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Der Missbrauch der Bilanzierungs- und Bewertungswahlrechte im Konzernabschluss

Der Missbrauch der Bilanzierungs- und Bewertungswahlrechte im Konzernabschluss
Über dieses Buch
  • Art: Studienarbeit
  • Autor: Oliver Dittmann
  • Abgabedatum: März 2005
  • Umfang: 72 Seiten
  • Dateigröße: 903,4 KB
  • Note: 2,3
  • Institution / Hochschule: Technische Universität Darmstadt Deutschland
  • ISBN (eBook): 978-3-8324-5547-7
  • ISBN (Paperback) :
    978-3-8324-5547-7 P
  • ISBN (CD) :978-3-8324-5547-7 CD
  • Sprache: Deutsch
  • Prämierung:
  • Arbeit zitieren: Dittmann, Oliver März 2005: Der Missbrauch der Bilanzierungs- und Bewertungswahlrechte im Konzernabschluss, Hamburg: Diplomica Verlag
  • Schlagworte: §308 HGB, Konzernbilanzpolitik, Konzernbilanzmanipulation, Bilanzmanipulation, Schuldenkonsolidierung

Studienarbeit von Oliver Dittmann

Problemstellung:

Der Ausgangspunkt der Studienarbeit bildet der Missbrauch der Bilanzierungs-, und Bewertungswahlrechte im Konzernabschluss seitens der Muttergesellschaft und die eventuellen negativen Folgen für die Tochter- und Enkelgesellschaften. In dieser Arbeit sollen die unterschiedlichen Techniken und rechtlichen Möglichkeiten der Muttergesellschaft dargestellt werden, wie durch geschickte Auslegung der Bilanzierungs-, und Bewertungswahlrechte die Konzernbilanz manipuliert werden kann. Diese Maßnahmen sind vor allem für publizitätspflichtige Rechtsformen, in der Regel börsennotierte Kapitalgesellschaften von zentraler Bedeutung, um sich so gut wie möglich nach außen darzustellen. Dies gilt ebenso für nicht börsennotierte Gesellschaften. Im Rahmen dieser Arbeit soll sich der Blickwinkel jedoch nur auf die börsennotierten Gesellschaften begrenzen.

Ein weiterer Punkt auf den im Verlauf dieser Arbeit eingegangen wird, ist die Durchsetzung von Haftungsansprüchen gegenüber der Muttergesellschaft seitens der Tochter- und Enkelgesellschaft, die in Folge einer nachteiligen Weisung durch die Muttergesellschaft einen Schaden erlitten haben.

Der gestalterische Spielraum, den die Verantwortlichen der Tochter- und Enkelgesellschaften durch die Bilanzierungs- und Bewertungswahlrechte in der Bilanz haben, kann das Mutterunternehmen, um ihre Interessen durchzusetzen durch das ihr gegebene Weisungsrecht eingeschränkt wird. Im Rahmen dieser Arbeit sollen deshalb die Möglichkeiten und Grenzen des Weisungsrecht der Muttergesellschaft gegenüber der untergebenden Tochter- und Enkelgesellschaft dargestellt werden, sowie die Haftungsansprüche der Tochter- und Enkelgesellschaft gegenüber der Muttergesellschaft im faktischen als auch im Vertragskonzern aufgezeigt werden.

Ziel der Arbeit ist die klare Darstellung des konzernpolitischen Gestaltungspotentials der Muttergesellschaft durch das gegebene Bilanzierungs- und Bewertungswahlrecht, das im Zuge der Konsolidierung gemäß den §§ 300 Abs. 2 und 308 HGB gegeben wird. Außerdem sollen zusätzlich die Konsequenzen für die untergebenden Tochter- und Enkelgesellschaften innerhalb des Konzerns aufgezeigt werden, die im Zuge des Missbrauchs der §§ 300 Abs. 2 und 308 HGB durch die Muttergesellschaft entstehen.

Ein weiteres Ziel der Arbeit ist die Darstellung der Rechtsfolgen für die Mutter-, Tochter- und Enkelgesellschaft im faktischen AG-Konzern und Vertragskonzern, wenn der Missbrach der Bilanzierungs- und Bewertungswahlrechte im Zuge der Konsolidierung gemäß den §§ 300 Abs. 2 und 308 HGB erkannt wird. In diesem Kontext wird auf die diesbezüglichen Rechtsansprüche und Vorraussetzungen der beteiligten Parteien eingegangen.

