Die Milleniumrunde der WTO und die Gemeinsame Agrarpolitik der Europäischen Union
- Art: Magisterarbeit
- Autor: Guido Rainer Hartmann
- Abgabedatum: Oktober 2000
- Umfang: 176 Seiten
- Dateigröße: 1,3 MB
- Note: 1,5
- Institution / Hochschule: Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn Deutschland
- ISBN (eBook): 978-3-8324-6234-5
-
ISBN (Paperback) :
978-3-8324-6234-5 P - ISBN (CD) :978-3-8324-6234-5 CD
- Sprache: Deutsch
- Prämierung:
- Arbeit zitieren: Hartmann, Guido Rainer Oktober 2000: Die Milleniumrunde der WTO und die Gemeinsame Agrarpolitik der Europäischen Union, Hamburg: Diplomica Verlag
- Schlagworte: Internationaler Agrarhandel, Exportsubventionen, Interne Stützung, Mindestmarktzugangskontingente, Abkommen über die Landwirtschaft
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Magisterarbeit von Guido Rainer Hartmann
Einleitung:
Die Gemeinsame Agrarpolitik der Europäischen Union steht zum Beginn des neuen Jahrtausends vor zwei zentralen Herausforderungen:
Sie muss zum einen die europäische Landwirtschaft auf den Beitritt der mittel- und osteuropäischen Staaten vorbereiten. Durch den Beitritt der Länder der Luxemburg-Gruppe (Polen, Ungarn, Tschechische Republik, Estland, Slowenien und Zypern) und der Länder der Helsinki-Gruppe (Rumänien, Slowakei, Lettland, Litauen, Bulgarien und Malta) wird sich die Bedeutung der Landwirtschaft innerhalb der Union deutlich erhöhen. Infolge der großen gesamtwirtschaftlichen Bedeutung, die die Landwirtschaft in den mittel- und osteuropäischen Ländern der Luxemburg-Gruppe und insbesondere in Polen hat, haben die Anfang Juni 2000 begonnenen Beitrittsverhandlungen über das Kapitel Landwirtschaft nicht nur für die Europäische Union, sondern vor allem für die Beitrittsländer einen hohen Stellenwert. Die Europäische Union steht dabei vor der Herausforderung, die Beitrittsländer in die Gemeinsame Agrarpolitik einzubeziehen, ohne die Grenzen der Finanzierbarkeit zu überschreiten. Zu den politisch besonders sensiblen Fragen bei der Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes (Acquis) im Bereich der Gemeinsamen Agrarpolitik gehört die Frage, ob die Beitrittskandidaten in den Genuss der direkten Beihilfen kommen sollen. Diese im Zuge der Agrarreform von 1992 eingeführten Beihilfen wurden als Ausgleich für Preissenkungen gewährt. Mit dem Beitritt sind in diesen Ländern jedoch Preissteigerungen verbunden, weil die dortigen Erzeugerpreise bei pflanzlichen Erzeugnissen nur 80% und bei Milch und Rindfleisch nur 50% bis 60% des EU-Niveaus erreichen. Eine zweite politisch sensible Frage ist, ob das in der Europäischen Union erreichte Niveau der öffentlichen Gesundheit, der Tiergesundheit, des Tierschutzes, der Pflanzengesundheit und -qualität ohne Übergangsregelungen beim Beitritt eingeführt wird, um das Vertrauen der Verbraucher in pflanzliche und tierische Erzeugnisse zu bewahren.
Zum anderen muss sich die europäische Landwirtschaft zwei globalen Herausforderungen stellen, nämlich der fortschreitenden Globalisierung und der Ernährungsversorgung für eine wachsende Weltbevölkerung. Aus beiden Herausforderungen erwächst der Landwirtschaft weltweit eine besondere Verantwortung, durch schonende Ressourcennutzung für die Bereitstellung von Nahrungsmitteln und den Erhalt der natürlichen Produktionsgrundlagen zu sorgen und damit zu einer nachhaltigen Entwicklung beizutragen. Demzufolge kommt der Landwirtschaft eine unverzichtbare Bedeutung in der Gesellschaft zu.
