Mehrheitsdemokratie versus Konsensdemokratie
Eine komparative Analyse der Demokratiemodelle von Argentinien, Brasilien, Chile und Uruguay
- Art: Bachelorarbeit
- Autor: Lena Gilhaus
- Abgabedatum: September 2008
- Umfang: 59 Seiten
- Dateigröße: 440,9 KB
- Note: 1,3
- Institution / Hochschule: Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald Deutschland
- Bibliografie: ca. 80
- ISBN (eBook): 978-3-8366-3972-9
- Sprache: Deutsch
- Prämierung:
- Arbeit zitieren: Gilhaus, Lena September 2008: Mehrheitsdemokratie versus Konsensdemokratie, Hamburg: Diplomica Verlag
- Schlagworte: Mehrheitsdemokratie, Lijphart, Lateinamerika, Konsensdemokratie, Argentinien
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Bachelorarbeit von Lena Gilhaus
Einleitung:
Lateinamerikanische Demokratien gleichen einem Luxusliner: Die Gewinner können sich wie in einem Supermarkt bedienen, die große Mehrheit muss jedoch als Mannschaft das Schiff in Fahrt halten. Diese Aussage trifft der Politikwissenschaftler und Lateinamerikaexperte Detlef Nolte und beklagt damit den Mangel an Rechtstaatlichkeit und sozialer Gerechtigkeit in den Demokratien des südamerikanischen Kontinents. Noch immer fehlt es an Schutz vor Ausbeutung, Korruption und Unterdrückung. Doch einige Regionen verzeichnen Fortschritte. Harald Barrios konstatiert: ‘Noch nie in der lateinamerikanischen Geschichte wurden so viele Länder so lange so demokratisch regiert’ und kommt zu dem Schluss, dass die jungen Demokratien im Vergleich zu den meist katastrophalen Politikergebnissen der vorangegangenen Militärdiktaturen und trotz oft dürftiger wirtschaftlicher und sozialer Leistungen nach wie vor gut abschneiden. Die extreme soziale Polarisierung in Lateinamerika lässt daran Zweifel aufkommen, ob nachhaltige demokratische Verhältnisse etabliert werden können und in den Andenländern, besonders in Venezuela, Ekuador und Bolivien, sieht es weiterhin düster aus. Doch in der Vergangenheit haben junge lateinamerikanische Demokratien wie Chile und Uruguay besondere Entwicklungserfolge erzielt. Uruguay beispielsweise, lange die Folterkammer Südamerikas genannt, ist nach dem Ende der Militärdiktatur zum demokratischen Alltag zurückgekehrt und befindet sich seither im obersten Drittel der stabilsten Demokratien der Welt. Auch Chile konnte die autoritären Vermächtnisse der Diktatur unter Pinochet ablegen und bildet, gemeinsam mit Uruguay, das demokratischste Land des Kontinents. Auch Argentinien und Brasilien scheinen einen demokratischeren Weg eingeschlagen zu haben und lassen sich nach krisenreichen Zeiten wieder als relativ freie Demokratien einstufen.
Doch welches institutionelle Gerüst haben die Demokratien gewählt? Lassen sie sich eher als Konsens- oder eher als Mehrheitsdemokratien klassifizieren? Wo liegen Parallelen, wo Unterschiede vor und welche gemeinsamen Entstehungsursachen lassen sich finden? Ziel der vorliegenden Arbeit ist es, Antworten auf diese Fragen zu finden.
