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Methodik zur Definition und Beschreibung von Produktplänen/Produkten im Bereich der Stadtverwaltung Chemnitz

Methodik zur Definition und Beschreibung von Produktplänen/Produkten im Bereich der Stadtverwaltung Chemnitz
Über dieses Buch
  • Art: Diplomarbeit
  • Autor: Ulrich Fischer
  • Abgabedatum: Januar 1997
  • Umfang: 98 Seiten
  • Dateigröße: 665,2 KB
  • Note: 1,0
  • Institution / Hochschule: Fachhochschule der Sächsischen Verwaltung Meißen Deutschland
  • ISBN (eBook): 978-3-8324-4765-6
  • ISBN (Paperback) :
    978-3-8324-4765-6 P
  • ISBN (CD) :978-3-8324-4765-6 CD
  • Sprache: Deutsch
  • Prämierung:
  • Arbeit zitieren: Fischer, Ulrich Januar 1997: Methodik zur Definition und Beschreibung von Produktplänen/Produkten im Bereich der Stadtverwaltung Chemnitz, Hamburg: Diplomica Verlag
  • Schlagworte: Verwaltungsleistungen, Budgetierung, dezentrale Ressourcenverantwortung, Produkte, Kostenträger

Diplomarbeit von Ulrich Fischer

Einleitung:

Ziel dieser Arbeit ist es, eine praktikable Vorgehensweise zur Definition von Produkten und zur Erstellung eines Produktplanes zu finden. Hauptaugenmerk soll dabei der Ermittlung der Leistungen gelten, die eine Verwaltung erbringt. Anwendungsbeispiel ist der öffentliche Gesundheitsdienst der Stadtverwaltung Chemnitz, für den exemplarisch ein Teil eines Produktplanes entwickelt werden soll.

Bedanken möchte ich mich bei Frau Professorin Dr. Hegele für die wissenschaftliche Betreuung dieser Arbeit, bei Herrn Schüßler und Herrn Dr. Weigert für ihre wertvollen Hinweise und Anregungen. Ebenso gilt mein Dank Frau Dietz und den Mitarbeitern des Gesundheitsamtes der Stadtverwaltung Chemnitz, die mir bei fachlichen Fragen zum Gesundheitswesen weitergeholfen haben.

Inhaltsverzeichnis:

1. Verwaltungsmodernisierung 1
1.1 Gründe für die Verwaltungsmodernisierung 1
1.2 Ziele der Verwaltungsreform 2
2. „Neues Steuerungsmodell“ - ein Lösungsansatz der KGSt 3
3. Produkte der Verwaltung 6
3.1 Definition des Produktbegriffes 6
3.2 Aufgaben des Produktes 14
3.3 Möglichkeiten der Ermittlung der Leistungen 19
3.3.1 Ableitung der SOLL-Leistungen aus den Aufgaben 19
3.3.2 Ermittlung der SOLL-Leistungen durch IST-Leistungserfassung 23
3.3.3 Deduktive Ableitung der Leistungen aus den Produkten 26
3.4 Kriterien der Produktbildung 26
3.5 Vorgehensweise zur Produktbildung 34
3.6 Beschreibung von Produkten 37
4. Erstellung eines Produktplanes 40
4.1 Abgrenzung von Produktbereichen 40
4.2 Zusammenfassung von Produkten zu Produktgruppen 42
4.3 Zusammenhang zwischen der Produktplanstruktur und der Organisationsstruktur 44
5. Kritische Betrachtung des Produktkonzeptes 46

Automatisiert erstellter Textauszug:

sein, welche der bisher wahrgenommenen IST- Leistungen zukünftig nicht mehr angeboten werden sollen, da sie z.B. von Dritten ebenfalls angeboten werden. Neben dem Bund und den Ländern sollten auch die Kommunen grundsätzlich subsidiär tätig werden. "Der Staat soll Leistungen nur dann erbringen, wenn sie im nichtstaatlichen Bereich nicht verfügbar sind und auch durch aktive Marktbeeinflussung nicht verfügbar gemacht werden können."71 Die Leistungen "Mütterberatung" und "Schulsportbefreiung" werden z.B. hinreichend von niedergelassenen Ärzten wahrgenommen und von den Krankenkassen finanziert. Dies sollte Grund genug sein, diese Leistung künftig nicht mehr zu erbringen. Für die Leistungen des gerichtsärztlichen Dienstes (z.B.: "Hafttauglichkeitsgutachten" und "Gewahrsamfähigkeitsgutachten") ist diese Subsidiarität sogar in § 12 SächsGDG gesetzlich verankert. Anders bei der Leistung "Schwangerschaftsberatung". Diese kann nicht entfallen, da sie gemäß § 11 Abs. 1 Nr. 1 SächsGDG eine Pflichtaufgabe der Kommune ist. Natürlich ist es ebenso wie bei der erstgenannten Vorgehensweise möglich, das Zielsystem zunächst außen vor zu lassen. Kritikpunkt bei dieser Art der Leistungsgewinnung ist die Tatsache, daß Aufgaben, die zwar bestehen, aber zu diesem Zeitpunkt nicht erbracht werden, nicht mit erfaßt werden würden. Dies in einem weiteren Schritt zu überprüfen, dürfte jedoch nicht schwerfallen. Diese Vorgehensweise hinterläßt zwar einen etwas komplizierteren Eindruck, dürfte aber praktisch besser umsetzbar sein, da der Gesamtprozeß der Leistungsdefinition in "handlichere" Teilprozesse aufgespalten wird, die für sich allein betrachtet schon verwertbare Ergebnisse bringen und damit paralleles Arbeiten ermöglichen.72 Man kann z.B. schon nach dem ersten Schritt daran arbeiten, den Soll- Leistungskatalog zu erstellen und gleichzeitig darauf hinwirken, daß die Leistungen ohne Rechtsgrundlage eingestellt werden. Dies ist eigentlich ein klassisches Mittel zur Haushaltskonsolidierung und wird hier nur als Nebenaspekt zur Verwaltungsreform angeführt.73 [...]

Diese IST- Leistungen können nunmehr daraufhin untersucht werden, ob sieselbst eine spezielle Rechtsgrundlage haben oder als Teil zur Erfüllung einer Aufgabe zwingend notwendig sind, die ebenso eine Rechtsgrundlage haben muß. Kann eine solche Rechtsnorm nicht gefunden werden, darf die Leistung künftig nicht mehr wahrgenommen werden und muß bei der Bildung der Produkte unberücksichtigt bleiben. Die IST- Leistung “Betreuung einer Prostituierten” dürfte z.B. nicht erbracht werden, da § 11 Abs. 1 Nr. 7 SächsGDG eine Betreuungsfunktion gerade nicht vorsieht. Daraus ergibt sich, daß diese Leistung nicht in den SOLL- Leistungskatalog übernommen werden kann. Somit erhält man einen Leistungskatalog, der die SOLL- Leistungen, die zur Aufgabenerfüllung notwendig sind, umfaßt, jedoch qualitative und quantitative Forderungen noch nicht berücksichtigt.70 Diese sind unter Einbeziehung des Zielsystemes der Verwaltung demnach noch mit entsprechenden Maßstäben zu unterlegen und einzeln zu beschreiben. Dieses Zielsystem beinhaltet neben den oben genannten Bestandteilen einen zusätzlichen leistungskritischen Aspekt. Bestandteil dieses Zielsystemes sollte auch die Festlegung [...]

Eine andere Möglichkeit ist, vom Ist- Zustand auszugehen. Dabei werden zunächst nur die Leistungen betrachtet, die die Ämter tatsächlich erbringen. Dies hat den großen Vorteil, daß die Mitarbeiter "vor Ort" die Leistung(en), die sie selbst erstellen, als solche erkennen müssen, was eine hohe Integration aller Mitarbeiter der Verwaltung ermöglicht und auch voraussetzt. Das wäre z.B. mit Hilfe eines geeigneten Erfassungsbogens durchführbar.68 Dieses Vorgehen kann dazu führen, daß Ängste im Zusammenhang mit einem neuen Steuerungsmodell abgebaut werden und der Motiviertheitsgrad der Mitarbeiter steigt. Voraussetzung dafür ist allerdings, daß die Handelnden mit den Begriffen "Leistung" und "Produkt" vertraut sein müssen, was durch eine Schulungsmaßnahme erreicht werden kann. Ergebnis dieses Vorganges ist eine Aufzählung aller Leistungen, die zur Zeit erbracht werden. [...]

Arbeit zitieren:
Fischer, Ulrich Januar 1997: Methodik zur Definition und Beschreibung von Produktplänen/Produkten im Bereich der Stadtverwaltung Chemnitz, Hamburg: Diplomica Verlag

Schlagworte:
Verwaltungsleistungen, Budgetierung, dezentrale Ressourcenverantwortung, Produkte, Kostenträger

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