Die Weltbevölkerung soll Schätzungen der Vereinten Nationen zufolge im Jahr 2015 7 Mrd. Menschen und 2050 9 bis 11 Milliarden Menschen zählen, von denen über 80% in Entwicklungsländern leben werden. Nach Berechnungen der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (Food and Agriculture Organisation - FAO) muss allein bis zum Jahr 2010 die Agrarproduktion um 60% gesteigert werden, wenn der wachsende Bedarf an Nahrungsmitteln, agrarischen Roh- und Brennstoffen sowie Futtermitteln für zunehmende Tierbestände, einigermaßen befriedigt werden soll. Angesichts der Knappheit der Ressourcen wie Wasser und landwirtschaftliche Nutzflächen, müssten die erforderlichen Produktionssteigerungen vornehmlich durch verbessertes Pflanzenmaterial und Intensivierung auf bereits bewirtschafteten Flächen erbracht werden. Eine weitere Ausdehnung der Anbauflächen würde höchstens zu 25% der Ertragszuwächse beitragen. Die Versorgungslage wird noch dadurch verschärft, dass sich zusätzlich die Verzehrgewohnheiten in Entwicklungsländern mit zunehmender Kaufkraft verändern und sich eine Verlagerung vom vorrangigen Konsum von Grundnahrungsmitteln wie Getreide zu tierischen Veredelungsprodukten vollzieht. Für Getreide rechnen Experten mit stark nachwachsender Nachfrage und einem Nettoimportbedarf der Entwicklungs- und Schwellenländer von 161 Mio. t im Jahr 2010, für 2020 sogar von knapp 280 Mio. t, der vor allem von den Industrieländern mit ihren günstigen naturgegebenen Produktionsvoraussetzungen gedeckt werden muss. Bei der zu erwartenden Umstrukturierung des Verbrauchs in der Dritten Welt gilt eine ähnliche Entwicklung auch für Fleisch. Hier wird ein Exportpotential für die Industrieländer von bis zu 24 Mio. t geschätzt, das insbesondere von den asiatischen Ländern nachgefragt wird. Die langfristigen wirtschaftlichen Perspektiven der europäischen Landwirtschaft sind also günstig einzuschätzen.
Um an der weltweit wachsenden Nachfrage nach Ernährungsgütern teilhaben zu können, muss der weltweite Handel mit Agrarprodukten in geordneten Bahnen verlaufen. Nur ein faires und marktorientiertes Welthandelssystem kann zu einer Erhöhung der Ernährungssicherung beitragen und die Ziele einer nachhaltigen Entwicklung fördern. Der zu erwartende weitere Anstieg der Nahrungsmittelnachfrage auf den Wachstumsmärkten außerhalb Europas bei gleichzeitig weitgehend gesättigten Binnenmarkt ist der entscheidende Grund für die europäische Agrarwirtschaft, sich um eine verstärkte Teilnahme am Welthandel zu bemühen. Dass sie dabei gute Chancen hat, ihre Wettbewerbsposition weiter auszubauen, kann aufgrund der positiven Entwicklung ihrer Handelsbilanz mit verarbeiteten Produkten im Agrarhandel mit Drittländern vermutet werden. Die weitere Integration des Agrar- und Nahrungsmittelbereichs in die Weltagrarmärkte bedingt allerdings zusätzliche Liberalisierungsschritte, über die in der Ende November 1999 im US-amerikanischen Seattle eingeleiteten, zunächst aber vertagten Welthandelsrunde verhandelt wird.