Gang der Untersuchung:

Kapitel Eins – Einleitung – beschreibt die allgemeinen Gebiete der Studienarbeit. Es geht auf die Problemstellung und grenzt den Themenkomplex ein. Es spezifiziert das Ziel dieser Arbeit. Das zweite Kapitel – der Konzern – behandelt die wichtigsten Definitionen, sowie die Grundlagen der Konzernrechnungslegung. Bei den Definitionen werden die Begriffe erläutert, die für das Verständnis der Arbeit maßgeblich sind. Die Behandlung der Grundlagen der Konzernrechnungslegung wird beitragen, die Technik und Auswirkungen der Kapitalkonsolidierung gemäß § 300 Abs. 2 HGB in Bezug auf die Erstellung der Konzernbilanz zu verstehen.

Weiteres wird in diesem Teil auch auf die Systematik von Konzernarten und den ihnen zu Grunde liegenden Unternehmensverträgen gemäß § 291 HGB, um die Zusammenhänge in Kapitel fünf zu verstehen. In Kapitel Drei - Die Bilanzpolitik als Bestandteil der Unternehmensstrategie – werden die maßgeblichen Ziele der Bilanzpolitik erläutert und die wichtigsten bilanzpolitische Instrumente vorgestellt.

Mit Kapitel Vier – Die Bewertungswahlrechte als strategisches Instrument in der Konzernbilanzpolitik – beginnt der Hauptteil der Arbeit. In Kapitel Vier werden die im Konzernabschluss zur Anwendung kommenden Bilanzierungs- und Bewertungswahlrechte behandelt. Diese werden im einzelnen dargestellt und analysiert werden. Bei der Analyse der Bilanzierungs- und Bewertungswahlrechte im Konzernabschluss wird zum einen der Aspekt untersucht und dokumentiert, welche Auswirkungen der Missbrauch der Bilanzierungs- und Bewertungswahlrechte seitens der Muttergesellschaft auf die untergebenden Tochter- und Enkelgesellschaften.

Kapitel Fünf – Grenzen des Missbrauchs bei der Festlegung der Bilanzierungs- und Bewertungswahlrechte – ist der zweite Teil des Hauptteils der Arbeit. Hier erfolgt die Darstellung des Weisungsrechtes der Muttergesellschaft auf die Tochter- und Enkelgesellschaft sowie auch das Weisungsrecht der Tochtergesellschaft auf die Enkelgesellschaft. Der Schwerpunkt dieses Kapitels ist jedoch die Analyse und Dokumentation der Rechtsfolgen bei nachteiligen Beeinträchtigungen der Untergesellschaft durch die herrschende Gesellschaft im faktischen AG-Konzern und Vertragskonzerns.

Inhaltsverzeichnis:

1. Einleitung 1
1.1 Problemstellung und Abgrenzung 1
1.2 Zielsetzung 2
1.3 Gang der Untersuchung 3
2. Der Konzern 4
2.1 Was ist ein Konzern 4
2.2 Die Pflicht zur Konzernrechnungslegung 5
2.2.1 Die Abgrenzung des Konsolidierungskreis 6
2.2.2 Die Vollkonsolidierung von verbundenen Unternehmen 6
2.2.2.1 Die Kapitalkonsolidierung 6
2.2.2.2 Die Folgekonsolidierung 11
2.2.2.3 Die Schuldenkonsolidierung 11
2.2.2.4 Die Zwischenergebniskonsolidierung 13
2.3 Unternehmensverträge 14
2.3.1 Der Beherrschungsvertrag 14
2.3.2 Der Gewinnabführungsvertrag 16
2.4 Die aktienrechtlichen Konzernunternehmen 16
2.4.1 Konzernarten 16
2.4.2 Der Unterordnungskonzern 17
2.4.2.1 Merkmale eines Unterordnungskonzerns 18
2.4.2.2 Der Faktische Konzern 18
2.4.2.3 Der Vertragskonzern 19
2.5 Mehrstufige Konzerne 20
2.5.1 Erscheinungsform 20
2.5.2 Die Anwendbarkeit der konzernrechtlichen Normen auf mehrstufige Konzerne 21
3. Die Bilanzpolitik als Bestandteil der Unternehmensstrategie 22
3.1 Die Bedeutung eines hohen Gewinnausweises 24
3.2 Instrumente der Bilanzpolitik 24
4. Die Bewertungswahlrechte als strategisches Instrument in der Konzernbilanzpolitik 28
4.1 Eigenständige Konzernbilanzpolitik durch die Konzernleitung 28
4.2 Ansatz- und Bewertungswahlrechte als strategisches Instrument in der Konzernbilanzpolitik 30
4.2.1 Ingangsetzungs- und Erweiterungsausgaben 30
4.2.2 Bewertungswahlrecht bei der Einbeziehung von Gemeinkosten zur Ermittlung der Konzernherstellungskosten 32
4.2.2.1 Der § 255 Abs. 2 und Abs. 3 HGB 32
4.2.2.2 Konzerbilanzgewinnsteigerungen durch die Anwendung der §§ 255 und 04 HGB 32
4.2.2.3 Der Einfluss der Zwischenergebniseliminierung auf den Konzernerfolg 36
4.2.3 Abschreibungswahlrecht bei kurzfristiger Wertminderung von Finanzanlagen 37
4.2.3.1 Das Recht zur Abschreibung des Anlagevermögens im Konzernabschluss 37
4.2.3.2 Konzerbilanzgewinnsteigerungen durch die Anwendung der §§ 253 Abs. 2 Satz 3und 303 HGB 38
4.2.4 Wahlrecht bei der Aktivierung und Abschreibung des Disagios 39
4.2.5 Wahlrecht bei der Periodisierung der latenten Steuer 40
4.2.6 Das Ansatzwahlrecht hinsichtlich Aktivierung von Rückstellungen 41
4.2.7 Aktive Abgrenzung von Zöllen und Verbrauchssteuer auf Vorratsvermögen sowie von Umsatzsteuern auf Anzahlungen 42
4.2.8 Abschreibungswahlrechte bei der Erfassung von Wertschwankungen 44
4.3 Wahlrecht beim Währungsumrechnungsverfahren 45
4.3.1 Die Pflicht zur Währungsumrechnung im Konzernabschluss 45
4.3.2 Die Anwendung der Stichtagskursmethode 46
4.3.3 Die Anwendung der Zeitbezugsmethode 47
4.3.4 Behandlung von Umrechnungsdifferenzen 48
5. Grenzen des Missbrauchs bei der Festlegung der Ansatz- und Bewertungswahlrechte 50
5.1 Organe, die maßgeblichen Einfluss bei der Bestimmung der Ansatz- und Bewertungswahlrechte ausüben 50
5.2 Mögliche Benachteiligungen und ihre Rechtsfolgen im Faktischen Konzern 52
5.2.1 Merkmale nachteiliger Anweisungen 52
5.2.2 Ansprüche des Tochterunternehmens gegen das Mutterunternehmen 53
5.2.3 Die Haftung der gesetzlichen Vertreter des herrschenden Mutterunternehmens 54
5.2.4 Ansprüche der Minderheitsaktionäre des Tochterunternehmens gegen das Mutterunternehmen 56
5.2.5 Ansprüche der Minderheitsaktionäre und Gläubiger des Enkelunternehmens gegen das Mutterunternehmen 57
5.2.5.1 Haftungsverhältnisse zwischen den Gesellschaftern des Mutter-, Tochter- und Enkelunternehmens 57
5.2.5.2 Schadensersatzansprüche der Minderheitsaktionäre und der Gläubiger 59
5.3 Mögliche Benachteiligungen und ihre Rechtsfolgen im Vertragskonzern 60
5.3.1 Die Bevollmächtigung des herrschenden Mutterunternehmens Weisungen an das untergebende Tochterunternehmen zu erteilen 60
5.3.2 Die Folgen für das Mutterunternehmen bei bewussten Missbrauch des gegebenen Weisungsrechtes nach § 308 AktG 61
5.3.3 Die Bevollmächtigung der Mutter- und Tochtergesellschaft Weisungen an die Enkelgesellschaften zu erteilen 61
5.3.4 Haftung der Tochtergesellschaft gegenüber der Enkelgesellschaft 62
5.3.5 Haftung der gesetzlichen Vertreter der Muttergesellschaft gegenüber der Enkelgesellschaft 62
Literaturverzeichnis

Automatisiert erstellter Textauszug:

Damit stellt sich an dieser Stelle nun die Frage, wie ein Zwischengewinn oder ein Zwischenverlust nun entsteht. Das Schema in der Darstellung 4.2 aus dem vorherigen Kapitel lässt sich erkennen, dass aufgrund des Wahlrechts, das sich aus der Formulierung des § 255 Abs. 2 Satz 3-5, Abs.3 HGB ergibt, bei der Ermittlung der Konzernherstellungskosten ein gewisser Bewertungskostenspielraum vorhanden ist. Möchte das Mutterunternehmen einen den Konzernjahreserfolg steigern wird es dem untergebenden Tochterunternehmen die Weisung erteilen die Konzerherstellungskosten für einen bestimmten Gegenstand in ihrer Einzelbilanz niedriger anzusetzen als dessen Markt- oder Börsenpreis ist. Dadurch erreicht das Mutterunternehmen, dass das Tochterunternehmen für diesen bestimmten Gegenstand einen Konzernverrechnungspreis in ihrer Einzelbilanz ausweist der unterhalb des geforderten Markt- oder Börsenpreises für diesen Gegenstand liegt. Veräußert das Tochterunternehmen diesen Gegenstand an das Mutterunternehmen [...]