Für die vergleichende Demokratiestudie von Argentinien, Brasilien, Chile und Uruguay liefert Arend Lijphart die adäquateste methodische Grundlage. In seinem Werk Patterns of Democracy hatte er 36 Demokratien, die Vertreter aller drei Demokratisierungswellen beinhalten, zwischen 1945 und 1998 untersucht und sie anhand von 10 dichotomen Vergleichsvariablen auf einer zweidimensionalen Skala als eher mehrheits- oder eher konsensdemokratisch klassifiziert. Darüber hinaus ermittelte Lijphart Erklärungsfaktoren, die die Entstehung einer bestimmten Demokratieform begünstigten. Die Demokratiemodelle Argentiniens, Brasiliens, Chiles und Uruguays fanden in Lijpharts Demokratieuntersuchung keine Berücksichtigung, da sie sich erst nach 1977 redemokratisierten. In dieser Arbeit werden die politischen Systeme der vier Länder auf Basis der Methodik Lijpharts komparativ analysiert. Hinsichtlich ihrer historischen, geografischen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen weisen die ausgewählten Länder eine hohe Schnittmenge und relativ ähnliche Merkmale auf. Somit bestehe nach Lijphart eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass sie sich auch in der Ausprägung des Demokratiemodells gleichen. Anhand eines most similar systems design werden die vier Länder auf der zweidimensionalen Skala verortet und getestet, ob sich Lijpharts Thesen bestätigen lassen. Dabei wird ein Analyserahmen von ca. 10 Jahren abgesteckt, um eine valide Einordnung über mehrere Legislaturperioden hinweg geben zu können.
Den ersten Teil dieser Arbeit bildet eine Vorstellung von Lijpharts Demokratieuntersuchung und seiner Methodik. Darauf folgt die Begründung der Fallauswahl, die einen Demokratietest und die Ausprägung der lijphartschen Erklärungsvariablen in den vier Ländern beinhaltet. Die anschließende Operationalisierung von Lijpharts Methodik ist eine Mischform aus quantitativer und qualitativer Forschung. In weiten Bereichen wird nomothetisch mit Hilfe von Indizes die Ausprägung der Variablen bestimmt. Darüber hinaus wird aber auch detailliert auf äußere Rahmenbedingungen sowie interne und externe Einflussgrößen und Zusammenhänge eingegangen. Die Methodik zur Bestimmung einer jeden Variablen wird zu Beginn eines jeden Kapitels erklärt und dann an den einzelnen Ländern angewandt. Im Anschluss wird getestet, welche der lijphartschen Hypothesen sich für die demokratietheoretischen Modelle beider Ländern bestätigen lassen und welche nicht zutreffen. Die Arbeit schließt mit einem Fazit und einer daraus abgeleiteten Handlungsempfehlung.
Neben Lijpharts Werk Patterns of Democracy, welches als theoretische Grundlage dieser Arbeit dient, bilden die Hauptquellen zur Analyse der politischen Systeme Democracies in Development – Politics and Reform in Latin America von Payne u.a. sowie Die politischen Systeme in Nord- und Lateinamerika – Eine Einführung von Rinke/Stüwe. Darüber hinaus diente eine hohe Zahl an Aufsätzen aus Zeitschriften und Sammelbänden der Recherche. In einigen Fällen musste zudem auf Internetquellen zurückgegriffen werden, um Datensätze von Organisationen, Institutionen oder einzelnen Forschern abrufen zu können. Dabei wurde streng darauf geachtet nur sichere Quellen zu nutzen, um die Reliabilität und Validität der Ergebnisse nicht zu gefährden. Aufgrund der teilweise mangelhaften Bibliotheksausstattung wurden zahlreiche Wissenschaftler in der BRD und den USA persönlich kontaktiert, die oft bereitwillig Daten beisteuerten.