Liberalisierungsfortschritte im Agrarhandel sind auch heute keine Selbstverständlichkeit. Um die Tragweite der heutigen Liberalisierungsbemühungen richtig einschätzen zu können, muss sich vergegenwärtigt werden, dass sich die Landwirtschaft seit der Gründung des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (General Agreement on Tarifs and Trade - GATT) lange Zeit allen Liberalisierungsbemühungen in weit stärkeren Maße widersetzt hat als die Handelspolitik bei Industriegütern. Dies liegt zum einen daran, dass die Landwirtschaft im GATT von Anfang an eine Sonderstellung eingenommen hat. Ungeachtet der derzeitigen Verhandlungen um eine weitere Liberalisierung werden deshalb im ersten Teil der Arbeit die Regeln für die Landwirtschaft, wie sie im GATT niedergelegt wurden, näher analysiert. Dabei sind die Schwachpunkte der GATT-Bestimmungen für die Landwirtschaft im Bereich des Marktzugangs und des Exportwettbewerbs herauszuarbeiten. Dabei wird deutlich, dass die Landwirtschaft von zwei fundamentalen Ordnungsprinzipien des Welthandels ausgenommen ist, nämlich, dass nur Zölle als einzige legitime Schutzmaßnahme im Außenhandel erlaubt sind sowie das Verbot von Exportsubventionen. Allerdings können die Sonderbestimmungen für die Landwirtschaft den seit den siebziger Jahren zunehmenden Protektionismus im Agrarbereich nicht erklären. Deshalb werden die zunehmend in Anspruch genommenen sogenannten Grauzonenmaßnahmen näher erläutert. Hier ist insbesondere auf die von der Europäischen Gemeinschaft eingesetzten variablen Zölle, zentrales Element der Gemeinsamen Agrarpolitik, näher einzugehen und deren Wirkung auf den Agrarhandel zu beleuchten. Die Sonderstellung der Landwirtschaft zeigt sich aber auch daran, dass alle Bemühungen um eine Liberalisierung des Agrarhandels bis zum Abschluss der Uruguay-Runde am 14. April 1994 wenig erfolgreich waren. Deshalb sind auch auf die in der Dillon-, Kennedy- und Tokio-Runde von den USA und der Europäischen Gemeinschaft vorgeschlagenen Ansätze zu einer Disziplinierung des internationalen Agrarhandels zu betrachten.
Fortschritte hinsichtlich der Disziplinierung der für die Landwirtschaft aufgebrachten Subventionen und des internationalen Agrarhandels brachte erst die Uruguay-Runde. Die Einbeziehung der Landwirtschaft in die multilateralen Verhandlungen kam vor dem Hintergrund eines zunehmenden Subventionswettlaufs zwischen den beiden Hauptprotagonisten des internationalen Agrarhandels zustande. Zunächst ist auf die protektionistischen Agrarpolitiken der EG und der USA einzugehen, die für den internationalen Agrarhandel im wesentlichen folgende Konsequenzen aufweisen: die Handelsströme sind in einem kaum noch zu beschreibenden Maße verzerrt, die Weltmarktpreise sind gedrückt, Handelsströme und Preise unterliegen darüber hinaus ausgeprägten Schwankungen, weil die nationalen Märkte nicht nur gegenüber dem Niveau, sondern auch gegenüber den Veränderungen der Weltmarktpreise abgeschottet werden. Die internen landwirtschaftlichen Anpassungsprobleme wurden zu Lasten Dritter auf die Weltmärkte abgewälzt. Die Gemeinsame Agrarpolitik der europäischen Gemeinschaft war nicht nur wegen ihren Wirkungen auf die internationalen Agrarmärkte reformbedürftig. Am Beispiel der Zuckermarktordnung soll der ohnehin bestehende Reformbedarf der Agrarmarktpolitik verdeutlicht werden. Darüber hinaus werden die Verschiebungen der Marktanteile an den wichtigsten Weltagrarmärkten skizziert. Den Wettbewerb um den Anfang der achtziger Jahre stagnierenden Weltagrarmarkt hat die Europäische Gemeinschaft gegenüber den USA gewonnen. Sie griff dabei in immer stärkeren Maße auf die Subventionierung ihrer Exporte zurück.
