgesellschaft) verkauft ihre Wirtschaftsgüter zu Marktpreisen an die Personengesellschaft (Organträger). Auf diese Weise kommt es zu einer Aufstockung der Buchwerte, da die Wirtschaftsgüter mit ihren Teilwerten anzusetzen sind und folglich zum erwünschten zusätzlichen Abschreibungspotential in Höhe der aufgedeckten stillen Reserven. Problematisch ist allerdings die Veräußerung des gesamten Gewerbebetriebs, hinsichtlich der Aufrechterhaltung der Organschaft,103 da bei Einstellung der gewerblichen Tätigkeit eventuell der Veräußerungsgewinn nicht mehr unter die Ergebnisabführungsverpflichtung fällt. 104 Daher sollte ein Teil des Geschäftsbetriebes in der Zielkapitalgesellschaft zurückbehalten werden, da ebenfalls das Bestehen der gewerbesteuerlichen Organschaft bei Verkauf des gesamten Gewerbebetriebes gefährdet ist. Fünfter Schritt: Der erzielte Veräußerungsgewinn aus dem Verkauf der Wirtschaftsgüter wird aufgrund des Ergebnisabführungsvertrags an die Organträgerin abgeführt. Auf der Ebene der Organträgerin (Personengesellschaft) wird der nun zu versteuernde Veräußerungsgewinn mit einer abführungsbedingten Teilwertabschreibung auf die Beteiligung an der Organgesellschaft einkommensteuerlich neutralisiert. Durch die Gewinnabführung ist ein Substanzverlust eingetreten, der im normalen Geschäftsbetrieb nicht ausgeglichen werden kann, und demzufolge eine Teilwertabschreibung nach § 253 Abs. 2 Satz 3 HGB i. V. m. § 6 Abs. 1 Nr. 2 [...]
Das Organschaftsmodell soll eine Wiederbelebung des Kombinationsmodells darstellen.98 Es wird versucht, eine Organschaft mit einer Personengesellschaft zu nutzen, um eine abführungsbedingte Teilwertabschreibung zu ermöglichen. Folgende Gestaltungsschritte sind für die unmittelbare Anwendung nach In-Kraft-Treten des Steuersenkungsgesetzes entworfen worden: Erster Schritt: Gründung einer Personengesellschaft (GmbH & Co. KG), deren Kommanditisten lediglich natürliche Personen sind und die als Komplementär eingesetzte GmbH am Kapital nicht beteiligt ist. Somit sind nur natürliche Personen am Gewinn und Verlust der Personengesellschaft beteiligt. Die Personengesellschaft, die als Akquistionsvehikel99 dient, kann grundsätzlich vom Käufer oder vom Verkäufer gegründet werden. Denkbar ist aber auch, dass die Gründung von einem fremden Dritten vorgenommen wird.100 Hier wird im weiteren die Gründung durch den Veräußerer dargestellt. Zweiter Schritt: Die Personengesellschaft erwirbt die Anteile an der Zielkapitalgesellschaft. Dritter Schritt: Die Personengesellschaft begründet mit der Zielkapitalgesellschaft eine körperschaftsteuerliche und gewerbesteuerliche Organschaft. Nach herrschender Meinung ergibt sich die Organträgerfähigkeit der GmbH & Co. KG aus der gewerblichen Prägung gem. § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG.101 Daher ergab sich im o. g. ersten Schritt das Erfordernis des Einsatzes einer GmbH als persönlich haftende Gesellschafterin. Zur Begründung einer körperschaftsteuerlichen Organschaft (§§ 14 ff. KStG) ist [...]
schmelzung war.92 Die steuerliche Behandlung sah wie folgt aus: Die übertragende Zielkapitalgesellschaft setzte gem. § 3 Satz 1 UmwStG in ihrer steuerlichen Schlussbilanz die Buchwerte an, um einen Übertragungsgewinn zu vermeiden. Die übernehmende Personengesellschaft führte nach § 4 Abs. 1 UmwStG die Buchwerte fort (Grundsatz der Wertverknüpfung).93 Beim Vergleich von Anschaffungskosten der (fiktiv) eingelegten Kapitalgesellschaftsanteile mit den Buchwerten der übergehenden Wirtschaftsgüter entstand folglich ein Übernahmeverlust. In Höhe dieses Übernahmeverlustes wurde gem. §4 Abs. 6 UmwStG a. F. eine Buchwertaufstockung in der Ergänzungsbilanz der Erwerberkapitalgesellschaft vorgenommen.94 Somit konnte der Erwerber entsprechend seiner Zielvorstellungen steuerliches Abschreibungspotential durch das Umwandlungsmodell generieren. Allerdings blieben die zusätzlichen Abschreibungen letztlich nach dem Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 vom 24.3.1999 gem. § 18 Abs. 2 UmwStG gewerbesteuerlich außer Ansatz.95 Dadurch bestand der steuerliche Vorteil des Umwandlungsmodells gegenüber dem Kombinationsmodell nur noch in Höhe des Zinsgewinns der Gewerbesteuerbelastung. Beim Kombinationsmodell fiel die Gewerbesteuerbelastung - wie beschrieben - sofort an, während sie beim Umwandlungsmodell erst in Form der fehlenden künftigen Gewinnminderungen in der Ergänzungsbilanz anfiel.96 Nach dem Steuersenkungsgesetz bleibt gem. § 4 Abs. 6 UmwStG ein Übernahmeverlust außer Ansatz, wodurch eine Aufstockung der Wirtschaftsgüter unterbleibt. Damit wurde auch dem Umwandlungsmodell die Grundlage entzogen.97 [...]
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http://www.diplom.de/ean/9783832464677
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Bunte, Jens November 2002: Modelle zum steueroptimalen Erwerb einer Kapitalgesellschaft, Hamburg: Diplomica Verlag
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Unternehmenskauf, mergers, Due Diligence, Umwandlung, Gestaltungsmöglichkeiten