Inhaltsverzeichnis:
| 1. | Einleitung | 3 |
| 2. | Methodik | 5 |
| 2.1 | Was ist Demokratie? | 5 |
| 2.2 | Mehrheitsdemokratie versus Konsensdemokratie – Lijpharts Unterscheidungskriterien | 5 |
| 2.3 | Die Entstehungsursachen für Konsens- und Mehrheitsdemokratien | 6 |
| 3. | Begründung der Fallauswahl | 7 |
| 3.1 | Most similar systems design | 7 |
| 3.2 | Demokratietest | 8 |
| 3.3 | Die Ausprägung der lijphartschen Erklärungsvariablen in Argentinien, Brasilien, Chile und Uruguay | 11 |
| 4. | Zehn Unterscheidungsvariablen – Die Demokratiemodelle von Argentinien, Brasilien, Chile und Uruguay im Vergleich | 12 |
| 4.1 | Die Kabinettskomposition | 12 |
| 4.1.1 | Argentinien – Einparteienmehrheitsregierung | 13 |
| 4.1.2 | Brasilien – Minimale Mehrheitskoalition | 13 |
| 4.1.3 | Chile – Minimale Mehrheitskoalition mit programmatischer Verbindung | 13 |
| 4.1.4 | Uruguay – Minimale Mehrheitskoalition mit programmatischer Nähe | 14 |
| 4.2 | Das Kräfteverhältnis zwischen Exekutive und Legislative | 14 |
| 4.2.1 | Argentinien – Dominanz der Exekutive trotz geringer legislativer Befugnisse | 15 |
| 4.2.2 | Brasilien – Dominanz der Exekutive | 16 |
| 4.2.3 | Chile –Machtbalance zwischen Exekutive und Legislative trotz weitreichender legislativer Befugnisse der Exekutive | 17 |
| 4.2.4 | Uruguay –Machtbalance zwischen Exekutive und Legislative | 17 |
| 4.3 | Die Anzahl effektiver Parteien | 18 |
| 4.3.1 | Argentinien – Dreiparteiensystem | 19 |
| 4.3.2 | Brasilien – Multiparteiensystem | 20 |
| 4.3.3 | Chile – Bipolares Multiparteiensystem | 21 |
| 4.3.4 | Uruguay- Zweieinhalb- bis Dreiparteiensystem | 22 |
| 4.4 | Die Disproportionalität des Wahlsystems | 23 |
| 4.4.1 | Argentinien – Verzerrungen durch die Form der Stimmabgabe und mittlere Pro-portionalität des Wahlsystems | 24 |
| 4.4.2 | Brasilien – Hohe Proportionalität des Wahlsystems | 25 |
| 4.4.3 | Chile – Mittlere Proportionalität des Wahlsystems | 25 |
| 4.4.4 | Uruguay – Ein höchst proportionales Wahlsystem | 26 |
| 4.5 | Interessengruppensystem | 27 |
| 4.5.1 | Argentinien – Interessengruppenpluralismus | 27 |
| 4.5.2 | Brasilien – Korporatismus im Abwärtstrend | 28 |
| 4.5.3 | Chile – Ein liberaler Korporatismus | 29 |
| 4.5.4 | Uruguay – Auf dem Weg zu mehr Korporatismus | 30 |
| 4.6 | Die Staatsform | 31 |
| 4.6.1 | Argentinien – Föderal und zentralisiert | 31 |
| 4.6.2 | Brasilien –Föderal und zentralisiert | 32 |
| 4.6.3 | Chile –Unitaristischer und teildezentralisierter Staatsaufbau | 32 |
| 4.6.4 | Uruguay – Föderal und zentralisiert | 33 |
| 4.7 | Machtaufteilung der Legislative | 33 |
| 4.7.1 | Argentinien – Ein mittelstarkerbis schwacher Bikameralismus | 33 |
| 4.7.2 | Brasilien – Ein starker Bikameralismus | 34 |
| 4.7.3 | Chile – Ein mittelstarker Bikameralismus | 35 |
| 4.7.4 | Uruguay – Ein mittelstarker bis schwacher Bikameralismus | 35 |
| 4.8 | Rigide oder leicht änderbareVerfassung | 36 |
| 4.8.1 | Argentinien – Eine Verfassung mit mittlerer Rigidität | 36 |
| 4.8.2 | Brasilien – Eine rigide Verfassung | 36 |
| 4.8.3 | Chile – Eine rigide Verfassung | 37 |
| 4.8.4 | Uruguay – Verfassung mit mittlerer Rigidität | 37 |
| 4.9 | Das Letztentscheidungsrecht über die Gesetzgebung | 38 |
| 4.9.1 | Argentinien – Schwache verfassungsgerichtliche Normenkontrolle | 38 |
| 4.9.2 | Brasilien – Schwache verfassungsgerichtliche Normkontrolle | 39 |
| 4.9.3 | Chile – Richterliche Überprüfung der Gesetzgebung | 39 |
| 4.9.4 | Uruguay – Richterliche Überprüfung der Gesetzgebung | 40 |
| 4.10 | Die (Un-)Abhängigkeit der Zentralbank | 40 |
| 4.10.1 | Argentinien – Von der abhängigen zur unabhängigen Zentralbank | 40 |
| 4.10.2 | Brasilien – Eine abhängige Zentralbank | 41 |
| 4.10.3 | Chile – Eine unabhängige Zentralbank | 41 |
| 4.10.4 | Uruguay – Mittlere Abhängigkeit der Zentralbank | 42 |
| 5. | Die Ergebnisse aus komparativer Perspektive | 42 |
| 6. | Fazit | 44 |
| Anhang | 46 | |
| Literaturverzeichnis | 51 |
Textprobe:
Kapitel 4.5, Interessengruppensystem:
Ein wichtiges Unterscheidungsmerkmal zwischen Konsens- und Mehrheitsdemokratien ist das vorherrschende Interessengruppensystem eines Landes. Konsensdemokratien verfügen über ein korporatistisches System der Interessensvermittlung. In Mehrheitsdemokratien herrscht ein Interessengruppenpluralismus.