Vor dem Hintergrund der Entwicklung der internationalen Agrarmärkte und der enormen Steigerung des Subventionsniveaus der USA und der EG sind auch die Positionen der Verhandlungspartner in der Uruguay-Runde zu sehen. Obwohl eine ganze Reihe anderer Staaten an den Verhandlungen teilnahmen, bestimmte die Auseinandersetzung zwischen den USA und der EG das Tempo der Verhandlungen. Aus dem Verhandlungsverlauf ergeben sich auch wichtige Konsequenzen für die Verhandlungsstrategie in der jetzigen Welthandelsrunde. Nach der Betrachtung des Verhandlungsverlaufs werden die Verpflichtungen aus dem abgeschlossenen Abkommen über die Landwirtschaft hinsichtlich ihrer Bedeutung für den internationalen Agrarhandel analysiert. Die Bereiche interne Stützung, Marktzugang und Exportsubventionen sind getrennt zu analysieren. Dabei sind auch die für die Europäische Gemeinschaft günstig ausgefallenen und in ihrem Sinne beeinflussten Verhandlungsergebnisse näher zu betrachten.
Im dritten Teil der Arbeit über die neue Welthandelsrunde sind die bis zu diesem Zeitpunkt gewonnenen Erfahrungen bei der Durchführung der Verpflichtungen in den Bereichen Marktzugang, interne Stützung und Exportsubventionen aufzugreifen. Dabei geht es um die Frage, welche Verpflichtungen weiterhin notwendig sind, um dem langfristigen Ziel, einem gerechten und marktorientierten Welthandelssystem für die Landwirtschaft, näher zu kommen. Die Wirkung des Agrarabkommens sind nämlich bisher aus bestimmten Gründen bescheiden geblieben. Um den Weltagrarhandel auszuweiten sind beim Zollabbau die bestehenden Ungleichgewichte zwischen den Protektionsniveaus der verschiedenen Erzeugnisse abzubauen. Damit die Mindestmarktzugangskontingente auch tatsächlich ausgeschöpft werden können, sollten auch die von den Ländern gewählten Verfahren zur Verwaltung dieser Kontingente einheitlichen Regeln unterworfen werden. Im Bereich der Exportsubventionierung hat die Europäische Gemeinschaft den größten Anpassungsdruck durch die Einengung ihres agrarpolitischen Spielraums erfahren. Der Frage, warum und inwiefern sie in den jetzt laufenden Verhandlungen im Exportbereich stark unter Druck gerät, soll ebenfalls nachgegangen werden. Auch im Bereich der internen Stützung werden die Verhandlungen für Gemeinschaft schwierig. Hier stellt sich die Frage, ob die von den europäischen Staats- und Regierungschefs im März 1999 beschlossene Agrarreform ausreichend ist, um Zugeständnisse machen zu können.
Inhaltsverzeichnis:
| Einleitung | 4 | |
| 1. | Die spezifischen Bestimmungen für die Landwirtschaft im Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen (GATT '47) | 9 |
| a) | Marktzugang | 10 |
| aa) | Zulässige Beschränkungen | 12 |
| bb) | Grauzonenmaßnahmen | 20 |
| b) | Exportwettbewerb | 26 |
| c) | Der Agrarsektor in den Handelsrunden des GATT | 41 |
| aa) | Die Dillon-Runde (1961-62) | 42 |
| bb) | Die Kennedy-Runde (1963-67) | 47 |
| cc) | Die Tokio-Runde (1973-79) | 50 |