Konzernverrechnungspreise vorgibt, die unter den Markt- oder Börsenpreisen liegen, die der Markt für diese Gegenstände eigentlich vorgibt. Das Tochterunternehmen wird dementsprechend einen geringeren Jahresüberschuss oder sogar einen Jahresfehlbetrag in ihrem Einzelabschluss ausweisen. Demgegenüber steigern. Ermöglicht wird dem Mutterunternehmen diese Form der Bilanzmanipulation dadurch, dass bei der Ermittlung der Konzernherstellungskosten gemäß § 255 Abs. 2 und Abs. 3 in Verbindung mit § 298 Abs. 1 HGB hinsichtlich der Gemeinkosten im Konzernabschluss ein Aktivierungswahlrecht besteht. Nach der Formulierung des § 255 Abs. 2 gehören demnach zu den aktivierungsfähigen Gemeinkosten angemessene Teile der notwendigen Materialund Fertigungsgemeinkosten sowie des durch die Fertigung veranlassten Werteverzehr des Anlagevermögens, die Kosten der allgemeinen Verwaltung, Aufwendungen für soziale Einrichtungen des Betriebes, freiwillige soziale Leistungen und betriebliche Altersversorgung sowie gemäß § 255 Abs. 3 HGB ebenso Fremdkapitalzinsen, soweit sie auf den Zeitraum der Herstellung entfallen. Aktivierungspflichtig sind gemäß § 255 Abs. 2 Satz 2 HGB jedoch die Materialund Fertigungseinzelkosten, Sondereinzelkosten der Fertigung, sowie aktivierungspflichtige Herstellungskostenminderungen. Herstellungskostenmehrungen sind Aufwendungen, die bei der Ermittlung der Konzernherstellungskosten im Bezug auf die rechtliche Einheit des Konzerns zusätzlich zu berücksichtigen sind, da sie in der Einzelbilanz nicht aktivierungsfähig sind, vom Konzernstandpunkt aus gesehen jedoch den Charakter aktivierungspflichtiger (Einzelkosten) [...]

4.2.2 Bewertungswahlrecht bei der Einbeziehung von Gemeinkosten zur Ermittlung der Konzernherstellungskosten 4.2.2.1 Der § 255 Abs. 2 und Abs. 3 HGB Die detaillierte Bestimmung der Herstellungskosten ist in der Vorschrift des § 255 Abs. 2, Abs. 3 HGB festgelegt. In § 255 Abs. 2 Satz 2 HGB hat der Gesetzgeber eine Aktivierungspflicht für die Materialeinzel- und die Fertigungseinzelkosten festgelegt. Die Aktivierung angemessener Teile der Gemeinkosten, die den Leistungen nicht unmittelbar zugerechnet werden können, wurde nach der Formulierung des § 255 Abs. 2 Satz 3-5, Abs. 3 HGB hingegen für dem Bilanzierenden freigestellt. Allerdings eröffnet das für den Einzelabschluss geltende Bewertungs-Wahlrecht zur Ermittlung der Herstellungs- und der Anschaffungskosten demgegenüber in Konzernen jedoch Spielräume hinsichtlich der Bemessung von Konzern-Anschaffungskosten könnte. Anderseits und Konzerndiese Herstellungskosten, die die im Rahmen der Einheitstheorie gewünschte Erfolgsneutralität beeinträchtigen ermöglichen Spielräume jedoch auch, dass den Vorstandsmitgliedern der Muttergesellschaft demzufolge die Möglichkeit gegeben wird die Konzernbilanz effektiv zu ihrem eigenen Vorteil zu manipulieren. 4.2.2.2 Konzerbilanzgewinnsteigerungen durch die Anwendung der §§ 255 und 304 HGB Eine Möglichkeit die Höhe des Konzernbilanzgewinns zu steuern besteht, wenn zwischen den Mutterunternehmen und den untergebenden Tochterunternehmen innerhalb eines Konzerns gegenseitig Lieferungs- und Leistungsbeziehungen bestehen. Das Mutterunternehmen die Weisung an kann erteilen, nämlich für dem die untergebenden von oder Bereiche Tochterunternehmen Lieferungen [...]

Arbeit zitieren:
Dittmann, Oliver März 2005: Der Missbrauch der Bilanzierungs- und Bewertungswahlrechte im Konzernabschluss, Hamburg: Diplomica Verlag

Schlagworte:
§308 HGB, Konzernbilanzpolitik, Konzernbilanzmanipulation, Bilanzmanipulation, Schuldenkonsolidierung

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