Ein Interessengruppensystem ist dann korporatistisch und koordinert, wenn es zwei grundsätzliche Elemente erfüllt. Erstens den Tripartismus und die Konzertierung, zweitens die Existenz von wenigen aber relativ großen Interessengruppen sowie von Dachverbänden. Tripartismus bedeutet, dass Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Regierung durch konzertierte Aktionen gemeinsame Zielwerte anstrebenAlan Siaroff hat Messungen an 26 Demokratien durchgeführt und den Index des Interessengruppenpluralismus eines jeden Landes zwischen 1960 und 1980 ermittelt. Argentinien, Chile, Brasilien und Uruguay konnten zu dem Zeitpunkt der Analyse im Jahr 1998 noch nicht als konsolidierte Demokratien eingestuft werden, deshalb wurden sie nicht in die Analyse miteinbezogen. Zur Zeit liegt noch keine aktualisierte Auflage von Siaroffs Messung vor. Aus diesem Grund werden die Länder im folgenden Kapitel zwischen den Kategorien Korporatismus und Interessengruppen-pluralismus nur qualitativ verortet.
4.5.1. Argentinien – Interessengruppenpluralismus:
In Argentinien herrscht ein Interessengruppenpluralismus vor, da eine dauerhafte Arbeitsteilung zwischen Verbänden, Parteien und politischen Entscheidungsträgern seit der Redemokratisierung nicht wirklich gelungen ist. Konzertierungsversuche scheiterten oft, da kein wirtschafts- und sozialpolitischer Grundkonsens hergestellt werden konnte. Das Integrationspotenzial, die Kooperationsfähigkeit und Vermittlungsleistungen der argentinischen Verbände sind mangelhaft. Des Weiteren ist das Gewerkschaftssystem zunehmend durch Fragmentierung, schwindende Mitgliederzahl, wachsende Mobilisierungsschwierigkeiten und geringe Verantwortlichkeit ihrer Führungskader charakterisiert. Die momentan mangelhafte Konzertierungs-fähigkeit der Verbände kontrastiert mit der postdiktatorischen Mobilisierungsstärke der Gewerkschaften. Bereits zu Beginn des 20. Jahrhunderts hatte sich eine starke Gewerkschaftsbewegung entwickelt, die unter dem von Perón in den 1950er Jahren geschaffenen korporativen System unter dem Dachverband Confederación General del Trabajo (CGT) zur politischen Stütze des national-populistischen Regimes wurde und auch später bedeutenden politischen Einfluss in der Gerechtigkeitspartei hatte. Durch die neoliberale Politik Menems in den 1990er Jahren, mit der eine tiefe Wirtschaftskrise einherging, kam es aber zu einer Spaltung der Gewerkschaftsbewegung und daraufhin zu einem Mitgliederschwund der Verbände. Ein weiterer lähmender Faktor für den Korporatismus ist die mangelnde Bereitschaft vieler Konzerne, sich verbandspolitisch zu engagieren. Sie verfügen über genügend Macht, um ihre Anliegen direkt gegenüber politischen Entscheidungsträgern vorzubringen. Aufgrund der Asymmetrie der Interessenvertretung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern, traten häufig Streiks auf, von denen die Gewerkschaften bis in die neunziger Jahre oftmals Gebrauch machten und nur aufgrund der hohen Arbeitslosigkeit Mobilisierungsschwierigkeiten bekamen. Die Leidtragenden sind kleine- und mittelständige Unternehmen, die durch die Wirtschaftskrisen ohnehin stark gebeutelt sind.