| 2. | Die Landwirtschaft in der Uruguay-Runde des GATT | 52 |
| a) | Verschärfter Wettbewerb um stagnierende Weltmärkte | 52 |
| b) | Die Agrarpolitiken der beiden Hauptprotagonisten des internationalen Agrarhandels | 57 |
| aa) | Die Agrarpolitik der Europäischen Gemeinschaft | 58 |
| bb) | Die Agrarpolitik der USA | 70 |
| c) | Die Positionen im Verlauf der Verhandlungen | 74 |
| d) | Bewertung der Verpflichtungen | 100 |
| aa) | Interne Stützung | 101 |
| bb) | Marktzugang | 105 |
| cc) | Beschränkungen der Exportmengen und der Exportsubventionen | 107 |
| 3. | Die Landwirtschaft in der neuen Welthandelsrunde | 109 |
| a) | Marktzugang | 110 |
| b) | Exportwettbewerb | 121 |
| c) | Interne Stützung | 127 |
| Fazit | 135 | |
| Anhang | 142 | |
| 1. | Tabellen | 142 |
| 2. | Literaturverzeichnis | 160 |
| a) | Dokumente | 160 |
| b) | Panel-Berichte des GATT | 162 |
| c) | Sekundärquellen | 164 |
sen. Stattdessen liefen die Zugeständnisse in Richtung auf eine gewisse Aufstockung der zahlreichen Importkontingente und die Zusicherung von Mindesteinfuhrverpflichtungen. Hinsichtlich der Exportsubventionen war es zu einem sofortigen Einfrieren und einem Verbot bereit.158 Einige der weniger entwickelten Länder wollten in der Uruguay-Runde eine aktivere Rolle übernehmen als sie das in den vorherigen Zollsenkungsrunden taten und einen konstruktiven Beitrag zu den Verhandlungen leisten. Im Bereich des Agrarhandels traten die agrarexportierenden Entwicklungsländer in der Cairns-Gruppe erstmals in Erscheinung. Anstatt ein gemeinsames Vorgehen der Entwicklungsländer zu propagieren, versuchten einige Entwicklungsländer innerhalb dieser Gruppe verstärkt ihre eigenen Interessen zusammen mit Industrieländern durchzusetzen. Einige der Nettoexporteure von Agrarerzeugnissen (Jamaika, Mexiko, Marokko, Peru, Nigeria, Ägypten) hatten sich Ende 1987 zu einer locker organisierten Gruppe zusammengeschlossen. Der starke Druck auf die Agrarpreise durch die Exportsubventionierung von Überschusserzeugnissen aus Europa und den USA hat nicht nur die Vermarktungschancen und die dringend benötigten Devisenerlöse der Agrarexporteure der Dritten Welt geschmälert, sondern auch die Binnenmärkte der Entwicklungsländer tangiert. Die Preise für landwirtschaftliche Grunderzeugnisse waren auf diesen Märkten zurückgegangen.159 In Ländern mit Nahrungsmittelmangel wirkt sich der Preisverfall positiv aus, da er die Kosten für die dringend benötigten Importe senkt. Allerdings wird damit gleichzeitig die Entwicklung einer ausreichenden Versorgung mit eigenen Agrarerzeugnissen erschwert. Das Interesse der Nettoimporteure resultiert weniger in einer Liberalisierung des Agrarhandels, die erhebliche Wohlfahrtsverluste durch steigende Kosten für Nahrungsmittelimporte mit sich bringen würde und eine ausreichende Versorgung in Frage stellen würde. Vielmehr befürworteten sie zur Umsetzung der Ergebnisse spezielle Übergangsbestimmungen für Ent- [...]