Demnach sind die Voraussetzungen für ein konzertierungsfähiges System der interindustriellen Arbeitsbeziehungen als prekär einzuschätzen und auch für die Zukunft kann prognostiziert werden, dass die Kooperationsfähigkeit von Staat und Interessenverbänden labil bleibt.
4.5.2. Brasilien – Korporatismus im Abwärtstrend:
Der durch das Militär eingeführte Korporatismus in Brasilien wird durch zunehmende Liberalisierungsmaßnahmen immer mehr ausgehöhlt. Dennoch haben die zentralen korporativen Elemente, die weitere Entwicklungen der Kollektivbeziehungen fördern könnten, überlebt.
Basierend auf den Sozialgesetzen und dem Arbeitsgesetz aus dem Jahr 1943 lassen sich drei Kernelemente des brasilianischen Korporatismus identifizieren: 1. Gremien (sindicatos), die parallel und symmetrisch die Interessen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern vertreten. Sie sind nach Berufsgruppen gegliedert und dürfen sich nicht politisch betätigen. 2. eine Arbeitsgerichtbarkeit, die tripartistisch konstituiert ist und eine besondere Rolle als Regulator von Arbeitskonflikten fand. 3. die Einführung von Gewerkschaftssteuern, um die Finanzierung der Verbände zu sichern, und die Einbindung der Verbände – unter der Kontrolle der Arbeitsbehörden – in öffentliche Funktionen, wie der Arbeitsgerichtbarkeit und der Verwaltung der Sozialversicherung.
In Brasilien findet man ein ausdifferenziertes Verbandsspektrum vor, indem die unterschiedlichsten gesellschaftlichen Interessen vertreten werden. Unternehmer wie Gewerkschafter organisieren sich in lokalen Branchengewerkschaften, da jeweils nur eine Gewerkschaft pro Branche zugelassen ist. Dieser Umstand fördert den Erhalt von wenigen aber relativ großen Interessengruppen. Die Unternehmer zeigen trotzdem wenig Verlangen danach, sich per Lobbyarbeit oder durch die Unterstützung von Parteien politisch einzubringen. Sie tragen bevorzugt ihre Interessen auf direktem Wege an die Regierung heran.
Demgegenüber ist das Organisationsmuster der Gewerkschaften relativ korporatistisch, obwohl die Flexibilisierung von Arbeitsrechtreformen in den 1990ern auf Widerstand stieß und eine unabhängige Gewerkschaftsbewegung entstand. Sie bevorzugen weiterhin die Zusammenarbeit mit den Parteien und nutzen, organisiert im Gewerkschaftsdachverband Central Única dos Trabalhadores (CUT), seltener informelle Kanäle zur Interessensartikulation. Mit der Verfassung von 1988 und weiteren Reformen in den 1990ern wurden Liberalisierungsmodifizierungen durchgesetzt, wie die Erweiterung der Schutznormen im individuellen Arbeitsrecht und die Beseitigung staatlicher Kontrollen der Arbeitsbeziehungen. Die zentralen Elemente des Systems blieben aber erhalten, da weiterreichende Modernisierungsbemühungen auf Blockaden – besonders von Seiten der mit der CUT alliierten PT - im Kongress stießen. Brasilien ist ein Beispiel für eine, durch die Demokratisierung eingeleitete, Liberalisierung eines korporativen Systems.