SMU, weicht von dem PSE in drei Punkten ab. Zahlungen für Produktionsbeschränkungen sollten unberücksichtigt bleiben. Für produktionsbeschränkende Maßnahmen sollte eine Gutschrift eingeräumt werden. Veränderungen der Weltmarktpreise und Wechselkursschwankungen sollten bei der Berechnung der externen Referenzpreise nicht angerechnet werden.156 Der EG-Vorschlag war für sie selbst mit den geringsten Zugeständnissen verbunden und stieß auf Ablehnung der Exportländer. Das Basisjahr 1984/85 hätte für die EG selbst die geringste Senkungsverpflichtung bedeutet, da sie mit der Quotenregelung für Milch und Preissenkungen bei Getreide bereits anrechenbare Vorleistungen erbracht hatte. Die EG war nicht bereit, auf zentrale Elemente ihrer Gemeinsamen Agrarpolitik wie die Gemeinschaftspräferenz zu verzichten. Das System der variablen Zölle und Exportsubventionen wollte sie nicht zur Disposition stellen.157 Die Haltung Japans in den Agrarverhandlungen war durch Zurückhaltung gekennzeichnet. Das Agrarimportland mit sinkender Selbstversorgung, stark positiver Handelsbilanz und einer stark zersplitterter Betriebsstruktur versuchte in den Verhandlungen, die Ende der achtziger Jahre weltweit protektionistische Agrarpolitik vor Zugeständnissen im Marktzugangsbereich zu bewahren. Ein Zollabbau sollte nach dem bisherigen Verhandlungsstil des GATT von Produkt zu Produkt und nach gegenseitiger Überprüfung von Forderungen und Zugeständnissen (Request and Offer) ausgehandelt werden. Dieses Verfahren hatte jedoch in den zurückliegenden GATT-Runden zu den im Agrarbereich unbefriedigenden Ergebnissen geführt und beinhaltete die Gefahr, dass es zu einer Ansammlung von bilateralen Abmachungen, die dann über das Prinzip der Meistbegünstigung auf alle Vertragsparteien zu übertragen sind, nicht aber zu einer multilateralen Lösung kommen würde. Japan war nicht zu einer weitgehenden Liberalisierung des Agrarhandels bereit, um den sehr hohen Schutz der eigenen Erzeugung nicht vermindern zu müs- [...]
möglichst weitgehend zum Tragen kommt und damit eine bestmöglichste Verwendung der weltweiten Ressourcen erreicht wird. Soweit Regierungen meinen, dass bestimmte Wirtschaftsbereiche diesem Wettbewerbsmechanismus nicht völlig ungeschützt ausgesetzt werden können, gibt ihnen das GATT Eingriffsmöglichkeiten, die den Markt- und Preismechanismus weitgehend wirksam lassen sollen. Diese Grundphilosophie findet ihren konkreten Ausdruck in der Tatsache, dass im Grundsatz nur Zölle als erlaubtes Protektionsinstrument erlaubt sind, denn Zölle unterbinden den internationalen Preiszusammenhang nicht völlig, sondern modifizieren ihn nur. Zölle erlauben, dass Verschiebungen der internationalen Wettbewerbsfähigkeit am Markt wirksam werden und zu Anpassungen der Handelsströme führen. Nicht-tarifäre Handelshemmnisse dagegen - insbesondere mengenmäßige Beschränkungen - schalten den Preismechanismus aus. Dieser Grundphilosophie widerspricht die Fixierung von Handelsmengen, wie sie im Agrarbereich von Mindesteinfuhrverpflichtungen und maximalen Exportanteilen selbst vorgesehen sind und durch mengenmäßige Marktabsprachen noch stärker verbindlich gemacht werden. Internationale Marktabsprachen durch Festschreibung der Importe und Exporte verhindern, dass sich Veränderungen der internationalen Wettbewerbsfähigkeit eines Landes auf die Handelsströme auswirken. In einem zweiten Schritt sollten sich die Vertragsparteien verpflichten, ihre Stützungsmaßnahmen in konzentrierter Weise abzubauen und zugleich ihren Außenschutz so umzuformen, dass die Verzerrungen, die die Ungleichgewichte auf den Weltmärkten verursachen, verringert werden. Allerdings wurden keine Einzelheiten dazu ausgeführt. Bei diesem Vorgehen sollte eine Stabilisierung der wichtigsten Märkte erreicht werden und anschließend in Verhandlungen im Hinblick auf Bindungen von Stützungsbeträgen und Exportsubventionen aufgenommen werden. Später schlug die EG als kurzfristige Maßnahme ein Absenken der Agrarstützung auf dem 1984/85 erreichten Niveau vor und regte als Messkonzept eine modifizierte Form des PSE-Maßstabs an. Die „Support Measurement Unit“ , 80 [...]
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