4.5.3. Chile – Ein liberaler Korporatismus:
Chiles Interessengruppensystem ist relativ korporatistisch und koordinert. In der Transitionsphase Chiles nahmen die demokratischen Regierungen in wirtschaftlicher Hinsicht Korrekturen an der von Pinochet verhängten restriktiven Finanzpolitik vor, um den Korporatismus und damit den sozialen Frieden zu sichern. Die durch die Diktatur stark geschwächten Gewerkschaften wurden gestärkt und moderierte Konzertierungsprozesse ermöglicht. Dennoch sind die Gewerkschaften noch immer zersplittert und nur knapp 10 % der Arbeitnehmer sind bisher organisiert. Die Unternehmer hingegen stehen den schwachen Gewerkschaften als starke Organisation gegenüber. Ihre wichtigsten Interessenverbände sind die Confederación de la Producción y del Comercio und die Sociedad de Fomento y Fabril (SOFOFA). Vermittlungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern waren jedoch fruchtbar. Zwar leisteten die Arbeitgeber nach der Redemo-kratisierung heftigen Widerstand, weil sie einen Teil ihrer durch die Diktatur gewonnen Machtstellung einbüßen mussten. Doch schlussendlich machten sie Konzessionen, wodurch Kompromisse zwischen den Unternehmern und den Arbeitnehmerverbänden erreicht werden konnten. Demnach herrscht in Chile ein liberaler Korporatismus, da die Unternehmer bei ihrer Interessenvertretung und Einflussnahme gegenüber den Arbeitern Vorrang genießen.
4.5.4. Uruguay – Auf dem Weg zu mehr Korporatismus:
Uruguay entwickelt sich von interessengruppenpluralistischen Strukturen hin zu einem korporatistischeren System. Nach den demokratischen Wahlen im Jahr 1984 beschloss der Partido Colorado, dass die Wirtschaftspolitik einzig und allein Sachbereich der Exekutive sei und schloss eine weitergehende Konzertierung im Rahmen der CONAPRO, einer Vereinigung gesellschaftlicher Kräfte, die eine breite Legitimationsbasis für die Wirtschaftspolitik geliefert hatte, aus. Die Gewerkschaften, die während der Diktatur massiven Repressionen ausgesetzt waren, konnten sich dennoch, durch die im Untergrund gegründetete Plenario Intersindical de Trabajadores (PIT), reorganisieren und wirkten bei der Redemokratisierung entscheidend mit. Trotz interner Konflikte konnten sich bis heute über 83 Einzelgewerkschaften und 17 Föderationen im PIT-CNT vereinigen. Die Unternehmer hingegen begegneten der Exekutive seit der Redemokratisierung nicht als Ansprechpartner mit einem klar umrissenen Interessenprofil, sondern blieben Akteure mit Partikularinteressen, die situationsabhängig changierten. Dennoch lassen sich einzelne Verbände ausmachen, die eine führende Rolle spielen: Die Asociación Rural, die Federación Rural und die Cámara Mercantil de Productos del País, die Cámara Nacional de Comercio und die Unión de Exportadores del Uruguay. Dennoch gab es im Hinblick auf konzertierte Aktionen Fortschritte zu verzeichnen. Da Lohnerhöhungen in der Privatwirtschaft nun in ‘Lohnräten’, ‘Consejos de Salarios’ ausgehandelt wurden, konnten Ressentiments und Querelen zwischen Arbeitgebern und -nehmern abgebaut werden. Der Minister in seiner Rolle als Schiedsrichter und Vermittler wurde anerkannt. Außerdem entwickelten die Unternehmer ab 1995 mit der Einführung eines gemeinsamen Marktes mit Argentinien, Chile und Paraguay, dem Mercado Común del Sur (Mercosur), ein intensiveres politisches Engagement.
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Link zur Arbeit:
http://www.diplom.de/ean/9783836639729
Arbeit zitieren:
Gilhaus, Lena September 2008: Mehrheitsdemokratie versus Konsensdemokratie, Hamburg: Diplomica Verlag
Schlagworte:
Mehrheitsdemokratie, Lijphart, Lateinamerika, Konsensdemokratie, Argentinien



